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Schuldschein Österreich

Schuldschein Österreich

ABGB §§983–1000 iVm Gebührengesetz §33 TP18 (BGBl Nr. 267/1957)

SCHULDSCHEIN

gemäß ABGB §§983–1000 iVm Gebührengesetz §33 TP18 (BGBl Nr. 267/1957)

1. PARTEIEN

DARLEHENSGEBER (Gläubiger): [Darlehensgeber Name] Geburtsdatum: [Darlehensgeber Geburtsdatum] Adresse: [Darlehensgeber Adresse] (nachfolgend „Darlehensgeber“ genannt)

DARLEHENSNEHMER (Schuldner): [Darlehensnehmer Name] Geburtsdatum: [Darlehensnehmer Geburtsdatum] Adresse: [Darlehensnehmer Adresse] (nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt)

Parteienbeziehung: [Parteienbeziehung]

2. EMPFANGSBESTÄTIGUNG UND DARLEHENSGEWÄHRUNG

2.1

Der Darlehensnehmer [Darlehensnehmer Name] bestätigt hiermit ausdrücklich den vollständigen Empfang des Darlehensbetrags von [Darlehensbetrag] (in Worten: [Betrag in Worten]) vom Darlehensgeber [Darlehensgeber Name] am [Auszahlungsdatum].

2.2

Das Darlehen wurde gewährt gemäß ABGB §§983–1000 (Darlehensvertrag). Der Darlehensnehmer verpflichtet sich unwiderruflich, den Darlehensbetrag zuzüglich vereinbarter Zinsen zu den nachfolgenden Bedingungen zurückzuzahlen.

3. RÜCKZAHLUNG UND VERZINSUNG

3.1

Zinssatz: [Zinssatz]. Zinsabrechnungszeitraum: [Zinsabrechnungszeitraum]. Bei Vereinbarung von 0 % p.a. handelt es sich ausdrücklich um ein zinsfreies Darlehen.

3.2

Rückzahlungsmodalität: [Rückzahlungsart]. Fälligkeitsdatum der vollständigen Rückzahlung: [Fälligkeitsdatum]. Bei Ratenzahlung: monatliche Rate [Monatliche Rate].

3.3

Verzugszinsen: Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum schuldet der Darlehensnehmer Verzugszinsen in Höhe von [Verzugszinsen] auf den ausstehenden Betrag ohne weitere Mahnung. Die gesetzlichen Regelungen nach ABGB §1333 und UGB §352 gelten subsidiär.

3.4

Vorzeitige Rückzahlung: Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit vorzeitig teilweise oder vollständig zurückzuzahlen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, sofern nichts anderes vereinbart.

4. SICHERHEITEN

4.1

Vereinbarte Sicherheit: [Sicherheit]. Bürge (sofern anwendbar): [Bürge Name]. Die Bürgschaft nach ABGB §§1346–1367 ist schriftlich zu erklären; der Bürge haftet als Ausfallsbürge, sofern keine Solidarbürgschaft vereinbart.

5. STEMPELGEBÜHR NACH GebG §33 TP18

5.1

Die Rechtsgeschäftsgebühr nach Gebührengesetz §33 Tarif-Position 18 in Höhe von 0,8 % des Darlehensbetrags trägt [GebG Kostentragung]. Die Anmeldung und Entrichtung erfolgt über FinanzOnline des Finanzamt Österreich (Formular GEB-30) als Selbstbemessungsabgabe.

5.2

Schenkungsmeldung: Falls das Darlehen unentgeltlich (zinslos oder unter Marktbedingungen) zwischen nahen Angehörigen gewährt wird und der Betrag €15.000,00 übersteigt, ist eine Meldung an das Finanzamt Österreich nach §121a BAO zu prüfen (Meldepflicht für Zuwendungen, kein Steuerbetrag, da Erbschaft-/Schenkungsteuer seit 2008 abgeschafft).

6. VERJÄHRUNG, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

6.1

Dieser Schuldschein unterliegt österreichischem Recht (ABGB §§983–1000, GebG §33 TP18). Der Darlehensrückforderungsanspruch verjährt nach 30 Jahren (ABGB §1478); Zinsansprüche nach 3 Jahren (ABGB §1480 Abs 1 Z 4).

6.2

Gerichtsstand: Bezirksgericht am Wohnsitz des Beklagten (ZPO §65) oder nach ZPO §104 vereinbarter Gerichtsstand. Für Unternehmer: vereinbarter Gerichtsstand in Österreich.

6.3

Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens zuzüglich aller Zinsen und Nebenkosten ist dieser Schuldschein an den Darlehensnehmer zurückzugeben oder mit dem Vermerk „vollständig beglichen am [Datum]“ zu versehen (ABGB §1425 — Quittungspflicht).

7. UNTERZEICHNUNG

Errichtet am [Urkundendatum] in [Unterzeichnungsort].

Darlehensnehmer (Schuldner): [Darlehensnehmer Name]

Darlehensgeber (Gläubiger): [Darlehensgeber Name]

Bürge (sofern anwendbar): [Bürge Name]

Darlehensnehmer (Schuldner)

________________

Signature

Darlehensgeber (Gläubiger)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Schuldschein Österreich?

Der Schuldschein ist ein nach ABGB §§983–1000 iVm Gebührengesetz §33 TP18 (BGBl Nr. 267/1957) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Der österreichische Schuldschein verbindet zwei Funktionen: Erstens dokumentiert er den zugrunde liegenden Darlehensvertrag zwischen den Parteien (titulus causae). Zweitens dient er als Beweisurkunde, die im Streitfall vor dem Bezirksgericht (bei Streitwerten bis €15.000) oder Landesgericht (über €15.000) als Nachweis der Schuld vorgelegt werden kann.

Ein Schuldschein ist kein Wechsel (Wechselgesetz 1955, BGBl Nr. 49/1955) und kein Scheck (Scheckgesetz 1955): Wechsel und Schecks sind Wertpapiere mit eigenen formalen Anforderungen und Sonderverfahren (Wechselmandatsverfahren nach ZPO §558 ff). Der Schuldschein nach ABGB ist ein einfaches Schuldversprechen ohne wertpapiermäßige Qualität.

Besondere steuerliche Relevanz: Nach Gebührengesetz (GebG) §33 Tarif-Position 18 unterliegen schriftliche Darlehensverträge (und damit Schuldscheine, die einen Darlehensempfang bestätigen) einer Stempelgebühr von 0,8 % des Darlehensbetrags. Diese Gebühr ist selbst zu berechnen und über FinanzOnline zu entrichten (Selbstbemessungsabgabe). Bei Nichtentrichtung drohen Säumniszuschläge und Steuernachforderungen durch das Finanzamt Österreich.

Für Darlehen zwischen Unternehmern gelten zusätzlich die Bestimmungen des UGB (Unternehmensgesetzbuch), insbesondere UGB §348 ff zu Verzugszinsen und UGB §352 zu gesetzlichen Zinsen bei Handelsgeschäften. Zwischen Verbrauchern und Unternehmern greift das Verbraucherkreditgesetz (VKrG BGBl I Nr. 28/2010) mit umfangreichen Informationspflichten und Widerrufsrechten.

Der Schuldschein wird in Österreich häufig verwendet für: Privatdarlehen innerhalb der Familie (Eltern an Kinder, Geschwister unter sich), Darlehen zwischen Freunden oder Bekannten, Mitarbeitervorschüsse durch den Arbeitgeber, Zwischenfinanzierungen im Unternehmensbereich sowie Stundungsvereinbarungen bei bereits entstandenen Schulden.

Der Schuldschein unterscheidet sich vom einfachen Darlehensvertrag dadurch, dass er als eigenstandiges Beweisdokument die Schuld anerkennt und bei Zahlungsverzug unmittelbar als Grundlage fur gerichtliche Schritte dient. Nach Paragraph 983 ABGB entsteht ein Darlehensvertrag durch Ubergabe einer Sache mit der Verpflichtung zur Ruckgabe gleicher Art und Menge. Der Schuldschein dokumentiert diese Vereinbarung schriftlich und schafft damit Klarheit fur beide Parteien.

Gemasss Gebuhrengesetz (GebG) unterliegt ein Schuldschein der Rechtsgeschaftsgebuhrenordnung. Paragraph 33 Tarifpost 18 GebG sieht eine Gebuhrenbefreiung fur Privatkredite unter bestimmten Voraussetzungen vor, wahrend Darlehen zwischen Unternehmen oder bei Eintragung in das Grundbuch gebuhrenpflichtig sind. Die Hohe richtet sich nach dem Kreditbetrag und betragt 0,8 Prozent der Darlehenssumme. Banken und professionelle Kreditgeber unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das besondere Informationspflichten und Widerrufsrechte vorsieht. Damit stellt der Schuldschein ein unverzichtbares Instrument fur transparente und rechtssichere Darlehensverhaltnisse in Osterreich dar.

Wann brauchen Sie Schuldschein Österreich?

Ein Schuldschein Österreich nach ABGB §§983–1000 wird benötigt, wenn:

**Private Gelddarlehen dokumentiert werden müssen:** Bei Darlehen innerhalb der Familie (Eltern leihen Kindern Geld für Wohnungskauf, Ausbildung oder Unternehmensstart) schützt der Schuldschein alle Beteiligten. Das Finanzamt Österreich betrachtet undokumentierte Familiendarlehen mitunter als Schenkung — was zwar steuerfrei ist (Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde 2008 abgeschafft), aber bei Beträgen über €15.000 Meldepflichten auslöst.

**Freundschaftsdarlehen abgesichert werden sollen:** Ohne schriftlichen Schuldschein ist das Darlehen faktisch nicht durchsetzbar — der Empfänger kann behaupten, es handle sich um eine Schenkung. Gemäß ABGB §880a gilt das Schriftformgebot für bestimmte Schuldversprechen.

**Ratenzahlungen über eine bereits entstandene Schuld vereinbart werden:** Wird z. B. eine Rechnung nicht sofort bezahlt, kann der Gläubiger einen Schuldschein mit Zahlungsplan ausstellen lassen. Damit hat er einen schriftlichen Titel und muss nicht sofort klagen.

**Unternehmer einander kurzfristig Liquidität bereitstellen:** Intercompany-Darlehen oder Gesellschafterdarlehen an die GmbH erfordern einen schriftlichen Schuldschein (oder Darlehensvertrag), um steuerliche Anerkennung zu erlangen. Das Finanzamt für Großbetriebe (FAG) prüft Verrechnungspreise und fremdübliche Bedingungen.

**Arbeitgebervorschüsse dokumentiert werden:** Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gehaltsvorschuss, sollte dieser als Schuldschein mit Rückzahlungsmodalitäten (z. B. monatliche Gehaltsabzüge) festgehalten werden, um arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden.

Typische Situationen sind: Familiendarlehen fur Wohnungskauf oder Unternehmensgrtindung, Freundschaftskredite zur Uberbruckung finanzieller Engpasse, Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Privatpersonen bei Kaufpreisstundungen sowie betriebsinterne Darlehen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Auf der Website von forms-legal.com steht eine standardisierte Vorlage zur Verfugung, die allen osterreichischen Formanforderungen entspricht.

Besonders wichtig ist der Schuldschein bei Darlehen, die uber Verwandte oder Bekannte vergeben werden, da hier im Streitfall oft keine anderen Beweismittel vorhanden sind. Das Bezirksgericht (BG) akzeptiert einen ordnungsgemas ausgefertigten Schuldschein als Urkunde im Sinne des Paragraphen 87 ZPO und kann auf Basis dieses Dokuments einen Zahlungsbefehl erlassen. Weiters ist ein Schuldschein ratsam, wenn Darlehen in Zusammenhang mit der Ubergabe eines Unternehmens, einer Liegenschaft oder eines Geschafstanteils stehen. In solchen Fallen bietet der schriftliche Vertrag zusammen mit dem Schuldschein optimale Beweissicherung und erleichtert die Abwicklung beim Bezirksgericht (BG) Wien oder dem jeweils zustandigen Landesgericht (LG).

Was gehört in Ihr Schuldschein Österreich?

Ein rechtskonformer Schuldschein Österreich nach ABGB §§983–1000 und GebG §33 TP18 enthält folgende Pflichtbestandteile:

**1. Vollständige Parteibezeichnung:** Name, Geburtsdatum und Adresse von Darlehensgeber und Darlehensnehmer (bei Unternehmern: Firma, Firmenbuchnummer, Sitz, vertretungsbefugte Organe). Fehlerhafte oder unvollständige Parteibezeichnung erschwert die Durchsetzung vor dem Bezirksgericht.

**2. Darlehensbetrag und Empfangsbestätigung:** Exakter Darlehensbetrag in EUR (z. B. €10.000,00) mit Aussage, dass der Betrag vom Darlehensnehmer empfangen wurde. Alternativ: Zahlungsnachweis (Banktransfer, Quittung) als Anlage beifügen.

**3. Rückzahlungsbedingungen:** Fälligkeitsdatum (einmalige Rückzahlung) oder Zahlungsplan (monatliche Raten von €X ab Datum Y). Das Datum muss im Format DD.MM.YYYY angegeben werden.

**4. Zinsen:** Vereinbarte Verzinsung in % p.a. (z. B. 3 % p.a.). Bei fehlendem Zinssatz: bei Geschäften zwischen Unternehmern gilt der gesetzliche Zinssatz nach UGB §352 (Basiszinssatz plus 8 %); bei Privatdarlehen: 4 % p.a. gesetzlicher Zinssatz nach ABGB §1000. Zinseszinsklappe beachten: ohne ausdrückliche Vereinbarung sind Zinseszinsen nach ABGB §1000 Abs 2 nur bei Gerichtsurteil zulässig.

**5. Verzugszinsen:** Höhe der Verzugszinsen bei Nichtzahlung (mindestens der gesetzliche Zinssatz; bei B2B-Transaktionen: ABGB §1333 iVm UGB §352).

**6. Sicherheiten (optional):** Bürgschaft nach ABGB §§1346–1367 (Bürge mit vollständigen Angaben), Fahrnispfand nach ABGB §§447–471, Forderungsabtretung (Zession ABGB §§1392–1399). Notarielle Beurkundung der Bürgschaft bei Verbraucher-Bürgschaft über €75.000 nach NO §89 erforderlich.

**7. Gebührenklausel:** Wer trägt die GebG §33 TP18-Stempelgebühr (0,8 % des Darlehensbetrags)? Üblicherweise der Darlehensnehmer; Abweichungen vertraglich regelbar. Frist: Gebühr innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss zu melden (§23 GebG); in der Praxis sofort via FinanzOnline (Formular GEB-30).

**8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:** Österreichisches Recht (ABGB); Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten oder vereinbarter Gerichtsstand (ZPO §104).

**9. Unterschrift:** Handschriftliche Unterschrift des Schuldners (und bei gegenseitigem Vertrag auch des Gläubigers). Ort und Datum der Unterschrift angeben.

forms-legal.com stellt eine professionell strukturierte Schuldschein-Vorlage bereit, die alle Anforderungen des österreichischen ABGB und GebG berücksichtigt und unmittelbar für private wie gewerbliche Darlehen verwendet werden kann.

**10. Rückgabeverpflichtung:** Klausel, dass der Schuldschein nach vollständiger Rückzahlung an den Schuldner zurückzugeben oder als erledigt zu kennzeichnen ist, um Doppelklagen zu verhindern.

Regelungen zu Verzug und Verzugszinsen: Bei ausbleibender Zahlung gelten nach Paragraph 1333 ABGB gesetzliche Verzugszinsen von 4 Prozent jahrlich fur Privatpersonen und 9,2 Prozentpunkte uber dem Basiszinssatz fur Unternehmer (Paragraph 456 UGB). Eine vertragliche Vereinbarung hoherer Zinsen ist zudem moglich, soweit sie nicht als wucherisch oder sittenwidrig einzustufen ist (Paragraph 879 ABGB).

Sicherheiten und Burgen: Ein Schuldschein kann durch Burgschaft (Paragraph 1346 ABGB), Pfandrecht (Paragraphen 447 ff. ABGB) oder Sicherungsubereignung abgesichert werden. Die Art der Sicherheit und die Person des Burgen sind im Vertrag zu nennen. Der Burge haftet im Zweifelsfall als Ausfallsblirge (nicht als Solidarblirge), was bedeutet, dass der Glaubiger zunachst beim Hauptschuldner vollstrecken muss. Schliesslich ist die Rechtswahl und der Gerichtsstand festzulegen: Bei rein osterreichischen Vertragsparteien gilt osterreichisches Recht (ABGB). Bei grenzuberschreitenden Sachverhalten ist die Anwendbarkeit der Rom-I-Verordnung (EU) Nr. 593/2008 zu beachten.

So füllen Sie Ihr Schuldschein Österreich aus

Folgende Schritte führen zur korrekten Erstellung eines Schuldscheins nach österreichischem Recht:

**Schritt 1 — Parteien identifizieren:** Notieren Sie vollständige Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und Adressen beider Parteien. Bei Unternehmen: Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer (FN), Sitz und zeichnungsberechtigte Organe (laut aktuellem Firmenbuchauszug).

**Schritt 2 — Darlehensbetrag und Empfang bestätigen:** Geben Sie den exakten Betrag in EUR an. Falls das Geld noch nicht übergeben wurde, formulieren Sie den Schuldschein als Darlehenszusage und stellen ihn erst nach Überweisung / Barauszahlung aus oder fügen Sie eine Empfangsbestätigungsklausel ein: »Der Darlehensnehmer bestätigt hiermit den Erhalt des Betrags von €X am DD.MM.JJJJ.»

**Schritt 3 — Rückzahlungsmodalitäten festlegen:** Wählen Sie zwischen einmaliger Rückzahlung (Datum angeben) oder monatlichen Raten. Bei Raten: Tabelle mit Datum, Betrag und Restschuld einfügen.

**Schritt 4 — Zinsen berechnen:** Vereinbaren Sie einen angemessenen Zinssatz. Familienintern wird oft 0 % (zinsfreies Darlehen) vereinbart; das Finanzamt akzeptiert dies grundsätzlich, kann aber bei erheblichen Beträgen die Fremdvergleichsprüfung anwenden.

**Schritt 5 — GebG-Pflicht beachten:** Berechnen Sie die Stempelgebühr: Darlehensbetrag × 0,8 %. Melden und zahlen Sie die Gebühr über FinanzOnline (Formular GEB-30) oder beauftragen Sie einen Steuerberater.

**Schritt 6 — Unterschrift:** Der Schuldner unterzeichnet handschriftlich mit Datum und Ort. Zeugen sind nicht zwingend, aber empfehlenswert. Beide Parteien erhalten ein Original.

**Schritt 7 — Banknachweis sichern:** Bewahren Sie Überweisungsbeleg oder Kassenquittung als Beweis des tatsächlichen Geldempfangs auf. Bei gerichtlicher Geltendmachung ist der Nachweis der tatsächlichen Darlehensvalutierung entscheidend.

Schritt 3: Zinsen und Ruckzahlungsplan. Legen Sie den Zinssatz klar fest (z.B. 3 Prozent p.a.) oder vereinbaren Sie ausdrucklich Zinsfreiheit. Erstellen Sie einen detaillierten Tilgungsplan mit Falligkeit jeder Rate, Bankverbindung des Glaubigers (IBAN) und der Konsequenzen bei Zahlungsverzug (Verzugszinsen, Mahnkosten).

Schritt 4: Unterschriften und Beglaubigung. Beide Parteien unterschreiben den Schuldschein handschriftlich. Bei Darlehen uber EUR 5.000 empfiehlt sich eine Beglaubigung durch einen Notar (offentlicher Notar, Notariatsordnung Paragraph 79 NO), um die Authentizitat der Unterschriften zu gewahrleisten und den Schuldschein als vollstreckbaren Exekutionstitel zu gestalten. Beide Parteien erhalten je eine Originalausfertigung. Prufen Sie abschliessend, ob Stempelgebuhren nach GebG anfallen und ob eine Meldepflicht beim Finanzamt Osterreich besteht. Bei Darlehen zwischen nahen Angehorigen uber EUR 50.000 ist eine Schenkungsmeldung an das Finanzamt gemas dem Schenkungsmeldegesetz zu prufen, auch wenn es sich formal um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelt.

Häufige Fehler bei Ihrem Schuldschein Österreich

Folgende Fehler entstehen bei österreichischen Schuldscheinen häufig:

**Fehler 1 — Keine schriftliche Fixierung:** Mündliche Darlehen sind praktisch kaum durchsetzbar. Ohne Schuldschein kann der Schuldner behaupten, es handle sich um eine Schenkung — und ohne Zeugen ist der Nachweis unmöglich.

**Fehler 2 — Vergessene GebG-Stempelgebühr:** Die 0,8 %-Gebühr nach GebG §33 TP18 wird oft übersehen. Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt Österreich fällt die Nichtmeldung auf — rückwirkend plus Säumniszuschläge und bei vorsätzlicher Nichtmeldung: Finanzstrafrecht (FinStrG §33 Abs 1 — Abgabenhinterziehung).

**Fehler 3 — Zu unspezifische Rückzahlungsmodalitäten:** »Wenn er kann" oder »sobald möglich" sind keine klagbaren Fälligkeitsdaten. Der Schuldschein muss konkrete Daten oder Ereignisse als Fälligkeitsbedingung enthalten (z. B. »spätestens 31.12.2026").

**Fehler 4 — Zinsklausel fehlt oder ist unklar:** Fehlt eine Zinsvereinbarung, gelten je nach Verhältnis der Parteien unterschiedliche gesetzliche Zinssätze. Bei Familiendarlehen ist auch die Frage relevant, ob das Finanzamt das zinsfreie Darlehen als verdeckte Zuwendung werten könnte.

**Fehler 5 — Schuldschein nicht zurückgegeben nach Zahlung:** Nach vollständiger Rückzahlung ist der Schuldschein an den Schuldner zurückzugeben (Quittung nach ABGB §1425). Behält der Gläubiger den Schuldschein, riskiert der Schuldner eine erneute Klage aus demselben Dokument.

**Fehler 6 — Kein Nachweis der tatsächlichen Auszahlung:** Der Schuldschein beweist die Schuld, aber nicht die tatsächliche Übergabe des Gelds. Ohne Banktransfernachweis oder Quittung kann der Schuldner im Prozess einwenden, die Valuta sei nie ausgezahlt worden.

Fehler 4: Fehlendes Datum und fehlende Ortsangabe. Ein Schuldschein ohne Datum ist schwer dem genauen Schuldverhaltnisse zuzuordnen und kann im Streit die Forderung gefahrden. Tragen Sie stets Ort und Datum der Unterzeichnung ein.

Fehler 5: Keine Klausel fur vorzeitige Kundigung. Fehlt eine Vereinbarung uber das Recht zur vorzeitigen Ruckzahlung, gelten die gesetzlichen Regeln des Paragraphen 988 ABGB, die moglicherweise nicht den Interessen beider Parteien entsprechen. Klaren Sie ausdrucklich, ob und unter welchen Bedingungen eine Vorfalligkeitsentschadigung zu entrichten ist.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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