Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz
Energieausweis Gebäude / GEAK
ENERGIEAUSWEIS GEBAEUDE — GEAK (GEBAEUDEENERGIEAUSWEIS DER KANTONE)
gemäss kantonalem Energiegesetz, Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014, Ausgabe 2023), EnG (SR 730.0) und der GEAK-Methode (geak.ch)
1. Eigentümer
Eigentümer: [Eigentuemer Name] [Eigentuemer Adresse]
2. Gebäudedaten
Adresse: [Gebaeude Adresse] Gebaeudetyp: [Gebaeude Typ] Baujahr: [Baujahr] Energiebezugsflaeche (EBF): [Energiebezugs Flaeche] m2
3. GEAK-Energieklassen
3.1 GEAK-Klasse Gebäudehülle: [Geak Gebaeudehuelle] 3.2 GEAK-Klasse Gesamtenergie: [Geak Gesamtenergie] 3.3 GEAK-Version und Ausstellungsjahr: [Geak Version] 3.4 GEAK-Experte: [Geak Experte] 3.5 Ausstellungsdatum: [Ausstellungs Datum]
3.6 Gültigkeitsdauer: Der GEAK ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Umbauten verliert der GEAK seine Gültigkeit vorzeitig und muss erneuert werden. 3.7 GEAK Plus: Ein GEAK Plus (mit Sanierungsberatung und Massnahmenempfehlung) kann auf Wunsch erstellt werden und ist Voraussetzung für Fördergelder der kantonalen Gebaeudefoerderprogramme (Programm Gebäude des Bundes und der Kantone).
4. Rechtliche Grundlagen und Hinweise
Dieser Energieausweis basiert auf dem Gebäude-Energieausweis der Kantone (GEAK), der nach der offiziellen GEAK-Methode von einem zertifizierten GEAK-Experten erstellt wurde. Der GEAK ist das anerkannte Instrument der Schweizer Kantone zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014, aktualisierte Ausgabe 2023). Die kantonalen Energiefachstellen können den GEAK bei Liegenschaftsuebertraegungen, Baubewilligungsverfahren und Förderanträgen verlangen.
Eigentümer
________________
Signature
GEAK-Experte
________________
Signature
Was ist Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz?
Der Gebäudeenergieausweis (GEAK) ist ein in der Schweiz nach Energiegesetz (EnG, SR 730.0) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der GEAK in der Schweiz basiert auf dem Energiegesetz des Bundes (EnG, SR 730.0) sowie auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), die von allen 26 Kantonen als Leitlinie für die kantonale Energiegesetzgebung übernommen wurden. Die GEAK-Methode ist durch den Verein GEAK standardisiert und von den Kantonen als offizielle Bewertungsmethode anerkannt. Ein GEAK darf ausschliesslich von zertifizierten GEAK-Experten ausgestellt werden, die eine anerkannte Ausbildung absolviert haben und im offiziellen GEAK-Expertenregister eingetragen sind.
Der GEAK unterscheidet sich vom europäischen Energieausweis (in Deutschland als Energieausweis, in der EU als EPC – Energy Performance Certificate bekannt) durch seine spezifische Anpassung an die schweizerischen klimatischen Bedingungen, die SIA-Normen (insbesondere SIA 380/1 für Heizwärmebedarf) und die föderalistische Schweizer Energiepolitik. Die Berechnungsmethode berücksichtigt die Standort-Klimadaten (Heizgradtage), die Geometrie des Gebäudes, die Dämmwerte der Bauteile (U-Werte) sowie die Effizienz der Haustechniksysteme.
Der GEAK liegt in zwei Varianten vor: der Standard-GEAK und der GEAK Plus. Der Standard-GEAK enthält lediglich die Energieklassifizierung und grundlegende Informationen zum Gebäude. Der GEAK Plus umfasst zusätzlich einen detaillierten Sanierungsberatungsbericht, in dem der GEAK-Experte typischerweise drei Sanierungsszenarien ausarbeitet: ein wirtschaftlich optimales Szenario, ein anspruchsvolleres Szenario mit weitergehenden Massnahmen sowie ein Maximalszenario zur Erreichung des Minergie-Standards oder des Zielwerts Netto-Null. Der GEAK Plus ist für die Beantragung von Fördergeldern im Rahmen des nationalen Förderprogramms «Programm Gebäude» in vielen Kantonen obligatorisch.
Die Energieklassen des GEAK orientieren sich an folgenden Richtwerten für Einfamilienhäuser: Klasse A entspricht einem Heizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²·a) und ist typisch für Neubauten nach Minergie-P-Standard oder Passivhausstandard. Klasse B liegt zwischen 15 und 30 kWh/(m²·a) und entspricht dem Minergie-Standard. Klasse C (30–55 kWh/(m²·a)) entspricht einem gut renovierten Altbau. Klasse D (55–90 kWh/(m²·a)) ist der schweizerische Durchschnitt für Bestandsgebäude. Klassen E, F und G (über 90 kWh/(m²·a)) bezeichnen sanierungsbedürftige und energetisch sehr schlechte Gebäude, von denen in der Schweiz noch ein erheblicher Anteil des Gebäudebestands betroffen ist.
In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.
Wann brauchen Sie Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz?
Der GEAK ist in der Schweiz in folgenden Situationen erforderlich oder dringend empfohlen: Erstens beim Verkauf eines Gebäudes – obwohl eine bundesweite gesetzliche Pflicht zur Vorlage beim Immobilienverkauf noch nicht in allen Kantonen eingeführt wurde, verlangen immer mehr kantonale Energiegesetze den GEAK bei der Handänderung, und seriöse Makler empfehlen ihn grundsätzlich zur Transparenz gegenüber Kaufinteressenten. Die Kantone Waadt, Genf und Basel-Stadt haben entsprechende Pflichten eingeführt oder planen diese. Zweitens ist der GEAK Plus in den meisten Kantonen obligatorische Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördergeldern aus dem «Programm Gebäude» (nationale Förderung via Teilzweckbindung der CO₂-Abgabe und kantonale Ergänzungsbeiträge). Ohne gültigen GEAK Plus werden Sanierungsförderungen in der Regel nicht ausbezahlt.
Drittens ist der GEAK beim Neubau und beim grösseren Umbau häufig Teil der kantonalen Baubewilligungsunterlagen, da die Kantone auf Basis der MuKEn 2014 energetische Mindestanforderungen an neue und wesentlich renovierte Gebäude stellen. Viertens verlangen Hypothekarbanken wie UBS, Credit Suisse, ZKB, Raiffeisen und Kantonalbanken für «Grüne Hypotheken» oder energieeffiziente Hypothekarprodukte zunehmend den GEAK-Nachweis. Ein günstiger Zinssatz auf einer Grünen Hypothek kann die GEAK-Kosten bereits im ersten Jahr amortisieren. Fünftens ist der GEAK als Grundlage für die Erstellung eines Gebäude-Sanierungsplans (GEAK Plus) ein unverzichtbares Instrument für Liegenschaftseigentümer, die ihre Immobilien schrittweise in Richtung Klimaneutralität 2050 (Netto-Null-Ziel des Bundes gemäss Totalrevision CO₂-Gesetz) entwickeln wollen.
In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.
Was gehört in Ihr Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz?
Der GEAK-Bericht enthält mehrere standardisierte Elemente, die in der Schweiz reguliert und durch den Verein GEAK vorgegeben sind: Das Deckblatt zeigt die beiden Energieklassen (Gebäudehülle und Gesamtenergie) mit der charakteristischen A-bis-G-Skala in Farben von Dunkelgrün bis Dunkelrot. Die GEAK-Nummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die eine Überprüfung im zentralen GEAK-Register ermöglicht. Die Gültigkeitsdauer eines GEAK beträgt zehn Jahre, sofern keine wesentlichen baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden. Bei wesentlichem Umbau (Ersatz der Heizung, umfangreiche Fassadensanierung, Dacherneuerung) muss ein neuer GEAK erstellt werden.
Die Datengrundlage des GEAK umfasst die genaue Gebäudeadresse und EGID (Eidgenössischer Gebäudeidentifikator aus dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister GWR), den Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Büro-/Gewerbegebäude, gemischte Nutzung), das Baujahr, die beheizte Energiebezugsfläche in m², die Konstruktionsdaten der Gebäudehülle (U-Werte von Dach, Aussenwand, Boden, Fenster, Wärmebrücken) sowie das Heizsystem mit Angabe des Energieträgers (Erdgas, Heizöl, Holz, Wärmepumpe, Fernwärme, Solarenergie).
Bei der Berechnung der Gebäudehülle-Klasse analysiert der GEAK-Experte den Heizwärmebedarf nach SIA 380/1 in kWh/(m²·a). Dabei fliesst die Qualität der thermischen Hülle ein: gedämmtes Dach (empfohlener Zielwert U = 0.15 W/(m²K)), gut gedämmte Aussenwände (Zielwert U = 0.15–0.20 W/(m²K)), dreifach verglaste Fenster (U = 0.8–1.0 W/(m²K)) sowie ein wärmegedämmter Fussboden gegen Erdreich (U = 0.20 W/(m²K)). Für die Gesamtenergie-Klasse wird zusätzlich die Effizienz der Haustechnik einbezogen: Heizungsanlage mit Jahresarbeitszahl (JAZ bei Wärmepumpen), Warmwasserbereitung, mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG-Grad typisch 80–85 %) und Photovoltaik-Eigenverbrauch.
Der GEAK Plus enthält ergänzend drei Sanierungsszenarien in tabellarischer und grafischer Form. Für jedes Szenario werden angegeben: die vorgeschlagenen Massnahmen (z.B. Dachsanierung, Fassadendämmung, Fensterersatz, Heizungsersatz), die Kosten (CHF), die erwartete Energieeinsparung (kWh/(m²·a) und absolute kWh/a), die verbesserte GEAK-Klasse nach Umsetzung sowie Informationen zu verfügbaren Fördergeldern (Programm Gebäude – Grundbeiträge pro Massnahme, kantonale Zusatzbeiträge). Der forms-legal.com GEAK-Formular hilft Eigentümern, alle relevanten Gebäudedaten systematisch zusammenzustellen, bevor der GEAK-Experte den offiziellen Ausweis erstellt.
Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen: Das Energiegesetz EnG (SR 730.0) ist das Bundesgesetz, das die nationalen Energieziele vorgibt. Die Energieverordnung EnV (SR 730.01) konkretisiert die technischen Anforderungen. Die MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) harmonisieren die kantonalen Energievorschriften und enthalten u.a. Anforderungen an den Heizwärmebedarf (Art. 1.1 MuKEn), an die Haustechnik (Art. 3 MuKEn) und an den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungsersatz (Art. 6 MuKEn: 10 % Anteil erneuerbare Energien oder Effizienzmassnahmen beim Heizungsersatz in Bestandsbauten). Einige Kantone (Zürich, Bern, Luzern, Aargau) haben die MuKEn-Anforderungen verschärft. Der kantonale Gebäudeprogramm-Beitrag variiert je nach Kanton und Massnahme zwischen CHF 30 und CHF 100 pro m² Gebäudehüllenfläche.
Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).
So füllen Sie Ihr Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz aus
Das GEAK-Dokument wird nicht direkt vom Eigentümer ausgefüllt, sondern stets von einem zertifizierten GEAK-Experten erstellt. Der Eigentümer stellt dem Experten die nötigen Unterlagen zur Verfügung. Die forms-legal.com Vorlage hilft Ihnen, alle erforderlichen Informationen systematisch zusammenzustellen.
Schritt 1 – Gebäudedaten zusammenstellen: Notieren Sie die vollständige Adresse des Gebäudes (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort), den EGID aus dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (abrufbar unter map.geo.admin.ch > Gebäude- und Wohnungsregister), den Gebäudetyp und das Baujahr. Die beheizte Energiebezugsfläche (EBF) entspricht der Summe aller beheizten Geschossflächen.
Schritt 2 – Gebäudehülle dokumentieren: Beschaffen Sie die Baupläne und Baubeschriebe. Wenn keine Baupläne vorhanden sind, kann der GEAK-Experte die Masse vor Ort aufnehmen. Notieren Sie vorhandene Dämmungen (Material und Dicke), Fenstertypen (Einscheiben, Doppel, Dreifach-ISO), Baujahr der letzten Renovierungen (Fassade, Dach, Fenster).
Schritt 3 – Haustechnik dokumentieren: Notieren Sie das Heizsystem (Energieträger, Typ, Baujahr), Warmwasserbereitung (zentral/dezentral, Energieträger), Lüftungsanlage (Typ, Baujahr, ob Wärmerückgewinnung vorhanden), Photovoltaik (installierte Leistung kWp) und Solarthermie.
Schritt 4 – GEAK-Experten beauftragen: Finden Sie einen zertifizierten GEAK-Experten über die offizielle GEAK-Website (www.geak.ch > Expertensuche). Der Experte erfasst alle Daten in der GEAK-Software, berechnet die Energieklassen nach der standardisierten Methode und stellt den offiziellen GEAK aus.
Schritt 5 – GEAK Plus beantragen (falls Förderung gewünscht): Für die Beantragung von Fördergeldern aus dem Programm Gebäude muss der GEAK-Experte zusätzlich den GEAK Plus erstellen. Dies kostet typischerweise CHF 300–600 mehr als der Standard-GEAK. Danach können Sie die kantonale Förderstelle oder die Geschäftsstelle des Programms Gebäude (www.dasgebäudeprogramm.ch) kontaktieren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.
Rechtliche Anforderungen für Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz
In der Schweiz ist der GEAK gemäss Energiegesetz (EnG, SR 730.0) und den kantonalen Energiegesetzen geregelt. Die gesetzlichen Anforderungen variieren je nach Kanton erheblich:
Bundesrecht: Das EnG setzt die nationalen Energieziele, schreibt aber keine flächendeckende Ausweispflicht vor. Art. 9 EnG ermächtigt den Bundesrat, Vorschriften über die Effizienzanforderungen zu erlassen. Die Energieverordnung (EnV, SR 730.01) konkretisiert diese Anforderungen.
Kantonales Recht: Die MuKEn 2014 (nicht rechtlich bindend, sondern als Mustervorlage für die Kantone) empfehlen die Einführung einer GEAK-Pflicht bei Gebäudeverkauf und bei Neubauten. Art. 2.4 MuKEn sieht eine Ausweispflicht bei Neubau vor. Verschiedene Kantone haben weitergehende Pflichten eingeführt: Im Kanton Waadt (VD) ist der GEAK seit 2016 bei Handänderung obligatorisch. Im Kanton Genf (GE) gilt eine ähnliche Regelung. Basel-Stadt (BS) verlangt den GEAK bei grösseren Renovierungen.
Förderrechtliche Anforderungen: Das «Programm Gebäude» (finanziert durch die Teilzweckbindung der CO₂-Abgabe nach CO₂-Gesetz und kantonale Beiträge) setzt einen gültigen GEAK Plus als Voraussetzung für viele Fördertatbestände. Ohne GEAK Plus werden keine Globalbeiträge für Gesamtsanierungen ausgerichtet.
Ausstellungsberechtigung: Nur im offiziellen GEAK-Expertenregister eingetragene Fachpersonen dürfen einen GEAK ausstellen. Die Ausbildung umfasst einen zweitägigen Kurs plus Prüfung. Der Verein GEAK überwacht die Qualität und führt das Register. Ein von einer nicht autorisierten Person ausgestellter «GEAK» ist rechtlich wertlos.
Gültigkeitsdauer und Pflichten bei Veränderungen: Gemäss den GEAK-Richtlinien ist ein GEAK zehn Jahre gültig. Bei wesentlichen Änderungen der Gebäudehülle oder der Haustechnik (Heizungsersatz, Fassadendämmung etc.) erlischt die Gültigkeit vorzeitig und ein neuer GEAK ist erforderlich.
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich primär aus dem Schweizer Obligationenrecht (OR, SR 220) sowie aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in der Fassung vom 1.9.2023, dem Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer (MitwG) und gegebenenfalls dem Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11). Die Beweislast für die Einhaltung richtet sich nach Art. 8 ZGB (Beweislastverteilung). Die Schriftform ist nach Art. 11 ff. OR zu wahren, wobei einfache Schriftform die Unterschrift aller Verpflichteten verlangt. Für bestimmte Geschäfte (Grundstückkauf, Erbvertrag, Ehegütervertrag) gilt nach Art. 657 ZGB bzw. Art. 512 ZGB die öffentliche Beurkundung als Gültigkeitsvoraussetzung. Forms-legal.com weist darauf hin, dass diese Vorlage als Ausgangspunkt dient und im Einzelfall durch einen zugelassenen Schweizer Notar oder Rechtsanwalt zu prüfen ist.
Häufige Fehler bei Ihrem Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz
Häufige Fehler beim Umgang mit dem GEAK in der Schweiz:
Fehler 1 – Verwechslung GEAK und GEAK Plus: Viele Eigentümer bestellen den Standard-GEAK, wenn sie eigentlich Fördergelder beantragen möchten. Für das Programm Gebäude und die meisten kantonalen Förderprogramme ist jedoch der GEAK Plus zwingend. Der Standard-GEAK reicht für die Förderung nicht aus. Prüfen Sie vor der Beauftragung, welche Variante für Ihren Zweck erforderlich ist.
Fehler 2 – Abgelaufener GEAK beim Immobilienverkauf: Ein GEAK verliert seine Gültigkeit nach zehn Jahren oder nach wesentlichen baulichen Veränderungen. Ein veralteter GEAK kann Käufer über den tatsächlichen Energiezustand täuschen und im schlimmsten Fall zu zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Mängeln gemäss OR Art. 197 führen.
Fehler 3 – Nicht zertifizierten Aussteller beauftragen: Nur im offiziellen GEAK-Expertenregister eingetragene Personen dürfen einen GEAK ausstellen. Ein von einem Architekten oder Energieberater ohne GEAK-Zertifizierung erstelltes Gutachten ist kein GEAK im rechtlichen Sinne und wird von Kantonen und Banken nicht anerkannt.
Fehler 4 – Unvollständige Unterlagen führen zu falschen Klassen: Wenn dem GEAK-Experten keine Baupläne, keine Angaben zu Dämmstärken oder keine Unterlagen zur Haustechnik vorliegen, muss er Standardwerte gemäss SIA 380/1 ansetzen, was typischerweise zu einer schlechteren Energieklasse führt. Bereiten Sie alle Unterlagen sorgfältig vor.
Fehler 5 – Förderfristen verpassen: Viele Kantone haben für die Beantragung von Fördergeldern strenge Fristen (z.B. muss der GEAK Plus vor Baubeginn vorliegen, nicht danach). Wer mit der Sanierung beginnt und erst nachher den GEAK Plus erstellt, verliert oft den Anspruch auf Fördergelder.
Fehler 6 – Nur eine Klasse kommunizieren: Der GEAK weist zwei separate Klassen aus (Gebäudehülle und Gesamtenergie). Im Immobilieninserat nur eine Klasse anzugeben (meist die bessere) ohne Kontext ist irreführend und kann zu Reklamationen führen.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 11CH official
- OR Art. 197CH official
- Art. 18 ORCH official
- Art. 8 ZGBCH official
- Art. 657 ZGBCH official
- Art. 512 ZGBCH official
Diese Seite zitieren
Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:
Forms Legal. (2026). Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/purchase-sale/energieausweis-gebaeude-schweiz
"Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz (Schweiz)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/purchase-sale/energieausweis-gebaeude-schweiz.
@misc{formslegal-energieausweis-gebaeude-schweiz,
author = {{Forms Legal}},
title = {Gebäudeenergieausweis (GEAK) Schweiz (Schweiz)},
year = {2026},
howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/purchase-sale/energieausweis-gebaeude-schweiz}},
note = {Free legal document template}
}Häufig gestellte Fragen
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) ist das offizielle schweizerische Zertifikat zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Er bewertet zwei Grössen auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient): erstens die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Dach, Aussenwände, Fenster, Boden) und zweitens den Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Elektrizität. Der GEAK basiert auf dem Energiegesetz (EnG, SR 730.0) und den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Er dient Käufern und Verkäufern als transparente Information über den energetischen Zustand einer Liegenschaft, ist Grundlage für Fördergelder aus dem Programm Gebäude, und wird von Banken für «Grüne Hypotheken» verlangt. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre, sofern keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Der Standard-GEAK enthält ausschliesslich die beiden Energieklassifizierungen (Gebäudehülle und Gesamtenergie) sowie grundlegende Gebäudedaten. Er kostet typischerweise CHF 400–800 für ein Einfamilienhaus und gibt Auskunft über den aktuellen energetischen Zustand. Der GEAK Plus enthält zusätzlich einen detaillierten Sanierungsberatungsbericht mit typischerweise drei Sanierungsszenarien: einem wirtschaftlich optimierten Szenario, einem anspruchsvollen Szenario und einem Maximalszenario (z.B. Minergie- oder Netto-Null-Standard). Für jedes Szenario werden konkrete Massnahmen, Kosten (CHF), erwartete Energieeinsparungen (kWh/(m²·a)) und die nach Umsetzung erreichbare neue GEAK-Klasse dargestellt. Der GEAK Plus kostet zusätzlich CHF 300–600. Er ist obligatorische Voraussetzung für die Beantragung von Fördergeldern aus dem nationalen Programm Gebäude und den meisten kantonalen Förderprogrammen. Für die meisten Sanierungsvorhaben empfiehlt sich der GEAK Plus, da die Fördergelder die Mehrkosten bei weitem übersteigen können.
Die Pflicht zur Vorlage eines GEAK beim Immobilienverkauf ist kantonal unterschiedlich geregelt. Der Kanton Waadt (VD) war einer der ersten, der eine gesetzliche GEAK-Pflicht bei Handänderung eingeführt hat. Der Kanton Genf (GE) hat ähnliche Anforderungen eingeführt. Basel-Stadt (BS) verlangt den Nachweis bei grösseren Renovierungen. Weitere Kantone planen die Einführung entsprechender Pflichten im Rahmen der Umsetzung der MuKEn 2014. In Kantonen ohne gesetzliche Pflicht ist der GEAK beim Verkauf zwar nicht obligatorisch, aber im Interesse der Transparenz dringend empfohlen. Seriöse Immobilienmakler verlangen ihn oft als Bestandteil des Verkaufsdossiers. Käufer können die Vorlage des GEAK vertraglich als Bedingung für den Kaufabschluss vereinbaren. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren weitere Kantone eine Pflicht einführen werden, da die Energietransparenz auf dem Immobilienmarkt schweizweit zunimmt.
Die Kosten für einen GEAK variieren je nach Gebäudetyp, Grösse und Region. Für ein Einfamilienhaus (EFH) kostet ein Standard-GEAK typischerweise CHF 400–800, ein GEAK Plus CHF 700–1'400. Für ein Mehrfamilienhaus (MFH) liegen die Kosten höher, da mehr Wohneinheiten und eine grössere Fläche zu erfassen sind: Standard-GEAK CHF 600–1'500, GEAK Plus CHF 1'000–2'500. Bei Büro- und Gewerbegebäuden oder gemischter Nutzung sind individuelle Offerten einzuholen. Die Erstellungsdauer beträgt je nach Verfügbarkeit der Unterlagen und des Experten typischerweise zwei bis vier Wochen. Ein zertifizierter GEAK-Experte führt eine Gebäudebegehung durch (1–3 Stunden), erfasst alle Daten in der GEAK-Software und stellt den Ausweis aus. Viele Kantone beteiligen sich über das Programm Gebäude an den Kosten des GEAK Plus: Ein Grundbeitrag von CHF 250–600 wird in den meisten Kantonen für den GEAK Plus beim Antrag auf Gebäudeförderung angerechnet.
Mit einem gültigen GEAK Plus können Eigentümer von der nationalen und kantonalen Gebäudeförderung profitieren. Das nationale Programm Gebäude (www.dasgebäudeprogramm.ch) finanziert sich aus der Teilzweckbindung der CO₂-Abgabe nach dem CO₂-Gesetz des Bundes. Es gewährt Grundbeiträge für Massnahmen wie Dachsanierung (bis CHF 40/m² Dachfläche), Fassadendämmung (bis CHF 40/m² Wandfläche), Fensterersatz (bis CHF 45/m²), Heizungsersatz von fossiler auf erneuerbare Energie (bis CHF 9'000 Pauschalbonus + leistungsabhängiger Beitrag) und Systemsanierungen. Dazu kommen kantonale Ergänzungsbeiträge, die je nach Kanton erheblich variieren und oft 50–100 % der nationalen Beiträge betragen können. Einige Kantone (z.B. Zürich, Bern, Aargau) haben eigene Förderprogramme für spezifische Massnahmen wie Solaranlagen, smarte Gebäudeautomation und Ausbildung. Die Totalfördersumme für eine Gesamtsanierung eines Einfamilienhauses von Klasse F auf Klasse B/C kann CHF 20'000–60'000 betragen. Es ist empfehlenswert, einen Energieberater beizuziehen, der bei der Beantragung hilft.
Nein – nur im offiziellen GEAK-Expertenregister eingetragene Fachpersonen sind berechtigt, einen GEAK auszustellen. Die GEAK-Zertifizierung ist eine eigenständige Qualifikation, die eine spezifische Ausbildung (typischerweise ein zweitägiger Kurs des Vereins GEAK) und eine bestandene Prüfung voraussetzt. Auch Architekten, Ingenieure und Energieberater müssen diese Ausbildung absolvieren und sich ins Register eintragen lassen, um GEAK-Ausweise ausstellen zu dürfen. Das offizielle GEAK-Expertenregister ist öffentlich einsehbar unter www.geak.ch > Expertensuche. Ein von einer nicht zertifizierten Person erstelltes Energie-Gutachten ist kein GEAK im rechtlichen Sinne und wird von kantonalen Behörden, Förderstellen und Banken nicht anerkannt. Bei der Beauftragung sollten Sie sich die GEAK-Expertennummer und den Namen aus dem offiziellen Register bestätigen lassen.
Die GEAK-Klassen A bis G beschreiben die energetische Qualität eines Gebäudes in konkreten Richtwerten (für Einfamilienhäuser, EFH). Klasse A (Heizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²·a)): Entspricht dem Minergie-P-Standard oder dem Passivhausstandard. Typisch für Neubauten nach 2015 mit Wärmedämmverbundsystem, Dreifachverglasung, mechanischer Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Wärmepumpe. Klasse B (15–30 kWh/(m²·a)): Minergie-Standard. Gut gedämmte Gebäude mit effizienter Haustechnik. Klasse C (30–55 kWh/(m²·a)): Gut sanierter Altbau oder Neubau nach 2000 ohne Minergie-Zertifizierung. Klasse D (55–90 kWh/(m²·a)): Schweizerischer Durchschnitt des Gebäudebestands. Typisch für Baujahre 1970–1990 ohne wesentliche energetische Sanierung. Klasse E (90–130 kWh/(m²·a)): Schlechter sanierter oder unsanierter Altbau. Klasse F (130–200 kWh/(m²·a)): Sehr sanierungsbedürftig, oft Baujahre vor 1960 ohne Dämmung. Klasse G (über 200 kWh/(m²·a)): Energetisch sehr schlecht, hohes Sanierungspotenzial. Beim Kauf oder Verkauf gibt die GEAK-Klasse eine direkte Einschätzung der zu erwartenden Heizkosten: Eine Klasse D verursacht bei Erdgasheizung ca. CHF 3'000–5'000/Jahr Heizkosten, eine Klasse A/B weniger als CHF 500/Jahr.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
Fehler gefunden? Sagen Sie uns BescheidVerwandte Dokumente
Diese Dokumente könnten ebenfalls nützlich sein:
Grundstückkaufvertrag Schweiz
Muster Grundstueckkaufvertrag Schweiz nach OR Art. 216–221 und ZGB Art. 657. Notarielle Beurkundung, Grundbucheintrag, Handaenderungssteuer und Lex-Koller-Erklaerung enthalten. Kaufpreis in CHF.
Altlasten-Erklarung Schweiz (Offenlegung belasteter Standorte)
Altlasten-Erklaerung fuer Liegenschaften in der Schweiz nach USG Art. 32c-32e und AltlV (SR 814.680). KaBA-Abfrage, Sanierungspflicht, bekannte Schadstoffe und Untersuchungsstatus. Kostenloses Muster.
Stockwerkeigentum-Kaufvertrag Schweiz
Kaufvertrag Stockwerkeigentum Schweiz: Vorlage mit ZGB Art. 712a, Wertquoten, Reglement, Erneuerungsfonds, Lex Koller, notarielle Beurkundung. Jetzt herunterladen.