Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland
GESCHÄFTSFÜHRER-DIENSTVERTRAG
gemäß GmbHG §35 und BGB §611 i.V.m. §675
§ 1 VERTRAGSPARTEIEN
Gesellschaft (GmbH — Auftraggeber):
Firma: [Company Name]
Handelsregisternummer: [Company Registration]
Sitz / Anschrift: [Company Address]
Vertreten durch: [Company Signatory]
Geschäftsführer (Auftragnehmer):
Name: [Gf Name]
Anschrift: [Gf Address]
Steuer-Identifikationsnummer: [Gf Steuer I D]
Zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer wird folgender Dienstvertrag (Anstellungsvertrag) geschlossen:
§ 2 BESTELLUNG UND VERTRETUNGSMACHT
Der/die Geschäftsführer/in ist durch Gesellschafterbeschluss vom [Contract Date G F] zum/zur Geschäftsführer/in der [Company Name] gemäß §46 Nr. 5 GmbHG bestellt.
Vertretungsberechtigung: [Representation Right]
Befreiung von §181 BGB (Insichgeschäfte): [Insichgeschaeft]
§ 3 AUFGABEN UND PFLICHTEN
Der/die Geschäftsführer/in leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und ist zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen berechtigt, die der Betrieb des Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt (§35 Abs. 1 GmbHG).
Der/die Geschäftsführer/in hat bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (§43 Abs. 1 GmbHG). Bei Pflichtverletzungen haftet er/sie der Gesellschaft für entstandene Schäden persönlich (§43 Abs. 2 GmbHG).
§ 4 VERTRAGSBEGINN UND -DAUER
Dieser Dienstvertrag beginnt am [Start Date] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Kündigungsfrist: [Notice Period]. Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§626 BGB) bleibt für beide Seiten vorbehalten.
Die Abberufung als Geschäftsführer nach §38 GmbHG beendet diesen Dienstvertrag automatisch (Koppelungsklausel). Ansprüche aus der Restlaufzeit bleiben nach Maßgabe des §615 BGB erhalten, sofern die Abberufung ohne wichtigen Grund erfolgt.
§ 5 VERGÜTUNG
Der/die Geschäftsführer/in erhält ein Bruttojahresgehalt (Fixum) von [Annual Salary], zahlbar in gleichen monatlichen Raten jeweils am letzten Werktag des Kalendermonats.
Tantieme: [Tantieme Clause]
Dienstwagen: [Company Car G F]
D&O-Versicherung: [Do Insurance]
§ 6 URLAUB
Der/die Geschäftsführer/in hat Anspruch auf [Vacation Days G F] bezahlten Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, der in Abstimmung mit den Erfordernissen der Gesellschaft zu nehmen ist.
§ 7 VERSCHWIEGENHEIT
Der/die Geschäftsführer/in verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) dauerhaft Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Dienstvertrags.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§126 BGB). Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Gerichtsstand: Sitz der Gesellschaft.
UNTERSCHRIFTEN
[Contract City G F], den [Contract Date G F]
Für die GmbH / Gesellschaft:
[Company Name], vertreten durch [Company Signatory]
Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________
Geschäftsführer/in:
[Gf Name]
Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________
GmbH / Gesellschaft (Gesellschafterversammlung)
________________
Signature
Geschäftsführer/in
________________
Signature
Was ist Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland?
Die rechtliche Grundlage des Geschäftsführervertrags ist komplex: Der Geschäftsführer wird durch einen Gesellschafterbeschluss nach §46 Nr. 5 GmbHG bestellt; die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht (Registergericht) begründet seine Vertretungsmacht nach außen (§35 Abs. 1 GmbHG). Der Anstellungsvertrag — also der Geschäftsführervertrag — wird separat zwischen der GmbH (vertreten durch die Gesellschafterversammlung oder einen bevollmächtigten Gesellschafter) und dem Geschäftsführer geschlossen. Wichtig: Bestellung zum Organ und Abschluss des Anstellungsvertrags sind rechtlich getrennte Akte (Trennungsprinzip). Der Geschäftsführer kann jederzeit nach §38 GmbHG durch einfachen Gesellschafterbeschluss abberufen werden — dies beendet aber nicht automatisch den Anstellungsvertrag, sodass Abfindungsansprüche entstehen können.
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers richtet sich nach §43 GmbHG: Geschäftsführer haften der Gesellschaft für Schäden, die durch Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, persönlich und unbeschränkt. Der Haftungsmaßstab ist derjenige eines ordentlichen Geschäftsmanns (§43 Abs. 1 GmbHG). Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in der sogenannten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung und nachfolgend (BGH II ZR 234/07) den Umfang der Geschäftsführerhaftung präzisiert. Die Business Judgment Rule, die für Vorstände der AG nach §93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifiziert ist, gilt für GmbH-Geschäftsführer analog nach §43 Abs. 1 GmbHG.
Mindestlohngesetz (MiLoG) §22 Abs. 3 nimmt Geschäftsführer von der Mindestlohnpflicht aus, wenn sie mehr als 2.000 Euro monatlich verdienen und Verantwortung für den Betrieb tragen — dies ist bei GmbH-Geschäftsführern regelmäßig der Fall. Sozialversicherungsrechtlich ist der Fremdgeschäftsführer (kein Gesellschaftsanteil) in der Regel sozialversicherungspflichtig; der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 50% Anteil) ist regelmäßig selbständig und nicht sozialversicherungspflichtig. Dies prüft die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV.
Wann brauchen Sie Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland?
Ein Geschäftsführer-Dienstvertrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
Neugründung einer GmbH mit Geschäftsführerbestellung: Bei der Gründung einer GmbH nach §1 GmbHG muss gleichzeitig ein erster Geschäftsführer bestellt werden (§6 Abs. 1 GmbHG). Neben dem Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist der separate Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer abzuschließen. Ohne Geschäftsführervertrag fehlen klare Regelungen zu Vergütung, Kündigungsfristen und Haftung, was zu Streitigkeiten führt.
Austausch eines Geschäftsführers: Wenn der bisherige Geschäftsführer ausscheidet und ein Nachfolger bestellt wird, ist ein neuer Geschäftsführervertrag mit dem Nachfolger abzuschließen. Der alte Vertrag erlischt nicht automatisch mit der Abberufung (§38 GmbHG); es bedarf einer ausdrücklichen Kündigung oder einvernehmlichen Aufhebung.
Gesellschafter wird Geschäftsführer (Gesellschafter-Geschäftsführer): Wenn ein Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt wird, ist zu klären, ob ein Fremdgeschäftsführervertrag oder ein angepasster Vertrag mit Regelungen zur Gesellschafterstellung verwendet wird. Bei Mehrheitsgesellschaftern (mehr als 50% Anteile) besteht regelmäßig keine Sozialversicherungspflicht.
MBO (Management Buyout): Bei einem MBO erwerben die Manager — oft bisherige leitende Angestellte — Anteile an der GmbH und werden gleichzeitig zu Geschäftsführern bestellt. In dieser Situation sind Geschäftsführerverträge mit angepassten Regelungen zur Vergütung, zum Equity-Anteil und zu Wettbewerbsverboten erforderlich.
Konzerninterne Geschäftsführerbestellung: In Konzernstrukturen (GmbH als Tochtergesellschaft einer AG oder einer anderen GmbH) werden Geschäftsführer der Tochter durch die Muttergesellschaft (als Gesellschafterin) bestellt. Der Anstellungsvertrag kann entweder mit der Tochtergesellschaft oder mit der Muttergesellschaft abgeschlossen werden; bei Letzterem ist der Geschäftsführer sowohl Organ der Tochter als auch Arbeitnehmer der Mutter.
Was gehört in Ihr Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland?
Ein rechtswirksamer Geschäftsführer-Dienstvertrag für eine GmbH in Deutschland enthält folgende Kernbestandteile:
Bestellung und Vertretungsmacht (§35 GmbHG): Der Vertrag muss auf den Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des Geschäftsführers nach §46 Nr. 5 GmbHG verweisen und klarstellen, ob der Geschäftsführer Alleinvertretungsberechtigung (Einzelvertretung) oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer (Gesamtvertretung) vertretungsberechtigt ist. Die Vertretungsmacht ist im Handelsregister einzutragen.
Befreiung von §181 BGB (Insichgeschäfte): Standardmäßig ist der Geschäftsführer nach §181 BGB nicht berechtigt, im Namen der GmbH mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu kontrahieren (Insichgeschäftsverbot). Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss Befreiung von §181 BGB erteilen und diese im Handelsregister eintragen lassen. Ohne Befreiung können Insichgeschäfte nichtig sein.
Vergütung und Tantieme: Der Vertrag muss das Jahresfestgehalt (Fixum) in Euro brutto angeben. Üblich sind bei mittelständischen GmbH 80.000–250.000 Euro/Jahr. Die Tantieme (gewinnabhängige Vergütung) sollte auf einer nachprüfbaren Basis — Jahresüberschuss nach HGB, EBITDA — beruhen und klare Berechnungsformeln enthalten. Das Finanzamt prüft Tantiemen auf verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach §8 Abs. 3 KStG: Unangemessen hohe Vergütungen, die über das hinausgehen, was ein Dritter erhalten würde, sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance): Der Vertrag sollte regeln, ob die GmbH eine D&O-Versicherung für den Geschäftsführer abschließt. Ohne D&O-Deckung haftet der Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen nach §43 GmbHG persönlich und unbeschränkt. Seit 2009 verlangen §§93 Abs. 2 Satz 3 AktG analog für Kapitalgesellschaften einen Selbstbehalt.
Abberufung und Anstellungsvertrag — Trennungsprinzip: Der Vertrag muss ausdrücklich klarstellen, dass die Abberufung als Geschäftsführer (§38 GmbHG) nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsvertrags bewirkt. Andernfalls kann der Geschäftsführer nach Abberufung weiterhin Vergütungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag geltend machen. Üblich ist eine Koppelungsklausel: Der Anstellungsvertrag endet automatisch mit der Abberufung.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Geschäftsführer unterliegen nach BGH-Rechtsprechung (BGH II ZR 110/89) während der Amtszeit einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Für die Zeit nach Vertragsende ist ein vertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung erforderlich. Da §§74 ff. HGB für Geschäftsführer nicht direkt gelten, richtet sich das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nach §§138, 242 BGB; Karenzentschädigung ist zur Vermeidung von Sittenwidrigkeit ebenfalls empfohlen.
Das Portal forms-legal.com stellt diesen Muster-Geschäftsführervertrag als strukturierte Vorlage für GmbH in Deutschland bereit. Verwandte Dokumente: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte für Führungskräfte ohne Organstellung sowie Vorstandsdienstvertrag für AG-Vorstände nach §84 AktG.
So füllen Sie Ihr Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland aus
Das Ausfüllen des Geschäftsführer-Dienstvertrags für eine GmbH in Deutschland erfordert Kenntnisse sowohl des Gesellschafts- als auch des Steuerrechts.
Schritt 1 — GmbH-Daten: Tragen Sie Firma, Sitz und Handelsregisternummer der GmbH ein (z.B. Mustermann GmbH, HRB 12345, AG Berlin). Geben Sie an, wer den Vertrag für die GmbH unterzeichnet — bei Alleingesellschafter: der Gesellschafter selbst; bei mehreren Gesellschaftern: alle oder ein bevollmächtigter Gesellschafter.
Schritt 2 — Geschäftsführerdaten: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum. Falls Statusfeststellung nach §7a SGB IV durchgeführt wurde oder geplant ist, vermerken Sie dies. Die Steuer-ID und SV-Nummer des Geschäftsführers werden für die Sozialversicherungsanmeldung benötigt (sofern SV-pflichtig).
Schritt 3 — Vertretungsregelung: Wählen Sie Einzelvertretung oder Gesamtvertretung mit einem weiteren Geschäftsführer. Entscheiden Sie außerdem, ob der Geschäftsführer von §181 BGB befreit wird — dies ist häufig sinnvoll bei Einpersonen-GmbH, aber bei Mehrpersonen-Gesellschaften aus Compliance-Gründen oft nicht erwünscht.
Schritt 4 — Vergütung: Tragen Sie das Bruttojahresgehalt in Euro ein (Format: 120.000,00 Euro). Achten Sie auf Fremdvergleich (Drittvergleich) nach §8 Abs. 3 KStG: Das Finanzamt prüft, ob die Vergütung angemessen ist. Tantieme: Basis (Jahresüberschuss laut Jahresabschluss nach HGB, EBITDA), Prozentsatz (z.B. 10% des Jahresüberschusses), Zahlungstermin (z.B. innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses).
Schritt 5 — Abberufung und Koppelungsklausel: Entscheiden Sie, ob eine automatische Koppelungsklausel aufgenommen wird (Anstellungsvertrag endet automatisch mit Abberufung) oder ob separate Kündigung erforderlich ist. Die Koppelungsklausel reduziert Nachhaftungsrisiken.
Schritt 6 — Unterschrift: Der Vertrag wird von der GmbH vertreten durch die Gesellschafterversammlung (oder bevollmächtigten Gesellschafter) und vom Geschäftsführer unterzeichnet. Beachten Sie: Bei Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträgen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein, wenn der Gesellschafter gleichzeitig auf beiden Seiten handelt.
Rechtliche Anforderungen für Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland
Die rechtlichen Anforderungen an den Geschäftsführer-Dienstvertrag in Deutschland ergeben sich aus GmbHG, BGB und Steuerrecht:
GmbHG §35 — Bestellung: Die wirksame Bestellung des Geschäftsführers erfordert einen Gesellschafterbeschluss nach §46 Nr. 5 GmbHG (einfache Mehrheit, sofern Satzung nichts anderes vorsieht). Die Bestellung ist beim Handelsregister (Amtsgericht) anzumelden und einzutragen. Ohne Eintragung im Handelsregister gilt der Geschäftsführer erst dann als wirksam bestellt, wenn die Gesellschafter die Bestellung tatsächlich vollzogen haben.
GmbHG §38 — Abberufung jederzeit: Der Geschäftsführer kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden, außer wenn im Gesellschaftsvertrag oder Anstellungsvertrag wichtige Gründe als Abberufungsvoraussetzung vereinbart sind. Die Abberufung beendet nicht automatisch den Anstellungsvertrag.
GmbHG §43 — Haftung: Geschäftsführer haften für pflichtwidrige Handlungen persönlich und unbeschränkt. Besonders relevant: das Zahlungsverbot nach §15b InsO (früher §64 GmbHG) — bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dürfen keine Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen mehr geleistet werden; Verstöße begründen persönliche Schadensersatzpflicht.
Steuerrecht — Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Das Finanzamt prüft nach §8 Abs. 3 KStG, ob Geschäftsführergehalt und Tantieme dem Fremdvergleich standhalten. Eine vGA liegt vor, wenn die Vergütung höher ist als das, was ein fremder Dritter erhalten würde. Folge: Die überhöhte Vergütung ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar und erhöht das körperschaftsteuerliche Einkommen der GmbH. Die Gehaltsregelung muss zudem vorab — also vor Beginn des Geschäftsjahres — schriftlich vereinbart sein (Vorherigkeitsgrundsatz).
Sozialversicherungsrechtlicher Status (§7a SGB IV): Bei Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteil besteht in der Regel Sozialversicherungspflicht. Die Deutsche Rentenversicherung führt auf Antrag ein Statusfeststellungsverfahren durch. Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 50%) sind regelmäßig selbständig. Bei Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern kommt es auf die Weisungsgebundenheit an.
Häufige Fehler bei Ihrem Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland
Häufige Fehler beim Abschluss von Geschäftsführerverträgen für GmbH in Deutschland:
Verwechslung von Bestellung und Anstellungsvertrag: Viele Gründer glauben, dass der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ausreiche. Falsch: Bestellung (Organverhältnis) und Anstellungsvertrag (schuldrechtliche Grundlage der Vergütung) sind rechtlich getrennte Akte. Ohne separaten Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer möglicherweise keine vertraglichen Vergütungsansprüche.
Fehlende Regelung zur Abberufung: Ohne Koppelungsklausel läuft der Anstellungsvertrag weiter, auch wenn der Geschäftsführer abberufen wird. Der abberufene Geschäftsführer kann dann weiterhin Gehalt verlangen, ohne Leistungen zu erbringen — ein teurer Fehler für die Gesellschaft.
VGA-Falle: Tantiemen, die pauschal «30% des Jahresgewinns» betragen, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung oder ohne Fremdvergleich, werden vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach §8 Abs. 3 KStG behandelt. Körperschaftsteuerliche Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder können die Folge sein.
Versäumte Handelsregistereintragung: Änderungen in der Geschäftsführung — neuer Geschäftsführer, Ausscheiden, Vertretungsänderungen — müssen unverzüglich beim Amtsgericht angemeldet werden (§39 GmbHG). Verstöße können Haftungsrisiken begründen, wenn Dritte auf unrichtige Registerdaten vertrauen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung: Für Geschäftsführer gelten §§74 ff. HGB nicht direkt, aber Wettbewerbsverbote ohne Entschädigung sind nach BGH-Rechtsprechung (BGH II ZR 110/89) sittenwidrig nach §138 BGB, wenn sie den Geschäftsführer unbillig beschränken. Immer Karenzentschädigung vereinbaren.
Fehlende D&O-Versicherung: Ohne D&O-Deckung haftet der Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen persönlich mit seinem Privatvermögen nach §43 GmbHG. Die Prämie für eine D&O-Police ist steuerlich als Betriebsausgabe abziehbar.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- §181 BGBDE official
- §138 BGBDE official
- §7a SGB IVDE official
Diese Seite zitieren
Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:
Forms Legal. (2026). Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/contracts/geschaeftsfuehrervertrag-gmbh-deutschland
"Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/contracts/geschaeftsfuehrervertrag-gmbh-deutschland.
@misc{formslegal-geschaeftsfuehrervertrag-gmbh-deutschland,
author = {{Forms Legal}},
title = {Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland (Deutschland)},
year = {2026},
howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/employment/contracts/geschaeftsfuehrervertrag-gmbh-deutschland}},
note = {Free legal document template}
}Häufig gestellte Fragen
Der GmbH-Geschäftsführer ist rechtlich kein Arbeitnehmer im Sinne des §611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern Organ der Gesellschaft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 5 AZA 159/98) hat klargestellt, dass Fremdgeschäftsführer — also Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteil — grundsätzlich keine Arbeitnehmer sind, selbst wenn sie wirtschaftlich wie Angestellte eingesetzt werden. Ihr Anstellungsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag nach §611 BGB i.V.m. §675 BGB. Sozialversicherungsrechtlich ist die Frage differenzierter: Die Deutsche Rentenversicherung führt nach §7a SGB IV ein Statusfeststellungsverfahren durch. Fremdgeschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig (GKV, RV, ALV, PV); Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50% Anteil sind regelmäßig selbständig. Für den Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer bedeutet das: keine Sozialversicherungsbeiträge, aber auch kein Arbeitslosengeld bei Unternehmensausfall und keine gesetzliche Rentenversicherung ohne private Vorsorge.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet nach §43 GmbHG persönlich und unbeschränkt gegenüber der Gesellschaft, wenn er bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns beachtet. Besonders riskant ist die Insolvenzverschleppungshaftung: Nach §15b InsO (früher §64 GmbHG) darf der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen mehr leisten; Verstöße begründen Erstattungspflichten gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Insolvenzverwalter. Gegenüber Dritten (Gläubigern der GmbH) haftet der Geschäftsführer nach §15b Abs. 4 InsO sowie aus Deliktsrecht nach §826 BGB (sittenwidrige Schädigung) und §823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetzen (z.B. Betrug nach §263 StGB). Seit dem MoMiG 2008 ist zudem die Haftung für Steuerverbindlichkeiten nach §69 AO von Bedeutung: Zahlt die GmbH Steuern nicht oder zu spät ab, haftet der Geschäftsführer persönlich. Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) kann die persönliche Haftung auf die Versicherungssumme begrenzen.
Ja, nach §38 Abs. 1 GmbHG kann der Geschäftsführer jederzeit durch Beschluss der Gesellschafterversammlung abberufen werden, ohne dass ein wichtiger Grund erforderlich ist — sofern im Gesellschaftsvertrag (Satzung) keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Die Abberufung ist dem Amtsgericht (Handelsregister) unverzüglich nach §39 GmbHG anzumelden. Wichtig: Die Abberufung als Organ (Organverhältnis) ist rechtlich strikt vom Anstellungsvertrag (Schuldverhältnis) zu trennen. Abberufung beendet nicht automatisch den Anstellungsvertrag — ohne Koppelungsklausel hat der abberufene Geschäftsführer weiterhin Vergütungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Enthält der Anstellungsvertrag eine Koppelungsklausel, endet er automatisch mit der Abberufung. Ansonsten ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen oder eine außerordentliche fristlose Kündigung nach §626 BGB bei wichtigem Grund erforderlich.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach §8 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) liegt vor, wenn eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer Leistungen erbringt, die nicht dem Fremdvergleich entsprechen — also Leistungen, die die GmbH einem fremden Dritten nicht zu denselben Konditionen gewährt hätte. Typische Fälle: überhöhtes Gehalt, nachträglich vereinbarte Tantieme ohne vorherige schriftliche Festlegung, unangemessen hohe Miet- oder Darlehenszinsen, unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Steuerliche Folge der vGA: Die überhöhte Vergütung wird aus dem Betriebsausgabenabzug der GmbH herausgerechnet — das zu versteuernde Einkommen der GmbH steigt, was zu Nachzahlungen bei Körperschaftsteuer (15% + 5,5% SolZ) und Gewerbesteuer (ca. 14–17%) führt. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer wird die vGA als Kapitaleinkünfte nach §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG besteuert (Abgeltungsteuer 25% + SolZ + ggf. Kirchensteuer). Das Bundeszentralamt für Steuern und die Betriebsprüfung des Finanzamts achten besonders auf vGA-Gestaltungen.
Die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung wird nach dem externen Fremdvergleich beurteilt: Was würde eine GmbH gleicher Branche und Größe einem fremden Dritten als Geschäftsführer zahlen? Das Finanzamt orientiert sich an Gehaltsumfragen (z.B. BBE-Studie, Kienbaum-Studie) und der Unternehmensgröße (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme). Als Richtwerte gelten: Kleine GmbH (Umsatz unter 1 Mio. Euro): 60.000–100.000 Euro/Jahr; Mittlere GmbH (1–10 Mio. Euro): 100.000–180.000 Euro/Jahr; Große GmbH (über 10 Mio. Euro): 180.000–400.000 Euro/Jahr und mehr. Die Gesamtbezüge (Fixgehalt + Tantieme + Sachbezüge wie Dienstwagen, Telefon, bAV) dürfen zusammen nicht unangemessen hoch sein. Die Tantieme darf nach dem Vorherigkeitsgrundsatz nur anerkannt werden, wenn sie vor Beginn des Geschäftsjahres schriftlich und klar vereinbart wurde; eine rückwirkende Vereinbarung gilt als vGA.
Nein, der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag bedarf grundsätzlich keiner notariellen Beurkundung nach §15 GmbHG — die Beurkundungspflicht gilt nur für Anteilsübertragungen und Satzungsänderungen der GmbH. Der Geschäftsführervertrag kann formfrei, also auch mündlich, wirksam geschlossen werden; jedoch dringend empfohlen wird schriftliche Form nach §126 BGB, da sie Beweissicherheit schafft. Eine Ausnahme: Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer auf beiden Seiten des Vertrags handelt (Insichgeschäft nach §181 BGB) und keine Befreiung von §181 BGB beschlossen und im Handelsregister eingetragen wurde, kann der Vertrag schwebend unwirksam sein. Die Befreiung von §181 BGB durch Gesellschafterbeschluss sollte daher vor Vertragsschluss bei Eintragungspflicht im Handelsregister angemeldet und eingetragen werden. Auch für bestimmte Pensionszusagen (betriebliche Altersversorgung nach BetrAVG) können besondere Formerfordernisse gelten.
Für GmbH-Geschäftsführer gelten die §§74 ff. HGB (Wettbewerbsverbote für Handlungsgehilfen) nicht direkt, da Geschäftsführer keine Arbeitnehmer sind. Dennoch sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH II ZR 110/89) nur wirksam, wenn sie ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft schützen, zeitlich (in der Regel maximal zwei Jahre) und räumlich angemessen begrenzt sind und — nach der BGH-Rechtsprechung und zur Vermeidung von Sittenwidrigkeit nach §138 BGB — eine angemessene Karenzentschädigung vorsehen. Während der Amtszeit besteht ein gesetzliches Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers analog zu §112 HGB (Wettbewerbsverbot für OHG-Gesellschafter), das vom BGH auf GmbH-Geschäftsführer angewendet wird. Verstöße gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot können Unterlassungsklagen, Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen begründen. Die Vertragsstrafe sollte bereits im Geschäftsführervertrag festgelegt und angemessen (nicht sittenwidrig überhöht nach §343 BGB) sein.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
Fehler gefunden? Sagen Sie uns BescheidVerwandte Dokumente
Diese Dokumente könnten ebenfalls nützlich sein:
Arbeitsvertrag Leitender Angestellter Deutschland
Arbeitsvertrag für leitende Angestellte in Deutschland — geregelt durch KSchG §14, BGB §611a, BetrVG §5 Abs. 3, HGB §59 ff. Enthält erweiterte Kompetenzen, Verschwiegenheitspflicht und D&O-Klauseln.
Vorstandsdienstvertrag AG Deutschland
Dienstvertrag für ein Mitglied des Vorstands einer deutschen AG — geregelt durch AktG §84, BGB §611a und §675. Regelt Amtszeit, Vergütung, Pflichten, D&O-Versicherung und nachvertragliches Wettbewerbsverbot.