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BAFA Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland

BAFA-Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland

AWG §§ 8, 11 | AWV §§ 8, 9 | EU-Dual-Use-VO 2021/821 | Embargo-VO

BAFA-Antrag

ANTRAG AUF AUSFUHRGENEHMIGUNG (DUAL-USE-GÜTER)

an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Franklinstraße 8–14, 65760 Eschborn gemäß AWG §§ 8, 11 | AWV §§ 8, 9 | EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821

I. Antragsteller

I. Antragsteller (Exporteur)

Firma: [Exporteur Name] Anschrift: [Exporteur Adresse] EORI-Nummer: [Exporteur E O R I] Export Control Officer / Ansprechpartner: [Ansprechpartner]

II. Güterbezeichnung

II. Güterbezeichnung und Listenzuordnung

Technische Beschreibung: [Gueter Beschreibung] KN-Code: [Kn Code] Ausfuhrlistennummer (AL-Nr.): [Ausfuhrlisten Nummer] Warenwert (EUR): [Warenwert] Menge: [Warenmenge]

III. Empfänger und Endverbleib

III. Endempfänger und Endverwendungszweck

Endempfänger: [Empfaenger Name] Bestimmungsland: [Bestimmungsland] Endverwendungszweck: [Endverwendung] Endverbleibserklärung (EUC): [Endverbleibserklaerung] Der Antragsteller versichert, dass die Ware ausschließlich zu dem oben genannten Zweck verwendet wird und keine Weitergabe an andere Personen oder Einrichtungen ohne erneute BAFA-Genehmigung erfolgt. Der Antragsteller hat eine Due-Diligence-Prüfung des Endempfängers durchgeführt (Abgleich gegen EU-Sanktionslisten, VN-Sanktionslisten, US-Entity List und BIS-Denied Persons List). Keine Auffälligkeiten wurden festgestellt.

IV. Beantragte Genehmigung

IV. Beantragte Genehmigungsart und Exportdaten

Genehmigungsart: [Genehmigungsart] Geplantes Exportdatum: [Export Datum] Beizufügende Unterlagen: □ Handelsrechnung (Commercial Invoice) □ Technische Dokumentation / Datenblätter □ Endverbleibserklärung (EUC) — soweit erforderlich □ Frachtdokument oder Transportauftrag □ Ggf. Importgenehmigung des Bestimmungslands □ Ggf. Export License des Bestimmungslands (bei Re-Export) Hinweis: Der Antrag wird über das BAFA-Online-Antragssystem (ELAN-K2) eingereicht. Dieses Dokument dient als Vorbereitung und Entwurf für den elektronischen Antrag.

V. Erklärung des Exporteurs

V. Erklärung und Unterschrift

Der Antragsteller erklärt: 1. Alle Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß. 2. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben zur Ablehnung des Antrags und zu strafrechtlichen Konsequenzen nach AWG §17 (Straftatbestand unerlaubte Ausfuhr — Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bei Kriegswaffen, bis zu 5 Jahren bei Dual-Use-Gütern) führen können. 3. Die Exportkontrollvorschriften wurden im Unternehmen (ICP — Internal Compliance Program) implementiert. 4. Ich verpflichte mich, das BAFA über Änderungen des Endverwendungszwecks oder des Endempfängers unverzüglich zu informieren. Ort: [Exporteur Adresse] Datum: [Export Datum] _________________________ [Exporteur Name] (Exporteur / Export Control Officer: [Ansprechpartner])

Exporteur / Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist BAFA Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland?

Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) sind Waren, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Klassische Beispiele: Hochleistungscomputer und Halbleiter (eingesetzt in zivilen Rechenzentren, aber auch in Waffenleitsystemen), Chemikalien (verwendet in der Pharmaindustrie, aber auch als Vorprodukte für chemische Waffen), Kryptographiesoftware (für zivile Datensicherheit, aber auch für militärische Kommunikation), Lasergeräte und Optiken (für Medizintechnik, aber auch für Waffensysteme), Frequenzumrichter und Hochpräzisionsmaschinen (für industrielle Fertigung, aber auch für die Produktion ballistischer Systeme). Die EU-Dual-Use-VO 2021/821 enthält in Anhang I eine abschließende Liste aller genehmigungspflichtigen Dual-Use-Güter (AL-Nummern 1A–9E).

In Deutschland ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, gegründet 1950, Rechtsgrundlage: BAFA-Errichtungsgesetz) die zentrale Behörde für Exportkontrolle. Das BAFA untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen werden ausschließlich über das BAFA-Online-Antragssystem ELAN-K2 (Elektronisches Antragsystem für Ausfuhren — Kontrollmaßnahmen 2) eingereicht. Forms-legal.com stellt diesen Musterantrag als strukturierte Vorlage für die Vorbereitung des ELAN-K2-Antrags zur Verfügung.

Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil 1 StR 268/04 (NJW 2004, 2459) die Anforderungen an den Vorsatz bei der unerlaubten Ausfuhr von Dual-Use-Gütern nach AWG §17 konkretisiert: Bereits bedingter Vorsatz bezüglich der Genehmigungspflicht ist strafbar. Unternehmen, die regelmäßig Dual-Use-Güter exportieren, sind daher verpflichtet, ein funktionsfähiges Internal Compliance Program (ICP) zu unterhalten, das die systematische Prüfung jedes Exports gegen die Ausfuhrlisten und Sanktionslisten sicherstellt.

Wann brauchen Sie BAFA Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland?

Eine BAFA-Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter ist in allen Situationen erforderlich, in denen ein in Deutschland ansässiges Unternehmen Güter aus Anhang I der EU-Dual-Use-VO 2021/821 in Drittländer (Nicht-EU-Länder) oder in bestimmte EU-Mitgliedstaaten exportiert.

Dual-Use-Güter nach Anhang I der EU-Dual-Use-VO 2021/821: Die Ausfuhrliste der EU umfasst zehn Kategorien (0–9): Kategorie 0 — Kernmaterialien, Anlagen und Ausrüstungen; Kategorie 1 — Spezialwerkstoffe und zugehörige Ausrüstungen; Kategorie 2 — Materialbearbeitung; Kategorie 3 — Elektronik; Kategorie 4 — Computer; Kategorie 5 — Telekommunikation und Informationssicherheit; Kategorie 6 — Sensoren und Laser; Kategorie 7 — Navigationssysteme und Avionik; Kategorie 8 — Marine; Kategorie 9 — Luft- und Raumfahrt sowie Antrieb. Jede Kategorie enthält Unterkategorien (A: Systeme, Anlagen; B: Ausrüstung; C: Werkstoffe; D: Software; E: Technologie).

Export in Embargo-Länder: Ausfuhren in Länder, gegen die die EU oder die Vereinten Nationen Embargo-Maßnahmen verhängt haben, sind ohne Sondergenehmigung grundsätzlich verboten. Aktuelle EU-Embargo-Länder (Stand 2026): Russland (VO (EU) 833/2014 und Folgeverordnungen — Totalsanktionen nach dem Ukraine-Krieg), Belarus (VO (EU) 765/2006), Iran (VO (EU) 267/2012), Nordkorea (VO (EU) 329/2007), Syrien (VO (EU) 36/2012), Myanmar (VO (EU) 401/2013), Libyen, Sudan u.a. Das BMWK und das BAFA pflegen eine aktuelle Übersicht der Embargo-Länder (bmwk.de/exportkontrolle).

Re-Export genehmigungspflichtiger US-amerikanischer Güter: Güter, die US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften (EAR — Export Administration Regulations, BIS — Bureau of Industry and Security) unterliegen, dürfen auch bei einem Weiterexport aus Deutschland nicht ohne Genehmigung der zuständigen US-Behörde re-exportiert werden. Dies betrifft insbesondere US-Halbleiter und US-Halbleiterausrüstung (nach den US-Export Control Rules von 2022/2023).

Catch-All-Klausel (AWG §9, AWV §10): Auch Güter, die nicht ausdrücklich in der Ausfuhrliste stehen, können genehmigungspflichtig werden, wenn der Exporteur Kenntnis davon hat oder ernsthaft damit rechnen muss, dass die Güter für die Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) oder Trägerraketen verwendet werden sollen. Die Catch-All-Klausel erfasst auch den Fall, in dem die Zollbehörde (GZD) den Exporteur über eine mögliche missbräuchliche Verwendung informiert.

Was gehört in Ihr BAFA Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland?

Ein vollständiger BAFA-Antrag auf Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter in Deutschland muss folgende Kernelemente enthalten:

Korrekte AL-Nummern-Bestimmung: Die erste und wichtigste Aufgabe ist die Einordnung des Exportgutes in die Ausfuhrliste (AL) nach AWV Anlage AL und Anhang I der EU-Dual-Use-VO 2021/821. Die AL ist nach Güterkategorien und technischen Parametern gegliedert. Eine falsche AL-Nummer im Antrag führt entweder zur Ablehnung des Antrags oder — gravierender — dazu, dass ein eigentlich genehmigungspflichtiges Gut ohne Genehmigung ausgeführt wird (Straftatbestand nach AWG §17). Exporteure sollten bei Unsicherheit über die AL-Nummer eine unverbindliche Voranfrage (Commodity Classification Request) beim BAFA stellen — das BAFA erteilt Bescheide über die Genehmigungspflicht nach §7 AWV.

Endverbleibserklärung (EUC — End Use Certificate): Bei Gütern der Dual-Use-Liste und Rüstungsgütern verlangt das BAFA eine Endverbleibserklärung des Endempfängers. Das EUC muss enthalten: vollständige Identifikation des Endempfängers (Name, Adresse, Unterzeichner), genaue Beschreibung der Waren und Mengen, erklärter Endverwendungszweck (ausschließlich zivile Nutzung oder konkrete Angabe des militärischen Verwendungszwecks), Verpflichtungserklärung zur Nicht-Weitergabe ohne neue BAFA-Genehmigung, Verpflichtung, dem BAFA auf Anfrage Auskunft über den Verbleib der Waren zu geben. Das BAFA kann das EUC durch das Auswärtige Amt oder die Botschaft im Empfängerland verifizieren lassen.

Sanktionslisten-Screening (Due Diligence): Vor Antragstellung und vor jeder Lieferung muss der Exporteur den Endempfänger gegen alle relevanten Sanktionslisten geprüft haben: EU-Sanktionslisten (EUR-Lex — eur-lex.europa.eu), VN-Sicherheitsrats-Sanktionslisten (un.org/securitycouncil/sanctions), US-SDN-Liste (OFAC), US-Entity List und Denied Persons List (BIS). Das Screening-Ergebnis ist zu dokumentieren und für Betriebsprüfungen aufzubewahren. Verwandte Dokumente für den Export-Dokumentenfluss: Ausfuhrerklärung (de-ausfuhrerklaerung), Ursprungszeugnis-Export-Antrag (de-ursprungszeugnis-export-antrag) auf forms-legal.com.

Internal Compliance Program (ICP): Das BAFA und das BMWK empfehlen Exporteuren, die regelmäßig Dual-Use-Güter exportieren, die Implementierung eines Internal Compliance Program (ICP). Das ICP umfasst: Benennung eines Export Control Officers (ECO), schriftliche Exportkontroll-Richtlinien im Unternehmen, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter in Vertrieb und Logistik, systematisches KYC (Know Your Customer) und Endverbleibsprüfung, Dokumentation aller Exportkontrollentscheidungen für mindestens 5 Jahre (AWV §28). Das BAFA veröffentlicht kostenlose ICP-Leitfäden (verfügbar auf bafa.de).

So füllen Sie Ihr BAFA Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland aus

Der Antrag auf BAFA-Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter in Deutschland wird elektronisch über das BAFA-Online-Antragssystem ELAN-K2 (elan.bafa.de) eingereicht. Dieses Dokument dient als strukturierte Vorbereitung für den elektronischen Antrag.

Erster Schritt: Güterklassifikation durchführen. Prüfen Sie, ob Ihr Exportgut in Anhang I der EU-Dual-Use-VO 2021/821 (AL-Nummer) oder in der AWV-Ausfuhrliste gelistet ist. Nutzen Sie das TARIC der EU-Kommission TAXUD und die BAFA-Güterklassifikationsdatenbank (bafa.de/gueterklassifikation). Bei Unsicherheit: BAFA-Voranfrage nach §7 AWV (kostenlos, Bearbeitungszeit 4–8 Wochen).

Zweiter Schritt: Endempfänger-Due-Diligence. Führen Sie ein vollständiges KYC (Know Your Customer) des Endempfängers durch: Überprüfung der Identität und des Geschäftsfelds, Screening gegen EU/VN/US-Sanktionslisten, Bewertung des Endverwendungsrisikos. Dokumentieren Sie das Screening-Ergebnis mit Datum und Ergebnis. Bei Auffälligkeiten (z.B. Endempfänger aus einem bekannten Hochrisikoland, unklarer Endverwendungszweck): Antrag erst stellen, wenn die Zweifel geklärt sind.

Dritter Schritt: Endverbleibserklärung (EUC) vom Endempfänger einholen. Der Endempfänger muss die EUC unterschreiben und stempeln. Bei staatlichen Empfängern kann eine behördliche Bestätigung (Government End-Use Certificate) erforderlich sein. Stellen Sie sicher, dass die EUC alle BAFA-Anforderungen erfüllt (vollständige Identifikation, konkreter Verwendungszweck, Nicht-Weitergabe-Verpflichtung).

Vierter Schritt: ELAN-K2-Antrag online einreichen. Registrieren Sie sich auf elan.bafa.de, wählen Sie den Antragstyp (Einzelausfuhrgenehmigung EAG oder Sammelausfuhrgenehmigung SAG) und füllen Sie alle Pflichtfelder aus. Laden Sie alle Begleitdokumente (Commercial Invoice, technische Dokumentation, EUC, ggf. Transportdokument) hoch. Bearbeitungsgebühr: BAFA-GebV — die Gebühr beträgt je nach Warenwert zwischen EUR 50 (Kleinmengen) und mehreren Tausend EUR (Großprojekte).

Fünfter Schritt: BAFA-Bearbeitungszeit einplanen. Die Standardbearbeitungszeit beträgt 4–8 Wochen. Bei komplexen Fällen (sensitives Bestimmungsland, militärrelevante Güter, umfangreiche Prüfungserfordernis) kann die Bearbeitungszeit 3–6 Monate oder länger betragen. Planen Sie BAFA-Genehmigungszeiten immer in Ihre Export-Projektplanung ein. Eine Ausfuhr vor Erteilung der Genehmigung ist strafbar (AWG §17).

Sechster Schritt: Genehmigung in der Exportanmeldung (ATLAS) verwenden. Die BAFA-Genehmigungsnummer wird in der ATLAS-Exportanmeldung (Ausfuhranmeldung bei der GZD) eingetragen. Ohne gültige Genehmigungsnummer in ATLAS verweigert das System die Freigabe der Exportanmeldung für genehmigungspflichtige Güter.

Häufige Fehler bei Ihrem BAFA Ausfuhrgenehmigung Dual-Use Antrag Deutschland

Fehler bei der BAFA-Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter in Deutschland können zu Strafverfolgung, Widerruf der Exportlizenz und erheblichen Reputationsschäden führen.

Export ohne Genehmigung (häufigster schwerer Fehler): Der Export eines Dual-Use-Gutes ohne vorherige BAFA-Genehmigung — auch wenn der Exporteur irrtümlich glaubte, keine Genehmigung zu benötigen — kann nach AWG §17 strafbar sein. Bedingter Vorsatz genügt (BGH 1 StR 268/04). Viele Exporteure unterschätzen die Reichweite der Ausfuhrliste: Auch Software, Technologie (Know-how-Transfer per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch) und Cloud-Zugang können genehmigungspflichtig sein.

Falsche oder unvollständige technische Beschreibung im Antrag: Eine zu vage technische Beschreibung führt zu BAFA-Rückfragen und verlängert die Bearbeitungszeit erheblich. Das BAFA benötigt alle technischen Parameter, die für die Einordnung in die Ausfuhrliste relevant sind — also nicht nur die Handelsbezeichnung, sondern auch Leistungsparameter, Frequenzbereiche, Verarbeitungsgeschwindigkeiten usw.

Vernachlässigung des Sanktionslisten-Screenings: Viele Unternehmen führen kein systematisches Sanktionslisten-Screening durch oder aktualisieren ihre Screening-Listen nicht regelmäßig. Die EU-Sanktionslisten werden regelmäßig aktualisiert — insbesondere nach Russlands Angriff auf die Ukraine wurden die EU-Sanktionslisten erheblich erweitert. Ein Export an eine sanktionierte Person oder Einrichtung — auch wenn die Person oder Einrichtung in einem nicht-sanktionierten Land sitzt — ist verboten.

Unvollständige Endverbleibserklärung (EUC): Das BAFA lehnt Anträge mit unvollständigen oder formell mangelhaften EUC regelmäßig ab. Häufige Mängel: fehlende Unterschrift des rechtlich vertretungsberechtigten Unterzeichners, fehlende vollständige Firmenstempelabdrücke, unklare oder zu allgemeine Beschreibung des Endverwendungszwecks, fehlende Nicht-Weitergabe-Verpflichtung. Prüfen Sie die EUC sorgfältig vor Antragstellung.

Mangelnde Aufbewahrung der Exportdokumente: AWV §28 verpflichtet zur Aufbewahrung aller Exportdokumente (einschließlich Genehmigungen, EUC, Screening-Nachweise, BAFA-Korrespondenz) für mindestens 5 Jahre nach dem Exportjahr. Fehlende Dokumentation bei einer BAFA-Betriebsprüfung kann als Indiz für mangelhafte Compliance gewertet werden.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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