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Pfandentlassung / Hypothek löschen Schweiz (Löschungsbewilligung)

Pfandentlassung (Hypothek löschen) Schweiz

PFANDENTLASSUNG / LÖSCHUNGSBEWILLIGUNG

gemäss ZGB Art. 826-828 und GBV (Grundbuchverordnung)

1. PARTEIEN

GLÄUBIGER: [Glaeubiger Name] [Glaeubiger Adresse] UID: [Glaeubiger U I D]

GRUNDEIGENTÜMER / SCHULDNER: [Schuldner Name] [Schuldner Adresse] AHV-Nr.: [Schuldner A H V]

2. AUFZUHEBENDES PFANDRECHT

2.1

Art des Grundpfandrechts: [Pfand Art]

2.2

Pfandsumme: CHF [Schuldbrief Betrag]

2.3

Pfandrang: [Pfand Rang] an Grundstück Kat.-Nr. [Grundstueck Nummer]

3. LÖSCHUNGSBEWILLIGUNG

Der Gläubiger [Glaeubiger Name] erteilt hiermit die Bewilligung zur Löschung des vorstehend bezeichneten Grundpfandrechts im kantonalen Grundbuch. Grundlage: [Loeschungs Grund] per [Rueckzahlungs Datum].

Das Grundbuchamt [Grundbuchamt] wird beauftragt, die Löschung des Grundpfandrechts gemäss ZGB Art. 826 ff. und der Grundbuchverordnung (GBV) vorzunehmen.

4. UNTERSCHRIFTEN

Gläubiger (Löschungsbewilligung)

[Glaeubiger Name]

Grundeigentümer / Schuldner

[Schuldner Name]

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Pfandentlassung / Hypothek löschen Schweiz (Löschungsbewilligung)?

Die Pfandentlassung / Hypothek löschen (Löschungsbewilligung) ist ein in der Schweiz nach ZGB Art. 826-828 (Pfandentlassung) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Er verfügt die Verteilung des Nachlasses an die im Testament benannten Begünstigten nach dem Tod.

Die Pfandentlassung befreit das Grundstück von der dinglichen Belastung. Nach vollzogener Löschung im Grundbuch kann das Grundstück unbelastet verkauft oder für eine neue Finanzierung verwendet werden. Der Eigentümer erlangt die volle freie Verfügungsmacht über sein Grundstück zurück.

Von der Pfandentlassung abzugrenzen ist die blosse Schuldentilgung (Rückzahlung des Darlehens): Die Rückzahlung löscht die persönliche Schuld im schuldrechtlichen Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, hinterlässt aber das Grundpfandrecht zunächst unberührt im Grundbuch. Erst mit der förmlichen Pfandentlassung durch das Grundbuchamt erlischt auch die dingliche Belastung. In der Schweizer Praxis bewahren manche Banken den Schuldbrief nach Rückzahlung auf und geben ihn dem Eigentümer zurück, ohne eine Löschung zu veranlassen – dies ermöglicht eine spätere Wiederverwendung des Schuldbriefs ohne neue Beurkundungskosten.

Zuständig für die Löschung ist das kantonale Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Die Pfandentlassung muss durch den Grundpfandgläubiger schriftlich beantragt oder genehmigt werden; einseitige Löschungen durch den Grundeigentümer ohne Zustimmung des Gläubigers sind unzulässig.

Die Pfandentlassung bezeichnet in der Schweiz den förmlichen Akt, durch den ein eingetragenes Grundpfandrecht – in der Praxis fast immer ein Schuldbrief gemäss ZGB Art. 842 ff. – aus dem Grundbuch gelöscht wird. Rechtsgrundlage bilden ZGB Art. 826-828, die die Löschung von Pfandrechten und die damit einhergehenden Verfahrenspflichten regeln.

Wann brauchen Sie Pfandentlassung / Hypothek löschen Schweiz (Löschungsbewilligung)?

Die Pfandentlassung wird beantragt, wenn das Grundpfandrecht nicht mehr benötigt wird oder nicht mehr bestehen soll. Konkrete Anwendungsfälle:

**Vollständige Darlehensrückzahlung:** Nach Tilgung der gesamten Hypothek hat der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf das Pfandrecht. Er ist verpflichtet, die Löschungsbewilligung zu erteilen (ZGB Art. 828 Abs. 1) und damit die Pfandentlassung zu ermöglichen.

**Verkauf des Grundstücks ohne Schuldübernahme:** Beim Liegenschaftsverkauf erwirbt der Käufer das Grundstück idealerweise schuldenfrei. Der Käufer zahlt den Kaufpreis; davon werden zuerst die bestehenden Hypotheken abgelöst, und der Gläubiger erteilt dann die Löschungsbewilligung. In der Praxis koordiniert der beurkundende Notar diesen Ablauf.

**Umfinanzierung mit neuem Schuldbrief:** Bei einem vollständigen Bankwechsel wird der alte Schuldbrief gelöscht und ein neuer errichtet. Dies ist seltener als die Abtretung, weil es mehr Kosten verursacht, kann aber aus technischen Gründen (z.B. überholter Zinsatz auf dem Schuldbrief) sinnvoll sein.

**Freiwillige Entschuldung:** Eigentümer, die ihr Grundstück vollständig entschuldet haben und keinen künftigen Finanzierungsbedarf sehen, können den Schuldbrief löschen lassen, um das Grundbuch von Belastungen zu bereinigen.

**Teilentlassung (ZGB Art. 828 Abs. 2):** Erstreckt sich ein Pfandrecht auf mehrere Grundstücke (Gesamtpfandrecht), kann der Gläubiger ein einzelnes Grundstück aus dem Pfandverband entlassen, wenn die verbleibende Sicherheit ausreichend ist.

Was gehört in Ihr Pfandentlassung / Hypothek löschen Schweiz (Löschungsbewilligung)?

Eine Pfandentlassung umfasst folgende Kernelemente:

**Identifikation des Gläubigers:** Name, Adresse, UID-Nummer (bei Banken) oder AHV-Nummer (bei Privatpersonen). Nur der legitimierte Gläubiger (beim Register-Schuldbrief: im Grundbuch eingetragener Gläubiger; beim Papier-Schuldbrief: Inhaber der physischen Urkunde) kann die Löschungsbewilligung erteilen.

**Identifikation des Grundeigentümers (Schuldner):** Name, Adresse, AHV-Nummer. Der Eigentümer reicht die Löschungsanmeldung beim Grundbuchamt ein; er benötigt dazu die Löschungsbewilligung des Gläubigers.

**Beschrieb des zu löschenden Pfandrechts:** Schuldbriefbetrag, Pfandart (Register- oder Papier-Schuldbrief oder Grundpfandverschreibung), Pfandrang, Eintragungsdatum und Tagebuchnummer im Grundbuch. Diese Angaben müssen exakt mit dem Grundbucheintrag übereinstimmen.

**Grundstückidentifikation:** Grundbuchgemeinde, Parzellennummer, Grundstücksart. Bei Stockwerkeigentum: Stammparzelle plus Einheit.

**Löschungsbewilligung des Gläubigers:** Schriftliche Erklärung, dass der Gläubiger der Löschung zustimmt. Bei Register-Schuldbriefn erfolgt dies durch Unterzeichnung des Grundbuchamtformulars; bei Papier-Schuldbriefn durch Übergabe der physischen Urkunde mit schriftlicher Löschungsermächtigung.

**Löschungsgrund:** Angabe, aus welchem Grund die Löschung beantragt wird (Rückzahlung, Umfinanzierung, freiwillige Entschuldung). Belege (z.B. Zahlungsbestätigung der Bank) können verlangt werden.

**Zuständiges Grundbuchamt:** Name und Adresse des Grundbuchamts. In grossen Kantonen gibt es mehrere Grundbuchkreise; massgebend ist derjenige Kreis, in dem das Grundstück liegt.

**Grundbuchgebühren:** Kantonal unterschiedlich, typisch CHF 100–500 je nach Schuldbriefbetrag und Kanton. Im Kanton Zürich beträgt die Löschungsgebühr pauschal rund CHF 100 für einfache Fälle.

**Rückgabe des Papier-Schuldbriefs:** Bei Papier-Schuldbriefn muss die physische Urkunde dem Grundbuchamt zur Vernichtung übergeben werden. Das Grundbuchamt bestätigt die Vernichtung schriftlich. Bei Register-Schuldbriefn entfällt dieser Schritt, da keine physische Urkunde existiert.

forms-legal.com bietet ein vorausgefülltes Pfandentlassungsformular, das alle kantonsspezifischen Felder abdeckt und den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt erleichtert.

Eine Pfandentlassung umfasst folgende Kernelemente:

So füllen Sie Ihr Pfandentlassung / Hypothek löschen Schweiz (Löschungsbewilligung) aus

**Schritt 1 – Grundbuchauszug einholen** Fordern Sie vor der Antragstellung einen aktuellen Grundbuchauszug an. Dieser belegt den aktuellen Gläubiger (beim Register-Schuldbrief), den Pfandrang, den Schuldbriefbetrag und die genaue Tagebuchnummer des Eintrags. Ohne diese Angaben kann das Grundbuchamt die Löschungsanmeldung nicht bearbeiten.

**Schritt 2 – Darlehen vollständig zurückzahlen** Stellen Sie sicher, dass der gesamte ausstehende Darlehensbetrag inklusive Zinsen und Gebühren an die Bank bezahlt ist. Fordern Sie von der Bank eine schriftliche Saldobestätigung an.

**Schritt 3 – Löschungsbewilligung vom Gläubiger einholen** Beauftragen Sie die Bank oder den privaten Gläubiger, die Löschungsbewilligung auf dem kantonalen Grundbuchamtformular zu unterzeichnen. Bei Register-Schuldbriefn: Die Bank unterschreibt das Formular des Grundbuchamts. Bei Papier-Schuldbriefn: Die Bank übergibt Ihnen die physische Urkunde mit schriftlicher Löschungsermächtigung.

**Schritt 4 – Anmeldung beim Grundbuchamt** Reichen Sie folgende Dokumente beim zuständigen Grundbuchamt ein: Ausgefülltes Löschungsanmeldeformular, Löschungsbewilligung des Gläubigers, bei Papier-Schuldbriefn die physische Urkunde im Original, Grundbuchauszug (Kopie), Identitätsnachweis des Grundeigentümers.

**Schritt 5 – Gebühren bezahlen** Das Grundbuchamt erhebt eine Löschungsgebühr nach kantonalem Tarif. Diese muss in der Regel im Voraus bezahlt werden; viele Grundbuchämter akzeptieren keine Barzahlung (nur Überweisung oder TWINT).

**Schritt 6 – Löschungsbestätigung erhalten** Nach vollzogener Löschung stellt das Grundbuchamt einen neuen Grundbuchauszug aus, der das Grundstück ohne die gelöschte Belastung zeigt. Bewahren Sie diesen Auszug sorgfältig auf – er ist der Nachweis für die schuldenfreie Liegenschaft.

Häufige Fehler bei Ihrem Pfandentlassung / Hypothek löschen Schweiz (Löschungsbewilligung)

**Fehler 1 – Löschung mit Rückzahlung gleichsetzen** Die Rückzahlung des Darlehens löscht das Pfandrecht nicht automatisch. Viele Eigentümer glauben, nach der letzten Hypothekarzahlung sei das Grundstück schuldenfrei, und entdecken erst beim Verkauf, dass noch ein Schuldbrief im Grundbuch eingetragen ist. Beantragen Sie die Löschung aktiv.

**Fehler 2 – Physischen Papier-Schuldbrief verloren** Ohne die physische Schuldbriefurkunde kann der Papier-Schuldbrief nicht gelöscht werden. Sie müssen ein Aufgebotsverfahren gemäss ZGB Art. 856 anstrengen (Frist bis zu einem Jahr, Anwaltskosten). Lagern Sie physische Schuldbriefe immer in einem Safe oder Bankschliessfach.

**Fehler 3 – Zuständiges Grundbuchamt nicht geprüft** In vielen Kantonen gibt es mehrere Grundbuchämter (nach Bezirk oder Gemeinde aufgeteilt). Ein Antrag beim falschen Grundbuchamt wird abgewiesen, was Zeit kostet. Klären Sie vorab, welches Amt für Ihr Grundstück zuständig ist.

**Fehler 4 – Löschungsbewilligung fehlt** Das Grundbuchamt nimmt keine Löschung vor, wenn die Löschungsbewilligung des Gläubigers fehlt oder unvollständig ist (z.B. fehlende Unterschrift, falsches Formular). Holen Sie die Bewilligung stets auf dem korrekten kantonalen Formular ein.

**Fehler 5 – Teilschuldner nicht bedacht** Bei mehreren Kreditnehmern (Solidarschuldner) muss die Rückzahlung im Verhältnis der Solidarschuld dokumentiert werden. Fehlerhafte interne Aufteilungen können zu Streitigkeiten zwischen Miteigentümern führen.

**Fehler 6 – Keine Bestätigung des schuldenfreien Status erhalten** Nach vollzogener Löschung sollten Sie unbedingt einen neuen Grundbuchauszug beantragen, der die gelöschte Belastung nicht mehr enthält. Dieser Auszug ist beim nächsten Verkauf oder bei einer neuen Finanzierung der entscheidende Nachweis.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. ZGB Art. 826CH official
  2. ZGB Art. 842CH official
  3. ZGB Art. 828CH official
  4. ZGB Art. 827CH official
  5. ZGB Art. 856CH official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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