Skip to main content

Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland

Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen

Ehevertrag — Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen

EHEVERTRAG

mit Beibehaltung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen gemäß §§ 1408, 1414, 1378 BGB Beurkundet am: ____________________________ Notar: [Notar Name] Urkundsnummer: ____________________________ Zwischen: [Name Ehegatte1], geboren am [Geburtsdatum1] [Adresse1] (nachfolgend »Ehegatte 1«) und [Name Ehegatte2], geboren am [Geburtsdatum2] [Adresse2] (nachfolgend »Ehegatte 2«) Die Ehe wurde geschlossen / soll geschlossen werden am: [Heiratsdatum]

§ 1 — Güterstand

1.1 Die Ehegatten vereinbaren die Beibehaltung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft nach §§ 1363–1390 BGB mit den nachfolgend festgelegten Modifikationen. 1.2 Anfangsvermögen: - Ehegatte 1: EUR [Anfangsvermoegen1] - Ehegatte 2: EUR [Anfangsvermoegen2] Das Anfangsvermögen ist als Anlage diesem Ehevertrag beigefügt und bildet die Berechnungsgrundlage für den Zugewinnausgleich nach § 1374 BGB. 1.3 Ausnahmen vom Zugewinn — Ehegatte 1: [Ausnahmen Zugewinn1] 1.4 Ausnahmen vom Zugewinn — Ehegatte 2: [Ausnahmen Zugewinn2] 1.5 Bewertungsmethode für Unternehmensvermögen: [Bewertungsmethode]

§ 2 — Zugewinnausgleich und Durchführung

2.1 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB ist auf [Kappungsgrenze] % des Endvermögens des ausgleichspflichtigen Ehegatten begrenzt, mindestens jedoch auf den gesetzlichen Betrag nach § 1378 Abs. 2 BGB. 2.2 Ratenzahlung: [Ratenzahlung Regelung] 2.3 Stundungsantrag: Unberührt bleibt das Recht, nach § 1382 BGB beim Familiengericht eine Stundung zu beantragen.

§ 3 — Nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich

3.1 Nachehelicher Unterhalt: [Unterhalt Regelung] [Unterhalt Detail] 3.2 Versorgungsausgleich nach VersAusglG: [Versorgungsausgleich] [Versorgungsausgleich Detail] Hinweis: Vollständiger Ausschluss des Kernbereichs unterhaltsrechtlicher Pflichten kann nach § 138 BGB sittenwidrig sein (BGH XII ZR 265/02). Die vereinbarten Regelungen wurden unter Berücksichtigung beider Ehegatten gewählt.

§ 4 — Schlussbestimmungen und notarielle Beurkundung

4.1 Dieser Ehevertrag wurde nach § 1410 BGB i.V.m. § 6 BeurkG notariell beurkundet. Er tritt mit Unterzeichnung durch beide Ehegatten in Kraft. 4.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (§ 139 BGB analog). 4.3 Gerichtsstand: Familiengericht am Wohnsitz der Ehegatten (§§ 23a, 23b GVG). [Name Ehegatte1] _____________________________ Ehegatte 1 [Name Ehegatte2] _____________________________ Ehegatte 2 [Notar Name] _____________________________ Notar / Notarin — L.S. (locus sigilli)

Ehegatte 1

________________

Signature

Ehegatte 2

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland (§ 1363 Abs. 1 BGB): Ohne Ehevertrag gilt sie automatisch. Sie bedeutet nicht — wie oft missverstanden —, dass das Vermögen der Ehegatten gemeinschaftlich wird. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig (§ 1364 BGB). Erst bei Beendigung der Ehe — durch Scheidung, Tod oder Aufhebung — wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen: Derjenige, der mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt dem anderen die Hälfte des Überschusses (§ 1378 Abs. 1 BGB).

Modifikationen dienen dazu, wirtschaftliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Unternehmensbeteiligungen, Immobilienbesitz, Erbschaften, berufliche Altersvorsorge. Der Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 32/03; BGH XII ZB 135/03) hat in mehreren Leitentscheidungen bestätigt, dass solche Modifikationen innerhalb weiter Grenzen zulässig sind — solange sie nicht gegen § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) verstoßen.

Das Anfangsvermögen nach § 1374 BGB ist die Grundlage des Zugewinnausgleichs. Es umfasst das Nettovermögen jedes Ehegatten bei Eheschließung. Erbschaften und Schenkungen nach der Eheschließung werden nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet — sie nehmen also nicht am Zugewinnausgleich teil. Modifikationsverträge können zusätzlich festlegen, dass bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. Unternehmensanteile) generell vom Zugewinn ausgenommen sind, um Unternehmen zu schützen.

Die notarielle Beurkundung nach § 1410 BGB ist zwingend. Ohne Notar ist der Ehevertrag nach § 125 BGB nichtig — unabhängig von seinem Inhalt. Der Notar belehrt die Ehegatten nach § 17 BeurkG (Beurkundungsgesetz) über die Bedeutung der Vereinbarung, liest den Vertrag vor und beglaubigt die Unterschriften. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); bei einem Anfangsvermögen von 200.000 EUR sind Gebühren von 500–1.500 EUR üblich. Der Ehevertrag muss nicht im Güterrechtsregister eingetragen werden, aber Eintragung empfiehlt sich für die Wirkung gegenüber Dritten (§§ 1558–1563 BGB).

Das Oberlandesgericht (OLG) ist in Ehevertragsstreitigkeiten die Beschwerdeinstanz; der Bundesgerichtshof (BGH, XII. Zivilsenat) entscheidet über Grundsatzfragen. Zuständiges erstinstanzliches Gericht ist das Familiengericht (Abteilung des Amtsgerichts, §§ 23a, 23b GVG i.V.m. § 111 Nr. 7 FamFG).

Wann brauchen Sie Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland?

Ein Ehevertrag zur modifizierten Zugewinngemeinschaft in Deutschland wird insbesondere in folgenden Situationen empfohlen:

**Unternehmer und Freiberufler:** Wer ein Unternehmen betreibt oder selbstständig ist, hat ein besonderes Interesse daran, die Beteiligung vor dem Zugewinnausgleich zu schützen. Ohne Modifikation würde der gesamte Unternehmenswert — inklusive der Wertsteigerung durch eigene Arbeit — dem Zugewinnausgleich unterliegen. Eine Kappungsgrenze oder Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn schützt den Betrieb vor Zerschlagungsdruck.

**Erbschaften und Schenkungen:** § 1374 Abs. 2 BGB nimmt Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich aus dem Zugewinnausgleich heraus. Allerdings sind in der Praxis die Nachweisfragen komplex: Was war schon vor der Ehe vorhanden? Was wurde geerbt? Eine klare Dokumentation im Ehevertrag mit Anlage Anfangsvermögen verhindert spätere Beweisprobleme.

**Immobilienbesitz:** Wenn ein Ehegatte bereits vor der Ehe Immobilienvermögen besitzt oder erwartet eine Immobilie zu erben, sollte dies im Anfangsvermögen oder als Ausnahme zum Zugewinn dokumentiert werden. Immobilienwerte können erheblich steigen — ohne Regelung fließt dieser Wertzuwachs vollständig in den Zugewinnausgleich ein.

**Binationaler Kontext:** Bei internationalen Ehen — z.B. einem deutschen und einem ausländischen Ehegatten — kann die Frage des anwendbaren Güterrechts nach der EU-Güterrechtsverordnung (EuGüVO Nr. 2016/1103) komplex werden. Ein Ehevertrag, der das deutsche Güterrecht ausdrücklich wählt, schafft Klarheit.

**Zweitheirat nach Scheidung:** Nach einer ersten Scheidung mit schmerzhaften Erfahrungen beim Zugewinnausgleich möchten viele Paare bei der zweiten Ehe klare Grenzen setzen. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet Schutz, ohne auf den Ausgleich bei der Beendigung ganz zu verzichten.

**Unterschiedliche Einkommensentwicklungen:** Wenn absehbar ist, dass ein Ehegatte durch Karriere oder Unternehmenserfolg deutlich mehr verdienen wird, können Kappungsgrenzen beim Zugewinnausgleich eine faire Balance schaffen.

**Pensionskassen und Betriebsrenten:** Beim Versorgungsausgleich (§§ 1–26 VersAusglG) werden betriebliche Altersvorsorgen hälftig geteilt. Bei Beamten, Richtern und öffentlichen Angestellten mit Pensionsansprüchen kann ein modifizierter Versorgungsausgleich wirtschaftlich sinnvoll sein — der BGH (XII ZB 406/08) hat die Grenzen zulässiger Modifikationen hierzu definiert.

**Altersvorsorge und Riester-Verträge:** Riester-Renten (§§ 82 ff. EStG) und andere geförderte Altersvorsorgeprodukte unterliegen besonderen Regelungen beim Versorgungsausgleich. Eine vertragliche Klarstellung vermeidet Überraschungen.

Was gehört in Ihr Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland?

Ein rechtssicherer Ehevertrag zur modifizierten Zugewinngemeinschaft in Deutschland nach §§ 1408, 1374, 1378 BGB enthält folgende Kernbestandteile:

**1. Notarielle Beurkundung (§ 1410 BGB)** Ohne notarielle Beurkundung ist der Ehevertrag nach § 125 BGB nichtig. Der Notar belehrt nach § 17 BeurkG, liest den Vertrag vor und beurkundet die Unterschriften. Die Kosten richten sich nach GNotKG Anlage 1 KV Nr. 21100 ff.; sie hängen vom Geschäftswert (Gesamtvermögen beider Ehegatten) ab.

**2. Anfangsvermögen (§ 1374 BGB)** Vollständiges Verzeichnis des Nettovermögens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung. Enthält: Immobilien (mit Verkehrswert und Belastungen), Bankguthaben, Wertpapierdepots, Unternehmensanteile, Fahrzeuge, Schulden. Das Verzeichnis wird als Anlage dem Ehevertrag beigefügt und notariell beurkundet. Gemäß § 1374 Abs. 2 BGB werden Erbschaften und Schenkungen nach der Eheschließung dem Anfangsvermögen hinzugerechnet — dies sollte ausdrücklich bestätigt werden.

**3. Ausnahmen vom Zugewinn** Festlegung, welche Vermögensgegenstände nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen. Typisch: Unternehmensbeteiligungen, Immobilien (um Liquidationsdruck zu vermeiden), Erbschaften, Schenkungen. Die Ausnahmen müssen konkret bezeichnet werden — pauschale Klauseln sind auslegungsanfällig. Der BGH (XII ZR 265/02) prüft, ob die Ausnahmen wirtschaftlich zu einer sittenwidrigen Benachteiligung führen.

**4. Bewertungsmethode für Unternehmensvermögen** Ohne Vereinbarung gilt der Verkehrswert (BGH XII ZR 32/03). Bei Unternehmen ist die Bewertung streitig: Ertragswertmethode (IDW S1), Substanzwertmethode, Multiplikatorverfahren. Eine Vorabfestlegung auf eine Methode oder auf ein gemeinsames Sachverständigenbestellungsverfahren vermeidet teuren Gutachterstreit im Scheidungsfall.

**5. Kappungsgrenze (§ 1378 Abs. 2 BGB)** § 1378 Abs. 2 BGB begrenzt den Zugewinnausgleichsanspruch auf das Endvermögen des Verpflichteten — der Schuldner muss nicht mehr zahlen, als er hat. Zusätzlich kann vertraglich eine Kappungsgrenze als Prozentsatz des Endvermögens vereinbart werden, um Liquidationsdruck bei Immobilien oder Unternehmensanteilen zu vermeiden.

**6. Ratenzahlung (§ 1382 BGB)** Bei großen Zugewinnausgleichsansprüchen kann das Familiengericht nach § 1382 BGB Stundung gewähren. Eine vertraglich vereinbarte Ratenzahlungsklausel gibt dem Schuldner mehr Planungssicherheit und vermeidet gerichtliche Auseinandersetzung über die Zahlungsmodalitäten.

**7. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569–1586 BGB)** Der Ehevertrag kann den nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzen oder auf bestimmte Unterhaltstatbestände beschränken. Der BGH (XII ZR 265/02) stellt klar: Modifikationen sind zulässig, vollständiger Ausschluss des Kernbereichs ist sittenwidrig. Besonders beim Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB ist Vorsicht geboten.

**8. Versorgungsausgleich (VersAusglG)** Der Versorgungsausgleich teilt bei Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf. Ausschluss oder Modifikation nach § 6 VersAusglG ist möglich, wenn beide Ehegatten ausreichend für das Alter vorgesorgt haben (BGH XII ZB 406/08). Forms-legal.com bietet weitere Ehevertragsvorlagen, darunter den Ehevertrag mit Wahl-Zugewinngemeinschaft (de-ehevertrag-wahlzugewinngemeinschaft) für internationale Paare.

**9. Salvatorische Klausel und Gerichtsstandvereinbarung** Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags wirksam (§ 139 BGB analog — aber Vorsicht: bei Eheverträgen kann Gesamtnichtigkeit drohen, wenn der ausgeschlossene Teil das Kernstück war). Gerichtsstand: Familiengericht am Wohnsitz der Ehegatten.

So füllen Sie Ihr Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland aus

Die Erstellung eines Ehevertrags zur modifizierten Zugewinngemeinschaft erfordert Vorbereitung und zwingend einen Notartermin. Folgen Sie diesen Schritten:

**Schritt 1: Notartermin buchen** Buchen Sie frühzeitig einen Termin bei einem Notar — idealerweise einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem Notar mit Schwerpunkt Familienrecht. Die Kammer-Notare der Länder führen ein Suchportal (notarsuche.de). Bringen Sie Personalausweise, Geburts- und Heiratsurkunden sowie eine Übersicht Ihrer Vermögensverhältnisse mit.

**Schritt 2: Anfangsvermögen dokumentieren** Erstellen Sie vor dem Notartermin ein vollständiges Verzeichnis Ihres Nettovermögens: Immobilien mit Aktenzeichen des Grundbuchs, Bankkontonummern, Depotnummern, Unternehmensanteile mit Handelsregisternummer, Schulden. Das Verzeichnis wird als Anlage dem Ehevertrag beigefügt — also muss es vollständig und korrekt sein.

**Schritt 3: Ausnahmen vom Zugewinn bestimmen** Überlegen Sie gemeinsam: Welche Vermögensgegenstände sollen nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen? Unternehmensanteile? Erbschaften? Immobilien? Notieren Sie die Gegenstände mit konkreter Bezeichnung (Grundstücksadresse, Beteiligungsquote, Unternehmensname).

**Schritt 4: Bewertungsfragen klären** Bei Unternehmensbeteiligungen: Einigen Sie sich auf eine Bewertungsmethode oder auf ein Verfahren zur Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen. Der IDW S1-Standard (Institut der Wirtschaftsprüfer) ist in Deutschland die anerkannte Methode für die Ertragswertbewertung.

**Schritt 5: Unterhalt und Versorgungsausgleich besprechen** Besprechen Sie offen: Möchten Sie den nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzen? Haben Sie ausreichend Altersvorsorge aufgebaut, um den Versorgungsausgleich zu modifizieren? Der Notar belehrt Sie über die Konsequenzen — hören Sie aufmerksam zu.

**Schritt 6: Notartermin und Beurkundung** Beim Notartermin liest der Notar den Entwurf vor, erklärt alle Klauseln und klärt offene Fragen. Beide Ehegatten unterzeichnen; der Notar beurkundet. Der fertige Ehevertrag erhält eine Urkundsnummer und wird beim Notar archiviert. Beide Ehegatten erhalten eine beglaubigte Ausfertigung.

**Schritt 7: Güterrechtsregister (optional)** Ein Ehevertrag muss nicht im Güterrechtsregister eingetragen werden. Die Eintragung (beim Amtsgericht des Wohnorts) ist aber empfehlenswert, wenn Dritte — Gläubiger, Geschäftspartner — an den Güterrechtsverhältnissen interessiert sein könnten (§§ 1558–1563 BGB). Die Eintragungsgebühr ist gering.

Häufige Fehler bei Ihrem Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland

Häufige Fehler beim Ehevertrag zur modifizierten Zugewinngemeinschaft in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**Kein notarieller Entwurf vor Beurkundung:** Wer erst beim Notartermin zum ersten Mal den Vertragsentwurf sieht, kann ihn nicht sorgfältig prüfen. Lassen Sie sich den Entwurf vorab zuschicken, lesen Sie ihn in Ruhe durch, holen Sie ggf. anwaltliche Beratung ein — und klären Sie alle offenen Punkte vor dem Termin.

**Unvollständiges Anfangsvermögensverzeichnis:** Das Verzeichnis des Anfangsvermögens ist die wichtigste Grundlage des Zugewinnausgleichs. Fehlt ein Vermögensgegenstand — z.B. ein vergessenes Wertpapierdepot — oder ist er falsch bewertet, entstehen später erhebliche Streitigkeiten. Beauftragen Sie ggf. einen Steuerberater für eine Bestandsaufnahme.

**Zu pauschale Ausnahmen vom Zugewinn:** Klauseln wie „alles, was Ehegatte 1 erbt, ist vom Zugewinn ausgenommen" klingen klar, sind aber auslegungsanfällig: Was ist mit Nachlassverbindlichkeiten? Mit Erbauseinandersetzungsgewinnen? Mit dem Wertzuwachs der geerbten Immobilie? Formulieren Sie konkret und präzise.

**Fehlende Bewertungsklausel:** Ohne Vereinbarung über die Bewertungsmethode entscheiden im Streitfall Sachverständige — und deren Gutachten können erheblich voneinander abweichen. Die Kosten eines solchen Bewertungsstreits übersteigen oft die Notarkosten des Ehevertrags um ein Vielfaches.

**Sittenwidrige Unterhaltsausschlüsse:** Der BGH (XII ZR 265/02) hat klare Grenzen für zulässige Unterhaltsausschlüsse formuliert. Besonders riskant: Ausschluss des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB, wenn die Ehegatten Kinder haben oder planen. Solche Klauseln können im Scheidungsfall für unwirksam erklärt werden — und der Rest des Vertrags wird dann einer Gesamtbetrachtung unterzogen.

**Kein Update bei veränderten Vermögensverhältnissen:** Der Ehevertrag spiegelt die Verhältnisse zum Zeitpunkt seiner Errichtung wider. Ändert sich das Vermögen erheblich — z.B. durch einen Unternehmensverkauf, eine große Erbschaft oder einen Immobilienkauf —, sollte der Ehevertrag durch einen Nachtrag angepasst werden. Andernfalls kann die Ausübungskontrolle nach § 242 BGB zu einer Anpassung durch das Gericht führen.

**Keine Abstimmung mit dem Testament:** Ehevertrag und Testament stehen in einem Wechselspiel: Eine großzügige Zugewinnausnahme zugunsten von Unternehmensvermögen kann die Pflichtteilsansprüche der Kinder nach §§ 2303, 2325 BGB erhöhen — wenn das Unternehmen durch die Ausnahme mehr Wert im Nachlass hat. Stimmen Sie Ehevertrag und Erbvertrag oder Testament immer mit demselben Notar oder unter dessen Mitwirkung aufeinander ab.

**Versorgungsausgleich ohne Renteninfo ausgeschlossen:** Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG ist nur wirksam, wenn beide Ehegatten ausreichend für das Alter vorgesorgt haben (BGH XII ZB 406/08). Wer den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen will, sollte vor dem Notartermin aktuelle Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anfordern und die jeweiligen Versorgungsanwartschaften schriftlich dokumentieren. Fehlt dieser Nachweis, riskiert die Klausel die Unwirksamkeit.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 1364 BGBDE official
  2. § 138 BGBDE official
  3. § 1374 BGBDE official
  4. § 1410 BGBDE official
  5. § 125 BGBDE official
  6. § 1382 BGBDE official
  7. § 1570 BGBDE official
  8. § 139 BGBDE official
  9. § 242 BGBDE official
  10. § 1385 BGBDE official
  11. § 17 BeurkGDE official
  12. § 5 ErbStGDE official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/family/ehevertrag-zugewinngemeinschaft-deutschland

MLA

"Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/family/ehevertrag-zugewinngemeinschaft-deutschland.

BibTeX
@misc{formslegal-ehevertrag-zugewinngemeinschaft-deutschland,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Ehevertrag Zugewinngemeinschaft mit Modifikationen Deutschland (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/family/ehevertrag-zugewinngemeinschaft-deutschland}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid