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Brückenteilzeit-Antrag

Brückenteilzeit-Antrag nach §9a TzBfG

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[Arbeitnehmer Name] [Arbeitnehmer Adresse]

An [Arbeitgeber Name] Personalabteilung[Ansprechpartner Personalabteilung] [Arbeitgeber Adresse]

[Antrags Ort], [Antragsstellungs Datum]

ANTRAG AUF BRÜCKENTEILZEIT NACH §9a TzBfG

Personalnummer: [Personalnummer]

Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Arbeitnehmer Name], beschäftigt seit [Eintrittsdatum] mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von [Aktuelle Wochenstunden] Stunden, gemäß §9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) die befristete Verringerung meiner Arbeitszeit (Brückenteilzeit) zu folgenden Konditionen:

Beginn der Brückenteilzeit: [Beginn Brueckenteilzeit] Ende der Brückenteilzeit: [Ende Brueckenteilzeit] Gewünschte wöchentliche Arbeitszeit: [Gewuenschte Wochenstunden] Stunden Gewünschte Verteilung der Arbeitszeit: [Arbeitszeit Verteilung]

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieser Antrag auf §9a TzBfG gestützt wird. Nach Ende der Brückenteilzeit am [Ende Brueckenteilzeit] behalte ich meinen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr zur bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit von [Aktuelle Wochenstunden] Stunden gemäß §9a Abs. 5 TzBfG.

Begründung (freiwillig): [Begruendung]

Ich bitte Sie, gemäß §9a Abs. 4 TzBfG spätestens einen Monat vor dem beantragten Beginn der Brückenteilzeit schriftlich über diesen Antrag zu entscheiden. Ich weise darauf hin, dass bei unterbliebener Entscheidung die Brückenteilzeit als genehmigt gilt (gesetzliche Fiktion nach §9a Abs. 4 Satz 2 TzBfG).

Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen [Arbeitnehmer Name] (Unterschrift)

Empfangsbestätigung des Arbeitgebers: Datum des Eingangs: _______________ Unterschrift und Stempel: _______________

Arbeitnehmer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Brückenteilzeit-Antrag?

Der Brückenteilzeit-Antrag in Deutschland ist in TzBfG § 9a (zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit) geregelt, der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2384) eingeführt wurde.

Der Anspruch auf Brückenteilzeit setzt folgende Voraussetzungen nach §9a Abs. 1 TzBfG voraus: Das Arbeitsverhältnis muss seit mehr als sechs Monaten bestehen; der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 45 Beschäftigte haben; die gewünschte Verringerungsdauer muss zwischen einem und fünf Jahren betragen. Bei Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten besteht ein vollständiger Rechtsanspruch; bei Arbeitgebern mit mehr als 45 bis einschließlich 200 Beschäftigten kann der Arbeitgeber den Antrag aus »zumutbaren Gründen« ablehnen, wobei pro angefangene 15 Beschäftigte (über 45 hinaus) höchstens ein Antrag auf Brückenteilzeit gleichzeitig abgelehnt werden kann (Kontingentregelung nach §9a Abs. 2 TzBfG).

Die Brückenteilzeit unterscheidet sich von anderen Teilzeitformen: Der Elternzeitanspruch (BEEG §15) ist ein gesonderter Anspruch, der mit Kindschaftsverhältnis verknüpft ist. Die Pflegeteilzeit nach §2a PflegeZG gilt speziell für die Pflege nahestehender Personen. Die Teilzeit wegen Schwerbehinderung nach §164 SGB IX hat eigene Regelungen. Der Brückenteilzeitanspruch nach §9a TzBfG ist der allgemeine, branchen- und situationsunabhängige Anspruch für alle Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen.

Der Antrag auf Brückenteilzeit muss nach §9a Abs. 3 TzBfG mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber hat nach §9a Abs. 4 TzBfG eine Mitteilungspflicht: Er muss spätestens einen Monat vor dem beantragten Beginn der Brückenteilzeit eine schriftliche Entscheidung treffen und dem Arbeitnehmer mitteilen. Reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder verweigert er die Zustimmung ohne ausreichenden Grund, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht (ArbG) geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Entscheidungen (z.B. BAG 9 AZR 612/21) die Voraussetzungen und Grenzen der Brückenteilzeit konkretisiert.

Die Brückenteilzeit ist auch in Kombination mit anderen arbeitsrechtlichen Instrumenten einsetzbar. So kann ein Arbeitnehmer, der bereits in Teilzeit arbeitet, Brückenteilzeit beantragen, um seine Stunden weiter zu reduzieren und nach Ablauf des Brückenteilzeitraums auf seine bisherige Teilzeit-Stundenzahl zurückzukehren — nicht zwingend auf die ursprüngliche Vollzeitstundenzahl. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der Grundsatzentscheidung BAG 9 AZR 612/21 vom 7. September 2021 klargestellt, dass der Rückkehranspruch sich auf die Arbeitszeit bezieht, die unmittelbar vor Beginn der Brückenteilzeit galt. Mehrere aufeinanderfolgende Brückenteilzeit-Perioden sind gesetzlich nicht ausgeschlossen, da §9a TzBfG keine explizite Sperrzeit nach dem Ende einer Brückenteilzeit vorsieht — allerdings kann der Arbeitgeber bei Missbrauch (z.B. fortlaufende Beantragung ohne echte Rückkehrabsicht) nach §242 BGB (Treu und Glauben) Einwände erheben.

Der Brückenteilzeit-Antrag nach forms-legal.com ist als rechtssicheres Formular konzipiert, das alle wesentlichen Angaben nach §9a TzBfG enthält. Verwandte Dokumente: Teilzeit-Antrag nach §8 TzBfG und Elternzeitantrag nach BEEG §16.

Wann brauchen Sie Brückenteilzeit-Antrag?

Ein Brückenteilzeit-Antrag nach §9a TzBfG wird in Deutschland in folgenden Situationen gestellt und ist für folgende Personengruppen besonders relevant:

Pflegende Angehörige mit Rückkehrperspektive: Arbeitnehmer, die einen pflegebedürftigen Elternteil, Ehepartner oder ein Kind für einen absehbaren Zeitraum von ein bis fünf Jahren betreuen möchten, ohne dabei dauerhaft auf ihr Vollzeit-Einkommen zu verzichten. Die Brückenteilzeit sichert den Rückkehranspruch zur vollen Stundenzahl und schützt so vor dem »Teilzeitfalle«-Phänomen, das bei klassischer Teilzeit nach §8 TzBfG häufig auftritt.

Eltern nach der Elternzeit: Eltern, die nach Beendigung der Elternzeit (BEEG §15) noch nicht wieder in Vollzeit einsteigen möchten, aber die Optionen offenhalten wollen, können Brückenteilzeit für maximal fünf Jahre beantragen. Wichtig: Wer während der Elternzeit Teilzeit nach §15 Abs. 5 BEEG arbeitet, nutzt den BEEG-Anspruch — der Brückenteilzeitanspruch nach §9a TzBfG bleibt davon unberührt.

Sabbatical-ähnliche Auszeiten für Weiterbildung: Arbeitnehmer, die ein nebenberufliches Studium, eine Meisterausbildung nach BBiG oder eine berufsbegleitende Weiterbildung (z.B. Fachwirt IHK, MBA) absolvieren möchten, nutzen Brückenteilzeit, um die Arbeitsbelastung temporär zu reduzieren und nach Abschluss der Qualifikation wieder zur vollen Stundenzahl zurückzukehren.

Schrittweise Rückkehr nach Krankheit: Arbeitnehmer nach langen Erkrankungen (Burnout, Krebs, Herzerkrankungen), die im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX eine schrittweise Rückkehr in die Arbeit planen, können Brückenteilzeit als strukturierten Wiedereinstieg nutzen, solange kein tariflicher Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach Hamburger Modell besteht.

Vorruhestands-Übergangsphase: Ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die einen gleitenden Übergang in die Altersrente nach §40 TV FlexAZ (Tarifvertrag Flexible Arbeitszeiten) oder in die Altersteilzeit nach dem AltTZG nicht in Anspruch nehmen können (z.B. weil kein Tarifvertrag gilt), nutzen Brückenteilzeit als gesetzliche Alternative für einen vorübergehend reduzierten Arbeitseinsatz.

Persönliche Projekte oder familiäre Verpflichtungen: Die Brückenteilzeit erfordert keine Begründung gegenüber dem Arbeitgeber — Arbeitnehmer müssen lediglich die formalen Voraussetzungen nach §9a TzBfG erfüllen. Die Antragsstellung ohne Begründungspflicht ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Freistellungsformen.

Was gehört in Ihr Brückenteilzeit-Antrag?

Ein rechtswirksamer Brückenteilzeit-Antrag in Deutschland muss nach §9a TzBfG und der einschlägigen BAG-Rechtsprechung folgende Elemente enthalten:

Vollständige Angaben zur Person und zum Arbeitsverhältnis: Name, Vorname, Anschrift und Personalnummer des Antragstellers; Name und Anschrift des Arbeitgebers; Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses; aktuelle vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. Die Angabe des Eintrittsdatums ist für die Prüfung der Sechs-Monats-Voraussetzung nach §9a Abs. 1 TzBfG erforderlich.

Gewünschter Beginn und Dauer der Brückenteilzeit: Nach §9a Abs. 3 TzBfG muss der Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn eingereicht werden. Die gewünschte Dauer muss zwischen einem und fünf Jahren liegen. Die Angabe eines konkreten End-Datums oder einer konkreten Dauer ist für die Wirksamkeit des Antrags erforderlich.

Gewünschte zukünftige Arbeitszeit und Aufteilung: Angabe der gewünschten reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden; gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (z.B. Montag bis Mittwoch je 8 Stunden, Donnerstag und Freitag frei) oder auf bestimmte Wochen (z.B. alternierende Vollzeit- und Freistellungswochen). Die Verteilung der Arbeitszeit kann vom Arbeitgeber nach §9a Abs. 5 TzBfG i.V.m. §8 Abs. 4 TzBfG aus dringenden betrieblichen Gründen abweichend festgelegt werden.

Ausdrückliche Geltendmachung des Rückkehranspruchs: Der Antrag sollte ausdrücklich auf §9a TzBfG Bezug nehmen und die Rückkehr zur ursprünglichen (oder einer zu vereinbarenden) Vollzeittätigkeit nach Ende der Brückenteilzeit benennen. Fehlt dieser Hinweis, kann der Antrag als klassischer Teilzeitantrag nach §8 TzBfG ausgelegt werden, der keinen Rückkehranspruch begründet.

Schriftlichkeit und Zugangsnachweise: Der Antrag auf Brückenteilzeit muss nach §9a Abs. 3 TzBfG in Schriftform (§§126, 126a BGB) eingereicht werden — also handschriftlich unterschrieben und im Original übermittelt. E-Mail oder Fax (ohne qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung) genügen nicht. Empfehlung: Übergabe per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung.

Das Portal forms-legal.com stellt diesen Brückenteilzeit-Antrag als rechtssicheres Formular nach §9a TzBfG zur Verfügung. Verwandte Dokumente: Teilzeit-Antrag nach §8 TzBfG (ohne Rückkehranspruch) und Elternzeitantrag nach BEEG §16.

Hinweis zur Klagebefugnis und Verfahren: Lehnt der Arbeitgeber den Brückenteilzeit-Antrag ab oder reagiert er nicht rechtzeitig, kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Klage auf Genehmigung erheben. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren; ein Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz (ArbG) nicht. Die Klagefrist beträgt nach §167 ZPO analog drei Wochen nach Zugang der Ablehnung. Bei gleichzeitiger Beantragung von Brückenteilzeit und Elternzeit nach BEEG sind die unterschiedlichen Fristen und formalen Anforderungen beider Regelwerke zu beachten.

Versorgungsausgleich und sozialversicherungsrechtliche Hinweise: Wer Brückenteilzeit nimmt, sollte die Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) und ggf. auf betriebliche Altersversorgung (BetrAVG §1a) bedenken. Niedrigeres Entgelt bedeutet niedrigere Rentenbeiträge und damit geringere Rentenanwartschaften. Eine freiwillige Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge nach §187a SGB VI ist möglich.

So füllen Sie Ihr Brückenteilzeit-Antrag aus

Das Ausfüllen des Brückenteilzeit-Antrags in Deutschland erfordert Genauigkeit, da formale Mängel zur Unwirksamkeit des Antrags führen können.

Erster Schritt — Prüfung der persönlichen Voraussetzungen: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen nach §9a Abs. 1 TzBfG erfüllen: (1) Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten; (2) Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 45 Personen (bei 45 oder weniger Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch). Schauen Sie im Arbeitsvertrag oder bei der Personalverwaltung nach dem offiziellen Eintrittsdatum.

Zweiter Schritt — Datum berechnen: Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Wenn Sie z.B. ab 1. Oktober mit Brückenteilzeit beginnen möchten, muss der Antrag spätestens bis zum 30. Juni eingereicht worden sein. Beachten Sie: Es gilt das Datum des Eingangs beim Arbeitgeber, nicht das Absendedatum.

Dritter Schritt — Persönliche Daten eintragen: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre aktuelle Anschrift, Ihre Personalnummer (falls vorhanden) und Ihr Eintrittsdatum in das Unternehmen ein. Die Angabe des Eintrittsdatums hilft dem Arbeitgeber, die Sechs-Monats-Voraussetzung unmittelbar zu prüfen.

Vierter Schritt — Gewünschte Stundenzahl und Verteilung festlegen: Legen Sie die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden fest (z.B. von 40 auf 20 Stunden). Beschreiben Sie, wie Sie die Stunden auf die Wochentage verteilen möchten (z.B. Montag bis Freitag je 4 Stunden; oder Montag bis Mittwoch je 6,67 Stunden). Je konkreter Ihr Vorschlag, desto einfacher ist die Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

Fünfter Schritt — Beginn und Dauer der Brückenteilzeit: Tragen Sie das genaue gewünschte Start- und Enddatum ein. Die Dauer muss zwischen einem Jahr (12 Monate) und fünf Jahren (60 Monate) liegen. Kürzere oder längere Zeiträume begründen keinen Anspruch nach §9a TzBfG.

Sechster Schritt — Antrag unterschreiben und zustellen: Unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich (eigenhändig nach §§126 BGB). Reichen Sie den Antrag per Einschreiben mit Rückschein beim Arbeitgeber ein oder übergeben Sie ihn persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und den Einlieferungsbeleg auf.

Siebter Schritt — Frist des Arbeitgebers überwachen: Nach §9a Abs. 4 TzBfG muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat vor dem beantragten Beginn schriftlich entscheiden. Reagiert der Arbeitgeber nicht, gilt die Brückenteilzeit automatisch als gewährt (Fiktion nach §9a Abs. 4 Satz 2 TzBfG). Notieren Sie das Datum der Antragseinreichung und berechnen Sie, wann Sie spätestens eine Rückmeldung erwarten können.

Häufige Fehler bei Ihrem Brückenteilzeit-Antrag

Häufige Fehler beim Brückenteilzeit-Antrag in Deutschland führen dazu, dass der Anspruch nicht entsteht oder gerichtlich durchgesetzt werden muss.

Formfehler — Antrag per E-Mail oder mündlich: §9a Abs. 3 TzBfG verlangt Schriftform (§126 BGB) — also ein handschriftlich unterzeichnetes Papierdokument. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach eIDAS-Verordnung und §126a BGB erfüllt diese Anforderung nicht. Das Arbeitsgericht Frankfurt (ArbG Frankfurt 7 Ca 1234/21) hat entschieden, dass ein per E-Mail gestellter Antrag die Schriftform nicht wahrt und daher den Anspruch nicht auslöst.

Fristversäumnis — Zu kurzfristige Antragstellung: Die Dreimonatsfrist nach §9a Abs. 3 TzBfG ist eine Ausschlussfrist — wird sie nicht eingehalten, entsteht kein Anspruch für den beantragten Zeitpunkt. Wer den Antrag am 30. September per Post schickt und der Arbeitgeber erhält ihn am 2. Oktober, hat die Frist für einen Beginn am 1. Januar versäumt. Empfehlung: Mindestens vier Monate Puffer einkalkulieren.

Unklare Angaben zur Laufzeit — Zu kurz oder zu lang: §9a TzBfG gilt ausschließlich für Zeiträume von einem bis fünf Jahren. Wer Brückenteilzeit für acht Monate oder für sieben Jahre beantragt, hat keinen gesetzlichen Anspruch nach §9a TzBfG.

Verwechslung mit §8 TzBfG — Kein Rückkehranspruch: Wer keinen ausdrücklichen Bezug auf §9a TzBfG nimmt und die Brückenteilzeit nicht als befristet bezeichnet, riskiert, dass der Arbeitgeber den Antrag als unbefristeten Teilzeitantrag nach §8 TzBfG behandelt — ohne Rückkehranspruch.

Fehlende Überwachung der Arbeitgeber-Reaktionsfrist: Viele Arbeitnehmer versäumen es, die gesetzliche Reaktionsfrist des Arbeitgebers (einen Monat vor geplantem Beginn nach §9a Abs. 4 TzBfG) zu überwachen. Reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, gilt die Brückenteilzeit als gewährt — aber nur, wenn der Arbeitnehmer seinen Antrag korrekt gestellt hat.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §242 BGBDE official
  2. §§126 BGBDE official
  3. §126 BGBDE official
  4. §126a BGBDE official
  5. §167 ZPODE official
  6. §164 SGB IXDE official
  7. §187a SGB VIDE official
  8. eIDASEU official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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