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Auskunftsantrag DSGVO Deutschland

Auskunftsantrag DSGVO Deutschland

Art. 15 DSGVO | §34 BDSG | Datenschutz-Grundverordnung | 30-Tage-Frist

Adressierung

[Antragsteller Name]

geb. [Antragsteller Geburtsdatum]

[Antragsteller Anschrift]

[Antragsteller Email]

An: [Verantwortlicher Name]

[Verantwortlicher Anschrift]

z. Hd.: [Datenschutzbeauftragter Name] (Datenschutzbeauftragter)

E-Mail DSB: [Datenschutzbeauftragter Email]

[Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Betreff

AUSKUNFTSANTRAG gemäss Art. 15 DSGVO und §34 BDSG

Kunden- / Vertragsnummer: [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auskunftsbegehren

hiermit mache ich mein Auskunftsrecht gemäss Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geltend. Ich bin betroffene Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

1. AUSKUNFT UND DATENKOPIE (Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO)

Ich bitte um vollständige Auskunft über: [Auskunftsumfang]

Präzisierung: [Auskunft Spezifizierung]

Die Auskunft muss insbesondere umfassen (Art. 15 Abs. 1 DSGVO):

a) Bestätigung, ob personenbezogene Daten über mich verarbeitet werden;

b) Verarbeitungszwecke;

c) Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten;

d) Empfänger oder Kategorien von Empfängern;

e) Geplante Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer;

f) Herkunft der Daten, sofern nicht direkt erhoben;

g) Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO).

Darüber hinaus bitte ich gemäss Art. 15 Abs. 3 DSGVO um Übermittlung einer Kopie aller über mich verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Frist und Konsequenzen

2. ANTWORTFRIST

Ich weise auf die gesetzliche Antwortfrist von einem Monat ab Eingang dieses Antrags gemäss Art. 12 Abs. 3 DSGVO hin. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.

Falls Sie die Frist aus Gründen der Komplexität oder eines hohen Antragsaufkommens um bis zu zwei weitere Monate verlängern beabsichtigen, bitte ich um entsprechende schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats ab Eingang dieses Antrags (Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).

Bei Nichtbeantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist behalte ich mir vor, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen sowie Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen.

Mit freundlichen Gruessen

___________________________________

[Antragsteller Name]

[Antrags Ort], [Antrags Datum]

Betroffene Person (Antragsteller/in)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Auskunftsantrag DSGVO Deutschland?

Der Auskunftsantrag nach DSGVO in Deutschland ist in DSGVO Art. 15 (Auskunftsrecht der betroffenen Person) geregelt. Das Auskunftsrecht ist ein Grundrecht der betroffenen Person im Sinne des Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) und des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Die DSGVO hat dieses Recht erstmals europaeinheitlich kodifiziert und den Anwendungsbereich erheblich erweitert gegenüber dem früheren deutschen Datenschutzrecht unter dem BDSG 2003. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz (dort die entsprechende Schweizer Datenschutzgesetzgebung nDSG).

Der Auskunftsantrag kann an alle Verantwortlichen gerichtet werden, die personenbezogene Daten verarbeiten: Online-Händler, Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, Kreditauskunfteien wie die Schufa oder Creditreform, Arztpraxen und Krankenhäuser, Soziale Netzwerke, Immobilienverwalter, Vereine und öffentliche Behörden. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist jede natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht zu erfahren: ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Kategorien von Daten betroffen sind, zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden, an welche Empfänger sie weitergegeben wurden oder werden, für wie lange sie gespeichert werden (oder nach welchen Kriterien die Speicherdauer bestimmt wird), ob eine automatisierte Entscheidungsfindung (inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO) stattfindet und welche Rechte die betroffene Person hat. Darüber hinaus besteht nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ein Recht auf Übermittlung einer Kopie der verarbeiteten Daten.

Gegen das Auskunftsrecht können sich Verantwortliche nur in den in Art. 23 DSGVO und §34 BDSG genannten Ausnahmefällen wehren: staatliche Sicherheit, Strafverfolgung, Schutz der Rechte Dritter oder offensichtlich unbegrundete und mißbraeuchliche Anfragen. Die bloße Lästigkeit oder der Aufwand der Auskunftserteilung sind keine Ablehnungsgründe. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer — etwa der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) oder die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit — überwachen die Einhaltung und können Bussgelder nach Art. 83 DSGVO bis zu 20 Millionen Euro verhängen.

Wann brauchen Sie Auskunftsantrag DSGVO Deutschland?

Der DSGVO-Auskunftsantrag in Deutschland wird in einer Vielzahl von Alltagssituationen benötigt, in denen betroffene Personen wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden.

Bonitätsprüfungen und Ablehnung von Verträgen: Wenn ein Mietvertrag, Kreditantrag oder Handyvertrag mit Verweis auf Bonitätsinformationen abgelehnt wurde, haben Betroffene Anspruch auf Auskunft, welche Daten bei Kreditauskunfteien (Schufa, Creditreform, Boniversum, Arvato CRIF, Buergel) gespeichert sind. Der DSGVO-Auskunftsantrag ermoegliche die Akteneinsicht und die Berichtigung falscher Einträge.

Arbeitsverhaltnis und Personalakte: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Art. 15 DSGVO und §26 BDSG Anspruch auf vollständige Auskunft über alle vom Arbeitgeber gespeicherten personenbezogenen Daten: Gehaltsdaten, Leistungsbeurteilungen, Krankheitszeiten, E-Mail-Monitoring-Protokolle, GPS-Tracking-Daten und biometrische Daten aus der Zeiterfassung.

Online-Shops und Marketing-Datenbanken: Wer feststellt, dass er Werbung erhält, die auf detailliertem Wissen über persönliche Vorlieben basiert, kann per DSGVO-Auskunftsantrag herausfinden, welche Daten der Online-Händler oder die Marketing-Plattform gespeichert hat und an welche Dritte sie weitergegeben wurden.

Soziale Netzwerke und Plattformen: Meta (Facebook, Instagram), Google, TikTok und andere Plattformbetreiber verarbeiten umfangreiche Profildaten. Nach Art. 15 DSGVO können Nutzer vollständige Auskunft verlangen — einschließlich aller gespeicherten Aktivitäten, Datenexportformate und Weitergabe an Drittanbieter.

Versicherungen und Banken: Versicherungsunternehmen und Banken speichern Vertragsdaten, Gesundheitsinformationen, Schadenshistorien und Kontobewegungen. Der Auskunftsantrag hilft zu prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt und aktuell sind — und ob ungerechtfertigte Risikoeinstufungen vorgenommen wurden.

Aeffe und medizinische Einrichtungen: Patientinnen und Patienten haben ein besonderes Auskunftsrecht bezüglich ihrer Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Neben dem Auskunftsrecht besteht nach §§630f-630g BGB (Patientenrechtegesetz) ein Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte.

Behörden und Meldedaten: Das Einwohnermeldeamt, das Finanzamt oder die Agentur für Arbeit speichern Adress-, Steuer- und Sozialdaten. Der DSGVO-Auskunftsantrag gibt Auskunft darüber, welche Daten gespeichert sind und an welche öffentlichen oder privaten Stellen sie weitergegeben wurden.

Was gehört in Ihr Auskunftsantrag DSGVO Deutschland?

Der DSGVO-Auskunftsantrag in Deutschland muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit der Verantwortliche ihn korrekt bearbeiten und die betroffene Person eindeutig identifizieren kann.

Identität der betroffenen Person: Vollständiger Name, aktuelle Anschrift und ggf. Kundennummer oder Vertragsnummer, damit der Verantwortliche die gespeicherten Daten der richtigen Person zuordnen kann. Der Verantwortliche darf nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO einen Identitätsnachweis (Personalausweis-Kopie) verlangen, wenn begrundete Zweifel an der Identität bestehen.

Bezeichnung des Verantwortlichen: Name und Anschrift des Unternehmens oder der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist. Falls vorhanden, sollte der Antrag an den Datenschutzbeauftragten (DSB) nach Art. 37 DSGVO adressiert werden — dessen Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.

Klare Bezeichnung als DSGVO-Auskunftsantrag: Der Antrag sollte ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO und §34 BDSG Bezug nehmen. Dies stellt klar, dass es sich um ein gesetzliches Auskunftsersuchen handelt und nicht um eine informelle Anfrage, die der Verantwortliche nach eigenem Ermessen beantworten kann.

Präzisierung des Auskunftsbegehrens: Optional, aber empfehlenswert: Angabe, über welche Kategorien von Daten Auskunft begehrt wird (z.B. nur Vertragsabschlussdaten, nur E-Mail-Kommunikation, nur an Dritte weitergegebene Daten). Präzise Anfragen führen zu schnelleren und vollständigeren Antworten. Ohne Einschränkung gilt das Auskunftsrecht für alle verarbeiteten Daten.

Frist und Reaktion auf Nichtantwort: Der Antrag sollte die gesetzliche Antwortfrist von 30 Tagen nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO erwähnen und ankündigen, bei Nichtbeantwortung Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Diese Androhung ist legitim und beschleunigt die Bearbeitung.

Ankündigung weiterer Rechte: Optional kann der Antrag auf das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO, Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung (Art. 18 DSGVO) oder Widerspruch (Art. 21 DSGVO) hinweisen. Viele Betroffene beabsichtigen nach Erhalt der Auskunft, von diesen Folgerechten Gebrauch zu machen.

Nachweissicherheit durch Einschreiben: Nutzerinnen und Nutzer von forms-legal.com sollten den fertig ausgefüllten Auskunftsantrag per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung versenden. Das Datum des Eingangs beim Verantwortlichen bestimmt den Beginn der 30-Tage-Frist. Kopien aller Auskunftsanträge und Antworten sollten für eventuelle Beschwerdeverfahren zehn Jahre aufbewahrt werden.

So füllen Sie Ihr Auskunftsantrag DSGVO Deutschland aus

Den DSGVO-Auskunftsantrag in Deutschland richtig auszufüllen ist in wenigen Schritten möglich. Klarheit und Vollständigkeit beschleunigen die Bearbeitung durch den Verantwortlichen.

Schritt 1 — Verantwortlichen identifizieren: Firmennamen und Anschrift des Unternehmens oder der Behörde recherchieren, an die der Antrag gerichtet wird. In der Datenschutzerklärung des Unternehmens (auf der Website im Footer) ist der Verantwortliche mit vollständiger Anschrift genannt. Bei großen Unternehmen: Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) aus der Datenschutzerklärung heraussuchen — DSB-Kontakt muss nach Art. 37 DSGVO veröffentlicht sein.

Schritt 2 — Eigene Identität vollständig angeben: Vollständiger Name, aktuelle Anschrift und — falls bekannt — Kunden- oder Vertragsnummer eintragen. Bei gängigen Namen empfiehlt sich die Angabe des Geburtsdatums zur eindeutigen Identifizierung, damit der Verantwortliche nicht verwechselt.

Schritt 3 — Rechtliche Grundlage benennen: Den Antrag ausdrücklich als Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO und §34 BDSG formulieren. Ein klarer Verweis auf das Gesetz verdeutlicht, dass es sich um einen Anspruch handelt, nicht um eine freiwillige Bitte.

Schritt 4 — Begehren spezifizieren oder offen halten: Entscheiden, ob alle gespeicherten Daten erfragt werden sollen (Standardfall) oder nur bestimmte Kategorien (z.B. nur Daten, die an Dritte weitergegeben wurden). Spezifische Anfragen erleichtern dem Unternehmen die Bearbeitung und verringern Rückfragen.

Schritt 5 — Bitte um Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO aufnehmen: Ausdrücklich eine Kopie aller verarbeiteten personenbezogenen Daten anfordern. Viele Verantwortliche übersehen diesen Teil des Auskunftsrechts, wenn er nicht explizit erbeten wird.

Schritt 6 — Antwortfrist nennen und Konsequenzen ankündigen: Die 30-Tage-Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO erwähnen und ankündigen, bei Nichtbeantwortung Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Das schärft das Bewusstsein beim Verantwortlichen für die Dringlichkeit.

Schritt 7 — Einschreiben oder sichere E-Mail: Den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung versenden. Das Eingangsdatum beim Verantwortlichen ist der Startpunkt der 30-Tage-Frist. Kopien des Antrags und später der Antwort sorgfältig aufbewahren.

Häufige Fehler bei Ihrem Auskunftsantrag DSGVO Deutschland

Beim DSGVO-Auskunftsantrag in Deutschland entstehen typische Fehler, die die Bearbeitung verzögern oder den Anspruch unwirksam machen.

Antrag ohne Identifikation: Ein Auskunftsantrag ohne vollständigen Namen, Anschrift und ggf. Kundennummer kann vom Verantwortlichen als unbearbeitet zurückgewiesen werden. Der Verantwortliche darf nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO einen Identitätsnachweis verlangen; wer diesen verweigert, kann die Auskunft nicht durchsetzen.

Anspruch nicht explizit auf Art. 15 DSGVO gestützt: Ein informeller Brief oder eine E-Mail, die keine Rechtsgrundlage nennt, wird häufig als allgemeiner Kundendienst-Kontakt behandelt — nicht als gesetzliches Auskunftsersuchen mit 30-Tage-Frist. Ausdrückliche Benennung von Art. 15 DSGVO und §34 BDSG ist entscheidend.

Antrag an falsche Stelle innerhalb des Unternehmens: Viele Betroffene senden den Antrag an den allgemeinen Kundendienst statt an den Datenschutzbeauftragten (DSB) oder die Datenschutzabteilung. Dies führt zu internen Weiterleitungen und Fristverlusten. Die DSB-Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung.

Kein Versandnachweis: Ohne Einschreiben oder E-Mail-Lesebestätigung kann der Verantwortliche bestreiten, den Antrag erhalten zu haben. Dann beginnt die 30-Tage-Frist nie. Stets per nachweisbarem Weg versenden.

Zu breites oder zu enges Auskunftsbegehren: Wer alle Daten anfordert, ohne zu präzisieren, bekommt manchmal ueberwaeeltigende Datenpakete, die schwer auszuwerten sind. Wer zu eng formuliert, erhält möglicherweise nicht alle relevanten Informationen. Ein mittelwegs spezifischer Antrag ist optimal.

Folgemaßnahmen vergessen: Viele Betroffene erhalten die Auskunft, unternehmen aber keine weiteren Schritte. Falsche Einträge sollten per Berichtigungsantrag nach Art. 16 DSGVO korrigiert werden; unzulässig gespeicherte Daten sollten per Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO entfernt werden. Der Auskunftsantrag ist häufig nur der erste Schritt einer vollständigen Datenschutz-Rechtsdurchsetzung.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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