Skip to main content

Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz)

Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO / Vollstreckungsschutz

Räumungsschutzantrag

ANTRAG AUF VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ

gemäß § 765a ZPO (Räumungsschutz / sittenwidrige Härte)

Gericht und Parteien

An das Vollstreckungsgericht

Antragsteller (Schuldner): [Schuldner Name] [Schuldner Anschrift] Antragsgegner (Gläubiger): [Glaeubiger Name] [Glaeubiger Anschrift]

Antrag

Antrag

Der Antragsteller beantragt: 1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel [Vollstreckungstitel] — insbesondere die auf den [Raeumungstermin] angesetzte Räumung — gemäß § 765a ZPO einstweilen für [Aufschubdauer] Monate einzustellen. 2. Dem zuständigen Gerichtsvollzieher ([Gerichtsvollzieher]) die Durchführung der Räumung bis zur Entscheidung des Gerichts zu untersagen. 3. Die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen.

Begründung

Begründung

Die Durchführung der Räumungsvollstreckung zum angegebenen Termin stellt eine sittenwidrige Härte im Sinne des § 765a Abs. 1 ZPO dar, da: Art der Härtegründe: [Haerte Art] Sachverhaltsdarstellung: [Haerte Beschreibung] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ständiger Rechtsprechung (u.a. BGH V ZB 15/12) festgestellt, dass Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO zu gewähren ist, wenn die Vollstreckung mit den guten Sitten schlechthin unvereinbar ist — insbesondere bei akuter Gesundheitsgefährdung des Schuldners. Mehrere Landgerichte (LG Berlin 18 T 50/14; LG München I 15 T 3409/15) haben Räumungsaufschübe von 3-6 Monaten bei gleichartigen Härtegründen gewährt. Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 BGB: [Schonfrist Zahlung] Bedingungen für die Räumung: [Bedingung Fuer Raeumung] Der Antragsteller bittet daher dringend um eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über diesen Antrag.

Anlagen

Beweismittel und Anlagen

Als Anlagen werden beigefügt: — Ärztliche Atteste / Gutachten (bei Gesundheits- und Pflegegründen) — Nachweis der Wohnungssuche (Absagen, Anzeigen, Maklerbestätigungen) — Bescheinigung des Sozialamts über laufende Bearbeitung — Weitere Belege entsprechend der genannten Härtegründe

Unterschrift

Unterschrift

Ort, Datum: ________________________ Antragsteller: ________________________ ([Schuldner Name])

Antragsteller (Schuldner)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz)?

Rechtsgrundlage ist § 765a Abs. 1 ZPO: Das Vollstreckungsgericht kann die Vollstreckungsmaßnahme auf Antrag des Schuldners aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzinteresses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeuten würde, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Diese strenge Voraussetzung spiegelt den Ausnahmecharakter des § 765a ZPO wider: Der Räumungsschutz soll nicht das Räumungsurteil inhaltlich aufheben, sondern lediglich im Einzelfall einen vorübergehenden Aufschub gewähren, wenn die sofortige Vollstreckung für den Schuldner unzumutbar ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss V ZB 15/12 vom 4. Oktober 2012 den Maßstab für Härtegründe nach § 765a ZPO konkretisiert: Eine sittenwidrige Härte kann bei schwerer Erkrankung mit akuter Gesundheitsgefährdung durch die Räumung, bei hohem Alter mit eingeschränkter Selbsthilfefähigkeit oder bei Suizidgefahr angenommen werden. Das Landgericht Berlin (LG Berlin 18 T 50/14) und das Landgericht München I (LG München I 15 T 3409/15) haben in mehreren Beschlüssen Räumungsaufschübe von drei bis sechs Monaten bei schwerer Erkrankung, Pflegebedürftigkeit und Minderjährigen im Haushalt gewährt.

Von der Räumungsschutzklausel nach § 765a ZPO zu unterscheiden ist die Räumungsfrist nach § 721 ZPO: Das Gericht kann dem Mieter im Urteil selbst eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr einräumen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur im laufenden Verfahren, nicht mehr nach Rechtskraft des Urteils. Bei § 765a ZPO handelt es sich demgegenüber um einen nachträglichen Rechtsbehelf gegen die bereits begonnene Vollstreckung.

Ein weiteres Schutzinstrument vor der Räumung ist die Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB: Zahlt der Mieter den gesamten aufgelaufenen Mietrückstand spätestens zwei Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage, wird die Kündigung wegen Zahlungsverzugs rückwirkend unwirksam. Dieses Instrument hat Vorrang vor dem § 765a-Antrag und sollte immer zuerst geprüft werden, wenn Mietrückstand die Grundlage der Kündigung war.

Wann brauchen Sie Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz)?

Ein Räumungsschutzantrag in Deutschland ist in den folgenden Situationen das geeignete Rechtsmittel:

Unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung bei schwerer Erkrankung: Der Mieter leidet an einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung — Herzerkrankung, Krebserkrankung, psychische Erkrankung mit Suizidrisiko — und ein Arzt bescheinigt, dass eine sofortige Räumung die Erkrankung erheblich verschlechtern oder eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen würde. In diesem Fall hat das Vollstreckungsgericht nach § 765a ZPO und der BGH-Rechtsprechung in V ZB 15/12 einen Ermessensspielraum, die Vollstreckung aufzuschieben.

Pflegebedürftigkeit: Der Mieter oder eine pflegebedürftige Person im Haushalt (z.B. behindertes Kind, demenzkranker Elternteil) kann nicht innerhalb kurzer Zeit in eine geeignete barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung umziehen. Das Sozialamt hat die Zuweisung einer Ersatzwohnung noch nicht abgeschlossen. Gerichte erkennen Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit fehlendem Ersatzwohnraum regelmäßig als Härtegrund nach § 765a ZPO an.

Hohes Alter: Ältere Mieter ab etwa 75 Jahren haben aufgrund von Einschränkungen bei der Wohnungssuche (körperliche Gebrechlichkeit, Digitalisierung des Wohnungsmarkts) erhebliche Schwierigkeiten, selbstständig eine neue Wohnung zu finden. Das AG Berlin-Mitte hat in mehreren Beschlüssen einem 82-jährigen Mieter einen Räumungsaufschub von vier Monaten gewährt, bis das Sozialamt eine Heimunterbringung oder Ersatzwohnung bereitstellen konnte.

Schwangerschaft und kleine Kinder: Mütter kurz vor oder nach der Entbindung sowie Familien mit Kleinstkindern genießen nach § 765a ZPO besonderes Schutzbedürfnis. Das AG Neukölln hat in mehreren Beschlüssen Räumungsaufschübe für Alleinerziehende mit Kleinkindern von drei bis sechs Monaten gewährt.

Aktiv betriebene Wohnungssuche ohne Erfolg: Der Mieter kann belegen, dass er sich intensiv — durch Inserate, Maklerbeauftragung, Bewerbungen — um eine Ersatzwohnung bemüht, aber wegen des angespannten Wohnungsmarkts in Städten wie Berlin, München oder Hamburg bislang keinen Erfolg hatte. Das LG Berlin hat dies in Kombination mit anderen Härtegründen als Begründung für einen Aufschub akzeptiert.

Wohnungsnot in Großstädten: In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin, München oder Hamburg hat die Rechtsprechung eine realistische Einschätzung der Wohnungssituation als Bestandteil der Härtewürdigung anerkannt. Das AG Berlin-Mitte hat in mehreren Beschlüssen festgehalten, dass bei nachgewiesenen vergeblichen Wohnungsbemühungen und einem angespannten Markt mit Leerstandsquoten unter 1 % der Aufschub bis zur Bereitstellung einer Sozialwohnung durch das zuständige Wohnungsamt gerechtfertigt sein kann.

Kinder im schulpflichtigen Alter: Bei Familien mit schulpflichtigen Kindern kurz vor Klassenarbeiten oder Abschlussprüfungen haben einzelne Amtsgerichte einen kurzen Räumungsaufschub von ein bis drei Monaten gewährt, um eine Unterbrechung des Schulbesuchs zu vermeiden. Dies setzt voraus, dass der Umzug in eine andere Wohnung in der Nähe noch nicht gesichert ist. Der BGH hat diesen Aspekt als ergänzenden Gesichtspunkt (nicht als selbständigen Härtegrund) anerkannt.

Was gehört in Ihr Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz)?

Ein wirksamer Räumungsschutzantrag in Deutschland nach § 765a ZPO muss folgende wesentliche Bestandteile enthalten, damit das Vollstreckungsgericht dem Antrag stattgeben kann:

Bezeichnung des Vollstreckungsgerichts: Der Antrag ist beim Vollstreckungsgericht einzureichen — das ist nach § 764 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Dieses Gericht ist zugleich das Wohnsitzgericht des Schuldners.

Bezeichnung der Parteien: Vollständige Namen und Anschriften des Antragstellers (Schuldner / Mieter) und des Antragsgegners (Gläubiger / Vermieter). Auch die Angabe des zuständigen Gerichtsvollziehers und des Räumungstermins ist hilfreich.

Vollstreckungstitel: Genaue Bezeichnung des Räumungsurteils oder des sonstigen Titels (Räumungsvergleich nach § 794 ZPO, notariell vollstreckbare Urkunde) — Gericht, Aktenzeichen, Datum und ggf. Klauselerteilung.

Darlegung der sittenwidrigen Härte: Der Antragsteller muss konkret und detailliert die Härtegründe darlegen und belegen. Allgemeine Behauptungen reichen nicht. Erforderlich sind: ärztliche Atteste bei Gesundheitsgründen, Bescheinigungen des Sozialamts bei Unterkunftsmangel, Wohnungssuche-Nachweise, Geburtsurkunden bei Minderjährigen. Das BGH-Urteil V ZB 15/12 setzt einen hohen Maßstab: Die Härte muss ganz besonders schwerwiegend und mit den guten Sitten unvereinbar sein — normale Unannehmlichkeiten des Wohnungsverlustes reichen nicht.

Begründung der Interessenabwägung: Das Vollstreckungsgericht muss das Schutzbedürfnis des Schuldners gegen das Vollstreckungsinteresse des Gläubigers abwägen. Der Antragsteller sollte daher auch erläutern, warum das Gläubigerinteresse im konkreten Fall zurückstehen kann.

Beantragter Aufschub: Eine konkrete Angabe des beantragten Aufschubzeitraums hilft dem Gericht. In der Regel werden 1 bis 6 Monate beantragt, je nach Intensität der Härtegründe.

Anwaltliche Vertretung: Zwar ist anwaltliche Vertretung im Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Rechtliche Beratung bieten auch Mietervereine, der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Rechtsantragstellen der Amtsgerichte. Das Portal forms-legal.com stellt diesen Räumungsschutzantrag für Deutschland kostenfrei bereit. Verwandte Dokumente sind die Kündigungsschutzklage (de-kündigungsschutzklage) und die Mietzahlungsklage (de-mietzahlungsklage).

Dringlichkeit und Verfahrensbeschleunigung: Bei einer am nächsten oder übernächsten Tag angesetzten Räumung ist absolute Eile geboten. Der Antragsteller sollte den Antrag persönlich beim Amtsgericht einreichen, auf sofortige Bearbeitung dringen und gleichzeitig den beauftragten Gerichtsvollzieher telefonisch über den Antrag informieren. Das Vollstreckungsgericht kann nach § 765a Abs. 2 ZPO ohne vorherige Anhörung des Gläubigers entscheiden, wenn die Dringlichkeit dies erfordert. In der Praxis ergeht die vorläufige Einstellung oft noch am Tag der Antragstellung.

Prozesskostenhilfe beantragen: Wer die Kosten eines anwaltlichen Verfahrens nicht tragen kann, sollte gleichzeitig mit dem Räumungsschutzantrag Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO beantragen. Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Anwalts- und Verfahrenskosten ganz oder teilweise. Ein ausgefülltes PKH-Formular (erhältlich beim Amtsgericht oder der Rechtsantragstelle) muss gleichzeitig mit den aktuellen Einkommensnachweisen eingereicht werden. Das Portal forms-legal.com stellt diesen Räumungsschutzantrag für Deutschland kostenlos bereit.

So füllen Sie Ihr Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) aus

Das Ausfüllen des Räumungsschutzantrags in Deutschland nach § 765a ZPO erfordert folgende Schritte:

Schritt 1 — Vollstreckungsgericht bestimmen: Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der zu räumenden Wohnung (§ 764 ZPO). Den Namen und Anschrift des zuständigen Amtsgerichts ermitteln — dort wird der Antrag eingereicht.

Schritt 2 — Vollstreckungstitel identifizieren: Räumungsurteil oder sonstigen Räumungstitel (Vergleich, notarielle Urkunde) heraussuchen. Gericht, Aktenzeichen und Datum notieren. Ggf. beim Gerichtsvollzieher nach dem konkreten Räumungstermin fragen.

Schritt 3 — Härtegründe zusammenstellen: Alle Härtegründe identifizieren und belegen. Bei Erkrankung: ärztliches Attest einholen, das konkret die Gefährdung durch die Räumung beschreibt — ein allgemeines Attest reicht nicht. Bei Pflegebedürftigkeit: Pflegebescheinigung (Pflegegrad) und Bestätigung des Sozialamts über laufende Bearbeitung. Bei Wohnungssuche: Ablehnungsschreiben, Maklerbestätigungen, Bewerbungsunterlagen sammeln.

Schritt 4 — Schonfristzahlung prüfen: Falls ein Mietrückstand die Grundlage der Kündigung war, prüfen, ob der Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage vollständig ausgeglichen werden kann (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Die Schonfristzahlung hat Vorrang und macht die Kündigung unwirksam.

Schritt 5 — Antrag formulieren: Parteien, Vollstreckungstitel, Räumungstermin und Gerichtsvollzieher eintragen. Härtegründe konkret beschreiben. Beantragten Aufschub in Monaten angeben.

Schritt 6 — Antrag sofort einreichen: Den Antrag schnellstmöglich beim Vollstreckungsgericht einreichen — idealerweise noch vor dem angekündigten Räumungstermin. Bei unmittelbar bevorstehender Räumung: Antrag persönlich beim Amtsgericht abgeben und um sofortige Bearbeitung bitten. Gleichzeitig den Gerichtsvollzieher über den gestellten Antrag informieren.

Schritt 7 — Belege als Anlagen beifügen: Ärztliche Atteste, Pflegebescheinigungen, Sozialamtsbescheinigungen, Wohnungssuche-Nachweise als Anlagen beifügen. Ohne Belege ist der Antrag kaum erfolgreich.

Häufige Fehler bei Ihrem Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz)

Häufige Fehler beim Räumungsschutzantrag in Deutschland und ihre prozessualen Folgen:

Zu späte Antragstellung: Der Antrag nach § 765a ZPO muss vor der tatsächlichen Räumung gestellt und vom Gericht bearbeitet werden. Stellt der Mieter den Antrag erst am Tag der Räumung oder danach, ist er in der Regel prozessual zu spät. Der Antrag sollte so früh wie möglich eingereicht werden — idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden des Räumungstermins.

Fehlende oder unzureichende ärztliche Nachweise: Ein allgemeines Attest, das lediglich eine Erkrankung bescheinigt, ohne auf die konkrete Gefährdung durch die Räumung einzugehen, reicht regelmäßig nicht aus. Das BGH-Urteil V ZB 15/12 verlangt eine konkrete medizinische Einschätzung: Welche konkreten Folgen hätte die Räumung zum angegebenen Termin für die Gesundheit des Patienten? Ein fachärztliches Gutachten oder ein ausführliches Attest des behandelnden Arztes ist entscheidend.

Kein Bezug auf die Interessenabwägung: Viele Mieter schildern nur ihre eigene Lage, ohne auf das Interesse des Vermieters einzugehen. Das Vollstreckungsgericht muss eine Abwägung vornehmen — der Antragsteller sollte daher erläutern, warum das Gläubigerinteresse im konkreten Fall vorübergehend zurückstehen kann, etwa weil der Vermieter die Wohnung nicht unmittelbar benötigt oder weil der Schuldner bereits einen konkreten Umzugstermin in Aussicht hat.

Versäumnis der Schonfristzahlung: Falls ein Mietrückstand die Kündigung begründete, haben viele Mieter übersehen, dass eine vollständige Rückstandszahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Kündigung selbst beseitigen würde — nicht nur aufschieben. Ein § 765a-Antrag allein löst das Grundproblem nicht; er verschafft nur Zeit.

Nicht-Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers: Auch wenn der Räumungsschutzantrag beim Gericht eingegangen ist, weiß der Gerichtsvollzieher davon zunächst nichts. Ohne direkte Benachrichtigung könnte die Räumung trotzdem durchgeführt werden. Der Antragsteller sollte den Gerichtsvollzieher sofort über den gestellten Antrag informieren und ggf. eine Bescheinigung über die Antragstellung vorlegen.

Fehlende Belege für Wohnungssuche: Wer behauptet, er habe erfolglos eine Wohnung gesucht, muss dies belegen. Absageschreiben, Makleraufträge, Bewerbungsbestätigungen und Inserate sind notwendig. Ohne Belege ist dieses Argument im Vollstreckungsschutzverfahren wenig überzeugend.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 765a ZPODE official
  2. § 721 ZPODE official
  3. § 764 ZPODE official
  4. § 794 ZPODE official
  5. § 794a ZPODE official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/raeumungsschutzantrag-vollstreckungsschutz

MLA

"Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/raeumungsschutzantrag-vollstreckungsschutz.

BibTeX
@misc{formslegal-raeumungsschutzantrag-vollstreckungsschutz,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Räumungsschutzantrag nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/raeumungsschutzantrag-vollstreckungsschutz}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid