Annual Leave Request Form (Germany)
Antrag auf Erholungsurlaub — BUrlG §1, §3, §7
URLAUBSANTRAG
(Antrag auf Erholungsurlaub gemäß BUrlG §1 und §7)
Unternehmen: [Firmenname]
Angaben zum Arbeitnehmer
Name: [Arbeitnehmername]
Stellenbezeichnung: [Stellenbezeichnung]
Abteilung: [Abteilung]
Personalnummer: [Personalnummer]
Beantragter Urlaub
Art des Urlaubs: [Urlaubsart]
Urlaubsbeginn: [Urlaubsbeginn]
Urlaubsende: [Urlaubsende]
Anzahl Urlaubstage: [Urlaubstage] Arbeitstage
Urlaubskonto
Gesamter Jahresurlaubsanspruch: [Jahresanspruch] Tage
Bereits genommene Urlaubstage: [Bereits genommen] Tage
Beantragter Urlaub: [Urlaubstage] Tage
Verbleibender Resturlaub: [Restanspruch] Tage
[Ort], [Antragsdatum]
Unterschrift Arbeitnehmer:
___________________________
[Arbeitnehmername]
Entscheidung des Arbeitgebers
[ ] Genehmigt [ ] Abgelehnt
Begründung bei Ablehnung (Pflichtangabe nach BUrlG §7 Abs. 1): ___________________________
Ort, Datum: ___________________________
Unterschrift Vorgesetzter / Personalabteilung:
___________________________
Arbeitnehmer
[Arbeitnehmername]
Signature
Date: ________________
What Is a Annual Leave Request Form (Germany)?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach BUrlG §3 Abs. 1 vierundzwanzig Werktage pro Jahr bei einer Sechstagewoche, was bei einer Fünftagewoche zwanzig Arbeitstagen entspricht. Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen häufig großzügigere Regelungen vor — in der deutschen Praxis sind 28 bis 30 Urlaubstage üblich. Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (BUrlG §4); in der ersten Urlaubshälfte des Jahres besteht daher nur ein Teilanspruch.
Der Urlaubsantrag ist kein bloßes formelles Instrument: Er initiiert ein rechtlich geregeltes Verfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nach BUrlG §7 Abs. 1 sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, sofern dem keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Der Arbeitgeber kann Urlaub nicht einseitig festsetzen und muss den Wunsch des Arbeitnehmers beachten.
Zentrale Bedeutung hat die Übertragungsregel nach BUrlG §7 Abs. 3: Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist nur gestattet, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der übertragene Urlaub muss dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 425/20) hat klargestellt, dass der Urlaubsanspruch nicht automatisch zum Jahresende verfällt, sondern nur dann erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor ausdrücklich auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (EuGH C-619/16, Kreuziger).
Der Urlaubsantrag dient mehreren praktischen Zwecken: Er schafft Rechtssicherheit für beide Parteien, ermöglicht die Urlaubsplanung im Betrieb (BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 5 bei Mitbestimmung des Betriebsrats), dokumentiert die Genehmigung und bildet die Grundlage für die Lohnfortzahlung nach BUrlG §11 (Urlaubsentgelt). Forms-legal.com stellt ein rechtssicheres Muster bereit, das die Anforderungen des BUrlG und des BAG erfüllt. Verwandte Dokumente wie die Einstellungszusage (de-einstellungszusage) und das Zwischenzeugnis (de-zwischenzeugnis) ergänzen die arbeitsrechtliche Dokumentation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Urlaubsantrag muss dem Arbeitgeber rechtzeitig vor dem gewünschten Urlaubszeitraum vorgelegt werden, damit dieser die betrieblichen Abläufe planen kann. Viele Unternehmen schreiben in ihrer Betriebsordnung oder im Arbeitsvertrag eine bestimmte Vorlaufzeit vor — üblich sind zwei bis vier Wochen, in der Hochsaison auch sechs bis acht Wochen. Das Bundesurlaubsgesetz selbst schreibt keine Mindestvorlaufzeit vor; die Anforderungen richten sich nach den betrieblichen Gepflogenheiten und etwaigen Regelungen im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 5.
When Do You Need a Annual Leave Request Form (Germany)?
Der Urlaubsantrag ist in Deutschland immer dann erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer bezahlten Jahresurlaub nach BUrlG nehmen möchte. Die nachfolgenden Situationen machen einen formellen schriftlichen Antrag besonders wichtig.
Jahresurlaub im laufenden Urlaubsjahr: Der häufigste Anwendungsfall ist die Beantragung von Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr. Arbeitnehmer sollten den Antrag rechtzeitig stellen, um ihren Urlaubsanspruch nach BUrlG §7 geltend zu machen und sicherzustellen, dass der Urlaub vor dem Jahresende gewährt werden kann. Der schriftliche Antrag schützt den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber später bestreitet, dass ein Urlaubswunsch geäußert wurde.
Vorplanung vor Schulferienzeiten und Hochsaison: In Zeiten erhöhter Nachfrage — Schulferien, Weihnachten, Ostern — konkurrieren mehrere Arbeitnehmer um dieselben Urlaubszeiträume. BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 5 gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Urlaubsplanung, und viele Unternehmen haben eine Betriebsvereinbarung über Prioritätsregeln. Der frühzeitige schriftliche Antrag sichert den Vorrang nach BUrlG §7 Abs. 1 (soziale Gesichtspunkte).
Restururlaub aus dem Vorjahr: Wurde Urlaub nach BUrlG §7 Abs. 3 ins neue Jahr übertragen, muss er bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Ein formeller Antrag ist notwendig, um den Restanspruch rechtssicher geltend zu machen. Nach BAG 9 AZR 425/20 darf der Urlaub nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Sondersituationen wie Umzug, Pflege oder persönliche Notlage: BUrlG sieht keinen gesonderten Rechtsanspruch auf Urlaub aus persönlichen Gründen vor — der Anspruch basiert ausschließlich auf dem Erholungsanspruch nach BUrlG §1. Für kurzfristige persönliche Notlagen (Pflegesituationen, Erkrankung eines Kindes) gelten Sondergesetze wie das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder das Kinderkrankengeldrecht (SGB V §45). Der reguläre Urlaubsantrag ist für den Jahresurlaub — nicht für diese Sondersituationen.
Nach Krankheit: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des genehmigten Urlaubs und legt ein ärztliches Attest vor, gelten die Krankheitstage nach BUrlG §9 nicht als Urlaub. Der Arbeitnehmer muss einen neuen Urlaubsantrag für die Ersatztage stellen. Dieser Grundsatz ist in der deutschen Rechtspraxis wichtig und wurde durch den EuGH (C-277/08, Vicente Pereda) bestätigt.
What to Include in Your Annual Leave Request Form (Germany)
Ein wirksamer Urlaubsantrag in Deutschland sollte alle Informationen enthalten, die der Arbeitgeber für die Bearbeitung benötigt, und die spätere Dokumentation in der Personalakte ermöglichen. Die folgenden Bestandteile sind nach guter Praxis und Anforderungen des Bundesurlaubsgesetzes unverzichtbar.
Angaben zum Arbeitnehmer: Name, Stellenbezeichnung und Abteilung des Antragstellers sind Pflichtbestandteile. Bei größeren Unternehmen ermöglichen diese Angaben die Zuordnung zum richtigen Urlaubskonto und zur Personalakte. Die Personalnummer (Mitarbeiternummer) sollte ebenfalls angegeben werden, sofern vorhanden. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass die Angaben mit denen in der Personalakte übereinstimmen.
Gewünschter Urlaubszeitraum: Der Antrag muss den Beginn und das Ende des gewünschten Urlaubs angeben — einschließlich Datum, Wochentag und Anzahl der beantragten Arbeitstage. Die genaue Berechnung ist wichtig, da nach BUrlG §3 Werktage (Montag bis Samstag) als Urlaubseinheit gelten, nicht Arbeitstage; in der Praxis werden jedoch häufig Arbeitstage (Montag bis Freitag) als Grundlage genommen, wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Der Antrag sollte festlegen, ob Feiertage innerhalb des Urlaubs angerechnet werden (nach BUrlG §3 Abs. 2 werden gesetzliche Feiertage nicht angerechnet).
Verbleibender Jahresurlaubsanspruch: Viele Urlaubsantragsformulare enthalten eine Rubrik für den Resturlaubsanspruch — die Anzahl der bereits genommenen Urlaubstage im laufenden Jahr und die verbleibenden Tage. Diese Angaben erleichtern dem Arbeitgeber die Überprüfung und vermeiden Missverständnisse. Forms-legal.com hat dieses Feld in das Muster integriert, um die Transparenz zu fördern.
Genehmigungsfeld: Der Urlaubsantrag muss eine klare Spalte für die Genehmigung oder Ablehnung durch den Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung enthalten. Die Genehmigung sollte mit Datum und Unterschrift versehen sein, damit für beide Parteien eine rechtssichere Dokumentation vorliegt. Bei Ablehnung sollte der Ablehnungsgrund vermerkt werden, da der Arbeitgeber nach BUrlG §7 Abs. 1 nur aus bestimmten Gründen ablehnen darf.
Ersatzkraft und Vertretungsregelung (optional): In manchen Betrieben ist der Antrag mit Angaben zur geplanten Vertretung verknüpft. Dies ist rechtlich nicht zwingend, aber praktisch sinnvoll, um den Arbeitgeber bei der Entscheidung zu unterstützen. Betriebsvereinbarungen nach BetrVG §88 können eine solche Anforderung vorschreiben.
Aufnahme in die Personalakte: Der genehmigte Urlaubsantrag wird als Nachweis des genommenen Urlaubs in die Personalakte aufgenommen. Er bildet die Grundlage für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach BUrlG §11 und für die Berechnung des verbleibenden Resturlaubs. Verwandte Dokumente wie die Abmahnung (de-abmahnung-arbeitnehmer) oder das Qualifizierte Arbeitszeugnis (de-arbeitszeugnis-qualifiziert) ergänzen die Personalakte im Laufe des Arbeitsverhältnisses.
How to Fill Out Your Annual Leave Request Form (Germany)
Das Ausfüllen eines Urlaubsantrags in Deutschland ist einfach, erfordert aber Sorgfalt bei der Berechnung der Urlaubstage und der Fristen. Die folgenden Schritte leiten Arbeitnehmer durch den Prozess.
Schritt 1 — Persönliche Daten eintragen: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Stellenbezeichnung, Abteilung und (sofern vergeben) Ihre Personalnummer ein. Stellen Sie sicher, dass die Daten mit Ihrer Personalakte übereinstimmen. Bei mehreren Arbeitgebern im Konzern: Geben Sie das zutreffende Unternehmen an.
Schritt 2 — Urlaubszeitraum festlegen: Tragen Sie Beginn und Ende des gewünschten Urlaubs ein. Achten Sie auf die korrekte Berechnung der Urlaubstage: Bei einer Fünftagewoche zählen die Arbeitstage Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage werden nach BUrlG §3 Abs. 2 nicht als Urlaubstage angerechnet. Beispiel: Urlaub von Montag, 21. Juli, bis Freitag, 25. Juli = 5 Arbeitstage Urlaub (sofern kein gesetzlicher Feiertag dazwischen liegt).
Schritt 3 — Resturlaub berechnen: Berechnen Sie vor der Antragstellung, wie viele Urlaubstage Sie im laufenden Jahr bereits genommen haben und wie viele noch verbleiben. Bei einem Jahresanspruch von 28 Tagen und bisher genommenen 10 Tagen verbleiben 18 Tage. Übertragene Resturlaubstage aus dem Vorjahr (BUrlG §7 Abs. 3) sollten separat ausgewiesen werden, da sie bis zum 31. März des laufenden Jahres genommen werden müssen.
Schritt 4 — Antrag rechtzeitig einreichen: Reichen Sie den Antrag mindestens zwei bis vier Wochen vor dem gewünschten Urlaubsbeginn ein, oder früher wenn dies Ihr Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 5 vorschreibt. In Ferienzeiten und an betrieblich bekannten Spitzenzeiten deutlich früher.
Schritt 5 — Genehmigung abwarten und dokumentieren: Warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor Sie den Urlaub antreten. Ein genehmigter Urlaubsantrag ist die wichtigste Grundlage für Ihren Urlaubsschutz. Bewahren Sie eine Kopie des genehmigten Antrags auf. Falls der Antrag abgelehnt wird, hat der Arbeitgeber nach BUrlG §7 Abs. 1 i.V.m. BAG-Rechtsprechung (BAG 9 AZR 425/20) nur begrenzte Ablehnungsgründe.
Legal Requirements for Annual Leave Request Form (Germany)
Der Urlaubsanspruch in Deutschland unterliegt einem dichten Netz gesetzlicher Vorschriften, die sowohl Arbeitnehmer schützen als auch Pflichten für Arbeitgeber begründen.
Gesetzlicher Mindesturlaub: BUrlG §3 Abs. 1 garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (bei Sechstagewoche), was bei Fünftagewoche 20 Arbeitstagen entspricht. BUrlG §13 erklärt davon abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers für unwirksam. Selbst ein ausdrücklicher Verzicht auf Urlaubsansprüche durch den Arbeitnehmer ist nach BUrlG §13 unzulässig — ausgenommen sind Abgeltungsvereinbarungen für nicht genommenem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach BUrlG §7 Abs. 4.
Wartezeit (BUrlG §4): Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst nach sechsmonatiger ununterbrochener Beschäftigung. Davor besteht nur ein Teilanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollständigem Beschäftigungsmonat. Für das erste halbe Beschäftigungsjahr ist besondere Aufmerksamkeit bei der Urlaubsberechnung geboten.
Krankheit während des Urlaubs (BUrlG §9): Erkrankt ein Arbeitnehmer während des genehmigten Urlaubs und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage angerechnet. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Ersatzurlaub. Diese Regel ist zwingendes Recht und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Betriebsurlaub: Arbeitgeber können im Einvernehmen mit dem Betriebsrat nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 5 einen Betriebsurlaub (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr) festlegen. Der Betriebsurlaub darf jedoch nicht den gesamten Jahresurlaub eines Arbeitnehmers aufbrauchen; ein freier Resturlaub nach Wunsch muss verbleiben.
Abgeltung bei Beendigung: Kann nicht genommener Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in natura gewährt werden, ist er nach BUrlG §7 Abs. 4 in Geld abzugelten. Die Abgeltung richtet sich nach BUrlG §11 (Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen). Auf die Abgeltung kann im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden.
Common Mistakes to Avoid in Your Annual Leave Request Form (Germany)
Arbeitnehmer und Arbeitgeber machen beim Urlaubsantrag häufig Fehler, die zu Konflikten und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen können. Die folgenden Fehler sollten vermieden werden.
Fehlerhafte Urlaubstagberechnung: Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Werktagen (Montag bis Samstag) und Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Nach BUrlG §3 Abs. 1 wird der gesetzliche Mindesturlaub in Werktagen berechnet. Wer bei einer Fünftagewoche 24 Werktage als Arbeitstage interpretiert, erhält weniger Urlaub als gesetzlich vorgesehen. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag Urlaub in Werktagen oder Arbeitstagen gewährt und entsprechend rechnen.
Zu späte Antragstellung: Viele Arbeitnehmer beantragen Urlaub zu kurzfristig, insbesondere in der Hauptsaison. Wenn der Arbeitgeber dann mit Verweis auf dringende betriebliche Belange (BUrlG §7 Abs. 1) ablehnt, sind die Urlaubspläne gefährdet. Eine frühzeitige Antragstellung — mindestens vier bis sechs Wochen vor Ferienzeiten — schützt vor solchen Situationen.
Resturlaubsverlust durch mangelnde Überwachung: Arbeitnehmer verlieren häufig Urlaubstage, weil sie nicht rechtzeitig bemerken, dass Resturlaub zum 31. März des Folgejahres verfällt (BUrlG §7 Abs. 3). Seit dem EuGH-Urteil Kreuziger (C-619/16) und BAG 9 AZR 425/20 muss der Arbeitgeber zwar auf den drohenden Verfall hinweisen, aber Arbeitnehmer sollten selbst ihren Resturlaubsstand überwachen und frühzeitig beantragen.
Fehlende schriftliche Genehmigung: Einige Arbeitnehmer treten den Urlaub an, ohne eine schriftliche Genehmigung erhalten zu haben, auf Basis einer mündlichen Zusage. Im Streitfall kann dies problematisch sein. Der genehmigte schriftliche Urlaubsantrag ist das rechtssicherste Instrument zur Dokumentation der Urlaubsgewährung.
Arbeitgeber: Automatischen Urlaubsverfall annehmen ohne Hinweis: Arbeitgeber, die glauben, Restuurlaub verfalle automatisch zum Jahresende oder am 31. März, ohne den Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen zu haben, riskieren, dass der Anspruch fortbesteht. Nach BAG 9 AZR 425/20 ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer in die Lage versetzt wurde, den Urlaub zu nehmen und auf den Verfall hingewiesen wurde, Voraussetzung für den Verfall.
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Forms Legal. (2026). Annual Leave Request Form (Germany) (Germany) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/deutschland/employment/forms/de-urlaubsantrag
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}Frequently Asked Questions
Under the Federal Leave Act (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG Section 3(1)), every employee in Germany is entitled to a minimum of 24 working days (Werktage) of paid annual leave per year based on a six-day working week. For the more common five-day working week, this translates to 20 working days (Arbeitstage) of minimum leave. However, many German employment contracts, collective agreements (Tarifverträge), and works agreements (Betriebsvereinbarungen) provide for more generous entitlements — 28 to 30 days are common in German practice. Part-time employees receive proportional entitlements. During the first six months of employment, only a partial entitlement accrues under BUrlG Section 4: one twelfth of the annual entitlement per month of employment. Note that BUrlG Section 13 declares any contractual provisions that reduce the statutory minimum leave invalid — the minimum entitlement cannot be waived or reduced by agreement.
Under BUrlG Section 7(1), the employer must grant the employee's leave wishes unless urgent operational reasons (dringende betriebliche Belange) or the preferential leave wishes of other employees (on social grounds) conflict. The law clearly places the primary right with the employee: the employer cannot simply refuse without justification. Urgent operational reasons that justify refusal include: an imminent critical project deadline that cannot be met without the employee, seasonal peaks in a business where absence would be damaging, or sickness absences of key colleagues creating an operational emergency. The refusal must be proportionate and based on objective grounds — arbitrary or discriminatory refusals are unlawful. If the employer refuses, they should communicate the refusal promptly, as unreasonable delay can prevent the employee from making alternative arrangements. The works council (Betriebsrat) has co-determination rights regarding holiday scheduling under BetrVG Section 87(1) No. 5, and an employer who fails to follow an agreed holiday scheduling plan can face challenges. If the employer wrongly refuses leave and the holiday year ends, the employee retains the entitlement under the ECJ ruling in Kreuziger (C-619/16) and the BAG judgment (BAG 9 AZR 425/20).
The general rule under BUrlG Section 7(3) is that annual leave must be taken in the current holiday year. Unused leave lapses at the end of the calendar year unless transfer to the next year is justified by urgent operational or personal reasons. If transferred, the leave must be taken by 31 March of the following year. However, the European Court of Justice in Kreuziger v. Land Berlin (C-619/16) and the Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 425/20) fundamentally changed the rules on forfeiture: an employee's annual leave entitlement does not automatically lapse at year end if the employer failed to clearly inform the employee about the upcoming lapse of their leave and failed to encourage the employee to take the remaining days in time. This means that employers who do not actively remind employees to take their holiday cannot rely on automatic forfeiture. For the additional leave beyond the statutory minimum (betrieblicher Mehrurlaub), the parties can agree to different transfer and forfeiture rules. Employers are strongly advised to document their year-end leave reminders to employees to preserve the forfeiture defence.
The Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) does not specify a statutory minimum notice period for holiday requests. The required notice depends on what is agreed in the employment contract, a collective agreement (Tarifvertrag), or a works agreement (Betriebsvereinbarung) under BetrVG Section 87(1) No. 5. In practice, many German companies require two to four weeks' notice for short holidays, and six to eight weeks for peak periods such as school holidays. For extended holiday periods exceeding three weeks, it is advisable to request leave as early as possible — some company policies require requests for school holiday periods to be submitted by January of each year. If no specific notice requirement is agreed, the general principle of good faith (BGB Section 242) applies, meaning the employee must give the employer sufficient time to arrange cover. Employees should be aware that even when submitting a request well in advance, the employer can refuse on legitimate grounds. Submitting the request in writing using a formal Urlaubsantrag form creates a documented record that the request was made, which is important if a dispute about leave entitlement later arises before the Arbeitsgericht.
Yes, under BUrlG Section 11, every employee in Germany is entitled to continue receiving their regular remuneration (Urlaubsentgelt) during their annual leave. The holiday pay is calculated based on the average earnings over the last 13 weeks before the start of the leave, excluding one-off payments. This means that variable pay components such as overtime pay, bonuses, and commissions are included in the calculation to the extent they were paid regularly during the reference period. Employers must pay the holiday pay before the employee takes the leave — or at the latest at the end of the month in which the leave falls, depending on the agreed pay cycle. Deductions or reductions of the regular salary during leave are prohibited. For part-time employees, the holiday pay is calculated proportionally based on their actual working hours. If an employee falls ill during annual leave and provides a medical certificate (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), the days covered by the sick note are not counted as holiday days (BUrlG Section 9) — the employer must grant substitute days. This rule is frequently important in practice and prevents employees from losing holiday entitlements to illness.
The question of annual leave during probation in Germany is governed by BUrlG Section 4, which provides that the full annual leave entitlement arises only after six months of uninterrupted employment (Wartezeit). During the probationary period — which is typically up to six months under KSchG Section 1 — the employee accrues one twelfth of the annual entitlement for each completed month of employment. For example, if an employee has a contractual entitlement of 24 days per year and has worked for three months, they have accrued a partial entitlement of six days. The employer is not obliged to grant leave before the waiting period is completed, but may do so voluntarily. If the employee takes leave during probation that exceeds their accrued entitlement and the employment is then terminated within the first six months, the employer can in principle reclaim the excess holiday pay under the rules on unjust enrichment (BGB Section 812). However, such reclaims are subject to wage protection rules, and in practice are rarely pursued. Employees should ensure that any leave taken during probation is properly documented via an Urlaubsantrag to avoid disputes.
The works council (Betriebsrat) has mandatory co-determination rights (Mitbestimmungsrechte) in the area of holiday scheduling under BetrVG Section 87(1) No. 5, which covers the timing, duration and sequence of annual leave when general rules or scheduling principles are being established. This means that an employer cannot unilaterally set general holiday scheduling rules — for example, requiring that leave be taken only in certain months, establishing a company-wide holiday shutdown (Betriebsurlaub), or setting maximum numbers of employees who can be on holiday simultaneously — without reaching agreement with the Betriebsrat. Such matters must be negotiated and can be set out in a works agreement (Betriebsvereinbarung) under BetrVG Section 88. The co-determination right applies to general scheduling policies, not necessarily to individual holiday approvals. However, if a Betriebsvereinbarung establishes a holiday planning procedure — such as submitting requests by a certain date and using a priority system — the employer must follow that procedure. The Betriebsrat can also support employees who have had their holiday requests improperly refused, and can invoke the conciliation procedure under BetrVG Section 76 if agreement cannot be reached with the employer on scheduling matters.
This template is provided for informational purposes only and does not constitute legal advice. Laws vary by jurisdiction and change over time. Consult a qualified attorney for advice specific to your situation.Full disclaimer
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