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Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland

Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland

GESCHÄFTSFÜHRER-DIENSTVERTRAG

gemäß GmbHG §35 und BGB §611 i.V.m. §675

§ 1 VERTRAGSPARTEIEN

Gesellschaft (GmbH — Auftraggeber):

Firma: [Company Name]

Handelsregisternummer: [Company Registration]

Sitz / Anschrift: [Company Address]

Vertreten durch: [Company Signatory]

Geschäftsführer (Auftragnehmer):

Name: [Gf Name]

Anschrift: [Gf Address]

Steuer-Identifikationsnummer: [Gf Steuer I D]

Zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer wird folgender Dienstvertrag (Anstellungsvertrag) geschlossen:

§ 2 BESTELLUNG UND VERTRETUNGSMACHT

Der/die Geschäftsführer/in ist durch Gesellschafterbeschluss vom [Contract Date G F] zum/zur Geschäftsführer/in der [Company Name] gemäß §46 Nr. 5 GmbHG bestellt.

Vertretungsberechtigung: [Representation Right]

Befreiung von §181 BGB (Insichgeschäfte): [Insichgeschaeft]

§ 3 AUFGABEN UND PFLICHTEN

Der/die Geschäftsführer/in leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und ist zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen berechtigt, die der Betrieb des Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt (§35 Abs. 1 GmbHG).

Der/die Geschäftsführer/in hat bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (§43 Abs. 1 GmbHG). Bei Pflichtverletzungen haftet er/sie der Gesellschaft für entstandene Schäden persönlich (§43 Abs. 2 GmbHG).

§ 4 VERTRAGSBEGINN UND -DAUER

Dieser Dienstvertrag beginnt am [Start Date] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Kündigungsfrist: [Notice Period]. Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§626 BGB) bleibt für beide Seiten vorbehalten.

Die Abberufung als Geschäftsführer nach §38 GmbHG beendet diesen Dienstvertrag automatisch (Koppelungsklausel). Ansprüche aus der Restlaufzeit bleiben nach Maßgabe des §615 BGB erhalten, sofern die Abberufung ohne wichtigen Grund erfolgt.

§ 5 VERGÜTUNG

Der/die Geschäftsführer/in erhält ein Bruttojahresgehalt (Fixum) von [Annual Salary], zahlbar in gleichen monatlichen Raten jeweils am letzten Werktag des Kalendermonats.

Tantieme: [Tantieme Clause]

Dienstwagen: [Company Car G F]

D&O-Versicherung: [Do Insurance]

§ 6 URLAUB

Der/die Geschäftsführer/in hat Anspruch auf [Vacation Days G F] bezahlten Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, der in Abstimmung mit den Erfordernissen der Gesellschaft zu nehmen ist.

§ 7 VERSCHWIEGENHEIT

Der/die Geschäftsführer/in verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) dauerhaft Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Dienstvertrags.

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§126 BGB). Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Gerichtsstand: Sitz der Gesellschaft.

UNTERSCHRIFTEN

[Contract City G F], den [Contract Date G F]

Für die GmbH / Gesellschaft:

[Company Name], vertreten durch [Company Signatory]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Geschäftsführer/in:

[Gf Name]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

GmbH / Gesellschaft (Gesellschafterversammlung)

________________

Signature

Geschäftsführer/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland?

Die rechtliche Grundlage des Geschäftsführervertrags ist komplex: Der Geschäftsführer wird durch einen Gesellschafterbeschluss nach §46 Nr. 5 GmbHG bestellt; die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht (Registergericht) begründet seine Vertretungsmacht nach außen (§35 Abs. 1 GmbHG). Der Anstellungsvertrag — also der Geschäftsführervertrag — wird separat zwischen der GmbH (vertreten durch die Gesellschafterversammlung oder einen bevollmächtigten Gesellschafter) und dem Geschäftsführer geschlossen. Wichtig: Bestellung zum Organ und Abschluss des Anstellungsvertrags sind rechtlich getrennte Akte (Trennungsprinzip). Der Geschäftsführer kann jederzeit nach §38 GmbHG durch einfachen Gesellschafterbeschluss abberufen werden — dies beendet aber nicht automatisch den Anstellungsvertrag, sodass Abfindungsansprüche entstehen können.

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers richtet sich nach §43 GmbHG: Geschäftsführer haften der Gesellschaft für Schäden, die durch Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, persönlich und unbeschränkt. Der Haftungsmaßstab ist derjenige eines ordentlichen Geschäftsmanns (§43 Abs. 1 GmbHG). Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in der sogenannten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung und nachfolgend (BGH II ZR 234/07) den Umfang der Geschäftsführerhaftung präzisiert. Die Business Judgment Rule, die für Vorstände der AG nach §93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifiziert ist, gilt für GmbH-Geschäftsführer analog nach §43 Abs. 1 GmbHG.

Mindestlohngesetz (MiLoG) §22 Abs. 3 nimmt Geschäftsführer von der Mindestlohnpflicht aus, wenn sie mehr als 2.000 Euro monatlich verdienen und Verantwortung für den Betrieb tragen — dies ist bei GmbH-Geschäftsführern regelmäßig der Fall. Sozialversicherungsrechtlich ist der Fremdgeschäftsführer (kein Gesellschaftsanteil) in der Regel sozialversicherungspflichtig; der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 50% Anteil) ist regelmäßig selbständig und nicht sozialversicherungspflichtig. Dies prüft die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV.

Wann brauchen Sie Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland?

Ein Geschäftsführer-Dienstvertrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Neugründung einer GmbH mit Geschäftsführerbestellung: Bei der Gründung einer GmbH nach §1 GmbHG muss gleichzeitig ein erster Geschäftsführer bestellt werden (§6 Abs. 1 GmbHG). Neben dem Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist der separate Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer abzuschließen. Ohne Geschäftsführervertrag fehlen klare Regelungen zu Vergütung, Kündigungsfristen und Haftung, was zu Streitigkeiten führt.

Austausch eines Geschäftsführers: Wenn der bisherige Geschäftsführer ausscheidet und ein Nachfolger bestellt wird, ist ein neuer Geschäftsführervertrag mit dem Nachfolger abzuschließen. Der alte Vertrag erlischt nicht automatisch mit der Abberufung (§38 GmbHG); es bedarf einer ausdrücklichen Kündigung oder einvernehmlichen Aufhebung.

Gesellschafter wird Geschäftsführer (Gesellschafter-Geschäftsführer): Wenn ein Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt wird, ist zu klären, ob ein Fremdgeschäftsführervertrag oder ein angepasster Vertrag mit Regelungen zur Gesellschafterstellung verwendet wird. Bei Mehrheitsgesellschaftern (mehr als 50% Anteile) besteht regelmäßig keine Sozialversicherungspflicht.

MBO (Management Buyout): Bei einem MBO erwerben die Manager — oft bisherige leitende Angestellte — Anteile an der GmbH und werden gleichzeitig zu Geschäftsführern bestellt. In dieser Situation sind Geschäftsführerverträge mit angepassten Regelungen zur Vergütung, zum Equity-Anteil und zu Wettbewerbsverboten erforderlich.

Konzerninterne Geschäftsführerbestellung: In Konzernstrukturen (GmbH als Tochtergesellschaft einer AG oder einer anderen GmbH) werden Geschäftsführer der Tochter durch die Muttergesellschaft (als Gesellschafterin) bestellt. Der Anstellungsvertrag kann entweder mit der Tochtergesellschaft oder mit der Muttergesellschaft abgeschlossen werden; bei Letzterem ist der Geschäftsführer sowohl Organ der Tochter als auch Arbeitnehmer der Mutter.

Was gehört in Ihr Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland?

Ein rechtswirksamer Geschäftsführer-Dienstvertrag für eine GmbH in Deutschland enthält folgende Kernbestandteile:

Bestellung und Vertretungsmacht (§35 GmbHG): Der Vertrag muss auf den Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des Geschäftsführers nach §46 Nr. 5 GmbHG verweisen und klarstellen, ob der Geschäftsführer Alleinvertretungsberechtigung (Einzelvertretung) oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer (Gesamtvertretung) vertretungsberechtigt ist. Die Vertretungsmacht ist im Handelsregister einzutragen.

Befreiung von §181 BGB (Insichgeschäfte): Standardmäßig ist der Geschäftsführer nach §181 BGB nicht berechtigt, im Namen der GmbH mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu kontrahieren (Insichgeschäftsverbot). Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss Befreiung von §181 BGB erteilen und diese im Handelsregister eintragen lassen. Ohne Befreiung können Insichgeschäfte nichtig sein.

Vergütung und Tantieme: Der Vertrag muss das Jahresfestgehalt (Fixum) in Euro brutto angeben. Üblich sind bei mittelständischen GmbH 80.000–250.000 Euro/Jahr. Die Tantieme (gewinnabhängige Vergütung) sollte auf einer nachprüfbaren Basis — Jahresüberschuss nach HGB, EBITDA — beruhen und klare Berechnungsformeln enthalten. Das Finanzamt prüft Tantiemen auf verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach §8 Abs. 3 KStG: Unangemessen hohe Vergütungen, die über das hinausgehen, was ein Dritter erhalten würde, sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance): Der Vertrag sollte regeln, ob die GmbH eine D&O-Versicherung für den Geschäftsführer abschließt. Ohne D&O-Deckung haftet der Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen nach §43 GmbHG persönlich und unbeschränkt. Seit 2009 verlangen §§93 Abs. 2 Satz 3 AktG analog für Kapitalgesellschaften einen Selbstbehalt.

Abberufung und Anstellungsvertrag — Trennungsprinzip: Der Vertrag muss ausdrücklich klarstellen, dass die Abberufung als Geschäftsführer (§38 GmbHG) nicht automatisch die Beendigung des Anstellungsvertrags bewirkt. Andernfalls kann der Geschäftsführer nach Abberufung weiterhin Vergütungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag geltend machen. Üblich ist eine Koppelungsklausel: Der Anstellungsvertrag endet automatisch mit der Abberufung.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Geschäftsführer unterliegen nach BGH-Rechtsprechung (BGH II ZR 110/89) während der Amtszeit einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Für die Zeit nach Vertragsende ist ein vertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung erforderlich. Da §§74 ff. HGB für Geschäftsführer nicht direkt gelten, richtet sich das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nach §§138, 242 BGB; Karenzentschädigung ist zur Vermeidung von Sittenwidrigkeit ebenfalls empfohlen.

Das Portal forms-legal.com stellt diesen Muster-Geschäftsführervertrag als strukturierte Vorlage für GmbH in Deutschland bereit. Verwandte Dokumente: Arbeitsvertrag für leitende Angestellte für Führungskräfte ohne Organstellung sowie Vorstandsdienstvertrag für AG-Vorstände nach §84 AktG.

So füllen Sie Ihr Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland aus

Das Ausfüllen des Geschäftsführer-Dienstvertrags für eine GmbH in Deutschland erfordert Kenntnisse sowohl des Gesellschafts- als auch des Steuerrechts.

Schritt 1 — GmbH-Daten: Tragen Sie Firma, Sitz und Handelsregisternummer der GmbH ein (z.B. Mustermann GmbH, HRB 12345, AG Berlin). Geben Sie an, wer den Vertrag für die GmbH unterzeichnet — bei Alleingesellschafter: der Gesellschafter selbst; bei mehreren Gesellschaftern: alle oder ein bevollmächtigter Gesellschafter.

Schritt 2 — Geschäftsführerdaten: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum. Falls Statusfeststellung nach §7a SGB IV durchgeführt wurde oder geplant ist, vermerken Sie dies. Die Steuer-ID und SV-Nummer des Geschäftsführers werden für die Sozialversicherungsanmeldung benötigt (sofern SV-pflichtig).

Schritt 3 — Vertretungsregelung: Wählen Sie Einzelvertretung oder Gesamtvertretung mit einem weiteren Geschäftsführer. Entscheiden Sie außerdem, ob der Geschäftsführer von §181 BGB befreit wird — dies ist häufig sinnvoll bei Einpersonen-GmbH, aber bei Mehrpersonen-Gesellschaften aus Compliance-Gründen oft nicht erwünscht.

Schritt 4 — Vergütung: Tragen Sie das Bruttojahresgehalt in Euro ein (Format: 120.000,00 Euro). Achten Sie auf Fremdvergleich (Drittvergleich) nach §8 Abs. 3 KStG: Das Finanzamt prüft, ob die Vergütung angemessen ist. Tantieme: Basis (Jahresüberschuss laut Jahresabschluss nach HGB, EBITDA), Prozentsatz (z.B. 10% des Jahresüberschusses), Zahlungstermin (z.B. innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses).

Schritt 5 — Abberufung und Koppelungsklausel: Entscheiden Sie, ob eine automatische Koppelungsklausel aufgenommen wird (Anstellungsvertrag endet automatisch mit Abberufung) oder ob separate Kündigung erforderlich ist. Die Koppelungsklausel reduziert Nachhaftungsrisiken.

Schritt 6 — Unterschrift: Der Vertrag wird von der GmbH vertreten durch die Gesellschafterversammlung (oder bevollmächtigten Gesellschafter) und vom Geschäftsführer unterzeichnet. Beachten Sie: Bei Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträgen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein, wenn der Gesellschafter gleichzeitig auf beiden Seiten handelt.

Häufige Fehler bei Ihrem Geschäftsführervertrag GmbH Deutschland

Häufige Fehler beim Abschluss von Geschäftsführerverträgen für GmbH in Deutschland:

Verwechslung von Bestellung und Anstellungsvertrag: Viele Gründer glauben, dass der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ausreiche. Falsch: Bestellung (Organverhältnis) und Anstellungsvertrag (schuldrechtliche Grundlage der Vergütung) sind rechtlich getrennte Akte. Ohne separaten Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer möglicherweise keine vertraglichen Vergütungsansprüche.

Fehlende Regelung zur Abberufung: Ohne Koppelungsklausel läuft der Anstellungsvertrag weiter, auch wenn der Geschäftsführer abberufen wird. Der abberufene Geschäftsführer kann dann weiterhin Gehalt verlangen, ohne Leistungen zu erbringen — ein teurer Fehler für die Gesellschaft.

VGA-Falle: Tantiemen, die pauschal «30% des Jahresgewinns» betragen, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung oder ohne Fremdvergleich, werden vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach §8 Abs. 3 KStG behandelt. Körperschaftsteuerliche Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder können die Folge sein.

Versäumte Handelsregistereintragung: Änderungen in der Geschäftsführung — neuer Geschäftsführer, Ausscheiden, Vertretungsänderungen — müssen unverzüglich beim Amtsgericht angemeldet werden (§39 GmbHG). Verstöße können Haftungsrisiken begründen, wenn Dritte auf unrichtige Registerdaten vertrauen.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung: Für Geschäftsführer gelten §§74 ff. HGB nicht direkt, aber Wettbewerbsverbote ohne Entschädigung sind nach BGH-Rechtsprechung (BGH II ZR 110/89) sittenwidrig nach §138 BGB, wenn sie den Geschäftsführer unbillig beschränken. Immer Karenzentschädigung vereinbaren.

Fehlende D&O-Versicherung: Ohne D&O-Deckung haftet der Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen persönlich mit seinem Privatvermögen nach §43 GmbHG. Die Prämie für eine D&O-Police ist steuerlich als Betriebsausgabe abziehbar.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §181 BGBDE official
  2. §138 BGBDE official
  3. §7a SGB IVDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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