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Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV)

Ausländerausweis-Ersatz Schweiz (AIG Art. 8, AIV)

Gesuch Ausländerausweis-Ersatz

GESUCH UM ERSATZ DES AUSLÄNDERAUSWEISES

Rechtsgrundlage: Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) Art. 8; Ausländer- und Integrationsverordnung (AIV, SR 142.201) Art. 14-22; kantonales Migrationsamt [Kanton]

Personalien

Name: [Nachname] Vorname(n): [Vorname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit] Kategorie des Ausweises: [Ausweis Kategorie] Ausweisnummer (alt): [Ausweis Nummer] Ablaufdatum (alt): [Ablaufdatum Alter Ausweis]

Verlust / Beschädigung

Grund für Ersatz: [Grund Ersatz] Datum: [Verlust Datum] Ort: [Verlust Ort] Polizeirapport-Nr.: [Polizeirapport Nummer]

Zustelladresse

Wohnadresse: [Wohnadresse Schweiz] Kanton: [Kanton] Telefon: [Telefon]

Erklärung und Unterschrift

Die unterzeichnende Person bestätigt, dass der genannte Ausländerausweis verloren, gestohlen oder beschädigt ist und begehrt die Ausstellung eines Ersatzdokuments nach AIG Art. 8. Falsche Angaben sind nach AIG Art. 118 strafbar. Ort und Datum: [Ort], [Datum]

Inhaberin / Inhaber des Ausweises

[Vorname] [Nachname]

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV)?

Der Ausländerausweis-Ersatz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV) ist ein in der Schweiz nach Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) Art. 8 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Ausländerausweise in der Schweiz werden in verschiedenen Kategorien ausgestellt, je nach Aufenthaltsstatus: Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung, AIG Art. 33); Ausweis C (Niederlassungsbewilligung, AIG Art. 34); Ausweis G (Grenzgängerbewilligung, AIG Art. 35); Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung, AIG Art. 32); Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Personen, AIG Art. 85); Ausweis N (Asylsuchende, AsylG Art. 24); Ausweis S (Schutzbedürftige, AsylG Art. 75). Jede Kategorie erfordert unterschiedliche Verfahren und Behörden beim Ersatzgesuch.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Sitz in Bern ist die übergeordnete Bundesbehörde; die effektive Ausstellung der Ausländerausweise erfolgt durch die kantonalen Migrationsämter (z.B. Migrationsamt Kanton Zürich, Amt für Migration Kanton Bern, Migrationsamt Kanton Luzern, Amt für Migration und Integration Kanton Aargau). Zuständig ist das kantonale Migrationsamt des aktuellen Wohnsitzkantons der Inhaberin oder des Inhabers.

Ausländerausweise in der Schweiz sind biometrische Dokumente, die in einer Fabrikationsstätte des Bundes (Bundesamt für Polizei fedpol) hergestellt werden. Sie enthalten einen Chip mit biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke) nach den Standards der ICAO (International Civil Aviation Organization). Der Inhaber trägt den Ausländerausweis ständig bei sich und muss ihn auf Verlangen von Behörden (Polizei, Zoll, kantonales Migrationsamt) vorweisen (AIG Art. 89 Abs. 1).

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Ausländerausweises muss die Inhaberin oder der Inhaber unverzüglich das kantonale Migrationsamt benachrichtigen und ein Ersatzgesuch stellen (AIG Art. 8 i.V.m. AIV Art. 14). Ein fehlender oder ungültiger Ausländerausweis stellt keinen illegalen Aufenthalt dar, sofern der zugrunde liegende Aufenthaltsstatus noch gültig ist; es kann aber zu Unannehmlichkeiten bei Polizeikontrollen oder Grenzübertritten führen.

Der neue Ausländerausweis hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie der ursprüngliche Ausweis (d.h. er läuft zum selben Datum ab wie der verlorene Ausweis) und nicht das Gültigkeitsdatum des alten Ausweises plus die reguläre Bewilligungsdauer.

Bei einem Ausweis, der nahe seinem Ablaufdatum steht, empfiehlt sich die Kombination von Ersatzgesuch und Verlängerungsgesuch. Das kantonale Migrationsamt prüft in diesem Fall sowohl den Ersatz als auch die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Die Gebühren für Ersatz und Verlängerung werden separat erhoben. Wer den Ausweis nur noch für wenige Monate benötigt und dann die Schweiz verlassen will, kann auf das Ersatzgesuch verzichten und stattdessen den Reisepass verwenden; für Grenzübertritte im Schengenraum reicht EU/EFTA-Angehörigen auch die nationale Identitätskarte.

Biometrische Sicherheitsmerkmale des Ausländerausweises: Der Schweizer Ausländerausweis enthält seit 2010 einen Chip nach RFID-Standard mit biometrischen Daten (digitales Gesichtsbild und Fingerabdrücke). Diese Sicherheitsmerkmale wurden vom Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) eingeführt, um Fälschungen zu verhindern. Im Chip sind gemäss BGIAA (Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich) ausserdem Personalien und Bewilligungsdetails gespeichert.

Wann brauchen Sie Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV)?

Ein Gesuch um Ersatz des Ausländerausweises in der Schweiz ist in folgenden Situationen erforderlich.

Erste Situation: Verlust des Ausländerausweises. Wer seinen Ausländerausweis (B, C, G, L, F, N oder S) verloren hat, muss umgehend beim kantonalen Migrationsamt des Wohnsitzkantons ein Ersatzgesuch stellen (AIG Art. 8 i.V.m. AIV Art. 14). Ohne gültigen Ausländerausweis kann es bei Polizeikontrollen, Bankgeschäften oder Grenzübertritten zu Schwierigkeiten kommen.

Zweite Situation: Diebstahl des Ausländerausweises. Bei Diebstahl muss zusätzlich zum Ersatzgesuch beim kantonalen Migrationsamt eine Anzeige bei der zuständigen Kantonspolizei erstattet werden. Der Polizeirapport (mit Rapportnummer) ist dem Ersatzgesuch beizulegen. Das kantonale Migrationsamt benötigt den Polizeirapport, um den entwendeten Ausweis im SEM-System zu sperren.

Dritte Situation: Beschädigung oder Unleserlichkeit des Ausländerausweises. Ausländerausweise, die durch Wassereinwirkung, Hitze oder mechanische Einwirkung beschädigt oder unleserlich geworden sind, müssen ersetzt werden. Das beschädigte Dokument ist dem kantonalen Migrationsamt zurückzugeben.

Vierte Situation: Namensänderung nach Heirat oder Scheidung. Nach einer Heirat oder Scheidung ändert sich in der Regel der Familienname; der bestehende Ausländerausweis mit dem alten Namen wird ungültig und muss durch einen neuen Ausweis mit dem aktuellen Namen ersetzt werden. Dem Ersatzgesuch ist die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil beizulegen.

Fünfte Situation: Änderung des Vornamens oder Geburtsdatums nach berichtigtem Zivilstandseintrag. Ergibt sich aus einem berichtigten Zivilstandseintrag (Berichtigung der Geburtsurkunde) eine Änderung des Vornamens oder des Geburtsdatums, muss der Ausländerausweis entsprechend korrigiert und ersetzt werden.

Sechste Situation: Ablauf der Gültigkeit. Obwohl ein abgelaufener Ausweis nicht «verloren» ist, muss er vor dem Ablaufdatum oder kurz danach beim kantonalen Migrationsamt zur Verlängerung eingereicht werden. Das Verlängerungsverfahren (AIG Art. 33 Abs. 2 ff.) unterscheidet sich vom Ersatzverfahren; es wird eine erneute Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen durchgeführt.

Siebte Situation: Ausweis unlesbar durch technischen Defekt des Chips. Bei einem Defekt des RFID-Chips des Ausländerausweises (z.B. durch starke Magnetfelder, Verbiegen oder elektrostatische Entladung) kann der Ausweis bei behördlichen Lesegeräten nicht mehr korrekt ausgelesen werden. In diesem Fall empfiehlt sich ein Ersatzgesuch beim kantonalen Migrationsamt; das Originalformular ist dem Migrationsamt zur Überprüfung vorzulegen.

Was gehört in Ihr Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV)?

Das Gesuch um Ersatz des Ausländerausweises in der Schweiz enthält folgende zwingend anzugebende Informationen.

Personalien der Inhaberin oder des Inhabers: Vollständige Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, aktuelle Wohnadresse in der Schweiz und Telefonnummer. Diese Angaben dienen der eindeutigen Identifikation der Person im Informationssystem des Staatssekretariats für Migration (SEM) und im kantonalen Ausländerinformationssystem (AUPER).

Kategorie des zu ersetzenden Ausweises: Die genaue Kategorie des verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Ausweises (B, C, G, L, F, N oder S) muss angegeben werden, da jede Kategorie von einer anderen Abteilung des kantonalen Migrationsamts bearbeitet wird.

Ausweisnummer und Ablaufdatum des alten Ausweises: Falls bekannt, die Nummer des alten Ausweises (7-stellige Zahl, aufgedruckt auf dem Ausweis); das Ablaufdatum des alten Ausweises (DD.MM.JJJJ). Diese Angaben ermöglichen dem kantonalen Migrationsamt, den alten Ausweis im SEM-System zu sperren und den neuen Ausweis mit demselben Ablaufdatum auszustellen.

Grund für den Ersatz: Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Datenänderung (z.B. Namensänderung nach Heirat). Bei Diebstahl: Nummer des Polizeirapports der Kantonspolizei.

Datum und Ort des Verlustes oder der Beschädigung: Angaben darüber, wann und wo der Ausweis verloren oder beschädigt wurde. Diese Angaben sind für die Dokumentation im kantonalen Migrationsamt erforderlich.

Erforderliche Beilagen: Gültiger Reisepass (Kopie); bei Diebstahl: Kopie des Polizeirapports (mit Rapportnummer); biometrisches Passfoto (35 × 45 mm, weisser Hintergrund); bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil; beschädigter Ausweis (Original ist zurückzugeben, sofern vorhanden); Zahlungsbeleg der Gesuchsgebühr.

Biometrische Erfassung: Auch für den Ersatz-Ausländerausweis ist eine neue biometrische Datenerfassung (Fingerabdrücke, Gesichtsbild) beim kantonalen Migrationsamt erforderlich, da die biometrischen Daten aktuell gehalten werden müssen. Der Termin wird nach Einreichung des Gesuchs vergeben.

Zuständige Behörde und Gebühren: Zuständig ist das kantonale Migrationsamt des Wohnsitzkantons. In einigen Kantonen kann das Ersatzgesuch auch bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht werden, die es ans kantonale Migrationsamt weiterleitet. forms-legal.com bietet eine kostenlose Mustervorlage für das Ersatzgesuch. Die Gebühren betragen je nach Kanton CHF 65-100 für den Ersatz-Ausländerausweis. Bei Diebstahl können die Gebühren in bestimmten Kantonen reduziert oder erlassen werden, wenn ein Polizeirapport vorliegt.

Ausweis im Ausland verloren: Wer den Schweizer Ausländerausweis im Ausland verloren hat, muss diesen Verlust nach der Rückkehr in die Schweiz unverzüglich dem kantonalen Migrationsamt melden. Für die Einreise in die Schweiz kann der Reisepass (oder für EU/EFTA-Angehörige die nationale Identitätskarte) verwendet werden. Es empfiehlt sich zudem, den Verlust bei der lokalen Polizei im Ausland zu melden und einen Polizeirapport zu erhalten, der dem kantonalen Migrationsamt vorgelegt werden kann.

Ersatz bei mehrfach verlorenen Ausweisen: Wer wiederholt seinen Ausländerausweis verliert (mehr als zweimal innerhalb weniger Jahre), kann vom kantonalen Migrationsamt um eine Erklärung gebeten werden. Das kantonale Migrationsamt kann die Gebühren für den Ersatz erhöhen oder besondere Auflagen machen. Informieren Sie das kantonale Migrationsamt proaktiv über besondere Umstände.

Eidesstattliche Erklärung bei ungeklärtem Verbleib: Falls der Ausweis weder als gestohlen noch als verloren gemeldet werden kann (z.B. bei Postdiebstahl), verlangt das kantonale Migrationsamt eine schriftliche eidesstattliche Erklärung des Inhabers mit detaillierter Schilderung der Umstände (AIV Art. 12 SR 142.201). Diese Erklärung ist Bestandteil des Ersatzgesuchs.

So füllen Sie Ihr Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV) aus

Das Gesuch um Ersatz des Ausländerausweises in der Schweiz muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Verlustes, des Diebstahls oder der Beschädigung beim zuständigen kantonalen Migrationsamt eingereicht werden.

Schritt 1 — Bei Diebstahl: Anzeige bei Kantonspolizei erstatten: Wurde der Ausweis gestohlen, erstatten Sie zunächst eine Anzeige bei der Kantonspolizei des Wohnorts. Verlangen Sie eine Kopie des Polizeirapports mit der Rapportnummer. Dieser Polizeirapport ist dem Ersatzgesuch beizulegen.

Schritt 2 — Zuständiges kantonales Migrationsamt kontaktieren: Wenden Sie sich unverzüglich telefonisch oder schriftlich an das kantonale Migrationsamt des Wohnsitzkantons. Die Kontaktdaten der kantonalen Migrationsämter sind auf dem Portal der Kantone verfügbar (z.B. migrationsamt.zh.ch für Zürich, amm.be.ch für Bern, migration.lu.ch für Luzern). Das kantonale Migrationsamt kann den verlorenen oder gestohlenen Ausweis sofort im SEM-System sperren, um Missbrauch zu verhindern.

Schritt 3 — Gesuchsformular ausfüllen: Laden Sie das Ersatzgesuchsformular des kantonalen Migrationsamts von der Website des Migrationsamts herunter oder holen Sie es persönlich dort ab. Füllen Sie alle Felder vollständig aus. Geben Sie alle relevanten Informationen über den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung an. Unterschreiben Sie das Formular.

Schritt 4 — Unterlagen zusammenstellen: Kopie des gültigen Reisepasses; biometrisches Passfoto (35 × 45 mm); bei Diebstahl: Kopie des Polizeirapports; beschädigter Ausweis (falls vorhanden); bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil; Zahlungsbeleg der Gesuchsgebühr.

Schritt 5 — Biometrische Erfassung und Abholung des neuen Ausweises: Nach Einreichung des vollständigen Gesuchs und Bezahlung der Gebühr werden Sie vom kantonalen Migrationsamt für die biometrische Erfassung aufgeboten. Nach der biometrischen Erfassung wird der neue Ausländerausweis in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen zugestellt oder beim kantonalen Migrationsamt zur Abholung bereitgestellt.

Schritt 6 — Ausweis im Ausland verloren: Melden Sie in diesem Fall den Verlust so bald wie möglich bei der nächsten Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat im Ausland. Die Botschaft kann eine provisorische Bescheinigung des Aufenthaltsstatus ausstellen, die Ihnen die Rückreise in die Schweiz erleichtert. Nach Rückkehr in die Schweiz reichen Sie das Ersatzgesuch beim kantonalen Migrationsamt ein.

Schritt 7 — Sofortmassnahmen bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch: Falls Sie vermuten, dass jemand Ihren gestohlenen Ausweis für betrügerische Zwecke missbraucht (z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos oder eine Online-Registrierung), erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Kantonspolizei und informieren Sie das kantonale Migrationsamt und ggf. das Bundesamt für Polizei (fedpol) über den Sachverhalt.

Häufige Fehler bei Ihrem Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV)

Bei Gesuchen um Ersatz des Ausländerausweises in der Schweiz treten regelmässig folgende Fehler auf.

Fehler 1 — Verlust nicht unverzüglich gemeldet: Manche Personen warten Wochen oder Monate, bevor sie den Verlust des Ausländerausweises beim kantonalen Migrationsamt melden. Diese Verzögerung kann bei Behörden- oder Bankkontrollen zu Schwierigkeiten führen, da ein gültiger Ausweis nach AIG Art. 8 vorzuweisen ist. Melden Sie den Verlust umgehend.

Fehler 2 — Bei Diebstahl keine Polizeirapport erstattet: Ohne Polizeirapport können manche kantonale Migrationsämter den Diebstahl nicht als solchen verarbeiten und behandeln den Fall wie einen Verlust mit regulären Gebühren. Erstatten Sie bei Diebstahl immer eine Anzeige bei der Kantonspolizei.

Fehler 3 — Veraltetes Passfoto: Das biometrische Passfoto muss den aktuellen Richtlinien (35 × 45 mm, weisser Hintergrund, kein Kopfbedeckung) entsprechen. Veraltete oder nicht den Richtlinien entsprechende Fotos werden zurückgewiesen.

Fehler 4 — Beschädigter Ausweis nicht zurückgegeben: Bei einem beschädigten Ausweis muss das alte Dokument dem kantonalen Migrationsamt zurückgegeben werden. Wer den alten Ausweis nicht zurückgibt, obwohl er vorhanden ist, kann Schwierigkeiten beim Ersatzgesuch erhalten.

Fehler 5 — Gesuch beim falschen Migrationsamt eingereicht: Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton muss das Ersatzgesuch beim kantonalen Migrationsamt des neuen Wohnsitzkantons eingereicht werden, nicht beim alten.

Fehler 6 — Keine biometrische Erfassung persönlich durchgeführt: Die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke, Foto) muss persönlich beim kantonalen Migrationsamt erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich. Planen Sie ausreichend Zeit ein, da kantonale Migrationsämter oft Terminwartezeiten haben.

Fehler 7 — Gesuch per E-Mail oder Telefon statt schriftlich: Das Ersatzgesuch für den Ausländerausweis muss schriftlich und persönlich (oder per Post) beim kantonalen Migrationsamt eingereicht werden. Eine Meldung per E-Mail oder Telefon allein ist nicht ausreichend, um die Sperrung des alten Ausweises im SEM-System zu veranlassen und das Ersatzgesuch formell einzureichen. Achten Sie darauf, das Gesuch auf dem offiziellen Formular des kantonalen Migrationsamts einzureichen.

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Forms Legal. (2026). Ausländerausweis-Ersatz Schweiz — Gesuch (AIG Art. 8, AIV) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/government/declarations/auslaenderausweis-ersatz-schweiz

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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