Dienstreise-Antrag Deutschland
DIENSTREISE-ANTRAG
gemäß BGB §611a — EStG §§3 Nr. 13, 16, §9 Abs. 4a — Reisekostenerstattung Bundesrepublik Deutschland
ABSCHNITT 1 — MITARBEITERDATEN
Name: [Mitarbeiter Name]
Personalnummer: [Personalnummer]
Abteilung: [Abteilung]
Kostenstelle: [Kostenstelle]
Vorgesetzte/r: [Vorgesetzter]
ABSCHNITT 2 — REISEDATEN
Reiseziel: [Reiseziel]
Dienstlicher Zweck: [Reisezweck]
Abreise: [Abreisedatum]
Rückkehr: [Rueckkehrdatum]
ABSCHNITT 3 — VERKEHRSMITTEL UND FAHRTKOSTEN
Verkehrsmittel: [Verkehrsmittel]
Voraussichtliche Kilometer (Privatfahrzeug): [Kilometer] km
ABSCHNITT 4 — VORAUSSICHTLICHE KOSTEN
Fahrtkosten: [Fahrtkosten]
Übernachtungskosten: [Unterkunftskosten]
Verpflegungspauschale (Tagegeld): [Verpflegungspauschale]
Sonstige Kosten: [Sonstige Kosten]
Voraussichtliche Gesamtkosten: [Gesamtkosten]
ABSCHNITT 5 — ANTRAG UND GENEHMIGUNG
[Antragsteller Ort], den [Antragsdatum]
Unterschrift Antragsteller ([Mitarbeiter Name]):
_________________________ Datum: _________________________
Genehmigung durch Vorgesetzte/r ([Vorgesetzter]):
[ ] Genehmigt [ ] Abgelehnt Begründung: _________________________
Unterschrift Vorgesetzte/r: _________________________ Datum: _________________________
Hinweis: Steuerfreie Verpflegungspauschale nach EStG §9 Abs. 4a: ab 8 h Abwesenheit 16 Euro, Ganztagsabwesenheit 32 Euro. Übernachtungsnachweis durch Hotelrechnung erforderlich.
Antragsteller / Mitarbeiter
________________
Signature
Vorgesetzte/r (Genehmiger)
________________
Signature
Was ist Dienstreise-Antrag Deutschland?
Der Dienstreise-Antrag dokumentiert die betriebliche Notwendigkeit der Reise, ermöglicht die Vorabgenehmigung durch den Vorgesetzten und bildet die Grundlage für die anschließende Reisekostenabrechnung nach der internen Reisekostenrichtlinie des Unternehmens oder dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) bei Bundesbehörden. Das BRKG gilt unmittelbar für Bundesbeamte und Bundesangestellte; für Beamte der Länder und Kommunen gelten die jeweiligen Landesreisekostengesetze (z. B. LRKG NRW, BayRKG).
Ein zentrales Merkmal der deutschen Dienstreiseregeln ist die steuerfreie Verpflegungspauschale (Tagegeld) nach EStG §9 Abs. 4a: Für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden (innerhalb Deutschlands) können 16 Euro pro Tag steuerfrei erstattet werden; für ganztägige Abwesenheit 32 Euro. Bei Auslandsreisen gelten die länderspezifischen Auslandstagegelder nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Auslandsreisekostenvergütungen (Auslandsreisekostenverordnung, ARV). Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jährlich die aktuellen Auslandstagegeldtabellen.
Vom Arbeitnehmer selbst getragene Reisekosten können als Werbungskosten nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 4 (Fahrtkosten), Abs. 4a (Verpflegung) und Abs. 1 Nr. 5 (Übernachtungskosten) in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, soweit der Arbeitgeber keine Erstattung geleistet hat. Die steuerfreie Erstattung nach EStG §3 Nr. 16 erfordert, dass der Arbeitgeber die Erstattung tatsächlich leistet und die Beträge die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in BAG 9 AZR 637/16 klargestellt, dass der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Reisekostenerstattung hat, wenn weder Arbeitsvertrag noch Betriebsvereinbarung noch Tarifvertrag eine Erstattungspflicht vorsehen. In der Praxis regeln Betriebsvereinbarungen nach §87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Entlohnung einschließlich Reisekostenerstattungsmodalitäten im Rahmen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats.
Wann brauchen Sie Dienstreise-Antrag Deutschland?
Der Dienstreise-Antrag in Deutschland ist in folgenden Situationen zu verwenden:
Kundenbesuche und Vertriebsreisen: Vertriebsmitarbeiter, die Kunden außerhalb des Unternehmensstandorts besuchen, benötigen für jede Reise einen genehmigten Dienstreise-Antrag. Der Antrag dokumentiert Reiseziel, Kundenkontakt, Reisedauer und voraussichtliche Kosten. Nach der Reise dient er als Grundlage für die Reisekostenabrechnung mit Belegen nach §9 Abs. 4a EStG.
Messen, Kongresse und Fachveranstaltungen: Mitarbeiter, die Branchenmessen (z. B. Hannover Messe, IAA, Bauma) oder Fachkongresse besuchen, stellen vor der Reise einen Dienstreise-Antrag. Der Antrag muss die dienstliche Notwendigkeit begründen, da Messebesuche ohne erkennbaren betrieblichen Zweck steuerrechtlich als geldwerter Vorteil nach EStG §8 behandelt werden können.
Auslandsreisen und internationale Kundenprojekte: Bei Auslandsdienstreisen sind neben dem Dienstreise-Antrag häufig Visa, Auslandsreisekrankenversicherung und Reisesicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu berücksichtigen. Die Auslandstagegeldtabelle des Bundesministeriums der Finanzen bestimmt die steuerfreien Tagegeldpauschalen je nach Zielland.
Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen: Mitarbeiter, die an externen Schulungen oder Weiterbildungen teilnehmen, die außerhalb des Hauptarbeitsorts stattfinden, benötigen einen Dienstreise-Antrag. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen können der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen (BFH IV R 7/11), wenn die Maßnahme überwiegend im betrieblichen Interesse liegt.
Baustellen- und Projektbesuche im Bauwesen und in der Industrie: Bauleiter, Ingenieure und Projektleiter, die Baustellen oder Industrieanlagen außerhalb ihres Hauptarbeitsorts besuchen, verwenden den Dienstreise-Antrag für die Genehmigung und anschließende Abrechnung von Fahrtkosten (Kilometerpauschale 0,30 Euro/km für Pkw nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 4a), Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen.
Dienstreisen von Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Diensts: Bundesbeamte und Tarifbeschäftigte des Bundes (TVöD) verwenden das standardisierte Dienstreise-Antragsformular nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). Landesbeamte verwenden entsprechende Formulare nach dem jeweiligen Landesreisekostengesetz. Die Erstattung erfolgt nach den gesetzlichen Pauschalen, nicht nach individuell vereinbarten Beträgen.
Was gehört in Ihr Dienstreise-Antrag Deutschland?
Ein Dienstreise-Antrag in Deutschland muss folgende Informationen enthalten, um als Grundlage für die steuerfreie Reisekostenerstattung nach EStG §3 Nr. 16 und für die interne Genehmigung zu dienen.
Angaben zum Mitarbeiter: Vollständiger Name, Personalnummer, Abteilung, Kostenstelle und Vorgesetzter. Die Kostenstelle ist für die buchhalterische Zuordnung der Reisekosten nach dem unternehmensinternen Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04 nach DATEV-Standard) erforderlich.
Reisedaten und -dauer: Datum und Uhrzeit von Abreise und Rückkehr, Reiseziel (Ort, Land), dienstliche Notwendigkeit der Reise (Begründung: »Kundentermin mit XY GmbH«, »Messebesuch Hannover Messe 2026«). Die genaue Abwesenheitsdauer bestimmt die Höhe der steuerfreien Verpflegungspauschale nach EStG §9 Abs. 4a.
Verkehrsmittel und Fahrtkosten: Bahn (DB-Klasse — Dienstreisen im öffentlichen Dienst in der Regel 2. Klasse nach §3 BRKG), Flug (Economy oder Business je nach Unternehmensrichtlinie), Mietwagen, Privatfahrzeug (Erstattung 0,30 Euro/km nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 4a), Dienstfahrzeug (kein privater Geldwerter Vorteil nach EStG §8, da betriebliche Nutzung). Buchung über das unternehmenseigene Reisemanagementsystem oder externe Reisebüros (z. B. Concur, SAP Concur).
Voraussichtliche Gesamtkosten: Fahrtkosten, Unterkunftskosten (Hotelbeleg erforderlich; steuerfreie Übernachtungspauschale 20 Euro/Nacht im Inland nach §2 Abs. 2 BRKG für Bundesbeamte; für Privatwirtschaft: tatsächliche Kosten bis zur ortsüblichen Höhe erstattungsfähig), Verpflegungspauschale und sonstige Kosten (Parkgebühren, Taxifahrten, Tagungsgebühren).
Genehmigungsfelder: Unterschrift des Mitarbeiters (Antragsteller) und des Vorgesetzten (Genehmiger). Bei Reisen über bestimmte Kostenschwellen (z. B. über 1.000 Euro) ist nach vielen Unternehmensrichtlinien eine zusätzliche Genehmigung durch die Geschäftsleitung oder den Einkauf erforderlich. Der Betriebsrat hat nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 10 Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung betrieblicher Reisekostenregelungen.
Verbindung mit der Reisekostenabrechnung: Der Dienstreise-Antrag wird nach der Reise zum Reisekostenabrechnungsformular ergänzt. Alle Belege (Hotelrechnungen, Bahntickets, Taxiquittungen) müssen beigefügt werden. Digitale Belegerfassung ist nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) zulässig, wenn die Originaldokumente sofort vernichtet werden und ein zertifiziertes Scanverfahren verwendet wird. Das Portal forms-legal.com stellt diesen Dienstreise-Antrag als digitales Formular zur Verfügung, das sofort ausgedruckt oder digital ausgefüllt werden kann.
So füllen Sie Ihr Dienstreise-Antrag Deutschland aus
Das Ausfüllen des Dienstreise-Antrags in Deutschland sollte vor Antritt der Reise erfolgen und die Genehmigung des Vorgesetzten einholen, bevor Buchungen vorgenommen werden.
Erster Schritt — Persönliche Angaben: Name, Personalnummer, Abteilung und Kostenstelle eintragen. Kostenstelle für buchhalterische Zuordnung wichtig — im Zweifelsfall beim Controlling nachfragen. Direkte Vorgesetzte/r als Genehmiger eintragen.
Zweiter Schritt — Reiseziel und -zweck: Genaues Reiseziel (Stadt und Land) und konkreten Reisezweck angeben. Nicht: »Geschäftsreise« — sondern: »Kundengespräch bei Siemens AG, München, Verhandlung Liefervertrag 2027«. Der Reisezweck entscheidet über die steuerliche Behandlung: Privat veranlasste Reisen sind kein Dienstreisekostenerstattungsanlass.
Dritter Schritt — Reisedaten: Abreise- und Rückkehrdatum mit genauer Uhrzeit eintragen (TT.MM.JJJJ, HH:MM). Die Gesamtabwesenheitsdauer bestimmt die Verpflegungspauschale nach EStG §9 Abs. 4a: ab 8 h Abwesenheit = 16 Euro; ganztägig = 32 Euro; mehrtägig = 32 Euro/Tag plus An- und Abreisetag je 16 Euro.
Vierter Schritt — Verkehrsmittel: Wählen Sie das vorgesehene Verkehrsmittel. Bei Privatfahrzeug: Streckenkilometer von der Wohnung / Hauptarbeitsstätte zum Reiseziel und zurück eintragen. Erstattung nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 4a: 0,30 Euro/km für den Pkw; 0,20 Euro/km für das Motorrad. Bei Bahn: Ticketklasse nach Unternehmensrichtlinie (in der Regel 2. Klasse). Bei Flug: Economy-Klasse für Flüge unter 6 Stunden Flugzeit nach gängiger Unternehmenspolitik.
Fünfter Schritt — Kostenvoranschlag: Schätzen Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegungspauschale, sonstige Kosten). Der Voranschlag ermöglicht die Budgetkontrolle und ist bei vielen Unternehmen Voraussetzung für die Genehmigung.
Sechster Schritt — Genehmigung einholen: Legen Sie den Dienstreise-Antrag rechtzeitig dem Vorgesetzten zur Genehmigung vor — nach Möglichkeit mindestens 5 Werktage vor Reiseantritt, um Frühbucherrabatte bei Bahn und Flug zu nutzen. Digitaltools wie SAP Concur oder Personio ermöglichen die elektronische Genehmigung.
Siebter Schritt — Nach der Reise: Reisekostenabrechnung ausfüllen, alle Originalbelege beifügen, vom Vorgesetzten gegenzeichnen lassen, an die Buchhaltung weiterleiten. Einreichungsfrist beachten: Reisekostenerstattungsansprüche verjähren nach BGB §195 in drei Jahren.
Rechtliche Anforderungen für Dienstreise-Antrag Deutschland
Die rechtlichen Anforderungen an Dienstreisen und Dienstreiseanträge in Deutschland ergeben sich aus dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht und dem Reisekostenrecht.
Steuerfreie Reisekostenvergütung nach EStG §3 Nr. 16: Arbeitgeber können Reisekostenerstattungen steuerfrei auszahlen, wenn die Erstattung aus beruflich veranlassten Reisekosten besteht und die Beträge die gesetzlichen Pauschalen nach EStG §9 nicht übersteigen. Übersteigt die Erstattung die gesetzlichen Höchstbeträge, ist der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn nach EStG §19.
Verpflegungsmehraufwendungen (EStG §9 Abs. 4a, 2024): Abwesenheit über 8 Stunden (aber unter 24 Stunden) vom Wohn- oder Arbeitsort: 16 Euro. Ganztägige Abwesenheit (24 Stunden): 32 Euro. An- und Abreisetag bei mehrtägiger Reise: je 16 Euro. Kürzung um 20% bei unentgeltlicher Frühstücksgestellung durch Hotel, um 40% bei Mittagessen, um 40% bei Abendessen (LStR R 9.7).
Fahrtkosten (EStG §9 Abs. 1 Nr. 4a): Pkw-Nutzung: 0,30 Euro/km. Motorrad: 0,20 Euro/km. Fahrrad: 0,05 Euro/km. Alternativ: tatsächliche Kosten (Nachweis durch Fahrtenbuch). Bahntickets und Flüge: tatsächliche Kosten erstattungsfähig.
Übernachtungskosten: Tatsächliche Kosten im Inland sind nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 5 grundsätzlich erstattungsfähig, wenn durch Hotelrechnung nachgewiesen. Pauschbeträge nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 5a: 20 Euro/Nacht (gültig bis 2026). Für Auslandsübernachtungen gelten die Pauschbeträge der Auslandsreisekostenverordnung.
Mitbestimmung des Betriebsrats (BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 10): Reisekostenrichtlinien, die für alle Arbeitnehmer gelten, unterliegen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats. Einseitig vom Arbeitgeber eingeführte Reisekostenregelungen ohne Zustimmung des Betriebsrats können vom Betriebsrat beim Arbeitsgericht (ArbG) angefochten werden. Regelung durch Betriebsvereinbarung nach BetrVG §77 ist der Regelfall.
Häufige Fehler bei Ihrem Dienstreise-Antrag Deutschland
Häufige Fehler beim Dienstreise-Antrag und der Reisekostenabrechnung in Deutschland können zu Lohnsteuernachzahlungen oder Erstattungsverweigerungen führen.
Fehlende Belege für Übernachtungskosten: Das Finanzamt und die Lohnsteuerprüfung verlangen für Übernachtungskosten über 20 Euro immer Originalbelege (Hotelrechnungen). Ohne Hotelrechnung wird nur der Pauschbetrag von 20 Euro pro Nacht steuerfrei anerkannt. Digitale Belege sind nach GoBD nur dann zulässig, wenn ein zertifiziertes Scanverfahren verwendet wird und die Aufbewahrungsfristen eingehalten werden.
Falsche Berechnung der Verpflegungspauschale: Ein häufiger Fehler ist die falsche Berechnung bei mehrtägigen Reisen. An- und Abreisetag gelten jeweils als halbtägige Abwesenheit (16 Euro), auch wenn sie tatsächlich länger dauern. Der Fehler: Für alle Reisetage 32 Euro anzusetzen. Korrekt: An- und Abreisetag 16 Euro; Zwischentage mit ganztägiger Abwesenheit 32 Euro. Werden Mahlzeiten vom Hotel gestellt (Frühstück inklusive), ist die Pauschale nach LStR R 9.7 zu kürzen.
Keine Genehmigung vor Reiseantritt: Manche Mitarbeiter buchen Reisen und stellen danach erst den Dienstreise-Antrag. Dies verstößt gegen unternehmensinternen Richtlinien und kann dazu führen, dass der Arbeitgeber die Erstattung verweigert (kein Erstattungsanspruch ohne vorherige Genehmigung, BAG 9 AZR 637/16). Im öffentlichen Dienst (BRKG §3) ist die Vorabgenehmigung gesetzlich vorgeschrieben.
Mischung privater und dienstlicher Reiseteile ohne Aufteilung: Bei Dienstreisen, die privat verlängert werden (»Bleisure Travel«), müssen dienstliche und private Anteile klar getrennt und einzeln abgerechnet werden. Der private Anteil ist nicht erstattungsfähig; eine Gesamtabrechnung führt zu Lohnsteuer-Nachzahlungen. Der BFH hat in BFH VI R 27/14 die Aufteilbarkeit von gemischt veranlassten Reisekosten anerkannt.
Versäumnis der Einreichungsfrist: Reisekostenerstattungsanträge müssen innerhalb der unternehmensinternen Frist (häufig 4–6 Wochen nach Reise) eingereicht werden. Verspätete Einreichung kann zur Ablehnung führen. Gesetzliche Verjährungsfrist nach BGB §195: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Reise stattfand.
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Die steuerfreie Verpflegungspauschale (Tagegeld) für Inlandsdienstreisen in Deutschland beträgt nach EStG §9 Abs. 4a für das Jahr 2026: 16 Euro für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden bis unter 24 Stunden (eintägige Reise ohne Übernachtung oder An-/Abreisetag einer mehrtägigen Reise) und 32 Euro für ganztägige Abwesenheit (24 Stunden, also Zwischentage einer mehrtägigen Reise). Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter seine erste Tätigkeitsstätte (§9 Abs. 4 EStG) verlässt und mehr als 8 Stunden von Wohn- und Arbeitsstätte abwesend ist. Werden vom Arbeitgeber oder auf seine Kosten Mahlzeiten gestellt (z. B. Hotel mit Frühstück), ist die Pauschale nach Lohnsteuerrichtlinien R 9.7 zu kürzen: 20% für Frühstück, 40% für Mittag- oder Abendessen. Übersteigt die Erstattung diese Pauschbeträge, ist der Mehrbetrag lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Für Auslandsdienstreisen gelten die länderweisen Auslandstagegeldtabellen des Bundesministeriums der Finanzen, die jährlich aktualisiert werden.
Grundsätzlich verlangt die interne Praxis der meisten Unternehmen und der öffentliche Dienst nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG §3) eine Vorabgenehmigung der Dienstreise durch den zuständigen Vorgesetzten. Das Bundesarbeitsgericht hat in BAG 9 AZR 637/16 klargestellt, dass ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Reisekostenerstattung nur besteht, wenn der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung nach BetrVG §77 oder ein Tarifvertrag eine entsprechende Erstattungspflicht vorsieht. Ohne ausdrückliche Regelung kann der Arbeitgeber eine Vorabgenehmigung verlangen und bei Fehlen die Erstattung verweigern. Für Bundesbeamte und Bundesangestellte (TVöD) ist die Vorabgenehmigung nach BRKG §3 gesetzlich vorgeschrieben; ohne Dienstreiseanordnung oder -genehmigung besteht kein Erstattungsanspruch. Die Genehmigung sollte schriftlich (oder per E-Mail) vorliegen, um im Zweifelsfall nachweisbar zu sein. Notfallreisen, bei denen eine Vorabgenehmigung nicht möglich war, sind unmittelbar nachträglich zu genehmigen und zu begründen.
Für Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug können nach EStG §9 Abs. 1 Nr. 4a folgende Pauschbeträge steuerfrei erstattet werden: 0,30 Euro pro Kilometer für Pkw (unabhängig von tatsächlichen Fahrzeugkosten); 0,20 Euro pro Kilometer für Motorräder und Mopeds; 0,05 Euro pro Kilometer für Fahrräder und Elektrofahrräder. Alternativ können die tatsächlichen Fahrzeugkosten geltend gemacht werden, wenn diese durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flug) sind die tatsächlichen Kosten in voller Höhe erstattungsfähig, sofern durch Fahrkarten und Buchungsbelege nachgewiesen. Mietwagen können ebenfalls erstattet werden; hier gelten die tatsächlichen Mietkosten. Taxis sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn die Nutzung dienstlich begründet ist und keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Parkgebühren am auswärtigen Einsatzort sind als Nebenkosten der Dienstreise erstattungsfähig.
Für Auslandsdienstreisen gelten die Auslandstagegeldpauschalen, die das Bundesministerium der Finanzen jährlich in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Diese Pauschalen variieren erheblich je nach Zielland — von ca. 24 Euro täglich (z. B. Indien) bis zu ca. 58 Euro täglich (z. B. Schweiz oder Norwegen). Die Auslandsübernachtungspauschalen liegen ebenfalls länderspezifisch fest. Fahrtkosten (Flug, Bahn international) werden in tatsächlicher Höhe steuerfrei erstattet. Zu beachten ist: Bei Auslandsreisen in EU-Länder gelten EU-Entsenderegeln (Entsenderichtlinie 2018/957/EU), wenn die Reise länger als 8 Tage dauert. Bei Reisen in Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland können Lohnsteuerfolgen entstehen, wenn Vergütungsanteile dem ausländischen Steuerrecht unterliegen. Der Steuerberater sollte bei längeren Auslandsentsendungen hinzugezogen werden.
Ja, der Betriebsrat hat nach §87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, zu denen auch betriebliche Reisekostenregelungen zählen. Das bedeutet: Eine unternehmensweite Dienstreiserichtlinie, die für alle Arbeitnehmer verbindlich gilt, kann der Arbeitgeber nicht einseitig einführen; er benötigt die Zustimmung des Betriebsrats oder eine Einigung durch die Einigungsstelle nach BetrVG §76. In der Praxis werden Reisekostenrichtlinien durch Betriebsvereinbarungen nach BetrVG §77 geregelt, die für alle Mitarbeiter unmittelbar und zwingend gelten. Fehlt eine Betriebsvereinbarung oder Zustimmung des Betriebsrats, kann der Betriebsrat die Umsetzung der Richtlinie beim Arbeitsgericht anfechten (ArbG-Beschlussverfahren nach §98 ArbGG). Unberührt bleibt das Recht einzelner Mitarbeiter auf Erstattung nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen unterliegen als buchhalterische Belege den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nach §257 Handelsgesetzbuch (HGB) und §147 Abgabenordnung (AO). Für Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen, Reisekostenabrechnungen) gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beleg erstellt oder die Buchung vorgenommen wurde. Die Aufbewahrung kann in elektronischer Form erfolgen, wenn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) eingehalten werden. Originalpapierbelege dürfen nach dem ersetzenden Scannen vernichtet werden, wenn ein zertifiziertes Verfahren verwendet wird. Für den Arbeitnehmer empfiehlt sich eine Aufbewahrung der eigenen Kopien für mindestens drei Jahre, um Verjährungsansprüche bei Erstattungsstreitigkeiten absichern zu können (BGB §195: dreijährige Regelverjährungsfrist).
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