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Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg)

Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg)

Titel

HYPOTHEK-AMORTISATIONSPLAN

Schweiz — Vereinbarung gemäss OR Art. 312-318 (Darlehensvertrag) und SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt nach BankG Art. 37 Abs. 3)

Vertragsparteien

I. KREDITNEHMERIN / KREDITNEHMER

Name: [Kreditnehmer Name]

Adresse: [Kreditnehmer Adresse]

Geburtsdatum: [Kreditnehmer Geburtsdatum]

AHV-Nummer: [Kreditnehmer A H V]

II. HYPOTHEKARBANK

Bank: [Bank Name], UID [Bank U I D]

Liegenschaft

III. LIEGENSCHAFT UND BELEHNUNGSSITUATION

Adresse: [Liegenschaft Adresse]

Belehnungswert: [Belehnungswert]

Hypothekarbetrag (total): [Hypothekarbetrag]

Erste Hypothek (bis 66,67 % des Belehnungswerts, amortisationsfrei): [Erste Hypothek]

Zweite Hypothek (66,67-80 %, amortisationspflichtig): [Zweite Hypothek]

Amortisationsmodell

IV. AMORTISATIONSMODELL

Modell: [Modell]

Jährlicher Amortisationsbetrag: [Amortisationsbetrag Jaehrlich]

Zahlungstermine: [Zahlungstermine]

Säule-3a-Anbieterin (bei indirekter Amortisation): [Saeule3a Anbieter]

Zielzeitpunkt der Amortisation der zweiten Hypothek auf 66,67 % des Belehnungswerts: [Zielzeitpunkt]

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

V. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Dieser Amortisationsplan ist integraler Bestandteil des Hypothekarvertrags zwischen der Kreditnehmerin und der Bank gemäss OR Art. 312-318 (Darlehensvertrag).

Die Vereinbarung erfüllt die SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt nach BankG Art. 37 Abs. 3): zweite Hypothek (66,67-80 % des Belehnungswerts) muss innert 15 Jahren oder bis Pensionsalter 65 (nach AHV-Reform 21) auf 66,67 % reduziert werden — der kürzere Zeitraum gilt.

Bei indirekter Amortisation: Verpfändung des Säule-3a-Guthabens an die Hypothekarbank als zusätzliche Sicherheit. Säule-3a-Beiträge bis zur Höchstgrenze (Erwerbstätige mit BVG Fr. 7'056/Jahr; Selbständige Fr. 35'280/Jahr; Stand 2025) abziehbar nach DBG Art. 33 Abs. 1 lit. e.

Hypothekarzinsen abziehbar als Schuldzinsen nach DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a — begrenzt auf Liegenschaftserträge plus Fr. 50'000.

VI. PFLICHTEN BEI NICHTEINHALTUNG

Bei Nichteinhaltung der Amortisationspflicht kann die Hypothekarbank Mahnung aussprechen, zusätzliche Sicherheiten verlangen, die Konditionen anpassen oder im Extremfall die Hypothek nach OR Art. 318 kündigen. Empfehlung: bei finanziellen Engpässen frühzeitig die Bank kontaktieren und gemeinsam eine Lösung suchen.

VII. STEUERLICHE OPTIMIERUNG

Eine Treuhänderin der EXPERTsuisse, eine Steuerberaterin oder eine unabhängige Hypothekarberatungsfirma (MoneyPark, HypoPlus, VZ VermögensZentrum) sollte die individuelle Vorteilhaftigkeit von direkter vs. indirekter Amortisation berechnen — Faktoren: Grenzsteuersatz, Hypothekarzins, Anlagepräferenz, Pensionierungsplanung, Säule-3a-Höchstgrenze.

Kreditnehmerin / Kreditnehmer

________________

Signature

Hypothekarbank

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg)?

Der Hypothek-Amortisationsplan ist ein in der Schweiz nach Schweizer Obligationenrecht (OR) Art. 312-318 (Darlehensvertrag) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt nach Bankengesetz BankG Art. 37 Abs. 3) teilen die Hypothek in zwei Tranchen: die erste Hypothek von null bis 66,67 Prozent des Belehnungswerts ist amortisationsfrei und kann während der gesamten Laufzeit unverändert bestehen bleiben; die zweite Hypothek von 66,67 bis 80 Prozent (maximaler Belehnungssatz) muss innert 15 Jahren oder bis zum ordentlichen Pensionsalter (in der Schweiz 65 für Männer und Frauen) auf 66,67 Prozent reduziert werden. Bei einer Belehnung über 80 Prozent — was nur in Ausnahmefällen mit zusätzlichen Sicherheiten möglich ist — gelten verschärfte Amortisationsregeln. Die SNB (Schweizerische Nationalbank) und die FINMA überwachen die Einhaltung der Eigenmittel- und Belehnungsvorgaben kontinuierlich.

Die Amortisation kennt zwei Hauptformen: die direkte Amortisation und die indirekte Amortisation. Bei der direkten Amortisation überweist die Kreditnehmerin vierteljährlich oder halbjährlich einen festgelegten Betrag direkt an die Hypothekarbank, der die Hypothekarschuld schrittweise reduziert. Die jährlichen Hypothekarzinsen sinken parallel zur reduzierten Schuld. Bei der indirekten Amortisation zahlt die Kreditnehmerin den Amortisationsbetrag jährlich auf ein Säule-3a-Konto bei einer 3a-Anbieterin (Bank-3a oder Versicherungs-3a) ein; die Säule-3a-Mittel werden bei Fälligkeit (spätestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter) zur Tilgung der zweiten Hypothek verwendet. Die Hypothekarschuld bleibt während der Säule-3a-Ansparphase konstant; die Hypothekarzinsen sind in voller Höhe abziehbar.

Steuerlich ist die indirekte Amortisation in der Regel vorteilhafter: Die Säule-3a-Beiträge sind bis zur jährlichen Höchstgrenze (für Erwerbstätige mit BVG-Anschluss Fr. 7'056 im Jahr 2025; für Selbständige ohne BVG bis Fr. 35'280) vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. e). Die Säule-3a-Mittel werden bei Bezug pauschal mit einer reduzierten Kapitalbezugssteuer besteuert, die deutlich unter dem Einkommenssteuersatz liegt. Gleichzeitig bleiben die Hypothekarzinsen in voller Höhe als Schuldzinsen nach DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a abziehbar. Bei der direkten Amortisation sinkt die Hypothekarschuld kontinuierlich, was die abziehbaren Schuldzinsen reduziert und damit die Steuerlast erhöht.

Die unabhängigen Hypothekarberatungsfirmen MoneyPark, HypoPlus, VZ VermögensZentrum, Comparis und HypoBot beraten Kreditnehmerinnen bei der Wahl der optimalen Amortisationsstrategie unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes, der Zinssituation, der Anlagepräferenz und der Pensionierungsplanung. Bei einem Grenzsteuersatz von 30-40 Prozent und Hypothekarzinsen von 2-3 Prozent kann die indirekte Amortisation gegenüber der direkten Amortisation über die gesamte Amortisationsdauer (typisch 15 Jahre) eine kumulierte Steuerersparnis von Fr. 30'000 bis Fr. 80'000 ermöglichen — abhängig vom Einkommen, dem Kanton und der Amortisationssumme. Die FINMA-Selbstregulierung Hypotheken (FINMA-RS 2008/10) anerkennt die SBVg-Richtlinien als Mindeststandard und überwacht die Einhaltung im Rahmen der bankenrechtlichen Aufsicht. Bei Nichteinhaltung der Amortisationspflicht durch die Kreditnehmerin kann die Bank die Kündigung der Hypothek nach Bankvertrag verlangen oder zusätzliche Sicherheiten einfordern; das ist allerdings selten der Fall, da Banken bei Zahlungsschwierigkeiten primär einvernehmliche Lösungen suchen (Tilgungsaufschub, Zinsherabsetzung, Anpassung der Amortisationsraten). Bei einer Festhypothek mit fixem Zinssatz wird die Amortisation parallel zur Zinslaufzeit gestaltet; bei einer SARON-Hypothek mit variablem Zinssatz wird die Amortisation typischerweise als separate Rate eingezogen. Die Vorlage von forms-legal.com strukturiert sämtliche Bestandteile eines Amortisationsplans systematisch — Amortisationsmodell, jährliche Beträge, Zahlungstermine, Säule-3a-Anbieterin, Zielzeitpunkt — und enthält detaillierte Hinweise zu OR Art. 312-318, FINMA-Selbstregulierung Hypotheken, SBVg-Belehnungsrichtlinien und steuerlicher Optimierung nach DBG.

Wann brauchen Sie Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg)?

Der Hypothek-Amortisationsplan in der Schweiz wird in zahlreichen Konstellationen relevant, in denen Kreditnehmerinnen ihre Hypothekarstruktur planen oder anpassen.

Erste Konstellation: Erstmaliger Hypothekarvertrag bei Wohneigentumserwerb. Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit Hypothek über 66,67 Prozent des Belehnungswerts ist der Amortisationsplan zwingender Bestandteil des Hypothekarvertrags. Die Hypothekarbank — Zürcher Kantonalbank ZKB, UBS, Raiffeisen, BEKB, PostFinance, Valiant — verlangt vor der Auszahlung der Hypothek den schriftlich vereinbarten Amortisationsplan über die zweite Hypothek. Die Wahl zwischen direkter und indirekter Amortisation muss bei Vertragsabschluss getroffen werden; ein späterer Wechsel ist möglich, erfordert aber typischerweise eine Anpassung des Hypothekarvertrags.

Zweite Konstellation: Refinanzierung oder Verlängerung einer bestehenden Hypothek. Beim Auslaufen einer Festhypothek (5-15 Jahre Laufzeit) oder bei der Verlängerung einer SARON-Hypothek wird der Amortisationsplan überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wenn die Kreditnehmerin sich dem Pensionsalter nähert, muss der Amortisationsplan so gestaltet werden, dass die zweite Hypothek bis zum Pensionierungszeitpunkt vollständig auf 66,67 Prozent reduziert ist. Bei Wechsel zu einer anderen Bank kann ebenfalls eine Neugestaltung des Amortisationsplans sinnvoll sein.

Dritte Konstellation: Aufstockung der Hypothek für Renovation oder Sanierung. Wenn der Wert der Liegenschaft gestiegen ist und die Kreditnehmerin zusätzliches Kapital für eine energetische Sanierung, einen Anbau oder eine Renovation benötigt, kann die bestehende Hypothek aufgestockt werden. Die Aufstockung über 66,67 Prozent des neuen Belehnungswerts unterliegt erneut der Amortisationspflicht; die zweite Hypothek der Aufstockung muss innert 15 Jahren oder bis zum Pensionsalter amortisiert werden.

Vierte Konstellation: Steueroptimierung durch Wechsel von direkter zu indirekter Amortisation. Kreditnehmerinnen mit hohem Grenzsteuersatz (30-45 Prozent) und Hypothek im selbstbewohnten Wohneigentum profitieren erheblich von einer indirekten Amortisation via Säule 3a. Der Wechsel von direkter zu indirekter Amortisation kann eine kumulierte Steuerersparnis von Fr. 30'000 bis Fr. 80'000 über 15 Jahre Amortisationsdauer bringen — abhängig vom Einkommen, dem Kanton und der Amortisationssumme. Eine Treuhänderin der EXPERTsuisse, eine Steuerberaterin oder die unabhängigen Hypothekarberatungsfirmen MoneyPark, HypoPlus und VZ VermögensZentrum berechnen die individuelle Vorteilhaftigkeit.

Fünfte Konstellation: Pensionierungsplanung und Tragbarkeitsprüfung im Alter. Beim Eintritt ins Pensionsalter sinkt das Bruttoeinkommen typischerweise auf 60-70 Prozent des bisherigen Niveaus (AHV plus BVG-Rente plus allfällige private Vorsorge). Die Tragbarkeit der Hypothek nach SBVg-Richtlinien (max. 33 Prozent des Bruttoeinkommens für Wohnkosten) muss auch im Pensionsalter gewährleistet sein. Der Amortisationsplan muss daher so gestaltet werden, dass beim Pensionierungseintritt die zweite Hypothek auf 66,67 Prozent des Belehnungswerts reduziert ist; oft wird zusätzlich freiwillig auch die erste Hypothek teilweise abgebaut, um die Tragbarkeit zu sichern.

Sechste Konstellation: Trennung, Scheidung oder Erbgang. Bei einer Trennung oder Scheidung wird die gemeinsame Liegenschaft typischerweise an einen Ehepartner übertragen oder verkauft. Der bestehende Amortisationsplan muss neu vereinbart werden; bei Übertragung an einen Ehegatten allein muss dieser die Tragbarkeit (max. 33 Prozent des Bruttoeinkommens) und die Amortisationspflicht selbständig erfüllen können. Bei Erbgang einer Liegenschaft ist ebenfalls eine Neuregelung mit der Bank erforderlich.

Siebte Konstellation: Vermögenstransfer an Kinder mit Liegenschaftsschenkung. Eltern, die eine Liegenschaft auf Kinder übertragen wollen (Schenkung mit oder ohne Wohnrecht nach ZGB Art. 776), müssen die Hypothek auf die Kinder umschulden. Die Kinder müssen die Tragbarkeit und die Amortisationspflicht erfüllen; bei jungen Kreditnehmerinnen kann der Amortisationsplan über 25-30 Jahre bis zum Pensionsalter ausgedehnt werden.

Achte Konstellation: Renditeobjektsfinanzierung mit angepasster Amortisationsstruktur. Bei Renditeliegenschaften (Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser) gelten teilweise unterschiedliche Amortisationsregeln; institutionelle Investoren (Pensionskassen, Anlagestiftungen, Immobilienfonds nach KAG SR 951.31) haben oft individuelle Amortisationsstrukturen. Die FINMA-regulierten Banken berücksichtigen die Renditestruktur und die Cashflow-Prognose der Liegenschaft bei der Festlegung der Amortisationspflicht. Die Vorlage von forms-legal.com unterstützt strukturierte Amortisationsplanung in allen acht Konstellationen.

Was gehört in Ihr Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg)?

Ein vollständiger Hypothek-Amortisationsplan in der Schweiz nach OR Art. 312-318, FINMA-Selbstregulierung Hypotheken und SBVg-Belehnungsrichtlinien enthält folgende Kernelemente, die rechtsverbindlich zwischen Kreditnehmerin und Hypothekarbank vereinbart werden müssen.

Kreditnehmerin und Hypothekarbank: Vollständige Personalien der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers — Vor- und Nachname, AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX), Geburtsdatum, Wohnadresse. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Hypothek beide Ehegatten als Solidarschuldner. Vollständige Angaben der Hypothekarbank: Firmenname gemäss Handelsregistereintrag (zefix.ch), UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX), Hauptsitz und allenfalls zuständige Filiale, Unterschriftsberechtigte gemäss Prokura.

Liegenschaft und Belehnungssituation: Präzise Beschreibung der finanzierten Liegenschaft — Adresse, Gemeinde, Kanton, Parzellennummer (Kat.-Nr.), E-GRID-Nummer aus dem eidgenössischen Grundstücksinformationssystem, Objektart (Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum nach ZGB Art. 712a, Mehrfamilienhaus). Belehnungswert in CHF (Fr.) gemäss bankinterner oder externer Schätzung (SVIT-zertifizierte Schätzerinnen wie Wüest Partner AG, Fahrländer Partner AG). Aktueller Hypothekarbetrag in CHF (Fr.), aufgeteilt in erste Hypothek (bis 66,67 Prozent des Belehnungswerts, amortisationsfrei) und zweite Hypothek (66,67 bis 80 Prozent, amortisationspflichtig).

Amortisationsmodell: Klare Festlegung des Amortisationsmodells — direkte Amortisation oder indirekte Amortisation via Säule 3a. Bei direkter Amortisation: vierteljährliche oder halbjährliche Raten direkt an die Bank, die die Hypothekarschuld schrittweise reduzieren. Bei indirekter Amortisation: jährliche Einzahlung auf ein Säule-3a-Konto bei einer 3a-Anbieterin (Bank-3a oder Versicherungs-3a), die bei Fälligkeit zur Tilgung der zweiten Hypothek verwendet wird; die Hypothekarschuld bleibt während der Säule-3a-Ansparphase konstant.

Amortisationsbetrag und Zahlungsplan: Jährlicher Amortisationsbetrag in CHF (Fr. mit Apostroph als Tausendertrennzeichen). Berechnung: zweite Hypothek (Hypothekarbetrag minus 66,67 Prozent des Belehnungswerts) geteilt durch Amortisationsdauer (max. 15 Jahre oder bis Pensionsalter 65 — der kürzere Zeitraum gilt). Beispiel: Belehnungswert Fr. 950'000, Hypothek Fr. 760'000 (80 Prozent). Erste Hypothek Fr. 633'333 (66,67 Prozent, amortisationsfrei); zweite Hypothek Fr. 126'667 (amortisationspflichtig). Bei 15 Jahren Amortisationsdauer: jährlicher Amortisationsbetrag Fr. 8'444. Zahlungstermine — vierteljährlich (jeweils Ende März, Juni, September, Dezember) oder halbjährlich oder jährlich, je nach Bank und Amortisationsmodell.

Säule-3a-Anbieterin und 3a-Konto (bei indirekter Amortisation): Vollständige Angaben der Säule-3a-Anbieterin — Bank-3a (z.B. Raiffeisen Vorsorge 3a, ZKB Vorsorge 3a, PostFinance 3a) oder Versicherungs-3a (z.B. Helvetia 3a, Swiss Life 3a, Zurich 3a). Bei Bank-3a: Konto-Nummer, IBAN. Bei Versicherungs-3a: Versicherungspolice-Nummer und Versicherungsanbieterin. Verpfändung des Säule-3a-Guthabens an die Hypothekarbank als zusätzliche Sicherheit. Maximaler jährlicher Beitrag: für Erwerbstätige mit BVG-Anschluss Fr. 7'056 im Jahr 2025; für Selbständige ohne BVG Fr. 35'280.

Zielzeitpunkt und Pensionierungsplanung: Klare Festlegung des Zielzeitpunkts der Amortisation — entweder 15 Jahre ab Hypothekarvertragsabschluss oder Pensionierungseintritt der Hauptkreditnehmerin (in der Schweiz Alter 65 für Männer und Frauen nach AHV-Reform 21). Der frühere der beiden Zeitpunkte ist massgeblich. Bei Ehepaaren wird typischerweise das Alter des älteren Ehepartners herangezogen.

Steuerliche Optimierung und DBG: Hinweis auf die steuerliche Behandlung — Säule-3a-Beiträge bis zur jährlichen Höchstgrenze vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar nach DBG Art. 33 Abs. 1 lit. e und kantonalen Steuergesetzen. Hypothekarzinsen in voller Höhe als Schuldzinsen abziehbar nach DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a. Säule-3a-Bezug bei Fälligkeit pauschal mit reduzierter Kapitalbezugssteuer besteuert (5-12 Prozent je nach Kanton und Höhe), deutlich unter dem Einkommenssteuersatz.

FINMA-Compliance und SBVg: Bestätigung der Kreditnehmerin, dass der Amortisationsplan den SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt nach BankG Art. 37 Abs. 3) entspricht. Bei Nichteinhaltung kann die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen oder die Hypothek kündigen. forms-legal.com strukturiert sämtliche Bestandteile in einer übersichtlichen Form und enthält detaillierte Hinweise zu OR Art. 312-318 und FINMA-Selbstregulierung Hypotheken.

Unterschriften und Inkrafttreten: Datum, Ort, Unterschriften der Kreditnehmerin (bei Ehepaaren beide Ehegatten als Solidarschuldner) und der Hypothekarbank (Unterschriftsberechtigte gemäss Prokura). Inkrafttreten typischerweise mit Auszahlung der Hypothek; bei bestehenden Hypotheken Anpassungsdatum.

So füllen Sie Ihr Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg) aus

Vor dem Ausfüllen der Vorlage für den Hypothek-Amortisationsplan in der Schweiz organisieren Sie folgende Unterlagen: bestehender Hypothekarvertrag (bei Refinanzierung oder Anpassung), aktueller Schätzungsbericht eines SVIT-zertifizierten Schätzers (Wüest Partner AG, Fahrländer Partner AG) für den Belehnungswert, Lohnausweise der letzten zwei Jahre, aktuelle Steuererklärung, BVG-Auszug der Pensionskasse (relevant für Pensionierungsplanung und Tragbarkeit im Alter), Säule-3a-Kontoauszüge (bei indirekter Amortisation).

Schritt 1: Kreditnehmerin und Hypothekarbank vollständig erfassen. Tragen Sie alle Kreditnehmer ein — bei Ehepaaren beide Ehegatten als Solidarschuldner nach OR Art. 143 (gemeinsame Haftung). AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX) ist für die Bankvereinbarung und allfällige Beurkundungen erforderlich. Bei der Hypothekarbank verwenden Sie den vollständigen Firmennamen gemäss Handelsregistereintrag (zefix.ch) und die UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX). Klären Sie bei der Bank, ob bei Ehepaaren beide Ehegatten den Amortisationsplan unterzeichnen müssen.

Schritt 2: Liegenschaft und Belehnungssituation festhalten. Beschreiben Sie die finanzierte Liegenschaft präzise gemäss Grundbuchauszug — Adresse, Gemeinde, Parzellennummer, E-GRID-Nummer, Objektart. Belehnungswert in CHF (Fr.) gemäss aktueller Schätzung. Aktueller Hypothekarbetrag aufgeteilt in erste Hypothek (bis 66,67 Prozent des Belehnungswerts, amortisationsfrei) und zweite Hypothek (66,67 bis 80 Prozent, amortisationspflichtig). Beispiel: Belehnungswert Fr. 950'000, Hypothek Fr. 760'000 (80 Prozent); erste Hypothek Fr. 633'333; zweite Hypothek Fr. 126'667.

Schritt 3: Amortisationsmodell wählen — direkt oder indirekt? Konsultieren Sie eine Treuhänderin der EXPERTsuisse, eine Steuerberaterin oder eine unabhängige Hypothekarberatungsfirma (MoneyPark, HypoPlus, VZ VermögensZentrum, Comparis, HypoBot) für eine individuelle Berechnung. Bei Grenzsteuersatz 30-45 Prozent ist die indirekte Amortisation via Säule 3a typischerweise vorteilhafter. Bei tiefem Grenzsteuersatz oder Selbständigen mit höherer Säule-3a-Höchstgrenze (Fr. 35'280 statt Fr. 7'056) ist die Wahl differenzierter zu betrachten.

Schritt 4: Amortisationsbetrag und Zahlungsplan berechnen. Bei direkter Amortisation: zweite Hypothek geteilt durch Amortisationsdauer (max. 15 Jahre oder bis Pensionsalter 65 — der kürzere Zeitraum gilt). Bei indirekter Amortisation: jährlicher Säule-3a-Beitrag entsprechend der Amortisationsdauer; Höchstgrenze Fr. 7'056 (Erwerbstätige mit BVG) oder Fr. 35'280 (Selbständige ohne BVG) im Jahr 2025. Zahlungstermine vereinbaren — vierteljährlich (Ende März, Juni, September, Dezember), halbjährlich oder jährlich.

Schritt 5: Säule-3a-Anbieterin wählen (bei indirekter Amortisation). Bank-3a-Anbieter (Raiffeisen Vorsorge 3a, ZKB Vorsorge 3a, PostFinance 3a, Bank-3a der lokalen Kantonalbank) bieten höhere Anlagerenditen als Versicherungs-3a, aber ohne Versicherungsschutz. Versicherungs-3a (Helvetia 3a, Swiss Life 3a, Zurich 3a) kombinieren Vorsorge mit Lebensversicherung — empfohlen bei Familien mit Kindern als Risikoschutz. Die Säule-3a-Anbieterin verpfändet das Guthaben an die Hypothekarbank als zusätzliche Sicherheit.

Schritt 6: Zielzeitpunkt und Pensionierungsplanung festlegen. Klar definieren — entweder 15 Jahre ab Hypothekarvertragsabschluss oder Pensionierungseintritt der Hauptkreditnehmerin (Alter 65 nach AHV-Reform 21). Bei Ehepaaren typischerweise das Alter des älteren Ehepartners massgeblich. Berücksichtigen Sie die Tragbarkeit im Pensionsalter — bei AHV-plus-BVG-Einkommen typischerweise 60-70 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens; max. 33 Prozent für Wohnkosten.

Schritt 7: Steuerliche Behandlung dokumentieren und Unterschrift. Halten Sie schriftlich fest, wie die Säule-3a-Beiträge in der Steuererklärung deklariert werden (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. e). Hypothekarzinsen in voller Höhe als Schuldzinsen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a) — dokumentieren Sie diese im jährlichen Schuldenausweis der Bank. Bei der Pensionierungsphase kann die kantonale Steuerverwaltung (Steueramt Zürich, Steueramt Bern) eine Vorabauskunft (Ruling) zur steuerlichen Behandlung der Säule-3a-Bezüge geben. Datum, Ort, Unterschrift der Kreditnehmerin (bei Ehepaaren beide), Unterschrift der Hypothekarbank (Unterschriftsberechtigte gemäss Prokura). Inkrafttreten typischerweise mit Auszahlung der Hypothek. Bei bestehenden Hypotheken: Anpassungsdatum vereinbaren und im Hypothekarvertrag entsprechend nachtragen lassen.

Häufige Fehler bei Ihrem Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg)

Beim Hypothek-Amortisationsplan in der Schweiz treten in der Praxis wiederkehrende Fehler auf, die zu Steuer- und Liquiditätsverlusten, Kündigungsdrohungen der Bank oder Tragbarkeitsproblemen im Alter führen können.

Fehler 1: Direkte Amortisation gewählt trotz hohem Grenzsteuersatz. Kreditnehmerinnen mit Grenzsteuersatz 30-45 Prozent wählen die direkte Amortisation, weil sie die Hypothekarschuld schneller reduzieren wollen. Folge: Die Säule-3a-Beiträge werden nicht ausgeschöpft, die kumulierte Steuerersparnis von Fr. 30'000 bis Fr. 80'000 über 15 Jahre Amortisationsdauer geht verloren. Empfehlung: Bei hohem Grenzsteuersatz und selbstbewohntem Wohneigentum die indirekte Amortisation via Säule 3a wählen, sofern die Säule-3a-Höchstgrenze (Fr. 7'056 bei Erwerbstätigen mit BVG, Fr. 35'280 bei Selbständigen) ausgeschöpft werden kann.

Fehler 2: Säule-3a-Höchstgrenze überschritten. Erwerbstätige mit BVG-Anschluss zahlen mehr als Fr. 7'056 pro Jahr in die Säule 3a ein. Folge: Der überschiessende Betrag ist steuerlich nicht abziehbar; die Säule-3a-Anbieterin weist die überschüssigen Beiträge zurück oder die Steuerbehörde berücksichtigt sie nicht. Empfehlung: Bei Bedarf nach höherer Amortisation als Fr. 7'056/Jahr eine Kombination aus indirekter Amortisation (Fr. 7'056 in Säule 3a) und direkter Amortisation (zusätzlicher Betrag direkt an die Bank) wählen.

Fehler 3: Zielzeitpunkt der Amortisation nicht mit Pensionierung abgestimmt. Kreditnehmerinnen vereinbaren eine Amortisationsdauer von 15 Jahren, ohne zu prüfen, ob der Pensionierungseintritt früher liegt. Folge: Die zweite Hypothek ist beim Pensionierungseintritt noch nicht auf 66,67 Prozent reduziert, die Tragbarkeit im Alter (max. 33 Prozent des Bruttoeinkommens nach SBVg-Richtlinien) ist nicht gegeben, die Bank kann die Verlängerung verweigern. Empfehlung: Den kürzeren der beiden Zeiträume (15 Jahre oder Pensionierung) als Zielzeitpunkt vereinbaren.

Fehler 4: Tragbarkeit im Alter unterschätzt. Bei AHV-plus-BVG-Einkommen sinkt das Bruttoeinkommen typischerweise auf 60-70 Prozent des bisherigen Niveaus. Wer die Tragbarkeit nur mit dem aktuellen Erwerbseinkommen berechnet, riskiert Probleme bei der Hypothekarverlängerung im Pensionsalter. Empfehlung: Tragbarkeitsrechnung mit projektiertem Pensionseinkommen und kalkulatorischem Hypothekarzins von 4,5-5 Prozent.

Fehler 5: Säule-3a-Bezug zur Hypothekartilgung nicht steuerlich optimiert. Kreditnehmerinnen beziehen die Säule-3a-Mittel zur Tilgung der zweiten Hypothek bei Fälligkeit in einem einzigen Schritt. Folge: Die Kapitalbezugssteuer wird voll auf den Gesamtbetrag erhoben (5-12 Prozent je nach Kanton und Höhe). Empfehlung: Säule-3a-Konten gestaffelt anlegen (mehrere kleine 3a-Konten statt eines grossen) und den Bezug über mehrere Steuerjahre verteilen — die Kapitalbezugssteuer ist progressiv, daher reduziert die Staffelung die Steuerlast erheblich.

Fehler 6: Wechsel von indirekter zu direkter Amortisation ohne Steuerberatung. Kreditnehmerinnen wechseln das Amortisationsmodell, ohne die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen. Folge: Steuerverluste in den Jahren nach Wechsel; bei vorzeitigem Säule-3a-Bezug mit anschliessender direkter Amortisation kann die Kapitalbezugssteuer ohne entsprechende Steuerersparnis entstehen. Empfehlung: Vor Wechsel des Amortisationsmodells eine Treuhänderin der EXPERTsuisse oder eine Steuerberaterin konsultieren.

Fehler 7: BVG-Vorbezug für Eigenkapital ohne Berücksichtigung der Amortisationspflicht. Kreditnehmerinnen verwenden BVG-Vorbezug nach WEFV (SR 831.411) als Eigenkapital, ohne zu beachten, dass dadurch die Hypothek über die SBVg-konforme Belehnungsquote gerät und die Amortisationspflicht für die zweite Hypothek höher wird. Empfehlung: Vor BVG-Vorbezug die Amortisationskonsequenzen mit der Bank durchrechnen.

Fehler 8: Veränderung des Belehnungswerts (Wertsteigerung) nicht genutzt. Bei Wertsteigerung der Liegenschaft kann die Belehnungsquote sinken und die Amortisationspflicht der zweiten Hypothek entfallen. Kreditnehmerinnen nutzen diese Möglichkeit oft nicht und amortisieren weiterhin freiwillig. Empfehlung: Bei wesentlicher Wertsteigerung (z.B. nach umfassender Sanierung) eine Neuschätzung beim SVIT-zertifizierten Schätzer beantragen und die Belehnungsquote sowie Amortisationspflicht mit der Bank neu verhandeln. Die Vorlage von forms-legal.com hilft, alle diese Fehler systematisch zu vermeiden.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 312CH official
  2. OR Art. 143CH official
  3. OR Art. 314CH official
  4. OR Art. 318CH official
  5. ZGB Art. 776CH official
  6. ZGB Art. 712aCH official

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Forms Legal. (2026). Hypothek-Amortisationsplan Schweiz (OR Art. 312-318, SBVg) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/purchase-sale/hypothek-amortisationsplan-schweiz

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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