Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 2150–2174; BGH IV ZR 88/17
Kopf
VORAUSVERMÄCHTNIS-ANORDNUNG
gemäß §§ 2150, 2151, 2174 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
[Ort], den [Datum]
Erblasser
§ 1 ERBLASSER UND FORM
Ich, [Erblasser Name], wohnhaft in [Erblasser Adresse], ordne in der Form des [Verfügungsform] das folgende Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB an:
Bedachter Miterbe
§ 2 BEDACHTER MITERBE (§ 2150 BGB)
Das Vorausvermächtnis zugunsten von: [Bedachter Miterbe], wohnhaft [Bedachter Adresse], Erbquote: [Erbquote bedachter Miterbe].
Das Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB wird dem bedachten Miterben ZUSÄTZLICH zu seinem Erbanteil zugewendet. Es wird bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB) nicht auf den Erbteil des Bedachten angerechnet — kein Ausgleich nach § 2050 BGB.
Gegenstand
§ 3 GEGENSTAND DES VORAUSVERMÄCHTNISSES (§§ 2147, 2174 BGB)
Ich wende [Bedachter Miterbe] als Vorausvermächtnis zu: [Vermächtnisobjekt].
Begründung: [Begründung]
Beschwerte Person(en): [Beschwerte Miterben]. Der Vermächtnisanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Die beschwerten Miterben sind zur Erfüllung verpflichtet (§ 2174 BGB). BGH IV ZR 88/17 hat die Auslegung von Vorausvermächtnisanordnungen weiterentwickelt.
Erfüllung
§ 4 ANSPRUCH UND ERFÜLLUNG (§§ 2181, 2315 BGB)
Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs: [Fälligkeit].
Anrechnungsausschluss auf den Pflichtteil (§ 2315 BGB): [Anrechnungsausschluss].
Soweit das Vorausvermächtnis ein Grundstück umfasst, ist zur Übertragung eine notariell beurkundete Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB) erforderlich. Die beschwerten Miterben sind nach § 2174 BGB verpflichtet, den Vermächtnisgegenstand zu übertragen. Das Vorausvermächtnis belastet den Nachlass als Ganzes (§ 2147 BGB) und mindert den den anderen Miterben verbleibenden Nachlass.
Schluss
§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND UNTERSCHRIFT
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Vermächtnis (§§ 2147–2191 BGB) und das Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB). Soweit Ersatzvermächtnisnehmer berufen sind, gilt § 2190 BGB entsprechend.
[Erblasser Name]
([Ort], den [Datum])
Erblasser
________________
Signature
Was ist Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland?
Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland ist die testamentarische Verfügung des Erblassers, mit der er einem Miterben über seinen Erbteil hinaus einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag zuwendet — ohne dass diese bevorzugte Zuwendung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf den Erbteil des Bedachten angerechnet wird. Die gesetzliche Grundlage bilden §§ 2150, 2151, 2174 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Bundesgerichtshof (BGH IV ZR 88/17) hat die Auslegung von Vorausvermächtnisanordnungen in wichtigen Einzelfragen weiterentwickelt.
Das Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB unterscheidet sich grundlegend vom normalen Vermächtnis (§ 2147 BGB): Ein normales Vermächtnis kann jedem Dritten (Erben oder Nicht-Erben) zugewendet werden. Das Vorausvermächtnis hingegen kann nur einem Miterben zugewendet werden. Und: Das normale Vermächtnis kann auf den Erbteil angerechnet werden (§ 2315 BGB), das Vorausvermächtnis wird nach § 2050 BGB ausdrücklich NICHT auf den Erbteil angerechnet — das ist sein wesentliches Merkmal.
Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB) erhält der mit einem Vorausvermächtnis bedachte Miterbe zunächst den Vermächtnisgegenstand — und danach seinen Erbteil aus dem verbleibenden Restmachlass. Die anderen Miterben können gegen das Vorausvermächtnis nicht einwenden, dass der Bedachte damit mehr erhält als seiner Erbquote entspräche. Der BGH IV ZR 88/17 hat klargestellt, dass bei Auslegungszweifeln über die Art einer Zuwendung — Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung — der erkennbare Erblasserwille maßgeblich ist.
Vom Vorausvermächtnis abzugrenzen sind: (1) Teilungsanordnung (§ 2048 BGB): Der Erblasser ordnet an, wie der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt werden soll — aber ohne zusätzliche Zuwendung. Bei der Teilungsanordnung wird der Wert des zugeteilten Gegenstandes auf den Erbteil angerechnet. (2) Ausgleichungspflicht (§ 2050 BGB): Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Kinder können bei der Auseinandersetzung auf den Erbteil angerechnet werden — beim Vorausvermächtnis ist diese Anrechnung ausgeschlossen. (3) Schenkung: Das Vorausvermächtnis entsteht erst mit dem Tod des Erblassers; eine Schenkung ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.
Das Vorausvermächtnis muss wie jedes Vermächtnis in einem formwirksamen Testament (§§ 2247, 2232 BGB) oder Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB) angeordnet werden. Der Vermächtnisanspruch entsteht nach § 2176 BGB mit dem Erbfall und ist sofort fällig (§ 2181 BGB), sofern keine andere Fälligkeit bestimmt ist. Die beschwerten Miterben sind nach § 2174 BGB zur Erfüllung verpflichtet — ggf. durch Übertragung des Vermächtnissgegenstandes. Auf forms-legal.com steht eine Vorlage für die Vorausvermächtnisanordnung bereit.
Die steuerliche Behandlung des Vorausvermächtnisses: Der Erwerb des Vorausvermächtnisses durch den Miterben ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erbschaftsteuerpflichtig — zusätzlich zu seinem Erwerb des Erbteils. Da beides denselben Erwerber betrifft, werden beide Erwerbe zusammengerechnet und gegen den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG verrechnet.
Wann brauchen Sie Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland?
Eine Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland wird in folgenden Situationen eingesetzt:
**Bevorzugung eines Kindes ohne Pflichtteilsbeeinträchtigung:** Wenn der Erblasser möchte, dass ein bestimmtes Kind — z.B. dasjenige, das den Familienbetrieb führt oder die Eltern gepflegt hat — mehr erhält als die anderen Kinder, ohne deren Pflichtteilsansprüche zu gefährden, ist das Vorausvermächtnis das geeignete Instrument. Durch das Vorausvermächtnis erhält das bevorzugte Kind sowohl den Vermächtnisgegenstand als auch seinen vollen Erbteil — ohne Anrechnung.
**Zuwendung des Familienhauses an ein Kind (BGH IV ZR 88/17):** Ein Haus soll an das Kind übergehen, das die Eltern gepflegt hat. Da das Haus oft den größten Wertteil des Nachlasses ausmacht, kann eine einfache Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) Konflikte auslösen — das bevorzugte Kind müsste die anderen auszahlen. Mit einem Vorausvermächtnis erhält das pflegende Kind das Haus als Vorausleistung, ohne dass die anderen Kinder auszahlt werden müssen. BGH IV ZR 88/17 hat Abgrenzungsfragen bei der Anordnung von Vorausvermächtnissen und Teilungsanordnungen bei Immobilien präzisiert.
**Unternehmensnachfolge unter Miterben:** Wenn das Familienunternehmen an ein Kind übergehen soll, das bereits im Unternehmen tätig ist, kann das Vorausvermächtnis die Unternehmensnachfolge regeln — zusätzlich zum Erbteil. Das übernehmende Kind erhält das Unternehmen als Vorausvermächtnis; die anderen Kinder erben den Restnachlass entsprechend ihren Erbquoten.
**Wertvolle Einzelgegenstände:** Wenn bestimmte Gegenstände — Schmuckstücke, Kunstwerke, Bibliotheken, Sammlungen — einem bestimmten Miterben zugedacht sind, ohne dessen Erbteil zu schmälern, ist das Vorausvermächtnis das richtige Instrument. Der Gegenstand wird aus dem Nachlass herausgelöst und vorweg übergeben.
**Geldvermächtnis zur Gleichstellung:** Wenn ein Miterbe in der Vergangenheit weniger Zuwendungen vom Erblasser erhalten hat als die anderen und nunmehr gleichgestellt werden soll, kann ein Geldvermächtnis als Vorausvermächtnis angeordnet werden — ohne auf den Erbteil angerechnet zu werden (§ 2050 BGB: keine Ausgleichungspflicht bei Vorausvermächtnis).
Was gehört in Ihr Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland?
Eine wirksame Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland nach §§ 2150, 2174 BGB enthält folgende Kernelemente:
**1. Formwirksame letztwillige Verfügung (§§ 2247, 2232 BGB)** Das Vorausvermächtnis muss in einem formwirksamen Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB): vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Notarielles Testament (§ 2232 BGB): empfohlen bei Immobilienvermächtnissen (§ 311b BGB). Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB): bindend, notariell.
**2. Benennung des Bedachten (§ 2150 BGB)** Der bedachte Miterbe muss namentlich oder durch Merkmal bestimmt werden. Das Vorausvermächtnis kann nur einem Miterben zugewendet werden — ein Außenstehender kann kein Vorausvermächtnis erhalten (nur normales Vermächtnis nach § 2147 BGB).
**3. Bestimmung des Vermächtnisgegenstandes (§§ 2147, 2174 BGB)** Der Vermächtnisgegenstand muss bestimmt oder bestimmbar sein. Bei Immobilien: vollständige Grundbuchdaten (Gemarkung, Flurstück, Grundbuchblatt). Bei Geldvermächtnissen: fester Betrag oder Berechnungsformel. BGH IV ZR 88/17: Im Zweifel ist die Zuwendung zugunsten des Bedachten auszulegen.
**4. Nicht-Anrechnung auf den Erbteil (§ 2150 BGB)** Das Vorausvermächtnis wird NICHT auf den Erbteil des Bedachten angerechnet — das unterscheidet es von der Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) und der Ausgleichungspflicht (§ 2050 BGB). Diese Nicht-Anrechnung muss aus der testamentarischen Anordnung erkennbar sein oder ausdrücklich festgestellt werden.
**5. Beschwerte Person(en) (§ 2147 BGB)** Das Vorausvermächtnis kann alle Miterben gemeinsam oder nur einen bestimmten Miterben belasten. Bei Belastung aller Miterben: jeder haftet anteilig nach seiner Erbquote. Bei Belastung eines einzelnen Miterben: nur dieser ist verpflichtet, den Vermächtnisgegenstand zu übergeben.
**6. Fälligkeit und Erfüllung (§§ 2174, 2181 BGB)** Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2176 BGB) und ist nach § 2181 BGB sofort fällig — sofern keine andere Fälligkeit bestimmt ist. Bei Immobilienvermächtnissen: Erfüllung durch notariell beurkundete Auflassung (§ 925 BGB) und Grundbucheintragung. Die beschwerten Miterben haften nach § 2174 BGB für die Erfüllung.
**7. Pflichtteilsanrechnung (§ 2315 BGB)** Nach § 2315 BGB wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet, sofern der Erblasser nichts anderes anordnet. Wenn das Vorausvermächtnis NICHT auf den Pflichtteil des Bedachten angerechnet werden soll, muss dies ausdrücklich angeordnet werden. Auf forms-legal.com finden Sie eine Vorlage mit Anrechnungsausschluss.
**8. Steuerliche Aspekte** Der Erwerb des Vorausvermächtnisses ist erbschaftsteuerpflichtig (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Er wird mit dem Erwerb des Erbteils zusammengerechnet und gegen den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG verrechnet. Bei Immobilienvermächtnissen: Steuer auf den Grundbesitzwert nach §§ 176–198 BewG.
So füllen Sie Ihr Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland aus
Die Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland bereiten Sie in folgenden Schritten vor:
**Schritt 1: Ziel der Anordnung festlegen** Klären Sie, warum ein Miterbe bevorzugt werden soll: Pflege der Eltern, Betriebsführung, besondere familiäre Leistungen, Gleichstellung. Das Motiv beeinflusst die Auslegung bei späteren Streitigkeiten (BGH IV ZR 88/17).
**Schritt 2: Vermächtnisgegenstand bestimmen** Bestimmen Sie genau, was als Vorausvermächtnis zugewendet werden soll: Immobilie mit Grundbuchdaten, Geldebetrag, GmbH-Anteil, Kunstgegenstände. Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung schätzen und notieren — für spätere Auslegung relevant.
**Schritt 3: Bedachten Miterben benennen** Namentlich den Miterben benennen, dem das Vorausvermächtnis zugewendet werden soll. Wenn der Miterbe noch nicht feststeht (z.B. das betreuende Kind, das erst in Zukunft bestimmt wird): Merkmal angeben (z.B. das Kind, das den Erblasser bis zum Tod betreut hat).
**Schritt 4: Beschwerte Person festlegen** Entscheiden, ob alle Miterben das Vorausvermächtnis zu erbringen haben (Regelfall) oder nur ein bestimmter Miterbe (§ 2147 S. 2 BGB). Bei Belastung aller: anteilig nach Erbquote. Bei einem bestimmten Miterben: nur dieser haftet.
**Schritt 5: Testamentsform wählen** Bei Immobilienvermächtnis: Notarielles Testament (§ 2232 BGB) wählen — die Übertragung des Grundstücks bedarf nach § 311b BGB ohnehin der notariellen Beurkundung. Bei Geldvermächtnis: eigenhändiges Testament ausreichend, notariell aber empfohlen.
**Schritt 6: Anrechnungsregel entscheiden** Klären, ob das Vorausvermächtnis auf den Pflichtteil des Bedachten angerechnet werden soll (§ 2315 BGB: Regelfall ist Anrechnung) oder ausdrücklich nicht (Ausnahme, muss angeordnet werden). Anrechnungsausschluss ausdrücklich in das Testament aufnehmen.
**Schritt 7: Steuerliche Planung** Steuerberater einschalten: Wie wirkt sich das Vorausvermächtnis auf die Erbschaftsteuer aller Miterben aus? Übersteigt der Gesamterwerb (Erbteil + Vorausvermächtnis) den persönlichen Freibetrag (§ 16 ErbStG), entsteht Erbschaftsteuer.
Rechtliche Anforderungen für Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland
Die Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland unterliegt folgenden gesetzlichen Anforderungen:
**Testamentsform (§§ 2247, 2232 BGB):** Das Vorausvermächtnis muss in einem formwirksamen Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Formfehler machen die gesamte letztwillige Verfügung nichtig. Bei eigenhändigem Testament: vollständig handschriftlich, mit Ort und Datum, unterschrieben.
**Nur für Miterben (§ 2150 BGB):** Das Vorausvermächtnis kann ausschließlich einem Miterben zugewendet werden. Eine Zuwendung an einen Nicht-Erben ist ein normales Vermächtnis (§ 2147 BGB), kein Vorausvermächtnis.
**Keine Anrechnung auf den Erbteil (§ 2150 BGB):** Das Kernmerkmal des Vorausvermächtnisses: Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB) wird der Wert des Vorausvermächtnisses nicht auf den Erbteil des Bedachten angerechnet. Er erhält das Vorausvermächtnis vorweg und dann seinen vollen Erbteil aus dem Restmachlass.
**Vermächtnisanspruch (§ 2174 BGB):** Der Bedachte hat mit dem Erbfall (§ 2176 BGB) einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnissgegenstandes gegen die beschwerten Miterben. Der Anspruch ist klagbar. Bei Nichterfüllung: Zwangsvollstreckung.
**Immobilienvermächtnisse (§§ 311b, 925 BGB):** Die Übertragung eines Grundstücks als Vorausvermächtnis bedarf zur Erfüllung der notariell beurkundeten Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). Die Auflassung erfolgt nach Erbfall zwischen den Miterben und dem Bedachten. Der Grundbucheintrag setzt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus (§ 35 ErbStG).
**BGH IV ZR 88/17 — Auslegung:** Der BGH hat bei Auslegungszweifeln über die Art einer testamentarischen Zuwendung (Vorausvermächtnis vs. Teilungsanordnung vs. Auflage) auf den erkennbaren Erblasserwillen abgestellt. Ist unklar, ob eine Anrechnung gewollt ist, ist im Zweifel keine Anrechnung anzunehmen, wenn die Zuwendung als Dank oder Belohnung für besondere Leistungen des Bedachten erscheint.
**Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB):** Das Vorausvermächtnis erfolgt nach dem Tod des Erblassers und ist daher kein Fall des § 2325 BGB (Schenkungen zu Lebzeiten). Es mindert allerdings den Nachlass für die anderen Miterben und kann deren Pflichtteil beeinträchtigen, wenn der Nachlass danach unter die Pflichtteilsquote sinkt.
Häufige Fehler bei Ihrem Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland
Häufige Fehler bei der Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland:
**Verwechslung mit Teilungsanordnung (§ 2048 BGB):** Der häufigste Fehler. Bei einer Teilungsanordnung ordnet der Erblasser an, wie der Nachlass aufgeteilt wird — aber ohne zusätzliche Bevorzugung. Der Wert des zugeteilten Gegenstands wird auf den Erbteil angerechnet. Beim Vorausvermächtnis wird er NICHT angerechnet. Unklar formulierte Testamente werden von Gerichten als Teilungsanordnung ausgelegt (BGH IV ZR 88/17) — zu Lasten des scheinbar Bevorzugten. Klare Formulierung: „Ich wende [Miterbe] als Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB ohne Anrechnung auf seinen Erbteil zu: [Gegenstand]."
**Außenstehende als Vermächtnisnehmer:** Das Vorausvermächtnis kann nur Miterben zukommen. Soll ein Nicht-Erbe bevorzugt werden, muss ein normales Vermächtnis (§ 2147 BGB) angeordnet werden. Wer einen Freund oder Lebenspartner als Vorausvermächtnisnehmer einsetzen will, muss ihn erst als Miterben einsetzen oder ein normales Vermächtnis wählen.
**Immobilienvermächtnis ohne Notar:** Bei einem Immobilienvermächtnis ist zur Erfüllung die notarielle Auflassung (§ 925 BGB) erforderlich. Die Anordnung im Testament (auch privatschriftlich) ist wirksam, aber die Erfüllung bedarf des Notars. Wer hofft, dass das Immobilienvermächtnis ohne Notar übertragen werden kann, wird enttäuscht.
**Pflichtteilswirkung nicht bedacht:** Wenn das Vorausvermächtnis einen erheblichen Teil des Nachlasses erfasst, kann der Restnachlass für die Pflichtteilsberechtigten zu gering werden. Pflichtteilsberechtigte (§ 2303 BGB) können dann den Ergänzungsanspruch nicht geltend machen (das Vorausvermächtnis ist keine Schenkung nach § 2325 BGB), wohl aber den Pflichtteil aus dem Restmachlass. Nachlasswert nach Abzug des Vorausvermächtnisses berechnen und Pflichtteilsquoten prüfen.
Quellen und Zitate
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Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) und Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) sind zwei ähnlich klingende, aber grundlegend verschiedene Instrumente. Bei der Teilungsanordnung ordnet der Erblasser an, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll — z.B. dass Kind A das Haus bekommt und Kind B die Bankguthaben. Der Wert des Hauses wird dabei auf den Erbteil von Kind A angerechnet. Bekommt Kind A ein Haus im Wert von 300.000 Euro und hat eine Erbquote von 1/2 aus einem Gesamtnachlass von 500.000 Euro (also 250.000 Euro Erbteil), muss Kind A die anderen Miterben mit 50.000 Euro ausgleichen. Beim Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) ist das anders: Das Haus wird dem Miterben vorweg zugewendet, OHNE Anrechnung auf seinen Erbteil. Kind A erhält das Haus (300.000 Euro) plus seinen vollen Erbteil (1/2 aus 200.000 Euro Restmachlass = 100.000 Euro) = insgesamt 400.000 Euro. BGH IV ZR 88/17 hat diese Abgrenzung bei Auslegungszweifeln konkretisiert: Wer keine Anrechnung will, muss das Vorausvermächtnis ausdrücklich anordnen.
Ja — das Vorausvermächtnis ist ein geeignetes Instrument für die Unternehmensnachfolge, wenn mehrere Miterben vorhanden sind. Das übernehmende Kind erhält den Betrieb als Vorausvermächtnis — zusätzlich zu seinem Erbteil. Die anderen Kinder erhalten ihre Erbteile aus dem Restmachlass. Zu beachten: GmbH-Anteile können durch Vorausvermächtnis übertragen werden, die Übertragung bedarf aber nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung. Der Gesellschaftsvertrag kann Einziehungsklauseln oder Nachfolgeregelungen enthalten, die der Übertragung durch Vorausvermächtnis entgegenstehen — Gesellschaftsvertrag vor Testamentserrichtung prüfen. Steuerlich: Betriebsvermögen kann nach §§ 13a, 13b ErbStG zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei sein — auch bei Erwerb durch Vorausvermächtnis.
Das Testament selbst muss nicht zwingend notariell beurkundet sein — ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB) ist ausreichend, um ein Vorausvermächtnis anzuordnen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei einem Immobilienvermächtnis muss die ERFÜLLUNG des Vorausvermächtnisses (also die Übertragung des Grundstücks) notariell beurkundet werden — durch eine Auflassungsurkunde (§ 925 BGB). Das eigenhändige Testament mit Immobilienvermächtnis ist also wirksam, die Umsetzung erfordert aber immer noch den Notar. Empfehlung: Bei jedem Vorausvermächtnis, das ein Grundstück, GmbH-Anteile oder größere Vermögenswerte umfasst, ist das notarielle Testament (§ 2232 BGB) sinnvoll, da der Notar auf Formvoraussetzungen und Fallstricke hinweist. Die Beurkundungsgebühr ist angesichts der Rechtssicherheit gut investiert.
Das Vorausvermächtnis ist kein Fall des § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen lebzeitiger Schenkungen), da es erst nach dem Tod des Erblassers wirkt. Allerdings mindert das Vorausvermächtnis den Nachlass, der für die Pflichtteilsberechtigten zur Verfügung steht. Wenn z.B. das Vorausvermächtnis den wertvollsten Teil des Nachlasses erfasst und der verbleibende Restmachlass nicht mehr den Pflichtteil aller Berechtigten deckt, können die Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil aus dem Restmachlass geltend machen (§ 2303 BGB). Reicht auch der Restmachlass nicht, können die Pflichtteilsberechtigten nach § 2326 BGB S. 2 vom Vorausvermächtnisnehmer Ergänzung verlangen — soweit das Vorausvermächtnis den Restmachlass übersteigt. Empfehlung: Vor der Anordnung des Vorausvermächtnisses berechnen, ob der Restmachlass die Pflichtteile aller Berechtigten deckt.
Stirbt der mit dem Vorausvermächtnis bedachte Miterbe vor dem Erblasser, fällt das Vorausvermächtnis in der Regel fort — es sei denn, der Erblasser hat einen Ersatzvermächtnisnehmer bestimmt (§ 2190 BGB). Ohne Ersatzvermächtnisnehmer und ohne Anwachsungsregelung: Das Vorausvermächtnis fällt gemäß § 2161 BGB den Erben zu, d.h. es erhöht den aufzuteilenden Nachlass. Ersatzvermächtnisnehmer nach § 2190 BGB: Der Erblasser kann einen Dritten oder einen anderen Miterben als Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen, der an die Stelle des ausgefallenen Bedachten tritt. Transmissionsregel nach § 2179 BGB: Wird das Vermächtnis fällig, nachdem der Vermächtnisnehmer gestorben ist (d.h. der Erblasser stirbt nach dem Bedachten), geht der Vermächtnisanspruch auf die Erben des Verstorbenen über. Empfehlung: Immer einen Ersatzvermächtnisnehmer benennen, um den Ausfall des Bedachten zu regeln.
Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB) wird das Vorausvermächtnis vorweg erfüllt, bevor der Restnachlass unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten aufgeteilt wird. Praktisch: Der mit dem Vorausvermächtnis belastete Nachlass wird zunächst um den Wert des Vorausvermächtnisses gemindert. Der verbleibende Restmachlass wird dann gemäß den Erbquoten aufgeteilt. Der bedachte Miterbe erhält damit sowohl das Vorausvermächtnis als auch seinen Erbteil aus dem Restmachlass — ohne Anrechnung. Beispiel: Nachlass 600.000 Euro. Kind A erhält Vorausvermächtnis 200.000 Euro. Restmachlass 400.000 Euro. Kind A und Kind B erben zu je 1/2: je 200.000 Euro. Ergebnis: Kind A insgesamt 400.000 Euro, Kind B 200.000 Euro. Wichtig: Die beschwerten Miterben können die Auseinandersetzung nicht blockieren, weil ihnen das Vorausvermächtnis zu günstig für den Bedachten erscheint — es ist testamentarisch bindend (§ 2042 BGB).
Nach § 2315 Abs. 1 BGB wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil des Empfängers angerechnet, sofern der Erblasser nichts anderes anordnet. Das bedeutet: Wenn der Empfänger des Vorausvermächtnisses zugleich pflichtteilsberechtigt ist (z.B. weil er als Erbe eingesetzt ist, sein Erbteil aber nach den Testamentsbestimmungen geringer als der Pflichtteil ist), wird der Wert des Vorausvermächtnisses auf seinen Pflichtteilsanspruch angerechnet. Will der Erblasser dies vermeiden — also dass das Vorausvermächtnis NICHT auf den Pflichtteil angerechnet wird —, muss er dies ausdrücklich anordnen: „Das Vorausvermächtnis wird nicht auf den Pflichtteil des Bedachten angerechnet (§ 2315 Abs. 1 BGB a.E.).". Diese Unterscheidung ist wichtig für die Planung: Wenn der Bedachte ohnehin mehr als seinen Pflichtteil erhält, spielt die Anrechnung keine Rolle. Wenn er weniger erben sollte, kann das Vorausvermächtnis den Pflichtteilsanspruch auffüllen.
Das Vorausvermächtnis ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen erbschaftsteuerpflichtig. Es wird beim Empfänger mit seinem Erwerb des Erbteils zusammengerechnet und gegen den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG verrechnet. Beispiel: Kind A mit 400.000 Euro Freibetrag erhält Erbteil 150.000 Euro + Vorausvermächtnis 100.000 Euro = Gesamterwerb 250.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags: 0 Euro steuerpflichtiger Erwerb. Bei Überschreitung des Freibetrags: Steuersatz nach Steuerklasse I (7–30 %). Bei den anderen Miterben: Das Vorausvermächtnis mindert deren Erwerb entsprechend und damit deren Erbschaftsteuer. Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen des Vorausvermächtnisses auf alle Miterben sollten vor der Testamentserrichtung durch einen Steuerberater durchgerechnet werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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