Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB)
Absender und Empfänger
[Vermieter Name] [Vermieter Anschrift] Tel.: [Vermieter Telefon]
An: [Mieter Name] [Mietobjekt Adresse]
[Schreib Datum]
Betreff
BESICHTIGUNGSVEREINBARUNG
Betreff: Besichtigung der Mietwohnung [Mietobjekt Adresse]
Anliegen und Begründung
Sehr geehrte/r [Mieter Name], im Rahmen meines berechtigten Interesses gemäß § 535 BGB in Verbindung mit § 242 BGB (Treu und Glauben) bitte ich Sie um eine Besichtigung der von Ihnen bewohnten Mietsache.
Anlass: [Besichtigungsgrund] Konkrete Begründung: [Anlass Beschreibung]
Die Besichtigung dient ausschließlich diesem konkreten Zweck und nicht der allgemeinen Kontrolle der Wohnung. Ich respektiere Ihre Privatsphäre und das Hausrecht des Mieters gemäß BGH VIII ZR 289/13.
Terminvorschläge
Bitte wählen Sie einen der folgenden Termine oder schlagen Sie einen passenden Alternativtermin vor:
Termin 1: [Termin1 Datum], [Termin1 Uhrzeit] Termin 2: [Termin2 Datum], [Termin2 Uhrzeit] Voraussichtliche Dauer: [Dauer]
Anwesend werden sein: [Anwesend]
Bitte bestätigen Sie den Termin innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich, telefonisch unter [Vermieter Telefon] oder per E-Mail. Bei berechtigten Verhinderungen schlage ich gerne einen weiteren Termin vor.
Rechte des Mieters
Selbstverständlich werde ich folgende Mieterrechte wahren: keine Besichtigung ohne Ihre Zustimmung, Anwesenheit Ihrer Vertrauensperson zulässig, keine Fotoaufnahmen ohne Ihr Einverständnis, Beschränkung auf den vereinbarten Zweck. Sie haben das Recht, einzelne private Räume von der Besichtigung auszunehmen, soweit dies dem Besichtigungsanlass nicht entgegensteht (Amtsgericht Frankfurt 33 C 2354/15).
Eine Besichtigung gegen Ihren ausdrücklichen Willen ohne richterliche Anordnung ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB.
Unterschrift
Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter Name]
Vermieter
________________
Signature
Was ist Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB)?
Anlässe einer berechtigten Besichtigung sind nach ständiger Rechtsprechung: die Veräußerungsabsicht des Vermieters mit konkreten Kaufinteressenten, die Neuvermietung nach erfolgter Kündigung des Mietvertrags, die Vorbereitung einer Modernisierung im Sinne des § 555b BGB, die Ankündigung von Reparaturarbeiten nach § 555a BGB, die Erstellung eines Energieausweises gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder die Begutachtung von Wasser-, Bau- oder Sturmschäden durch einen Sachverständigen. Eine pauschale „Routinekontrolle" der Wohnung ohne konkreten Anlass ist nach Amtsgericht Frankfurt 33 C 2354/15 unzulässig und vom Mieter nicht zu dulden.
Die Besichtigungsvereinbarung Deutschland muss formal mehrere Anforderungen erfüllen, damit der Mieter den Termin akzeptieren oder gegebenenfalls einen Alternativtermin vorschlagen kann. Der Vermieter hat nach allgemeiner Rechtsauffassung eine angemessene Vorankündigungsfrist von mindestens sieben bis vierzehn Tagen einzuhalten. Die Besichtigung muss zu einer für den Mieter zumutbaren Zeit stattfinden — werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr oder samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr nach Landgericht Berlin 65 S 192/14. Sonn- und Feiertage sind nur in absoluten Ausnahmefällen zumutbar und nur bei begründeter Eilbedürftigkeit. Die Dauer der Besichtigung soll grundsätzlich 30 bis 45 Minuten nicht überschreiten; längere Besichtigungstermine sind nur bei Sachverständigengutachten oder umfangreichen Modernisierungsplanungen gerechtfertigt.
Wesentlicher Bestandteil der Besichtigungsvereinbarung ist die namentliche Bezeichnung aller anwesenden Personen seitens des Vermieters — also Vermieter, Bevollmächtigte (z.B. Hausverwaltung, Makler), Kaufinteressenten oder Sachverständige. Der Mieter hat das Recht, Personen ohne Vorankündigung den Zutritt zu verweigern (Amtsgericht Berlin-Mitte 24 C 60/13). Außerdem darf der Mieter seinerseits eine Vertrauensperson zur Besichtigung hinzuziehen — typischerweise einen Mietverein-Berater oder einen Familienangehörigen.
Der Mieter hat weitere Rechte, die in der Besichtigungsvereinbarung anzuerkennen sind: das Recht, einzelne private Räume von der Besichtigung auszunehmen, soweit dies dem Besichtigungsanlass nicht entgegensteht; das Verbot von Foto- und Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a iVm Recht am eigenen Bild nach KUG § 22); das Recht, das Hausrecht jederzeit auszuüben, wenn die Besichtigung den vereinbarten Rahmen überschreitet. Eine erzwungene Besichtigung gegen den ausdrücklichen Willen des Mieters ohne richterliche Anordnung erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB).
Verletzt der Vermieter die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Besichtigungsvereinbarung — etwa durch zu kurze Vorankündigungsfrist, unzumutbare Termine, nicht angekündigte Begleitpersonen oder Foto-Aufnahmen ohne Zustimmung —, kann der Mieter die Besichtigung verweigern, ohne mietvertragliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei wiederholten Verstößen kommt sogar eine Mietminderung nach § 536 BGB in Betracht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und örtliche Mietervereine bieten Beratung bei Konflikten. Forms-legal.com stellt eine rechtssichere Vorlage zur Verfügung, die alle Anforderungen erfüllt und sowohl Vermieter- als auch Mieterinteressen berücksichtigt. Verwandte Dokumente sind das Wohnungsübergabeprotokoll nach § 546 BGB und die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB.
Wann brauchen Sie Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB)?
Die Besichtigungsvereinbarung wird in Deutschland in mehreren typischen Lebenssituationen benötigt, in denen der Vermieter oder eine andere berechtigte Person Zutritt zur Mietwohnung erlangen möchte. Da der Mieter während der Mietzeit das ausschließliche Hausrecht innehat (Bundesgerichtshof VIII ZR 289/13), ist eine schriftliche Vereinbarung dringend zu empfehlen — sie schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und vermeidet Streit.
Erste Konstellation — Verkaufsabsicht des Vermieters: Plant der Eigentümer den Verkauf der vermieteten Wohnung, hat er ein berechtigtes Interesse an der Besichtigung durch konkrete Kaufinteressenten. Nach BGH VIII ZR 289/13 müssen die Interessenten namentlich benannt werden; eine Massenbesichtigung mit anonymen Interessenten ist unzulässig. Üblich sind Einzelbesichtigungen oder Kleingruppen von höchstens drei bis vier Interessenten. Der Mieter kann die Anwesenheit eines Maklers tolerieren, wenn dieser im Vermittlungsauftrag tätig ist.
Zweite Situation — Neuvermietung nach Kündigung: Hat der Mieter den Mietvertrag gekündigt — etwa zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 1 BGB —, hat der Vermieter ein Interesse an der zeitnahen Neuvermietung. Ab dem Zugang der Kündigung darf der Vermieter Nachmieter-Interessenten in die Wohnung lassen, allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch die Eigenkündigung des Vermieters mit berechtigtem Interesse — z.B. Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB — eröffnet das Recht zur Besichtigung durch potenzielle Nachmieter.
Dritte Konstellation — Modernisierungsplanung: Plant der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB — energetische Sanierung, Einbau eines Aufzugs, Bad-Modernisierung —, muss er die Maßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn nach § 555c BGB ankündigen. Vor der Ankündigung darf er die Wohnung mit einem Sachverständigen oder Architekten besichtigen, um den Umfang der Maßnahmen zu planen. Diese Vorbereitungsbesichtigung erfordert ebenfalls eine Besichtigungsvereinbarung.
Vierte Situation — Schadensbegutachtung: Bei Wasserschaden, Sturmschaden oder Bauschäden hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der zügigen Begutachtung — auch um die Versicherung zu informieren und Folgeschäden zu vermeiden. Die Besichtigungsvereinbarung mit dem Versicherungssachverständigen oder dem Handwerker für Schadensaufnahme ist hier auch im Interesse des Mieters, der so eine schnelle Mängelbeseitigung erreicht.
Fünfte Konstellation — Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG): Der Vermieter ist nach § 80 GEG verpflichtet, bei Neuvermietung oder Verkauf einen aktuellen Energieausweis vorzulegen. Zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises (BEA) muss ein Energiesachverständiger die Wohnung besichtigen, um Wärmedämmung, Heizungsanlage und Wärmebrücken zu erfassen. Diese Besichtigung erfordert eine Besichtigungsvereinbarung mit dem Mieter.
Sechste Situation — Wartungsarbeiten an Haustechnik: Routine-Wartungen an Heizung, Aufzug oder Lüftungsanlage erfordern manchmal den Zutritt zur einzelnen Mietwohnung — etwa bei jährlicher Heizungsanlagen-Wartung nach § 60 GEG. Auch hier ist eine Besichtigungsvereinbarung mit Vorankündigung erforderlich. Forms-legal.com bietet hierfür angepasste Vorlagen an, die den jeweiligen Anlass präzise dokumentieren.
Was gehört in Ihr Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB)?
Die Besichtigungsvereinbarung in Deutschland muss bestimmte Mindestbestandteile enthalten, damit sie den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 289/13) und der Landgerichte genügt und vor Gericht Bestand hat. Fehlt einer der zentralen Bestandteile, kann der Mieter die Besichtigung berechtigt verweigern.
Vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien und des Mietobjekts: Die Besichtigungsvereinbarung muss Vermieter und Mieter namentlich benennen — vollständiger Name, Anschrift und Kontaktdaten beider Parteien sowie die Adresse der Mietwohnung mit Wohnungsnummer, Etage, Postleitzahl und Ort. Bei mehreren Mietern müssen alle als Adressaten genannt werden, da nach §§ 421 ff. BGB eine Schuldnermehrheit besteht.
Konkrete Begründung des Besichtigungsanlasses: Der zentrale inhaltliche Bestandteil ist die präzise Begründung des Besichtigungsanlasses. Pauschale Formulierungen wie „Routinekontrolle" oder „allgemeine Wohnungsbesichtigung" sind nach BGH VIII ZR 289/13 unzulässig. Stattdessen muss konkret angegeben werden: Veräußerungsabsicht mit Kaufinteressent (Name oder mindestens Anzahl), Neuvermietung wegen Kündigung (Datum der Kündigung), Modernisierungsplanung im Sinne des § 555b BGB (Art und Umfang der geplanten Maßnahmen), Schadensbegutachtung (Art des Schadens), Energieausweis-Erstellung nach GEG, Wartung der Haustechnik nach § 60 GEG.
Terminvorschläge mit Datum und Uhrzeit: Der Vermieter sollte mindestens zwei bis drei Terminvorschläge machen, um dem Mieter die Auswahl eines passenden Termins zu ermöglichen. Die Vorankündigungsfrist beträgt nach allgemeiner Rechtsauffassung mindestens sieben bis vierzehn Tage. Die Termine müssen zumutbar sein — werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr oder samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr (LG Berlin 65 S 192/14). Sonn- und Feiertage sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig und nur bei begründeter Eilbedürftigkeit (z.B. akuter Wasserschaden).
Voraussichtliche Dauer der Besichtigung: Die Dauer soll grundsätzlich 30 bis 45 Minuten nicht überschreiten. Längere Termine sind nur bei Sachverständigengutachten oder umfangreichen Modernisierungsplanungen zulässig — in diesem Fall ist die voraussichtlich längere Dauer ausdrücklich anzukündigen und zu begründen.
Namentliche Bezeichnung der anwesenden Personen seitens des Vermieters: Alle Personen, die an der Besichtigung teilnehmen sollen, müssen namentlich benannt werden — Vermieter, Hausverwaltung, Makler, Kaufinteressent, Sachverständiger, Handwerker. Der Mieter hat das Recht, nicht angekündigte Personen vom Zutritt auszuschließen (Amtsgericht Berlin-Mitte 24 C 60/13). Bei der Besichtigung mit mehreren Kaufinteressenten ist eine Begrenzung auf höchstens drei bis vier Personen empfehlenswert.
Wahrung der Mieterrechte: Die Besichtigungsvereinbarung muss die Mieterrechte ausdrücklich anerkennen: das Recht zur Anwesenheit einer Vertrauensperson des Mieters (Mietverein-Berater, Familienangehöriger), das Verbot von Foto- und Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters, das Recht des Mieters, einzelne private Räume von der Besichtigung auszunehmen, soweit dies dem Anlass nicht entgegensteht (Amtsgericht Frankfurt 33 C 2354/15).
Kontaktdaten für Terminabstimmung und Rückfragen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Vermieters für Rückfragen, Terminverschiebungen oder Absagen. Eine Bestätigung des gewählten Termins durch den Mieter sollte schriftlich, telefonisch oder per E-Mail innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang des Schreibens erfolgen.
Datum und Unterschrift des Vermieters: Eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder eines schriftlich Bevollmächtigten (z.B. Hausverwaltung mit Vollmachtsurkunde). Die Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber zur Beweissicherung dringend empfohlen — Versand per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein nach § 130 BGB. Forms-legal.com stellt eine rechtssichere Besichtigungsvereinbarung-Vorlage zur Verfügung, die alle vorgenannten Pflichtbestandteile enthält und in der Praxis bewährt ist. Verwandte Dokumente sind die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB und das Übergabeprotokoll nach § 546 BGB.
So füllen Sie Ihr Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB) aus
Besichtigungsvereinbarung Deutschland korrekt auszufüllen erfordert eine systematische Vorgehensweise, damit die Termine zumutbar, der Anlass nachvollziehbar und die Mieterrechte gewahrt werden. Fehler beim Ausfüllen können zur berechtigten Verweigerung der Besichtigung durch den Mieter führen.
Schritt 1 — Konkreten Besichtigungsanlass formulieren: Bevor die Vereinbarung formuliert wird, muss der Vermieter den genauen Anlass präzisieren. „Verkaufsabsicht" ist zu pauschal — besser: „Verkaufsabsicht; Kaufinteressent Herr Schmidt vom 15.04.2026 nach Maklervertrag mit ImmoXY". Die konkrete Begründung schafft Transparenz und vermeidet den Vorwurf einer „Routinekontrolle" nach BGH VIII ZR 289/13.
Schritt 2 — Vorankündigungsfrist von 7-14 Tagen einhalten: Der Vermieter muss mindestens sieben bis vierzehn Tage vor dem geplanten Termin die Vereinbarung versenden. Eine kürzere Frist ist nur bei akuten Schäden (Wassereinbruch, Sturmschaden) gerechtfertigt. Bei längerer Vorankündigung — etwa drei bis vier Wochen im Voraus — verbessert sich die Akzeptanz beim Mieter.
Schritt 3 — Zumutbare Termine vorschlagen: Mindestens zwei bis drei Termine in der Woche vorschlagen, die für berufstätige Mieter zumutbar sind: Werktags abends zwischen 18:00 und 20:00 Uhr oder samstags vormittags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr (LG Berlin 65 S 192/14). Sonn- und Feiertage nur in Ausnahmefällen anbieten und nur mit besonderer Begründung.
Schritt 4 — Anwesende Personen benennen: Alle Personen, die an der Besichtigung teilnehmen sollen, müssen namentlich aufgeführt werden — Vermieter, Hausverwaltung, Makler, Kaufinteressenten, Sachverständige, Handwerker. Beispiel: „Anwesend werden sein: Herr Müller (Vermieter), Frau Klein (Maklerin ImmoXY), Herr Weber (Kaufinteressent)". Bei einer Massenbesichtigung mit mehreren Interessenten Anzahl und Zeitraster angeben.
Schritt 5 — Voraussichtliche Dauer realistisch angeben: Die Dauer der Besichtigung soll in der Vereinbarung explizit benannt werden — Standard 30 Minuten, bei Sachverständigengutachten oder umfangreicher Modernisierungsplanung 60-90 Minuten mit Begründung. Eine Überschreitung der angekündigten Dauer berechtigt den Mieter zum Abbruch der Besichtigung.
Schritt 6 — Mieterrechte schriftlich anerkennen: In der Vereinbarung sollte ausdrücklich auf die Mieterrechte hingewiesen werden — Anwesenheit einer Vertrauensperson des Mieters, Verbot von Foto-Aufnahmen ohne Zustimmung, Recht zur Ausnahme privater Räume vom Besichtigungsumfang, Wahrung der Privatsphäre nach Amtsgericht Frankfurt 33 C 2354/15.
Schritt 7 — Kontaktdaten für Rückfragen und Terminabstimmung: Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Vermieters müssen klar erkennbar sein. Eine Frist zur Bestätigung des Termins durch den Mieter sollte gesetzt werden — üblich sind zehn Werktage nach Zugang der Vereinbarung. Bei Verhinderung des Mieters Bereitschaft zu einem Alternativtermin signalisieren.
Schritt 8 — Versand per Einwurf-Einschreiben: Der Vermieter sollte die Besichtigungsvereinbarung per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versenden, um den Zugang nach § 130 BGB nachweisen zu können. E-Mail genügt nur, wenn der Mieter ausdrücklich der elektronischen Kommunikation zugestimmt hat. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen mit Versanddatum aufbewahren.
Rechtliche Anforderungen für Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB)
Die Besichtigungsvereinbarung in Deutschland unterliegt rechtlichen Anforderungen, die sich aus § 535 Abs. 1 BGB, § 242 BGB und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben. Die Beachtung dieser Vorgaben entscheidet über die Wirksamkeit und die Akzeptanz der Vereinbarung beim Mieter.
Kein generelles Zutrittsrecht des Vermieters (BGH VIII ZR 289/13): Der Vermieter hat während der Mietzeit kein generelles Zutrittsrecht zur Wohnung. Vielmehr bedarf jede Besichtigung eines konkreten, berechtigten Anlasses und der vorherigen Vereinbarung mit dem Mieter. Pauschale „Routinekontrollen" sind unzulässig (Amtsgericht Frankfurt 33 C 2354/15). Mietvertragliche Klauseln, die ein generelles Besichtigungsrecht vorsehen, sind nach §§ 305-310 BGB AGB-rechtlich unwirksam.
Konkrete Anlassbegründung: Berechtigte Besichtigungsanlässe sind nach ständiger Rechtsprechung — Veräußerungsabsicht mit konkreten Kaufinteressenten, Neuvermietung nach erfolgter Kündigung, Vorbereitung einer Modernisierung nach § 555b BGB, Erstellung eines Energieausweises nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), Schadensbegutachtung, Wartung der Haustechnik nach § 60 GEG. Andere Anlässe wie persönliche Neugier oder Kontrolle der Wohnungsnutzung sind unzulässig.
Angemessene Vorankündigungsfrist: Eine Vorankündigungsfrist von mindestens sieben bis vierzehn Tagen ist nach allgemeiner Rechtsauffassung erforderlich. Kürzere Fristen sind nur bei akuten Schadensfällen gerechtfertigt (Wassereinbruch, Sturmschaden). Bei Modernisierungsmaßnahmen gilt die spezielle Ankündigungsfrist von drei Monaten nach § 555c Abs. 1 BGB.
Zumutbare Besichtigungszeiten (LG Berlin 65 S 192/14): Werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr oder samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr gelten als zumutbar. Sonn- und Feiertage sind nur in absoluten Ausnahmefällen mit besonderer Begründung zulässig. Frühe Vormittagstermine an Werktagen sind für berufstätige Mieter regelmäßig unzumutbar und können verweigert werden.
Namentliche Benennung anwesender Personen: Alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden. Nicht angekündigte Personen können vom Mieter vom Zutritt ausgeschlossen werden (Amtsgericht Berlin-Mitte 24 C 60/13). Bei Verkaufsbesichtigungen sind anonyme Massenbesichtigungen unzulässig — die Interessenten müssen entweder namentlich benannt oder zumindest in begrenzter Anzahl mit Zeitraster angekündigt werden.
Dauer und Umfang der Besichtigung: Die Dauer soll grundsätzlich 30 bis 45 Minuten nicht überschreiten. Längere Termine sind nur bei Sachverständigengutachten oder umfangreichen Modernisierungsplanungen zulässig. Foto- und Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters sind unzulässig — sie verletzen das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG sowie die DSGVO Art. 6 Abs. 1.
Mieterrechte während der Besichtigung: Der Mieter hat das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen (Mietverein, Familienangehöriger). Er kann einzelne private Räume von der Besichtigung ausnehmen, soweit dies dem Anlass nicht entgegensteht. Bei Überschreitung des vereinbarten Umfangs darf der Mieter die Besichtigung sofort abbrechen.
Konsequenzen bei Verstößen: Erzwungene Besichtigungen gegen den ausdrücklichen Willen des Mieters ohne richterliche Anordnung erfüllen den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB. Bei wiederholten Verstößen kann der Mieter die Miete nach § 536 BGB mindern oder eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB erklären, sofern die Verletzung der Privatsphäre erheblich ist.
Häufige Fehler bei Ihrem Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB)
Häufige Fehler bei der Besichtigungsvereinbarung in Deutschland können dazu führen, dass der Mieter die Besichtigung berechtigt verweigert oder die Vermieter-Mieter-Beziehung dauerhaft gestört wird. Manche Fehler haben sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB.
Fehler 1 — Fehlende oder pauschale Anlassbegründung: Der häufigste Fehler ist die pauschale Begründung „Routinekontrolle" oder „allgemeine Besichtigung". Nach BGH VIII ZR 289/13 ist eine konkrete, nachvollziehbare Anlassbegründung erforderlich. Korrekte Vorgehensweise: Anlass präzise benennen — z.B. „Veräußerungsabsicht; Kaufinteressent Herr Schmidt vom 15.04.2026 nach Maklervertrag mit ImmoXY".
Fehler 2 — Zu kurze Vorankündigungsfrist: Vorankündigungen mit weniger als sieben Tagen Vorlauf sind nur in akuten Schadensfällen zumutbar. Eine Vorankündigung am Vortag der Besichtigung ist regelmäßig unzulässig und vom Mieter berechtigt zu verweigern. Empfohlene Frist: zehn bis vierzehn Tage vor dem Termin, bei Modernisierung drei Monate nach § 555c BGB.
Fehler 3 — Termine außerhalb zumutbarer Zeiten: Vorgeschlagene Termine an Vormittagen, an Sonn- oder Feiertagen ohne besondere Begründung sind unzulässig (LG Berlin 65 S 192/14). Korrekte Termine: werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr oder samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr. Mindestens zwei bis drei Termine zur Auswahl anbieten.
Fehler 4 — Nicht angekündigte Begleitpersonen: Erscheint der Vermieter mit nicht angekündigten Begleitpersonen — etwa zusätzlichen Kaufinteressenten, einem Makler oder einem Sachverständigen, der vorher nicht benannt wurde —, darf der Mieter diese Personen vom Zutritt ausschließen (Amtsgericht Berlin-Mitte 24 C 60/13). Korrekte Vorgehensweise: alle Personen vorab namentlich in der Besichtigungsvereinbarung benennen.
Fehler 5 — Foto- oder Videoaufnahmen ohne Zustimmung: Foto- und Videoaufnahmen der Mietwohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters sind unzulässig — sie verletzen das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG und die DSGVO Art. 6 Abs. 1. Korrektes Vorgehen: vorab schriftliche Zustimmung des Mieters für Aufnahmen einholen, ggf. Bereiche mit persönlichen Gegenständen unkenntlich machen.
Fehler 6 — Überschreitung des angekündigten Umfangs: Wird die Besichtigung erheblich länger als angekündigt — z.B. zwei Stunden statt der angekündigten 30 Minuten —, darf der Mieter sie abbrechen. Auch das Betreten von Räumen, die nicht im Anlass enthalten sind (z.B. Schlafzimmer bei einer Besichtigung wegen Heizungsdefekts in der Küche), ist unzulässig. Forms-legal.com bietet Vorlagen mit klar abgegrenztem Besichtigungsumfang.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- § 555b BGBDE official
- § 555a BGBDE official
- § 536 BGBDE official
- § 546 BGBDE official
- § 555c BGBDE official
- § 130 BGBDE official
- § 242 BGBDE official
- § 543 BGBDE official
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Forms Legal. (2026). Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/besichtigungsvereinbarung-deutschland
"Besichtigungsvereinbarung Deutschland (§§ 535, 242 BGB) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/besichtigungsvereinbarung-deutschland.
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Die Vorankündigungsfrist für Besichtigungen einer Mietwohnung in Deutschland beträgt nach allgemeiner Rechtsauffassung mindestens sieben bis vierzehn Tage. Bei Modernisierungsmaßnahmen gilt die spezielle Ankündigungsfrist von drei Monaten nach § 555c Abs. 1 BGB. Eine Vorankündigung am Vortag oder am selben Tag ist regelmäßig unzulässig und vom Mieter berechtigt zu verweigern, ausgenommen sind akute Schadensfälle wie Wassereinbruch oder Sturmschaden, bei denen unverzügliches Handeln erforderlich ist. Das Landgericht Berlin (LG Berlin 65 S 192/14) hat klargestellt, dass die Vorankündigungsfrist dem berufstätigen Mieter Zeit zur Terminvorbereitung und ggf. Urlaubsplanung lassen muss. Empfehlenswert ist eine Vorankündigung von zehn bis vierzehn Tagen, bei umfangreicheren Anlässen wie Sachverständigengutachten oder Modernisierungsplanungen sogar drei bis vier Wochen. Versand per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein nach § 130 BGB ist beweissicher und ratsam.
Berechtigte Anlässe für eine Wohnungsbesichtigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 289/13) sechs Hauptkategorien. Erstens: die Veräußerungsabsicht des Vermieters mit konkreten Kaufinteressenten — die Interessenten müssen namentlich benannt oder zumindest in begrenzter Anzahl mit Zeitraster angekündigt werden. Zweitens: die Neuvermietung nach erfolgter Kündigung des Mietvertrags, wenn der Vermieter Nachmieter sucht. Drittens: die Vorbereitung einer Modernisierung im Sinne des § 555b BGB — energetische Sanierung, Aufzugseinbau, Bad-Modernisierung. Viertens: die Schadensbegutachtung bei Wasser-, Sturm- oder Bauschäden durch einen Sachverständigen oder Versicherungsgutachter. Fünftens: die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises (BEA) nach § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sechstens: die Wartung der Haustechnik nach § 60 GEG, etwa bei jährlicher Heizungsanlagen-Wartung. Pauschale „Routinekontrollen" der Wohnungsnutzung ohne konkreten Anlass sind nach Amtsgericht Frankfurt 33 C 2354/15 unzulässig.
Nach Landgericht Berlin (LG Berlin 65 S 192/14) und ständiger Rechtsprechung gelten als zumutbare Besichtigungszeiten — werktags zwischen 18:00 und 20:00 Uhr oder samstags zwischen 10:00 und 13:00 Uhr. Diese Zeiten berücksichtigen die Berufstätigkeit der meisten Mieter und schaffen einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter. Vormittagstermine an Werktagen vor 16:00 Uhr sind für berufstätige Mieter regelmäßig unzumutbar und vom Mieter berechtigt zu verweigern, ausgenommen sind Mieter im Homeoffice oder mit besonderen Umständen. Sonn- und Feiertage gelten als generell unzumutbar — eine Besichtigung an einem Sonntag ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei akutem Wasserschaden, der bei Schadensbegutachtung am Werktag bereits irreparable Folgeschäden verursachen würde. Nachtzeiten (nach 20:00 Uhr) sind grundsätzlich tabu. Empfehlenswert ist es, dem Mieter mindestens zwei bis drei Terminvorschläge zur Auswahl anzubieten, idealerweise je einen Werktagsabend und einen Samstagvormittag. Die Dauer der Besichtigung soll 30 bis 45 Minuten nicht überschreiten.
Nein, Foto- und Videoaufnahmen der Mietwohnung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Mieters zulässig. Ohne Zustimmung verletzt der Vermieter die DSGVO Art. 6 Abs. 1 (Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage), das Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) sowie das Hausrecht des Mieters. Der Mieter kann die Aufnahmen untersagen, ihre Veröffentlichung verbieten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Bei Verkaufsanzeigen empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB) folgendes Vorgehen — der Vermieter holt vorab die schriftliche Zustimmung des Mieters ein, vereinbart konkret welche Räume fotografiert werden dürfen, und welche Bereiche mit persönlichen Gegenständen ausgespart oder unkenntlich gemacht werden müssen. Persönliche Gegenstände wie Familienfotos, persönliche Dokumente oder religiöse Gegenstände dürfen nicht mit aufgenommen werden. Eine Verweigerung der Fotoerlaubnis durch den Mieter ist ohne Begründung zulässig und hat keine mietvertraglichen Folgen.
Die berechtigte Verweigerung einer Besichtigung — etwa wegen unzumutbaren Termins, fehlender Anlassbegründung, zu kurzer Vorankündigungsfrist oder nicht angekündigter Begleitpersonen — ist mietvertraglich folgenlos und kann nicht zur Abmahnung oder Kündigung führen. Der Mieter sollte die Verweigerung schriftlich begründen — etwa unter Hinweis auf die Anforderungen aus BGH VIII ZR 289/13 oder LG Berlin 65 S 192/14. Bei unberechtigter Verweigerung — etwa wenn der Vermieter alle formalen Anforderungen erfüllt und einen berechtigten Anlass nachweisen kann — kann der Vermieter den Zutritt durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts erzwingen. Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung kommt sogar eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen erheblicher Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht. Erzwingt der Vermieter die Besichtigung gegen den ausdrücklichen Willen des Mieters ohne richterliche Anordnung, erfüllt er den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB).
Ja, der Mieter hat das uneingeschränkte Recht, eine oder mehrere Vertrauenspersonen zur Wohnungsbesichtigung hinzuzuziehen. Typische Vertrauenspersonen sind ein Berater des örtlichen Mietervereins (z.B. Deutscher Mieterbund DMB, Mieterverein zu Hamburg, Mieterverein München), ein Familienangehöriger, ein Freund oder ein Rechtsanwalt. Die Anwesenheit der Vertrauensperson dient mehreren Zwecken — sie kann als Zeuge fungieren, falls es zu Streit über den Verlauf der Besichtigung kommt; sie kann den Mieter rechtlich beraten, wenn der Vermieter über den vereinbarten Umfang hinausgeht; sie kann moralische Unterstützung in einer als unangenehm empfundenen Situation bieten. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, die Vertrauensperson abzuweisen — ihre Anwesenheit ist Bestandteil des Hausrechts des Mieters. Eine vorherige Ankündigung der Vertrauensperson durch den Mieter ist nicht erforderlich. Im Gegenzug muss aber auch der Vermieter alle seine Begleitpersonen vorab namentlich benennen — andernfalls darf der Mieter sie vom Zutritt ausschließen (Amtsgericht Berlin-Mitte 24 C 60/13).
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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