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Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich

Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich

AngG §7 | ABGB §1153 | GewO 1994

GENEHMIGUNG / UNTERSAGUNG EINER NEBENBESCHÄFTIGUNG

gemäß AngG §7 und ABGB §1153

1. PARTEIEN

Hauptarbeitgeber: [Hauptarbeitgeber] Adresse: [Arbeitgeber Adresse] Zuständige HR-Person: [HR-Person] Arbeitnehmer: [Arbeitnehmer] Position beim Hauptarbeitgeber: [Position Hauptarbeitgeber] Dienstantritt: [Dienstantritt]

2. BEANTRAGTE NEBENBESCHÄFTIGUNG (AngG §7)

Art der Nebenbeschäftigung: [Art der Nebenbeschäftigung] Zeitlicher Umfang: [Umfang] Beginn: [Nebenbeschäftigung Beginn] Ende (falls befristet): [Nebenbeschäftigung Ende] Verhältnis zur Konkurrenzklausel: [Konkurrenzklausel] Der Arbeitnehmer versichert, dass die Nebenbeschäftigung die Erfüllung der Pflichten aus dem Hauptdienstverhältnis nicht beeinträchtigt und keine Interessen des Hauptarbeitgebers schädigt.

3. ENTSCHEIDUNG DES ARBEITGEBERS (AngG §7 Abs 1)

Entscheidung: [Entscheidung] Auflagen und Bedingungen: [Auflagen] Widerrufsrecht: [Widerrufsrecht] Diese Entscheidung wurde getroffen am: [Ausstellungsdatum] Bei Verletzung dieser Genehmigungsbedingungen oder bei Tätigkeiten, die die Interessen des Arbeitgebers schädigen, behält sich der Arbeitgeber die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen vor (AngG §7 Abs 1; ABGB §1162).

Arbeitgeber / HR-Bevollmächtigte Person

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Signature

Arbeitnehmer (Kenntnisnahme)

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich?

Die Nebenbeschäftigung Genehmigung ist ein nach Angestelltengesetz (AngG) §7; ABGB §1153 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers nach ABGB §1153 und AngG §7 schützt primär die Interessen des Arbeitgebers: Der Arbeitnehmer darf durch seine Nebentätigkeit weder die Dienstpflichten verletzen (z.B. durch Erschöpfung oder Ablenkung) noch die Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers gefährden noch für einen Konkurrenten tätig werden. Nebenbeschäftigungen bei direkten Konkurrenten sind grundsätzlich verboten — das Konkurrenzverbot nach AngG §7 gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses und bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung.

Die Genehmigung der Nebenbeschäftigung durch den Arbeitgeber schafft Rechtssicherheit für beide Seiten: Der Arbeitnehmer ist vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Entlassung gemäß AngG §27 Abs. 1 Z 2 — Vornahme von Konkurrenzhandlungen) geschützt, und der Arbeitgeber weiß, welche Nebentätigkeiten bestehen und kann sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Die Genehmigung ist grundsätzlich formfrei, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erteilt werden.

In der österreichischen Rechtsprechung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mehrfach klargestellt, dass die Erlaubnis zur Nebenbeschäftigung widerruflich ist, sofern sich nachträglich herausstellt, dass die Nebentätigkeit die Dienstpflichten beeinträchtigt oder ein Interessenkonflikt entsteht (OGH 9 ObA 2/19m). Die Genehmigung kann auch mit Auflagen verknüpft werden — z.B. Offenlegungspflicht von Kundenkontakten, Verbot der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, zeitliche Beschränkung der Nebentätigkeit.

Für Beamte und öffentliche Bedienstete in Österreich (Bundesbeamte nach BDG, Landesbeamte nach Landesbeamtengesetzen) gelten eigene Nebenbeschäftigungsregelungen, die in der Regel eine striktere Genehmigungspflicht vorsehen. Das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG 1979) enthält in §56 ff. spezifische Regeln über Nebenbeschäftigungen von Bundesbeamten, die über die Privatwirtschaft hinausgehen.

Für freie Dienstnehmer (freier Dienstvertrag nach ABGB §1151) gelten dieselben Grundsätze hinsichtlich Nebenbeschäftigungen wie für echte Dienstnehmer: Soweit das Vertragsverhältnis Elemente der persönlichen Abhängigkeit aufweist, gelten entsprechende Treuepflichten. Bei Werkvertragsnehmern (ABGB §1165 ff.) hingegen sind keine besonderen Treuepflichten gegenüber dem Auftraggeber vorgesehen; sie können grundsätzlich für jeden Auftraggeber tätig werden, es sei denn, der Werkvertrag enthält ein ausdrückliches Wettbewerbsverbot. Der OGH hat in mehreren Entscheidungen die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Nebenbeschäftigung anhand der Intensität des Interessenkonflikts gezogen: Tätigkeiten, die zwar in der Branche des Arbeitgebers liegen, aber keinen konkreten Marktbezug zu den Kunden des Arbeitgebers haben, sind nach OGH zulässig (9 ObA 2/19m).

Wann brauchen Sie Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich?

Eine Genehmigung der Nebenbeschäftigung in Österreich ist in folgenden Situationen einzuholen oder zu erteilen.

Wenn ein Arbeitnehmer ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte: Auch wenn das Gewerbe keinen direkten Wettbewerb zum Hauptarbeitgeber darstellt, empfiehlt sich die schriftliche Genehmigung, um spätere Konflikte über Arbeitszeiteinhaltung oder Loyalitätspflichten zu vermeiden.

Wenn ein Arbeitnehmer ein zweites Dienstverhältnis aufnehmen will: Bei parallelen Dienstverhältnissen können sich Arbeitszeitfragen stellen (AZG — Gesamtarbeitszeit beider Jobs darf die gesetzliche Maximalarbeitszeit nicht überschreiten) und Konfliktinteressen entstehen, die der Genehmigung bedürfen.

Bei Übernahme eines Ehrenamts mit entgeltlichen Elementen: Aufsichtsrats- und Vorstandsmandate in anderen Unternehmen, bezahlte Vortragstätigkeiten oder Beratertätigkeiten außerhalb des Betriebs müssen dem Arbeitgeber gemeldet und genehmigt werden, wenn sie ein kommerzielles Element enthalten.

Bei einem Arbeitnehmer in Vertrauensposition: Bei Führungskräften, Prokuristen oder Mitarbeitern mit Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten ist die Nebenbeschäftigungsgenehmigung besonders wichtig, da das Risiko der Interessenkonflikt-Entstehung und der unerlaubten Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen erhöht ist.

Nach einem Betriebsübergang (AVRAG §3): Im neuen Unternehmen bestehende Genehmigungen für Nebenbeschäftigungen gehen nicht automatisch auf den neuen Arbeitgeber über; der Arbeitnehmer muss eine neue Genehmigung beim Betriebsnachfolger einholen.

Bei Sabbatical oder Karenz: Nimmt ein Arbeitnehmer Karenz (VKG, MSchG) oder ein unbezahltes Sabbatical, bleibt das Dienstverhältnis aufrecht; die Genehmigung der Nebenbeschäftigung während dieser Perioden ist dennoch erforderlich, da die Treuepflicht fortbesteht.

Für leitende Angestellte und Prokuristen ist die Genehmigung der Nebenbeschäftigung besonders sorgfältig zu prüfen: Bereits die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bei anderen Unternehmen — selbst wenn diese nicht im Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen — kann nach den Sorgfalts- und Treuepflichten des AngG genehmigungspflichtig sein, wenn dadurch zeitliche Kapazitäten für die Haupttätigkeit beeinträchtigt werden. Aufsichtsratsvergütungen sind steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (EStG §25) oder aus sonstiger selbständiger Arbeit (EStG §22 Z 2) zu qualifizieren — der Steuerberater sollte einbezogen werden.

Was gehört in Ihr Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich?

Eine rechtswirksame Genehmigung der Nebenbeschäftigung in Österreich nach AngG §7 und ABGB §1153 muss folgende Elemente enthalten.

**Identifikation der Parteien:** Vollständige Identifikation von Arbeitgeber (Firma, Firmenbuchnummer, Adresse) und Arbeitnehmer (Name, Personalnummer, Funktion, Abteilung).

**Genaue Beschreibung der Nebenbeschäftigung:** Art der Nebentätigkeit (selbständige Gewerbetätigkeit, freier Dienstvertrag, Werkvertrag, Aufsichtsratsmandat, Ehrenamt); Bezeichnung des Arbgebers oder Auftraggebers bei der Nebentätigkeit; Branche und Tätigkeitsfeld; geschätzter Zeitaufwand pro Woche oder Monat; voraussichtliche Dauer der Nebentätigkeit.

**Bestätigung der Nicht-Konkurrenz:** Erklärung des Arbeitnehmers, dass die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht und keine Geschäftsgeheimnisse des Hauptarbeitgebers berührt.

**Auflagen des Arbeitgebers (optional):** Zeitliche Beschränkungen (z.B. keine Nebentätigkeit während Urlaub oder Krankenstand des Hauptarbeitsverhältnisses); Offenlegungspflicht bei Änderung der Nebentätigkeit; Verbot der Nutzung betrieblicher Ressourcen (Büro, IT, Kundenkontakte) für die Nebentätigkeit; Meldepflicht bei Kundenüberschneidungen.

**Geltungsdauer der Genehmigung:** Befristete Genehmigung (z.B. für 1 Jahr, verlängerbar) oder unbefristete Genehmigung mit Widerrufsvorbehalt. Der OGH (9 ObA 2/19m) hat bestätigt, dass Arbeitgeber die Genehmigung widerrufen können, wenn sich die Umstände ändern.

**Widerrufsklausel:** Ausdrücklicher Vorbehalt, die Genehmigung bei Änderung der Umstände oder Verletzung der vereinbarten Auflagen mit angemessener Frist zu widerrufen.

**Unterschriften:** Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters des Arbeitgebers (Geschäftsführer oder HR-Leiter) und Unterschrift des Arbeitnehmers; Datum der Ausstellung.

Auf forms-legal.com steht die Genehmigung der Nebenbeschäftigung als kostenlose österreichische Vorlage zum Download bereit — angepasst an die Anforderungen von AngG §7 und der OGH-Rechtsprechung zu Interessenkonflikten.

**Sozialversicherungsrechtliche Hinweise:** Bei mehreren Dienstverhältnissen in Österreich ist der Arbeitnehmer gemäß ASVG §33a für jedes Dienstverhältnis getrennt versichert; Beiträge werden aus allen Dienstverhältnissen berechnet. Beachten: Höchstbeitragsgrundlage (2025: €6.615/Monat) wird auf alle ASVG-pflichtigen Einkünfte angewendet.

**Steuerliche Hinweise:** Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als selbständige Tätigkeit sind gemäß EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§22-23 EStG) oder aus selbständiger Arbeit (§22 EStG) zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung via FinanzOnline zu deklarieren.

Bei Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes (nach BDG 1979 und VBG — Vertragsbedienstetengesetz 1948) gelten besonders strenge Regeln für Nebenbeschäftigungen: Jede Nebenbeschäftigung, die die Dienstpflichten beeinträchtigen könnte oder ein Interessenkonflikt mit der Funktion des Beamten entstehen lässt, ist zu untersagen. Die zuständige Dienstbehörde (z.B. das Bundesministerium für Inneres für Polizeibeamte, das Bundesministerium für Justiz für Richter) ist für die Genehmigung zuständig. Auch bei Lehrern (SchUG), Ärzten an öffentlichen Krankenhäusern (nach Landeskrankenanstaltengesetzen) und Professoren an staatlichen Universitäten (UG — Universitätsgesetz 2002 §27) gelten spezifische Nebenbeschäftigungsregeln, die über AngG §7 hinausgehen. Der Nachweis der Genehmigung auf forms-legal.com umfasst Standardklauseln für die Privatwirtschaft; für öffentlich Bedienstete empfiehlt sich die Beratung durch die jeweilige Dienstbehörde.

So füllen Sie Ihr Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich aus

Das Ausfüllen des Antrags und der Genehmigung für eine Nebenbeschäftigung in Österreich erfolgt in folgenden Schritten.

**Schritt 1 — Antrag des Arbeitnehmers:** Der Arbeitnehmer stellt einen schriftlichen Antrag an seinen Vorgesetzten oder die HR-Abteilung. Im Antrag beschreibt er die Nebentätigkeit (Art, Auftraggeber/Arbeitgeber, Branche, Wochenstunden, Dauer) und versichert, dass keine Konkurrenz- oder Interessenkonflikt-Situation vorliegt. Angabe der Gewerbeberechtigung (WKO-Gewerbeschein) oder des Vertragstyps (freier Dienstvertrag, Werkvertrag) als Beilage.

**Schritt 2 — Prüfung durch HR/Vorgesetzten:** Der Arbeitgeber prüft, ob die Nebentätigkeit mit AngG §7 und den betrieblichen Interessen vereinbar ist. Relevante Fragen: Besteht eine Überschneidung mit dem Kerngeschäft des Arbeitgebers? Besteht das Risiko der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen? Wird die Arbeitszeitregelung des AZG durch die Gesamtarbeitszeit aller Jobs verletzt? Besteht das Risiko eines Interessenkonflikts (z.B. Kunde des Hauptarbeitgebers als Auftraggeber der Nebentätigkeit)?

**Schritt 3 — Genehmigung ausfüllen:** Arbeitnehmer: Name, Personalnummer, Funktion, Abteilung. Nebentätigkeit: genaue Bezeichnung gemäß Antrag. Geltungsdauer: Datum von-bis oder „unbefristet mit Widerrufsvorbehalt". Allfällige Auflagen aus der Prüfung (Schritt 2) eintragen. Widerrufsklausel einfügen.

**Schritt 4 — Unterschriften und Aushändigung:** Unterschrift des Arbeitgebers (Geschäftsführer/HR-Leiter) mit Firmenstempel und Datum; Unterschrift des Arbeitnehmers mit Datum als Kenntnisnahme. Original in Personalakte; Kopie an Arbeitnehmer.

**Schritt 5 — Jährliche Überprüfung:** Bei befristeter Genehmigung: rechtzeitig vor Ablauf überprüfen und ggf. erneuern. Bei unbefristeter Genehmigung: jährlich prüfen, ob sich die Nebentätigkeit verändert hat oder neue Interessenkonflikte entstanden sind.

**Schritt 6 — Widerruf bei Änderung:** Stellt der Arbeitgeber fest, dass die Nebentätigkeit nun in Konkurrenz tritt oder Auflagen verletzt wurden, muss der Widerruf schriftlich mit angemessener Frist erfolgen. OGH (9 ObA 2/19m): Widerruf ohne sachlichen Grund ist unzulässig.

Nach der Erteilung der Genehmigung sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen: Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung als selbständige Tätigkeit (Gewerbe, freie Dienstleistung, Werkvertrag) sind in der Einkommensteuererklärung via FinanzOnline zu deklarieren (Veranlagungspflicht bei Gesamteinkünften über €11.000 oder Nebeneinkünften über €730 — EStG §41). Eine USt-Pflicht entsteht ab Überschreiten der Kleinunternehmergrenze von €35.000 Jahresumsatz (UStG §6 Abs. 1 Z 27). Der Arbeitnehmer sollte seinen Steuerberater einbinden.

Häufige Fehler bei Ihrem Nebenbeschäftigung Genehmigung Österreich

Bei der Nebenbeschäftigungsgenehmigung in Österreich passieren typische Fehler, die zu Entlassung oder Schadenersatzforderungen führen können.

**Fehler 1 — Keine schriftliche Genehmigung eingeholt:** Viele Arbeitnehmer starten eine Nebentätigkeit, ohne eine schriftliche Genehmigung ihres Arbeitgebers eingeholt zu haben. Mündliche Absprachen sind im Streitfall schwer beweisbar. AngG §7 sieht keine besondere Form vor, aber der OGH fordert für Entlassungsschutz eine klare und dokumentierte Genehmigung.

**Fehler 2 — Tätigkeit bei einem Konkurrenten ohne Genehmigung:** Arbeitnehmer unterschätzen oft, wie weit das Konkurrenzverbot des AngG §7 reicht. Auch Tätigkeiten in Randfeldern des Kerngeschäfts des Arbeitgebers können als Konkurrenzhandlung qualifiziert werden. Im Zweifelsfall schriftlich anfragen.

**Fehler 3 — Arbeitszeitüberschreitung:** Arbeitnehmer addieren ihre Stunden aus Haupt- und Nebenbeschäftigung nicht und überschreiten die gesetzlichen AZG-Grenzen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die den Arbeitgeber des Hauptjobs (der nichts davon weiß) in Haftung bringen kann.

**Fehler 4 — Betriebliche Ressourcen für Nebentätigkeit nutzen:** Nutzung des betrieblichen Computers, der Telefonnummer, des Firmenlogos oder von Kundendaten für die Nebentätigkeit ist ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten. Sie kann zur fristlosen Entlassung nach AngG §27 Abs. 1 Z 1 (Vertrauensbruch) führen.

**Fehler 5 — Genehmigung nach Änderung der Nebentätigkeit nicht aktualisiert:** Wenn sich Art, Umfang oder Auftraggeber der Nebentätigkeit ändern, muss eine neue Genehmigung eingeholt werden. Die ursprüngliche Genehmigung gilt nur für die konkret genehmigte Tätigkeit.

Ein häufig unterschätzter Fehler: Der Arbeitnehmer nutzt vertrauliche Daten (Kundenlisten, Preistabellen, Kalkulationen) aus dem Hauptdienstverhältnis in der selbständigen Nebentätigkeit. Dies stellt nicht nur einen Vertragsverstoß dar, sondern kann nach dem Datenschutzgesetz (DSG 2018) und der DSGVO eine schwerwiegende Datenschutzverletzung sein, die zu Strafen der Datenschutzbehörde (DSB) für den Arbeitnehmer selbst führen kann. Der Arbeitgeber kann zudem zivilrechtlichen Schadenersatz nach ABGB §1295 geltend machen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §22 EStGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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