Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210)
Titel
HAUSKAUF-DUE-DILIGENCE-CHECKLISTE
Schweiz — Vorbereitung des Kaufvertrags nach OR Art. 197-210 (Sachgewährleistung) und ZGB Art. 656-657 (Eigentumsübertragung)
Käufer
I. KÄUFERIN / KÄUFER
Name: [Kaeufer Name]
Adresse: [Kaeufer Adresse]
AHV-Nummer: [Kaeufer A H V]
Staatsangehörigkeit (Lex Koller, BewG SR 211.412.41): [Kaeufer Staatsangehoerigkeit]
Liegenschaftsobjekt
II. LIEGENSCHAFTSOBJEKT
Adresse: [Objekt Adresse]
Objektart: [Objekt Typ]
Kaufpreis: [Kaufpreis]
Baujahr: [Baujahr]
Wohnfläche: [Wohnflaeche]
I. Rechtliche Prüfung
III. PRÜFKATEGORIE 1 — RECHTLICHE PRÜFUNG (GRUNDBUCH)
Aktueller Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) vorhanden: [Grundbuchauszug Vorhanden]
Eingetragene Belastungen (Schuldbriefe, Servituten, Wohnrechte, Vorkaufsrechte): [Belastungen]
Hinweis: ZGB Art. 730 (Grunddienstbarkeiten), Art. 745 (Niessbrauch), Art. 776 (Wohnrecht), Art. 824 (Schuldbrief), Art. 681 ff. (Vorkaufsrecht). Bei Stockwerkeigentum: ZGB Art. 712a-712t plus Reglement und Erneuerungsfonds-Stand prüfen.
II. Bauliche Prüfung
IV. PRÜFKATEGORIE 2 — BAULICHE PRÜFUNG
Bauexpertise (SIA-zertifizierte Architektin/Ingenieurin) durchgeführt: [Bauexpertise Vorhanden]
Geschätzter Renovationsbedarf: [Renovationsbedarf]
Hinweis: NIN 2020 (Elektroinstallationen), SIA-Normen, Asbest-Begutachtung bei Liegenschaften vor 1990 durch SUVA-anerkannten Gutachter.
III. Energieperformance
V. PRÜFKATEGORIE 3 — ENERGIEPERFORMANCE
GEAK-Energieklasse (Gebäudeenergieausweis der Kantone): [Geak Klasse]
Heizungssystem und Alter: [Heizungstyp]
Hinweis: Kantonale Energiegesetze (ZH, BE, AG, LU) verlangen beim Heizungsersatz oft erneuerbare Systeme. CO2-Gesetz SR 641.71. MINERGIE-Standards (MINERGIE, MINERGIE-P, MINERGIE-A) ermöglichen vergünstigte Grün-Hypotheken.
IV. Altlasten
VI. PRÜFKATEGORIE 4 — ALTLASTEN UND UMWELTBELASTUNGEN
KaBA-Eintrag (Kataster der belasteten Standorte) vorhanden: [Kaba Eintrag]
Bemerkungen zu Altlasten/Asbest/Radon/PCB: [Altlasten Bemerkung]
Hinweis: Altlastenverordnung AltlV (SR 814.680). Anfrage beim kantonalen Umweltamt (AWEL Zürich, BAFU Bundesamt). Verursacherprinzip nach USG Art. 32d.
V. Tragbarkeit
VII. PRÜFKATEGORIE 5 — TRAGBARKEIT (SBVg-Belehnungsrichtlinien)
Verfügbares Eigenkapital: [Eigenkapital]
Jährliches Bruttoeinkommen: [Bruttoeinkommen]
Hinweis: Mindest-Eigenkapital 20 % des Belehnungswerts (davon 10 % hartes Eigenkapital ausserhalb BVG nach WEFV SR 831.411). Tragbarkeit max. 33 % des Bruttoeinkommens (kalk. Zins 4,5-5 %, Amortisation 2. Hypothek, Nebenkosten 1 %). Hypothek-Offerten von mind. 3 Banken oder unabhängigen Vermittlern (MoneyPark, HypoPlus, VZ VermögensZentrum) einholen.
VI. Steuern und Lex Koller
VIII. PRÜFKATEGORIE 6 — STEUERLICHE UND PLANUNGSRECHTLICHE PRÜFUNG
Eigenmietwert (DBG Art. 21, kantonal), Schuldzinsenabzug (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a), Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer (kantonal: ZH keine, BE bis 1,8 %, GE 3 %), Grundstückgewinnsteuer beim späteren Verkauf.
Lex Koller (BewG SR 211.412.41) bei nicht-CH-Käuferinnen: Bewilligungspflicht beim kantonalen Amt für Grundstückverkehr und ggf. Bundesamt für Justiz (BJ) klären. EU-/EFTA-Bürger mit Bewilligung B/C grundsätzlich gleichgestellt.
Zonenplan, Bau- und Zonenordnung, Lärmempfindlichkeitsstufe nach LSV (SR 814.41) beim kommunalen Bauamt einsehen.
VII. Vertragsabschluss
IX. VERTRAGSABSCHLUSS UND BEURKUNDUNG
Kaufvertrag durch kantonal zugelassene Notarin (öffentliche Beurkundung nach ZGB Art. 657 Abs. 1 als Gültigkeitserfordernis).
Sachgewährleistung nach OR Art. 197-210; Wegbedingung nach OR Art. 199 unwirksam bei Arglist.
Anmeldung im Grundbuch nach ZGB Art. 656; Eigentumsübertragung mit Eintragung im Hauptbuch (positives Eintragungsprinzip nach ZGB Art. 971).
Übergabeprotokoll am Stichtag: Zählerstände, Schlüssel, Aufteilung der Nebenkostenabrechnungen, allfällige Inventarliste.
Käuferin / Käufer
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Signature
Bauexpertin / Schätzerin
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Signature
Was ist Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210)?
Die Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste ist ein in der Schweiz nach Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 656-657 (Eigentumsübertragung), Art. 712a-712t (Stockwerkeigentum) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die Hauskauf-Due-Diligence in der Schweiz umfasst sieben Hauptkategorien: rechtliche Prüfung des Grundbuchs (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Servituten, Schuldbriefe nach ZGB Art. 824 ff.), technische Prüfung der Bausubstanz (Statik, Dach, Fassade, Heizung, Elektroinstallationen nach NIN-Norm 2020, sanitäre Anlagen), Prüfung der Energieperformance (Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK, MINERGIE-Zertifikate, kantonale Energiegesetze, CO2-Gesetz SR 641.71), Prüfung der Altlastensituation (Kataster der belasteten Standorte KaBA, Altlastenverordnung AltlV SR 814.680), zonenrechtliche Prüfung (Zonenplan, Bau- und Zonenordnung, Lex Koller bei ausländischen Käufern nach BewG SR 211.412.41), finanzielle Tragbarkeitsprüfung (SBVg-Belehnungsrichtlinien, max. 33 Prozent Bruttoeinkommen für Wohnkosten) und steuerliche Prüfung (Eigenmietwert, Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer, kantonale Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer).
Die rechtliche Grundlage des Hauskaufs in der Schweiz bildet ZGB Art. 656 (Eigentumsübertragung durch Eintrag im Grundbuch) und ZGB Art. 657 Abs. 1 (öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags durch eine kantonal zugelassene Notarin als Gültigkeitserfordernis). Die Sachgewährleistung des Verkäufers regelt OR Art. 197-210; insbesondere OR Art. 199 erlaubt einen Wegbedingung der Gewährleistung, der jedoch bei arglistig verschwiegenen Mängeln unwirksam ist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf von Liegenschaften beträgt nach OR Art. 219 Abs. 3 fünf Jahre ab Eigentumsübertragung. Die Käuferin muss erkennbare Mängel gemäss OR Art. 201 sofort nach Übernahme rügen; verdeckte Mängel innert angemessener Frist nach Entdeckung.
Die Bedeutung der Tragbarkeitsprüfung wird durch die SBVg-Belehnungsrichtlinien und die FINMA-Aufsicht (Bankengesetz BankG SR 952.0) verschärft: Schweizer Hypothekarbanken — Zürcher Kantonalbank ZKB, UBS, Raiffeisen Schweiz, PostFinance, Berner Kantonalbank BEKB, Valiant Bank — gewähren eine Hypothek nur, wenn die Gesamtwohnkosten (kalkulatorischer Hypothekarzins von 4,5 bis 5 Prozent unabhängig vom aktuellen Marktzins, Amortisation der 2. Hypothek, Nebenkosten pauschal 1 Prozent des Liegenschaftswerts) maximal 33 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Mindest-Eigenkapital nach SBVg-Richtlinien: 20 Prozent des Belehnungswerts, davon mindestens 10 Prozent hartes Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse (Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen, Erbvorbezüge); maximal 10 Prozent aus BVG-Vorbezug oder -Verpfändung nach Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV, SR 831.411).
Lex Koller — das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) — beschränkt den Liegenschaftserwerb durch ausländische Personen ohne Schweizer Wohnsitz: Bewilligungspflicht für Wohneigentum, Kontingentierung, kantonale Bewilligungsbehörden. EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B oder C sind grundsätzlich gleichgestellt mit Schweizer Bürgerinnen. Die Käuferin muss vor Vertragsabschluss die Bewilligungsfähigkeit klären, andernfalls droht die Nichtigkeit des Kaufvertrags und die Rückabwicklung.
Die Altlastensituation wird durch das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) und die Altlastenverordnung (AltlV, SR 814.680) geregelt. Die kantonalen Umweltämter führen den Kataster der belasteten Standorte (KaBA), in den belastete Liegenschaften (z.B. ehemalige Tankstellen, Industriestandorte, Deponien) eingetragen werden. Eine Liegenschaft mit Eintrag im KaBA kann erhebliche Sanierungskosten von Fr. 50'000 bis mehreren Millionen Franken verursachen; die Sanierungspflicht trifft grundsätzlich die Verursacherin, kann aber bei Insolvenz oder Untergang auf die Eigentümerin übergehen. Eine Due-Diligence-Prüfung umfasst daher zwingend eine Anfrage beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL Zürich, BAFU Bundesamt) zur Altlastensituation. Die Vorlage von forms-legal.com strukturiert sämtliche Prüfpunkte systematisch und enthält detaillierte Hinweise zu den Ansprechstellen — kantonale Grundbuchämter, Bauämter, Steuerverwaltungen, Umweltämter, Hauseigentümerverband HEV Schweiz, kantonale Notariate, SVIT-zertifizierte Schätzerinnen wie Wüest Partner AG und Fahrländer Partner AG.
Wann brauchen Sie Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210)?
Die Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz ist in zahlreichen Konstellationen unverzichtbar, in denen eine Käuferin oder ein Käufer Wohneigentum erwerben oder ein Liegenschaftsgeschäft strukturieren möchte.
Erste Konstellation: Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz. Erstkäuferinnen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, sind besonders auf eine systematische Due Diligence angewiesen, weil ihnen die Erfahrung mit Liegenschaftsgeschäften fehlt. Die Hauskauf-Checkliste leitet durch alle Prüfpunkte: aktueller Grundbuchauszug mit Eigentumsverhältnissen, Belastungen (Schuldbriefe nach ZGB Art. 824, Servituten nach ZGB Art. 730 ff.), Vorkaufsrechte nach ZGB Art. 681 ff., zonenrechtliche Einordnung, Tragbarkeit gemäss SBVg-Richtlinien, Schätzungsbericht eines SVIT-zertifizierten Schätzers (Wüest Partner AG, Fahrländer Partner AG), Bauzustand durch Bauexpertise, Energieperformance gemäss kantonalem GEAK-Ausweis. Die Checkliste verhindert teure Fehlentscheide durch Strukturierung der Prüfung.
Zweite Konstellation: Erwerb einer Stockwerkeigentumswohnung nach ZGB Art. 712a ff. Beim Stockwerkeigentum kommen zusätzliche Prüfpunkte hinzu: Stockwerkeigentumsreglement mit Wertquoten und Nutzungsrechten am Sondergebrauch, Protokolle der letzten drei Stockwerkeigentümerversammlungen, Erneuerungsfonds-Stand und Beschlüsse über bevorstehende Sanierungen, Hausverwaltung und Verwaltungsgebühr, Stockwerkeigentumsbeschlüsse zu Modernisierungen, gemeinschaftliche Anlagen (Tiefgarage, Velokeller, Waschküche), Hausordnung mit Lärm- und Tierhaltungsregelungen. Eine fehlerhafte Prüfung des Erneuerungsfonds kann die Käuferin in eine Sanierungspflicht von Fr. 50'000 bis Fr. 200'000 stürzen, die im Kaufpreis nicht berücksichtigt wurde.
Dritte Konstellation: Erwerb einer Renditeliegenschaft (Mehrfamilienhaus). Bei Renditeliegenschaften ist die Due Diligence besonders umfangreich: Mietzinsausweis aller Wohnungen, Mietverträge mit Mietern, Mietzinserhöhungspotenzial im Rahmen des Mietrechts (OR Art. 269 ff., Verordnung über die Mietzinsgestaltung VMWG SR 221.213.11), Leerstandsquote, Bruttorendite und Nettorendite, Renovationsbedarf der einzelnen Wohnungen, kantonale Wohnbauförderungsbeiträge, Steuerwertfeststellungen der kantonalen Steuerverwaltung. Institutionelle Investoren — Pensionskassen, Anlagestiftungen, Immobilienfonds nach KAG SR 951.31 — verlangen eine vertiefte Due Diligence durch externe Beratungsfirmen wie KPMG, EY, PwC oder Wüest Partner.
Vierte Konstellation: Liegenschaftserwerb durch ausländische Personen mit Lex-Koller-Bewilligungspflicht. Personen ohne Schweizer Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung B/C unterliegen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41). Die Checkliste umfasst die Vorprüfung der Bewilligungsfähigkeit beim kantonalen Amt für Grundstückverkehr, die Klärung der Kontingentierung, die Klärung der Nutzungsbeschränkungen (Hauptwohnsitz, Ferienwohnung, Renditeliegenschaft) und die Vorabauskunft der zuständigen Bundesbehörde (Bundesamt für Justiz BJ). Eine fehlende Bewilligung führt zur Nichtigkeit des Kaufvertrags und zur Rückabwicklung.
Fünfte Konstellation: Erwerb einer Liegenschaft mit Altlastenverdacht oder bekannter Altlast. Wer eine Liegenschaft mit historischer industrieller, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung erwirbt — ehemalige Tankstellen, Werkstätten, Druckereien, Schreinereien, Bauernhöfe mit Altöltank, Kiesgruben — muss zwingend eine Altlasten-Due-Diligence durchführen. Anfrage beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL Zürich, BAFU Bundesamt) zum Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KaBA), bei Verdacht eine Voruntersuchung nach AltlV Art. 7 durch ein zertifiziertes Altlasten-Ingenieurbüro, allfällige Sanierungskostenschätzung. Die Sanierungskosten können von Fr. 50'000 bis mehreren Millionen Franken reichen.
Sechste Konstellation: Erbgang und Liegenschaftsübernahme. Erben, die eine Liegenschaft aus dem Nachlass übernehmen, sollten die Due-Diligence-Checkliste analog anwenden, um den Wert der Liegenschaft korrekt zu beurteilen, allfällige Belastungen zu identifizieren und die Tragbarkeit für das Halten der Liegenschaft zu prüfen. Erbschaftssteuern, Grundstückgewinnsteuer bei späterem Verkauf und Aufteilungsregelungen mit Miterben sollten dabei mit einer Erbrechtsanwältin oder einer Notarin der EXPERTsuisse geklärt werden.
Siebte Konstellation: Refinanzierung oder Werterhöhung der bestehenden Hypothek durch Wertgutachten. Liegenschaftseigentümerinnen, die eine bestehende Hypothek aufstocken oder refinanzieren möchten, profitieren von der systematischen Wertaufstellung der Due-Diligence-Checkliste. Banken verlangen zur Aufstockung einen aktuellen Schätzungsbericht; eine sorgfältige Aufbereitung der Liegenschaftsdaten (Bauzustand, Renovationen, Energieperformance, Lage) optimiert den Belehnungswert.
Achte Konstellation: Notverkauf oder Versteigerung. Bei einer Zwangsversteigerung nach Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) oder einem freihändigen Notverkauf ist die Due-Diligence-Phase oft verkürzt. Die Checkliste hilft, die wesentlichsten Risiken in kurzer Zeit zu erfassen und eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen. Die Vorlage von forms-legal.com bietet eine strukturierte Prüfung aller relevanten Punkte und ist auf Schweizer Verhältnisse zugeschnitten.
Was gehört in Ihr Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210)?
Eine vollständige Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz nach OR Art. 197-210 und ZGB Art. 656-657 umfasst sieben Hauptkategorien mit detaillierten Prüfpunkten, die vor Vertragsabschluss systematisch abgearbeitet werden müssen.
Erste Kategorie — Rechtliche Prüfung des Grundbuchs: Aktueller Grundbuchauszug des Objekts (nicht älter als drei Monate) vom kantonalen Grundbuchamt einholen. Eigentumsverhältnisse prüfen (Alleineigentum, Mit- oder Gesamteigentum, Stockwerkeigentum nach ZGB Art. 712a ff.). Belastungen analysieren: bestehende Schuldbriefe nach ZGB Art. 824 ff. mit Pfandstellen und Schuldbriefbeträgen, Servituten nach ZGB Art. 730 ff. (Wegrechte, Leitungsrechte, Bauverbote, Aussichtsservituten), Niessbrauchsrechte nach ZGB Art. 745, Wohnrechte nach ZGB Art. 776, Vorkaufsrechte nach ZGB Art. 681 ff., Bauverbotszonen nach kommunaler Bau- und Zonenordnung. Bei Stockwerkeigentum: Stockwerkeigentumsbegründung, Wertquoten, Reglement, Sondernutzungsrechte am Land oder Parkplätzen.
Zweite Kategorie — Technische Prüfung der Bausubstanz: Bauexpertise durch eine SIA-zertifizierte Architektin oder Ingenieurin (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) oder einen vereidigten Bausachverständigen. Prüfung der Statik (Tragwerk, Fundament, Decken), des Dachs (Eindeckung, Dachstuhl, Wärmedämmung, Estrich), der Fassade (Risse, Putz, Wärmedämmung), der Fenster (Wärmeschutz, Dichtigkeit), der Heizung (Heizungstyp, Alter, Wartungszustand, GEAK-Energieklasse), der sanitären Anlagen (Wasserleitungen, Abwasserrohre, Boiler), der Elektroinstallationen (NIN-Norm 2020, Sicherheitsnachweis SiNa nach VEMV SR 734.27 und EleV, FI-Schutzschalter), der Lüftung und der Telekommunikation. Renovationsbedarf in CHF (Fr.) schätzen.
Dritte Kategorie — Energieperformance und Nachhaltigkeit: Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Klasse A bis G prüfen — wichtige Indikator für künftige Energiekosten und Renovationsbedarf nach kantonalem Energiegesetz. MINERGIE-, MINERGIE-P- oder MINERGIE-A-Zertifikat vorhanden? Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Solarthermie? Heizungssystem (Öl, Gas, Wärmepumpe, Holz, Fernwärme) und allfälliger Ersatzbedarf nach kantonalen Energiegesetzen (ZH, BE, AG, LU haben Vorgaben für den Ersatz fossiler Heizungen). CO2-Gesetz (SR 641.71) und kantonale Förderprogramme für energetische Sanierungen. forms-legal.com bietet eine strukturierte Vorlage mit allen Prüfpunkten.
Vierte Kategorie — Altlastensituation und Umweltbelastungen: Anfrage beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL Zürich, BAFU Bundesamt für Umwelt) zum Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KaBA) nach Altlastenverordnung (AltlV, SR 814.680). Bei Verdacht: Voruntersuchung nach AltlV Art. 7 durch ein zertifiziertes Altlasten-Ingenieurbüro. Radonbelastung nach Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501 Art. 155-167) — Schweizer Radonkarte des BAG (Bundesamt für Gesundheit) konsultieren. Asbest in Gebäuden vor 1990 (Eternit-Platten, Bodenbeläge, Spritzasbest); Asbestkataster der SUVA. PCB in alten Fugendichtungen (1955-1975).
Fünfte Kategorie — Zonenrechtliche und planungsrechtliche Prüfung: Zonenplan und Bau- und Zonenordnung der Wohngemeinde einsehen — Bauzone, Ausnützungsziffer, Geschossflächenziffer, Baulinie, Grenzabstand, Höhenbeschränkung, Lärmempfindlichkeitsstufe nach LSV (SR 814.41). Geplante Quartierpläne, Strassenbauprojekte, ÖV-Erschliessung. Lex Koller (BewG, SR 211.412.41) bei ausländischen Käuferinnen — Vorprüfung der Bewilligungsfähigkeit beim kantonalen Amt für Grundstückverkehr und beim Bundesamt für Justiz (BJ). Denkmalschutz (kantonales Denkmalschutzgesetz) und Baurechtsbeschränkungen.
Sechste Kategorie — Finanzielle Tragbarkeitsprüfung: Berechnung der maximalen Belehnung nach SBVg-Belehnungsrichtlinien — max. 80 Prozent des Belehnungswerts (Kaufpreis oder Verkehrswert, je tiefer). Eigenkapitalprüfung: mindestens 20 Prozent des Belehnungswerts, davon min. 10 Prozent hartes Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse (Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen, Erbvorbezüge); max. 10 Prozent aus BVG-Vorbezug oder -Verpfändung nach WEFV (SR 831.411). Tragbarkeitsberechnung: Kalkulatorische Wohnkosten (Hypothekarzins 4,5-5 Prozent unabhängig vom Marktzins, Amortisation der 2. Hypothek auf 66,67 Prozent in 15 Jahren oder bis Pensionsalter 65, Nebenkosten pauschal 1 Prozent des Liegenschaftswerts) maximal 33 Prozent des Bruttoeinkommens. Hypothek-Offerten von mindestens drei Banken oder unabhängigen Hypothekarvermittlern (MoneyPark, HypoPlus, VZ VermögensZentrum, Comparis) einholen.
Siebte Kategorie — Steuerliche Prüfung: Eigenmietwert nach kantonalem Steuergesetz (Steueramt Zürich, Steueramt Bern) berechnen lassen — bei selbstbewohntem Wohneigentum als Einkommen besteuert. Schuldzinsenabzug nach DBG Art. 33 Abs. 1 lit. a und kantonalen Steuergesetzen — abziehbar bis zur Höhe der Liegenschaftserträge plus Fr. 50'000. Liegenschaftssteuer (kantonal/kommunal) und Vermögenssteuer auf den Steuerwert. Handänderungssteuer beim Kauf (kantonal unterschiedlich, Zürich keine, Bern bis 1,8 Prozent). Grundstückgewinnsteuer beim späteren Verkauf (kantonale Berechnungsmodelle, Spekulationszuschlag bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren). Bei Vermietung von Teilen der Liegenschaft: Mieterträge als Einkommen, Werterhaltungskosten abziehbar, Wertvermehrungskosten aktivierungspflichtig.
Achte Kategorie — Vertragsdokumentation und Notariat: Entwurf des Kaufvertrags durch eine kantonal zugelassene Notarin nach kantonalem Notariatsgesetz. Klärung der Übertragungsmodalitäten (Stichtag der Eigentumsübertragung, Schlüsselübergabe, Aufteilung von Nebenkostenabrechnungen, Abtretung bestehender Mietverträge bei Renditeobjekten). Sachgewährleistung nach OR Art. 197-210 — Wegbedingung der Gewährleistung üblich, aber bei arglistig verschwiegenen Mängeln nach OR Art. 199 unwirksam. Beurkundungstermin und Eintragung im Grundbuch nach ZGB Art. 656. Aufteilung der Notariats- und Grundbuchgebühren zwischen Käuferin und Verkäuferin nach lokalem Usus und Vertragsvereinbarung. Die Vorlage von forms-legal.com strukturiert sämtliche acht Kategorien als Checkliste mit Ja-/Nein-Feldern, Prüfdatum und Prüferin sowie einer Risikobewertung.
So füllen Sie Ihr Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210) aus
Vor dem systematischen Abarbeiten der Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz organisieren Sie folgende Unterlagen und Kontakte: aktueller Grundbuchauszug der Liegenschaft (vom kantonalen Grundbuchamt; nicht älter als drei Monate), Kaufobjektbeschreibung der Verkäuferin oder der Maklerin, allfällige bestehende Schätzungsberichte, GEAK-Energieausweis, MINERGIE-Zertifikate, Bauzustandsberichte, Liegenschaftssteuerausweise der letzten drei Jahre, Stockwerkeigentumsreglement und Protokolle (bei Stockwerkeigentum), bei Renditeobjekten zusätzlich Mietzinsausweis und Mietverträge.
Schritt 1: Rechtliche Grundbuchprüfung. Bestellen Sie den aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt — Online-Bestellung über das Portal eGRID-CH oder das kantonale Geoportal (Grundbuchamt Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Genf, Tessin). Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse, alle eingetragenen Belastungen (Schuldbriefe, Servituten, Niessbrauch, Wohnrecht, Vorkaufsrechte). Bei jeder Belastung klären Sie, ob diese mit dem Kauf abgelöst, übernommen oder gelöscht wird. Bei Servituten lassen Sie deren Auswirkung auf Bauvorhaben und Nutzung prüfen — eine Bauverbotsservitut nach ZGB Art. 730 kann ein geplantes Bauprojekt unmöglich machen.
Schritt 2: Bauliche Prüfung beauftragen. Beauftragen Sie eine SIA-zertifizierte Architektin oder Ingenieurin (SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) für eine Bauexpertise. Kosten: typisch Fr. 1'500 bis Fr. 5'000 für eine umfassende Begehung mit schriftlichem Bericht. Die Expertise umfasst Statik, Dach, Fassade, Heizung, Elektrik, Sanitär, Keller, Estrich, Aussenanlagen. Bei älteren Liegenschaften (vor 1990) zusätzlich Asbest-Begutachtung durch einen SUVA-anerkannten Asbestgutachter. Renovationsbedarf in CHF beziffern lassen, um den Kaufpreis entsprechend nachzuverhandeln.
Schritt 3: Energieperformance prüfen. Verlangen Sie den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) — kostenlos öffentlich abrufbar oder von der Verkäuferin zu beschaffen. GEAK Klasse A bis C ist energetisch gut; Klasse D bis E mittelmässig; Klasse F bis G erfordert umfassende Sanierung. Bei Heizungen prüfen Sie das Alter (Lebensdauer 15-25 Jahre); ein Ölkessel von 1995 wird in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen, was Kosten von Fr. 25'000 bis Fr. 60'000 verursachen kann. Kantonale Energiegesetze (Zürich, Bern, Aargau, Luzern) machen Vorgaben für den Ersatz fossiler Heizungen.
Schritt 4: Altlasten und Umweltbelastungen abklären. Anfrage beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL Zürich, BAFU Bundesamt) zum Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KaBA). Bei Verdacht (industrielle Vornutzung, Tankstelle, Werkstatt, Bauernhof mit Heizöltank): Voruntersuchung nach AltlV Art. 7 durch ein zertifiziertes Altlasten-Ingenieurbüro beauftragen. Radonmessung gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) — kostenlose Radondetektoren beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestellen, Messung über drei Monate.
Schritt 5: Zonenrechtliche Prüfung. Einsicht in den Zonenplan, die Bau- und Zonenordnung der Wohngemeinde und allfällige Quartierpläne beim kommunalen Bauamt. Klärung der Ausnützungsziffer (Aufstockung möglich?), des Grenzabstands, der Höhenbeschränkung. Lärmempfindlichkeitsstufe nach Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) — bei Stufe III oder IV (laute Lagen) Auswirkungen auf Wohnqualität. Bei ausländischen Käuferinnen ohne Schweizer Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung B/C: Vorprüfung der Bewilligungspflicht nach BewG (Lex Koller) beim kantonalen Amt für Grundstückverkehr.
Schritt 6: Finanzielle Tragbarkeitsprüfung und Hypothek-Offerten. Berechnen Sie die Tragbarkeit nach SBVg-Richtlinien: Wohnkosten (kalk. Hypothekarzins 4,5-5 Prozent, Amortisation der 2. Hypothek, Nebenkosten 1 Prozent) max. 33 Prozent des Bruttoeinkommens. Holen Sie mindestens drei Hypothek-Offerten von Banken (Zürcher Kantonalbank ZKB, UBS, Raiffeisen, BEKB, PostFinance) oder unabhängigen Hypothekarvermittlern (MoneyPark, HypoPlus, VZ VermögensZentrum, Comparis-Rechner) ein. Vergleichen Sie Festhypotheken (Laufzeit 5-15 Jahre) und SARON-Hypotheken (variable Verzinsung). Eigenkapitalplanung: 20 Prozent des Belehnungswerts, davon 10 Prozent hartes Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse.
Schritt 7: Steuerliche Beratung und Vertragsabschluss. Beauftragen Sie eine Steuerberaterin der EXPERTsuisse oder eine Treuhänderin mit der Berechnung des Eigenmietwerts, der Schuldzinsenabzüge, der Liegenschaftssteuer und der allfälligen Handänderungssteuer (kantonal unterschiedlich). Lassen Sie den Kaufvertrag durch eine kantonal zugelassene Notarin nach kantonalem Notariatsgesetz aufsetzen — die öffentliche Beurkundung nach ZGB Art. 657 Abs. 1 ist Gültigkeitserfordernis. Nach Beurkundung erfolgt die Anmeldung im Grundbuch, die Tagebucheintragung am gleichen Tag und die definitive Eigentumsübertragung im Hauptbuch innert 5-15 Arbeitstagen. Erstellen Sie schliesslich ein detailliertes Übergabeprotokoll am Stichtag — Zählerstände der Strom-, Wasser- und Gaszähler, Schlüssel, Aufteilung der Nebenkostenabrechnungen, Inventarliste bei mitgekauften Möbeln. Ein sauberes Übergabeprotokoll ist die wichtigste Dokumentation für die Sachgewährleistung nach OR Art. 197-210 und vermeidet spätere Streitigkeiten zwischen Käuferin und Verkäuferin.
Rechtliche Anforderungen für Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210)
Der Hauskauf in der Schweiz unterliegt einem dichten rechtlichen Rahmen, dessen Kernbestimmungen die Käuferin in der Due-Diligence-Phase systematisch berücksichtigen muss. Die Hauskauf-Checkliste hilft, alle einschlägigen Vorschriften nicht zu übersehen.
Materiellrechtliche Grundlagen: ZGB Art. 656 regelt die Eigentumsübertragung an Grundstücken durch Eintrag im Grundbuch (positives Eintragungsprinzip nach ZGB Art. 971). ZGB Art. 657 Abs. 1 verlangt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags durch eine kantonal zugelassene Notarin als Gültigkeitserfordernis (Formvorschrift). OR Art. 184 ff. regelt den Kaufvertrag allgemein, OR Art. 216 ff. den Grundstückkauf insbesondere — Form, Vorvertrag, Kaufrecht, Vorkaufsrecht. OR Art. 197-210 regelt die Sachgewährleistung des Verkäufers (verdeckte Mängel, fehlende zugesicherte Eigenschaften). Eine Wegbedingung der Gewährleistung ist nach OR Art. 199 unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.
Lex Koller (BewG, SR 211.412.41): Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland beschränkt den Liegenschaftserwerb durch ausländische Personen ohne Schweizer Wohnsitz oder ohne Aufenthaltsbewilligung B/C. EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Bewilligung B oder C sind grundsätzlich gleichgestellt. Die Bewilligungspflicht prüft das kantonale Amt für Grundstückverkehr; bei Bedarf erfolgt zusätzlich eine Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz (BJ). Eine fehlende Bewilligung führt zur Nichtigkeit des Kaufvertrags und zur Rückabwicklung nach BewG Art. 26.
Hypothekar- und Bankenrecht: SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt nach BankG Art. 37 Abs. 3) für die Hypothekarfinanzierung — max. 80 Prozent Belehnungsquote, mindestens 20 Prozent Eigenkapital, davon 10 Prozent hartes Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse. Tragbarkeitsregel — kalkulatorische Wohnkosten max. 33 Prozent des Bruttoeinkommens. Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV, SR 831.411) für BVG-Vorbezug. Bankengesetz (BankG, SR 952.0) und FINMA-Aufsicht für die Hypothekarbanken.
Bau- und Planungsrecht: Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG, SR 700) und kantonale Baugesetze (Planungs- und Baugesetz Zürich, Baugesetz Bern, etc.). Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) mit Empfindlichkeitsstufen I bis IV; Liegenschaften an stark befahrenen Strassen oder bei Bahnlinien können in höhere Lärmstufen fallen, was die Wohnqualität und den Wert beeinflusst. Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) und nachgelagerte Verordnungen.
Altlasten- und Umweltrecht: Altlastenverordnung (AltlV, SR 814.680) — Kataster der belasteten Standorte (KaBA), Voruntersuchungspflicht, Sanierungspflicht. Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) für Radon-Belastungen. Asbestkataster der SUVA für Liegenschaften vor 1990. Bei Sanierungspflicht trägt grundsätzlich die Verursacherin die Kosten (Verursacherprinzip nach USG Art. 32d), bei Insolvenz oder Untergang gehen die Kosten auf die Eigentümerin über.
Notariatsrecht und Beurkundung: Kantonale Notariatsgesetze regeln die Form der öffentlichen Beurkundung — Notariatsgesetz Zürich, Notariatsgesetz Bern, Loi sur le notariat Genf. Amtsnotariat (Zürich, Schaffhausen, Basel-Stadt) durch staatliche Notariate; Freies Notariat (Bern, Solothurn, Aargau) durch freiberufliche Notarinnen mit kantonaler Zulassung. Notariatsgebühren nach kantonaler Tarifordnung — typisch 1-3 Promille des Kaufpreises (Zürich) oder fixe Tarife (Bern), in Genf bis 1,5 Prozent. Die Notariatskammer des jeweiligen Kantons führt das Register und die Aufsicht.
Steuerrecht: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) regelt den Eigenmietwert (Art. 21), den Schuldzinsenabzug (Art. 33 Abs. 1 lit. a) und die Werterhaltungskosten (Art. 32 Abs. 2). Kantonale Steuergesetze regeln den Eigenmietwert kantonal unterschiedlich. Handänderungssteuer (kantonal, Zürich keine, Bern bis 1,8 Prozent), Grundstückgewinnsteuer beim späteren Verkauf nach kantonalen Berechnungsmodellen. Vermögenssteuer auf den Steuerwert der Liegenschaft.
Stockwerkeigentum (bei Wohnungskauf): ZGB Art. 712a-712t regelt das Stockwerkeigentum — Begründung, Wertquoten, Reglement, Verwaltung, Sondernutzungsrechte, Erneuerungsfonds, Zwangsversteigerung. Reglemente bedürfen einer qualifizierten Mehrheit der Stockwerkeigentümerversammlung. Beschlüsse zu wertvermehrenden Sanierungen erfordern die Zustimmung der Mehrheit aller Stockwerkeigentümer (ZGB Art. 647d).
Datenschutz: Revidiertes Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023) und Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11) für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Käuferin und Verkäuferin durch Notariat, Bank, Maklerin, Schätzerin. Die Vorlage von forms-legal.com weist auf die einschlägigen Datenschutzbestimmungen hin und unterstützt die korrekte Handhabung. Die Handelsregister- und Grundbuchanmeldungen erfolgen elektronisch über das eidgenössische Grundbuchsystem eGRID-CH.
Häufige Fehler bei Ihrem Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210)
Beim Hauskauf in der Schweiz treten in der Praxis wiederkehrende Fehler auf, die zu erheblichen finanziellen Verlusten, rechtlichen Streitigkeiten und Wohnqualitätsproblemen führen können. Die Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste hilft, diese Fehler systematisch zu vermeiden.
Fehler 1: Verzicht auf eine professionelle Bauexpertise. Käuferinnen verlassen sich auf den optischen Eindruck und die Beschreibung der Verkäuferin oder Maklerin und verzichten auf eine SIA-zertifizierte Bauexpertise. Folge: Versteckte Mängel an Statik, Dach, Heizung oder Elektrik werden erst nach dem Kauf entdeckt; Sanierungskosten von Fr. 50'000 bis Fr. 200'000 fallen unerwartet an. Eine Bauexpertise (Kosten Fr. 1'500 bis Fr. 5'000) zahlt sich praktisch immer aus, sei es durch Identifikation von Mängeln zur Kaufpreisreduktion oder durch eine fundierte Kaufentscheidung.
Fehler 2: Tragbarkeitsberechnung mit aktuellem statt kalkulatorischem Hypothekarzins. Die SBVg-Belehnungsrichtlinien verlangen die Berechnung der Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4,5 bis 5 Prozent p.a., unabhängig vom aktuellen Marktzins. Käuferinnen, die mit dem aktuellen tieferen Marktzins rechnen, riskieren, dass die Bank die Hypothek bei der Verlängerung in einem höheren Zinsumfeld nicht mehr verlängert. Konsequenz: Notverkauf der Liegenschaft mit erheblichen Verlusten oder Zwangsversteigerung nach SchKG.
Fehler 3: Eigenkapital aus Pensionskassen-Vorbezug ohne steuerliche Optimierung. BVG-Vorbezüge nach Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV, SR 831.411) unterliegen der einmaligen Kapitalbezugssteuer, die je nach Kanton und Höhe 5 bis 12 Prozent des Vorbezugsbetrags ausmachen kann. Bei einem Vorbezug von Fr. 200'000 fallen Kapitalbezugssteuern von Fr. 10'000 bis Fr. 24'000 an. Eine Staffelung über mehrere Steuerjahre oder die Verpfändung statt Vorbezug kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Fehler 4: Versteckte Belastungen im Grundbuch übersehen. Servituten nach ZGB Art. 730 (Wegrechte, Bauverbote, Aussichtsservituten), Niessbrauchsrechte nach ZGB Art. 745 oder Wohnrechte nach ZGB Art. 776 können den Wert und die Nutzbarkeit der Liegenschaft erheblich einschränken. Käuferinnen, die den Grundbuchauszug nicht im Detail prüfen lassen, kaufen Liegenschaften mit Bauverbotsservituten, die ein geplantes Bauprojekt unmöglich machen, oder mit Wohnrechten zugunsten des Verkäufers oder Dritter, die die Vermietung oder Selbstnutzung verhindern.
Fehler 5: Lex-Koller-Bewilligung bei ausländischen Käuferinnen vergessen. Ausländische Personen ohne Schweizer Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung B/C unterliegen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41). Eine fehlende Bewilligung führt zur Nichtigkeit des Kaufvertrags und zur Rückabwicklung. Vor Vertragsabschluss ist die Bewilligungsfähigkeit zwingend beim kantonalen Amt für Grundstückverkehr zu klären.
Fehler 6: Altlasten ignoriert. Käuferinnen erwerben Liegenschaften mit historischer industrieller, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Vornutzung (Tankstellen, Werkstätten, Druckereien, Bauernhöfe mit Heizöltank) ohne Anfrage beim Kataster der belasteten Standorte (KaBA) nach Altlastenverordnung (AltlV, SR 814.680). Sanierungskosten können nach dem Verursacherprinzip nach USG Art. 32d auf die Eigentümerin übergehen, wenn die Verursacherin nicht mehr ermittelbar ist. Die Sanierungskosten können von Fr. 50'000 bis mehreren Millionen Franken reichen.
Fehler 7: Stockwerkeigentumsreglement und Erneuerungsfonds nicht geprüft. Beim Kauf einer Stockwerkeigentumswohnung nach ZGB Art. 712a wird das Reglement nicht im Detail studiert, der Stand des Erneuerungsfonds nicht erfragt und die Protokolle der letzten drei Stockwerkeigentümerversammlungen nicht eingesehen. Folge: Die Käuferin muss kurz nach Kauf erhebliche Sondereinlagen für eine bevorstehende Fassadensanierung oder Dachsanierung leisten, die im Kaufpreis nicht berücksichtigt waren.
Fehler 8: Sachgewährleistung wegbedingt ohne Prüfung von Mängeln. Verkäuferinnen schliessen die Sachgewährleistung nach OR Art. 199 vertraglich aus. Käuferinnen akzeptieren diesen Ausschluss, ohne vorher eine Bauexpertise durchgeführt zu haben. Eine arglistig verschwiegene Mängelfreiheit nach OR Art. 199 ist zwar weiterhin haftbar, der Beweis der Arglist ist aber prozessual schwierig. Die Vorlage von forms-legal.com hilft, alle Risiken vor Vertragsabschluss zu identifizieren und im Kaufvertrag entsprechend abzubilden.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 197CH official
- OR Art. 199CH official
- OR Art. 219CH official
- OR Art. 201CH official
- OR Art. 269CH official
- OR Art. 184CH official
- OR Art. 216CH official
- ZGB Art. 824CH official
- ZGB Art. 656CH official
- ZGB Art. 657CH official
- ZGB Art. 730CH official
- ZGB Art. 681CH official
- ZGB Art. 712aCH official
- ZGB Art. 745CH official
- ZGB Art. 776CH official
- ZGB Art. 971CH official
- ZGB Art. 647dCH official
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Forms Legal. (2026). Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste Schweiz (ZGB Art. 656-657, OR Art. 197-210) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/purchase-sale/hauskauf-due-diligence-checkliste-schweiz
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Eine Hauskauf-Due-Diligence-Checkliste in der Schweiz ist ein systematisches Prüfungsraster, mit dem Käuferinnen und Käufer von Wohneigentum sämtliche rechtlichen, technischen, finanziellen, energetischen und steuerlichen Risiken einer Liegenschaft vor Vertragsabschluss strukturiert prüfen. Die Checkliste umfasst sieben Hauptkategorien: rechtliche Prüfung des Grundbuchs (Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Servituten, Schuldbriefe nach ZGB Art. 824), technische Prüfung der Bausubstanz (Statik, Dach, Heizung, Elektrik nach NIN 2020), Prüfung der Energieperformance (GEAK-Energieausweis, MINERGIE-Zertifikate, kantonale Energiegesetze), Prüfung der Altlastensituation (KaBA-Kataster nach AltlV SR 814.680), zonenrechtliche Prüfung (Zonenplan, Bauordnung, Lex Koller bei ausländischen Käuferinnen nach BewG SR 211.412.41), finanzielle Tragbarkeitsprüfung (SBVg-Belehnungsrichtlinien, max. 33 Prozent Bruttoeinkommen) und steuerliche Prüfung (Eigenmietwert, Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer). Die Vorlage von forms-legal.com strukturiert alle Prüfpunkte als Ja-/Nein-Felder mit Prüfdatum und Prüfer.
Für einen Hauskauf in der Schweiz verlangen Hypothekarbanken nach SBVg-Belehnungsrichtlinien mindestens 20 Prozent Eigenkapital des Belehnungswerts (Kaufpreis oder Verkehrswert, je tiefer). Davon müssen mindestens 10 Prozent hartes Eigenkapital sein: persönliche Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen, Erbvorbezüge. Maximal 10 Prozent können aus der Pensionskasse (2. Säule/BVG) durch Vorbezug nach der Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV, SR 831.411) oder Verpfändung stammen. Säule-3a-Guthaben können für selbstbewohntes Wohneigentum ebenfalls eingesetzt werden. Beispiel: Kaufpreis Fr. 950'000 — mindestens Fr. 190'000 Eigenkapital, davon Fr. 95'000 hartes Eigenkapital. BVG-Vorbezüge unterliegen der einmaligen Kapitalbezugssteuer (5 bis 12 Prozent je nach Kanton); eine Staffelung über mehrere Steuerjahre oder die Verpfändung statt Vorbezug kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Beratung durch eine Treuhänderin der EXPERTsuisse oder eine Steuerberaterin wird empfohlen.
Lex Koller ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41). Es beschränkt den Liegenschaftserwerb durch ausländische Personen ohne Schweizer Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung B/C. EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Bewilligung B oder C sind grundsätzlich gleichgestellt mit Schweizer Bürgerinnen. Drittstaatsangehörige (z.B. aus den USA, China, Russland) ohne Schweizer Wohnsitz unterliegen der Bewilligungspflicht — die Bewilligung wird vom kantonalen Amt für Grundstueckverkehr geprüft, bei Bedarf auch vom Bundesamt für Justiz (BJ) genehmigt. Kantonale Kontingente begrenzen die Anzahl der Bewilligungen für Ferienwohnungen (insbesondere in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Berner Oberland). Ohne Bewilligung ist der Kaufvertrag nichtig nach BewG Art. 26 — Folge ist die Rückabwicklung der Eigentumsübertragung. Vor Vertragsabschluss ist die Bewilligungsfähigkeit zwingend zu klären.
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) ist der offizielle Energieausweis für Wohngebäude in der Schweiz, vergleichbar mit dem deutschen Energieausweis. Er bewertet die Energieeffizienz einer Liegenschaft auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient). GEAK Klasse A bis C ist energetisch gut; Klasse D bis E mittelmaessig; Klasse F bis G erfordert umfassende energetische Sanierung. Der GEAK ist beim Hauskauf wichtig, weil er die künftigen Energiekosten und den Sanierungsbedarf transparent macht: Eine Liegenschaft mit GEAK Klasse F oder G hat oft eine veraltete Oel- oder Gasheizung und mangelhafte Dämmung; die Sanierung kann Fr. 100'000 bis Fr. 300'000 kosten. Kantonale Energiegesetze (Zürich, Bern, Aargau, Luzern) machen Vorgaben für den Ersatz fossiler Heizungen — beim Heizungsersatz darf in einigen Kantonen kein neuer Oel- oder Gasheizkessel mehr eingebaut werden. Bei MINERGIE-, MINERGIE-P- oder MINERGIE-A-Zertifizierungen profitieren Käuferinnen oft von vergünstigten Gruen-Hypotheken und kantonalen Förderbeiträgen.
Altlasten sind belastete Standorte oder Böden, auf denen Schadstoffe aus früheren Aktivitäten (Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Deponien) verblieben sind und die Umwelt oder Gesundheit gefährden können. Die Schweiz führt das Kataster der belasteten Standorte (KaBA) nach Altlastenverordnung (AltlV, SR 814.680). Beim Hauskauf prüfen Sie die Altlastensituation durch eine Anfrage beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL Zürich, BAFU Bundesamt für Umwelt) oder beim Geoportal des Kantons. Bei Verdacht auf belastete Vornutzung (ehemalige Tankstellen, Werkstätten, Druckereien, Schreinereien, Bauernhöfe mit Heizoeltank, Kiesgruben) ist eine Voruntersuchung nach AltlV Art. 7 durch ein zertifiziertes Altlasten-Ingenieurbüro zu beauftragen. Sanierungskosten können von Fr. 50'000 bis mehreren Millionen Franken reichen. Nach dem Verursacherprinzip (USG Art. 32d) trägt grundsätzlich die Verursacherin die Kosten, bei Insolvenz oder Untergang gehen die Kosten auf die Eigentümerin über.
Die Notariats- und Grundbuchgebühren beim Hauskauf in der Schweiz variieren kantonal nach den jeweiligen Tarifordnungen. Notariatsgebühren in Zürich nach Notariatsgebührenverordnung typischerweise 1 bis 3 Promille des Kaufpreises; bei einem Kaufpreis von Fr. 1'200'000 sind das Fr. 1'200 bis Fr. 3'600. Berner Notariate berechnen nach Tarifordnung mit Stufentarif. In Genf bis zu 1,5 Prozent des Kaufpreises (Fr. 18'000 bei Fr. 1'200'000). Grundbuchgebühren des kantonalen Grundbuchamts nach kantonaler Gebührenverordnung typischerweise 1 bis 2,5 Promille des Kaufpreises (Fr. 1'200 bis Fr. 3'000 bei Fr. 1'200'000). Hinzu kommen Schuldbrief-Errichtungsgebühren bei der Hypothekenbestellung (typisch Fr. 500 bis Fr. 2'000) und Handänderungssteuern (kantonal unterschiedlich, Zürich keine, Bern bis 1,8 Prozent, Genf 3 Prozent für Erstkäuferinnen). Die Aufteilung der Gebühren zwischen Käuferin und Verkaeuferin folgt lokalem Usus oder Vertragsvereinbarung.
Die Tragbarkeit einer Hypothek in der Schweiz wird nach den SBVg-Belehnungsrichtlinien (FINMA-anerkannt nach BankG Art. 37 Abs. 3) berechnet. Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen 33 Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Berechnung: Kalkulatorischer Hypothekarzins von 4,5 bis 5 Prozent p.a. (unabhängig vom aktuellen Marktzins, um Zinsanstiegsrisiken zu berücksichtigen) plus Amortisation der 2. Hypothek (66,67 bis 80 Prozent des Belehnungswerts, Amortisation in 15 Jahren oder bis Pensionsalter 65 auf 66,67 Prozent) plus Nebenkosten (pauschal 1 Prozent des Liegenschaftswerts pro Jahr für Heizung, Wasser, Strom, Versicherungen, Unterhalt). Beispiel: Belehnungswert Fr. 950'000, Hypothek Fr. 760'000 (80 Prozent), 1. Hypothek Fr. 633'333 (66,67 Prozent, amortisationsfrei), 2. Hypothek Fr. 126'667 (Amortisation Fr. 8'444/Jahr über 15 Jahre). Kalk. Zins 5 Prozent auf Fr. 760'000 = Fr. 38'000/Jahr. Nebenkosten 1 Prozent von Fr. 950'000 = Fr. 9'500/Jahr. Gesamtkosten Fr. 55'944/Jahr. Erforderliches Bruttoeinkommen für Tragbarkeit: Fr. 169'527/Jahr.
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