Skip to main content

Antrag Notstandshilfe Österreich

Antrag Notstandshilfe Österreich

AlVG BGBl Nr. 609/1977 §§33–38 — AMS-Antrag

ANTRAG AUF NOTSTANDSHILFE

gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) BGBl Nr. 609/1977 i.d.g.F., §§33–38 Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) — Formular NH 1

1. ANTRAGSTELLER

Name: [Antragsteller Name] SVNR: [SVNR] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Hauptwohnsitz: [Meldeadresse] IBAN: [IBAN] Kinder (Kinderzuschlag): [Kinder]

2. BISHERIGER ALG-BEZUG (AlVG §33)

Ende des letzten ALG-Bezugs: [ALG-Ende] Zuletzt bezogener ALG-Tagessatz: [ALG-Tagessatz EUR] EUR Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erschöpft. Notstandshilfe wird gemäß AlVG §36 in Höhe von 92 % des zuletzt bezogenen ALG-Tagessatzes beantragt.

3. EINKOMMENS- UND VERMÖGENSANGABEN (AlVG §36)

Eigene monatliche Einkünfte: [Eigenes Einkommen EUR] EUR Monatliches Bruttoeinkommen des Partners: [Partner-Einkommen EUR] EUR Eigenes Vermögen (beweglich und unbeweglich): [Vermögen EUR] EUR

Der Antragsteller bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben. Falsche Angaben oder Unterlassung der Meldung von Einkommensveränderungen führen zur Rückforderung gemäß AlVG §25 und können strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §146 haben.

4. DATUM UND UNTERSCHRIFT

Datum der AMS-Vorsprache: [Antragsdatum]

________________________________ Unterschrift des Antragstellers [Antragsteller Name]

Antragsteller / Antragstellerin

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag Notstandshilfe Österreich?

Der Antrag Notstandshilfe ist ein nach Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) BGBl Nr. 609/1977 i.d.g.F., Paragraphen 33 bis 38 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Die Notstandshilfe (NH) hat rechtlich eine Doppelnatur: Sie ist einerseits eine Versicherungsleistung im Sinne des AlVG, da sie den Versicherungszeiten angerechnet wird und Pensionszeiten begrundt (Beitrag zur PVA gemäss ASVG Paragraph 74), andererseits aber auch eine Fuersorgeleistung, da bei ihrer Berechnung das Einkommen des Partners und das eigene Vermögen gemäss AlVG Paragraph 36 berücksichtigt werden. Die Höhe der Notstandshilfe beträgt grundsätzlich 92 Prozent des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds; bei einem niedrigen Ausgangswert greift gemäss AlVG Paragraph 36 Absatz 1 der erhöhte Satz von 95 Prozent. Das Arbeitsmarktservice (AMS), geregelt durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) BGBl Nr. 313/1994, ist die zuständige Behörde für Antragstellung, Bearbeitung und Auszahlung.

Ein wesentliches Merkmal der Notstandshilfe ist die Notlagenvoraussetzung: Gemäss AlVG Paragraph 33 Absatz 1 muss eine wirtschaftliche Notlage vorliegen oder zu erwarten sein. Diese Notlage wird anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft: Eigene Einkünfte des Antragstellers (z. B. aus Nebentätigkeit, Vermietung oder Pensionen) werden abgezogen; beim zusammen lebenden Ehepartner oder Partner in eingetragener Partnerschaft (EP-Gesetz BGBl I Nr. 135/2009) wird das Einkommen ebenfalls angerechnet, sofern es eine bestimmte Freigrenze überschreitet. Trotz dieser Einschränkungen ist die Notstandshilfe als soziale Sicherung unverzichtbar, um den Übergang zur Alterspension oder zur erneuten Beschäftigung abzufedern.

Die Notstandshilfe kann mit Ergänzungsleistungen kombiniert werden: Beim Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Notlage kann gemäss AlVG Paragraph 36 ein Ergänzungsbetrag (Aufstockung bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz gemäss ASVG Paragraph 293) beantragt werden. Weiters sind Familienzuschlage gemäss AlVG Paragraph 36 Absatz 2 möglich.

Das österreichische System der sozialen Sicherung kennt nach dem Arbeitslosengeld zwei weitere Auffangnetze: die Notstandshilfe gemäss AlVG Paragraphen 33 bis 38 und - als letzte Sicherheitsstufe - die Mindestsicherung (heute als Sozialhilfe gemäss Sozialhilfe-Grundsatzgesetz BGBl I Nr. 41/2019 umstrukturiert). Die Notstandshilfe liegt in der Hierarchie zwischen diesen beiden: Sie ist höher als die Sozialhilfe, aber vom eigenen früheren Arbeitseinkommen abhängig. Die Abwicklung erfolgt ausschliesslich durch das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS); eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist für die Erstbeantragung zwingend erforderlich. Bezieher der Notstandshilfe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäss ASVG Paragraph 4 Absatz 1 Ziffer 9 pflichtversichert und erhalten weiterhin eine e-card; die OeGK (Österreichische Gesundheitskasse) führt die Versicherung parallel durch.

Wann brauchen Sie Antrag Notstandshilfe Österreich?

Ein Antrag auf Notstandshilfe Österreich gemäss AlVG ist in folgenden Situationen zu stellen:

Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes: Die häufigste Situation ist das Erschöpfen des ALG-Anspruchs ohne neuerliche Beschäftigung. Das AMS informiert Betroffene in der Regel schriftlich und empfiehlt, rechtzeitig vor Ablauf des ALG-Bezugs den NH-Antrag einzureichen, damit keine Versorgungslücke entsteht. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor dem letzten ALG-Auszahlungstag gestellt werden.

Nach Aufnahme und erneutem Verlust einer Beschäftigung: Wenn jemand nach dem ALG-Bezug eine Stelle angetreten hat und diese erneut verliert, ohne die Voraussetzungen für einen neuen ALG-Anspruch zu erfüllen, kann ebenfalls NH beantragt werden. Das AMS prüft, ob die Anwartschaft für ein neues Arbeitslosengeld erfüllt ist oder ob die NH fortzusetzen ist.

Bei wirtschaftlicher Notlage ohne frischen ALG-Anspruch: Personen, die früheren ALG-Anspruch hatten, aber in der Zwischenzeit wieder kurze Beschäftigungen hatten, können gemäss AlVG Paragraph 33 Absatz 2 NH direkt ohne neuerlichen ALG-Bezug beantragen, wenn die Wartefrist von vier Wochen (Neuanwartschaft) nicht erfüllt ist.

Wichtig bei Veränderung der Verhältnisse: Da die Notstandshilfe jährlich auf Basis des Einkommens des Partners und des eigenen Vermögen geprüft wird, müssen Änderungen (Wiederheirat, Scheidung, Einkommensveränderungen, Erbschaft) dem AMS umgehend gemeldet werden. Auch wenn die NH wegfällt, weil der Partner zu viel verdient, muss eine neue Berechnung angestossen werden, sobald sich das Einkommen des Partners verringert.

Kombination mit Kinderbetreuungsgeld: Wer nach Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs gemäss KBGG BGBl I Nr. 103/2001 keine Beschäftigung aufnehmen kann, kann - sofern die frühere Anwartschaft noch verwertbar ist - entweder ALG oder NH beantragen.

Bei der jährlichen Neuberechnung der Notstandshilfe: Die NH wird jährlich geprüft (AlVG Paragraph 37). Das AMS sendet automatisch ein Formular zur Erneuerung der Einkommens- und Vermögensangaben. Wird dieses nicht fristgerecht zurückgesendet, wird der Bezug eingestellt. Wer das Formular erhalten hat, sollte es umgehend mit aktuellen Lohnzetteln des Partners und eigenen Einkommensnachweisen ausgefüllt zurücksenden. Bei Änderungen der Wohn- oder Familiensituation (Scheidung, Auszug des Partners) muss dies dem AMS sofort separat gemeldet werden, da sich die Anrechnungsgrundlagen dadurch verändern.

Was gehört in Ihr Antrag Notstandshilfe Österreich?

Ein vollständiger Antrag auf Notstandshilfe Österreich gemäss AlVG Paragraphen 33 bis 38 umfasst folgende Kernelemente:

1. Persönliche Daten und Identifikation: Vollständiger Name, Sozialversicherungsnummer (SVNR), Geburtsdatum, Hauptwohnsitz gemäss MeldeG BGBl Nr. 9/1992, IBAN für die Auszahlung sowie Angaben zu bereits bezogenen AMS-Leistungen (Vorgangnummer des letzten ALG-Bescheids).

2. Angabe des bisherigen Arbeitslosengeld-Bezugs: Zeitraum des letzten ALG-Bezugs, zuletzt bezogener Tagessatz ALG sowie Datum des Auslaufens des ALG-Anspruchs. Diese Angaben werden vom AMS aus der eigenen Datenbank verifiziert.

3. Einkommensangaben des Antragstellers: Alle eigenen Einkünfte gemäss AlVG Paragraph 36: Nebeneinkünfte (brutto), Pension, Rente, Unterhaltsleistungen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Eigene Einkünfte über dem Freibetrag (2024: 485,00 Euro monatlich) werden auf die NH angerechnet und mindern die Auszahlung.

4. Einkommensangaben des Partners: Bruttoeinkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners (eingetragene Partnerschaft gemäss EP-Gesetz BGBl I Nr. 135/2009). Ab einer Einkommensfreigrenze (2024 für den Partner: 1.217,96 Euro monatlich, entspricht dem Ausgleichszulagenrichtsatz gemäss ASVG Paragraph 293) wird das den Freibetrag übersteigende Partnereinkommen auf die NH angerechnet.

5. Vermögensangaben: Unbewegliches Vermögen (Immobilien, Grundstücke) und bewegliches Vermögen (Bankguthaben, Wertpapiere) gemäss AlVG Paragraph 36 Absatz 2. Vermögen unter dem Freibetrag von 12.000 Euro (2024) bleibt ungeprueft.

6. Angaben zur Familiensituation: Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder (ergibt Zuschlaege gemäss AlVG Paragraph 36 Absatz 2: 0,97 Euro je Tag), Unterhaltsverpflichtungen des Antragstellers selbst, etwaige Behinderung (Nachweis gemäss BEinstG für erhöhte Freigrenze).

7. Erklärung zur Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit: Bestätigung, dass der Antragsteller arbeits- und vermittlungsfähig ist, dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht und Vermittlungsvorschläge des AMS gemäss AMSG annehmen wird.

Die Vorlagen auf forms-legal.com erleichtern die systematische Vorbereitung aller Unterlagen für den Notstandshilfe-Antrag Österreich, einschliesslich der Partnereinkommensangaben und Vermögenserklärungen, die häufig unterschätzt werden.

Ergänzende wichtige Kernelemente für den Notstandshilfe-Antrag Österreich:

8. Nachweis über den erschoepften ALG-Anspruch: Entweder den letzten ALG-Bescheid des AMS oder die Bestätigung des AMS über das Auslaufen des Anspruchs mitbringen. Diese Information liegt dem AMS in der Regel bereits vor, kann aber bei der Antragstellung hilfreich sein.

9. Attest bei Arbeitsunfähigkeit: Wer während des NH-Bezugs erkrankt, muss dies dem AMS sofort melden. Die NH ruht gemäss AlVG Paragraph 16 während des Krankenstands; stattdessen zahlt die OeGK Krankengeld. Nach Genesung wird der NH-Bezug automatisch fortgesetzt.

10. Dokumente zur Wohnsituation: Ein aktueller Meldezettel gemäss MeldeG BGBl Nr. 9/1992 ist beizulegen. Wer in einer gemeinsamen Unterkunft mit dem Partner lebt, muss dies explizit angeben, da das Partnereinkommen nur bei gemeinsamem Haushalt angerechnet wird. Eine getrennte Wohnadresse des Partners kann die NH-Berechnung erheblich verbessern.

11. Angaben zu Alimentationsverpflichtungen: Wenn der Antragsteller selbst Unterhalt an Ex-Partner oder Kinder zahlen muss, kann dieser Betrag als einkommensmindernd geltend gemacht werden, sofern ein rechtswirksamer Unterhaltsbeschluss des Bezirksgerichts gemäss AussStrG BGBl I Nr. 111/2003 vorliegt.

Die Vorlagen auf forms-legal.com strukturieren alle erforderlichen Unterlagen für den Notstandshilfe-Antrag Österreich und helfen, Fehler bei der Partnereinkommensangabe zu vermeiden.

So füllen Sie Ihr Antrag Notstandshilfe Österreich aus

Den Antrag auf Notstandshilfe Österreich stellt man in diesen konkreten Schritten:

Schritt 1 - Termin beim AMS vereinbaren: Spätestens eine Woche vor Ablauf des Arbeitslosengelds beim AMS persönlich vorsprechen oder online über eams.ams.at einen Termin vereinbaren. Das AMS informiert automatisch per Brief und laed zur rechtzeitigen Antragstellung ein.

Schritt 2 - Antragsformular auswählen: Das Formular für Notstandshilfe (AMS-Formular NH 1) bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle erhalten oder auf ams.at herunterladen. Das Formular unterscheidet sich vom ALG-Antragsformular durch die zusätzlichen Abschnitte zur Einkommens- und Partnereinkommensprüfung.

Schritt 3 - Alle Einkommensangaben zusammenstellen: Lohnzettel des Partners (L16) aus dem letzten Jahr besorgen. Eigene Einkünfte aus Nebentätigkeit, Vermietung und Kapitalerträgen aus dem Einkommensteuerbescheid (finanzonline.bmf.gv.at) ermitteln. Bankkontoauszüge der letzten drei Monate bei höheren Ersparnissen bereithalten.

Schritt 4 - Formular ausfüllen und einreichen: Alle Felder vollständig ausfüllen, inkl. Partnereinkommensangaben. Das ausgefüllte Formular mit allen Beilagen (Ausweiskopie, Einkommensnachweise) persönlich oder per Post beim AMS einreichen. Online-Einreichung ist nicht für alle Bundesländer verfügbar.

Schritt 5 - AMS-Gesprach und Bewerberauftrag aktualisieren: Im Rahmen des Gesprächs wird der Bewerberauftrag gemäss AMSG Paragraph 7a angepasst. Wer länger als sechs Monate arbeitslos ist, hat Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung (Schulungen, Jobcoaching gemäss AMSG Paragraphen 12 ff.).

Schritt 6 - Bescheid abwarten und prüfen: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei Bewilligung ergeht ein schriftlicher Bescheid gemäss AVG BGBl Nr. 51/1991 mit dem monatlichen Tagessatz und der Dauer. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Schritt 7 - Jährliche Neuberechnung nicht vergessen: Die Notstandshilfe wird jährlich neu geprüft. Das AMS sendet dazu ein Formular zur Aktualisierung der Einkommens- und Vermögensangaben. Nicht-Rueckmeldung führt zur Einstellung des Bezugs.

Ergänzende Hinweise: Bei komplexen Vermoegenslagen (Immobilienbesitz, Unternehmensanteile, Auslandsguthaben) empfiehlt sich eine Vorabberatung bei der Arbeiterkammer Österreich (AK), die kostenlos und vertraulich ist. Das AMS kann in unklaren Fällen eine verlängerte Bearbeitungszeit von bis zu acht Wochen haben; während dieser Zeit kann eine überbrückende Soforthilfe beim zuständigen Sozialreferat der Gemeinde beantragt werden. Wichtig: Während der Bearbeitungszeit müssen Meldetermine beim AMS weiterhin eingehalten werden, auch wenn noch kein Bescheid vorliegt. Kostenlose Rechtsberatung zur Notstandshilfe bieten die Arbeiterkammer Österreich (AK), Gewerkschaft ÖGB und der Verein Schuldnerberatung Österreich an; alle sind in jedem Bundesland vertreten und bieten telefonische sowie persönliche Beratung.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag Notstandshilfe Österreich

Häufige Fehler beim Antrag auf Notstandshilfe Österreich und wie man sie vermeidet:

Zu späte Antragstellung: Wer wartet, bis das Arbeitslosengeld abgelaufen ist und erst dann einen NH-Antrag stellt, verliert Anspruchstage, da die Notstandshilfe gemäss AlVG Paragraph 49 erst ab dem Tag der Vorsprache gewährt wird. Lösung: NH-Antrag spätestens eine Woche vor Ende des ALG-Bezugs stellen.

Vergessen des Partnereinkommens: Das Einkommen des Partners wird systematisch geprüft. Wer diese Angabe verschweigt oder unvollständig macht, riskiert spätere Rückforderungen nach AlVG Paragraph 25. Lösung: Einkommensnachweis des Partners (Lohnzettel L16, Pensionsmitteilung PVA) rechtzeitig besorgen.

Falsche Vermögensangaben: Immobilien, Bankguthaben über 12.000 Euro und Wertpapiere müssen vollständig deklariert werden. Fehlende Angaben führen zu Rückforderungsansprüchen nach BAO Paragraph 207 und können strafrechtliche Folgen nach StGB Paragraph 146 haben.

Ablehnung zumutbarer Stellenangebote: Wer einen Vermittlungsvorschlag des AMS ohne wichtigen Grund ablehnt, riskiert eine Sperrfrist gemäss AlVG Paragraph 10 von bis zu sechs Wochen ohne Notstandshilfe. Lösung: Nur aus rechtlich anerkannten Gründen ablehnen (z. B. gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Attest, nachgewiesene Kinderbetreuungspflichten ohne Alternativangebot).

Nichtmeldung von Einkommensveränderungen des Partners: Steigt das Einkommen des Partners an (z. B. durch Gehaltserhohung, Erbschaft oder neue Beschäftigung), muss dies umgehend dem AMS gemeldet werden. Unterlässungen führen zu Rückforderungen mit Zinsen nach AlVG Paragraph 25 Absatz 3.

Keine Aktualisierung der jährlichen Neuberechnung: Das AMS sendet jährlich ein Formular zur Erneuerung der Einkommens- und Vermögensangaben. Wer dieses Formular nicht fristgerecht ausgefüllt zuruecksendet, verliert den NH-Bezug vollständig. Lösung: Formular innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt vollständig ausfüllen, Einkommensnachweis des Partners beilegen und persönlich oder per Post zurücksenden.

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Antrag Notstandshilfe Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/government/declarations/notstandshilfe-antrag-oesterreich

MLA

"Antrag Notstandshilfe Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/government/declarations/notstandshilfe-antrag-oesterreich.

BibTeX
@misc{formslegal-notstandshilfe-antrag-oesterreich,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Antrag Notstandshilfe Österreich (Österreich)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/government/declarations/notstandshilfe-antrag-oesterreich}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid