Skip to main content

Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26)

Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26)

Bewerbungsformular

BEWERBUNGSFORMULAR

Arbeitgeber: [Firma Name]

Bewerbung auf: [Bewerbung Auf]

Bekannt geworden durch: [Aufmerksam Geworden]

Frühestmögliches Eintrittsdatum: [Fruehestes Eintritts Datum]

Persönliche Angaben

Persönliche Angaben

Anrede: [Anrede]

Name: [Vorname] [Nachname]

Adresse: [Adresse]

Telefon: [Telefon]

E-Mail: [Email]

Schwerbehinderung (freiwillig): [Schwerbehinderung]

Qualifikationen

Qualifikationen und Berufserfahrung

Höchster Abschluss: [Hoechster Abschluss]

Fachrichtung: [Abschluss Bereich] ([Abschluss Jahr])

Berufserfahrung: [Berufserfahrung]

Sprachkenntnisse: [Sprachkenntnisse]

IT-Kenntnisse: [It Kenntnisse]

Gehaltsvorstellung (Jahresbrutto): [Gehaltsvorstellung] Euro

Datenschutzhinweis und Erklärung

Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO)

Verantwortlicher: [Firma Name]. Zweck: Durchführung des Bewerbungsverfahrens für die Stelle [Bewerbung Auf]. Rechtsgrundlage: §26 Abs. 1 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Speicherdauer: 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens, sofern kein Rechtsstreit anhängig ist. Längere Speicherung im Talentpool nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Widerspruch (Art. 21). Beschwerderecht: Zuständige Landesdatenschutzbehörde des Unternehmenssitzes.

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben und habe den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen. Ich erkläre, dass ich die in diesem Formular gestellten Fragen kenne und beantworte.

Bewerber/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26)?

Die Zulässigkeit der im Bewerbungsformular gestellten Fragen richtet sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere §1, §3 und §7 AGG, und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), §26 Abs. 1. Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexueller Identität. Fragen zu diesen Merkmalen im Bewerbungsformular sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie sind durch die Art der Tätigkeit sachlich gerechtfertigt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung des 8. AZR-Senats klargestellt, dass unzulässige Fragen den Bewerber berechtigen, die Unwahrheit zu antworten, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen hat.

Die datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Bewerberdaten ist §26 Abs. 1 Satz 1 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Die Verarbeitung ist zulässig, soweit sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Das Bewerbungsformular muss nach Art. 13 DSGVO einen Datenschutzhinweis enthalten, der den Bewerber über den Verantwortlichen, den Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer (typischerweise sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens) und seine Betroffenenrechte informiert.

Das standardisierte Bewerbungsformular bietet Arbeitgebern gegenüber der freien Bewerbung mehrere Vorteile: einheitliche Vergleichbarkeit der Bewerber; Vollständigkeit der erforderlichen Informationen (kein Fehlen von Pflichtangaben); reduziertes Diskriminierungsrisiko durch AGG-konforme Fragenkataloge; und vereinfachte Dokumentation des Auswahlverfahrens für eventuelle AGG-Klagen nach §15 AGG. Außerdem ermöglicht das standardisierte Formular eine automatisierte Verarbeitung in Bewerbermanagementsystemen (ATS — Applicant Tracking System) und erleichtert die DSGVO-konforme Datenverwaltung.

Von besonderer Bedeutung ist das Bewerbungsformular im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen) sind nach Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Der Auswahlprozess muss nachvollziehbar dokumentiert und diskriminierungsfrei sein; ein standardisiertes Bewerbungsformular ist dabei ein wichtiges Instrument der Transparenz und Gleichbehandlung. Das Verwaltungsgericht (VG) überprüft auf Antrag eines übergangenen Bewerbers die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung (Konkurrentenklage).

Die Aufbewahrungsfrist für Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens beträgt nach Ansicht der Datenschutzbehörden und der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Regel sechs Monate. Diese Frist orientiert sich an der zweimonatigen Klagefrist nach §15 Abs. 4 AGG und der allgemeinen Verjährungsfrist des §195 BGB. Eine längere Aufbewahrung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zulässig — etwa im Rahmen eines Talentpools.

Wann brauchen Sie Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26)?

Ein Bewerbungsformular nach AGG §1 und BDSG §26 wird in Deutschland immer dann benötigt, wenn ein Arbeitgeber Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle in einem strukturierten, vergleichbaren und rechtskonformen Verfahren erfassen möchte.

Strukturiertes Auswahlverfahren in größeren Unternehmen: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, die regelmäßig Stellen besetzen, profitieren besonders von einem standardisierten Bewerbungsformular. Es stellt sicher, dass alle Bewerber dieselben Fragen beantworten, erleichtert den Vergleich und reduziert das Risiko von AGG-Klagen, da die Fragen einheitlich und diskriminierungsfrei formuliert sind.

Öffentlicher Dienst und Gleichbehandlungspflicht: Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen, Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft, Hochschulen) sind nach Art. 33 Abs. 2 GG zum Leistungsprinzip (Bestenauslese) und nach AGG §7 zur Gleichbehandlung verpflichtet. Ein standardisiertes Bewerbungsformular ist in diesem Bereich ein Muss, um den Anforderungen der Dienstrechtsreform und der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (Konkurrentenklagen) standzuhalten.

Online-Bewerbungsportale und ATS-Integration: Unternehmen, die Bewerber über ihre Karrierewebseite oder externe Jobportale (Bundesagentur für Arbeit Jobbörse, LinkedIn, XING, StepStone) empfangen, verwenden digitale Bewerbungsformulare. Diese sind in der Regel in ein Bewerbermanagementsystem (ATS) integriert, das die Bewerberdaten strukturiert speichert und die DSGVO-konforme Verarbeitung und Löschung automatisiert.

Ausbildungsunternehmen und duale Ausbildung: Unternehmen, die Auszubildende nach BBiG §10 einstellen, nutzen spezifische Bewerbungsformulare für Ausbildungsstellen. Diese können schulische Leistungen und die IHK/HWK-Präferenz abfragen, aber keine persönlichen Merkmale nach AGG §1. Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamts zeigt, dass jährlich über 500.000 Ausbildungsverhältnisse in Deutschland begründet werden — ein enormer Bedarf an standardisierten Bewerbungsformularen.

Interne Bewerbungen und Beförderungsverfahren: Auch bei internen Stellenbesetzungen — z.B. wenn interne Bewerber sich auf eine höhere Position nach §93 BetrVG bewerben — kann ein standardisiertes internes Bewerbungsformular hilfreich sein. Es dokumentiert, dass die Auswahlentscheidung auf objektiven, diskriminierungsfreien Kriterien basiert, und schützt den Arbeitgeber vor internen AGG-Klagen nach §15 AGG.

Schwerbehinderte Bewerber und §165 SGB IX: Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind nach §165 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern ihre Bewerbung nicht offenkundig chancenlos ist. Das Bewerbungsformular sollte schwerbehinderten Bewerbern ermöglichen, ihre Schwerbehinderung anzugeben, um diesen Anspruch geltend zu machen.

Was gehört in Ihr Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26)?

Ein rechtskonformes Bewerbungsformular nach AGG §1 und BDSG §26 muss bestimmte Informationen erfassen, darf aber keine nach AGG oder DSGVO unzulässigen Fragen enthalten.

Personalien und Kontaktdaten (zulässig): Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind zulässige und notwendige Angaben für das Bewerbungsverfahren. Geburtsdatum kann abgefragt werden, wenn es für interne Statistiken oder Altersnachweis relevant ist — es darf aber nicht als Auswahlkriterium verwendet werden (Alterdiskriminierungsverbot nach AGG §10).

Bewerbung auf spezifische Stelle: Das Formular sollte abfragen, auf welche Stelle sich der Bewerber bewirbt (Stellentitel, Stellennummer), wie er auf die Stelle aufmerksam geworden ist (Jobportal, Mitarbeiterempfehlung, Karrierewebseite) und ab wann er verfügbar ist. Diese Informationen ermöglichen die korrekte Zuordnung der Bewerbung.

Qualifikationen und Berufserfahrung: Das Formular kann nach abgeschlossenen Ausbildungen (Schule, Berufsausbildung, Studium) mit Abschluss und Jahr, Berufserfahrung mit Arbeitgebern und Tätigkeitsbeschreibung sowie spezifischen Kenntnissen (Software, Sprachen, Zertifikate) fragen. Das Erforderlichkeitsprinzip des §26 BDSG und der DSGVO schränkt die Abfrage auf das für die Stelle Relevante ein.

Unzulässige Fragen — AGG-Katalog: Im Bewerbungsformular darf nicht nach folgenden Merkmalen gefragt werden: Familienstand oder Eheplanung (indirekte Geschlechtsdiskriminierung); Schwangerschaft oder Kinderplanung (BAG 8 AZR 835/16); Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung (es sei denn, die Stelle erfordert dies, z.B. bei konfessionellen Trägern); Gewerkschaftsmitgliedschaft (Art. 9 Abs. 3 GG); Vorstrafen ohne Arbeitsplatzbezug; Vermögenslage (außer bei Vertrauenspositionen); sexuelle Orientierung.

Schwerbehinderung (eingeschränkt zulässig): Das Bewerbungsformular darf nach einer anerkannten Schwerbehinderung fragen, wenn der Arbeitgeber 20 oder mehr Arbeitsplätze hat, da er dann nach §154 SGB IX zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, seine Behinderung anzugeben; die Angabe ist freiwillig, ermöglicht ihm aber, den Einladungsanspruch nach §165 SGB IX geltend zu machen.

Datenschutzeinwilligung und Art. 13 DSGVO-Hinweis: Das Bewerbungsformular muss einen Datenschutzhinweis enthalten: Verantwortlicher, Zweck der Verarbeitung (Auswahlverfahren), Rechtsgrundlage (§26 Abs. 1 BDSG), Speicherdauer (6 Monate nach Abschluss), Betroffenenrechte (Art. 15–21 DSGVO) und Beschwerderecht bei der Landesdatenschutzbehörde. Das Portal forms-legal.com hat dieses Formular DSGVO-konform gestaltet; für den weiteren Prozess stehen Personalfragebogen de-personalfragebogen und Arbeitsvertrag de-arbeitsvertrag-unbefristet zur Verfügung.

Dokumentationspflicht und Auswahlentscheidung: Arbeitgeber sollten die Auswahlentscheidung dokumentieren und begründen können. Bei einer AGG-Klage nach §15 AGG kann der Bewerber die Herausgabe der Auswahlunterlagen verlangen. Ein standardisiertes Bewerbungsformular erleichtert die Dokumentation, da die Kriterien einheitlich und nachvollziehbar sind.

So füllen Sie Ihr Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26) aus

Das Bewerbungsformular richtet sich an Bewerber und ist so zu gestalten, dass es von Arbeitgeberseite klar strukturiert, AGG-konform und datenschutzrechtlich einwandfrei ist.

Erster Schritt — Unternehmensdaten vorausfüllen: Der Arbeitgeber füllt vor der Ausgabe des Formulars die Unternehmensangaben vor: Firmenname, Adresse, Kontakt der Ansprechperson und die konkrete Stelle, auf die sich beworben werden kann. Dies vermeidet Verwechslungen und stellt sicher, dass die Bewerbung der richtigen Stelle zugeordnet wird.

Zweiter Schritt — Persönliche Daten des Bewerbers: Der Bewerber trägt Vor- und Nachname, aktuelle Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein. Das Bewerbungsformular sollte kein Passfoto mehr verlangen, da Fotos das AGG-Diskriminierungsrisiko erhöhen und in internationalen HR-Standards zunehmend verzichtet wird. Das BAG hat Entschädigungen zugesprochen, wenn Bewerber ohne sachlichen Grund allein aufgrund eines Fotos abgelehnt wurden.

Dritter Schritt — Bildungsweg und Qualifikationen: Der Bewerber gibt seinen Bildungsweg an: Schulabschluss (mit Jahr), Berufsausbildung oder Studium (Abschluss, Institution, Jahr), relevante Weiterbildungen und Zertifikate. Nur für die Stelle relevante Informationen sind erforderlich — für eine Stelle als Buchhalter sind kaufmännische Qualifikationen relevant, nicht die Schulnote in Biologie.

Vierter Schritt — Berufserfahrung: Der Bewerber trägt seine relevante Berufserfahrung ein: Arbeitgeber (Firmenname, Branche), Tätigkeitsbezeichnung, Zeitraum und kurze Tätigkeitsbeschreibung. Das Formular sollte keine Erklärung von Lücken im Lebenslauf verlangen, da dies zu indirekter Diskriminierung führen kann (z.B. Elternzeit wird hauptsächlich von Frauen genommen — Erklärungspflicht kann Geschlechterdiskriminierung begünstigen).

Fünfter Schritt — Gehaltsvorstellung und Verfügbarkeit: Gehaltsvorstellung (Jahresbrutto in Euro) und frühestmögliches Eintrittsdatum sind relevante und zulässige Fragen. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und die künftige EU-Entgelttransparenzrichtlinie fördern Gehaltstransparenz in beide Richtungen.

Sechster Schritt — Datenschutzhinweis lesen und bestätigen: Der Bewerber liest den Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO und bestätigt mit Datum und Unterschrift (oder digitalem Klick) die Kenntnisnahme. Die Unterschrift unter dem Datenschutzhinweis ist keine Einwilligung zur Verarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — die Verarbeitung erfolgt auf Basis von §26 BDSG; die Unterschrift dient nur der Dokumentation der Information.

Häufige Fehler bei Ihrem Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26)

Fehler beim Bewerbungsformular können AGG-Schadensersatzklagen, DSGVO-Bußgelder und datenschutzrechtliche Konsequenzen auslösen.

Unzulässige Fragen nach AGG-Merkmalen: Der häufigste Fehler ist die Aufnahme von Fragen zu Merkmalen, die nach AGG §1 geschützt sind: Fragen nach Familienplanung, Schwangerschaft, Religion, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Vorstrafen ohne Arbeitsplatzbezug. Das BAG (BAG 8 AZR 835/16) hat explizit klargestellt, dass Bewerberinnen auf die Frage nach Schwangerschaft die Unwahrheit sagen dürfen und daraus keine rechtlichen Konsequenzen entstehen. Arbeitgeber, die solche Fragen stellen, riskieren eine AGG-Entschädigung nach §15 Abs. 2 AGG.

Kein oder unvollständiger Datenschutzhinweis: Wenn das Bewerbungsformular keinen Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO enthält oder der Hinweis unvollständig ist (z.B. fehlende Speicherdauer oder fehlendes Beschwerderecht), liegt ein DSGVO-Verstoß vor. Datenschutzbehörden (LfDI) können nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO Bußgelder verhängen. In der Praxis hat beispielsweise der LfDI Baden-Württemberg Unternehmen wegen unvollständiger DSGVO-Hinweise in Bewerbungsformularen abgemahnt.

Verlangen nach Passfoto: Das Verlangen eines Passfotos im Bewerbungsformular erhöht das AGG-Diskriminierungsrisiko erheblich, da das Foto auf geschützte Merkmale (Alter, ethnische Herkunft, Geschlecht) schließen lässt. Obwohl das Fotverlangen in Deutschland nicht explizit verboten ist, haben Gerichte (z.B. LAG Hamm 11 Sa 1516/10) Entschädigungen zugesprochen, wenn Bewerber nachweislich wegen äußerlicher Merkmale abgelehnt wurden. Moderne HR-Praxis verzichtet zunehmend auf Fotos.

Übermäßige Datenerhebung: Wenn das Bewerbungsformular Daten erhebt, die für die Auswahlentscheidung nicht erforderlich sind — z.B. Angaben zu Vermögen, Hobbys oder Familienangehörigen — verstößt dies gegen das Erforderlichkeitsprinzip des §26 BDSG und das Datenminimierungsgebot des Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Das Portal forms-legal.com hat dieses Bewerbungsformular auf das gesetzlich Notwendige beschränkt.

Fehlendes Löschkonzept: Wenn Bewerberdaten nach Abschluss des Verfahrens nicht gelöscht werden und kein dokumentiertes Löschkonzept vorhanden ist, liegt ein DSGVO-Verstoß vor. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass Bewerberdaten spätestens sechs Monate nach der Absage gelöscht oder anonymisiert werden. Bei digitalen Bewerbungsformularen übernehmen ATS-Systeme häufig diese Löschfunktion automatisch.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §195 BGBDE official
  2. §7 AGGDE official
  3. §15 AGGDE official
  4. §1 AGGDE official
  5. §165 SGB IXDE official
  6. §154 SGB IXDE official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/hr-forms/bewerbungsformular-deutschland

MLA

"Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/hr-forms/bewerbungsformular-deutschland.

BibTeX
@misc{formslegal-bewerbungsformular-deutschland,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Bewerbungsformular Deutschland (AGG §1, BDSG §26) (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/hr-forms/bewerbungsformular-deutschland}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid