Skip to main content

Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland

Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland

BGB §307 AGB | BGH V ZR 30/11 | Exklusivität ohne Kaufpflicht

Reservierungsvereinbarung

RESERVIERUNGSVEREINBARUNG IMMOBILIE (Privatschriftlich — keine Kaufverpflichtung, keine notarielle Beurkundungspflicht) Datum: [Contract Date] Zwischen: 1. VERKÄUFER / MAKLER: [Seller Name] [Seller Address] 2. KAUFINTERESSENT: [Buyer Name] [Buyer Address] wird folgende Reservierungsvereinbarung getroffen:

§1 Reservierungsobjekt

§1 RESERVIERUNGSOBJEKT Anschrift: [Property Address] Beschreibung: [Property Description] Angebotener Kaufpreis (unverbindlich): [Offered Price] Der vorstehend genannte Kaufpreis ist eine unverbindliche Angabe und begründet weder ein bindendes Kaufangebot noch eine Kaufverpflichtung.

§2 Reservierungsfrist und Exklusivität

§2 RESERVIERUNGSFRIST UND EXKLUSIVITÄTSVERPFLICHTUNG Reservierungsbeginn: [Reservation Start] Reservierungsende: [Reservation End] Exklusivitätsverpflichtung: [Exclusivity Obligation] Nach Ablauf der Reservierungsfrist erlischt die Exklusivitätszusage automatisch, sofern kein notarieller Kaufvertrag oder notarieller Vorvertrag abgeschlossen wurde.

§3 Reservierungsgebühr

§3 RESERVIERUNGSGEBÜHR Reservierungsgebühr: EUR [Reservation Fee] Fälligkeit: Zahlbar bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Rückzahlung: [Fee Refund Rule] Diese Vereinbarung begründet keine Verpflichtung des Kaufinteressenten zum Abschluss eines Kaufvertrags. Der Kaufinteressent ist frei in seiner Entscheidung, ob er den Kaufvertrag abschließt. Ein Kaufvertrag über die Immobilie bedarf gemäß §311b Abs. 1 BGB zwingend der notariellen Beurkundung.

§4 Allgemeine Bestimmungen

§4 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Keine Kaufverpflichtung: Diese Reservierungsvereinbarung begründet ausdrücklich keine Kaufverpflichtung und keinen Vorvertrag nach §311b BGB. Der Kaufvertrag über die Immobilie muss notariell beurkundet werden. Schadenersatz bei Exklusivitätsverletzung: Veräußert der Verkäufer/Makler die Immobilie während der Reservierungsfrist an Dritte, macht er sich nach §§280, 241 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig. Geltungsrecht: Deutsches Recht. Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten. Schriftformklausel: Änderungen bedürfen der Schriftform.

Unterschriften

UNTERSCHRIFTEN _________________________ [Seller Name] (Verkäufer / Makler) _________________________ [Buyer Name] (Kaufinteressent) HIERMIT BESTÄTIGEN BEIDE PARTEIEN, dass diese Vereinbarung keine Kaufverpflichtung begründet und der endgültige Kaufvertrag notariell zu beurkunden ist.

Verkäufer / Makler

________________

Signature

Kaufinteressent

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland?

Der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR Senat in Karlsruhe) hat in seiner Leitentscheidung V ZR 30/11 vom 20. Juli 2012 die Zulässigkeit von Makler-Reservierungsvereinbarungen mit Reservierungsgebühr grundsätzlich anerkannt, aber zugleich enge Voraussetzungen für die Wirksamkeit aufgestellt: Erstens darf die Reservierungsgebühr nach §307 BGB (AGB-Inhaltskontrolle, da Reservierungsvereinbarungen häufig als vorformulierte Klausel des Maklers oder Bauträgers verwendet werden) 10-15 % der Maklerprovision nicht wesentlich übersteigen. Zweitens darf die Reservierungsvereinbarung keine versteckte Kaufverpflichtung oder Kaufoption enthalten — andernfalls ist sie als Vorvertrag einzustufen und bedarf der notariellen Beurkundung nach §311b BGB, bei deren Fehlen die Nichtigkeit nach §125 BGB eintritt.

Die Abgrenzung zwischen Reservierungsvereinbarung und Vorvertrag ist für die Formwirksamkeit entscheidend: Enthält die Vereinbarung eine einseitige oder gegenseitige Verpflichtung, einen Kaufvertrag zu schließen, ist sie nach §311b Abs. 1 BGB formbedürftig. Fehlt diese Kaufverpflichtung und bleibt der Kaufentschluss dem Interessenten freigestellt, ist die Reservierungsvereinbarung privatschriftlich wirksam — vorausgesetzt, die Reservierungsgebühr ist nach §307 BGB angemessen und die Exklusivitätszusage ist klar formuliert.

Die Reservierungsgebühr kompensiert den Verkäufer oder Immobilienmakler (z.B. DAHLER & COMPANY, ENGEL & VÖLKERS, VON POLL IMMOBILIEN) für den wirtschaftlichen Ausschluss anderer Interessenten während der Reservierungsfrist. Wenn der Kaufinteressent vom Kauf Abstand nimmt, ist die Rückzahlung der Reservierungsgebühr zu regeln: Bei verschuldenslosem Rücktritt des Interessenten (Ablehnung durch Bank, erhebliche Mängel aus Sachverständigengutachten) hat der BGH eine Rückzahlungspflicht in vielen Fällen bejaht, wenn die Reservierungsgebühr unverhältnismäßig hoch war (§812 BGB — ungerechtfertigte Bereicherung). Zwischen Makler und Käufer ist zudem zu klären, ob die Reservierungsgebühr auf die spätere Maklerprovision nach §656d BGB angerechnet wird.

Von der Reservierungsvereinbarung zu unterscheiden ist auch das dingliche Vorkaufsrecht nach §§1094 ff. BGB, bei dem dem Reservierungsberechtigten das dingliche Recht zusteht, das Grundstück beim Eintreten einer Kaufofferte Dritter zu den gleichen Bedingungen zu erwerben — dieses dinglich gesicherte Vorkaufsrecht erfordert Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs und notarielle Beurkundung nach §311b BGB. Es bietet dem Interessenten erheblich stärkeren Schutz als die schuldrechtliche Reservierungsvereinbarung, erfordert aber mehr Zeit und Kosten.

Wann brauchen Sie Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland?

Eine Reservierungsvereinbarung für eine Immobilie in Deutschland wird eingesetzt, wenn ein ernsthafter Kaufinteressent eine Immobilie exklusiv prüfen und sicherstellen möchte, dass der Verkäufer die Immobilie nicht parallel an Dritte verkauft — ohne bereits einen verbindlichen Kaufvertrag oder Vorvertrag eingehen zu wollen oder zu können.

Finanzierungsprüfung noch ausstehend: Der Interessent hat die Immobilie besichtigt und ist grundsätzlich kaufbereit, muss aber erst die Finanzierungsdetails mit seiner Bank klären. Während dieser Zeit möchte er sicherstellen, dass die Immobilie nicht an einen anderen Interessenten verkauft wird. Die Reservierungsvereinbarung gibt ihm diese Sicherheit ohne sofortige notarielle Bindung.

Bauliche Due-Diligence-Prüfung: Der Interessent möchte vor einem verbindlichen Kaufvertrag einen Bausachverständigen (z.B. nach BVSK — Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) mit der Begutachtung des Gebäudes beauftragen. Mängel am Gebäude (Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeit, Schimmel, veraltete Heizungsanlage, Dachzustand) können erhebliche Folgekosten nach sich ziehen und sollten vor dem Kauf bekannt sein.

Abklärung baurechtlicher Fragen: Käufer, die die Immobilie umbauen, erweitern oder umnutzen möchten, klären während der Reservierungsphase mit dem Bauordnungsamt, ob ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist und ob der Bebauungsplan nach §8 BauGB entsprechende Nutzungen erlaubt.

Verkauf durch Makler mit Kundenstamm: Makler im gewerblichen Immobilienbereich setzen häufig Reservierungsvereinbarungen ein, um ernsthaften Interessenten Exklusivität zu geben und gleichzeitig eine Kompensation für den Ausschluss anderer Interessenten zu erhalten. Nach dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (Maklergesetz 2020, §656d BGB) ist die Reservierungsgebühr eine gesonderte Vereinbarung, die auf die spätere Provision angerechnet werden kann.

Vermietete Objekte mit laufenden Mietverhältnissen: Wenn der Interessent eine vermietete Immobilie kaufen und nach Kündigung des Mieters selbst nutzen möchte, prüft er in der Reservierungsphase die Mietverträge, Kündigungsschutzfristen und etwaige Sperrfristen nach §577a BGB (bis zu zehn Jahre in angespannten Wohnungsmärkten).

Neubau vom Bauträger vor Fertigstellung: Bauträger setzen Reservierungsvereinbarungen ein, um die Nachfrage nach noch nicht fertiggestellten Wohnungen zu binden, bevor der eigentliche Bauträgervertrag nach §650u BGB notariell beurkundet wird.

Was gehört in Ihr Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland?

Eine wirksame und rechtssichere Reservierungsvereinbarung Immobilie in Deutschland muss folgende wesentliche Elemente enthalten, um die Anforderungen der BGH-Rechtsprechung (V ZR 30/11) und der §307 BGB-AGB-Inhaltskontrolle zu erfüllen.

Parteien mit vollständigen Angaben: Vollständige Identifikation von Verkäufer/Makler und Kaufinteressent (Name, Anschrift, ggf. Firmenbezeichnung und Handelsregisternummer bei gewerblichem Makler). Bei Makler-Reservierungsvereinbarungen ist klar zu regeln, ob der Makler (z.B. ENGEL & VÖLKERS Lizenzpartner GmbH) im eigenen Namen oder als Stellvertreter des Verkäufers handelt — dies bestimmt die Anspruchsgegner bei Pflichtverletzung.

Genaue Beschreibung der Immobilie: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Lage, Objekttyp (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Eigentumswohnung, Grundstück), Wohnfläche nach WoFlV in m², Anzahl der Zimmer, Baujahr — so präzise, dass keine Verwechslung mit anderen Objekten möglich ist. Bei Eigentumswohnung: Etage, Wohnungsnummer, Miteigentumsanteil (z.B. 85/1000) aus der Teilungserklärung nach §8 WEG.

Reservierungsfrist mit klarem Start und Ende: Startdatum und Enddatum der Reservierung als feste Datumsangaben (nicht «vier Wochen» ohne Startdatum). Übliche Fristen: zwei bis acht Wochen, ausreichend für Finanzierungsklärung und Bausachverständigengutachten. Nach Ablauf der Frist erlischt die Reservierung automatisch, sofern kein notarieller Kaufvertrag oder Vorvertrag nach §311b BGB beurkundet wurde.

Reservierungsgebühr mit Angemessenheitsnachweis: Höhe der einmaligen Reservierungsgebühr in Euro. Nach BGH V ZR 30/11 und §307 BGB-AGB-Kontrolle: orientieren Sie sich an 10-15 % der vereinbarten Maklerprovision oder an 0,5-1 % des angebotenen Kaufpreises. Bei einem angebotenen Kaufpreis von 500.000 Euro wären 2.500-5.000 Euro als Reservierungsgebühr typisch. Höhere Gebühren ohne sachliche Rechtfertigung (z.B. besonders langer Reservierungszeitraum) riskieren die §307 BGB-Unwirksamkeit der Gebührenklausel.

Anrechnungsregelung auf Provision oder Kaufpreis: Ausdrücklich regeln, ob die Reservierungsgebühr beim Abschluss des Kaufvertrags auf die Maklerprovision nach §656d BGB oder anteilig auf den Kaufpreis angerechnet wird. Ohne ausdrückliche Anrechnungsklausel zahlt der Käufer doppelt — eine nach §307 BGB möglicherweise unwirksame Doppelbelastung.

Rückzahlungsregel für verschiedene Szenarien: Unter welchen konkreten Umständen wird die Reservierungsgebühr erstattet? Empfohlene Regelungen: Rückzahlung bei schriftlicher Kreditablehnung durch die Bank des Käufers; Rückzahlung bei erheblichen Mängeln, die vom Bausachverständigen (BVSK-zertifiziert) nach Reservierungsabschluss festgestellt wurden und die der Käufer nicht kannte; kein Rückzahlungsanspruch bei grundlosem Kaufverzicht. BGH V ZR 30/11 schützt den Käufer bei unverhältnismäßiger Gebühr und gibt ihm einen §812 BGB-Rückzahlungsanspruch.

Keine versteckte Kaufverpflichtung — ausdrückliche Klarstellung: Die Vereinbarung muss mit einem ausdrücklichen Passus klarstellen, dass sie keine Kaufverpflichtung und keinen Vorvertrag nach §311b BGB begründet und dass der Interessent frei in seiner Kaufentscheidung ist. Jede Formulierung, die eine Kaufpflicht impliziert («Der Käufer verpflichtet sich, die Immobilie zu erwerben», «unwiderrufliche Kaufabsichtserklärung», «Option auf Erwerb»), macht die privatschriftliche Vereinbarung zum formzwangpflichtigen Vorvertrag nach §311b BGB — und ohne notarielle Beurkundung nach §125 BGB nichtig.

Exklusivitätsverpflichtung des Verkäufers/Maklers mit Schadensersatzfolge: Der Verkäufer oder Makler verpflichtet sich ausdrücklich, die Immobilie während der gesamten Reservierungsfrist weder an Dritte zu veräußern noch weitere verbindliche Kaufangebote zu unterbreiten. Bei Verstoß gegen diese Exklusivitätspflicht schuldet der Verkäufer oder Makler dem Reservierungsberechtigten Schadensersatz nach §§280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB in Höhe des nachgewiesenen Schadens (Finanzierungsberatungskosten, Sachverständigenhonorar, entgangene Kaufalternative).

forms-legal.com stellt diese Reservierungsvereinbarung Immobilie als strukturiertes Muster bereit. Achten Sie darauf, dass die Vereinbarung keine Kaufverpflichtung enthält, die eine notarielle Beurkundung nach §311b BGB erforderlich machen würde. Verwandte Dokumente: Vorvertrag Immobilie, Kaufvertrag Immobilie, Immobilienmaklervertrag.

So füllen Sie Ihr Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland aus

Das Ausfüllen der Reservierungsvereinbarung für eine Immobilie in Deutschland erfordert Sorgfalt, insbesondere bei der Formulierung der Reservierungsgebühr und dem Ausschluss einer Kaufverpflichtung.

Erster Schritt — Parteien und Immobilie: Tragen Sie die vollständigen Angaben zu Verkäufer/Makler und Kaufinteressent ein. Beschreiben Sie die Immobilie eindeutig: Anschrift, Objekttyp, Wohnfläche, Kaufpreis-Angebot (unverbindlich!). Bei Eigentumswohnungen: Etage, Wohnungsnummer, Sondereigentumseinheit aus der Teilungserklärung.

Zweiter Schritt — Reservierungsfrist bestimmen: Legen Sie eine realistische Reservierungsfrist fest. 4-6 Wochen sind üblich und ausreichend für Finanzierungsklärung und Bausachverständigengutachten. Zu lange Fristen (mehr als 3 Monate) reduzieren die Chancen des Verkäufers, andere Interessenten zu gewinnen, und erhöhen die Angemessenheitsfrage bei der Reservierungsgebühr.

Dritter Schritt — Reservierungsgebühr berechnen: Orientieren Sie sich an 0,5-1 % des angebotenen Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind 2.000-4.000 Euro Reservierungsgebühr üblich. Höhere Gebühren sind durch längere Reservierungsfristen oder besondere Umstände zu rechtfertigen und unterliegen der §307 BGB-AGB-Kontrolle, wenn der Makler Formularverträge verwendet.

Vierter Schritt — Anrechnungsregelung: Vereinbaren Sie schriftlich, ob die Reservierungsgebühr auf die Maklerprovision nach dem Maklergesetz 2020 (§656d BGB) oder auf den Kaufpreis angerechnet wird, wenn es zum Kaufvertrag kommt. Eine fehlende Anrechnungsregelung führt oft zu Streit.

Fünfter Schritt — Rückzahlungsregel: Formulieren Sie klar, unter welchen Bedingungen die Gebühr zurückgezahlt wird. Empfehlenswert: Rückzahlung bei Nichteintreten der Finanzierung (schriftliche Absage der Bank), bei erheblichen Mängeln, die vom Bausachverständigen festgestellt wurden und die der Kaufinteressent nicht kannte, oder bei höherer Gewalt.

Sechster Schritt — Keine Kaufverpflichtung! Prüfen Sie den gesamten Text auf Formulierungen, die eine Kaufverpflichtung implizieren könnten. Streichen Sie alle Passagen wie «verpflichtet sich zum Kauf», «unwiderrufliche Kaufzusage», «Optionsrecht auf Erwerb». Die Vereinbarung muss ausdrücklich klarstellen: «Diese Vereinbarung begründet keine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrags und ersetzt nicht den notariellen Kaufvertrag."

Siebter Schritt — Unterschriften: Die Reservierungsvereinbarung ist privatschriftlich wirksam — beide Parteien unterzeichnen eigenhändig. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber möglich. Fertigen Sie zwei Exemplare an, jede Partei erhält ein Original.

Achter Schritt — Frist überwachen: Wenn die Reservierungsfrist abläuft, ohne dass ein Kaufvertrag oder Vorvertrag beurkundet wurde, erlischt die Reservierung. Informieren Sie die andere Partei rechtzeitig, ob Sie die Frist verlängern möchten (neue Vereinbarung erforderlich) oder ob Sie von der Transaktion Abstand nehmen.

Häufige Fehler bei Ihrem Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland

Bei der Verwendung von Reservierungsvereinbarungen für Immobilien in Deutschland treten typische rechtliche Fehler auf, die die Vereinbarung unwirksam machen oder zu ungewünschten Rechtsfolgen führen.

Versteckte Kaufverpflichtung: Der häufigste und gefährlichste Fehler: Der Text der Reservierungsvereinbarung enthält Formulierungen, die eine Kaufpflicht implizieren («Der Käufer verpflichtet sich, die Immobilie zu erwerben», «unwiderrufliches Angebot», «Option auf Erwerb»). Solche Formulierungen machen die Vereinbarung zum Vorvertrag nach §311b BGB — ohne notarielle Beurkundung ist sie nach §125 BGB nichtig. Der Kaufinteressent kann nicht gezwungen werden, den Kaufvertrag zu schließen, schuldet aber möglicherweise Schadensersatz aus culpa in contrahendo (§§311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 BGB).

Unangemessen hohe Reservierungsgebühr: Wenn Makler oder Verkäufer Reservierungsgebühren in Höhe von 2-5 % des Kaufpreises erheben und dies in AGB vereinbart haben, ist die Klausel nach §307 BGB unwirksam. Der BGH-Richtwert liegt deutlich darunter. Der Käufer kann die gesamte Reservierungsgebühr nach §812 BGB zurückverlangen.

Fehlende Rückzahlungsregelung: Wenn die Reservierungsvereinbarung keine Rückzahlungsregelung enthält, entsteht Streit, wenn der Kauf nicht zustande kommt — insbesondere wenn die Bank die Finanzierung ablehnt oder ein Sachverständigengutachten erhebliche Mängel offenbart. Eine klare Rückzahlungsklausel schützt beide Seiten.

Zu lange Reservierungsfrist ohne Interessenausgleich: Eine Reservierungsfrist von mehreren Monaten ohne entsprechend hohe (und deshalb möglicherweise unwirksame) Gebühr schränkt den Verkäufer unverhältnismäßig ein. Empfehlenswert: Reservierungsfristen von 4-8 Wochen, die der realistischen Prüfungszeit entsprechen.

Kein schriftlicher Vertrag: Auch wenn die Reservierungsvereinbarung keiner notariellen Beurkundung bedarf, sollte sie schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Reservierungsabreden sind schwer nachzuweisen und im Streitfall wertlos.

Anrechnungsregelung vergessen: Wenn die Reservierungsgebühr nicht ausdrücklich auf die Maklerprovision angerechnet wird, zahlt der Käufer doppelt: die Reservierungsgebühr und die volle Provision. Eine fehlende Anrechnungsklausel bei Makler-Reservierungen kann nach §307 BGB zur Unwirksamkeit der Gebührenklausel führen.

Kaufpreis nicht als unverbindlich gekennzeichnet: Wenn der in der Reservierungsvereinbarung genannte Kaufpreis nicht ausdrücklich als «angebotener Kaufpreis», «vorläufiger Kaufpreis» oder «unverbindliche Preisangabe» gekennzeichnet ist, könnte eine Gerichtsbarkeit die Preisangabe als verbindliche Kaufpreiszusage auslegen — was wiederum eine Kaufverpflichtung und damit die Formpflicht nach §311b BGB auslösen würde.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §307 BGBDE official
  2. §311b BGBDE official
  3. §125 BGBDE official
  4. §812 BGBDE official
  5. §656d BGBDE official
  6. §577a BGBDE official
  7. §650u BGBDE official
  8. §652 BGBDE official
  9. §312c BGBDE official
  10. §355 BGBDE official
  11. §312d BGBDE official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/purchase-sale/reservierungsvereinbarung-immobilie-deutschland

MLA

"Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/purchase-sale/reservierungsvereinbarung-immobilie-deutschland.

BibTeX
@misc{formslegal-reservierungsvereinbarung-immobilie-deutschland,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Reservierungsvereinbarung Immobilie Deutschland (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/purchase-sale/reservierungsvereinbarung-immobilie-deutschland}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid