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Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland

Vorausvermächtnis-Vertrag

Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 2150–2174; BGH IV ZR 88/17

Kopf

VORAUSVERMÄCHTNIS-ANORDNUNG

gemäß §§ 2150, 2151, 2174 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

[Ort], den [Datum]

Erblasser

§ 1 ERBLASSER UND FORM

Ich, [Erblasser Name], wohnhaft in [Erblasser Adresse], ordne in der Form des [Verfügungsform] das folgende Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB an:

Bedachter Miterbe

§ 2 BEDACHTER MITERBE (§ 2150 BGB)

Das Vorausvermächtnis zugunsten von: [Bedachter Miterbe], wohnhaft [Bedachter Adresse], Erbquote: [Erbquote bedachter Miterbe].

Das Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB wird dem bedachten Miterben ZUSÄTZLICH zu seinem Erbanteil zugewendet. Es wird bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB) nicht auf den Erbteil des Bedachten angerechnet — kein Ausgleich nach § 2050 BGB.

Gegenstand

§ 3 GEGENSTAND DES VORAUSVERMÄCHTNISSES (§§ 2147, 2174 BGB)

Ich wende [Bedachter Miterbe] als Vorausvermächtnis zu: [Vermächtnisobjekt].

Begründung: [Begründung]

Beschwerte Person(en): [Beschwerte Miterben]. Der Vermächtnisanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Die beschwerten Miterben sind zur Erfüllung verpflichtet (§ 2174 BGB). BGH IV ZR 88/17 hat die Auslegung von Vorausvermächtnisanordnungen weiterentwickelt.

Erfüllung

§ 4 ANSPRUCH UND ERFÜLLUNG (§§ 2181, 2315 BGB)

Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs: [Fälligkeit].

Anrechnungsausschluss auf den Pflichtteil (§ 2315 BGB): [Anrechnungsausschluss].

Soweit das Vorausvermächtnis ein Grundstück umfasst, ist zur Übertragung eine notariell beurkundete Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB) erforderlich. Die beschwerten Miterben sind nach § 2174 BGB verpflichtet, den Vermächtnisgegenstand zu übertragen. Das Vorausvermächtnis belastet den Nachlass als Ganzes (§ 2147 BGB) und mindert den den anderen Miterben verbleibenden Nachlass.

Schluss

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND UNTERSCHRIFT

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Vermächtnis (§§ 2147–2191 BGB) und das Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB). Soweit Ersatzvermächtnisnehmer berufen sind, gilt § 2190 BGB entsprechend.

[Erblasser Name]

([Ort], den [Datum])

Erblasser

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland?

Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland ist die testamentarische Verfügung des Erblassers, mit der er einem Miterben über seinen Erbteil hinaus einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag zuwendet — ohne dass diese bevorzugte Zuwendung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf den Erbteil des Bedachten angerechnet wird. Die gesetzliche Grundlage bilden §§ 2150, 2151, 2174 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Bundesgerichtshof (BGH IV ZR 88/17) hat die Auslegung von Vorausvermächtnisanordnungen in wichtigen Einzelfragen weiterentwickelt.

Das Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB unterscheidet sich grundlegend vom normalen Vermächtnis (§ 2147 BGB): Ein normales Vermächtnis kann jedem Dritten (Erben oder Nicht-Erben) zugewendet werden. Das Vorausvermächtnis hingegen kann nur einem Miterben zugewendet werden. Und: Das normale Vermächtnis kann auf den Erbteil angerechnet werden (§ 2315 BGB), das Vorausvermächtnis wird nach § 2050 BGB ausdrücklich NICHT auf den Erbteil angerechnet — das ist sein wesentliches Merkmal.

Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB) erhält der mit einem Vorausvermächtnis bedachte Miterbe zunächst den Vermächtnisgegenstand — und danach seinen Erbteil aus dem verbleibenden Restmachlass. Die anderen Miterben können gegen das Vorausvermächtnis nicht einwenden, dass der Bedachte damit mehr erhält als seiner Erbquote entspräche. Der BGH IV ZR 88/17 hat klargestellt, dass bei Auslegungszweifeln über die Art einer Zuwendung — Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung — der erkennbare Erblasserwille maßgeblich ist.

Vom Vorausvermächtnis abzugrenzen sind: (1) Teilungsanordnung (§ 2048 BGB): Der Erblasser ordnet an, wie der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt werden soll — aber ohne zusätzliche Zuwendung. Bei der Teilungsanordnung wird der Wert des zugeteilten Gegenstandes auf den Erbteil angerechnet. (2) Ausgleichungspflicht (§ 2050 BGB): Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an Kinder können bei der Auseinandersetzung auf den Erbteil angerechnet werden — beim Vorausvermächtnis ist diese Anrechnung ausgeschlossen. (3) Schenkung: Das Vorausvermächtnis entsteht erst mit dem Tod des Erblassers; eine Schenkung ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.

Das Vorausvermächtnis muss wie jedes Vermächtnis in einem formwirksamen Testament (§§ 2247, 2232 BGB) oder Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB) angeordnet werden. Der Vermächtnisanspruch entsteht nach § 2176 BGB mit dem Erbfall und ist sofort fällig (§ 2181 BGB), sofern keine andere Fälligkeit bestimmt ist. Die beschwerten Miterben sind nach § 2174 BGB zur Erfüllung verpflichtet — ggf. durch Übertragung des Vermächtnissgegenstandes. Auf forms-legal.com steht eine Vorlage für die Vorausvermächtnisanordnung bereit.

Die steuerliche Behandlung des Vorausvermächtnisses: Der Erwerb des Vorausvermächtnisses durch den Miterben ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erbschaftsteuerpflichtig — zusätzlich zu seinem Erwerb des Erbteils. Da beides denselben Erwerber betrifft, werden beide Erwerbe zusammengerechnet und gegen den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG verrechnet.

Wann brauchen Sie Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland?

Eine Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland wird in folgenden Situationen eingesetzt:

**Bevorzugung eines Kindes ohne Pflichtteilsbeeinträchtigung:** Wenn der Erblasser möchte, dass ein bestimmtes Kind — z.B. dasjenige, das den Familienbetrieb führt oder die Eltern gepflegt hat — mehr erhält als die anderen Kinder, ohne deren Pflichtteilsansprüche zu gefährden, ist das Vorausvermächtnis das geeignete Instrument. Durch das Vorausvermächtnis erhält das bevorzugte Kind sowohl den Vermächtnisgegenstand als auch seinen vollen Erbteil — ohne Anrechnung.

**Zuwendung des Familienhauses an ein Kind (BGH IV ZR 88/17):** Ein Haus soll an das Kind übergehen, das die Eltern gepflegt hat. Da das Haus oft den größten Wertteil des Nachlasses ausmacht, kann eine einfache Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) Konflikte auslösen — das bevorzugte Kind müsste die anderen auszahlen. Mit einem Vorausvermächtnis erhält das pflegende Kind das Haus als Vorausleistung, ohne dass die anderen Kinder auszahlt werden müssen. BGH IV ZR 88/17 hat Abgrenzungsfragen bei der Anordnung von Vorausvermächtnissen und Teilungsanordnungen bei Immobilien präzisiert.

**Unternehmensnachfolge unter Miterben:** Wenn das Familienunternehmen an ein Kind übergehen soll, das bereits im Unternehmen tätig ist, kann das Vorausvermächtnis die Unternehmensnachfolge regeln — zusätzlich zum Erbteil. Das übernehmende Kind erhält das Unternehmen als Vorausvermächtnis; die anderen Kinder erben den Restnachlass entsprechend ihren Erbquoten.

**Wertvolle Einzelgegenstände:** Wenn bestimmte Gegenstände — Schmuckstücke, Kunstwerke, Bibliotheken, Sammlungen — einem bestimmten Miterben zugedacht sind, ohne dessen Erbteil zu schmälern, ist das Vorausvermächtnis das richtige Instrument. Der Gegenstand wird aus dem Nachlass herausgelöst und vorweg übergeben.

**Geldvermächtnis zur Gleichstellung:** Wenn ein Miterbe in der Vergangenheit weniger Zuwendungen vom Erblasser erhalten hat als die anderen und nunmehr gleichgestellt werden soll, kann ein Geldvermächtnis als Vorausvermächtnis angeordnet werden — ohne auf den Erbteil angerechnet zu werden (§ 2050 BGB: keine Ausgleichungspflicht bei Vorausvermächtnis).

Was gehört in Ihr Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland?

Eine wirksame Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland nach §§ 2150, 2174 BGB enthält folgende Kernelemente:

**1. Formwirksame letztwillige Verfügung (§§ 2247, 2232 BGB)** Das Vorausvermächtnis muss in einem formwirksamen Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB): vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Notarielles Testament (§ 2232 BGB): empfohlen bei Immobilienvermächtnissen (§ 311b BGB). Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB): bindend, notariell.

**2. Benennung des Bedachten (§ 2150 BGB)** Der bedachte Miterbe muss namentlich oder durch Merkmal bestimmt werden. Das Vorausvermächtnis kann nur einem Miterben zugewendet werden — ein Außenstehender kann kein Vorausvermächtnis erhalten (nur normales Vermächtnis nach § 2147 BGB).

**3. Bestimmung des Vermächtnisgegenstandes (§§ 2147, 2174 BGB)** Der Vermächtnisgegenstand muss bestimmt oder bestimmbar sein. Bei Immobilien: vollständige Grundbuchdaten (Gemarkung, Flurstück, Grundbuchblatt). Bei Geldvermächtnissen: fester Betrag oder Berechnungsformel. BGH IV ZR 88/17: Im Zweifel ist die Zuwendung zugunsten des Bedachten auszulegen.

**4. Nicht-Anrechnung auf den Erbteil (§ 2150 BGB)** Das Vorausvermächtnis wird NICHT auf den Erbteil des Bedachten angerechnet — das unterscheidet es von der Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) und der Ausgleichungspflicht (§ 2050 BGB). Diese Nicht-Anrechnung muss aus der testamentarischen Anordnung erkennbar sein oder ausdrücklich festgestellt werden.

**5. Beschwerte Person(en) (§ 2147 BGB)** Das Vorausvermächtnis kann alle Miterben gemeinsam oder nur einen bestimmten Miterben belasten. Bei Belastung aller Miterben: jeder haftet anteilig nach seiner Erbquote. Bei Belastung eines einzelnen Miterben: nur dieser ist verpflichtet, den Vermächtnisgegenstand zu übergeben.

**6. Fälligkeit und Erfüllung (§§ 2174, 2181 BGB)** Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2176 BGB) und ist nach § 2181 BGB sofort fällig — sofern keine andere Fälligkeit bestimmt ist. Bei Immobilienvermächtnissen: Erfüllung durch notariell beurkundete Auflassung (§ 925 BGB) und Grundbucheintragung. Die beschwerten Miterben haften nach § 2174 BGB für die Erfüllung.

**7. Pflichtteilsanrechnung (§ 2315 BGB)** Nach § 2315 BGB wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet, sofern der Erblasser nichts anderes anordnet. Wenn das Vorausvermächtnis NICHT auf den Pflichtteil des Bedachten angerechnet werden soll, muss dies ausdrücklich angeordnet werden. Auf forms-legal.com finden Sie eine Vorlage mit Anrechnungsausschluss.

**8. Steuerliche Aspekte** Der Erwerb des Vorausvermächtnisses ist erbschaftsteuerpflichtig (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Er wird mit dem Erwerb des Erbteils zusammengerechnet und gegen den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG verrechnet. Bei Immobilienvermächtnissen: Steuer auf den Grundbesitzwert nach §§ 176–198 BewG.

So füllen Sie Ihr Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland aus

Die Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland bereiten Sie in folgenden Schritten vor:

**Schritt 1: Ziel der Anordnung festlegen** Klären Sie, warum ein Miterbe bevorzugt werden soll: Pflege der Eltern, Betriebsführung, besondere familiäre Leistungen, Gleichstellung. Das Motiv beeinflusst die Auslegung bei späteren Streitigkeiten (BGH IV ZR 88/17).

**Schritt 2: Vermächtnisgegenstand bestimmen** Bestimmen Sie genau, was als Vorausvermächtnis zugewendet werden soll: Immobilie mit Grundbuchdaten, Geldebetrag, GmbH-Anteil, Kunstgegenstände. Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung schätzen und notieren — für spätere Auslegung relevant.

**Schritt 3: Bedachten Miterben benennen** Namentlich den Miterben benennen, dem das Vorausvermächtnis zugewendet werden soll. Wenn der Miterbe noch nicht feststeht (z.B. das betreuende Kind, das erst in Zukunft bestimmt wird): Merkmal angeben (z.B. das Kind, das den Erblasser bis zum Tod betreut hat).

**Schritt 4: Beschwerte Person festlegen** Entscheiden, ob alle Miterben das Vorausvermächtnis zu erbringen haben (Regelfall) oder nur ein bestimmter Miterbe (§ 2147 S. 2 BGB). Bei Belastung aller: anteilig nach Erbquote. Bei einem bestimmten Miterben: nur dieser haftet.

**Schritt 5: Testamentsform wählen** Bei Immobilienvermächtnis: Notarielles Testament (§ 2232 BGB) wählen — die Übertragung des Grundstücks bedarf nach § 311b BGB ohnehin der notariellen Beurkundung. Bei Geldvermächtnis: eigenhändiges Testament ausreichend, notariell aber empfohlen.

**Schritt 6: Anrechnungsregel entscheiden** Klären, ob das Vorausvermächtnis auf den Pflichtteil des Bedachten angerechnet werden soll (§ 2315 BGB: Regelfall ist Anrechnung) oder ausdrücklich nicht (Ausnahme, muss angeordnet werden). Anrechnungsausschluss ausdrücklich in das Testament aufnehmen.

**Schritt 7: Steuerliche Planung** Steuerberater einschalten: Wie wirkt sich das Vorausvermächtnis auf die Erbschaftsteuer aller Miterben aus? Übersteigt der Gesamterwerb (Erbteil + Vorausvermächtnis) den persönlichen Freibetrag (§ 16 ErbStG), entsteht Erbschaftsteuer.

Häufige Fehler bei Ihrem Vorausvermächtnis-Anordnung Deutschland

Häufige Fehler bei der Vorausvermächtnis-Anordnung in Deutschland:

**Verwechslung mit Teilungsanordnung (§ 2048 BGB):** Der häufigste Fehler. Bei einer Teilungsanordnung ordnet der Erblasser an, wie der Nachlass aufgeteilt wird — aber ohne zusätzliche Bevorzugung. Der Wert des zugeteilten Gegenstands wird auf den Erbteil angerechnet. Beim Vorausvermächtnis wird er NICHT angerechnet. Unklar formulierte Testamente werden von Gerichten als Teilungsanordnung ausgelegt (BGH IV ZR 88/17) — zu Lasten des scheinbar Bevorzugten. Klare Formulierung: „Ich wende [Miterbe] als Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB ohne Anrechnung auf seinen Erbteil zu: [Gegenstand]."

**Außenstehende als Vermächtnisnehmer:** Das Vorausvermächtnis kann nur Miterben zukommen. Soll ein Nicht-Erbe bevorzugt werden, muss ein normales Vermächtnis (§ 2147 BGB) angeordnet werden. Wer einen Freund oder Lebenspartner als Vorausvermächtnisnehmer einsetzen will, muss ihn erst als Miterben einsetzen oder ein normales Vermächtnis wählen.

**Immobilienvermächtnis ohne Notar:** Bei einem Immobilienvermächtnis ist zur Erfüllung die notarielle Auflassung (§ 925 BGB) erforderlich. Die Anordnung im Testament (auch privatschriftlich) ist wirksam, aber die Erfüllung bedarf des Notars. Wer hofft, dass das Immobilienvermächtnis ohne Notar übertragen werden kann, wird enttäuscht.

**Pflichtteilswirkung nicht bedacht:** Wenn das Vorausvermächtnis einen erheblichen Teil des Nachlasses erfasst, kann der Restnachlass für die Pflichtteilsberechtigten zu gering werden. Pflichtteilsberechtigte (§ 2303 BGB) können dann den Ergänzungsanspruch nicht geltend machen (das Vorausvermächtnis ist keine Schenkung nach § 2325 BGB), wohl aber den Pflichtteil aus dem Restmachlass. Nachlasswert nach Abzug des Vorausvermächtnisses berechnen und Pflichtteilsquoten prüfen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 2150 BGBDE official
  2. § 2147 BGBDE official
  3. § 2315 BGBDE official
  4. § 2050 BGBDE official
  5. § 2042 BGBDE official
  6. § 2048 BGBDE official
  7. § 2176 BGBDE official
  8. § 2181 BGBDE official
  9. § 2174 BGBDE official
  10. § 2247 BGBDE official
  11. § 2232 BGBDE official
  12. § 311b BGBDE official
  13. § 925 BGBDE official
  14. § 873 BGBDE official
  15. § 2325 BGBDE official
  16. § 2303 BGBDE official
  17. § 16 ErbStGDE official
  18. § 35 ErbStGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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