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Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich

Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich

MRG §§10–15; ABGB §§1109–1113; OGH-Rechtsprechung Kautionsabzüge

ÜBERGABEPROTOKOLL MIETWOHNUNG

gemäß MRG §§10–15, ABGB §§1109–1113

Anlass: {{uebergabeAnlass}} Datum und Uhrzeit: {{uebergabeDatum}} VERMIETER: {{vermieterName}} {{vermieterAdresse}} MIETER: {{mieterName}} Neue Adresse: {{mieterAdresse}}

1. Mietobjekt

Adresse der Mietwohnung: {{wohnungsAdresse}} Grundbuch: {{einlagezahl}} Nutzfläche: {{wohnflaeche}} m² Mietvertragsdatum: {{mietvertragsdatum}}

2. Schlüsselübergabe

Übergebene Wohnungsschlüssel: {{schluesselWohnung}} Stück Weitere Schlüssel / Zugangsmittel: {{schluesselSonstige}} Alle Schlüssel und Zugangsmittel wurden gemeinsam gezählt und übergeben / zurückgegeben.

3. Zählerstände

Folgende Zählerstände wurden gemeinsam abgelesen: Stromzähler-Nr.: {{stromzaehlerNummer}} Stromzählerstand: {{stromzaehlerStand}} Gaszählerstand: {{gaszaehlerStand}} Wasseruhrstand: {{wasserUhrStand}} Fernwärme-Zählerstand: {{fernwaermeStand}} Die Zählerstände wurden von beiden Parteien als korrekt bestätigt.

4. Zustand der Wohnung – Mängelverzeichnis

Wohnungszustand: {{moeblierung}} Mitvermietete Gegenstände: {{mitvermieteteGegenstaende}} Mängelzustand: {{vorhandeneMaengel}} Raumweises Mängelverzeichnis: {{raumProtokoll}} Fotos / Video als Anlage: {{fotosAnlage}} Der oben dokumentierte Zustand wurde von beiden Parteien gemeinsam festgestellt.

5. Kaution und Vereinbarungen

Kautionshöhe: {{kautionsHoehe}} IBAN für Kautionsrückzahlung: {{kautionsIBAN}} Weitere Anmerkungen und Vereinbarungen: {{bemerkungen}} Hinweis: Kautionsabzüge sind nur für Schäden über den normalen Verschleiß zulässig (ABGB §1109, OGH-Rechtsprechung). Bei Streitigkeiten: Schlichtungsstelle (in Wien: MA 25, Muthgasse 62, 1190 Wien) gemäß §39 MRG oder Bezirksgericht.

6. Unterschriften

Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der vorstehend dokumentierte Zustand der Mietwohnung den tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Übergabe / Rückgabe entspricht. Jede Partei erhält eine unterzeichnete Kopie dieses Protokolls.

Vermieter / Hausverwaltung

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Signature

Mieter

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich?

Das Übergabeprotokoll Mietwohnung ist ein nach MRG §§10–15; ABGB §§1109–1113; MRG §27 (Ablöseverbot) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Rechtliche Bedeutung des Übergabeprotokolls: Nach österreichischem Mietrecht muss der Mieter die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat, abzüglich des normalen Verschleißes (ABGB §1109: „wie sie empfangen worden“). Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Ausgangszustand bei Einzug, um am Ende des Mietverhältnisses festzustellen, ob Schäden über den normalen Verschleiß hinausgehen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in mehreren Entscheidungen betont, dass ohne ein detailliertes Übergabeprotokoll beim Einzug der Vermieter im Streitfall nur schwer beweisen kann, dass ein vorgefundener Schaden durch den ausziehenden Mieter verursacht wurde (OGH 2 Ob 165/99g, OGH 7 Ob 115/18b).

MRG-Vollmietschutz und Erhaltungspflichten: Im Vollanwendungsbereich des MRG (in der Regel Wohnungen in Altbau-Mietshäusern, gebaut vor 1953, oder mit öffentlicher Förderung – Wohnbauförderung nach WFG 1984) gelten strenge Mieterschutzvorschriften: Nach MRG §3 ist der Vermieter zur Erhaltung des Bestandobjekts in einem für den bedungenen Gebrauch tauglichen Zustand verpflichtet. Mieter können Erhaltungsarbeiten bei der Schlichtungsstelle (in Wien: Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten beim Magistrat der Stadt Wien MA 25) oder beim Bezirksgericht erzwingen (§6 MRG). Das Übergabeprotokoll dokumentiert, welche Erhaltungsmängel beim Einzug bereits vorhanden waren und vom Vermieter zu beheben sind.

Ablöseverbot (MRG §27): Das Mietrechtsgesetz verbietet im Vollanwendungsbereich strikt die Ablöse (Schlüsselgeld, Eintrittsgeld oder sonstige Zahlungen des Mieters an den Vermieter für die Überlassung der Wohnung über die gesetzliche Miete hinaus). Das Übergabeprotokoll darf keine versteckten Ablösepositionen enthalten. Verstöße gegen MRG §27 sind strafbar (Geldstrafe bis €15.000) und berechtigen den Mieter zur Rückforderung der zu Unrecht bezahlten Beträge (Bereicherungsanspruch nach ABGB §1041).

Kaution und Übergabeprotokoll: In Österreich darf der Vermieter eine Kaution (Mietzinsvorauszahlung nach ABGB §1102 oder vertragliche Kaution) von maximal 3 Bruttomonatsmieten verlangen (nach gängiger OGH-Rechtsprechung; gesetzlich nicht explizit limitiert). Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Einzug, sodass am Ende des Mietverhältnisses klar festgestellt werden kann, welche Kautionsabzüge für tatsächliche Schäden (über normalen Verschleiß hinaus) berechtigt sind.

Wann brauchen Sie Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich?

Ein Übergabeprotokoll für Mietwohnungen nach MRG §§10–15 und ABGB §§1109–1113 wird in folgenden typischen Situationen benötigt:

Bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses (Einzug): Bei jeder Übergabe einer Mietwohnung zu Beginn des Mietverhältnisses sollte ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt werden, das den Zustand der Wohnung (Wände, Böden, Decken, Fenster, Türen, Sanitäranlagen, Küche, Heizung) sowie die Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) festhält. Fotos oder Videos ergänzen das schriftliche Protokoll als Beweissicherung.

Bei Beendigung eines Mietverhältnisses (Auszug / Rückgabe): Bei der Rückgabe der Wohnung (Wohnungsübergabe an den Vermieter nach Kündigung, einvernehmlicher Auflösung oder Ablauf der Mietzeit) dokumentiert das Rückgabe-Übergabeprotokoll den Auszugszustand der Wohnung. Durch Vergleich mit dem Einzugsprotokoll wird festgestellt, ob Schäden über den normalen Verschleiß (abgenutzte Böden, vergilbte Wände) hinausgehen.

Bei Untervermietung (Unterbestandverhältnis nach ABGB §1098): Wenn ein Hauptmieter eine Untervermietung nach MRG §11 vereinbart, sollte zwischen Hauptmieter und Untermieter ebenfalls ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das den Zustand der untervermieteten Wohnung oder Zimmer dokumentiert.

Bei Übernahme einer Genossenschaftswohnung (GBV-Wohnung): Bei Übernahme einer Wohnung von einer Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV nach WGG – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz BGBl Nr. 139/1979) wird in der Praxis immer ein Übergabeprotokoll erstellt. GBV-Wohnungen unterliegen Mietzinsobergrenzen (§14 WGG) und besonderen Erhaltungspflichten des Vermieters.

Bei Wohnungsübergabe im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung: Wenn eine Mietwohnung im Rahmen einer Verlassenschaft (Erbschaft nach ABGB §§531 ff.) oder nach einer Scheidung (Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nach ABGB §§81–98 und EheG) an eine andere Person übertragen wird, dokumentiert das Übergabeprotokoll den Wohnungszustand bei der Übertragung.

Was gehört in Ihr Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich?

Ein rechtssicheres Übergabeprotokoll für Mietwohnungen in Österreich muss folgende wesentliche Elemente enthalten:

1. Bezeichnung der Parteien: Vollständige Namen und Adressen des Vermieters (Hauseigentümer, GBV, Hausverwaltung im Namen des Eigentümers) und des Mieters. Bei juristischen Personen als Vermieter: Firmenbuchnummer (FN) und Vertretungsbefugnis. Bei mehreren Hauptmietern: alle Namen.

2. Bezeichnung der Mietwohnung: Vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer, Stockwerk), EZ (Einlagezahl) und KG (Katastralgemeinde) der Liegenschaft aus dem Grundbuch (Bezirksgericht), Fläche der Wohnung (Nutzfläche in m² laut Mietvertrag).

3. Datum und Anlass der Protokollaufnahme: Genauer Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Übergabe; Anlass (Einzug – Beginn des Mietverhältnisses / Auszug – Ende des Mietverhältnisses).

4. Zählerstände: Elektrizität (kWh – Stromzählerstand), Gas (m³ – Gaszählerstand), Wasser (m³ – Wasseruhr/Wasserzählerstand), ggf. Fernwärme (GJ). Mit Zählernummer(n) festhalten. Zählerstände werden an den zuständigen Energieversorgern (z.B. Wien Energie, EVN, Salzburg AG, Kelag) für die Abschluss- und Neuanmeldung gemeldet.

5. Schlüsselübergabe: Anzahl der übergebenen Schlüssel (Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Kellerabteilschlüssel, Garagenfermbedienung, Haustürschlüssel, Postfachschlüssel). Bei Verlust durch Mieter: Kosten für Schlossaustausch als Schadensersatz.

6. Raumweises Mängelverzeichnis: Dokumentation des Zustands jedes Raums (Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, WC, Vorraum, Keller, Balkon / Loggia / Terrasse): Wände (Malzustand, Risse, Beschädigungen), Böden (Parkett, Fliesen, Vinyl – Kratzer, Schäden, Verfärbungen), Decken, Fenster und Türen (Funktion, Dichtung, Griffe), Heizung (Heizkörper, Thermostatventile), Elektro (Steckdosen, Schalter, Leuchtmittel), Sanitär (Waschbecken, Dusche/Badewanne, WC, Armaturen – Zustand, Funktion).

7. Küchenausstattung und mitvermietete Gegenstände: Wenn die Wohnung möbliert oder mit Kücheneinrichtung (Einbauküche, Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler) vermietet wird, sind diese Gegenstände im Protokoll aufzulisten mit Angabe des Zustands. Eventuelle Mängel an der Einbauküche sind gesondert aufzuführen.

8. Kaution und Kautionsabrechnung: Höhe der hinterlegten Kaution (Betrag), Datum der Kautionszahlung, Bankkonto (IBAN) für die Kautionsrückzahlung oder -verrechnung. Bei der Rückgabe: Auflistung berechtigter Kautionsabzüge (konkrete Schadensbeschreibung, Kostenvoranschlag oder Rechnung). forms-legal.com bietet ein vollständiges Übergabeprotokoll-Muster für Mietwohnungen in Österreich nach MRG und ABGB.

9. Fotos / Videos als Anlage: Das schriftliche Übergabeprotokoll wird durch Fotos oder ein Video des Wohnungszustands ergänzt. Fotos sollten jedes Zimmer, alle Schäden und die Zählerstände zeigen; sie sind als Anlage zum Protokoll zu nummerieren und von beiden Parteien zu bestätigen.

10. Unterschriften beider Parteien: Das Übergabeprotokoll muss von Vermieter (oder dessen Vertreter: Hausverwaltung wie ÖRAG, Rustler, EHL oder andere lizenzierte Immobilienverwalter nach GewO §94 Z 35) und Mieter unterschrieben werden. Eine unterzeichnete Kopie erhält jede Partei. Das Protokoll hat dann Urkundencharakter und kann im Streitfall beim Bezirksgericht oder der Schlichtungsstelle (MA 25 Wien) als Beweismittel vorgelegt werden.

So füllen Sie Ihr Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich aus

Das Ausfüllen des Übergabeprotokolls für die Mietwohnung erfolgt in folgenden Schritten:

Schritt 1 – Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie gemeinsam einen Termin für die Wohnungsübergabe (Einzug) oder -rückgabe (Auszug). Planen Sie ausreichend Zeit ein (mind. 1–2 Stunden für eine Standardwohnung) und führen Sie die Übergabe bei Tageslicht durch, um den Zustand der Wohnung gut beurteilen zu können.

Schritt 2 – Protokollformular bereithalten: Bereiten Sie das Übergabeprotokoll-Formular vor. Bei Einzug: Vermieter erstellt das Formular und bringt alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, Grundbuchauszug). Bei Auszug: Vermieter oder Hausverwaltung bringt das Einzugsprotokoll zum Vergleich mit.

Schritt 3 – Wohnungsbegehung und raumweises Protokollieren: Gehen Sie die Wohnung raum für raum durch und dokumentieren Sie den Zustand aller Flächen (Wände, Böden, Decken), Einbauten (Küche, Einbauschränke), Sanitäranlagen und technischen Einrichtungen (Heizung, Heizkörper, Fenster). Notieren Sie jeden Mangel detailliert (z.B. „Schlafzimmer-Ostwand: Schramme 10 × 3 cm in Höhe 1,20 m, Farbe beschädigt“).

Schritt 4 – Zählerstände ablesen und notieren: Lesen Sie alle Zähler (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) gemeinsam ab und tragen Sie die Stände mit Zählernummer ins Protokoll ein. Fotografieren Sie die Zähler als Beweis. Informieren Sie Wien Energie, EVN oder den jeweils zuständigen Energieversorger über den Mieterwechsel.

Schritt 5 – Schlüsselübergabe und Quittung: Zählen Sie alle Schlüssel gemeinsam durch und notieren Sie Anzahl und Art im Protokoll. Bei Einzug: Vermieter übergibt Schlüssel an Mieter mit Quittung. Bei Auszug: Mieter gibt alle Schlüssel zurück; fehlende Schlüssel werden im Protokoll notiert.

Schritt 6 – Fotos oder Video aufnehmen: Erstellen Sie Fotos aller Räume sowie Detailfotos aller festgestellten Mängel. Nummerieren Sie die Fotos und halten Sie im Protokoll fest, welches Foto welchen Raum / Schaden zeigt.

Schritt 7 – Protokoll unterzeichnen: Beide Parteien (Vermieter und Mieter) unterzeichnen das vollständige Protokoll. Jede Partei erhält eine unterzeichnete Kopie. Verweigert der Mieter die Unterschrift, notieren Sie dies im Protokoll und lassen Sie die Weigerung von einem Zeugen bestätigen.

Schritt 8 – Bei der Rückgabe: Kautionsabrechnung: Vergleichen Sie das Auszugsprotokoll mit dem Einzugsprotokoll. Für jeden Schaden über normalen Verschleiß (OGH-Definition: gewöhnliche Abnützung durch vertragsgemäßen Gebrauch, z.B. leichte Wandverfärbungen, abgenutzte Böden) holen Sie Kostenvoranschläge ein und ziehen Sie diese von der Kaution ab. Kautionsrückzahlung binnen angemessener Frist (maximal 4–6 Wochen nach Auszug entspricht gängiger OGH-Rechtsprechung).

Häufige Fehler bei Ihrem Übergabeprotokoll Mietwohnung Österreich

Folgende häufige Fehler bei Übergabeprotokollen für Mietwohnungen in Österreich sollten vermieden werden:

Fehler 1 – Kein Übergabeprotokoll beim Einzug erstellt: Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist, beim Einzug kein schriftliches Übergabeprotokoll zu erstellen. Ohne Einzugsprotokoll kann am Ende des Mietverhältnisses nicht nachgewiesen werden, welche Mängel beim Einzug bereits vorhanden waren. Der OGH hat mehrfach festgehalten, dass ohne Einzugsprotokoll der Vermieter die Beweislast trägt, dass ein Schaden vom Mieter verursacht wurde (OGH 2 Ob 165/99g). Im Zweifel wird zugunsten des Mieters entschieden.

Fehler 2 – Ungenaue oder pauschale Schadensbeschreibungen: Einträge wie „Wohnung in gutem Zustand“ oder „einige kleine Schäden“ sind wertlos. Das Protokoll muss jeden Schaden präzise beschreiben: Raum, Art des Schadens, genaue Lage (Wand, Boden), Ausmaß (cm), Ursache (soweit feststellbar). Ohne präzise Beschreibung kann der Vermieter keine berechtigten Kautionsabzüge durchsetzen.

Fehler 3 – Zählerstände nicht gemeinsam abgelesen: Wenn Zählerstände nicht gemeinsam von Vermieter und Mieter abgelesen und im Protokoll notiert werden, entstehen Streitigkeiten über Abrechnungsperioden und offene Verbrauchskosten. Der Energieversorger (Wien Energie, EVN) benötigt die genauen Zählerstände für die korrekte Abschlussrechnung.

Fehler 4 – Unterschrift einer Partei fehlt: Ein Übergabeprotokoll ohne Unterschrift beider Parteien hat eingeschränkten Beweiswert. Wenn der Mieter die Unterschrift verweigert, sollte ein Zeuge hinzugezogen werden, der die Weigerung bestätigt. In Wien kann die Schlichtungsstelle (MA 25) bei strittigen Übergaben hinzugezogen werden.

Fehler 5 – Normalen Verschleiß als Schaden gewertet: Normaler Verschleiß (leichte Wandverfärbungen durch Wohnnutzung, abgenutzte Böden, verblasste Farben nach jahrelanger Nutzung) berechtigt nicht zu Kautionsabzügen. Nach OGH-Rechtsprechung muss der Vermieter Renovierungskosten selbst tragen, wenn die Wohnung normal genutzt wurde. Nur Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Vernachlässigung entstanden sind (tiefe Kratzer im Parkett, Schimmel durch mangelnde Lüftung, Brandflecken), können vom Mieter gefordert werden.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §6 MRGAT official
  2. §39 MRGAT official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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