Förderantrag AWS Österreich
Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) — ERP-Fonds, Gründungsbonus, Garantien
FÖRDERANTRAG
Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) Online-Portal: foerderportal.awsg.at | Beratung: 0800 222 440
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Firma: [Firma] Firmenbuchnummer: [Firmenbuchnummer] Unternehmensform: [Unternehmensform] UID-Nummer: [UID-Nummer] Gründungsdatum: [Gründungsdatum] Betriebsadresse: [Betriebsadresse]
2. ANTRAGSTELLENDE PERSON
Name / Funktion: [Antragsteller Name] E-Mail: [E-Mail]
3. FÖRDERPROGRAMM UND PROJEKTBESCHREIBUNG
Beantragtes Programm: [Förderprogramm]
Projektbezeichnung: [Projektbezeichnung]
Projektbeschreibung: [Projektbeschreibung]
Geplanter Projektbeginn: [Projektbeginn]
Geplantes Projektende: [Projektende]
4. FINANZIERUNGSPLAN
Gesamtkosten des Vorhabens: [Gesamtkosten]
Eigenmittelanteil: [Eigenkapital]
Beantragter Förderbetrag: [Förderbetrag]
Art der Förderung: [Förderart]
5. ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS
Der Antragsteller erklärt: - Die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß. - Das geförderte Vorhaben hat noch nicht begonnen (Fördervorrangprinzip). - Alle erhaltenen oder beantragten De-minimis-Beihilfen (VO EU 1407/2013) wurden vollständig deklariert. - Die wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) sind vollständig im WiEReG-Register (BGBl I Nr. 136/2017) gemeldet. - Es bestehen keine offenen Steuerrückstände beim Finanzamt Österreich und keine offenen Sozialversicherungsbeiträge.
Geschäftsführer / Antragsteller
________________
Signature
Was ist Förderantrag AWS Österreich?
Der Förderantrag AWS ist ein nach AWS-Förderrichtlinien und ERP-Fonds-Gesetz (BGBl Nr. 207/1962 idF BGBl I Nr. 156/2021) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.
Die AWS verwaltet den ERP-Fonds (European Recovery Program Fund, gegründet auf Basis des ERP-Fonds-Gesetzes BGBl Nr. 207/1962 idF BGBl I Nr. 156/2021), der Förderdarlehen zu günstigen Konditionen für Investitionen in Anlagen, Betriebsmittel, Umwelttechnik und Internationalisierung gewährt. Daneben administriert die AWS folgende Hauptförderprogramme: den aws Gründungsbonus (Zuschuss für Neugründungen bis 3 Jahre, max. €75.000 als nicht rückzahlbarer Zuschuss); das aws Seedfinancing-Programm (zinsgünstige Darlehen oder Eigenkapitalbeteiligungen für junge technologieorientierte Unternehmen); aws Garantien (Haftungsübernahmen bis 80% für Bankkredite, die sonst mangels Sicherheiten nicht erhältlich wären); aws Zuschüsse für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Zuschüsse auf Basis der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG-Richtlinien und der De-minimis-Verordnung EU 1407/2013); aws Internationalisierungsförderung (OeEB/aws-Programme für Markterschließung außerhalb der EU); aws Impact Investing (Kapital für soziale und ökologische Unternehmen).
Die AWS-Förderung wird grundsätzlich nach dem Kumulationsprinzip mit anderen Förderstellen — Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Austria Wirtschaftskammer (AWO), Wirtschaftsförderungsfonds der Bundesländer (WKF), Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), European Investment Bank (EIB) und EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) — koordiniert, um Doppelförderungen zu vermeiden. Die Beihilfekontrolle erfolgt nach den EU-Beihilfevorschriften (Art. 107 AEUV), insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, VO EU 651/2014 idF VO EU 2021/1237).
Das AWS-Förderverfahren beginnt zwingend mit einer kostenlosen Erstberatung durch einen AWS-Berater oder über den WKO Gründerservice. Förderanträge werden ausschließlich elektronisch über das aws Online-Portal (foerderportal.awsg.at) eingereicht. Das Portal führt Antragsteller durch alle erforderlichen Angaben und ermöglicht das Hochladen von Beilagen (Businessplan, Jahresabschlüsse, Gesellschaftsvertrag, Firmenbuchauszug). Die Förderentscheidung der AWS ist ein privatrechtlicher Fördervertrag und kein öffentlich-rechtlicher Bescheid — eine Berufung oder ein Verwaltungsrechtsweg gegen eine Ablehnung ist nicht vorgesehen; Streitigkeiten werden vor dem ordentlichen Gericht (Handelsgericht Wien für Wien-basierte AWS) ausgetragen.
Die AWS ist als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach GmbHG (RGBl Nr. 58/1906) organisiert, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) als Gesellschafter. Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat; die AWS unterliegt der Kontrolle des Österreichischen Rechnungshofs (RH) und des Nationalrats. Die AWS-Förderrichtlinien werden regelmäßig im Österreichischen Amtsblatt zum Bundesgesetzblatt (BGBl) kundgemacht und auf aws.at veröffentlicht.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-KMU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG: bis 250 Mitarbeiter, bis €50 Mio. Umsatz oder bis €43 Mio. Bilanzsumme) gelten bei der AWS besonders günstige Konditionen, höhere Förderquoten und vereinfachte Antragsprozesse. Mikrounternehmen (bis 10 Mitarbeiter, bis €2 Mio. Umsatz) und Gründer (Unternehmen bis 3 Jahre) erhalten spezielle Gründungsförderungen mit reduzierten Anforderungen an Sicherheiten und Mindestinvestitionen.
Wann brauchen Sie Förderantrag AWS Österreich?
Ein Förderantrag bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) in Österreich ist in folgenden Situationen sinnvoll und erforderlich:
Unternehmensgründung und Startup-Finanzierung: Neugründer in Österreich — sowohl GmbH nach GmbHG als auch e.U. (Eingetragener Unternehmer nach UGB) — können den aws Gründungsbonus beantragen, der einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu €75.000 für Investitionen in den ersten drei Jahren der Unternehmenstätigkeit bietet. Voraussetzungen: Erstmalige selbständige Tätigkeit des Antragstellers, Betriebssitz in Österreich, WKO-Mitgliedschaft (Pflichtmitgliedschaft für Gewerbebetriebe), Businessplan. Dieser Antrag ist bei der Gründung eines Unternehmens neben der Firmenbucheintragung beim Firmenbuchgericht, der WKO-Anmeldung und der Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) ein wesentlicher Förderschritt.
Investitionsförderung für bestehende KMU: Österreichische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG) können ERP-Darlehen für Investitionen in Maschinen, Anlagen, Betriebsgebäude, Informationstechnologie und Umwelttechnik beantragen. Der ERP-Fonds (European Recovery Program Fund, BGBl Nr. 207/1962 idF BGBl I Nr. 156/2021) bietet Darlehen ab €10.000 zu marktunterschreitenden Zinssätzen mit flexiblen Laufzeiten. Voraussetzung: Bonität des Unternehmens (Finanzamt Österreich bestätigt keine offenen Steuerrückstände), Geschäftsplan, min. 20% Eigenmittelanteil.
Garantien für Investitionskredite: Wenn Unternehmen Bankkredite für Investitionen benötigen, aber mangels Sicherheiten keinen Kredit von der Hausbank erhalten, können aws-Garantien (Haftungsübernahmen bis 80% des Kreditbetrags) beantragt werden. Dies ist insbesondere für Gründer ohne immobiles Sicherheitenvermögen (kein Eigenheim, keine Grundstücke im Grundbuch) relevant. Die Garantie reduziert das Kreditrisiko für die Bank und ermöglicht die Kreditgewährung.
Forschungs- und Innovationsförderung (FTE-Zuschüsse): Unternehmen, die in Österreich Forschungs-, Technologie- oder Entwicklungsprojekte durchführen, können aws FTE-Zuschüsse beantragen. Diese FTE-Zuschüsse sind teilweise mit FFG-Förderungen (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) kombinierbar. Die Zuschüsse richten sich nach der AGVO (VO EU 651/2014) Art. 25–26 (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) und der De-minimis-Verordnung EU 1407/2013.
Unternehmensübernahmen (MBO/MBI): Bei der Übernahme eines bestehenden österreichischen Unternehmens durch das Management (Management Buyout — MBO) oder durch externe Investoren (Management Buy-In — MBI) bietet die AWS spezielle Finanzierungsprodukte, die ERP-Darlehen mit aws-Garantien kombinieren. Die aws berät auch bei der Strukturierung von Unternehmensübernahmen nach ABGB und UGB.
Was gehört in Ihr Förderantrag AWS Österreich?
Der Förderantrag bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) Österreich muss folgende Kernelemente enthalten. Der forms-legal.com AWS-Förderantrag Österreich deckt alle erforderlichen Angaben für eine erfolgreiche Antragstellung ab.
Angaben zum Unternehmen: Vollständige Firma mit Firmenbuchnummer (FN aus dem Firmenbuch, abgerufen über firmenbuch.at), Unternehmensform (GmbH, AG, e.U., KG, OG nach UGB), Gründungsdatum, Betriebsanschrift in Österreich, UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer, abgerufen über FinanzOnline), WKO-Fachgruppe und Branchencode (ÖNACE-Code). Das Unternehmen muss in Österreich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich registriert sein (Steuernummer beim Finanzamt Österreich, Dienstgebernummer bei der ÖGK wenn Arbeitnehmer vorhanden).
Angaben zur Fördermittelinhaberin (antragstellende Person): Geschäftsführer oder Vorstand mit Vertretungsbefugnis laut Firmenbuch; Ausweisdokument; Kontaktdaten; wirtschaftliche Eigentümer (UBO nach WiEReG, BGBl I Nr. 136/2017). Bei GmbH: Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Antragstellung falls satzungsgemäß erforderlich.
Beschreibung des Fördervorhabens: Genaue Beschreibung des Investitionsvorhabens oder Projekts (Gegenstand, Zeitplan, Ziele, erwartete Ergebnisse); Kostenplan mit Aufschlüsselung der förderfähigen Ausgaben; Finanzierungsplan (Eigenmittel, Bankkredit, AWS-Darlehen/Garantie/Zuschuss); erwarteter wirtschaftlicher Nutzen (Umsatzsteigerung, Mitarbeiterschaffung nach BMAW-Richtlinien, Exportsteigerung).
Beilagen zum Förderantrag: Businessplan (inkl. Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse, Finanzplanung für 3–5 Jahre); aktuelle Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV nach §§195 ff. UGB oder EAR — Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG für Unternehmen unter UGB-Buchführungspflicht) der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre; aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als drei Monate); Angebote oder Kostenvoranschläge für geplante Investitionen; Nachweis der Bonität (keine offenen Steuerrückstände beim Finanzamt Österreich, keine offenen Sozialversicherungsbeiträge bei ÖGK); ausgefüllte De-minimis-Erklärung (Nachweis, dass EU-Beihilfegrenzen nach VO EU 1407/2013 von €300.000 in drei Steuerjahren nicht überschritten sind).
Förderprogramm-Auswahl: Im AWS-Online-Portal (foerderportal.awsg.at) ist das passende Förderprogramm zu wählen: aws Gründungsbonus, ERP-Darlehen, aws Garantie, aws Seedfinancing, aws FTE-Zuschuss, aws Internationalisierung, aws Impact Investing. Jedes Programm hat eigene Fördervoraussetzungen, Mindestinvestitionsbeträge, Förderobergrenzen und Antragszeiträume. Die Erstberatung durch einen aws-Berater (Tel.: 0800 222 440 kostenlos) hilft bei der Programmauswahl.
Gleichbehandlungs- und Anti-Diskriminierungserklärung: AWS-Förderungen unterliegen dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG, BGBl I Nr. 66/2004) und dem österreichischen Antidiskriminierungsrecht. Antragsteller müssen bestätigen, dass das geförderte Unternehmen keine diskriminierenden Praktiken aufweist und mit den einschlägigen Arbeitsrechts-, Sozialversicherungs- und Kollektivvertragsvorschriften konform ist.
So füllen Sie Ihr Förderantrag AWS Österreich aus
Den AWS-Förderantrag in Österreich befüllen Sie nach diesen Schritten:
Schritt 1: Erstberatung beim AWS oder WKO Gründerservice. Kontaktieren Sie vor der Antragstellung die AWS (Telefon kostenlos: 0800 222 440; online: aws.at) oder das WKO Gründerservice (gruenderservice.at) für eine kostenlose Erstberatung. Der Berater hilft Ihnen bei der Auswahl des passenden Förderprogramms, der Prüfung der Fördervoraussetzungen und der Vorbereitung der Antragsunterlagen. Ohne Beratung ist die Wahl des richtigen Programms schwierig.
Schritt 2: Businessplan erstellen. Erstellen Sie einen professionellen Businessplan mit Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse, Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung, Marketingstrategie und Finanzplanung für drei bis fünf Jahre (Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung). Der Businessplan ist die wichtigste Beilage; seine Qualität ist entscheidend für die Förderentscheidung.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: aktueller Firmenbuchauszug (firmenbuch.at, nicht älter als drei Monate); Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre (oder EAR-Rechnung); Kostenvoranschläge oder Angebote für geplante Investitionen; Nachweis der Steuerkonformität (Bestätigung des Finanzamts Österreich — FinanzOnline); De-minimis-Erklärung; WiEReG-Auszug für UBO-Angaben; ggf. Bewilligung der Gesellschafterversammlung.
Schritt 4: Online-Antrag im AWS-Portal einreichen. Registrieren Sie sich im AWS-Online-Förderportal (foerderportal.awsg.at) mit Ihrer Unternehmensdaten (FN, UID, FinanzOnline-Zugangsdaten). Wählen Sie das Förderprogramm und füllen Sie alle Pflichtfelder aus: Unternehmensangaben, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Förderbedarfsangabe. Laden Sie alle Beilagen als PDF hoch.
Schritt 5: Antrag absenden und Eingangsbestätigung sichern. Nach vollständiger Erfassung aller Pflichtfelder und Hochladen aller Beilagen reichen Sie den Antrag elektronisch ein. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit einer Antrags-ID. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.
Schritt 6: Förderprüfung durch die AWS abwarten. Die AWS prüft den Antrag auf formelle Vollständigkeit und inhaltliche Förderwürdigkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Programm und Arbeitsbelastung vier bis zwölf Wochen. Bei Rückfragen meldet sich die AWS direkt beim eingetragenen Ansprechpartner.
Schritt 7: Fördervertrag unterzeichnen. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie vom AWS einen Fördervertrag (privatrechtlicher Vertrag nach ABGB), den Sie innerhalb der gesetzten Frist unterzeichnen und zurücksenden müssen. Erst nach Unterzeichnung des Fördervertrags dürfen Förderkosten abgerechnet werden.
Schritt 8: Förderung abrufen und Verwendungsnachweis erbringen. Nach Unterzeichnung des Fördervertrags können Fördergelder abgerufen werden (bei Zuschüssen: nach Erbringung der förderfähigen Leistungen und Vorlage von Rechnungen; bei Darlehen: nach Kreditvertrag mit der Hausbank). Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis mit Belegen beim AWS einzureichen.
Rechtliche Anforderungen für Förderantrag AWS Österreich
Der Förderantrag bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) Österreich unterliegt folgenden gesetzlichen Anforderungen:
Rechtsgrundlage: Die AWS-Förderungen basieren auf den AWS-Förderrichtlinien, die nach §19 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz (BHG 2013, BGBl I Nr. 139/2009 idF BGBl I Nr. 63/2022) als Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) kundgemacht werden. Der ERP-Fonds wird auf Basis des ERP-Fonds-Gesetzes (BGBl Nr. 207/1962 idF BGBl I Nr. 156/2021) verwaltet. Die Förderverträge sind privatrechtliche Verträge nach ABGB (JGS Nr. 946/1811) und UGB (BGBl I Nr. 120/2005).
EU-Beihilferecht (Art. 107 AEUV): AWS-Förderungen stellen staatliche Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dar und müssen mit EU-Beihilferecht vereinbar sein. Freigestellte Beihilfen stützen sich auf: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, VO EU 651/2014 idF VO EU 2021/1237) für Investitionsbeihilfen, KMU-Förderungen, FTE-Förderungen, Beschäftigungsbeihilfen; De-minimis-Verordnung (VO EU 1407/2013) für kleinere Beihilfen bis €300.000 in drei Steuerjahren; ERP-Fonds-Freistellung als bewilligte Beihilferegelung der EU-Kommission. Antragsteller müssen eine De-minimis-Erklärung abgeben und bestätigen, dass die Kumulationsgrenzen nicht überschritten sind.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konformität: Förderempfänger müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine offenen Steuerrückstände beim Finanzamt Österreich (Finanzamt FA Ö) und keine offenen Sozialversicherungsbeiträge bei ÖGK, PVA, SVS oder AUVA haben. Nachweise sind über FinanzOnline (Finanzamtseite, finanzonline.bmf.gv.at) und direkt bei den Sozialversicherungsträgern zu beschaffen.
Wirtschaftliche Eigentümer (UBO, WiEReG): Bei Unternehmen, die AWS-Förderungen beantragen, müssen die wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Owner, UBO) im Wirtschaftliche Eigentümer Register (WER) nach WiEReG (BGBl I Nr. 136/2017) registriert sein. AWS prüft die WiEReG-Konformität vor der Förderentscheidung. Fehlende oder unvollständige WiEReG-Meldungen führen zur Ablehnung des Förderantrags.
Verwendungsnachweis und Kontrolle: Förderempfänger sind nach Abschluss des geförderten Projekts verpflichtet, einen Verwendungsnachweis mit Originalbelegen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Lieferscheine) beim AWS einzureichen. Der AWS und der Österreichische Rechnungshof (RH) haben das Recht, Förderempfänger zu prüfen. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung der Fördergelder oder falschen Angaben im Förderantrag sind die Fördergelder zurückzufordern; bei arglistiger Täuschung können Strafanzeigen wegen Förderungsbetrug nach StGB §§146 ff. erstattet werden.
Häufige Fehler bei Ihrem Förderantrag AWS Österreich
Beim AWS-Förderantrag in Österreich entstehen typische Fehler, die zur Ablehnung oder Verzögerung führen:
Förderantrag nach Projektstart eingereicht: AWS-Förderungen dürfen grundsätzlich nicht für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte beantragt werden — der Antrag muss vor dem Beginn der förderfähigen Ausgaben eingereicht werden. Das Datum des Antragseingangs beim AWS gilt als Förderbeginn. Wer erst nach Beginn der Investitionen einen Antrag stellt, riskiert die vollständige Ablehnung des Antrags.
Unvollständiger oder mangelhafter Businessplan: Der Businessplan ist die wichtigste Beilage zum AWS-Förderantrag. Häufige Mängel: fehlende Marktanalyse, unplausible Finanzprojektionen (z.B. 300% Umsatzwachstum im ersten Jahr ohne Begründung), keine Wettbewerbsanalyse, fehlende Darstellung der Unique Selling Proposition (USP). AWS-Bewerter lehnen Anträge mit mangelhaften Businessplänen regelmäßig ab.
Falsche Förderprogrammwahl: Jedes AWS-Förderprogramm hat spezifische Zielgruppen, Fördervoraussetzungen und Förderobergrenzen. Die Wahl des falschen Programms — z.B. Beantragung des aws Gründungsbonus durch ein bereits fünf Jahre bestehendes Unternehmen — führt zur Ablehnung. Erstberatung beim AWS (0800 222 440) vermeidet diesen Fehler.
De-minimis-Grenze überschritten: Wenn das Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren bereits mehr als €300.000 an De-minimis-Beihilfen (nach VO EU 1407/2013) erhalten hat, ist eine weitere De-minimis-Förderung ausgeschlossen. Viele Antragsteller vergessen, frühere De-minimis-Förderungen (z.B. von WKF, AMS-Förderungen, Gemeindeförderungen) zu berücksichtigen.
Fehlende oder veraltete Beilagen: Firmenbuchauszüge, Jahresabschlüsse oder Steuerkonformitätsnachweise, die älter als drei Monate sind, werden abgelehnt. Alle Beilagen müssen aktuell und vollständig sein. Das AWS-Portal zeigt an, welche Beilagen hochgeladen werden müssen; fehlende Beilagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
WiEReG-Eintrag fehlt oder veraltet: AWS überprüft bei jedem Förderantrag den WiEReG-Eintrag des antragstellenden Unternehmens. Fehlende oder veraltete UBO-Meldungen im Wirtschaftliche Eigentümer Register (WER) nach WiEReG (BGBl I Nr. 136/2017) führen zur Ablehnung. Vor Antragstellung den WiEReG-Status prüfen und ggf. aktualisieren (über das USP-Portal: usp.gv.at).
Diese Seite zitieren
Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:
Forms Legal. (2026). Förderantrag AWS Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/business/corporate/foerderantrag-aws-oesterreich
"Förderantrag AWS Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/business/corporate/foerderantrag-aws-oesterreich.
@misc{formslegal-foerderantrag-aws-oesterreich,
author = {{Forms Legal}},
title = {Förderantrag AWS Österreich (Österreich)},
year = {2026},
howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/business/corporate/foerderantrag-aws-oesterreich}},
note = {Free legal document template}
}Häufig gestellte Fragen
AWS-Förderungen in Österreich stehen grundsätzlich österreichischen Unternehmen und Gründern zur Verfügung, die bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen. Förderberechtigt sind: natürliche Personen, die eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Österreich ausüben oder gründen (e.U., freier Dienstvertrag, Werkvertrag mit unternehmerischer Struktur); Kapitalgesellschaften (GmbH nach GmbHG RGBl Nr. 58/1906, AG nach AktG BGBl Nr. 98/1965) mit Sitz und operativer Tätigkeit in Österreich; Personengesellschaften (OG, KG nach UGB BGBl I Nr. 120/2005); Genossenschaften nach Genossenschaftsgesetz (GenG RGBl Nr. 70/1873). Voraussetzungen für alle Antragsteller: Österreichischer Betriebssitz oder wesentliche operative Tätigkeit in Österreich; WKO-Mitgliedschaft (für gewerbliche Tätigkeiten Pflichtmitgliedschaft); keine offenen Steuerrückstände beim Finanzamt Österreich; keine offenen Sozialversicherungsbeiträge bei ÖGK, PVA, SVS; keine Insolvenzverfahren nach Insolvenzordnung IO (RGBl Nr. 337/1914); vollständige WiEReG-Meldung (BGBl I Nr. 136/2017). Für KMU (bis 250 Mitarbeiter, bis €50 Mio. Umsatz nach EU-KMU-Definition 2003/361/EG) und Gründer (bis 3 Jahre) gelten besonders günstige Förderbedingungen.
Die maximale AWS-Förderung in Österreich variiert je nach Förderprogramm erheblich. Für den aws Gründungsbonus: bis zu €75.000 als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Neugründungen bis 3 Jahre (ab Gewerbeanmeldung); die Förderquote beträgt bis zu 50% der anerkannten Investitionskosten; Mindestinvestition €10.000. Für ERP-Darlehen (European Recovery Program Fund, BGBl Nr. 207/1962): Darlehen von €10.000 bis €7,5 Mio. pro Projekt; Zinssätze unter Marktkonditionen; Laufzeiten bis 25 Jahre; keine Obergrenze für Großunternehmen, aber KMU-Bonuskonditionen. Für aws Garantien: Haftungsübernahmen bis 80% des Kreditbetrags, maximal €2,5 Mio. pro Unternehmen; Laufzeiten bis 10 Jahre. Für aws Seedfinancing: Darlehen bis €1 Mio. für junge Technologieunternehmen; Eigenkapitalbeteiligungen bis €3 Mio. über aws equity. Für FTE-Zuschüsse: bis zu 60% der anerkannten Forschungskosten für KMU (AGVO Art. 25); Gesamtprojektvolumen bis €15 Mio. EU-Beihilfegrenzen (AGVO VO EU 651/2014) begrenzen die Förderintensität je nach Unternehmens- und Regionalkategorie. De-minimis-Grenze: €300.000 in drei Steuerjahren (VO EU 1407/2013). Für genaue Angaben zu Ihrem Förderfall: aws.at oder telefonische Beratung 0800 222 440 (kostenlos).
Ja, AWS-Förderungen können grundsätzlich mit anderen österreichischen und europäischen Förderprogrammen kombiniert werden — jedoch sind strenge Kumulationsregeln nach EU-Beihilferecht einzuhalten. Das Kumulationsverbot nach AGVO (VO EU 651/2014) Art. 8 schreibt vor, dass die Gesamtförderintensität (Gesamtbeihilfebetrag geteilt durch förderfähige Kosten) die in der AGVO festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten darf. Kombinierbare Programme mit AWS: WKF-Förderungen (Wirtschaftsförderungsfonds der Bundesländer) — ergänzend zu ERP-Darlehen für regionale Investitionen; FFG-Förderungen (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) — für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kombinierbar mit aws FTE-Zuschüssen, sofern Kumulationsgrenze eingehalten; Arbeitsmarktservice (AMS)-Förderungen — für Personalkosten kombinierbar mit Investitionsförderungen; EFRE-Förderungen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) über Länderförderagenturen — regional begrenzt, aber kombinierbar bei Einhaltung der Beihilfegrenzen; OeEB-Garantien (Österreichische Entwicklungsbank) für Auslandsinvestitionen kombinierbar mit aws-Internationalisierungsförderung. Nicht kombinierbar: AWS-Förderungen mit anderen Förderungen für identische Kosten, die bereits 100% der zulässigen Förderhöchstgrenze erreicht haben. De-minimis-Beihilfen (€300.000 in drei Steuerjahren nach VO EU 1407/2013) sind mit anderen Beihilfen grundsätzlich kumulierbar, aber das De-minimis-Limit muss gesamthaft eingehalten werden. Bei der Antragstellung beim AWS müssen alle bereits erhaltenen oder gleichzeitig beantragten Förderungen vollständig deklariert werden.
In Österreich gilt beim AWS-Förderantrag der Grundsatz des Fördervorrangs: Der Förderantrag muss vor dem Beginn der förderfähigen Ausgaben und Maßnahmen eingereicht werden. Als Projektbeginn gilt dabei in der Regel der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Auftrags (z.B. Unterzeichnung eines Kaufvertrags für Maschinen, Abschluss eines Werkvertrags für Baumaßnahmen) oder die erste Zahlung im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben. Das Datum des Antragseingangs beim AWS (foerderportal.awsg.at) wird als Förderbeginn festgelegt — alle Ausgaben vor diesem Datum sind grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn ein Förderantrag erst nach Projektstart eingereicht wird, hat das AWS zwei Möglichkeiten: Ablehnung des gesamten Antrags wegen vorzeitigen Maßnahmenbeginns; oder teilweise Förderung, wenn nur bestimmte Projektphasen nach Antragseinreichung begonnen wurden und die Kosten trennbar sind. In der Praxis lehnt die AWS Anträge für bereits begonnene Gesamtprojekte regelmäßig ab. Ausnahmen sind nur in eng definierten Ausnahmefällen (z.B. Naturkatastrophen, unvorhergesehene dringende Notmaßnahmen) möglich. Der beste Schutz gegen diesen Fehler: Erstberatung beim AWS vor jeder Investitionsentscheidung und Einreichung des Antrags vor Projektbeginn.
Die Bearbeitungszeit eines AWS-Förderantrags in Österreich variiert je nach Förderprogramm, Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der AWS. Als Richtwert gelten folgende Bearbeitungszeiten nach vollständiger und korrekter Antragstellung im AWS-Online-Portal (foerderportal.awsg.at): Für den aws Gründungsbonus: vier bis acht Wochen bis zur Förderentscheidung; bei vollständigem Businessplan und vollständigen Beilagen oft rascher. Für ERP-Darlehen und aws Garantien: acht bis zwölf Wochen; bei komplexen Projekten mit Bankkoordination bis zu sechs Monate. Für aws Seedfinancing (Startup-Finanzierungen): sechs bis zwölf Monate bei Due-Diligence-Prüfung durch AWS-Eigenkapitalabteilung. Für aws FTE-Zuschüsse: acht bis zwölf Wochen für Standard-Anträge; bei neuen Technologiebereichen kann die Fachabteilung externe Gutachter beiziehen, was die Bearbeitungszeit verlängert. Bei Mängeln im Antrag (fehlende Beilagen, unplausible Businessplan-Annahmen, fehlende WiEReG-Meldung) stellt der AWS-Bearbeiter einen Rückfrageauftrag mit Fristsetzung aus; die Frist zur Mängelbehebung beträgt in der Regel zehn bis vierzehn Werktage. Antragsteller sollten die Bearbeitungszeit bei ihrer Investitionsplanung berücksichtigen und Kreditlaufzeiten, Vertragsfristen und Projekttermine entsprechend gestalten.
Für den aws Gründungsbonus in Österreich — einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Neugründer bis zu €75.000 — sind folgende Unterlagen erforderlich: Vollständig ausgefüllter Online-Antrag im AWS-Förderportal (foerderportal.awsg.at) mit allen Pflichtfeldern. Businessplan: professionell aufbereiteter Plan mit Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse, Produktbeschreibung, Marketingstrategie und Finanzplanung für drei bis fünf Jahre (Umsatz-, Kosten-, Liquiditätsplanung). Für Gründer ohne bisherige Buchhaltung: Finanzplanung mit plausiblen Annahmen genügt. Firmenbuchauszug oder Gewerbeanmeldungsnachweis: aktueller Firmenbuchauszug (firmenbuch.at; nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeschein von der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) nach GewO 1994. Kostenplan und Angebote: Kostenvoranschläge oder Angebote für geplante Investitionen (Maschinen, IT, Einrichtung, Werbematerial); Mindestinvestition €10.000 förderfähige Ausgaben. De-minimis-Erklärung: Bestätigung, dass die Kumulationsgrenze von €300.000 in drei Steuerjahren (VO EU 1407/2013) nicht überschritten wird. WiEReG-Nachweis: Bestätigung der UBO-Meldung über das USP-Portal (usp.gv.at) nach WiEReG (BGBl I Nr. 136/2017). Nachweis der erstmaligen Selbständigkeit: Erklärung, dass der Antragsteller erstmalig eine selbständige unternehmerische Tätigkeit in Österreich aufnimmt (keine Vorgründung in den letzten drei Jahren). Kontonummer: IBAN eines österreichischen oder EU-Bankkontos für die Auszahlung der Fördergelder.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
Fehler gefunden? Sagen Sie uns BescheidVerwandte Dokumente
Diese Dokumente könnten ebenfalls nützlich sein:
Förderantrag WKF Österreich
Antrag auf Förderung durch den Wirtschaftsförderungsfonds (WKF) der Bundesländer nach WKF-Förderrichtlinien — Landesförderungen für Gründer, Investitionen, Innovation und Beschäftigung in österreichischen Bundesländern.
Förderantrag FFG Österreich
Antrag auf Forschungs- und Technologieförderung durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) nach FFG-Programmrichtlinien — Basisprogramm, COIN, Bridge, Produktion der Zukunft und Horizon Europe für österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
GmbH Gründungsprotokoll Österreich
Notariell beurkundetes Gründungsprotokoll für eine GmbH nach österreichischem GmbHG §§4–11 — Stammeinlagenübernahme, Geschäftsführerbestellung, Sacheinlagen, Gründungskosten.