Skip to main content

Staatsbürgerschaftsantrag Österreich

Staatsbürgerschaftsantrag Österreich

StbG §§10–14; NAG

ANTRAG AUF VERLEIHUNG DER ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT

gemäß Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG, BGBl Nr. 311/1985) §§10–14

An die [Zuständige Behörde]

1. Angaben zum Antragsteller

Vorname(n): {{vorname}} Familienname: {{nachname}} Geburtsdatum: {{geburtsdatum}} Geburtsort: {{geburtsort}} Derzeitige Staatsangehörigkeit: {{staatsangehoerigkeit}} Sozialversicherungsnummer: {{sozialversicherungsnummer}} Meldeadresse: {{meldeadresse}} Telefon: {{telefon}} E-Mail: {{email}}

2. Aufenthalt und Aufenthaltstitel

2.1

Beginn des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich: {{aufenthaltsErstDatum}}

2.2

Aktueller Aufenthaltstitel: [Aufenthaltstitel]

2.3

Datum der Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt): {{niederlassungsdatum}}

3. Sprachnachweis und Österreich-Kenntnisse

3.1

Sprachnachweis (Deutschkenntnisse B1): [Sprachnachweis] (Zertifikat liegt bei)

3.2

Staatsbürgerschaftstest absolviert: {{staatsbuergerschaftstest}} (Zeugnis liegt bei)

4. Eigener Unterhalt und Familienstand

4.1

Berufstätigkeit / Eigenunterhalt: {{berufTaetigkeit}}

4.2

Familienstand: {{familienstand}}

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Notstandshilfe des AMS bezogen habe (Nachweis liegt bei).

5. Erklärung und Antrag

Ich beantrage hiermit die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß StbG §§10–14. Alle erforderlichen Unterlagen (Aufenthaltstitel, Sprachnachweis, Staatsbürgerschaftstest, Strafregisterbescheinigung, Lohn- und Gehaltsnachweis, Heiratsurkunde wenn zutreffend) werden beigelegt. Die gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit.

Datum des Antrags: {{antragDatum}}

Antragsteller/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Staatsbürgerschaftsantrag Österreich?

Der Staatsbürgerschaftsantrag in Österreich ist das amtliche Gesuch auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG, BGBl Nr. 311/1985, §§10–14). Die österreichische Staatsbürgerschaft verleiht alle Rechte eines österreichischen Staatsbürgers: aktives und passives Wahlrecht bei Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen; uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Österreich und allen EU-Mitgliedstaaten; Reisefreiheit mit österreichischem Reisepass in mehr als 180 Länder; Anspruch auf konsularischen Schutz durch österreichische Botschaften weltweit; Zugang zu österreichischen Staatsdienststellen.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) unterscheidet zwischen der ordentlichen Einbürgerung (§10 StbG — nach regelmäßigem Aufenthalt, Mindestdauer 10 Jahre, davon 5 Jahre mit Niederlassungserlaubnis) und der erleichterten Einbürgerung für besondere Verdienste, anerkannte Flüchtlinge und andere privilegierte Gruppen (§§10 Abs. 4–6, 11a, 13, 14 StbG). Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Rechtsprechung — zuletzt Ra 2023/01/0145 — die Anforderungen an den Unterhalt und den Sprachnachweis präzisiert.

Die Einbürgerungsvoraussetzungen des StbG §10 Abs. 1 umfassen: (1) Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich seit mindestens 10 Jahren, davon mindestens 5 Jahre mit Niederlassungserlaubnis (Niederlassungsbewilligung Daueraufenthalt oder Rot-Weiß-Rot-Karte Plus); (2) Eigener Unterhalt aus Erwerbstätigkeit, Pension oder anderen eigenem Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe oder Mindestsicherung); (3) Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1 (ÖSD-Zertifikat oder vergleichbares anerkanntes Zeugnis); (4) Nachweis von Österreich-Kenntnissen (Geschichte, Verfassung, staatsbürgerliche Grundkenntnisse) — Staatsbürgerschaftstest der Bundesländer; (5) Unbescholtener Leumund: keine Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) — §10 Abs. 1 Z 2 StbG; (6) Keine anhängigen Strafverfahren; (7) Kein Aufenthaltsverbot oder Einreiseverbot.

Zuständig für die Bearbeitung des Staatsbürgerschaftsantrags sind die Staatsbürgerschaftsbehörden der neun Bundesländer (Magistrate in Wien — MA 35, Bezirkshauptmannschaften in anderen Bundesländern). forms-legal.com stellt eine strukturierte Antragshilfe für die österreichische Einbürgerung bereit. Österreich erlaubt grundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft — die bisherige Staatsangehörigkeit muss vor der Einbürgerung aufgegeben werden (§10 Abs. 3 StbG), sofern keine anerkannte Ausnahme vorliegt (z.B. Staatenlosigkeit, Verfolgungsopfer).

Wann brauchen Sie Staatsbürgerschaftsantrag Österreich?

Ein Staatsbürgerschaftsantrag in Österreich ist in folgenden Situationen relevant:

Nach zehn Jahren rechtmäßigem Aufenthalt: Personen, die sich seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten, davon mindestens 5 Jahre mit Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt-EU oder Rot-Weiß-Rot-Karte Plus), erfüllen die Grundvoraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung nach §10 StbG. Der Antrag kann gestellt werden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach sechsjährigem Aufenthalt bei besonderen Leistungen: Personen mit herausragenden Leistungen (außerordentliche künstlerische, sportliche, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Verdienste für Österreich) können nach §10 Abs. 4 StbG bereits nach 6 Jahren eingebürgert werden.

Für anerkannte Konventionsflüchtlinge: Asylberechtigte nach dem Asylgesetz 2005 können nach 6 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§10 Abs. 4 Z 2 StbG) eingebürgert werden.

Für Ehegatte und minderjährige Kinder österreichischer Staatsbürger: Ehegatte und Kinder österreichischer Staatsbürger können unter erleichterten Bedingungen nach §11a StbG eingebürgert werden — nach mindestens 6 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich und nachgewiesener Integration.

Für EWR-Bürger mit langer Ansässigkeit: EU/EWR-Bürger, die sich seit mindestens 10 Jahren (davon 5 Jahre Daueraufenthalt nach FreizügigkeitsRL) in Österreich aufhalten, können unter denselben Bedingungen wie Drittstaatsangehörige einen Staatsbürgerschaftsantrag stellen.

Für Personen im Ausland mit österreichischer Abstammung: Nachkommen österreichischer Staatsbürger, die die Staatsbürgerschaft verloren haben (z.B. durch erzwungene Einbürgerung im Ausland vor 1945), können nach §58c StbG die Staatsbürgerschaft erwerben (Wiedererwerb nach §58a StbG für Nachkommen von Verfolgten).

Was gehört in Ihr Staatsbürgerschaftsantrag Österreich?

Ein vollständiger Staatsbürgerschaftsantrag nach StbG §§10–14 in Österreich muss folgende Elemente und Unterlagen enthalten. forms-legal.com bietet eine strukturierte Antragshilfe für alle wesentlichen Punkte.

Personendaten: Vollständiger Name (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer (SVN), aktuelle Meldeadresse (Zentrales Melderegister), Familienstand, Kinder.

Aufenthaltsnachweis: Aufenthaltstitel mit Gültigkeitsdauer (Niederlassungsbewilligung Daueraufenthalt, Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, Daueraufenthalt-EU nach NAG §45 oder FreizügigkeitsgesetzVO); Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts seit mindestens 10 Jahren (Melderegisterauszüge aller Wohnsitze in Österreich — Auskunft Zentrales Melderegister online); Reisepass mit Ein- und Ausreisestempeln.

Sprachnachweis: Nachweis von Deutschkenntnissen auf mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER): ÖSD-Zertifikat B1 oder B2; Goethe-Institut-Prüfungszertifikat; Hauptschulabschluss oder höherer Bildungsabschluss an einer österreichischen oder deutschsprachigen Schule; TELC-Sprachprüfung; Nachweis einer mindestens 8-jährigen Volksschulpflicht in Österreich.

Österreich-Kenntnisse: Staatsbürgerschaftstest-Zeugnis des jeweiligen Bundeslandes (Geschichte, Verfassung, staatsbürgerliche Grundkenntnisse) — Infos bei der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes; alternativ: höherer Bildungsabschluss an einer österreichischen Schule.

Einkommensnachweis: Lohnzettel der letzten 12 Monate (Dienstverhältnis); Einkommenssteuerbescheid (EStG §41) für Selbständige; Pensionsbescheid (PVA, SVS, BVAEB) für Rentner; Nachweis, dass kein Sozialhilfe-/Mindestsicherungsbezug in den letzten 3 Jahren vorlag (Negativattest der Sozialbehörde).

Unbescholtenheitsnachweis: Strafregisterbescheinigung (Strafregisterauszug) des Strafregisters Austria — online über ID Austria oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde; europäisches Führungszeugnis bei Aufenthalt in anderen EU-Staaten vorher.

Bisherige Staatsangehörigkeit: Reisepass des Herkunftslandes; Nachweis, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden kann (Entlassungsschreiben der Herkunftsbehörde) oder Ausnahmetatbestand vorliegt.

Familienstandsnachweis: Heiratsurkunde (wenn verheiratet), Scheidungsurteil (wenn geschieden), Geburtsurkunden der Kinder — alle notariell beglaubigt und mit Apostille (Haager Apostillenübereinkommen) versehen.

So füllen Sie Ihr Staatsbürgerschaftsantrag Österreich aus

Der Staatsbürgerschaftsantrag in Österreich wird in acht Schritten korrekt ausgefüllt:

Schritt 1: Zuständige Behörde ermitteln. In Wien: MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft, wien.gv.at/menschen/staatsbuergerschaft). In anderen Bundesländern: zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH) nach aktuellem Hauptwohnsitz. Termin vorab vereinbaren (Wartezeiten in Wien oft 3–6 Monate).

Schritt 2: Voraussetzungen prüfen. Online-Selbstcheck auf der Website der MA 35 oder der zuständigen BH. Prüfen: 10 Jahre Aufenthalt? 5 Jahre Niederlassungserlaubnis? Eigenunterhalt? B1-Deutschnachweis? Keine Vorstrafen? Staatsbürgerschaftstest absolviert?

Schritt 3: Deutschprüfung absolvieren. Wenn noch kein anerkanntes B1-Zeugnis vorhanden: ÖSD-Prüfungszentren (alle Bundesländer, mehrere Termine pro Jahr); Goethe-Institut Wien; TELC-Prüfungszentren. Kosten: ca. €80–120.

Schritt 4: Staatsbürgerschaftstest absolvieren. Österreich-Kenntnisse-Test des jeweiligen Bundeslandes. Lernmaterialien: BMI-Website (bmi.gv.at/staatsbuergerschaft/vorbereitungsmaterialien.aspx). Kosten: ca. €30–50. In Wien: MA 35 informiert über aktuelle Testtermine.

Schritt 5: Unterlagen zusammenstellen. Checkliste abarbeiten (siehe Schlüsselelemente). Alle ausländischen Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) müssen beglaubigt (Apostille nach Haager Übereinkommen) und mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche versehen sein (beeidete Übersetzer — Österreichisches Übersetzerverzeichnis: utoe.at).

Schritt 6: Strafregisterbescheinigung einholen. Online über ID Austria (Bürgerkarte) oder persönlich beim Gemeindeamt/Magistrat. Österreichische Strafregisterauszüge für alle Wohnsitzzeiten in Österreich und alle Aufenthaltsstaaten der letzten 15 Jahre.

Schritt 7: Antrag einreichen. Persönlich beim zuständigen Amt (MA 35 oder BH) mit vollständigen Unterlagen. Verwaltungsabgabe: ca. €700–1.200 (je nach Bundesland und Antragsteller-Kategorie). Bearbeitungszeit: 6–18 Monate.

Schritt 8: Einbürgerungsfeier. Nach positivem Bescheid: feierliche Verleihung der Staatsbürgerschaft in einer Einbürgerungsfeier des Bundeslandes. Dann: österreichischen Reisepass und Personalausweis beantragen (Passbehörde — Bezirksverwaltungsbehörde oder MA 62 in Wien).

Häufige Fehler bei Ihrem Staatsbürgerschaftsantrag Österreich

Beim Staatsbürgerschaftsantrag in Österreich werden häufig folgende Fehler begangen:

Fehler 1: Aufenthaltslücken übersehen. Kürzere Auslandsaufenthalte (mehr als 10 % der 10-Jahres-Frist, also mehr als ca. 12 Monate kumulativ) können den Aufenthaltsnachweis gefährden. Richtig: Auslandsaufenthalte sorgfältig dokumentieren und vorab mit der Behörde klären.

Fehler 2: Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren. Wer in den letzten 3 Jahren Mindestsicherung, Sozialhilfe oder Notstandshilfe (AMS) bezogen hat, erfüllt die Eigenunterhalt-Anforderung grundsätzlich nicht. Richtig: Antrag erst stellen, wenn 3 Jahre ohne Sozialhilfe vergangen sind.

Fehler 3: Sprachnachweis nicht anerkannt. Viele Sprachkurszertifikate werden von der Staatsbürgerschaftsbehörde nicht akzeptiert — nur anerkannte Prüfungen (ÖSD, Goethe-Institut, TELC, Volkshochschule mit Akkreditierung). Richtig: Vorab beim Amt prüfen, welche Zertifikate anerkannt werden.

Fehler 4: Ausländische Urkunden ohne Apostille. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden aus dem Ausland müssen mit Apostille versehen und durch beeideten Übersetzer übersetzt sein. Richtig: Originale apostillieren lassen, bevor Übersetzer beauftragt wird.

Fehler 5: Vorstrafen nicht angeben. Verurteilungen — auch im Ausland — müssen im Antrag angegeben werden. Falschaussagen im Antrag können zur Nichtigerklärung der Staatsbürgerschaft führen (§34 StbG). Richtig: Alle Verurteilungen angeben und mit der Behörde klären, ob sie dem Antrag entgegenstehen.

Fehler 6: Staatsbürgerschaftstest vergessen. Viele Antragsteller vergessen, dass neben dem Sprachnachweis auch ein Österreich-Kenntnisse-Test verpflichtend ist. Richtig: Beide Tests vor Antragstellung absolvieren und Zertifikate bereitstellen.

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Staatsbürgerschaftsantrag Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/personal/legal-declarations/staatsbuergerschaft-antrag-oesterreich

MLA

"Staatsbürgerschaftsantrag Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/personal/legal-declarations/staatsbuergerschaft-antrag-oesterreich.

BibTeX
@misc{formslegal-staatsbuergerschaft-antrag-oesterreich,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Staatsbürgerschaftsantrag Österreich (Österreich)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/personal/legal-declarations/staatsbuergerschaft-antrag-oesterreich}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid