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Grundsicherung im Alter Antrag SGB XII Deutschland

Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Kopf

ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG

gemäß SGB XII §§ 41–46b (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch — Sozialhilfe) [Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Angaben zur Person

Antragsteller: [Antragsteller Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit] Anschrift: [Anschrift] Telefon: [Telefon]

Anspruchsgrundlage

Antragsart: [Anspruchsart] Nachweis Erwerbsminderung vorhanden: [Erwerbsminderung Nachweis]

Einkommen und Vermögen

Monatliche Rente: [Einkommen Rente] EUR Sonstige monatliche Einkünfte: [Einkommen Sonstig] EUR Gesamtvermögen: [Vermoegen Betrag] EUR Wohnverhältnis: [Wohnverhaeltnis]

Bedarf

Haushaltsgröße: [Haushaltsgroesse] Person(en) Besondere Mehrbedarfe: [Mehrbedarfe] Hinweis: Der Gesamtbedarf ergibt sich aus dem Regelbedarf (SGB XII § 42 Nr. 1) + Kosten der Unterkunft (§ 42 Nr. 4) + anerkannte Mehrbedarfe (§ 42 Nr. 2 i.V.m. § 30) abzüglich anrechenbarem Einkommen nach § 82 SGB XII.

Antrag

Hiermit beantrage ich die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII §§ 41–46b. Ich versichere, dass alle gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich verpflichte mich, Änderungen in meinen Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnissen unverzüglich dem Sozialamt mitzuteilen (§ 60 SGB I). Ich bin darüber informiert, dass das Sozialamt nach SGB XII § 43 verpflichtet sein kann, Unterhaltsansprüche gegen Kinder geltend zu machen. Nach SGB XII § 43 Abs. 5 werden Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 EUR berücksichtigt. [Antrags Ort], den [Antrags Datum] _______________________________ [Antragsteller Name] (Eigenhändige Unterschrift)

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Grundsicherung im Alter Antrag SGB XII Deutschland?

Grundlage des Antragsverfahrens ist SGB XII § 44 i.V.m. SGB X § 31 (Verwaltungsakt). Zuständig für die Bewilligung sind die kommunalen Sozialämter (Kreise, kreisfreie Städte), die nach SGB XII § 44 Abs. 1 am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständig sind. In einigen Bundesländern wurden die Zuständigkeiten auf Landesbehörden übertragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überwacht die bundeseinheitliche Umsetzung der Grundsicherungsleistungen.

Anspruchsberechtigte nach SGB XII § 41 Abs. 1 sind Personen, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (2025: 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964, gestaffelt nach SGB VI § 235) oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig nach SGB VI § 43) und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben (SGB XII § 41 Abs. 4).

Der Regelbedarf 2025 (Regelbedarfsstufe 1 für Alleinlebende) beträgt 563 EUR/Monat nach SGB XII § 28 Abs. 1 i.V.m. dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG). Dazu kommen die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB XII § 42 Nr. 4 sowie eventuelle Mehrbedarfe nach SGB XII § 30 (z. B. 17 % des Regelbedarfs bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G). Das anzurechnende Einkommen (Renten, Wohngeld etc.) wird nach SGB XII § 82 abgezogen. Die Differenz zwischen Gesamtbedarf und anzurechnendem Einkommen ergibt die auszuzahlende Grundsicherungsleistung.

Ein wichtiger Vorteil der Grundsicherung im Alter gegenüber der Sozialhilfe: Nach SGB XII § 43 Abs. 5 werden Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern nur berücksichtigt, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 EUR übersteigt. Dies verhindert, dass Seniorenbedürftige auf Unterhaltsforderungen gegen ihre Kinder angewiesen sind oder diese fürchten müssen.

Wann brauchen Sie Grundsicherung im Alter Antrag SGB XII Deutschland?

Ein Antrag auf Grundsicherung im Alter in Deutschland ist in folgenden Situationen erforderlich:

**Niedrige gesetzliche Rente unter dem Existenzminimum:** Wer nach einem Erwerbsleben mit niedrigem Einkommen, Phasen der Arbeitslosigkeit oder häufigen Beschäftigungslücken nur eine kleine gesetzliche Rente bezieht, hat möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung, wenn die Rente das Existenzminimum nicht deckt. 2025 liegt der Grundbedarf für Alleinlebende bei ca. 563 EUR Regelbedarf plus Miete — wer weniger hat, kann die Differenz als Grundsicherung beantragen.

**Nach Renteneintritt mit Ressourcenerschöpfung:** Viele Ältere stellen erst nach dem Renteneintritt fest, dass ihre Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Der Antrag sollte sobald wie möglich gestellt werden, da Leistungen nach SGB XII § 44 Abs. 2 erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden — nicht rückwirkend.

**Dauerhafte Erwerbsminderung:** Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist (weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig nach SGB VI § 43) und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII § 41 Abs. 1 Nr. 2 beantragen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Gutachten oder ein DRV-Bescheid über Erwerbsminderungsrente.

**Kündigung / Ende des ALG-II-Bezugs mit Renteneintritt:** Wer bisher Bürgergeld (SGB II) bezogen hat und nun die Regelaltersgrenze erreicht, wechselt automatisch in den Zuständigkeitsbereich des SGB XII. Das Jobcenter ist nicht mehr zuständig; stattdessen übernimmt das Sozialamt. Stellen Sie den Antrag auf Grundsicherung im Alter mindestens 3 Monate vor dem Rentenalter, um nahtlose Leistungen zu gewährleisten.

**Pflegeheimunterbringung mit unzureichenden Mitteln:** Wer in einem Pflegeheim untergebracht ist und dessen Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, kann Grundsicherung im Alter beantragen. Das Sozialamt übernimmt dann den ungedeckten Teil der Heimkosten.

**Vorsorge vor Unterhaltsansprüchen:** Viele ältere Menschen scheuen die Grundsicherung aus Angst, ihre Kinder könnten zum Unterhalt herangezogen werden. Nach SGB XII § 43 Abs. 5 ist dies aber nur bei einem Elternkindseinkommen über 100.000 EUR/Jahr der Fall. Für die meisten Familien gibt es keine Unterhaltsregressgefahr.

Was gehört in Ihr Grundsicherung im Alter Antrag SGB XII Deutschland?

Ein Antrag auf Grundsicherung im Alter in Deutschland enthält nach SGB XII §§ 41–46b folgende wesentliche Elemente:

**1. Persönliche Identifikation und Wohnanschrift** Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Die Anschrift bestimmt die Zuständigkeit des Sozialamts nach SGB XII § 44 Abs. 1. Bei fehlendem Wohnsitz (Obdachlosigkeit) ist der Aufenthaltsort maßgeblich. Ausländische Staatsangehörige müssen den Aufenthaltstitel nachweisen, da EU-Ausländer und Drittstaatler nur unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sind.

**2. Anspruchsgrundlage** Der Antrag muss klarstellen, ob Grundsicherung im Alter (Regelaltersgrenze erreicht nach SGB VI § 35) oder bei dauerhafter Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig nach SGB VI § 43 Abs. 2) beantragt wird. Bei Erwerbsminderung sind Nachweise beizufügen: Bescheid über Erwerbsminderungsrente oder ärztliches Gutachten. BSG B 8 SO 21/15 R: Das Bundessozialgericht hat präzisiert, welche Nachweise für die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung ausreichen.

**3. Einkommensangaben** Alle monatlichen Einkünfte sind anzugeben: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Privatrente, Wohngeld, Pflegegeld, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen, Zinseinkünfte. Nach SGB XII § 82 werden die meisten Einkünfte angerechnet. Ausnahmen: Pflegegeld nach SGB XI wird nur teilweise angerechnet; Grundrente nach SGB VI § 307e ist einkommensunabhängig; Blindengeld ist nach Landesrecht anrechnungsfrei.

**4. Vermögensangaben und Schonvermögen** Bargeld, Bankkonten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien usw. sind anzugeben. Das Schonvermögen nach SGB XII § 90 Abs. 2 beträgt 2025 ca. 10.000 EUR. Selbst bewohntes angemessenes Eigenheim (§ 90 Abs. 2 Nr. 8) und bestimmte Altersvorsorgewerte (§ 90 Abs. 2 Nr. 2) sind geschützt.

**5. Wohnverhältnis und Kosten der Unterkunft** Kosten der Unterkunft und Heizung werden nach SGB XII § 42 Nr. 4 in angemessener Höhe als Bedarf anerkannt. Bei Mietwohnungen: tatsächliche Miete bis zur Angemessenheitsgrenze (kommunale Richtlinien). Bei selbst bewohntem Eigenheim: laufende Aufwendungen wie Grundsteuer und Wohneigentumsgebühren.

**6. Mehrbedarfe (SGB XII § 30)** Bei bestimmten Personengruppen werden Mehrbedarfe anerkannt: 17 % des Regelbedarfs bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder H (§ 30 Abs. 1), Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung bei Erkrankung (§ 30 Abs. 5), dezentraler Bedarf für Kfz (§ 30 Abs. 6). Diese Mehrbedarfe erhöhen den anerkannten Gesamtbedarf. Auf forms-legal.com finden Sie eine kostenlose Vorlage für den Antrag auf Grundsicherung im Alter, die alle Pflichtfelder nach SGB XII enthält.

**7. Unterhaltsregressschutz (SGB XII § 43 Abs. 5)** Der Antrag sollte den Hinweis enthalten, dass Unterhaltsansprüche gegen Kinder nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 EUR berücksichtigt werden. Viele Anspruchsberechtigte stellen keinen Antrag aus Angst vor Unterhaltsregress — dieser Verzicht auf berechtigte Leistungen sollte durch sachliche Information vermieden werden.

**8. Antragsdatum und Leistungsbeginn** Nach SGB XII § 44 Abs. 2 beginnt die Grundsicherungsleistung am ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Zahlung ist ausgeschlossen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich gestellt werden, wenn Bedürftigkeit absehbar ist.

So füllen Sie Ihr Grundsicherung im Alter Antrag SGB XII Deutschland aus

Den Antrag auf Grundsicherung im Alter in Deutschland füllen Sie Schritt für Schritt aus:

**Schritt 1: Beim zuständigen Sozialamt vorab informieren** Kontaktieren Sie das Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises und fragen Sie nach dem örtlichen Antragsformular für die Grundsicherung nach SGB XII. Das Amt stellt Ihnen auch eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen bereit. In manchen Bundesländern können Sie den Antrag online stellen oder sich vom Sozialamt nach Hause schicken lassen.

**Schritt 2: Alle Einkommensunterlagen zusammenstellen** Sammeln Sie: Rentenbescheide (DRV, berufsständisches Versorgungswerk), Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Bescheinigungen über Zinseinkünfte, Wohngeld-Bewilligungsbescheid (falls vorhanden), Mietvertrag und Mietquittungen. Das Sozialamt prüft alle Einkommensquellen nach SGB XII § 82 sorgfältig.

**Schritt 3: Vermögen vollständig angeben** Erfassen Sie alle Konten, Sparbücher, Wertpapiere, Fahrzeuge und Immobilien. Das Schonvermögen (ca. 10.000 EUR nach SGB XII § 90 Abs. 2) bleibt unangetastet; darüber hinausgehendes Vermögen ist vor Leistungsgewährung einzusetzen. Falsche Angaben sind nach SGB X § 45 ein Grund für die Rücknahme des Bewilligungsbescheids.

**Schritt 4: Besondere Bedarfe dokumentieren** Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G haben, legen Sie diesen bei (Mehrbedarf 17 % nach SGB XII § 30 Abs. 1). Bei kostenaufwändiger Ernährung wegen Erkrankung fügen Sie ein ärztliches Attest bei (§ 30 Abs. 5).

**Schritt 5: Antrag persönlich einreichen und Datum festhalten** Geben Sie den Antrag persönlich beim Sozialamt ab und lassen Sie sich das Eingangsdatum bestätigen (wichtig für den Leistungsbeginn nach § 44 Abs. 2). Alternativ: Einreichen per Einschreiben mit Rückschein. Mündliche Anträge beim Sozialamt sind nach SGB X § 16 möglich und wirken rückwirkend ab Antragsdatum.

**Schritt 6: Bescheid prüfen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen** Nach Einreichung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bei Ablehnung können Sie nach SGB X § 83 Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat). Lassen Sie den Bescheid von einer Sozialberatungsstelle (Caritas, Diakonie, VdK) prüfen, bevor Sie Widerspruch einlegen.

Häufige Fehler bei Ihrem Grundsicherung im Alter Antrag SGB XII Deutschland

Typische Fehler beim Antrag auf Grundsicherung im Alter in Deutschland:

**Antrag zu spät gestellt:** Grundsicherungsleistungen werden nach SGB XII § 44 Abs. 2 erst ab dem Antragsmonat gezahlt — keine rückwirkende Zahlung. Wer den Antrag monatelang hinausschiebt, verliert Leistungen für die zurückliegenden Monate. Stellen Sie den Antrag sobald absehbar ist, dass die Mittel nicht ausreichen — auch wenn noch keine vollständige Bedürftigkeit besteht.

**Vermögen falsch angegeben:** Das Sozialamt prüft alle Kontobewegungen der letzten Monate und kann Kontoauszüge anfordern. Wer Vermögen verschweigt oder verschenkt (Schenkung innerhalb von 10 Jahren nach § 528 BGB kann als anrechenbares Vermögen behandelt werden), riskiert die Rücknahme des Bewilligungsbescheids nach SGB X § 45 und Strafverfolgung wegen Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB).

**Angst vor Unterhaltsregress verhindert Antragstellung:** Viele Berechtigte beantragen keine Grundsicherung aus Angst, ihre Kinder könnten zum Unterhalt herangezogen werden. Nach SGB XII § 43 Abs. 5 ist dies aber erst bei einem Jahreseinkommen des Kindes über 100.000 EUR möglich. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist davon nicht betroffen. Diese unbegründete Angst kostet die Betroffenen berechtigt zustehende Leistungen.

**Mehrbedarfe nicht geltend gemacht:** Wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G hat oder aus medizinischen Gründen eine besonders kostenaufwändige Ernährung benötigt, hat Anspruch auf Mehrbedarfe nach SGB XII § 30. Diese werden nicht automatisch berücksichtigt, sondern müssen aktiv beantragt und mit Belegen nachgewiesen werden.

**Unkenntnis des Widerspruchsrechts:** Viele Antragsteller akzeptieren einen Ablehnungsbescheid, ohne ihn von einer Beratungsstelle prüfen zu lassen. Widersprüche gegen Grundsicherungsbescheide haben nach Aussage der Sozialverbände (VdK, Caritas, Diakonie) eine Erfolgsquote von über 50 %. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Zugang des Bescheids (SGB X § 84). Wenden Sie sich zur Überprüfung des Bescheids an eine kostenlose Sozialberatung.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 528 BGBDE official
  2. § 35 SGB XDE official
  3. § 83 SGB XDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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