SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318)
Titel
SARON-HYPOTHEK VERTRAG
Geldmarkthypothek basierend auf SARON (Swiss Average Rate Overnight)
gemäss OR Art. 312-318 (Darlehensvertrag); SARON als Nachfolger des LIBOR seit 01.01.2022
Parteien
I. VERTRAGSPARTEIEN
Kreditgeber: [Bank Name], UID [Bank U I D]
Kreditnehmer: [Kreditnehmer Name], geboren am [Kreditnehmer Geburtsdatum], wohnhaft [Kreditnehmer Adresse]
Beleihungsobjekt
II. BELEIHUNGSOBJEKT
Liegenschaft: Gemeinde [Liegenschaft Gemeinde], Parzelle [Liegenschaft Parzelle]
Belehnungswert: [Liegenschaft Verkehrswert]
SARON-Hypothek Konditionen
III. SARON-HYPOTHEK — DARLEHENSKONDITIONEN
Hypothekarbetrag: [Kreditbetrag]
Zinssatz: SARON (täglich ermittelt von der SIX Financial Information Ltd im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank SNB) + feste Bankenmarge von [Saron Marge] per annum
Zinsanpassung: [Zinsanpassungsrhythmus] auf Basis des compounded SARON (Durchschnittswert über die Anpassungsperiode)
Laufzeit / Kündigungsfrist: [Laufzeit]
Vertragsbeginn: [Vertragsbeginn]
Pfandstelle: [Pfandstelle]
Sicherheit
IV. GRUNDPFANDSICHERHEIT (REGISTER-SCHULDBRIEF)
Als Sicherheit dient ein Register-Schuldbrief nach ZGB Art. 857 über [Schuldbrief Betrag] in [Pfandstelle] auf der Liegenschaft Gemeinde [Liegenschaft Gemeinde], Parzelle [Liegenschaft Parzelle].
Kreditnehmer
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Signature
Bank (Kreditgeber)
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Signature
Was ist SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318)?
Die SARON-Hypothek (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318) ist ein in der Schweiz nach Schweizer Obligationenrecht (OR) Art. 312-318 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die SARON-Hypothek Schweiz, früher als Geldmarkthypothek bezeichnet, ist das variable Gegenstück zur Festhypothek: Während der Festzins der Festhypothek für die gesamte vereinbarte Laufzeit unveränderlich ist, passt sich der Zinssatz der SARON-Hypothek monatlich oder quartalsweise an den aktuellen SARON-Referenzzins an. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus dem compounded SARON — dem kumulierten Tagesdurchschnitt des SARON über die Zinsanpassungsperiode nach der ISDA-Compounding-Methode — und einer festen Bankenmarge (Aufschlag der Bank für Verwaltungskosten, Gewinnmarge und Kreditrisiko, typisch 0,5–1,2 Prozent per annum). Die Bankenmarge wird bei Vertragsabschluss fixiert und bleibt für die Laufzeit der Hypothek konstant, während der SARON-Anteil schwankt.
Der SARON widerspiegelt den Schweizer Geldmarktzinssatz für kurzfristige besicherte Ausleihungen (Repo-Transaktionen am Schweizer Repo-Markt, betrieben von SIX Repo AG) und steht in engem Zusammenhang mit dem SNB-Leitzins (SNB-Policy-Rate). Die SNB legt quartalsweise an den geldpolitischen Lagebeurteilungen die Höhe ihres Leitzinses fest, der den SARON direkt beeinflusst: Ein Anstieg des SNB-Leitzinses zieht den Geldmarktzins und damit den SARON nach oben, was höhere SARON-Hypothekarzinsen zur Folge hat; Leitzinssenkungen bewirken das Gegenteil. Die Schweizer Geldpolitik der SNB seit 2022 — Anhebung des Leitzinses von minus 0,75 Prozent auf plus 1,75 Prozent zur Bekämpfung der Inflation — führte zu einem erheblichen Anstieg der SARON-Hypothekarzinsen in der Schweiz, nachdem diese seit 2015 auf historisch tiefem Niveau verharrt hatten.
Der Wechsel von LIBOR zu SARON per 1. Januar 2022 war eine regulatorische Notwendigkeit: Der LIBOR war aufgrund von Manipulationsskandalen — Barclays, Deutsche Bank, UBS, Société Générale, HSBC, Rabobank und weitere Banken wurden zwischen 2012 und 2019 wegen LIBOR-Manipulation mit Bussen von insgesamt über 9 Milliarden USD belegt — und sinkender Liquidität im unbesicherten Interbankmarkt ab Ende 2021 eingestellt worden. Die britische Financial Conduct Authority (FCA) stellte den LIBOR per 31. Dezember 2021 offiziell ein; die wichtigsten USD-LIBOR-Laufzeiten folgten im Juni 2023. Die Schweizerische Nationalbank und die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hatten den Übergang zu SARON ab 2018 systematisch vorbereitet, mit einer nationalen Arbeitsgruppe unter SNB-Führung. Per 1. Januar 2022 wurde SARON der einzige zulässige Referenzzinssatz für neue variable Schweizer Hypotheken.
Altverträge mit LIBOR-Basis wurden nach den vom Bundesrat per Bundesratsbeschluss genehmigten Fallback-Regelungen und der SBVg-Empfehlung auf SARON umgestellt. Bestehende LIBOR-Hypotheken mit Laufzeiten über den 31. Dezember 2021 hinaus wurden automatisch oder durch Vertragsanpassung auf SARON-Basis umgestellt. Die FINMA überwachte den Umstellungsprozess und stellte sicher, dass die Umstellungsmethoden für Kreditnehmer zinsneutral waren: Die Bankenmarge wurde so angepasst, dass SARON plus neue Marge dem alten LIBOR plus alter Marge zum Stichtag entsprach — keine einseitige Benachteiligung durch die Anpassung der Bankenmarge zulasten des Kreditnehmers. Im Streitfall konnten sich Kreditnehmer an den Schweizer Bankenombudsmann (bankenombudsman.ch) wenden, der kostenlose Schlichterdienstleistungen anbietet.
Heute ist die SARON-Hypothek neben der Festhypothek das wichtigste Hypothekarmodell in der Schweiz. Rund 20–25 Prozent aller neu abgeschlossenen Schweizer Hypotheken werden als SARON-Hypothek strukturiert, während Festhypotheken mit 75–80 Prozent Marktanteil dominieren. Bei Neuabschlüssen in Niedrigzinsphasen lag der SARON-Anteil jedoch zeitweise über 35 Prozent. Alle grossen Schweizer Hypothekarbanken — Zürcher Kantonalbank (ZKB), UBS, Credit Suisse (seit Fusion Teil von UBS), Raiffeisen Schweiz, PostFinance, Berner Kantonalbank (BEKB), Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB), Luzerner Kantonalbank (LUKB), Valiant Bank und Helvetia — bieten SARON-Hypotheken an, teils mit leicht unterschiedlichen Zinsanpassungsrhythmen (monatlich oder quartalsweise) und unterschiedlichen Bankenmargen.
Die SARON-Hypothek ist auch steuerlich relevant: Hypothekarzinsen (Schuldzinsen) sind gemäss DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a von den steuerbaren Einkünften abziehbar (Bundessteuer sowie nach analogen kantonalen Steuergesetzen, harmonisiert durch StHG SR 642.14). Bei Eigenheimen wirkt der Schuldzinsenabzug als Gegengewicht zum steuerbaren Eigenmietwert (DBG Art. 21 Abs. 1 lit. b). Da bei der SARON-Hypothek der Zinssatz schwankt, verändert sich der steuerlich abziehbare Betrag von Jahr zu Jahr — Kreditnehmer sollten den compounded SARON und die Bankenmarge aus der Jahresabrechnung der Bank für die Steuererklärung verwenden. Unabhängige Hypothekarberater (MoneyPark, VZ VermögensZentrum, HypoPlus, Comparis) können beim Vergleich von SARON-Marge-Angeboten verschiedener Banken helfen und oft günstigere Konditionen als beim Direktkontakt verhandeln. forms-legal.com stellt dieses Muster als strukturierten Ausgangspunkt bereit, der Kreditnehmern und Beratern eine vollständige Grundlage für die SARON-Hypothek in der Schweiz bietet. Die SARON-Hypothek eignet sich besonders für Kreditnehmer, die ein Zinsänderungsrisiko tragen können und wollen, eine kurzfristige Haltedauer der Liegenschaft planen, eine Tranchenstrategie umsetzen (Kombination mit Festhypotheken-Tranchen), eine Grün-Hypothek mit Nachhaltigkeitsrabatt suchen oder in einem Niedrigzinsumfeld von tiefen SARON-Sätzen profitieren wollen. Für Kreditnehmer mit geringer Zinsschwankungstoleranz und langem Planungshorizont bleibt die Festhypothek die sicherere Wahl.
Wann brauchen Sie SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318)?
Die SARON-Hypothek in der Schweiz wird in verschiedenen konkreten Situationen benötigt, in denen ein variabler Referenzzinssatz gegenüber einer fixen Hypothek strategische oder wirtschaftliche Vorteile bietet. Schweizer Kreditnehmer wählen die SARON-Hypothek bewusst oder kombinieren sie mit Festhypotheken im Rahmen einer Tranchenstrategie.
Erste Situation: Kurzfristige Liegenschaftsfinanzierung mit geplantem Verkauf. Kreditnehmer, die eine Liegenschaft nur für 3–7 Jahre halten wollen — etwa vor einem geplanten Umzug ins Ausland, einer berufsbedingten Versetzung oder einem Generationenwechsel — wählen die SARON-Hypothek, weil sie jederzeit mit kurzer Kündigungsfrist (3 oder 6 Monate) kündbar ist. Anders als die Festhypothek, die bei vorzeitiger Auflösung eine Vorfälligkeitsentschädigung von oft 1–3 Prozent des Hypothekarbetrags verursacht, fallen bei der SARON-Hypothek keine Ausstiegskosten an — ein erheblicher Vorteil bei der Liegenschaftsveräusserung.
Zweite Situation: Niedriges Zinsumfeld mit Toleranz für Zinsänderungsrisiken. In Niedrigzinsphasen (wie in der Schweiz 2015–2022, als SARON und LIBOR nahe minus 0,75 Prozent notierten) war die SARON-Hypothek deutlich günstiger als Festhypotheken. Kreditnehmer, die das Zinsänderungsrisiko bewusst tragen wollen und ihre Tragbarkeit auch bei höheren Zinsen (SBVg-Standard: kalkulatorisch 4,5–5 Prozent p.a.) nachweisen, profitieren in Niedrigzinsphasen von der SARON-Hypothek. Der kalkulatorische Zinssatz von 4,5–5 Prozent der SBVg-Belehnungsrichtlinien stellt sicher, dass Kreditnehmer bei einem Anstieg des tatsächlichen Zinssatzes auf dieses Niveau noch zahlungsfähig bleiben.
Dritte Situation: Ergänzende Tranche innerhalb einer Tranchenstrategie. Viele erfahrene Kreditnehmer und unabhängige Hypothekarberater empfehlen die Tranchenstrategie: Die Gesamthypothek wird in zwei oder mehr Tranchen aufgeteilt, die zu verschiedenen Zeitpunkten ablaufen. Eine SARON-Tranche wird mit einer oder mehreren Festhypothek-Tranchen kombiniert. Die SARON-Tranche profitiert von Zinssenkungen; die Festhypothek-Tranchen bieten Schutz vor Zinserhöhungen. Zudem vermeidet die Tranchenstrategie das Klumpenrisiko einer einzigen Festhypothek, deren Verlängerung zufällig in eine Hochzinsphase fallen kann.
Vierte Situation: Übergangsfinanzierung zwischen zwei Festhypotheken. Wenn eine Festhypothek ausläuft und der Kreditnehmer noch auf bessere Marktzinsen für die neue Festhypothek wartet, kann er die Liegenschaft vorübergehend mit einer SARON-Hypothek finanzieren. Sobald die Marktzinsen auf ein für ihn attraktives Niveau gesunken sind, kündigt er die SARON-Hypothek und schliesst eine neue Festhypothek ab. Diese Strategie erfordert jedoch Toleranz für Zinsvolatilität in der Übergangsphase.
Fünfte Situation: Renditeliegenschaften und institutionelle Investoren. Professionelle Investoren mit Renditeliegenschaften — Mehrfamilienhäuser, Gewerbeliegenschaften, institutionelle Portfolios von Pensionskassen und Anlagestiftungen — bevorzugen bisweilen SARON-Hypotheken, weil sie die Zinslast flexibel mit der Mieteinnahmenentwicklung abgleichen und bei Verkauf keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. FINMA-regulierte institutionelle Investoren müssen beim Einsatz variabler Hypotheken die entsprechenden Anforderungen der Eigenmittelverordnung (ERV, SR 952.03) berücksichtigen.
Sechste Situation: Bestandskunden mit LIBOR-Umstellung und Konditionsverhandlung. Kreditnehmer, die per 1. Januar 2022 automatisch von LIBOR auf SARON umgestellt wurden und seither noch keine Neukonditionierung vorgenommen haben, können beim nächsten Rollover oder auf Anfrage hin die Bankenmarge neu verhandeln — besonders wenn sich ihre Bonität oder der Belehnungswert verbessert hat. forms-legal.com empfiehlt, bei der Konditionsverhandlung mindestens zwei oder drei Bankenofferten einzuholen, da die Bankenmargen je nach Kreditinstitut, Beleihungsquote und Bonität des Kreditnehmers um 0,2–0,5 Prozent variieren können. Eine Margenreduktion von 0,3 Prozent auf Fr. 600'000 Hypothek spart über 10 Jahre Fr. 18'000 — ein erheblicher Betrag, der den Aufwand des Vergleichs rechtfertigt.
Siebte Situation: Nachhaltige Immobilienfinanzierung mit Grün-Hypothek. Einige Schweizer Banken bieten Grün-Hypotheken oder Nachhaltigkeitshypotheken an, bei denen eine tiefere Bankenmarge für energieeffiziente Liegenschaften (MINERGIE, Minergie-P, Minergie-A oder Klasse A des kantonalen Gebäudeenergieausweises GEAK) gewährt wird. Die SARON-Hypothek ist dafür besonders geeignet, da die variable Struktur und die tiefe Marge die Finanzierungskosten für nachhaltige Liegenschaften minimieren. Auch im Rahmen des CO2-Gesetzes (SR 641.71) und der Förderung von Gebäudesanierungen spielen SARON-Hypotheken mit Nachhaltigkeitskomponente eine wachsende Rolle. Banken wie UBS, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank bieten Grün-Hypotheken mit tieferer Bankenmarge für zertifizierte Liegenschaften (MINERGIE, Minergie-P oder GEAK Klasse A–B) an — forms-legal.com empfiehlt, bei der Angebotseinholung explizit nach Grün-Hypothek-Konditionen zu fragen, da diese oft 0,05–0,15 Prozent Margenrabatt beinhalten.
Was gehört in Ihr SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318)?
Ein vollständiger und rechtsgültiger SARON-Hypothek-Vertrag in der Schweiz nach OR Art. 312–318 enthält die folgenden unverzichtbaren Kernelemente. Jedes dieser Elemente ist für die Rechtsgültigkeit und die vollständige Absicherung aller Parteien unverzichtbar; fehlende oder unklare Angaben können zu Rechtsstreitigkeiten oder zur Ungültigkeit des Vertrags führen.
Parteien und Identifikation: Vollständige Personalien aller Kreditnehmer — Vor- und Nachname, Geburtsdatum, AHV-Nummer (Format 756.XXXX.XXXX.XX), Wohnadresse und Zivilstand. Die AHV-Nummer wird von der Bank für die Identifikation gegenüber dem Grundbuchamt und für die steuerliche Behandlung des Schuldzinsenabzugs benötigt. Vollständige Angaben der Hypothekarbank — Firmenname wie im Handelsregister (zefix.ch) eingetragen, UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX), Rechtsform und Sitz. Bei verheirateten Kreditnehmern ist zu prüfen, ob die eheliche Wohnung betroffen ist (ZGB Art. 169 Abs. 1 Ehegatten-Zustimmungsrecht bei Belastung der Familienwohnung). Das Zustimmungsrecht des nicht-kreditnehmenden Ehegatten muss gegebenenfalls durch schriftliche Zustimmungserklärung dokumentiert werden; das Grundbuchamt verlangt diese Erklärung vor Eintrag des Register-Schuldbriefs. Bei Gütergemeinschaft oder gemeinsamem Eigentum (Miteigentum nach ZGB Art. 646 oder Gesamteigentum nach ZGB Art. 652) müssen alle Eigentümer als Kreditnehmer oder als zustimmende Parteien in der Vereinbarung erfasst sein.
SARON-Referenzzins und Compounding-Methodik: Klare Bezeichnung des SARON (Swiss Average Rate Overnight) als massgeblicher Referenzzinssatz — täglich von SIX Financial Information Ltd im Auftrag der SNB auf Basis tatsächlicher Repo-Transaktionen berechnet, publiziert auf snb.ch und auf der SIX-Plattform. Verwendung des compounded SARON nach der ISDA-Compounding-Methode über die jeweilige Zinsanpassungsperiode (Monat oder Quartal), berechnet rückblickend (In-Arrears-Methode): Am Ende jeder Periode wird der compounded SARON des abgelaufenen Zeitraums als Basis für die Zinsabrechnung verwendet. Dieser Mechanismus unterscheidet sich grundlegend vom früheren 3-Monats-LIBOR, der vorausschauend (In-Advance) für drei Monate fixiert wurde.
Bankenmarge: Unveränderlicher Zinsaufschlag der Bank über dem SARON-Referenzzins, ausgedrückt in Basispunkten oder Prozent per annum (typisch 50–120 Basispunkte, also 0,50–1,20 Prozent). Die Marge deckt das Kreditrisiko, die Verwaltungskosten und die Gewinnmarge der Bank ab. Wichtig: Nur der SARON-Anteil schwankt; die Bankenmarge ist für die vereinbarte Laufzeit unveränderlich. Die Bankenmarge kann zwischen den Kreditgebern und je nach Bonität des Kreditnehmers, Beleihungsquote und Schuldbriefpuffer erheblich variieren. Ein Margenvergleich über unabhängige Hypothekarvermittler (MoneyPark, VZ VermögensZentrum, HypoPlus, Comparis) empfiehlt sich.
Zinsanpassungsrhythmus und Zinsperiode: Vertragliche Regelung, in welchem Rhythmus der Gesamtzinssatz (compounded SARON + Bankenmarge) neu berechnet und dem Kreditnehmer mitgeteilt wird — monatlich (Standardrhythmus der Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen, PostFinance) oder quartalsweise. In der Schweizer Bankpraxis ist monatliche Anpassung mit monatlicher Zinsabrechnung üblich.
Darlehensbetrag, Beleihungsquote und Eigenkapitalnachweis: Hypothekarbetrag in Schweizer Franken (Fr. bzw. CHF). Maximale Beleihungsquote nach SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt): 80 Prozent des Belehnungswerts (1. Hypothek bis 66,67 Prozent; 2. Hypothek von 66,67 bis 80 Prozent). Eigenkapital mindestens 20 Prozent, davon mindestens 10 Prozent hartes Eigenkapital aus eigenen Mitteln ausserhalb der Pensionskasse (Säule 2). Säule-3a-Mittel (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVG, SR 831.40; WEFV, SR 831.411) können für den Kauf, nicht aber als hartes Eigenkapital im technischen Sinne angerechnet werden. Die Amortisation der 2. Hypothek (66,67–80 Prozent des Belehnungswerts) muss innert 15 Jahren oder bis zum Pensionsalter 65 auf 66,67 Prozent des Belehnungswerts erfolgen.
Tragbarkeitsnachweis nach SBVg: Die monatliche Gesamtbelastung aus Hypothekarzinsen (berechnet mit dem kalkulatorischen Zins von 4,5–5 Prozent p.a., nicht dem aktuellen SARON-Satz), Amortisation und Nebenkosten (pauschal 1 Prozent des Verkehrswerts p.a.) darf nicht mehr als 33 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens betragen. Die Tragbarkeit wird also auf Basis eines deutlich höheren kalkulatorischen Zinssatzes berechnet als der aktuelle SARON, um Kreditnehmer vor Überschuldung bei Zinsanstiegen zu schützen.
Grundpfandsicherheit: Register-Schuldbrief nach ZGB Art. 857–865 (Standard in der Schweiz seit der ZGB-Revision 2012) oder Papier-Schuldbrief nach ZGB Art. 842–855 über den vereinbarten Schuldbriefbetrag in der vereinbarten Pfandstelle auf dem Beleihungsobjekt. Der Schuldbriefbetrag liegt typisch 10–20 Prozent über dem Hypothekarbetrag als Puffer für auflaufende Zinsen, Kosten und mögliche Erhöhungen (z.B. bei Renovierungsfinanzierung). Kreditgeberin ist Gläubigerin des Register-Schuldbriefs; die Gläubigerstellung der Bank ist im Grundbuch (Grundbuchblatt Abteilung III — Pfandrechte) eingetragen und für jedermann einsehbar. Hypothekarbanken wie ZKB, UBS, BEKB, BLKB, Raiffeisen und PostFinance verwenden standardmässig den Register-Schuldbrief; Privatpersonen und Family Offices nutzen gelegentlich noch den Papier-Schuldbrief. Gemäss BGE 138 III 401 hat das Grundpfandrecht als Sicherungsmittel im Schweizer Recht absolute Priorität gegenüber anderen Forderungen bei Zwangsverwertung; bei Verlust oder Vernichtung des Papier-Schuldbriefs ist ein gerichtliches Kraftloserklärungsverfahren (ZGB Art. 866) erforderlich.
Laufzeit und Kündigungsmodalitäten: SARON-Hypotheken werden typisch auf unbestimmte Zeit oder auf 1–3 Jahre abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von 3 oder 6 Monaten per Quartalsende oder Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich (Brief oder eingeschriebener Brief) an die Bank gerichtet werden und die vertraglich vorgeschriebene Frist einhalten. Im Gegensatz zur Festhypothek fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an — ein wesentlicher Flexibilitätsvorteil für Kreditnehmer, die das Objekt veräussern oder den Hypothekartyp wechseln möchten. Bei vorzeitiger Rückzahlung ohne Kündigung (ausserhalb der Frist) ist eine Entschädigungspflicht für bis zu einer Kündigungsfrist ausstehende Zinsen möglich.
Tranchenstrategie und Zinsdiversifikation: Fortgeschrittene Kreditnehmer teilen die Gesamthypothek in mehrere Tranchen auf: eine SARON-Tranche (profitiert von Zinssenkungen, jederzeit kündbar) und eine oder mehrere Festhypothek-Tranchen mit verschiedenen Laufzeiten (reduziert Klumpenrisiko bei Verlängerung in Hochzinsphase). Die Tranchenstrategie wird im SARON-Hypothekarvertrag vollständig dokumentiert: Betrag, Laufzeit und Modell jeder Tranche. Unabhängige Hypothekarberater (VZ VermögensZentrum, MoneyPark) empfehlen die Tranchenstrategie zur Zinsoptimierung und Risikostreuung. Weitere konkrete Beispiele: Bei einem Gesamthypothekarbetrag von Fr. 800'000 könnte eine optimierte Tranchenstrategie aussehen wie Fr. 300'000 SARON (flexibel, kündbar) plus Fr. 300'000 Festhypothek 7 Jahre plus Fr. 200'000 Festhypothek 12 Jahre — jede Tranche läuft zu einem anderen Zeitpunkt ab, was das Klumpenrisiko einer einzigen Verlängerungsphase eliminiert. Das Gesamtrisiko ist auf drei verschiedene Zinsperioden verteilt.
forms-legal.com stellt dieses Muster als Orientierungs- und Ausgangspunkt bereit. Für den verbindlichen Vertragsabschluss ist die Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Schweizer Hypothekarbank oder einem unabhängigen Hypothekarberatungsunternehmen erforderlich, das die individuellen Verhältnisse und die kantonalen Besonderheiten berücksichtigt. Kantonale Unterschiede bei der Schuldbrieferrichtung (Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren), bei der Tragbarkeitsbeurteilung und bei der steuerlichen Behandlung der SARON-Hypothekarzinsen sollten vorab mit einem lokalen Fachberater geklärt werden.
So füllen Sie Ihr SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318) aus
Für die korrekte Ausfüllung des SARON-Hypothek-Vertragsmusters Schweiz bereiten Sie folgende Unterlagen vor: aktueller Grundbuchauszug der zu belastenden Liegenschaft (nicht älter als 3 Monate, erhältlich beim Grundbuchamt der Liegenschaftsgemeinde oder via eGRIS-Online-Plattform), Kaufvertrag oder Schätzungsbericht eines anerkannten Schätzers für den Belehnungswert (SVIT-zertifiziert oder Wüest Partner AG), Lohnausweise und Steuererklärungen der letzten 2–3 Jahre für den Tragbarkeitsnachweis, aktuelle Angaben der Hypothekarbank (Firmennamen, UID-Nummer) sowie Kontoauszüge oder BVG-Bescheinigungen für Eigenkapitalnachweise. Bei Verpfändung von Säule-3a-Guthaben (WEFV, SR 831.411) sind die Policenbescheinigungen oder Kontosaldi beizubringen.
Schritt 1: Alle Kreditnehmer vollständig und korrekt erfassen. Tragen Sie alle Kreditnehmer mit vollständigem Vornamen und Nachnamen, Geburtsdatum, AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX) und aktueller Wohnadresse ein. Bei verheirateten Kreditnehmern: Prüfen Sie, ob die finanzierte Liegenschaft als eheliche Familienwohnung gilt (ZGB Art. 169). Falls ja, muss der nicht kreditnehmende Ehegatte seine ausdrückliche Zustimmung zur Belastung schriftlich erteilen. Bei beiden Ehegatten als Kreditnehmer entfällt diese Frage.
Schritt 2: Hypothekarbank korrekt identifizieren. Verwenden Sie den vollständigen Firmennamen der Bank exakt so, wie er im Handelsregister (zefix.ch) eingetragen ist. Die UID-Nummer der Bank (CHE-XXX.XXX.XXX) ist im Handelsregister kostenlos abrufbar. Verwenden Sie nicht die Marketingbezeichnung, sondern die Rechtsbezeichnung.
Schritt 3: Liegenschaft anhand des Grundbuchauszugs identifizieren. Übernehmen Sie Gemeinde, Parzellennummer und Grundbuchblattnummer exakt aus dem aktuellen Grundbuchauszug. Der Belehnungswert wird vom bankinternen Schätzer oder einem externen, von der Bank anerkannten Schätzungsexperten ermittelt und dem Kreditnehmer in einem Schätzungsbericht mitgeteilt. Der Kaufpreis entspricht nicht automatisch dem Belehnungswert — bei Marktüberhitzung kann der Belehnungswert unter dem Kaufpreis liegen, was die Eigenkapitalanforderung erhöht.
Schritt 4: SARON-Konditionen festhalten. Erfassen Sie die Bankenmarge (in Prozent p.a., z.B. 0,85 Prozent über SARON), den Zinsanpassungsrhythmus (monatlich oder quartalsweise) und die vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist (3 oder 6 Monate). Der SARON-Referenzzins selbst wird nicht im Vertrag fixiert — er ist per Definition variabel und wird täglich von der SIX Financial Information Ltd veröffentlicht. Nur die Bankenmarge wird vertraglich fixiert.
Schritt 5: Tragbarkeit und Beleihungsquote rechnerisch prüfen. Hypothekarbetrag geteilt durch Belehnungswert: Max. 80 Prozent (SBVg-Richtlinien). Eigenkapitalnachweis: Min. 20 Prozent, davon min. 10 Prozent aus eigenen Mitteln. Tragbarkeitsnachweis: (Hypothekarbetrag × kalkulatorischer Zins 5 % / 12 Monate + monatliche Amortisation 2. Hypothek + monatliche Nebenkosten) geteilt durch monatliches Bruttoeinkommen: Max. 33 Prozent. Stimmen Sie diese Zahlen mit der Bank ab, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Schritt 6: Register-Schuldbrief und Pfandstelle festlegen. Der Schuldbriefbetrag entspricht dem Hypothekarbetrag zuzüglich 10–20 Prozent Puffer (z.B. Hypothekarbetrag Fr. 600'000 → Schuldbriefbetrag Fr. 660'000–720'000). Den Register-Schuldbrief errichtet der kantonale Notar durch öffentliche Beurkundung und Eintrag ins Grundbuch. Die Errichtungsgebühren variieren je nach Kanton (Notariatsgebühren nach kantonalem Gebührenrecht, Grundbuchgebühren nach kantonalem Recht — in ZH typisch 0,1–0,2 Prozent des Schuldbriefbetrags). Nach Errichtung hält das Grundbuch die Bank als Gläubigerin des Register-Schuldbriefs im entsprechenden Pfandrang fest. Die Pfandstelle (1. Hypothek für die ersten 66,67 Prozent des Belehnungswerts; 2. Hypothek für 66,67 bis 80 Prozent) muss klar im Grundbuch eingetragen sein. Bei bestehendem Register-Schuldbrief: Die Bank wird als neue Gläubigerin eingetragen (bei Bankwechsel per ZGB Art. 862) ohne Neuerrichtung des Schuldbriefs — dies spart Notariatsgebühren gegenüber einem neuen Schuldbrief. Klären Sie mit dem kantonalen Notar die Bearbeitungszeit des Grundbuchamts (je nach Kanton und Auslastung 2–6 Wochen), damit der Schuldbrieftransfer vor dem Rollover-Datum abgeschlossen ist. Ohne eingetragene Bank als Gläubigerin kann keine neue SARON-Hypothek rechtswirksam begründet werden.
Rechtliche Anforderungen für SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318)
Die SARON-Hypothek in der Schweiz unterliegt einem umfassenden regulatorischen Rahmen, der im Schweizerischen Obligationenrecht (OR), im Bankengesetz (BankG, SR 952.0), in den SBVg-Belehnungsrichtlinien und in der FINMA-Aufsicht verankert ist. Schweizer Hypothekarbanken sind verpflichtet, die Kreditnehmer vor Vertragsabschluss vollständig und verständlich über die Zinsmethodik (compounded SARON, In-Arrears, ISDA-Methode) aufzuklären; Kreditnehmer ihrerseits müssen die Tragbarkeit nach SBVg-Richtlinien nachweisen.
OR Art. 312–318 (Darlehensvertrag): Die SARON-Hypothek ist ein Darlehensvertrag nach OR Art. 312 ff., durch den die Bank dem Kreditnehmer Geld (Hypothekarbetrag) übergibt und der Kreditnehmer sich verpflichtet, den gleichen Betrag zurückzugeben und die vereinbarten Zinsen zu bezahlen (OR Art. 313). Die Verzinsung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen (compounded SARON + Bankenmarge). OR Art. 318 stellt sicher, dass ein zinsloses oder zinsarmes Darlehen unter bestimmten Bedingungen steuerliche Konsequenzen haben kann — nicht relevant bei marktüblichen SARON-Hypothekarkonditionen.
SARON als einziger Referenzzins seit 1. Januar 2022: Neue variable Hypotheken in der Schweiz dürfen ausschliesslich auf SARON-Basis abgeschlossen werden. Die FINMA überwacht die Einhaltung der LIBOR-zu-SARON-Transition (FINMA-RS 2019/05 — Behandlung operationeller Risiken durch Banken und Versicherungen in der LIBOR-Transition). Banken müssen sicherstellen, dass die SARON-Compounding-Methodik der ISDA-Definition entspricht und dass Kreditnehmer verständlich über die Zinsmethodik informiert werden.
SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannter Standard): Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat die Mindestanforderungen für Hypothekarfinanzierungen in den SBVg-Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (zuletzt revidiert 2012, FINMA-anerkannt) festgelegt: Beleihungsquote max. 80 Prozent des Belehnungswerts; Eigenkapital min. 20 Prozent (davon 10 Prozent hartes EK); Amortisation der 2. Hypothek innert 15 Jahren oder bis Pensionsalter 65; Tragbarkeit mit kalkulatorischem Zins 4,5–5 Prozent p.a. (nicht mit aktuellem SARON + Marge). Banken, die diese Richtlinien nicht einhalten, riskieren erhöhte FINMA-Aufsicht.
Eigenmittelverordnung (ERV, SR 952.03) und Basel-III/IV: Schweizer Hypothekarbanken müssen für vergebene Hypotheken Eigenmittel nach den Basel-III-Vorgaben (in der Schweiz implementiert durch ERV und FINMA-RS 2013/01) halten. Register-Schuldbriefe mit Beleihungsquote bis 66,67 Prozent erhalten nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von 35 Prozent (SA-CH); Tranchen über 66,67 Prozent erhalten höhere Risikogewichte. Systemrelevante Schweizer Banken (UBS, PostFinance, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen Schweiz, Migros Bank) müssen zusätzlich den Too-Big-To-Fail-Kapitalpuffer nach dem Bankengesetz (BankG Art. 10) halten.
Antizyklischer Kapitalpuffer (CCyB): Der Bundesrat kann auf Antrag der SNB einen antizyklischen Kapitalpuffer von bis zu 2,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva aktivieren, wenn übermässiges Kreditwachstum im Immobiliensektor eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellt. Zwischen 2013 und 2020 war der CCyB in der Schweiz aktiviert; er wurde im März 2020 (COVID-19-Pandemie) deaktiviert und seither auf Reaktivierung geprüft.
Datenschutz (DSG, SR 235.1) und Bankgeheimnis (BankG Art. 47): Alle Kreditnehmerdaten unterliegen dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG, in Kraft seit 1. September 2023) und dem Bankgeheimnis. Die Bank ist verpflichtet, Kreditnehmerdaten nur für den vereinbarten Zweck zu bearbeiten, geeignete Schutzmassnahmen zu treffen und auf Verlangen des Kreditnehmers Auskunft über bearbeitete Daten zu erteilen (DSG Art. 25 Auskunftsrecht).
Häufige Fehler bei Ihrem SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318)
Beim Abschluss und der Verwaltung einer SARON-Hypothek in der Schweiz passieren wiederholt dieselben vermeidbaren Fehler.
Fehler 1: Unterschätzung des Zinsänderungsrisikos. Die SARON-Hypothek ist variabel: Bei einem Anstieg des SNB-Leitzinses steigen die monatlichen Zinszahlungen automatisch. Kreditnehmer, die ihre Tragbarkeit nur auf Basis des aktuellen (niedrigen) SARON berechnen statt mit dem kalkulatorischen SBVg-Zins von 4,5–5 Prozent, riskieren Zahlungsprobleme bei steigendem SARON. Rechenbeispiel: Bei einer SARON-Hypothek von Fr. 600'000 und einem Zinsanstieg um 2 Prozent steigen die Jahreszinsen um Fr. 12'000 — das entspricht Fr. 1'000 pro Monat Mehrbelastung.
Fehler 2: Bankenmarge nicht hinreichend verglichen. Die Bankenmarge (die feste Komponente über SARON) variiert je nach Bank, Kreditnehmer-Bonität und Beleihungsquote erheblich. Wer nur eine Offerte bei seiner Hausbank einholt, zahlt möglicherweise 20–50 Basispunkte zu viel Marge. Bei Fr. 600'000 Hypothek über 10 Jahre und einer 0,3-Prozent-Mehrkosten-Marge ergibt das Fr. 18'000 unnötige Mehrkosten. Unabhängige Hypothekarvermittler (MoneyPark, VZ VermögensZentrum, Comparis, HypoPlus) können helfen, die günstigste Bankenmarge am Markt zu finden.
Fehler 3: Compounded SARON mit SARON des Monatsanfangs verwechselt. Kreditnehmer nehmen bisweilen an, dass die monatliche Zinszahlung auf dem SARON des ersten Tages des Monats basiert. Tatsächlich basiert sie auf dem compounded SARON — dem geometrisch kompoundierten Tagesdurchschnitt des SARON über den abgelaufenen Monat. Bei volatilen SNB-Entscheiden kann der compounded SARON erheblich vom SARON zu Monatsbeginn abweichen.
Fehler 4: Kündigung zu spät eingereicht. Wer zur Festhypothek wechseln oder die SARON-Hypothek ablösen will, muss die Kündigungsfrist einhalten (typisch 3 oder 6 Monate, per Monats- oder Quartalsende). Wer die Frist verpasst, muss weitere 3–6 Monate in der SARON-Hypothek bleiben und zahlt möglicherweise einen für ihn ungünstigen Zinssatz.
Fehler 5: Amortisation der 2. Hypothek vergessen. Auch bei der SARON-Hypothek muss die 2. Hypothek (Beleihungsquote über 66,67 Prozent bis max. 80 Prozent) innert 15 Jahren oder bis Pensionsalter 65 auf 66,67 Prozent des Belehnungswerts amortisiert werden. Wer die Amortisationszahlungen vergisst oder zu gering ansetzt, wird bei der nächsten Verlängerung von der Bank zur Nachzahlung aufgefordert oder erhält keine Verlängerung.
Fehler 6: ZGB Art. 169 Ehegatten-Zustimmungsrecht übergangen. Wenn die finanzierte Liegenschaft als eheliche Familienwohnung (ZGB Art. 169) dient, muss der nicht-kreditnehmende Ehegatte die Belastung durch Grundpfandrecht ausdrücklich schriftlich genehmigen. Fehlt diese Zustimmung, ist die Belastung anfechtbar. Der Fehler wird häufig entdeckt, wenn die Bank den Register-Schuldbrief im Grundbuch eintragen lassen will und das Grundbuchamt die Ehegatten-Zustimmung einfordert.
Fehler 7: Tranchenstrategie nicht berücksichtigt. Kreditnehmer, die die gesamte Hypothek als einzige SARON-Hypothek strukturieren, tragen das volle Zinsänderungsrisiko auf dem gesamten Betrag. Eine Aufteilung in eine SARON-Tranche und eine oder mehrere Festhypothek-Tranchen verteilt das Zinsrisiko und bietet Planungssicherheit für einen Teil der Zinslast — eine Strategie, die von unabhängigen Schweizer Hypothekarexperten regelmässig empfohlen wird.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 312CH official
- OR Art. 313CH official
- OR Art. 318CH official
- ZGB Art. 169CH official
- ZGB Art. 646CH official
- ZGB Art. 652CH official
- ZGB Art. 857CH official
- ZGB Art. 842CH official
- ZGB Art. 866CH official
- ZGB Art. 862CH official
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Forms Legal. (2026). SARON-Hypothek Schweiz (Geldmarkthypothek, OR Art. 312-318) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/purchase-sale/saron-hypothek-schweiz
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SARON steht für Swiss Average Rate Overnight und ist der offizielle Schweizer Geldmarktreferenzzinssatz für unbesicherte Tagesgeldtransaktionen (Overnight-Repo-Transaktionen) am Schweizer Geldmarkt. Er wird täglich von der SIX Financial Information Ltd im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) auf Basis tatsächlicher Transaktionen berechnet und publiziert. SARON hat per 1. Januar 2022 den LIBOR (London Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz für Schweizer Geldmarkthypotheken abgelöst. Der LIBOR wurde eingestellt, weil er auf Schätzungen von Banken (nicht auf tatsächlichen Transaktionen) basierte und zwischen 2012-2019 von zahlreichen Banken (Barclays, Deutsche Bank, UBS, Société Générale u.a.) manipuliert worden war. Die britische FCA (Financial Conduct Authority) stellte den LIBOR per 31. Dezember 2021 offiziell ein. SARON ist robuster, weil er auf echten Transaktionen basiert und nicht durch Einzelbanken manipuliert werden kann.
Der Zinssatz der SARON-Hypothek in der Schweiz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem compounded SARON (variabler Teil) und der Bankenmarge (fixer Teil). Der compounded SARON ist der kumulierte Tagesdurchschnitt des SARON über die Zinsanpassungsperiode (typisch 1 Monat). Er wird nach der ISDA-Methode (In-Arrears) berechnet: Am Ende der Periode (z.B. Ende des Monats) wird der compounded SARON des abgelaufenen Monats als Basis für die Zinsabrechnung verwendet. Die Bankenmarge (z.B. 0,85 % p.a.) ist für die Vertragslaufzeit fix. Der Gesamtzins ergibt sich als Summe: compounded SARON + Bankenmarge. Beispiel: Compounded SARON im Monat März 2026 = 1,2 % p.a.; Bankenmarge = 0,85 %; Gesamtzins für März = 2,05 % p.a. Die Bankenmarge variiert je nach Bank, Kreditnehmer-Bonität und Beleihungsquote; Vergleiche zwischen Banken sind daher wesentlich.
Ja, die SARON-Hypothek in der Schweiz kann mit Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (typisch 3 oder 6 Monate) per Monatsende oder Quartalsende kündigt werden — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Festhypothek (unkündbar vor Ablauf ohne Entschädigung). Beim Wechsel von SARON-Hypothek zu Festhypothek kündigt der Kreditnehmer die SARON-Hypothek fristgerecht und schliesst gleichzeitig eine neue Festhypothek ab. Der Wechsel kann bei derselben Bank oder einer anderen Bank (Hypothekenablösung) erfolgen. Beim Wechsel zu einer anderen Bank muss der Register-Schuldbrief durch öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag auf die neue Bank übertragen werden (ZGB Art. 862) — was Notar- und Grundbuchgebühren verursacht, typisch Fr. 1'000-3'000.
Die LIBOR-Hypothek in der Schweiz war eine Geldmarkthypothek mit dem 3-Monats-LIBOR CHF als Referenzzinssatz. Der LIBOR wurde von einer Gruppe von Banken täglich als Schätzung (nicht auf Basis tatsächlicher Transaktionen) festgesetzt und quartalsweise für die Zinsfestsetzung verwendet. Die SARON-Hypothek verwendet stattdessen den compounded SARON, der auf tatsächlichen Transaktionen basiert und monatlich oder quartalsweise angepasst wird (In-Arrears-Methode). Wesentliche Unterschiede: LIBOR war ein Terminsatz (3-Monate-Vorausschau), während SARON ein Tagessatz ist, der rückblickend (In-Arrears) kompoundiert wird. Die Zinsmethodik ist komplexer und für Kreditnehmer zunächst schwerer verständlich. Bestehende LIBOR-Hypotheken wurden per 1. Januar 2022 auf SARON umgestellt. Schweizer Banken verwendeten dabei die SBVg-empfohlene Umstellungsmethodik, die sicherstellen sollte, dass die Umstellung für Kreditnehmer zinsneutral war.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) beeinflusst die SARON-Hypothek direkt über ihren Leitzins (SNB-Policy-Rate), der quartalsweise vom SNB-Direktorium festgesetzt wird. Wenn die SNB den Leitzins erhöht, steigt der SARON (da er am Schweizer Geldmarkt die Tages-Refinanzierungskosten der Banken widerspiegelt), und damit steigen die SARON-Hypothekarzinsen für alle Kreditnehmer mit SARON-Hypotheken. Umgekehrt sinken die SARON-Hypothekarzinsen bei SNB-Leitzinssenkungen. Die SNB hat ihren Leitzins zwischen Juni 2022 und August 2023 von -0,75 % auf +1,75 % angehoben (stärkste Zinserhöhungsphase seit den 1990er Jahren). Ab März 2024 begann die SNB den Leitzins wieder zu senken (erste Zentralbank unter den Industrieländern mit Zinssenkungen 2024). Diese SNB-Entscheide haben direkte Auswirkungen auf die monatliche Zinslast von Kreditnehmern mit SARON-Hypotheken in der Schweiz.
Die SARON-Hypothek in der Schweiz ist tendenziell vorteilhafter als die Festhypothek in folgenden Situationen: (1) Fallendes Zinsumfeld: Wenn die SNB-Leitzinsen sinken, sinken auch die SARON-Hypothekarzinsen automatisch. Bei einer Festhypothek zahlt der Kreditnehmer weiterhin den höheren Festzins. (2) Kurze Haltedauer: Bei geplantem Liegenschaftsverkauf innerhalb von 3-5 Jahren entstehen bei der SARON-Hypothek keine Vorfälligkeitsentschädigungen; die Festhypothek würde bei vorzeitigem Verkauf hohe Ausstiegskosten verursachen. (3) Niedriges SARON-Niveau: In Niedrigzinsphasen (z.B. 2012-2021 mit SARON/LIBOR nahe null oder negativ) war die SARON-Hypothek deutlich günstiger als die Festhypothek. (4) Tranchenstrategie: Als ein Teil einer gemischten Hypothekarstruktur diversifiziert eine SARON-Tranche das Zinsrisiko. Festhypothek ist besser bei steigendem Zinsumfeld, hohem Sicherheitsbedürfnis und langer Haltedauer.
Der compounded SARON ist der kumulierte Tagesrendite-Durchschnitt des SARON über eine bestimmte Periode (z.B. einen Monat), berechnet nach der ISDA-Compounding-Methode. Da SARON ein Overnight-Satz ist (gilt für einen Geschäftstag), wird er täglich neu festgesetzt. Um aus täglichen SARON-Werten einen Monatszinssatz für die Hypothekarabrechnung zu berechnen, werden die täglichen SARON-Werte über die Abrechnungsperiode geometrisch kompoundiert (Zinseszins-Methode). Das Ergebnis ist der compounded SARON für die Periode — ein Jahreszins, der die durchschnittliche Entwicklung des SARON über den abgelaufenen Monat widerspiegelt. Dieser compounded SARON wird von den Banken monatlich zur Berechnung der Zinszahlung verwendet: Hypothekarbetrag × (compounded SARON + Bankenmarge) / 12 = monatliche Zinszahlung. Die SNB publiziert den SARON täglich auf snb.ch; die compounded SARON-Berechnung wird von SIX Financial Information bereitgestellt.
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