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Förderantrag WKF Österreich

Förderantrag WKF Österreich

Wirtschaftsförderungsfonds der Bundesländer — WISTO, TWF, SFG, KWF, ecoplus, Wirtschaftsagentur Wien, OÖ WA, WIBAG

FÖRDERANTRAG WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS

Zuständiger Wirtschaftsförderungsfonds: [Bundesland / WKF] Online-Beratung: gruenderservice.at | WKO Beratung: 05 90 900

1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Firma: [Firma] Firmenbuchnummer: [Firmenbuchnummer] Bundesland / WKF: [Bundesland / WKF] UID-Nummer: [UID-Nummer] WKO-Mitgliedschaft: [WKO-Mitgliedschaft]

2. ANTRAGSTELLENDE PERSON

Name / Funktion: [Antragsteller Name] Telefon: [Telefon]

3. FÖRDERPROGRAMM UND PROJEKTBESCHREIBUNG

3.1

WKF-Programm: [WKF-Programm]

3.2

Projektbezeichnung: [Projektbezeichnung]

3.3

Projektbeschreibung und regionaler Wirtschaftsnutzen: [Projektbeschreibung]

3.4

Geplanter Projektbeginn: [Projektbeginn]

4. FINANZIERUNGSPLAN UND KUMULATIONSNACHWEIS

4.1

Gesamtkosten: [Gesamtkosten]

4.2

Beantragter WKF-Förderbetrag: [WKF-Förderbetrag]

4.3

Weitere Förderungen (Bund, EU): [Weitere Förderungen]

5. ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS

Der Antragsteller erklärt: - Das geförderte Vorhaben hat noch nicht begonnen (Fördervorrangprinzip — Eingang dieses Antrags gilt als Förderstichtag). - Alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre sind vollständig deklariert (VO EU 1407/2013 — Grenze €300.000). - Die Kumulationsgrenze nach AGVO (VO EU 651/2014) Art. 8 wird eingehalten. - Die wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) sind vollständig im WiEReG-Register gemeldet (BGBl I Nr. 136/2017). - Es bestehen keine offenen Steuerrückstände beim Finanzamt Österreich und keine offenen Sozialversicherungsbeiträge.

Geschäftsführer / Inhaber / Antragsteller

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Förderantrag WKF Österreich?

Der Förderantrag WKF ist ein nach WKF-Förderrichtlinien der jeweiligen Bundesländer und AGVO (VO EU 651/2014 idF VO EU 2021/1237) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Die neun Wirtschaftsförderungsfonds der Bundesländer sind: Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH (WISTO) für Vorarlberg; Tiroler Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (TWF) für Tirol; Salzburg Wirtschaft / Wirtschaftsförderungsfonds Salzburg; Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SFG) für die Steiermark; Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) für Kärnten; Niederösterreichische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (ecoplus) für Niederösterreich; Wirtschaftsagentur Wien GmbH für Wien; Oberösterreichische Wirtschafts-Agentur GmbH (OÖ WA) für Oberösterreich; Wirtschaftsservice Burgenland AG (WIBAG) für das Burgenland.

Die WKF-Förderprogramme umfassen typischerweise: Investitionsförderungen für Betriebsansiedlungen und -erweiterungen in Gewerbegebieten; Gründungsbeihilfen für Neugründer und Jungunternehmen; Innovations- und Technologieförderungen für KMU; Beschäftigungsbeihilfen für Neueinstellungen (insbesondere Lehrlinge nach Berufsausbildungsgesetz BAG); Förderungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen; Internationalisierungsförderungen für den Eintritt in neue Exportmärkte; Tourismusförderungen für Beherbergungsbetriebe und Gastronomiebetriebe nach Gewerbeordnung (GewO 1994, BGBl Nr. 194/1994). Die WKF-Förderrichtlinien werden von den Landesregierungen beschlossen und regelmäßig im Landesgesetzblatt (LGBl) oder auf den Websites der jeweiligen Förderagenturen veröffentlicht.

Die Förderentscheidungen der WKF sind privatrechtliche Verträge nach ABGB (JGS Nr. 946/1811) — kein öffentlich-rechtlicher Bescheid mit Rechtsmittelweg. Streitigkeiten werden vor dem ordentlichen Landesgericht (LG) des jeweiligen Bundeslands verhandelt. Die WKF-Förderungen unterliegen dem EU-Beihilferecht nach Art. 107 AEUV und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, VO EU 651/2014 idF VO EU 2021/1237) sowie der De-minimis-Verordnung (VO EU 1407/2013).

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) co-finanziert viele WKF-Programme in strukturschwachen Regionen Österreichs (insbesondere Burgenland und Steiermark in Konvergenzregionen). EFRE-kofinanzierte Programme unterliegen strengeren Reporting- und Verwendungsnachweis-Pflichten nach der EU-Strukturfondsverordnung (VO EU 1303/2013, VO EU 2021/1060). Die Revisions- und Kontrollabteilung des jeweiligen Bundeslandes sowie der Europäische Rechnungshof (EuRH) können EFRE-geförderte Projekte prüfen. Alle WKF-Förderungen werden im österreichischen Transparenzportal (transparenzportal.at) veröffentlicht.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) ist ein Sonderfall: Er ist als juristische Person des öffentlichen Rechts auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsfondsgesetzes (K-WFFG, LGBl Nr. 68/1994) organisiert und untersteht direkter parlamentarischer Kontrolle durch den Kärntner Landtag. Der KWF bietet besonders starke Förderungen für Betriebsansiedlungen in strukturschwachen Kärntner Regionen und kann mit AWS-ERP-Darlehen und FFG-Forschungsförderungen kombiniert werden.

Die WKF-Förderstruktur unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. In Wien konzentriert sich die Wirtschaftsagentur Wien auf innovative, technologieorientierte Unternehmen und bietet gezielte Programme für Start-ups, Scale-ups und internationale Wachstumsunternehmen. Im ländlich geprägten Burgenland setzt die WIBAG (Wirtschaftsservice Burgenland AG) Schwerpunkte bei der Förderung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen und der Nutzung des EFRE-Fonds. In der Steiermark fördert die SFG gezielt technologieorientierte KMU und verarbeitet ein breites Spektrum — von industriellen Investitionen über Innovationsprojekte bis hin zu touristischen Modernisierungen. Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) ist besonders für Betriebsansiedlungen in Kärnten attraktiv und kooperiert eng mit dem AMS Kärnten bei Beschäftigungsförderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG, BGBl I Nr. 313/1994). Der Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds (TWF) legt besondere Schwerpunkte bei Tourismus, Technologie und Energie — passend zur wirtschaftlichen Struktur Tirols als Tourismusdestination und Standort innovativer Industriebetriebe. WISTO in Vorarlberg fördert intensiv Internationalisierung und Export-Projekte, da Vorarlberg durch seine Lage an der Schweizer und Deutschen Grenze besonders exportorientiert ist.

Wann brauchen Sie Förderantrag WKF Österreich?

Ein Förderantrag beim Wirtschaftsförderungsfonds (WKF) des jeweiligen österreichischen Bundeslandes ist in folgenden Situationen sinnvoll:

Betriebsansiedlung oder -erweiterung im Bundesland: Wenn ein Unternehmen einen neuen Standort in einem österreichischen Bundesland aufbauen oder bestehende Produktionskapazitäten erweitern möchte, können WKF-Investitionsförderungen beantragt werden. Besonders attraktiv sind WKF-Förderungen für Ansiedlungen in designierten Wirtschaftsparks und Gewerbezonen der Gemeinden, wo Bau- und Infrastrukturkosten durch regionale Förderungen deutlich reduziert werden können.

Gründerförderung durch Landesförderagenturen: Neben dem aws Gründungsbonus (Bundesförderung) bieten alle neun WKF-Förderagenturen eigene Gründerbonus-Programme an, die sich regional unterscheiden. In Wien gewährt die Wirtschaftsagentur Wien den „Wien Impuls” und „Wien Innovativ” für innovative Gründungen; in Niederösterreich bietet ecoplus das „NÖ Betriebsansiedlungs-Paket”; in der Steiermark fördert die SFG über das Programm „Impulsprojekte” innovative Vorhaben. Die Kombination von aws Gründungsbonus (Bundesebene) und WKF-Landesgründerförderung maximiert die verfügbare Fördersumme für Neugründer.

Beschäftigungsförderung und Lehrlingsprämien: WKF-Programme fördern häufig die Neueinstellung von Mitarbeitern — insbesondere Lehrlinge nach Berufsausbildungsgesetz (BAG), Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer über 50 und Berufsrückkehrerinnen nach Mutterschutz (MSchG, BGBl Nr. 221/1979) oder Karenz (VKG, BGBl Nr. 651/1989). Diese Förderungen ergänzen AMS-Eingliederungsbeihilfen und können über den Antrag beim jeweiligen WKF und beim Arbeitsmarktservice (AMS) gleichzeitig beantragt werden.

Tourismusförderungen für Gastwirte und Beherbergungsbetriebe: In touristisch geprägten Bundesländern (Tirol, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Steiermark) bieten die WKF-Förderagenturen spezielle Tourismusförderungen für die Renovierung, Modernisierung und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben und Gastronomien nach GewO 1994 an. Diese Förderungen können mit Darlehen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) kombiniert werden.

Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen: Im Rahmen der österreichischen Klimaschutzziele (Klimaschutzgesetz — KSG, BGBl I Nr. 106/2011) fördern WKF-Agenturen Investitionen in erneuerbare Energien (Photovoltaik, Biomasse, Wärmepumpen), Energieeffizienzmaßnahmen und E-Mobilität. Diese Landesförderungen können mit dem Klima- und Energiefonds (KLIEN), AWS-Umweltförderungen und den Umweltförderungen im Inland (UFI) des Kommunalkredit Austria kombiniert werden.

Innovations- und Digitalisierungsförderungen: Österreichische KMU, die Digitalisierungsprojekte (ERP-Systeme, E-Commerce-Lösungen, Prozessautomatisierung, Cybersecurity) oder Innovationsprojekte umsetzen wollen, können neben FFG-Forschungsförderungen auch auf WKF-Innovationsprogramme zurückgreifen. In Niederösterreich bietet ecoplus spezifische Innovationsförderungen; in Wien die Wirtschaftsagentur Wien das Programm 'Wien Innovativ'. Diese Programme sind besonders für Unternehmen geeignet, deren Projekte nicht den strengen F&E-Kriterien der FFG entsprechen, aber dennoch innovativen Charakter haben und zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens im jeweiligen Bundesland beitragen.

Was gehört in Ihr Förderantrag WKF Österreich?

Der Förderantrag beim Wirtschaftsförderungsfonds (WKF) Österreich muss folgende Kernelemente enthalten. Der forms-legal.com WKF-Förderantrag Österreich deckt alle Pflichtangaben ab.

Angaben zum Unternehmen und Bundesland: Vollständige Firma mit Firmenbuchnummer (FN, firmenbuch.at), Unternehmensform, UID-Nummer, ASVG-Betriebsnummer (für ÖGK-Meldungen), WKO-Mitgliedschaftsnachweis (Pflichmitgliedschaft nach §2 WirtschaftskammerG), Bundesland des Betriebssitzes und der Investition (zuständiger WKF: WISTO/TWF/SFG/KWF/ecoplus/Wirtschaftsagentur Wien/OÖ WA/WIBAG).

Beantragtes WKF-Programm und Förderinhalt: Jeder WKF hat eigene Förderprogramme mit spezifischen Fördervoraussetzungen, Mindestinvestitionsbeträgen und Förderobergrenzen. Der Antragsteller muss das korrekte Programm auswählen (Betriebsansiedlung, Gründerbonus, Beschäftigungsbeihilfe, Tourismusförderung, Umweltschutz) und die förderrelevanten Angaben vollständig erfassen.

Investitions- und Kostenplan: Detaillierter Investitionsplan mit Aufschlüsselung aller Projektkosten (Anlageninvestitionen, Baukosten, Betriebsmittel, IT-Investitionen, Betriebsgebäude); Finanzierungsplan (Eigenmittel, Bankkredit, WKF-Förderung, AWS-Bundesförderung, FFG-Förderung); Kostenvoranschläge oder Angebote für geplante Investitionen in dreifacher Ausfertigung (bei Investitionen über €50.000 in der Regel erforderlich).

Beilagen: Aktueller Firmenbuchauszug (firmenbuch.at, nicht älter als drei Monate); Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre (Bilanz + GuV nach UGB §§195 ff. oder EAR nach EStG §4 Abs. 3); Businessplan mit Marktanalyse und Finanzplanung für drei bis fünf Jahre; Nachweis der Bonität (keine Steuerrückstände beim Finanzamt Österreich, keine offenen Sozialversicherungsbeiträge bei ÖGK/PVA/SVS/AUVA); De-minimis-Erklärung nach VO EU 1407/2013 (€300.000 Grenze in drei Steuerjahren); WiEReG-Nachweis (BGBl I Nr. 136/2017) für UBO-Angaben; bei Beschäftigungsbeihilfen: Angaben zu geförderten Arbeitnehmer (Kollektivvertrag KV, Lohnhöhe, Vollzeit- oder Teilzeitzeitstelle nach UrlG/AZG).

Nachweis der Kumulationskonformität: Da WKF-Förderungen häufig mit AWS- und FFG-Bundesförderungen kombiniert werden, muss der Antragsteller nachweisen, dass die Kumulationsgrenze nach AGVO (VO EU 651/2014) Art. 8 nicht überschritten wird. Die Summe aller öffentlichen Förderungen (Bund + Land + EU-Fonds) darf die maximal zulässige Förderintensität nicht überschreiten (z.B. maximal 50% der förderfähigen Kosten für allgemeine Investitionsbeihilfen in Wien als Nicht-Förderregion, bis 60% in Burgenland als EFRE-Konvergenzregion nach Art. 13 AGVO).

Regionaler Wirtschaftsnutzen: WKF-Förderagenturen legen besonderen Wert auf den regionalen Wirtschaftsnutzen des geförderten Vorhabens: Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen im Bundesland; Stärkung der regionalen Wertschöpfung; Ansiedlung in strukturschwachen Regionen (Ziel: regionaler Ausgleich nach Art. 15 B-VG); Multiplikatorwirkung (Folgeaufträge an lokale Betriebe). Diese Faktoren fließen in die Förderentscheidung ein und sollten im Businessplan ausführlich dargestellt werden.

Energienachweis und Umweltauflagen: Bei Investitionsförderungen für Produktionsanlagen und Gebäude verlangen manche WKF-Förderagenturen (insbesondere in Regionen mit EFRE-Kofinanzierung) einen Nachweis über die Einhaltung von Energieeffizienzstandards nach dem Energieeffizienzgesetz (EEffG, BGBl I Nr. 72/2014). Bei Neubauten: Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 (Österreichisches Institut für Bautechnik) als Beilage. Für klimaorientierte WKF-Programme: Nachweis über CO2-Reduktionspotenzial nach dem Österreichischen Klimaschutzgesetz (KSG, BGBl I Nr. 106/2011).

Arbeitnehmerrechte und Kollektivvertrag-Nachweis: Bei Beschäftigungsbeihilfen verlangen WKF-Förderagenturen den Nachweis, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse den Kollektivverträgen der jeweiligen Fachgruppe entsprechen und alle Pflichten nach Arbeitszeitgesetz (AZG, BGBl Nr. 461/1969), Urlaubsgesetz (UrlG, BGBl Nr. 390/1976) und Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG, BGBl Nr. 399/1979) eingehalten werden. Die Anmeldung der Mitarbeiter bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nach ASVG (BGBl Nr. 189/1955) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig sein.

Antragsfrist und Vorabkontakt: Für viele WKF-Programme bestehen Einreichfristen oder Ausschreibungsrunden. Ein Vorabgespräch mit dem zuständigen WKF-Berater — idealerweise sechs bis acht Wochen vor der geplanten Antragstellung — hilft, die Vollständigkeit der Unterlagen sicherzustellen und programmbezogene Besonderheiten zu klären. Eine unvollständige oder fehlerhafte Antragstellung führt zu Verzögerungen von vier bis acht Wochen oder zur Ablehnung ohne inhaltliche Prüfung.

Digitale Antragsportale der WKF-Förderagenturen: Wirtschaftsagentur Wien nutzt das Online-Förderportal auf wirtschaftsagentur.at; ecoplus Niederösterreich auf ecoplus.at; SFG Steiermark auf sfg.at; KWF Kärnten auf kwf.at; TWF Tirol auf twf.at; WISTO Vorarlberg auf wisto.at; WIBAG Burgenland auf wibag.at. Alle Portale verlangen eine Unternehmensregistrierung mit UID-Nummer und Firmenbuchdaten vor der Antragstellung.

So füllen Sie Ihr Förderantrag WKF Österreich aus

Den WKF-Förderantrag in Österreich befüllen Sie nach diesen Schritten:

Schritt 1: Zuständigen Landesförderungsfonds ermitteln. Bestimmen Sie, welcher WKF für Ihren Betriebssitz und das Investitionsvorhaben zuständig ist: Wien → Wirtschaftsagentur Wien (wirtschaftsagentur.at); Niederösterreich → ecoplus (ecoplus.at); Oberösterreich → OÖ Wirtschaftsagentur (ooe.gv.at/wirtschaft); Steiermark → SFG (sfg.at); Kärnten → KWF (kwf.at); Salzburg → Wirtschaftskammer Salzburg Förderabteilung (wko.at/sbg); Tirol → TWF (twf.at); Vorarlberg → WISTO (wisto.at); Burgenland → WIBAG (wibag.at).

Schritt 2: Erstberatung beim WKO Gründerservice oder WKF. Kontaktieren Sie den WKO Gründerservice Ihres Bundeslandes (gruenderservice.at) oder direkt die WKF-Förderagentur für eine kostenlose Erstberatung. Die Berater informieren über verfügbare Landesprogramme, Fördervoraussetzungen und den optimalen Kombinationsmix mit AWS- und FFG-Bundesförderungen.

Schritt 3: Businessplan erstellen. Erstellen Sie einen professionellen Businessplan mit Marktanalyse, Investitionsplanung, Finanzplanung für drei bis fünf Jahre und Beschreibung des regionalen Wirtschaftsnutzens. Der regionale Nutzen (Arbeitsplätze im Bundesland, Stärkung der lokalen Wirtschaft) ist für WKF-Förderagenturen besonders relevant.

Schritt 4: Antragsunterlagen zusammenstellen. Bereiten Sie alle erforderlichen Beilagen vor: aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als drei Monate), Jahresabschlüsse, Kostenvoranschläge in dreifacher Ausfertigung, Steuerkonformitätsbescheinigung (FinanzOnline), De-minimis-Erklärung, WiEReG-Nachweis (USP-Portal), und je nach Bundesland und Programm zusätzliche spezifische Nachweise.

Schritt 5: Antrag einreichen (online oder schriftlich). Die meisten WKF-Förderagenturen haben Online-Portale für Antragseinreichungen entwickelt; einige verlangen noch schriftliche Antragsstellung. Reichen Sie den Antrag VOR Beginn der förderfähigen Maßnahmen ein — der Eingang des Antrags ist der Förderantragsstichtag.

Schritt 6: Kumulationsnachweis erbringen. Wenn Sie gleichzeitig AWS- oder FFG-Bundesförderungen beantragen oder bereits erhalten haben, legen Sie den WKF-Förderagenturen die Nachweise über alle anderen Förderungen vor. Die WKF prüft die Einhaltung der AGVO-Kumulationsgrenze (VO EU 651/2014 Art. 8).

Schritt 7: Förderentscheidung und Fördervertrag. Bei positiver Entscheidung schließt der WKF einen Fördervertrag nach ABGB ab. Der Fördervertrag legt Förderbetrag, Förderkonditionen, Auszahlungsmodalitäten und Verwendungsnachweispflichten fest.

Schritt 8: Verwendungsnachweis einreichen. Nach Projektabschluss sind Originalbelege (Rechnungen, Zahlungsnachweise, Lieferscheine) beim WKF einzureichen. EFRE-kofinanzierte Projekte unterliegen strengeren Belegpflichten und können vom Europäischen Rechnungshof geprüft werden.

Häufige Fehler bei Ihrem Förderantrag WKF Österreich

Beim WKF-Förderantrag in Österreich entstehen typische Fehler, die zu Ablehnung oder Verzögerung führen:

Falscher Landesförderungsfonds gewählt: Jedes Bundesland hat seinen eigenen Wirtschaftsförderungsfonds mit spezifischen Programmen. Ein Antrag bei der falschen Landesförderagentur (z.B. Antrag bei der Wirtschaftsagentur Wien für ein Projekt in Niederösterreich) führt zur Ablehnung oder muss umgeleitet werden. Der Betriebssitz des Unternehmens und der Ort der Investition bestimmen die Zuständigkeit.

Antrag nach Projektstart eingereicht: Wie bei AWS-Förderungen gilt auch bei WKF-Förderungen der Grundsatz, dass der Antrag vor Beginn der förderfähigen Ausgaben einzureichen ist. Das Datum des Antragseingangs beim WKF gilt als Förderstichtag. Ausgaben vor diesem Datum sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Kumulationsgrenze nach AGVO überschritten: Wenn ein Unternehmen gleichzeitig AWS-Bundesförderungen, WKF-Landesförderungen und EFRE-Fonds-Beihilfen kombiniert, kann die maximale Förderintensität nach AGVO (VO EU 651/2014) Art. 8 überschritten werden. WKF-Förderagenturen lehnen Anträge ab, bei denen die Kumulationsgrenze nicht eingehalten wird. Eine sorgfältige Förderplanung mit Beratung beim WKO Gründerservice verhindert diesen Fehler.

Fehlender Regionalnutzen-Nachweis im Businessplan: WKF-Förderagenturen legen besonderen Wert auf den regionalen Wirtschaftsnutzen (Arbeitsplätze im Bundesland, regionale Wertschöpfung). Businesspläne, die den regionalen Nutzen nicht explizit darstellen, werden schlechter bewertet oder abgelehnt. Den Abschnitt „Regionaler Wirtschaftsnutzen” im Businessplan stets ausführlich ausarbeiten.

Fehlende EFRE-Publizitätspflichten: Projekte, die mit EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) kofinanziert werden, unterliegen strengen Publizitätspflichten nach VO EU 2021/1060 Art. 47–50: EFRE-Logos auf Projektmaterialien, Webseite, Beschilderung der geförderten Anlagen. Fehlende Publizität kann zur Kürzung der EFRE-Förderung führen.

Unvollständige De-minimis-Erklärung: Viele Unternehmer erfassen in der De-minimis-Erklärung nicht alle erhaltenen Kleinbeihilfen der letzten drei Steuerjahre (AMS-Förderungen, Gemeindeförderungen, WKO-Zuschüsse, andere WKF-Beihilfen). Unvollständige Angaben können zur Rückforderung bereits ausbezahlter Fördergelder führen, wenn die De-minimis-Grenze (€300.000 nach VO EU 1407/2013) nachträglich als überschritten festgestellt wird.

Vorzeitige Projektdurchführung ohne schriftliche Förderentscheidung: Manche Antragsteller beginnen mit dem Projekt nach mündlicher Zusage eines WKF-Beraters — ohne schriftlichen Fördervertrag. Förderfähig sind jedoch nur Ausgaben ab dem schriftlichen Fördervertrag. Auf die schriftliche Förderentscheidung warten, bevor Investitionsausgaben getätigt werden.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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