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Meldezettel Österreich

Meldezettel Österreich

MeldeG §§3–14 • ZMR • BMI • help.gv.at

MELDEZETTEL ÖSTERREICH

gemäß Meldegesetz 1991 (MeldeG) §§3–14, BGBl Nr. 9/1992 — Zentrales Melderegister (ZMR)

MELDUNGSART

Art der Meldung: [Meldungsart] Wohnsitztyp: [Wohnsitztyp]

ANGABEN ZUR PERSON

Familienname: [Familienname] Vorname(n): [Vorname] Geburtsname: [Geburtsname] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Geburtsort: [Geburtsort] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit] SV-Nummer: [SV-Nummer] Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige): [Aufenthaltstitel]

ANGABEN ZUR UNTERKUNFT

Straße: [Straße] [Hausnummer] Stiege / Stockwerk / Türnummer: [Stiege Stock Tür] PLZ, Gemeinde, Bezirk: [PLZ Gemeinde Bezirk] Bundesland: [Bundesland] Datum des Einzugs / Auszugs: [Einzug/Auszug Datum]

UNTERKUNFTGEBER

Name des Unterkunftgebers: [Unterkunftgeber] Datum: [Unterschriftsdatum] Unterschrift des Unterkunftgebers: ___________________________

ERKLÄRUNG DER MELDENDEN PERSON

Ich erkläre, dass alle oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und dem Meldegesetz 1991 (MeldeG) entsprechen. Mir ist bekannt, dass die Verletzung der Meldepflicht nach MeldeG §22 mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu €726,- bestraft werden kann. Scheinmeldungen (formale Anmeldung ohne tatsächlichen Aufenthalt) sind nach MeldeG §22 unzulässig.

Datum: [Unterschriftsdatum] Unterschrift der anzumeldenden/abmeldenden Person: ___________________________

Für die Behörde: Amtsstempel und Bearbeiter (Meldeamt der Gemeinde / Magistratisches Bezirksamt):

Meldende Person

________________

Signature

Unterkunftgeber (bei Anmeldung)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Meldezettel Österreich?

Der Meldezettel in Österreich ist das amtliche Formular nach dem Meldegesetz 1991 (MeldeG) BGBl Nr. 9/1992, §§3–14, mit dem Personen ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) an-, um- oder abmelden. Das Meldewesen ist in Österreich seit dem Meldegesetz 1983 (MeldeG 1983) bundeseinheitlich geregelt; die gültige Fassung stammt aus 1992 mit zahlreichen Novellen. Das zentrale Melderegister (ZMR) wird vom Bundesministerium für Inneres (BMI) geführt und vernetzt alle Meldeämter Österreichs elektronisch.

Der Meldezettel dient als rechtliches Dokument gegenüber Behörden, Gerichten, Banken und Arbeitgebern. Er ist die Grundlage für das Zentrales Melderegister (ZMR), das behördliche Zustellungen nach §8 MeldeG, das Wählerregister (Nationalratswahlordnung — NRWO), die Sozialversicherungszuständigkeit (ASVG §8) und die Steuerzuständigkeit (EStG §1 — Wohnsitzprinzip) regelt. Das Bezirksgericht (Außerstreitabteilung, Exekutionsabteilung) und das Finanzamt Österreich verwenden das ZMR für Zustellungen nach ZPO §3 und BAO §101.

Der Meldezettel als Formular umfasst alle drei Vorgänge — Anmeldung (MeldeG §3), Ummeldung (§3 Abs. 3) und Abmeldung (§7) — in einem einzigen Formular, das der Betroffene entsprechend ausfüllt. Die Unterschrift des Unterkunftgebers (Vermieter, Eigentümer, Hauptmieter) ist bei der Anmeldung nach §3 Abs. 5 zwingend, bei der Abmeldung hingegen nicht erforderlich.

Nach §16a MeldeG können alle Bürger ihre eigenen ZMR-Daten über das Bürgerserviceportal help.gv.at (mit ID Austria) jederzeit einsehen. Behörden (ÖGK, AMS, PVA, Finanzamt Österreich, Bezirksgerichte) haben Direktzugang zum ZMR und müssen keine separate Meldebestätigung anfordern. Private (Banken, Vermieter, Arbeitgeber) erhalten nur mit Zustimmung der betroffenen Person ZMR-Auszüge — oder über gerichtliche Anordnung.

Wann brauchen Sie Meldezettel Österreich?

Den Meldezettel in Österreich benötigen Sie in allen Situationen, in denen eine Wohnsitzveränderung beim Meldeamt gemeldet werden muss:

Bei Erstanmeldung eines Wohnsitzes: Jede Person, die in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden (MeldeG §3 Abs. 1). Der Meldezettel ist das dafür vorgesehene Formular.

Bei Umzug innerhalb Österreichs: Bei Wohnungswechsel (Gemeinde zu Gemeinde oder innerhalb derselben Gemeinde) wird der Meldezettel für die Ummeldung verwendet. Die neue Adresse wird eingetragen; die alte Meldung erlischt automatisch im ZMR.

Bei Wegzug aus Österreich: Der Meldezettel wird für die Abmeldung verwendet. Die neue ausländische Adresse (falls bekannt) wird eingetragen; das ZMR vermerkt „ins Ausland verzogen".

Bei Anmeldung einer Nebenwohnung: Personen mit mehreren Wohnsitzen melden für jeden Wohnsitz einen Meldezettel aus — mit Kennzeichnung des Hauptwohnsitzes und der Nebenwohnungen.

Für Behörden und Institutionen: Der gestempelte Meldezettel wird als Adressnachweis für Bankkonten (GWG §6 Abs. 1 — Identifizierungspflicht), Führerscheinantrag (FSG §4), KFZ-Zulassung, ÖGK-Anmeldung, Kindergartenanmeldung, Schulanmeldung (SchUG §47), Studienbeihilfenantrag (StudFG) und Vereinsmitgliedschaft verlangt.

Bei Beherbergungsbetrieben: Gaststätten, Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe (§15 MeldeG) sind verpflichtet, Gäste in besonderen Gästemeldebüchern zu erfassen — der normale Meldezettel gilt jedoch nicht für kurzfristige Übernachtungen in Hotels.

Was gehört in Ihr Meldezettel Österreich?

Der amtliche Meldezettel nach MeldeG §§3–14 in Österreich enthält folgende Pflichtfelder und Rubriken:

**1. Kopfzeile: Art der Meldung** Kennzeichnung: Anmeldung (§3) / Ummeldung (§3 Abs. 3) / Abmeldung (§7) / Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz. Datum der Meldung und Datum des Einzugs/Auszugs.

**2. Angaben zur anzumeldenden Person** Familienname und Vorname (ggf. Geburtsname); Geburtsdatum und Geburtsort; Geschlecht; Staatsangehörigkeit; Sozialversicherungsnummer (bei österreichischen Versicherten); bei Ausländern: Reisepassnummer oder Aufenthaltstitel-Nummer; Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden); Beruf/Tätigkeit (freiwillig); ggf. Angabe, ob Beherbergungsgast oder Dauerbewohner.

**3. Angaben zur Unterkunft** Vollständige Adresse: Bundesland, Gemeinde, Bezirk (bei Wien: Bezirksnummer), Postleitzahl, Straße, Hausnummer, Stiege, Stockwerk, Türnummer. Art der Unterkunft (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Eigenheim, Betreutes Wohnen, etc.).

**4. Unterschrift des Unterkunftgebers (§3 Abs. 5 MeldeG)** Name des Unterkunftgebers, Datum, Unterschrift. Bei Eigennutzung: anzumeldende Person unterschreibt auch als Unterkunftgeber. Bei Untermiete: Hauptmieter unterschreibt.

**5. Unterschrift der anzumeldenden Person** Eigenhändige Unterschrift. Minderjährige: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (ABGB §154).

**6. Behördenstempel** Nach Vorlage beim Meldeamt: Amtsstempel, Datum und Beamtenkürzel. Das gestempelte Exemplar ist die offizielle Meldebestätigung und kann als Adressnachweis verwendet werden.

**7. Sprachversionen und Mehrsprachigkeit** Das Meldeamt ist nach Verwaltungsrecht verpflichtet, das Formular in Deutsch auszustellen. Für Nicht-Deutschsprachige bieten viele Meldeämter (insbesondere Wien und Graz) mehrsprachige Informationsblätter an. Der Meldezettel selbst ist in Deutsch auszufüllen. forms-legal.com stellt kostenlose Ausfüllhilfen in mehreren Sprachen (Englisch, Türkisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch) für häufig gestellte Fragen zum Meldezettel bereit.

**8. Historische und elektronische Versionen** Seit 2021 akzeptieren viele Meldeämter digitale Meldezettel, die über help.gv.at ausgedruckt werden. ID-Austria-Inhaber können die gesamte Anmeldung papierlos online durchführen (E-Government-Gesetz §1 BGBl I Nr. 10/2004).

So füllen Sie Ihr Meldezettel Österreich aus

Den Meldezettel in Österreich korrekt ausfüllen — Schritt für Schritt:

**Schritt 1: Art der Meldung auswählen** Wählen Sie: Anmeldung (neuer Wohnsitz), Ummeldung (Adresswechsel) oder Abmeldung (Aufgabe der Unterkunft). Wählen Sie: Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt, §1 Abs. 7 MeldeG) oder Nebenwohnsitz (weitere Unterkunft, §1 Abs. 8 MeldeG). Legen Sie das Einzugs-/Auszugsdatum fest (nicht das heutige Datum, sondern den tatsächlichen Einzug).

**Schritt 2: Persönliche Daten eintragen** Füllen Sie alle Pflichtfelder aus: vollständiger Name mit Geburtsname (bei Frauen nach Heirat), Geburtsdatum TT.MM.JJJJ, Geburtsort, Staatsangehörigkeit. Sozialversicherungsnummer (10-stellig, auf ÖGK e-card). Bei EU-Bürgern: Nationalität des Herkunftslandes. Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltstitel-Nummer und -Art (NAG §8).

**Schritt 3: Unterkunftsadresse eintragen** Vollständige Adresse der neuen/aufzugebenden Unterkunft. Bei Wien: Bezirksnummer (01–23), Postleitzahl, Straße, Hausnummer, Stiege, Stockwerk, Türnummer. Genaue Adresse aus Mietvertrag übernehmen.

**Schritt 4: Unterkunftgeber-Unterschrift einholen (bei Anmeldung)** Vermieter oder Eigentümer der Wohnung muss unterschreiben. Datum der Unterschrift eintragen. Bei Eigentümer-Selbstnutzung: selbst als Unterkunftgeber unterzeichnen.

**Schritt 5: Eigene Unterschrift** Mit Datum unterzeichnen. Minderjährige: ein Elternteil unterschreibt als gesetzlicher Vertreter.

**Schritt 6: Beim Meldeamt einreichen** Persönlich mit Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, EU-Ausweis); alternativ online über help.gv.at mit ID Austria. Meldebestätigung (gestempelter Meldezettel) mitnehmen oder ausdrucken.

Häufige Fehler bei Ihrem Meldezettel Österreich

Folgende Fehler treten beim Ausfüllen des Meldezettels in Österreich häufig auf:

**1. Falsches Datum eingetragen:** Viele tragen das aktuelle Datum statt des Einzugsdatums ein. Das Einzugsdatum ist das Datum, an dem der tatsächliche Einzug stattgefunden hat — nicht das Datum der Behördenvorsprache.

**2. Unvollständige Adresse:** Fehlende Türnummer, falsche Stiege oder falscher Bezirk (bei Wien) führen zur Zurückweisung. Die Adresse aus dem Mietvertrag wörtlich übernehmen.

**3. Kein Geburtsname bei verheirateten Frauen:** Das Formular verlangt den Geburtsnamen (Mädchenname) zusätzlich zum aktuellen Familiennamen. Wird dieser vergessen, ist das Formular unvollständig.

**4. Unterkunftgeber vergessen oder nicht verfügbar:** Der Meldezettel ist ohne Unterkunftgeberunterschrift bei der Anmeldung ungültig. Bei Schwierigkeiten (Vermieter nicht erreichbar) kann eine Ersatzbescheinigung beim Bezirksgericht (§17 MeldeG) beantragt werden.

**5. Doppelter Hauptwohnsitz:** Jede Person darf nach MeldeG §1 Abs. 7 nur einen Hauptwohnsitz haben. Wird versehentlich ein zweiter Hauptwohnsitz angemeldet, kann das zu verwaltungsrechtlichen Problemen führen — insbesondere bei Steuerpflicht und Sozialversicherung.

**6. Online-Anmeldung ohne ID-Austria:** Viele versuchen die Online-Anmeldung ohne gültige ID-Austria-Aktivierung. Ohne dieses österreichische Identifikationssystem ist die digitale Meldung nicht möglich — alternativ: persönliche Vorsprache beim Meldeamt.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §1 BGBDE official

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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