Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i)
Antragsteller und Arbeitgeber
Antragsteller: [Vater Name] AHV-Nummer: [Ahv Nummer] Personalnummer: [Personalnummer] Abteilung/Funktion: [Abteilung] Adresse: [Kontakt Adresse]
An: [Vorgesetzter Name] [Arbeitgeber Name]
Datum: [Antragsdatum]
Betreff
VATERSCHAFTSURLAUB GESUCH GEMAESS OR ART. 329g UND EOG ART. 16i
Betreff: Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen vom [Urlaub Beginn] bis [Urlaub Ende]
Antrag
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Vorgesetzter Name],
Hiermit beantrage ich gemäss Artikel 329g des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und Artikel 16i ff. des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen (10 Arbeitstage) im Anschluss an die Geburt unseres Kindes.
Geburtsdatum des Kindes: [Geburtsdatum Kind] Name des Kindes: [Kind Name] Bezugsmodell: [Bezugsmodell] Beginn Vaterschaftsurlaub: [Urlaub Beginn] Ende Vaterschaftsurlaub: [Urlaub Ende]
Die Vaterschaftsentschädigung gemäss EOG Art. 16k beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 220 pro Tag (Stand 2026). Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse [Ausgleichskasse] erfolgt über den Arbeitgeber. Der Vaterschaftsurlaub kann gemäss EOG Art. 16k innert sechs Monaten ab Geburt bezogen werden.
Vertretung während der Abwesenheit
Stellvertretung: [Vertretung Name]
Sämtliche dringenden Aufgaben werden durch die Stellvertretung übernommen. Vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs werde ich ein Übergabegespräch mit der Stellvertretung führen und eine schriftliche Übergabeliste mit laufenden Projekten, offenen Aufgaben und wichtigen Terminen bereitstellen.
Sozialversicherung und Vorsorge
Die Sozialversicherungsbeiträge gemäss AHVG, IVG, EOG, ALVG und BVG werden auf die Vaterschaftsentschädigung erhoben. Der koordinierte Lohn nach BVG Art. 8 wird während des Vaterschaftsurlaubs aufrechterhalten.
Ich nehme zur Kenntnis, dass der Vaterschaftsurlaub gemäss EOG Art. 16k innert sechs Monaten ab Geburt zu beziehen ist; nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.
Abschluss
Ich bitte um Genehmigung dieses Vaterschaftsurlaub-Gesuchs und um Übermittlung der EOG-Anmeldeunterlagen an die Ausgleichskasse [Ausgleichskasse]. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Gruesse
[Vater Name]
Arbeitnehmer (Vater)
________________
Signature
Was ist Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i)?
Das Vaterschaftsurlaub Gesuch ist ein in der Schweiz nach Schweizer Obligationenrecht (OR) Art. 329g (SR 220) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gilt für angestellte Väter, welche bei der AHV versichert und in einem Arbeitsverhaltnis stehen. Voraussetzung gemäss EOG Art. 16d ist, dass der Vater mindestens 5 Monate vor der Geburt des Kindes AHV-pflichtig beschäftigt war und zum Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhaltnis steht oder selbstständig erwerbstätig ist. Das Gesuch ist keine bloss freiwillige Anfrage — der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Urlaub zu gewähren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ablehnung wäre rechtswidrig und könnte zu Schadenersatzforderungen nach OR Art. 97 ff. führen.
Das schriftliche Vaterschaftsurlaub Gesuch in der Schweiz erleichtert die administrative Abwicklung der Vaterschaftsentschädigung (VAE) erheblich. Die Vaterschaftsentschädigung gemäss EOG Art. 16k beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch CHF 220 pro Tag (Stand 2026, entspricht einem Jahreslohn von maximal CHF 148'200 nach AHVG). Die Entschädigung wird in Form von Taggeldern ausbezahlt und läuft über den Arbeitgeber — dieser leitet die Meldung an die zuständige Ausgleichskasse weiter, welche die Leistungen direkt an den Arbeitgeber auszahlt, der den Lohn weiterhin schuldet.
Der Bezug des Vaterschaftsurlaubs in der Schweiz ist zeitlich befristet: Gemäss OR Art. 329g Abs. 3 kann er innerhalb von sechs Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes bezogen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt der Anspruch ersatzlos — eine Verschiebung auf einen spaeten Zeitpunkt ist nicht möglich. EOG Art. 16k Abs. 2 präzisiert, dass die Taggelder für die 14 Urlaubstage innerhalb dieser 6-Monats-Frist bezogen werden müssen. Das Gesuch sollte deshalb rechtzeitig — idealerweise vor dem Geburtstermin oder unmittelbar danach — eingereicht werden, damit Arbeitgeber und Ausgleichskasse genügend Vorlaufzeit haben.
Der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz kann in drei Formen bezogen werden: am Stück (14 aufeinanderfolgende Werktage), wochenweise (2 separate Wochen) oder tageweise (14 einzelne Tage innert der 6-Monats-Frist). Die Wahl des Bezugsmodells ist im Gesuch anzugeben, da sich dies auf die Planung des Betriebs und die Abwicklung der Entschädigung auswirkt. EOG Art. 16k regelt die Details des Anspruchs und die Berechnung der Taggelder. Die zuständige Ausgleichskasse ist diejenige, bei welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist (Verbandsausgleichskasse oder kantonale Ausgleichskasse).
Das Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz unterscheidet sich rechtlich vom Mutterschaftsurlaub, der in OR Art. 329f geregelt ist und 14 Wochen beträgt. Während der Mutterschaftsurlaub zwingend nach der Geburt bezogen werden muss, bietet der Vaterschaftsurlaub mehr Flexibilität beim Zeitpunkt. Beide Urlaubsarten sind im Erwerbsersatzgesetz (EOG) verankert und werden durch die AHV-Ausgleichskassen finanziert. Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) gilt bei der Weitergabe von Personendaten an Ausgleichskassen — Angaben zu AHV-Nummern und Familiendaten sind besonders sensibel zu behandeln.
Für Arbeitgeber in der Schweiz ist zu beachten, dass der Vaterschaftsurlaub keine Ferien im Sinne von OR Art. 329a ist und nicht auf den Ferienanspruch angerechnet werden darf. Die Gesamtarbeitsverträge einzelner Branchen — etwa der L-GAV des Gastgewerbes oder der Landesmantelvertrag des Bauhauptgewerbes (LMV) — können über die gesetzliche Mindestdauer von 14 Werktagen hinausgehende Regelungen enthalten. forms-legal.com stellt das Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz als kostenloses Muster zur Verfügung, das alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthält und die Anforderungen von OR Art. 329g und EOG Art. 16i abdeckt.
Wann brauchen Sie Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i)?
Ein Vaterschaftsurlaub Gesuch in der Schweiz ist immer dann einzureichen, wenn ein Vater seinen gesetzlichen Anspruch nach OR Art. 329g und EOG Art. 16i gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen möchte. Das schriftliche Gesuch ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben — der Anspruch entsteht kraft Gesetzes — empfiehlt sich aber aus mehreren Gründen dringend: als Nachweis gegenüber Ausgleichskasse, als Planungsgrundlage für den Arbeitgeber und als Beweisurkunde bei allfälligen Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.
Erste Situation: Nach der Geburt eines Kindes. Sobald das Kind geboren ist, beginnt die 6-monatige Bezugsfrist nach OR Art. 329g Abs. 3. Das Gesuch sollte umgehend eingereicht werden, damit die Ausgleichskasse die VAE-Taggelder rechtzeitig auszahlen kann. Eine späte Anmeldung — etwa erst nach 5 Monaten — führt dazu, dass der Vater nur noch einen Bruchteil der Taggelder beziehen kann, da die restlichen Tage ausserhalb der Frist liegen würden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt eine möglichst frühzeitige Anmeldung.
Zweite Situation: Vor dem erwarteten Geburtstermin zur Voranmeldung. Viele Arbeitgeber und HR-Abteilungen verlangen eine Vorankündigung des Vaterschaftsurlaubs, um die Stellvertretung und Dienstplanung sicherzustellen. Dies gilt besonders in kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeitern oder in Branchen mit hoher Personalintensität wie Gastgewerbe (L-GAV), Bauhauptgewerbe (LMV) oder Gesundheitswesen. Ein präzises Gesuch mit geplantem Urlaubszeitraum erleichtert die betriebliche Planung erheblich.
Dritte Situation: Späterer Bezug nach der Geburt. Da der Vaterschaftsurlaub innerhalb von 6 Monaten ab Geburt flexibel bezogen werden kann (tageweise, wochenweise oder am Stück nach EOG Art. 16k), kann das Gesuch auch zeitversetzt eingereicht werden — etwa wenn der Vater nach der Geburt noch einige Wochen arbeitet und den Urlaub später nehmen will. Wichtig: Auch bei späterem Bezug muss das Gesuch rechtzeitig vor dem gewünschten Urlaubsbeginn vorliegen und alle Angaben zum Kind und zur Ausgleichskasse enthalten.
Vierte Situation: Bei Arbeitgeberwechsel nach der Geburt. Wechselt ein Vater innert der 6-Monats-Frist den Arbeitgeber, muss das Gesuch beim neuen Arbeitgeber eingereicht werden. Der Anspruch bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen nach EOG Art. 16d erfüllt sind: 5 Monate AHV-Versicherung vor Geburt und Arbeitsverhaltnis zum Zeitpunkt des Bezugs. Die neue Ausgleichskasse des neuen Arbeitgebers ist zuständig.
Fünfte Situation: Bei Selbstständigkeit des Vaters parallel zum Arbeitsverhaltnis. Ist der Vater sowohl angestellt als auch selbstständig, kann er den Vaterschaftsurlaub für seine unselbstständige Tätigkeit beim Arbeitgeber beantragen. Das Gesuch richtet sich an den Arbeitgeber des Anstellungsverhaltnisses; für die selbstständige Tätigkeit gilt eine separate Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse direkt nach EOG Art. 16l.
Sechste Situation: Bei Anwendung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit erweitertem Vaterschaftsurlaub. In bestimmten Branchen sehen GAV-Bestimmungen einen über 14 Werktage hinausgehenden Vaterschaftsurlaub vor. Das schriftliche Gesuch ist auch in diesen Fallen das korrekte Instrument, um den erweiterten Anspruch geltend zu machen. Der Arbeitgeber muss im Gesuch erkennen können, ob der gesetzliche Mindestanspruch nach OR Art. 329g oder ein weitergehender GAV-Anspruch beansprucht wird. Bei Branchen wie dem öffentlichen Dienst in einzelnen Kantonen können sogar 3 bis 4 Wochen vorgesehen sein.
Was gehört in Ihr Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i)?
Ein vollständiges und rechtswirksames Vaterschaftsurlaub Gesuch in der Schweiz muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit Arbeitgeber und Ausgleichskasse die Vaterschaftsentschädigung gemäss EOG Art. 16i ff. korrekt abwickeln können. forms-legal.com stellt eine Mustervorlage bereit, die alle wesentlichen Elemente abdeckt.
Angaben zum Antragsteller (Vater): Vollständiger Name und Vorname des Vaters, AHV-Versichertennummer (13-stellig, Format 756.XXXX.XXXX.XX), Personalnummer gemäss HR-System, Funktion und Abteilung gemäss Arbeitsvertrag sowie vollständige Wohnanschrift für Korrespondenz. Die AHV-Nummer ist zentral, da die Ausgleichskasse die Vaterschaftsentschädigung nach AHVG und EOG unter dieser Nummer verbucht. Bei auslendischen Staatsangehörigen ist auch die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung (B, C oder G gemäss AIG) anzugeben.
Angaben zum Arbeitgeber und Empfänger: Vollständiger Firmenname des Arbeitgebers gemäss Handelsregistereintrag, zuständige HR-Person oder direkter Vorgesetzter sowie die Ausgleichskasse, bei welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist. Die zuständige Ausgleichskasse ist entscheidend: Sie nimmt die EOG-Meldung entgegen, prüft den Anspruch nach EOG Art. 16d und zahlt die Taggelder an den Arbeitgeber aus. Arbeitgeber, die bei einer Verbandsausgleichskasse (z.B. Ausgleichskasse des Kaufmännischen Verbandes, AHV-Ausgleichskasse der Wirtschaft) angeschlossen sind, melden dort; übrige Arbeitgeber bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Angaben zum Kind: Vollständiger Name des Kindes gemäss Geburtsurkunde, Geburtsdatum (massgeblich für Beginn der 6-Monats-Frist nach OR Art. 329g Abs. 3). Das Vaterschaftsverhaltnis muss nachgewiesen werden — bei verheirateten Eltern durch den Zivilstandsausweis, bei unverheirateten Paaren durch die Vaterschaftsanerkennung nach ZGB Art. 260. Bei Adoption eines Kindes unter 4 Jahren gilt nach OR Art. 329g Abs. 1 ebenfalls ein Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub; das Adoptionsdatum tritt an die Stelle des Geburtsdatums.
Bezugsmodell und Zeitraum des Vaterschaftsurlaubs: Angabe, ob der Urlaub am Stück (14 aufeinanderfolgende Werktage), wochenweise (2 nicht zusammenhängende Wochen) oder tageweise (14 einzelne Tage innert 6 Monaten) bezogen wird. Klare Angabe des Beginns und Endes des Vaterschaftsurlaubs (im Schweizer Datumsformat DD.MM.YYYY). Die Angabe des Bezugsmodells gemäss EOG Art. 16k erleichtert die Abrechnung durch die Ausgleichskasse und die betriebliche Planung durch den Arbeitgeber.
Angaben zur Stellvertretung: Name der Stellvertretungsperson und Übergabemodalitäten. Bei Führungsfunktionen oder spezialisierten Stellen erwartet der Arbeitgeber eine klare Regelung, wie laufende Aufgaben, Projekte und Kundenkontakte während der Abwesenheit betreut werden. Eine Übergabeliste mit offenen Aufgaben und Terminen ist branchenübergreifend empfehlenswert.
Sozialversicherungsrechtliche Hinweise im Gesuch: Das Gesuch sollte einen Hinweis enthalten, dass die AHV/IV/EO- und BVG-Beiträge auf die Vaterschaftsentschädigung weiter erhoben werden und dass der koordinierte Lohn nach BVG Art. 8 während des Urlaubs aufrechterhalten bleibt. Dies verhindert Lücken in der beruflichen Vorsorge und klärt Missverständnisse zwischen Arbeitgeber, Ausgleichskasse und BVG-Vorsorgeeinrichtung.
Datum und Unterschrift: Das Gesuch ist handschriftlich oder digital zu unterzeichnen (nach DSG-konformer elektronischer Signatur). Das Datum des Gesuchs ist anzugeben. Bei digitalen Einreichungen per E-Mail oder HR-System genügt die eingescannte Unterschrift in vielen Unternehmen; bei Unsicherheit gilt die Schriftform mit Originalunterschrift.
Belege und Beilagen: Dem Gesuch sind folgende Dokumente beizulegen: Geburtsurkunde des Kindes (oder Adoptionsurkunde), Personalausweis oder Aufenthaltsbewilligung bei Drittstaatsangehörigen sowie allenfalls die Heiratsurkunde resp. die Vaterschaftsanerkennungserklärung nach ZGB Art. 260. Die Ausgleichskasse kann von der anmeldenden Person zusätzliche Unterlagen verlangen, falls Zweifel am Vaterschaftsverhaltnis oder an den AHV-Versicherungszeiten bestehen.
Aufbewahrung und Fristen nach Antragseinreichung: Der Arbeitgeber leitet das Gesuch innert der gesetzlichen Fristen an die Ausgleichskasse weiter. Die Ausgleichskasse prüft den Anspruch, berechnet die Taggelder (80 Prozent des AVE-Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag) und erstattet dem Arbeitgeber die ausbezahlten Entschädigungen. Eine Kopie des Gesuchs und aller Beilagen ist vom Arbeitnehmer aufzubewahren. Im Streitfall vor dem Sozialversicherungsgericht oder dem kantonalen Arbeitsgericht dient das Gesuch als Beweisurkunde für den Zeitpunkt der Anmeldung und die Absprache mit dem Arbeitgeber.
Besonderheiten bei Mehrfachbeschäftigung oder Kurzarbeit: Bei Vatern mit mehreren Teilzeitstellen ist der Vaterschaftsurlaub bei jedem Arbeitgeber gesondert zu beantragen. Ist der Betrieb zum Zeitpunkt der Geburt in Kurzarbeit nach AVIG Art. 31 ff., so ändert dies nichts am Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und Vaterschaftsentschädigung — die VAE wird auf Basis des massgebenden Einkommens berechnet, nicht auf Basis des reduzierten Kurzarbeitslohns.
So füllen Sie Ihr Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i) aus
Das korrekte Ausfüllen des Vaterschaftsurlaub Gesuchs in der Schweiz erfordert einige Vorbereitungsschritte, damit die Einreichung reibungslos ablaueft und die Ausgleichskasse den EOG-Anspruch schnell bearbeiten kann.
Schritt 1 — Geburtsurkunde und Dokumente bereitlegen. Sobald das Kind geboren ist, erhalten die Eltern vom Zivilstandsamt die Geburtsurkunde. Bei ledigen Vatern ist zuvor die Vaterschaftsanerkennung nach ZGB Art. 260 beim Zivilstandsamt oder der Kindesschutzbehorde erforderlich. Sammeln Sie zudem Ihren AHV-Ausweis (13-stellige Nummer), Ihren Arbeitsvertrag als Referenz für Personalnummer und Funktion sowie die Adresse der zuständigen Ausgleichskasse des Arbeitgebers.
Schritt 2 — Ausgleichskasse des Arbeitgebers identifizieren. Fragen Sie in der HR-Abteilung oder bei der Buchhaltung nach, bei welcher Ausgleichskasse der Arbeitgeber angeschlossen ist. Diese Information findet sich auf Ihrer Lohnabrechnung (AHV-Beiträge). Typische Ausgleichskassen in der Schweiz sind kantonale Ausgleichskassen (z.B. SVA Zürich, SVA Bern, Caisse AVS du canton de Geneve) oder Verbandsausgleichskassen (z.B. AHV-Ausgleichskasse des Kaufmännischen Verbandes, Ausgleichskasse SSO für Zahnarzte, Ausgleichskasse Promea).
Schritt 3 — Bezugsmodell festlegen. Entscheiden Sie, ob Sie den Vaterschaftsurlaub am Stück (14 aufeinanderfolgende Arbeitstage), wochenweise (in 2 getrennten Wochen) oder tageweise (verteilt über bis zu 6 Monate ab Geburt) beziehen möchten. Das Bezugsmodell nach EOG Art. 16k beeinflusst die betriebliche Planung und sollte möglichst frühzeitig mit dem Vorgesetzten besprochen werden.
Schritt 4 — Urlaubsbeginn und -ende bestimmen. Tragen Sie das geplante Startdatum und Enddatum des Vaterschaftsurlaubs ein. Das Startdatum darf nicht vor dem Geburtsdatum des Kindes liegen und muss innerhalb der 6-Monats-Frist ab Geburt sein. Das Enddatum ergibt sich aus dem Bezugsmodell: bei Bezug am Stück sind es 14 aufeinanderfolgende Werktage ohne Wochenenden und Feiertage.
Schritt 5 — Stellvertretung regeln. Nennen Sie im Gesuch die Stellvertretungsperson und beschreiben Sie kurz die Übergabemodalitäten. Eine konkrete Übergabe verhindert betriebliche Unruhe und stärkt das Vertrauen des Arbeitgebers. Bei komplexen Funktionen sollte vor dem Urlaubsantritt ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt werden.
Schritt 6 — Gesuch unterzeichnen und einreichen. Das Gesuch wird am Antragsdatum handschriftlich oder digital unterzeichnet. Reichen Sie es zusammen mit der Geburtsurkunde (Kopie) per E-Mail oder auf dem Postweg an HR oder den direkten Vorgesetzten ein. Behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Der Arbeitgeber leitet die EOG-Anmeldung an die Ausgleichskasse weiter; diese bearbeitet den Antrag in der Regel innert weniger Wochen.
Schritt 7 — Anspruch und Auszahlung kontrollieren. Nach Bearbeitung durch die Ausgleichskasse erhalten Sie eine Bestätigung über die genehmigten Taggelder. Überprüfen Sie, ob die Berechnung korrekt ist: 80 Prozent des massgebenden Einkommens (AHVG-pflichtiger Lohn der letzten 6 Monate vor Geburt), maximal CHF 220 pro Tag. Bei Unstimmigkeiten können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Entscheids Einsprache bei der Ausgleichskasse erheben (ATSG Art. 52).
Schritt 8 — Lohnfortzahlung während des Vaterschaftsurlaubs. Während des Vaterschaftsurlaubs zahlt der Arbeitgeber weiterhin den vollen Lohn (OR Art. 329g Abs. 2). Die Ausgleichskasse erstattet dem Arbeitgeber die Taggelder nach EOG Art. 16k. Der BVG-Koordinationslohn nach BVG Art. 8 wird weiterhin abgezogen; AHV/IV/EO-Beiträge nach AHVG Art. 5 werden auf der Entschädigung erhoben. Die Nichtberufsunfall-Prämie nach UVG wird während des Urlaubs weiter abgezogen. Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber diese Beiträge korrekt abführt, damit keine Lücken in der 2. Saule BVG entstehen.
Rechtliche Anforderungen für Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i)
Das Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz unterliegt mehreren gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Vater und Arbeitgeber kennen müssen.
Anspruchsvoraussetzungen nach EOG Art. 16d. Der Vater muss zum Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhaltnis stehen oder selbstständig erwerbstätig sein. Er muss in den fünf Monaten vor der Geburt mindestens 5 Monate lang ununterbrochen bei der AHV versichert gewesen sein und während dieser Zeit Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Nicht erfüllt ist die Bedingung, wenn der Vater in dieser Zeit arbeitslos, vorzeitig pensioniert oder wegen Krankheit vollständig arbeitsunfähig war (ohne Erwerbsersatz). Das Sozialversicherungsgericht klärt Anspruchsstreitigkeiten nach ATSG Art. 56.
Fristwahrung nach OR Art. 329g Abs. 3. Der Vaterschaftsurlaub ist innerhalb von sechs Monaten ab Geburtsdatum zu beziehen. Diese Frist ist peremptorisch — bei Versäumnis erlischt der Anspruch, ohne dass eine Verlängerung möglich wäre. Einzige Ausnahme: Wenn der Vater während der gesamten 6-Monats-Frist aus einem Grund nach EOG Art. 16n (Krankheit, Unfall, Militärdienst) an der Ausübung gehindert war, kann die Frist nach Einzelfallprüfung durch die Ausgleichskasse kulanzweise verlängert werden — gesetzlich verankert ist dies jedoch nicht.
Gleichstellungsrechtliche Aspekte. Das Gleichstellungsgesetz (GlG, SR 151.1) Art. 3 verbietet jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder des Familienstands. Der Arbeitgeber darf den Vaterschaftsurlaub nicht verweigern, einschränken oder mit negativen Folgen für die Karriere verbinden. Jede mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsurlaub — etwa Entlassung während oder kurz nach dem Urlaub — kann als missbaeuchliche Kündigung nach OR Art. 336 Abs. 1 lit. d bewertet werden und zu Entschädigungsansprüchen von bis zu 6 Monatslohnen führen.
Datenschutz bei Weiterleitung an Ausgleichskassen. Die Weitergabe von Personendaten (AHV-Nummer, Geburtsurkunde, Angaben zum Kind) an die Ausgleichskasse erfolgt nach dem revidierten DSG (SR 235.1) und den Grundsätzen des AHVG. Die Ausgleichskassen unterliegen dem Berufsgeheimnis nach AHVG Art. 50a; Daten werden nur zur Prüfung des EOG-Anspruchs verwendet. Der Arbeitgeber darf keine Kopien der Geburtsurkunde in der Personalakte aufbewahren, die über das gesetzlich Erforderliche hinausgehen.
GAV-Bestimmungen. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können ergänzende oder abweichende Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub gelten. Der L-GAV des Gastgewerbes, der LMV des Bauhauptgewerbes und weitere GAV können über OR Art. 329g hinausgehende Ansprüche vorsehen; diese sind dem gesetzlichen Mindestanspruch hinzuzurechnen, nicht zu substituieren.
Sozialversicherungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers. Während des Vaterschaftsurlaubs muss der Arbeitgeber weiterhin die AHV/IV/EO-Arbeitgeberbeiträge nach AHVG Art. 12 abführen — diese berechnen sich auf die gesamte Vaterschaftsentschädigung. Die BVG-Vorsorgeeinrichtung muss informiert werden, damit der koordinierte Lohn und die Beiträge korrekt berechnet werden. Ein Arbeitgeber, der diese Pflichten verletzt, haftet persönlich nach AHVG Art. 52 für entgangene Beiträge und kann bei der Ausgleichskasse SVA Zürich, SVA Bern oder der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse gemahnt werden. Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer während des Vaterschaftsurlaubs unberechtigt den Lohn kürzten, riskieren Rückforderungsklagen vor dem Arbeitsgericht sowie Busse nach OR Art. 325. Die Verletzung des gesetzlichen Anspruchs auf Vaterschaftsurlaub ist eine schwerwiegende Arbeitsrechtsverletzung in der Schweiz.
Häufige Fehler bei Ihrem Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i)
Häufige Fehler beim Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz führen zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Vaterschaftsentschädigung oder zum vollständigen Verlust des Anspruchs.
Fehler 1 — Gesuch zu spät eingereicht. Der häufigste Fehler ist das Übersehen der 6-Monats-Bezugsfrist nach OR Art. 329g Abs. 3. Väter, die das Gesuch erst im fünften Monat nach der Geburt einreichen, können nur noch wenige Taggelder beziehen, da die Ausgleichskasse die verbleibenden Tage bis Fristablauf berechnet. Abhilfe: Gesuch unmittelbar nach der Geburt oder noch vor dem Geburtstermin einreichen.
Fehler 2 — Fehlende AHV-Nummer oder falsche Schreibweise. Die Ausgleichskasse identifiziert den Vater anhand der AHV-Versichertennummer (756.XXXX.XXXX.XX). Fehlt diese oder ist sie falsch, verzögert sich die Bearbeitung erheblich. Die AHV-Nummer findet sich auf dem AHV-Ausweis, der Lohnabrechnung oder dem Krankenkassenausweis.
Fehler 3 — Falsches Bezugsmodell angegeben. Wird im Gesuch das Bezugsmodell nicht klar angegeben oder später eigenmachtig geändert ohne Absprache mit dem Arbeitgeber, entstehen Planungsprobleme im Betrieb und Unklarheiten bei der Ausgleichskasse bezüglich der Auszahlungsdaten. Das Bezugsmodell nach EOG Art. 16k sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprochen und im Gesuch klar festgehalten werden.
Fehler 4 — Fehlende Geburtsurkunde als Beilage. Ohne Kopie der Geburtsurkunde kann die Ausgleichskasse den Vaterschaftsanspruch nicht prufen. Väter reichen das Gesuch manchmal ohne Beilagen ein und vertrauen darauf, dass der Arbeitgeber die Dokumente beschafft — dies ist falsch. Der Vater ist verantwortlich, die Geburtsurkunde selbst beizulegen oder nachzureichen.
Fehler 5 — Kein schriftliches Gesuch bei verzögertem Bezug. Wer den Vaterschaftsurlaub tageweise über mehrere Monate verteilt, vergisst manchmal, die später geplanten Tage schriftlich beim Arbeitgeber anzumelden. Möglicherweise wurde beim Arbeitgeber nur mündlich eine Absprache getroffen. Ohne schriftliches Gesuch fehlt bei allfälligen Streitigkeiten der Beweis. Jede Bezugsphase — insbesondere bei aufgeteiltem Bezug — sollte schriftlich festgehalten werden.
Fehler 6 — Nichtbeachtung des GAV. In Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (z.B. L-GAV Gastgewerbe, LMV Bauhauptgewerbe) können erweiterte Vaterschaftsurlaubsansprüche gelten. Väter, die nur den gesetzlichen Mindestanspruch nach OR Art. 329g geltend machen, verpassen unter Umständen die zusätzlichen GAV-Tage. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf den weitergehenden GAV-Anspruch hinzuweisen — tut er dies nicht, können Nachforderungen entstehen.
Fehler 7 — Kein Lohnfortzahlungsnachweis während des Vaterschaftsurlaubs. Manche Arbeitgeber — insbesondere KMU — kürzen irrtümlicherweise den Lohn während des Vaterschaftsurlaubs und warten auf die Rückerstattung durch die Ausgleichskasse. Nach OR Art. 329g Abs. 2 schuldet der Arbeitgeber jedoch weiterhin den vollen Lohn; die Entschädigung der Ausgleichskasse entschädigt den Arbeitgeber, nicht den Arbeitnehmer direkt. Väter sollten darauf achten, dass ihre Lohnabrechnung während des Vaterschaftsurlaubs den vollen Lohn ausweist. Bei Kürzung ist sofort beim Arbeitgeber oder HR zu reklamieren — allenfalls ist das kantonale Arbeitsgericht anzurufen (OR Art. 343, kostenlos bis CHF 30'000).
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 97CH official
- OR Art. 329gCH official
- OR Art. 329fCH official
- OR Art. 329aCH official
- OR Art. 336CH official
- OR Art. 325CH official
- OR Art. 343CH official
- ZGB Art. 260CH official
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Forms Legal. (2026). Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/employment/forms/vaterschaftsurlaub-gesuch-schweiz
"Vaterschaftsurlaub Gesuch Schweiz (OR Art. 329g, EOG Art. 16i) (Schweiz)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/switzerland/employment/forms/vaterschaftsurlaub-gesuch-schweiz.
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Anspruch auf den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub in der Schweiz nach OR Art. 329g haben Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in einem Arbeitsverhaltnis stehen oder selbstständig erwerbstätig sind und in den fünf Monaten vor der Geburt mindestens 5 Monate ununterbrochen bei der AHV versichert waren und einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Diese Anspruchsvoraussetzungen sind in EOG Art. 16d verankert. Die Vaterschaftsentschädigung nach EOG Art. 16k beträgt 80 Prozent des massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommens der letzten 6 Monate vor der Geburt, höchstens jedoch CHF 220 pro Tag (Stand 2026), was einem versicherten Jahreseinkommen von maximal CHF 148'200 entspricht. Der Anspruch gilt auch bei Adoption eines Kindes unter 4 Jahren (OR Art. 329g Abs. 1). Keinen Anspruch haben Väter, die zum Geburtszeitpunkt arbeitslos, vorzeitig in Rente oder nicht AHV-pflichtig sind. Bei Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsbewilligung B oder C gilt derselbe Anspruch wie für Schweizer Staatsangehörige, sofern die Versicherungsvoraussetzungen nach EOG erfüllt sind.
Der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in der Schweiz umfasst 14 Arbeitstage (zwei Wochen) gemäss OR Art. 329g Abs. 1. Diese 14 Arbeitstage müssen innerhalb von 6 Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes bezogen werden (OR Art. 329g Abs. 3). Die 6-Monats-Frist ist peremptorisch; nach Ablauf erlischt der Anspruch und nicht bezogene Tage verfallen ersatzlos. Die 14 Arbeitstage können am Stück (2 aufeinanderfolgende Wochen), wochenweise (2 getrennte Wochen) oder tageweise (14 einzelne Tage) bezogen werden (EOG Art. 16k). Das Wochenende sowie gesetzliche Feiertage zählen nicht als Arbeitstage. Hat das Kind beispielsweise das Geburtsdatum 15. Januar 2026, so muss der Vaterschaftsurlaub spatestens bis zum 14. Juli 2026 vollständig bezogen sein. Branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge wie der L-GAV des Gastgewerbes oder kantonale GAV des öffentlichen Dienstes können über die gesetzliche Mindestdauer von 14 Tagen hinausgehende Ansprüche vorsehen.
Die Vaterschaftsentschädigung (VAE) nach EOG Art. 16k beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Die Berechnung basiert auf dem AHV-pflichtigen Lohn. Das Taggeld ist jedoch auf CHF 220 pro Tag (Stand 2026) begrenzt, was einem massgebenden Jahreslohn von CHF 148'200 entspricht. Bei einem Lohn von z.B. Fr. 8'000.- pro Monat (Jahreslohn Fr. 96'000.-) beträgt das Taggeld 80 Prozent von Fr. 263.- = Fr. 210.- pro Tag. Die Vaterschaftsentschädigung wird nicht direkt an den Vater ausbezahlt: Der Arbeitgeber meldet den Anspruch bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (z.B. SVA Zürich, SVA Bern) an; die Ausgleichskasse prüft den Anspruch und erstattet dem Arbeitgeber die Taggelder nach AHVG und EOG. Der Arbeitgeber seinerseits zahlt weiterhin den vollen Lohn nach OR Art. 329g Abs. 2 und verrechnet die Entschädigung intern. AHV/IV/EO-Beiträge nach AHVG Art. 5 werden auf die Vaterschaftsentschädigung erhoben.
Nein, der Arbeitgeber kann den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nach OR Art. 329g nicht verweigern, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach EOG Art. 16d erfüllt sind. Der Vaterschaftsurlaub ist ein zwingender gesetzlicher Anspruch. Vertragsklauseln, die ihn ausschliessen oder einschränken, sind gemäss OR Art. 361 und 362 nichtig. Der Arbeitgeber darf jedoch den konkreten Zeitpunkt des Bezugs innerhalb der 6-Monats-Frist im Rahmen seiner Betriebsorganisation mitgestalten, soweit betriebliche Gründe vorliegen. Eine Ablehnung oder wesentliche Einschränkung des Zeitpunkts bedarf einer sachlichen Begründung. Jede mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung des Vaters aufgrund des Vaterschaftsurlaubs, etwa Entlassung, Versetzung auf einen schlechteren Posten oder Lohnkürzung, kann als missbaeuchliche Kündigung nach OR Art. 336 Abs. 1 lit. d oder als Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz (GlG, SR 151.1) gewertet werden. Im Streitfall kann der Vater das kantonale Arbeitsgericht anrufen; bei Streitwerten bis CHF 30'000 ist das Verfahren nach OR Art. 343 kostenlos.
Wird der Vaterschaftsurlaub nicht vollständig innert sechs Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes bezogen, erlischt der Anspruch auf die nicht bezogenen Taggelder gemäss OR Art. 329g Abs. 3. Eine Verlängerung der Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nicht bezogene Urlaubstage können nicht auf den Ferienanspruch nach OR Art. 329a angerechnet oder in eine Entschädigung in Geld umgewandelt werden. Ausnahmsweise kann die Ausgleichskasse bei Nachweis einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit während der gesamten 6-Monats-Frist (z.B. aufgrund eines schweren Unfalls oder einer schweren Erkrankung nach KVG) eine kulanzweise Verlängerung prufen. Eine gesetzliche Grundlage dafür besteht jedoch nicht. Väter sollten deshalb das Gesuch möglichst frühzeitig einreichen und den Bezugszeitpunkt mit dem Arbeitgeber verbindlich vereinbaren, um den Anspruch zu sichern. Bei Unsicherheiten kann die zuständige Ausgleichskasse (z.B. SVA Zürich) oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kontaktiert werden.
Der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz nach OR Art. 329g umfasst 14 Arbeitstage (zwei Wochen) und muss innert 6 Monaten ab Geburt bezogen werden. Der Mutterschaftsurlaub nach OR Art. 329f umfasst hingegen 14 Wochen (98 Tage) und beginnt zwingend am Geburtsdatum. Beide Urlaubsarten sind im Erwerbsersatzgesetz (EOG, SR 834.1) verankert und werden durch die AHV-Ausgleichskassen zu 80 Prozent des Erwerbseinkommens (max. CHF 220/Tag) entschädigt. Einen gesetzlichen Elternurlaub im eigentlichen Sinne, bei dem Vater und Mutter flexibel Wochen untereinander aufteilen können, gibt es in der Schweiz bislang nicht (Stand 2026). Einzelne grosse Arbeitgeber und Kantone bieten freiwillig längere oder flexiblere Regelungen an. Im Gegensatz zu Deutschland (Elternzeit nach BEEG), Frankreich (conge parental) oder Schweden bietet die Schweiz keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Elternurlaub über die Mindestansprüche hinaus. Das Mutterschaftsurlaub-Gesuch nach OR Art. 329f ist separat einzureichen und richtet sich an dieselbe Ausgleichskasse.
Dem Vaterschaftsurlaub Gesuch in der Schweiz sind folgende Dokumente beizulegen, damit der Arbeitgeber die EOG-Anmeldung bei der Ausgleichskasse korrekt einreichen kann. Erstens eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, ausgestellt vom Zivilstandsamt der Geburts- oder Heimatgemeinde; bei einer Geburt im Ausland eine apostillierte Geburtsurkunde mit Übersetzung. Zweitens bei unverheirateten Vatern eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung nach ZGB Art. 260, ausgefertigt vom Zivilstandsamt oder der Kindesschutzbehorde. Drittens eine Kopie des AHV-Ausweises mit der 13-stelligen Versichertennummer (Format 756.XXXX.XXXX.XX). Bei Bedarf kann die Ausgleichskasse zusätzlich die Lohnabrechnungen der 6 Monate vor der Geburt anfordern, um das massgebende Einkommen für die Berechnung der Taggelder nach EOG Art. 16k festzustellen. Bei Drittstaatsangehörigen kann auch eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung verlangt werden. Der Arbeitgeber meldet den Anspruch bei der zuständigen Ausgleichskasse (z.B. SVA Zürich, SVA Bern) an und leitet alle Unterlagen weiter. Der Datenschutz nach DSG (SR 235.1) gilt für alle übermittelten Personendaten.
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