Skip to main content

Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich

Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich

ABGB §§1175–1216 analog; ABGB §§859–937

LEBENSGEMEINSCHAFT VERTRAG

gemäß ABGB §§859–937 und §§1175–1216 (Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog)

1. DIE LEBENSGEFÄHRTEN

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

ERSTER LEBENSGEFÄHRTE: [Name Partner 1] Geboren am: [Geburtsdatum Partner 1] Meldeadresse: [Adresse Partner 1] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit Partner 1]

ZWEITER LEBENSGEFÄHRTE: [Name Partner 2] Geboren am: [Geburtsdatum Partner 2] Meldeadresse: [Adresse Partner 2] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit Partner 2]

Die Lebensgefährten führen seit [Beginn Lebensgemeinschaft] eine gemeinsame Haushaltsführung am Wohnsitz [Gemeinsamer Wohnsitz].

2. GEMEINSAME WOHNUNG (ABGB §§825–858, MRG)

2.1

Art der Wohnnutzung: [Wohnungsart]. Miteigentumsanteile: [Miteigentumsanteile]

2.2

Aufteilung der Wohnkosten: [Kostenaufteilung]

2.3

Trennungsregelung Wohnung: [Trennungsregelung Wohnung]

3. GEMEINSAMES VERMÖGEN (ABGB §§1175–1216 ANALOG)

3.1

Gemeinsames Konto: [Gemeinsames Konto]

3.2

Beiträge zum gemeinsamen Vermögensaufbau: [Vermögensbeitrag]

3.3

Vermögensaufteilung bei Trennung: [Trennungsaufteilung Vermögen]

4. FREIWILLIGE UNTERHALTSVEREINBARUNG

4.1

Unterhaltsregelung: [Unterhaltsklausel]

4.2

Details: [Unterhalt Details]

4.3

Hinweis: Zwischen Lebensgefährten besteht nach österreichischem Recht (ABGB) kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Dieser Punkt ist eine freiwillige vertragliche Vereinbarung nach ABGB §859 ff.

5. GEMEINSAME KINDER (ABGB §§137–186, KindNamRÄG 2013)

5.1

Kinder vorhanden: [Kinder vorhanden]. Angaben: [Kinder Angaben]

5.2

Obsorgeregelung: [Obsorgeregelung]

5.3

Kindesunterhalt: EUR [Kindesunterhalt] je Kind und Monat. Richtlinie: ÖJK-Regelbedarfsätze (oejk.at), anpassbar bei wesentlicher Einkommensveränderung.

6. TRENNUNG UND AUFLÖSUNG

6.1

Kündigungsfrist bei Trennung: [Kündigungsfrist] nach schriftlicher Trennungserklärung.

6.2

Streitbeilegung: [Streitbeilegung]

6.3

Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht nach ABGB §§730–761. Zur Absicherung des überlebenden Partners empfehlen die Lebensgefährten einander, jeweils ein Testament nach ABGB §§577–601 oder eine Schenkung auf den Todesfall nach ABGB §956 zu errichten.

7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

7.1

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht (ABGB). Zuständig ist das Bezirksgericht am gemeinsamen Wohnsitz.

7.2

Änderungen bedürfen der Schriftform und Unterschrift beider Lebensgefährten.

7.3

Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (ABGB §878).

Erster Lebensgefährte

________________

Signature

Zweiter Lebensgefährte

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich?

Der Lebensgemeinschaft Vertrag ist ein nach Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§1175–1216 (Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog); ABGB §§859–937 (allgemeines Vertragsrecht) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Nach österreichischem Recht besteht zwischen Lebensgefährten ohne Ehevertrag oder eingetragene Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG, BGBl I Nr. 135/2009) keine gesetzliche Unterhaltspflicht, kein gesetzliches Erbrecht und kein Anspruch auf Aufteilung des gemeinsam angesammelten Vermögens bei Trennung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen — u.a. 7Ob107/18y und 9Ob46/21z — gewisse Ausgleichsansprüche für Lebensgefährten bei Trennung anerkannt, wenn nachgewiesen werden kann, dass gemeinsam Vermögen aufgebaut wurde (Bereicherungsrecht nach ABGB §§1431–1437 oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog nach ABGB §§1175–1216). Ohne schriftlichen Vertrag sind diese Ansprüche jedoch schwer durchzusetzen und vom Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängig.

Der Lebensgemeinschaftsvertrag stützt sich auf die allgemeinen Vertragsfreiheitsgrundsätze des ABGB §§859–937 und kann auf die Bestimmungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR, ABGB §§1175–1216 idF BGBl I Nr. 83/2014) analog verweisen, wenn die Lebensgefährten gemeinsam Vermögen aufbauen oder ein Projekt verfolgen. Seit der GesbR-Reform 2015 (BGBl I Nr. 83/2014, in Kraft 1.1.2015) hat die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform an Kontur gewonnen: Lebensgefährten, die gemeinsam ein Mietobjekt verwalten, eine gemeinsame Kasse führen oder gemeinsam investieren, können als GesbR nach ABGB §1175 qualifiziert werden, was ihnen bestimmte gesetzliche Rechte verschafft.

Vom Lebensgemeinschaftsvertrag abzugrenzen ist die eingetragene Partnerschaft nach EPG, die denselben Parteien eine der Ehe weitgehend gleichgestellte Rechtsstellung gibt und die vollständige Anwendbarkeit des ABGB-Güterrechts, des Erbrechts und des Familienrechts auf die Partner auslöst. Seit der Entscheidung des OGH vom 27.6.2019 (Ro 2019/1/0006) und dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Eheöffnung kann die Ehe in Österreich seit 1.1.2019 von Paaren jedes Geschlechts geschlossen werden — eine eingetragene Partnerschaft steht seither auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Unverheiratete Paare, die keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen wollen, sind auf den privatrechtlichen Lebensgemeinschaftsvertrag angewiesen.

Besondere Bedeutung gewinnt der Lebensgemeinschaftsvertrag bei gemeinsam erworbenen Liegenschaften (Eintragung im Grundbuch als Miteigentum nach GBG; Aufteilung bei Trennung ohne Vertrag nach allgemeinen Miteigentumsregeln des ABGB §§825–858), bei gemeinsamen Kindern (Obsorge nach ABGB §§137–186 ohne Ehe in der Regel alleinige Obsorge der Mutter; Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Obsorge durch Anerkennungserklärung beim Standesamt möglich) und bei der Altersversorgung (kein Witwen-/Waisengeld für Lebensgefährten aus der gesetzlichen Pensionsversicherung PVA ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft).

Wann brauchen Sie Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich?

Der Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich wird in folgenden Situationen besonders dringend benötigt:

Bei gemeinsam genutzter und finanzierter Wohnung oder Liegenschaft: Wenn zwei Lebensgefährten gemeinsam eine Wohnung kaufen oder eine teure Mietwohnung gemeinsam bewohnen und die Kosten teilen, regelt der Lebensgemeinschaftsvertrag, wer welchen Anteil am Miteigentum hat, wer die Hypothekenraten trägt, und wie die Liegenschaft bei Trennung aufgeteilt oder verkauft wird. Ohne Vertrag gelten nur die allgemeinen Miteigentumsregeln nach ABGB §§825–858, die keine Rücksicht auf den tatsächlichen Beitrag der einzelnen Partner nehmen.

Bei gemeinsamen Kindern: Unverheiratete Eltern haben nach KindNamRÄG 2013 (BGBl I Nr. 15/2013) grundsätzlich nicht automatisch gemeinsame Obsorge — die Mutter hat alleinige Obsorge bei Geburt; der Vater kann gemeinsame Obsorge durch Anerkennungserklärung beim Standesamt oder durch Gerichtsbeschluss erlangen. Ein Lebensgemeinschaftsvertrag, der Vereinbarungen zu Obsorge, Hauptaufenthalt und Kindesunterhalt enthält, gibt dem nicht automatisch obsorgenden Elternteil eine klare rechtliche Position.

Bei erheblichem Einkommensunterschied zwischen den Partnern: Wenn ein Lebensgefährte zugunsten der gemeinsamen Haushaltsführung oder Kinderbetreuung auf Erwerbstätigkeit verzichtet, kann bei Trennung kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden — nur eine vertragliche Unterhaltsvereinbarung schützt den wirtschaftlich schwächeren Partner.

Bei gemischten Vermögensverhältnissen oder Betriebsbeteiligung: Wenn einer der Lebensgefährten im Betrieb des anderen mitarbeitet oder beide ein gemeinsames Unternehmen führen, regelt der Vertrag die Vergütung der Mitarbeit, die Beteiligung am Unternehmenswert und die Auseinandersetzung bei Trennung.

Bei internationalen Partnerschaften: Haben die Lebensgefährten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder leben sie im Ausland, regelt der Lebensgemeinschaftsvertrag das anwendbare Recht (österreichisches ABGB oder das Recht eines anderen Staates) und den Gerichtsstand bei Streitigkeiten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Was gehört in Ihr Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich?

Ein rechtswirksamer Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich nach ABGB §§859–937 und §§1175–1216 analog muss folgende Kernelemente enthalten:

**1. Vollständige Parteibezeichnung**: Namen, Geburtsdaten, Meldeadressen und Staatsangehörigkeiten beider Lebensgefährten. Da der Lebensgemeinschaftsvertrag kein notariell beurkundetes Dokument sein muss (im Gegensatz zum Ehevertrag nach ABGB §1217), genügt die Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften — eine notarielle Beglaubigung (NO §79) ist jedoch für die Vollstreckbarkeit und für Grundbuchzwecke empfehlenswert.

**2. Beginn der Lebensgemeinschaft und gemeinsamer Wohnsitz**: Festhalten des Beginns der gemeinsamen Lebensführung und der Adresse des gemeinsamen Wohnsitzes. Für Behördenzwecke und im Erbrecht (kein gesetzliches Erbrecht für Lebensgefährten) ist der Nachweis der gemeinsamen Haushaltsführung bedeutsam.

**3. Wohnungsregelung**: Wer hat welchen Anteil an der gemeinsam genutzten Liegenschaft oder Mietwohnung? Wie werden Kosten und Investitionen aufgeteilt? Was passiert bei Trennung (Recht zum Verbleib, Auszugsfrist, Ausgleichszahlung)?

**4. Gemeinsames Vermögen und Beiträge**: Schriftliche Aufstellung aller gemeinsam erworbenen oder finanzierten Vermögensgegenstände mit dem jeweiligen Beitragsanteil der Partner. Klärung, ob gemeinsam Erworbenes hälftig geteilt wird oder nach dem Beitragsanteil.

**5. Freiwillige Unterhaltsklausel**: Da kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen Lebensgefährten besteht, kann vertraglich eine Unterhaltspflicht für den wirtschaftlich stärkeren Partner vereinbart werden — für den Fall der Trennung oder des Todes (letzterenfalls besser in einem Testament geregelt).

**6. Gemeinsame Kinder**: Vereinbarungen zu Obsorge (nach KindNamRÄG 2013), Hauptaufenthalt, Kontaktregelung und Kindesunterhalt nach ABGB §140 und den ÖJK-Regelbedarfsätzen. Hinweis: Diese Regelungen können durch das Bezirksgericht im Außerstreitverfahren nach AußStrG abgeändert werden.

**7. Erbrecht und Begünstigungen**: Da Lebensgefährten kein gesetzliches Erbrecht nach ABGB §§730–761 haben (nur Ehegatten und eingetragene Partner), sollten die Lebensgefährten zusätzlich eine letztwillige Verfügung (Testament) oder einen Erbvertrag nach ABGB §§1249 ff. errichten. Im Lebensgemeinschaftsvertrag können Schenkungen auf den Todesfall nach ABGB §956 oder Begünstigungen aus Lebensversicherungen (VersVG §§159–163) geregelt werden.

**8. Auflösungsklausel und Trennungsregelung**: Konkrete Regelung des Verfahrens bei Trennung — Kündigungsfristen, Auseinandersetzungsmodalitäten, Schiedsklausel oder Mediationsvereinbarung.

Auf forms-legal.com erhalten Sie den vollständigen Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich nach ABGB §§859–937 und §§1175–1216 analog kostenlos als PDF und Word-Datei — mit allen wesentlichen Klauseln für 2026.

So füllen Sie Ihr Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich aus

Den Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich füllen Sie in folgenden Schritten aus:

**Schritt 1 — Ziele der Vereinbarung festlegen**: Klären Sie mit Ihrem Partner, welche Hauptziele der Vertrag erfüllen soll: Wohnungsabsicherung, Kindessicherung, Vermögensschutz bei Trennung, gegenseitige Unterhaltsvereinbarung oder alle genannten Punkte. Erstellen Sie eine gemeinsame Liste offener Fragen.

**Schritt 2 — Vermögensbestand aufnehmen**: Erstellen Sie eine vollständige Aufstellung aller gemeinsam genutzten und finanzierten Vermögensgegenstände: Liegenschaft (Grundbuchauszug via justiz.gv.at), Fahrzeuge (Zulassungsschein), Bankkonten (IBAN), Wertpapierdepots. Halten Sie den Beitragsanteil jedes Partners fest.

**Schritt 3 — Wohnungsregelung klären**: Wenn beide Partner die gemeinsame Wohnung finanzieren oder gemietet haben: Klären Sie, wie die Wohnung bei Trennung behandelt wird. Für im Grundbuch eingetragenes Miteigentum: Grundbuchauszug einholen; Aufteilungsvereinbarung treffen; Grundbucheintragung durch Notar veranlassen.

**Schritt 4 — Kinder und Obsorge regeln**: Haben Sie gemeinsame Kinder oder planen Sie welche? Klären Sie Obsorge (Anerkennungserklärung beim Standesamt für den Vater prüfen), Hauptaufenthalt und Kontaktzeiten. Kindesunterhalt nach ÖJK-Regelbedarfsätzen (oejk.at) berechnen.

**Schritt 5 — Unterhaltsklausel formulieren**: Einigen Sie sich auf eine Unterhaltspflicht für den wirtschaftlich stärkeren Partner für den Trennungsfall — Betrag, Dauer und Bedingungen. Beachten Sie: Ohne gesetzliche Verpflichtung ist dieser Punkt eine freiwillige Vereinbarung.

**Schritt 6 — Erbrechtsgestaltung prüfen**: Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht. Errichten Sie zusätzlich ein Testament (eigenhändig nach ABGB §578 oder fremdhändig mit 3 Zeugen nach ABGB §579) oder eine Schenkung auf den Todesfall (ABGB §956) — diese können unabhängig vom Lebensgemeinschaftsvertrag errichtet werden.

**Schritt 7 — Unterzeichnen und beglaubigen**: Beide Lebensgefährten unterschreiben handschriftlich mit Datum und Ort. Für Grundbuchzwecke: Notarielle Beglaubigung der Unterschriften nach NO §79 einholen. Jeder Lebensgefährte erhält eine Ausfertigung.

Häufige Fehler bei Ihrem Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich

Typische Fehler beim Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich:

**Fehler 1 — Kein Testament**: Der häufigste und gravierendste Fehler. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht in Österreich. Stirbt ein Partner ohne Testament, erhält der überlebende Lebensgefährte nichts aus dem Nachlass — das gesamte Vermögen fällt an die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister). Ein eigenhändiges Testament (ABGB §578 — handschriftlich und unterschrieben) kann innerhalb weniger Stunden errichtet werden und schützt den überlebenden Lebensgefährten.

**Fehler 2 — Keine schriftliche Regelung der gemeinsamen Liegenschaft**: Wenn beide Partner eine Liegenschaft finanzieren, sie aber nur auf einen Partner im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere beim Tod oder bei Trennung ohne schriftliche Vereinbarung kaum Handhabe. Miteigentum oder ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch muss schriftlich fixiert und — für Liegenschaften — im Grundbuch eingetragen sein.

**Fehler 3 — Keine Obsorgeregelung beim Vater**: Wenn der Vater eines nichtehelichen Kindes keine gemeinsame Obsorge durch Anerkennungserklärung beim Standesamt oder Gerichtsbeschluss erlangt hat, hat er keine rechtliche Handlungsfähigkeit für das Kind — auch wenn er der tatsächliche Hauptversorger ist. Die Obsorgeregelung gehört zu den wichtigsten Elementen des Lebensgemeinschaftsvertrags bei gemeinsamen Kindern.

**Fehler 4 — Nur mündliche Vereinbarungen**: 'Wir haben immer alles geteilt' reicht vor dem Bezirksgericht nicht aus. Ohne Schriftform sind Ausgleichsansprüche bei Trennung schwer durchsetzbar. Der OGH verlangt konkrete Beweise für gemeinsame Vermögensbildung.

**Fehler 5 — Fehlende Trennungsklausel**: Viele Lebensgemeinschaftsverträge enthalten keine klare Regelung für den Trennungsfall — wer zieht aus, welche Frist gilt, wie werden gemeinsame Schulden abgelöst. Ohne diese Klausel ist bei Trennung ein Streit über die Wohnung und das Vermögen fast unvermeidbar.

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/personal/family/lebensgemeinschaft-vertrag-oesterreich

MLA

"Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/personal/family/lebensgemeinschaft-vertrag-oesterreich.

BibTeX
@misc{formslegal-lebensgemeinschaft-vertrag-oesterreich,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Lebensgemeinschaft Vertrag Österreich (Österreich)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/personal/family/lebensgemeinschaft-vertrag-oesterreich}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid