Spezialvollmacht Schweiz
SPEZIALVOLLMACHT
(Einzelvollmacht gemäss OR Art. 32 ff., SR 220)
I. VOLLMACHTGEBER/IN
Name: [Name Vollmachtgeber]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum Vollmachtgeber]
AHV-Nr.: [AHV-Nummer Vollmachtgeber]
Wohnsitz: [Adresse Vollmachtgeber]
erteilt hiermit die folgende Spezialvollmacht:
II. BEVOLLMAECHTIGTE/R
Name: [Name Bevollmächtigter]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum Bevollmächtigter]
Adresse: [Adresse Bevollmächtigter]
Verhältnis zum Vollmachtgeber: [Verhältnis Bevollmächtigter]
III. VOLLMACHTSGEGENSTAND (KONKRETE BEVOLLMAECHTIGUNG)
Art der Vollmacht: [Art der Spezialvollmacht]
Der/die Bevollmächtigte ist ermächtigt, folgende konkrete Handlung(en) im Namen des/der Vollmachtgebers/in vorzunehmen:
[Konkreter Auftrag]
Zusätzliche Einschränkungen: [Einschränkungen]
Der/die Bevollmächtigte handelt ausschliesslich im Rahmen des vorstehend beschriebenen Auftrags. Alle anderen Handlungen sind nicht gedeckt.
IV. GUELTIGKEIT
Gueltig ab: [Gueltig ab]
Gueltig bis: [Gueltig bis]
Der Widerruf ist jederzeit möglich (OR Art. 34 Abs. 1). Die Vollmacht erlischt mit dem Tod oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit des/der Vollmachtgebers/in (OR Art. 35 Abs. 1).
V. ANWENDBARES RECHT
Schweizerisches Recht, insbesondere OR Art. 32-40 (Stellvertretung, SR 220).
VI. UNTERSCHRIFT
Ort: [Unterzeichnungsort]
Datum: [Unterzeichnungsdatum]
Vollmachtgeber/in (Principal)
________________
Signature
Bevollmächtigte/r - Bestätigung der Kenntnisnahme
________________
Signature
Was ist Spezialvollmacht Schweiz?
Die Spezialvollmacht ist ein in der Schweiz nach Obligationenrecht (OR) Art. 32-40 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die direkte Stellvertretung nach OR Art. 32 bildet die Grundlage: Handelt der Bevollmächtigte innerhalb der Grenzen der Spezialvollmacht und gibt das Vertretungsverhältnis gegenüber dem Vertragspartner bekannt, treffen die Rechtsfolgen des Geschäfts unmittelbar den Vollmachtgeber. Handlungen ausserhalb des Vollmachtsumfangs sind dem Vollmachtgeber gegenüber grundsätzlich nicht bindend und können nach OR Art. 38 als Geschäfte ohne Vollmacht angesehen werden.
Typische Anwendungsfälle der Spezialvollmacht in der Schweiz umfassen die Vertretung bei einer konkreten Behörde (Einwohnerkontrolle, Strassenverkehrsamt, Steueramt), den Verkauf eines bestimmten Fahrzeugs oder Gegenstands, die Unterzeichnung eines konkreten Vertrags (Mietvertrag, Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag) in Abwesenheit des Vollmachtgebers, die Prozessvollmacht für ein bestimmtes Gerichtsverfahren vor einem schweizerischen Zivilgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesgericht sowie den Empfang von Postsendungen und Einschreibebriefen bei einer konkreten Institution.
Bei einer Prozessvollmacht nach ZPO Art. 68 ist die schriftliche Form zwingend. Anwälte und professionelle Vertreter handeln regelmässig aufgrund einer Spezialvollmacht ihrer Mandanten. Für die Erteilung einer Spezialvollmacht gemäss OR Art. 34 gilt grundsätzlich Formfreiheit, ausser wenn das zugrunde liegende Rechtsgeschäft seinerseits eine besondere Form erfordert (z.B. Liegenschaftskauf nach ZGB Art. 657 und OR Art. 216).
In der Praxis wird die Spezialvollmacht in der Schweiz besonders häufig für folgende Zwecke eingesetzt: Erstens bei Abwesenheit des Vollmachtgebers — im Urlaub, auf Geschaeftsreise oder bei Krankheit — wenn ein einmaliges Rechtsgeschäft nicht aufgeschoben werden kann. Zweitens bei Fahrzeuggeschäften beim kantonalen Strassenverkehrsamt (SVA), da das SVA eine schriftliche Spezialvollmacht mit präzisen Fahrzeugdaten verlangt. Drittens bei Banktransaktionen, die ausserhalb der üblichen Kontovollmacht liegen. Viertens bei gerichtlichen Verfahren als Prozessvollmacht nach ZPO Art. 68. Fünftens bei Behördengängen, die persönliches Erscheinen verlangen, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist.
Ein entscheidendes Merkmal der Spezialvollmacht: Handlungen des Bevollmächtigten ausserhalb des bezeichneten Rahmens binden den Vollmachtgeber nicht — OR Art. 38 qualifiziert sie als Geschäfte ohne Vollmacht (Falsus-Procurator-Situation). Der gutgläubige Dritte kann in diesem Fall allenfalls den Bevollmächtigten persönlich haftbar machen. Dies macht die Spezialvollmacht zum bevorzugten Instrument, wenn nur ein begrenztes Mandat erteilt werden soll und das Missbrauchsrisiko minimiert werden muss.
Für Unternehmen empfiehlt sich die Spezialvollmacht immer dann, wenn ein Mitarbeiter oder externer Dienstleister eine konkrete, abgegrenzte Aufgabe erledigen soll, ohne Generalhandlungsvollmacht oder Prokura nach OR Art. 458 ff. zu erhalten. Die Abgrenzung zur Prokura liegt darin, dass die Prokura im Handelsregister einzutragen ist und eine handelsrechtliche Dauervollmacht darstellt, während die Spezialvollmacht ein einmaliges oder zeitlich begrenztes privates Bevollmächtigungsinstrument bleibt.
Wann brauchen Sie Spezialvollmacht Schweiz?
Eine Spezialvollmacht in der Schweiz wird immer dann benötigt, wenn eine Person eine konkrete, abgegrenzte Aufgabe an eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter delegieren möchte, ohne dieser Person eine umfassende Generalvollmacht zu erteilen.
Fahrzeuggeschäfte beim Strassenverkehrsamt: Wer ein Motorfahrzeug verkaufen oder ummelden möchte, aber nicht persönlich beim kantonalen Strassenverkehrsamt (SVA) — z.B. Strassenverkehrsamt Zürich (STVA), STRA Bern oder Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton Zug — erscheinen kann, benötigt eine Spezialvollmacht nach OR Art. 33 und SVG Art. 31 ff. Das SVA verlangt eine schriftliche Vollmacht, die den bevollmächtigten Handlungsrahmen genau beschreibt.
Vertragsunterzeichnung in Abwesenheit: Wer einen Miet-, Kauf- oder Dienstleistungsvertrag abschliessen muss, aber infolge Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Terminkonflikt nicht persönlich anwesend sein kann, erteilt einer Vertrauensperson eine Spezialvollmacht für genau dieses Geschäft. OR Art. 32 ställt sicher, dass der Vollmachtgeber unmittelbar aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet wird.
Gerichtliche Vertretung (Prozessvollmacht): Vor schweizerischen Gerichten — Zivilgerichte nach ZPO Art. 68, Verwaltungsgerichte und dem Bundesgericht — benötigen Anwälte und andere Bevollmächtigte eine schriftliche Prozessvollmacht. Die Spezialvollmacht wird für das konkrete Gerichtsverfahren erteilt und erlischt mit dessen Abschluss.
Behördengänge und Amtsstuben: Meldungen beim Einwohneramt, Anträge beim Ausweis- und Passamt, Eingaben beim kantonalen Steueramt oder Abholungen amtlicher Dokumente erfordern eine Spezialvollmacht, die die spezifische Behorde und das konkrete Anliegen benennt.
Genehmigungen und Registeränderungen: Änderungen im Handelsregister (Handelsregisteramt des jeweiligen Kantons), Grundbuchamt-Geschäfte oder Eintragungen beim Zivilstandsamt benötigen präzise Spezialvollmachten.
Internationale Transaktionen: Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland leben, benötigen häufig eine Spezialvollmacht für Bankgeschäfte, Behördengänge oder Vertragsabschlüsse in der Schweiz. Eine apostillierte Spezialvollmacht (gemäss Haager Übereinkommen von 1961) wird von schweizerischen Behörden und Banken für die im Ausland unterschriebene Vollmacht verlangt. Wohnungswechsel und Ummeldung: Wer eine Wohnung mieten, kaufen oder verlassen möchte, aber nicht persönlich erscheinen kann, erteilt einer Vertrauensperson eine Spezialvollmacht für genau dieses Geschäft.
Steuererklarungs-Vertretung: Wer das kantonale Steueramt kontaktieren, eine Steuererklärung einreichen oder einen Einspruch erheben lassen möchte, ohne selbst persönlich beim Steueramt erscheinen zu wollen oder zu können, erteilt eine Spezialvollmacht für genau diese Aufgabe. Das Steueramt des Kantons Zürich, die Steuerverwaltung des Kantons Bern und andere kantonale Steuerbehörden verlangen schriftliche Vollmachten.
Was gehört in Ihr Spezialvollmacht Schweiz?
Eine rechtsgültige Spezialvollmacht in der Schweiz muss folgende wesentliche Elemente enthalten, damit sie von Behörden, Banken, Gerichten und Vertragspartnern anerkannt wird.
Präzise Personenangaben des Vollmachtgebers: Vollständiger Legalname gemäss amtlichem Ausweis, Geburtsdatum, AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX), vollständige Wohnsitzadresse. Der Vollmachtgeber muss handlungsfähig nach ZGB Art. 12 sein.
Präzise Personenangaben des Bevollmächtigten: Vollständiger Legalname, Geburtsdatum, Adresse und Verhältnis zum Vollmachtgeber. Banken und Strassenverkehrsamter verlangen die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises des Bevollmächtigten.
Konkrete Bezeichnung des Vollmachtsgegenstands: Die Spezialvollmacht muss den bevollmächtigten Gegenstand genau und unverwechselbar beschreiben. Beispiele: Verkauf des Fahrzeugs VW Golf 8 (FIN WVWZZZ1KZ3W386752, Kontrollschild ZH 123456) zum vereinbarten Preis; Vertretung im Steuererklärungsverfahren 2025 beim Steueramt der Stadt Zürich; Unterzeichnung des Mietvertrags für das Objekt Musterstrasse 5, 8001 Zürich. Unklare oder zu weitreichende Beschreibungen können zur Ablehnung führen.
Beschränkungen und Betragslimiten: Soll der Bevollmächtigte nur bis zu einem bestimmten Betrag handeln dürfen (z.B. Verkauf nicht unter CHF 12'000.-), muss dies ausdrücklich in der Spezialvollmacht erwähnt werden. Behörden und Banken haben kein Interesse, Handlungen zu legitimieren, die über das Mandat hinausgehen.
Gueligkeitsdauer und Erloechen: Beginn- und Ablaufdatum (DD.MM.JJJJ). Alternativ: die Spezialvollmacht erlischt mit vollständiger Erledigung des bezeichneten Auftrags. Dies schützt den Vollmachtgeber vor einem fortdauernden Handlungsrahmen des Bevollmächtigten nach Abschluss des Geschäfts.
Schriftliche Form und Unterzeichnung: Schweizerische Behörden, Strassenverkehrsamter (SVA), Grundbuchamter und die meisten Gerichte verlangen eine schriftliche Spezialvollmacht mit Original-Unterschrift des Vollmachtgebers. Eine Beglaubigung der Unterschrift durch das Gemeindeamt oder ein Notariat erhoht die Beweiskraft erheblich.
forms-legal.com stellt diese Spezialvollmacht-Vorlage als Ausgangspunkt zur Verfügung. Für Liegenschaftsgeschäfte, gerichtliche Verfahren oder internationalen Einsatz empfiehlt sich die Beratung durch einen Schweizer Rechtsanwalt oder Notar.
Datierung und Ort: Datum (TT.MM.JJJJ) und Ort der Errichtung sind entscheidend, wenn mehrere Vollmachten bestehen oder deren zeitliche Reihenfolge relevant ist. Sprachversion: Die Spezialvollmacht sollte in der Amtssprache der zuständigen Behörde verfasst sein. Im zweisprachigen Kanton Freiburg etwa sind Deutsch und Französisch gleichwertig; beim SVA Kanton Wallis (zweisprachig) empfiehlt sich eine zweisprachige Vollmacht. Anzahl Ausfertigungen: Für mehrere Behörden oder Vertragspartner mehrere Originale erstellen oder beglaubigte Kopien anfertigen lassen. Original stets beim Vollmachtgeber behalten. Beglaubigungshinweis: Falls die Vollmacht eine Beglaubigung der Unterschrift erfordert (SVA, Grundbuchamt, Bezirksgericht), ist dies auszuführen, bevor die Vollmacht dem Bevollmächtigten übergeben wird. Beglaubigungen erfolgen beim Gemeindeamt, einem Notar oder dem zuständigen Konsulat. Vorzeitiger Widerruf: Jederzeit per schriftliche Erklärung an den Bevollmächtigten möglich (OR Art. 34). Den Bevollmächtigten auffordern, das Original zurückzugeben und alle Dritten (Behörden, Vertragspartner) über den Widerruf informieren. Für die SVA-Transaktion: Kopie des Fahrzeugausweises und der Versicherungsbestätigung beilegen.
Mehrstufige Bevollmächtigung: Bei Transaktionen mit mehreren Schritten (z.B. Vertragsabschluss und anschliessende Behördenmeldung) kann eine Spezialvollmacht alle Teilschritte abdecken, sofern diese explizit aufgelistet werden. Eine unklare Beschreibung führt zur Ablehnung bei der zweiten Behörde. Erläuterung zur Verwendung: Ein kurzer erklaerende Abschnitt, der den konkreten Anlass der Vollmachtserteilung beschreibt (z.B. 'Der Vollmachtgeber befindet sich aus beruflichen Gründen im Ausland und kann den Termin beim SVA nicht persönlich wahrnehmen'), schafft Glaubwürdigkeit bei Behörden.
So füllen Sie Ihr Spezialvollmacht Schweiz aus
Das korrekte Ausfullen der Spezialvollmacht erfordert präzise Angaben, damit die Vollmacht von Behörden, Banken und Vertragspartnern anerkannt wird.
Schritt 1 — Angaben zum Vollmachtgeber: Vollständigen Legalnamen gemäss Identitätskarte oder Pass eintragen. Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ. Vollständige AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX). Vollständige Wohnsitzadresse.
Schritt 2 — Angaben zum Bevollmächtigten: Vollständige Personalien der stellvertretenden Person eintragen. Verhältnis zum Vollmachtgeber angeben (z.B. Bruder, Rechtsanwalt, Mitarbeiter).
Schritt 3 — Vollmachtsgegenstand prazise beschreiben: Je genauer der Gegenstand beschrieben ist, desto weniger Spielraum bleibt für Missbrauch. Konkrete Fahrzeugnummern, Vertragsnummern, Aktenzeichen oder Adressdaten eintragen. Bei Verkaufsvollmachten: Mindestpreis und Zahlungsmodalitäten angeben.
Schritt 4 — Art der Spezialvollmacht auswählen: Behördenvertretung, Rechtsgeschäft, Prozessvollmacht, Postempfang oder sonstigen konkreten Auftrag auswählen. Jede Kategorie hat spezifische Anforderungen.
Schritt 5 — Gueligkeitsdauer festlegen: Fur einmalige Geschäfte: Ablaufdatum setzen oder angeben, dass die Vollmacht mit Erledigung des Auftrags erlischt. Für mehrmalige Geschäfte (z.B. mehrere Behördengänge): längere Laufzeit setzen.
Schritt 6 — Unterzeichnung: Vollmachtgeber unterzeichnet mit Originalunterschrift. Für erhöhte Beweiskraft: Unterschrift beim Gemeindeamt oder Notariat beglaubigen lassen. Datum und Ort der Unterzeichnung eintragen.
Schritt 7 — Beglaubigung (falls erforderlich): Wenn die zuständige Behörde (z.B. SVA, Grundbuchamt) eine beglaubigte Unterschrift verlangt, zum Gemeindeamt oder Notariat gehen und die Unterschrift des Vollmachtgebers amtlich beglaubigen lassen. Kosten: CHF 20-80 je nach Kanton. Schritt 8 — Aushgaendigung an Bevollmächtigten: Original oder beglaubigte Kopie an den Bevollmächtigten aushgändigen. Eigene Kopie für die Ablage aufbewahren. Schritt 9 — Mitteilung an relevante Stellen (optional): Falls die Vollmacht für eine bestimmte Behörde oder Bank gilt, kann vorab eine Kopie eingereicht werden, damit die Institution die Vollmacht registrieren kann. Schritt 10 — Widerruf nach Erledigung: Sobald das bezeichnete Geschäft erledigt ist, schriftlich widerrufen und das Original vom Bevollmächtigten zurückfordern (OR Art. 34 Abs. 1).
Schritt 5a — Beschränkungen nach Wert oder Zeit festlegen: Falls der Bevollmächtigte nur bis zu einem bestimmten Betrag handeln darf (z.B. Mindestpreis CHF 18'000.- beim Fahrzeugverkauf), diesen Betrag explizit eintragen. Bei zeitkritischen Geschäften ein Ablaufdatum setzen, das noch ausreichend Puffer für die Erledigung lässt (z.B. 60 Tage ab Datum der Vollmacht). Schritt 6a — Kopie an Behörde senden (präverifikation): Einige Behörden (SVA ZH, Grundbuchamt) erlauben es, eine Kopie der Vollmacht vorab per E-Mail oder Fax einzureichen, damit deren Gültigkeit vorab geprüft werden kann.
Rechtliche Anforderungen für Spezialvollmacht Schweiz
Die Spezialvollmacht in der Schweiz unterliegt nach OR Art. 34 grundsätzlich keiner Formvorschrift — sie kann mündlich, schriftlich oder in anderer Form erteilt werden. Schweizer Behörden und Banken verlangen jedoch stets eine schriftliche Vollmacht mit Original-Unterschrift.
Formzwang beim zugrundeliegenden Rechtsgeschäft: Wenn das Grundgeschaeft, für das die Spezialvollmacht erteilt wird, seinerseits eine besondere Form erfordert, muss auch die Vollmacht diese Form einhalten (Formakzessorietät). Beim Liegenschaftskauf nach ZGB Art. 657 und OR Art. 216 muss die Vollmacht selbst öffentlich beurkundet sein (BGE 99 II 159). Eintragungen im Handelsregister erfordern beglaubigte Unterschriften. Beim Erbvertrag nach ZGB Art. 512 ist öffentliche Beurkundung zwingend.
Prozessvollmacht nach ZPO Art. 68: Vor schweizerischen Gerichten (Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichte) benötigen Bevollmächtigte eine schriftliche Prozessvollmacht. Das Gericht kann diese jederzeit einfordern. Anwälte müssen ihre Vollmacht auf Verlangen des Gerichts vorlegen (ZPO Art. 68 Abs. 3).
Strassenverkehrsamt (SVA): Kantonale Strassenverkehrsamter verlangen eine schriftliche Spezialvollmacht für Halterübertragungen, Abmeldungen und sonstige Administrativmassnahmen. Das SVA prüft die Vollmacht gemäss SVG (SR 741.01) und VZV (SR 741.51).
Handlungsfähigkeit: Der Vollmachtgeber muss bei Erteilung der Spezialvollmacht handlungsfähig im Sinne von ZGB Art. 12 und urteilsfähig nach ZGB Art. 16 sein. Die Urteilsfähigkeit ist Voraussetzung für eine rechtsgültige Vollmachtserteilung.
Handelsregisterrechtliche Anforderungen: Für Eintragungen im Handelsregister (Handelsregisträmter der Kantone) ist eine beglaubigte Unterschrift des Zeichnungsberechtigten erforderlich. Eine Spezialvollmacht für Handelsregistereintragungen muss den gesetzlichen Anforderungen der Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411) entsprechen. Grenzüberschreitende Gültigkeit: Für die internationale Verwendung einer schweizerischen Spezialvollmacht (z.B. in Deutschland, Österreich, Frankreich) ist eine Apostille gemäss dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 (SR 0.172.030.4) erforderlich. Die Apostille wird von der zuständigen Kantonsbeheroede ausgestellt. Datenschutz: Die Spezialvollmacht enthält Personendaten (AHV-Nummer, Adresse) und unterliegt dem revidierten Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG, SR 235.1, in Kraft ab 01.09.2023).
Frist bei Prozessvollmacht (ZPO Art. 68): Im Gerichtsverfahren kann das Gericht eine Nachfrist setzen, innerhalb derer die schriftliche Prozessvollmacht nachzureichen ist. Wird die Frist nicht eingehalten, kann das Gericht die Vertretungshandlungen des Bevollmächtigten als ungueltieg behandeln und Fristen versäumt erklaren (ZPO Art. 148). Internationaler Einsatz: Für den Einsatz einer Schweizer Spezialvollmacht in einem anderen Haager-Apostille-Land gemäss dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 (SR 0.172.030.4) ist eine Apostille der zuständigen Kantonskanzlei erforderlich. Die Apostille bestaaetigt die Echtheit der Unterschrift des Schweizer Notars oder Beamten.
Häufige Fehler bei Ihrem Spezialvollmacht Schweiz
Häufige Fehler bei Schweizer Spezialvollmachten führen zur Ablehnung durch Behörden oder zur rechtlichen Unwirksamkeit.
Fehler 1 — Zu vage Vollmachtsumschreibung: Beschreibungen wie 'alle Fahrzeugangelegenheiten' oder 'sämtliche Behördengänge' entsprechen einer Generalvollmacht, nicht einer Spezialvollmacht. Behörden und Banken verlangen bei Spezialvollmachten präzise Angaben zum konkreten Auftrag.
Fehler 2 — Fehlende Fahrzeug- oder Aktenangaben: Bei Fahrzeugvollmachten für das Strassenverkehrsamt fehlt häufig die Fahrgestellnummer (FIN) oder das Kontrollschild. Ohne diese Angaben kann die Vollmacht nicht eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden.
Fehler 3 — Keine Gueligkeitsbeschraenkung: Eine Spezialvollmacht ohne Ablaufdatum kann missbraucht werden. Nach Erledigung des konkreten Auftrags sollte die Vollmacht entweder automatisch erloeschen oder ein Ablaufdatum gesetzt werden.
Fehler 4 — Fehlende Beglaubigung bei Behörden: Kantonale Strassenverkehrsamter (SVA), Grundbuchamter und viele Gemeindebehorden verlangen eine beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers. Eine unbeglaubigte Vollmacht wird gelegentlich abgelehnt.
Fehler 5 — Falscher Vollmachtstyp für Liegenschaften: Eine einfache schriftliche Spezialvollmacht genügt für Liegenschaftsgeschäfte nicht. Kaufverträge über Grundstücke müssen nach ZGB Art. 657 öffentlich beurkundet werden, und die Vollmacht dafür ebenfalls.
Fehler 6 — Keine Kopie beim Vollmachtgeber: Wenn der Bevollmächtigte das einzige Exemplar erhält und missbraucht oder verliert, hat der Vollmachtgeber keinen Nachweis. Immer eigene Kopie aufbewahren. Fehler 7 — Vollmacht in falscher Sprache: Eine deutschsprachige Vollmacht wird von einem französischsprachigen Gericht oder einer wallisischen Behörde möglicherweise nicht akzeptiert. Immer in der Amtssprache der zuständigen Behörde formulieren oder eine beglaubigte Übersetzung beilegen. Fehler 8 — Kein Widerruf nach Erledigung: Nach Erledigung des konkreten Auftrags bleibt die Vollmacht ohne ausdrücklichen Widerruf gültig. Dies kann zu späterem Missbrauch führen. Immer schriftlich widerrufen und das Original zurückfordern.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 32CH official
- OR Art. 38CH official
- OR Art. 34CH official
- OR Art. 216CH official
- OR Art. 458CH official
- OR Art. 33CH official
- ZGB Art. 657CH official
- ZGB Art. 12CH official
- ZGB Art. 512CH official
- ZGB Art. 16CH official
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Forms Legal. (2026). Spezialvollmacht Schweiz (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/estate-planning/power-of-attorney/spezialvollmacht-schweiz
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Der wesentliche Unterschied liegt im Umfang der erteilten Bevollmächtigung. Die Generalvollmacht nach OR Art. 33 ermächtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme sämtlicher Rechtshandlungen und Verwaltungsakte im Namen des Vollmachtgebers — sie ist umfassend und nicht auf bestimmte Geschäfte beschränkt. Die Spezialvollmacht (auch Einzelvollmacht) beschränkt den Bevollmächtigten ausdrücklich auf den konkret bezeichneten Vollmachtsgegenstand. Handlungen ausserhalb des beschriebenen Rahmens sind nach OR Art. 38 als Geschäfte ohne Vollmacht zu behandeln und binden den Vollmachtgeber grundsätzlich nicht. In der Praxis wird die Spezialvollmacht bevorzugt, wenn nur ein einmaliges Geschäft oder eine abgegrenzte Aufgabe erledigt werden soll — z.B. der Verkauf eines bestimmten Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt Kanton Zürich oder die Unterzeichnung eines Mietvertrags für eine bestimmte Liegenschaft. Die Generalvollmacht bietet mehr Flexibilität, erfordert aber ein besonderes Vertrauensverhältnis und ein erhöhtes Missbrauchsrisiko.
Die Anforderungen variieren je nach Kanton. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (STRA) Zürich, das Strassenverkehrsamt Bern (STVA Bern) und andere kantonale SVA verlangen in der Regel eine schriftliche Spezialvollmacht mit Original-Unterschrift des Fahrzeughalters. Viele Kantone verlangen zusätzlich eine Beglaubigung der Unterschrift durch das Gemeindeamt (Gemeindeverwaltung) oder ein Notariat. Die Vollmacht muss das Fahrzeug eindeutig identifizieren (Fahrgestellnummer FIN, Kontrollschild, Marke/Modell) und die bevollmächtigte Handlung präzise beschreiben (z.B. Abmeldung, Ummeldung auf neuen Halter, Unterzeichnung der Haltererklärung nach VZV Art. 6). Es empfiehlt sich, vorab das zuständige kantonale SVA zu kontaktieren, um die spezifischen Anforderungen abzuklären, da diese kantonal unterschiedlich sind.
Die Gueligkeitsdauer einer Spezialvollmacht in der Schweiz richtet sich nach dem, was in der Vollmacht angegeben wird. Wird kein Ablaufdatum genannt, gilt die Spezialvollmacht bis zum Widerruf durch den Vollmachtgeber (OR Art. 34 Abs. 1). Wird ein Ablaufdatum gesetzt, erlischt die Vollmacht automatisch an diesem Datum. In der Praxis empfiehlt es sich, bei Spezialvollmachten entweder ein konkretes Ablaufdatum zu setzen (z.B. 3 oder 6 Monate) oder ausdrucklich zu vermerken, dass die Vollmacht mit vollständiger Erledigung des bezeichneten Auftrags erlischt. Letzteres schützt den Vollmachtgeber vor einem fortdauernden Handlungsrahmen des Bevollmächtigten nach Abschluss des Geschäfts. Unabhaengig von der vereinbarten Dauer erlischt die Spezialvollmacht nach OR Art. 35 Abs. 1 mit dem Tod oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers.
Ja, die sogenannte Prozessvollmacht ist eine Form der Spezialvollmacht für die Vertretung in einem bestimmten Gerichtsverfahren. Gemäss ZPO Art. 68 können Parteien vor schweizerischen Zivilgerichten grundsätzlich durch einen beruflichen Vertreter (in der Regel einen Rechtsanwalt) oder eine andere Person mit Handlungsfähigkeit vertreten werden. Die Prozessvollmacht muss schriftlich erteilt werden und das konkrete Verfahren eindeutig bezeichnen (Aktenzeichen, Parteien, zuständiges Gericht). Der Bevollmächtigte kann für das betreffende Verfahren alle Prozesshandlungen vornehmen, es sei denn, die Vollmacht schliesst bestimmte Handlungen ausdrücklich aus. Anwälte haben nach Art. 68 Abs. 3 ZPO auf Verlangen des Gerichts ihre Vollmacht vorzulegen. Bei Unterlassen können Fristen und Rechte verfallen.
Handelt der Bevollmächtigte ausserhalb der in der Spezialvollmacht bezeichneten Grenzen, kommt OR Art. 38 zur Anwendung (Geschäfte ohne Vollmacht). Solche Handlungen sind dem Vollmachtgeber gegenüber grundsätzlich nicht bindend. Der Vollmachtgeber kann die Genehmigung dieser Handlungen verweigern. Die Gegenseite hat dann keinen Anspruch gegen den Vollmachtgeber, sondern allenfalls gegen den Bevollmächtigten persönlich (Handeln ohne Vollmacht nach OR Art. 38 Abs. 2). Ausnahmen bestehen beim Vertrauensschutz: Hat der Vollmachtgeber den Anschein einer weitergehenden Vollmacht erzeugt und durfte der Dritte darauf vertrauen, kann der Vollmachtgeber nach OR Art. 33 Abs. 3 dennoch verpflichtet werden (Scheinvollmacht / Duldungsvollmacht). Deshalb sollte die Spezialvollmacht präzise und unmissverständlich formuliert sein.
Ja, für den Empfang eingeschriebener Postsendungen (Einschreiben) bei der Schweizerischen Post (Post CH AG) kann eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht muss die bevollmächtigte Person (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse) eindeutig bezeichnen und angeben, für welche Art von Sendungen sie gilt (z.B. alle Einschreiben des Vollmachtgebers bei der Post-Filiale Hauptpost Zürich, Kasernenstrasse 95-97). Die Post hat eigene Formulare für Postvollmachten (Post-Vollmachtsformular), die direkt bei der Filiale oder auf der Post-Website erhaltlich sind. Diese banken- oder institutionsspezifischen Formulare werden in der Regel den eigenen Formularen bevorzugt. Für stationaere Postvollmachten (langfristige Bevollmächtigung einer anderen Person am Wohndomizil) gibt es eine speziell Post-Vollmacht.
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