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KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG)

KMU-Nachfolge-Vertrag (OR Art. 184, FusG)

Parteien und Präambel

KMU-NACHFOLGE-VERTRAG

Verkäufer: [Verkaeufer Name], [Verkaeufer Adresse] Käufer: [Kaeufer Name], [Kaeufer Adresse] (gemeinsam die Parteien)

betreffend die Übertragung von [Anteile Anzahl] [Anteile Typ] ([Anteile Prozent]% des Kapitals) der [Ziel Firma], Sitz [Ziel Sitz], UID [Ziel Uid] (die Zielgesellschaft)

Präambel: Die Parteien beabsichtigen mit diesem KMU-Nachfolge-Vertrag die Übertragung der Beteiligung an der Zielgesellschaft im Rahmen einer geordneten Unternehmensnachfolge gemäss OR Art. 184 ff. (Kaufvertrag), Fusionsgesetz (FusG, SR 221.301) und ZGB Art. 470 ff. (Erbrecht). Die Transaktion erfolgt als [Transaktionsstruktur].

Kaufpreis und Mechanismus

Art. 1 — Kaufpreis Festpreis: Fr. [Kaufpreis Fest].– (Schweizer Franken) Earn-Out vereinbart: [Earn Out] Earn-Out-Maximalbetrag: Fr. [Earn Out Betrag].– über [Earn Out Periode] Jahre Der Festpreis wird beim Closing gegen Übergabe der Anteile auf das Treuhandkonto bei einem Schweizer Notar oder einer Schweizer Bank überwiesen. Der Earn-Out wird nach Ablauf jedes Geschäftsjahres innerhalb der Earn-Out-Periode auf Basis der EBITDA-Berechnung gemäss Schweizer GAAP FER ermittelt und 30 Tage nach Vorlage der geprüften Jahresrechnung ausbezahlt.

Garantien (Representations and Warranties)

Art. 2 — Garantien des Verkäufers Der Verkäufer gibt gegenüber dem Käufer folgende Garantien ab: (a) Fundamentale Garantien: Eigentum an den Anteilen, korrekte Kapitalisierung, Vertragsbefugnis, Solvenz. (b) Operative Garantien: Richtigkeit der Bilanz, Fehlen wesentlicher Steuernachforderungen, ordnungsgemässe Pensionskassenverbuchung, Eigentum an IP-Rechten, Einhaltung von KG, GwG und DSG. (c) Steuergarantien: Vollständige Erfüllung der Steuerpflichten der Zielgesellschaft.

Art. 3 — Indemnity-Mechanismus Cap für generelle Garantien: [Cap Generell]% des Kaufpreises Cap für fundamentale Garantien: [Cap Fundamental]% des Kaufpreises Time-Limit für generelle Garantien: [Time Limit Generell] Monate ab Closing Time-Limit für Steuergarantien: [Time Limit Steuern] Jahre ab Closing De Minimis-Schwelle: Fr. [De Minimis].– Threshold/Basket: [Threshold]% des Kaufpreises Schäden unter der De Minimis-Schwelle werden nicht ersetzt. Erst nach Überschreitung des Threshold/Basket greift der Schadenersatzanspruch in vollem Umfang ab dem ersten Franken.

Übergang und Schlussbestimmungen

Art. 4 — Wettbewerbsverbot des Verkäufers Der Verkäufer verpflichtet sich, während [Wettbewerbsverbot] Monaten ab Closing nicht in den geschäftlichen Bereich der Zielgesellschaft zu konkurrieren. Geltungsbereich: Schweiz. Sanktion bei Verletzung: Konventionalstrafe von 20% des Festpreises pro Verstoss, ergänzend Schadenersatz nach OR Art. 97.

Art. 5 — Übergangsmandat Der Verkäufer verpflichtet sich, während [Uebergangsmandat] Monaten ab Closing als Berater der Zielgesellschaft zur Verfügung zu stehen, mit angemessener Vergütung gemäss separatem Beratervertrag.

Art. 6 — Steuerneutralität nach FusG Die Parteien streben die Steuerneutralität gemäss FusG Art. 8 und FusG Art. 24 sowie DBG Art. 19 und StHG Art. 8 an. Die Sperrfrist von fünf Jahren nach FusG Art. 24 Abs. 3 ist zu beachten.

Art. 7 — Anwendbares Recht und Schiedsklausel Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht (IPRG Art. 116). Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht nach den Swiss Rules of International Arbitration der Swiss Chambers' Arbitration Institution (SCAI) mit Sitz in Zürich entschieden.

Ort und Datum: [Ziel Sitz], [Vertragsdatum]

Verkäufer

________________

Signature

Käufer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG)?

Der KMU-Nachfolge-Vertrag ist ein in der Schweiz nach Obligationenrecht (OR, SR 220) Art. 184 ff. (Kaufvertrag) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Er regelt die Pflichten der Parteien, die Gegenleistung, die Laufzeit und die Rechte bei Pflichtverletzung.

In der Schweiz stehen über 75'000 KMU vor einer Nachfolgeregelung in den nächsten zehn Jahren, so Schätzungen von economiesuisse und der Schweizer Wirtschaftsprüfer (EXPERTsuisse). Ein KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz unterscheidet drei Grundvarianten: Family Buy-Out (FBO) bei familieninterner Nachfolge, Management Buy-Out (MBO) bei interner Nachfolge durch das bisherige Kader und Management Buy-In (MBI) bei externer Nachfolge durch eine Drittperson. Jede Variante hat eigene rechtliche, steuerliche und finanzielle Konsequenzen.

Der KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz unterscheidet zwei zentrale Transaktionsstrukturen, die jede Nachfolgeregelung prägen. Beim Asset Deal werden einzelne Aktiven (Maschinen, Inventar, Verträge, Liegenschaften, Marken) und Passiven gemäss OR Art. 184 ff. einzeln übertragen — jeder Vertragsübergang erfordert die Zustimmung der Gegenpartei nach OR Art. 181 (Schuldübernahme). Der Asset Deal eignet sich für Käufer, die nur bestimmte Geschäftsbereiche übernehmen oder unentdeckte Risiken aus der Vergangenheit ausschliessen wollen. Beim Share Deal hingegen wird die rechtliche Hülle (AG oder GmbH) komplett übertragen, und alle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten gehen automatisch auf den Käufer über. Der Share Deal ist einfacher in der Abwicklung, birgt aber das Risiko historischer Verbindlichkeiten.

Die Steuerneutralität nach FusG (Umstrukturierung) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerlich neutrale Übertragung von Beteiligungen. Nach FusG Art. 8 und FusG Art. 24 sowie DBG Art. 19 und StHG Art. 8 können Umstrukturierungen ohne sofortige Auslösung der Einkommensteuer auf stille Reserven durchgeführt werden, wenn die Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht und die übernommenen Aktiven zu den bisherigen Buchwerten weitergeführt werden. Eine solche Regelung ist insbesondere bei der Schaffung einer Holding-Struktur vor dem Verkauf relevant — der spätere Anteilsverkauf aus der Holding kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein (steuerfreier Kapitalgewinn nach DBG Art. 16 Abs. 3).

Die Schweizer KMU-Förderlandschaft unterstützt Nachfolgeregelungen durch verschiedene Institutionen. Switzerland Global Enterprise berät bei internationalen Nachfolgen, Innosuisse fördert innovative Nachfolgemodelle, ICT Switzerland unterstützt Tech-KMU bei der Übergabe und kantonale Wirtschaftsförderungen vermitteln Nachfolger. Die Genossenschaft Schweizer KMU-Nachfolge und private Plattformen wie companymarket.ch oder business-transaction.ch bieten Marktplätze für KMU-Käufe. Schweizer Banken (UBS, Raiffeisen, Kantonalbanken) bieten spezialisierte Nachfolgefinanzierungen mit Earn-Out-Modellen, Verkäuferdarlehen und Mezzanine-Kapital.

Der KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz wird typischerweise nach einer Letter of Intent (LOI) und einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung verhandelt. Er enthält den eigentlichen Kaufpreis (oft mit Earn-Out-Komponenten an die zukünftige Performance gekoppelt), Garantien (Representations and Warranties) zu Bilanz, Steuern, Mitarbeitern und IP, einen Indemnity-Mechanismus mit Caps, De-Minimis-Schwellen und Threshold/Basket sowie Übergangsklauseln zur Mitwirkung des Verkäufers nach Closing. Bei Familiennachfolgen wird zusätzlich oft eine Schenkungs- oder gemischte Schenkungsstruktur gewählt (ZGB Art. 626 — Ausgleichungspflicht; ZGB Art. 522 — Pflichtteil), wodurch erbrechtliche Ansprüche der übrigen Erben zu berücksichtigen sind.

Wann brauchen Sie KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG)?

Der KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz wird in mehreren rechtlich und wirtschaftlich klar definierten Konstellationen zur tragenden Vereinbarung der Unternehmensübergabe.

Erste Situation — Familiennachfolge mit erbrechtlicher Komponente: Wenn der bisherige Inhaber eines Familienunternehmens das Aktienpaket oder die Stammanteile an Sohn, Tochter oder Enkelkind überträgt, regelt der KMU-Nachfolge-Vertrag den Kaufpreis (häufig zu einem Familienpreis unter Marktwert), die Schenkungskomponente nach ZGB Art. 626 (Ausgleichungspflicht) und die Pflichtteilsansprüche weiterer Erben gemäss ZGB Art. 470 ff. und ZGB Art. 522. Ohne saubere vertragliche Regelung drohen jahrelange Erbschaftsstreitigkeiten zwischen den Geschwistern.

Zweite Situation — Management Buy-Out (MBO) durch das bestehende Kader: Wenn ein langjähriger Geschäftsführer oder ein Führungsteam das Unternehmen vom Inhaber übernimmt, stellt der KMU-Nachfolge-Vertrag die finanzielle Struktur sicher (Verkäuferdarlehen, Earn-Out, Bankfinanzierung) und enthält Wettbewerbsverbote des Verkäufers nach OR Art. 340 ff. (sinngemäss) sowie Übergangsmandate für die ersten 6–24 Monate.

Dritte Situation — Management Buy-In (MBI) durch externe Käufer: Bei der Übernahme durch eine externe Drittperson — oft einen Branchenkenner mit eigener Geschäftserfahrung — regelt der KMU-Nachfolge-Vertrag besonders detaillierte Garantien (Representations and Warranties) zu Bilanzwerten, ausstehenden Verbindlichkeiten, Steuern und IP, einen umfassenden Indemnity-Mechanismus und einen mehrstufigen Earn-Out, da die Information über das Zielunternehmen für den externen Käufer schwerer zugänglich ist.

Vierte Situation — Verkauf an Finanzinvestoren oder Private Equity: Wenn ein KMU an einen institutionellen Finanzinvestor (Private Equity, Family Office) verkauft wird, enthält der KMU-Nachfolge-Vertrag in der Schweiz typischerweise einen W&I-Versicherungsanhang (Warranty and Indemnity Insurance), eine Locked-Box-Klausel zum festen Kaufpreis ab einem definierten Stichtag, eine MAC-Klausel (Material Adverse Change) und eine umfassende Schiedsklausel nach Swiss Rules of International Arbitration.

Fünfte Situation — Strategischer Verkauf an Branchenkonkurrenten: Bei der Übernahme durch einen Wettbewerber sind kartellrechtliche Aspekte nach dem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG, SR 251) zu berücksichtigen. Ab Schwellenwerten von CHF 500 Millionen Umsatz weltweit ist eine Anmeldung bei der Wettbewerbskommission (WEKO) erforderlich. Der KMU-Nachfolge-Vertrag enthält in solchen Fällen aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent) zur kartellrechtlichen Freigabe.

Sechste Situation — Notfall-Nachfolge bei plötzlicher Erkrankung oder Tod des Inhabers: Verfügt der Inhaber nicht über einen Notfallplan, kann eine Notfall-Nachfolge nach ZGB Art. 470 ff. (Erbrecht) oder über eine vorbereitete Patientenverfügung mit Vollmacht für die Geschäftsführung (ZGB Art. 360 ff.) abgewickelt werden. Der KMU-Nachfolge-Vertrag wird in solchen Fällen oft im Rahmen einer Erbteilung oder durch einen erbrechtlichen Vertrag (Erbverzicht, Erbverkauf) abgeschlossen.

Bei jeder dieser Konstellationen kommen zusätzliche Spezialthemen ins Spiel: Wettbewerbsverbote des Verkäufers (typisch 24-36 Monate, geografisch begrenzt), Mitwirkungs- und Übergangsklauseln (Übergangsmandat 6-24 Monate), Schutzklauseln für Schlüsselpersonal (Retention-Boni, Lock-up der Geschäftsführer), Geheimhaltungsvereinbarungen über die Transaktion und steueroptimierte Strukturen. Der KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz schafft die rechtssichere Grundlage für all diese Aspekte.

Was gehört in Ihr KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG)?

Der KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz enthält folgende rechtlich und wirtschaftlich tragende Kernelemente.

Parteien und Transaktionsstruktur: Vollständige Angaben zu Verkäufer (Name, Wohnsitz oder Sitz, UID), Käufer (Name, Wohnsitz, UID, Finanzierungsstruktur) und Zielgesellschaft (Firma, Sitz, UID, Aktienkapital, Anzahl der Aktien oder Stammanteile). Festlegung der Transaktionsstruktur als Asset Deal nach OR Art. 184 ff. (Übertragung einzelner Aktiven) oder als Share Deal (Übertragung des gesamten Aktien- oder Stammanteilspaketes). Bei einer kombinierten Struktur sind beide Komponenten separat zu regeln.

Kaufpreis und Kaufpreismechanismus: Festlegung des Kaufpreises in CHF mit klarer Aufteilung in Festpreis und Earn-Out-Komponenten. Der Earn-Out wird typischerweise an EBITDA-Ziele über 1–3 Jahre gekoppelt, mit klaren Abrechnungsmechanismen (Bestätigung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, oft EXPERTsuisse-Mitglieder) und Streiterledigung über Schiedsgutachter. Alternative Mechanismen: Locked-Box (fester Kaufpreis ab definiertem Stichtag, mit Closing-Bilanz) oder Completion Accounts (Anpassung des Kaufpreises an die effektive Bilanz am Closing-Tag). Verkäuferdarlehen (Vendor Loan) und Mezzanine-Finanzierungen sind festzulegen.

Garantien (Representations and Warranties): Umfassender Garantienkatalog des Verkäufers zu Bilanzwerten (Aktiven, Passiven, stille Reserven), Steuern (keine Steuerstreitigkeiten oder Nachforderungen), Mitarbeitern (Lohnverpflichtungen, Pensionskasse, Boni), Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, BVG), Verträgen (keine Change-of-Control-Klauseln, keine wesentlichen Vertragsverletzungen), IP (Eigentum an Marken, Patenten, Know-how) und Compliance (keine Verstösse gegen GwG, KG, Datenschutzgesetz DSG SR 235.1).

Indemnity-Mechanismus: Schadenersatzanspruch des Käufers bei Garantieverletzung mit klaren Caps (typisch 10–25 % des Kaufpreises bei generellen Garantien, 100 % bei fundamentalen Garantien wie Title und Capitalisation), Time-Limits (12–36 Monate für generelle Garantien, 7–10 Jahre für Steuern), De Minimis-Schwelle (typisch CHF 25'000 bis CHF 50'000 — Schäden unter dieser Schwelle werden nicht ersetzt) und Threshold/Basket (typisch 0,5–1,5 % des Kaufpreises — erst ab Überschreitung greift der Anspruch).

Aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent): Bedingungen, die zwischen Signing und Closing erfüllt sein müssen — typisch Zustimmung der WEKO bei kartellrelevanten Transaktionen, Zustimmung der Bank bei Schuldnerwechsel, Vorliegen einer aktuellen Wirtschaftsprüfung, Beschluss der Generalversammlung bei Statutenänderung, Verzicht auf Vorkaufsrechte anderer Aktionäre. Eintritt einer MAC-Klausel (Material Adverse Change) zwischen Signing und Closing kann den Käufer vom Vertrag entbinden.

Übergangsklauseln und Mitwirkung des Verkäufers: Mitwirkung des Verkäufers nach Closing als Beirat, Berater oder Geschäftsführer für 6–24 Monate, mit klarer Vergütungsstruktur. Wettbewerbsverbot des Verkäufers (typisch 24–36 Monate, geografisch auf die Schweiz oder auf bestimmte Kantone begrenzt) nach OR Art. 340 ff. sinngemäss. Abwerbungsverbot (Non-Solicitation) gegenüber Mitarbeitern und Kunden. Geheimhaltungsverpflichtung über Geschäftsgeheimnisse.

Steuerliche Strukturierung: Klarstellung der Steuerneutralität nach FusG, ggf. Holding-Struktur vor dem Verkauf zur Erzielung eines steuerfreien Kapitalgewinns nach DBG Art. 16 Abs. 3. Bei Familiennachfolge: Berücksichtigung der Ausgleichungspflicht nach ZGB Art. 626 und der Pflichtteile nach ZGB Art. 522. Steuerliche Erklärungen des Verkäufers zur Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.

Schiedsklausel und anwendbares Recht: Schweizer Recht als anwendbares Recht (IPRG Art. 116). Schiedsklausel nach Swiss Rules of International Arbitration (Swiss Chambers' Arbitration Institution SCAI in Genf oder Zürich) oder ICC-Schiedsgericht. forms-legal.com bietet diesen KMU-Nachfolge-Vertrag als professionelle Vorlage zur Anpassung an die individuelle Transaktionssituation an. Bei komplexen M&A-Transaktionen ist die Begleitung durch einen spezialisierten Schweizer M&A-Anwalt und einen Steuerberater (idealerweise EXPERTsuisse-zertifiziert) zwingend.

Closing-Mechanik: Festlegung des Closing-Datums, Closing-Liste mit allen zu übertragenden Dokumenten (Aktienurkunden, Stammanteilszertifikate, Aktienbuch, Geschäftsbücher, Verträge, Patente, Marken, Domains), Übergabe von Schlüsseln und Codes, Kaufpreiszahlung über Treuhandkonto bei Schweizer Notar oder Bank. Bei Share Deal: Eintrag des Käufers im Aktienbuch nach OR Art. 686 oder im Stammanteilsregister der GmbH. Bei Asset Deal: einzelne Vertragsübernahmen nach OR Art. 181 mit Zustimmung der jeweiligen Vertragsparteien.

So füllen Sie Ihr KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG) aus

Den KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz erstellen Sie idealerweise nach einer strukturierten Vorgehensweise mit klar definierten Phasen.

Schritt 1 — Letter of Intent (LOI) abschliessen: Bevor der eigentliche KMU-Nachfolge-Vertrag verhandelt wird, halten Verkäufer und Käufer die Eckdaten in einer Absichtserklärung (LOI) fest — geplanter Kaufpreis (Range), Transaktionsstruktur (Asset oder Share Deal), Zeitplan, Exklusivitätsfrist (typisch 60–120 Tage), Geheimhaltungspflicht und vorbehaltener Due-Diligence-Vorbehalt. Der LOI ist meist nicht bindend, mit Ausnahme der Klauseln zu Geheimhaltung, Exklusivität und Kostenverteilung.

Schritt 2 — Due Diligence durchführen: Der Käufer führt eine umfassende Due Diligence durch — Financial DD (Bilanz, GuV, Cashflow), Tax DD (Steuern, Sozialversicherungen), Legal DD (Verträge, Compliance, Litigation), Commercial DD (Markt, Kunden, Wettbewerber), HR DD (Mitarbeiter, Pensionskasse) und IT/IP DD. Die DD wird typisch in einem virtuellen Datenraum (VDR) abgewickelt. Auf Basis der DD werden Garantien des Verkäufers und Disclosure Letters konkretisiert.

Schritt 3 — Parteien und Zielgesellschaft erfassen: Tragen Sie vollständige Angaben aller Parteien (Verkäufer, Käufer, ggf. Treuhänder, ggf. Banken) und der Zielgesellschaft (Firma, Sitz, UID, Aktien- oder Stammkapital) ein. Holen Sie aktuelle Handelsregisterauszüge ein.

Schritt 4 — Kaufpreis und Kaufpreismechanismus festlegen: Definieren Sie den Festpreis in CHF, die Earn-Out-Komponenten mit klaren Berechnungsgrundlagen (EBITDA-Definition nach Schweizer GAAP FER oder IFRS), die Earn-Out-Periode und den Streiterledigungsmechanismus für die Earn-Out-Berechnung. Wählen Sie zwischen Locked-Box-Mechanismus oder Completion Accounts. Regeln Sie ein etwaiges Verkäuferdarlehen mit Zinssatz, Tilgungsplan und Sicherheiten.

Schritt 5 — Garantien und Indemnity konfigurieren: Erstellen Sie den Garantienkatalog (Representations and Warranties) für Bilanz, Steuern, Mitarbeiter, IP, Verträge, Compliance und Umweltschutz. Legen Sie die Caps fest (typisch 10–25 % des Kaufpreises bei generellen Garantien, 100 % bei fundamentalen Garantien), die Time-Limits (12–36 Monate generell, 7–10 Jahre für Steuern), die De Minimis-Schwelle (CHF 25'000–50'000) und das Threshold/Basket (0,5–1,5 % des Kaufpreises). Erstellen Sie einen Disclosure Letter mit allen vom Verkäufer offengelegten Risiken.

Schritt 6 — Aufschiebende Bedingungen definieren: Listen Sie alle Conditions Precedent auf (WEKO-Freigabe, Bankenzustimmung, Verzicht auf Vorkaufsrechte, GV-Beschluss). Legen Sie die Long-Stop-Date fest, ab dem das Geschäft platzen kann, wenn Bedingungen nicht erfüllt sind.

Schritt 7 — Übergangsklauseln vereinbaren: Vereinbaren Sie die Mitwirkung des Verkäufers (Übergangsmandat 6–24 Monate, Vergütung), das Wettbewerbsverbot (24–36 Monate, geografische Reichweite), das Abwerbungsverbot (Mitarbeiter und Kunden, 24 Monate) und die Geheimhaltungspflicht.

Schritt 8 — Signing und Closing: Unterzeichnen Sie den KMU-Nachfolge-Vertrag bei einem Schweizer Notar (insbesondere bei Stammanteilsübertragungen einer GmbH nach OR Art. 785 zwingend notariell beurkundet). Closing erfolgt nach Erfüllung der Conditions Precedent — Übergabe der Aktienurkunden oder Stammanteilszertifikate gegen Kaufpreiszahlung über Treuhandkonto.

Häufige Fehler bei Ihrem KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG)

Bei KMU-Nachfolge-Verträgen in der Schweiz wiederholen sich typische Fehler, die zu langjährigen Streitigkeiten und finanziellen Schäden führen können.

Fehler 1 — Fehlende oder unzureichende Due Diligence: Käufer, die ohne umfassende Due Diligence kaufen, übernehmen unbekannte Risiken (Steuernachforderungen, Pensionskassen-Unterdeckung, ausstehende Klagen). Auch wenn der Verkäufer Garantien abgibt, sind die Caps und Time-Limits oft nicht ausreichend, um substantielle Schäden abzudecken. Lösung: Umfassende DD durch erfahrene Wirtschaftsprüfer (EXPERTsuisse) und M&A-Anwälte vor Vertragsunterzeichnung.

Fehler 2 — Earn-Out ohne klare Berechnungsgrundlagen: Wenn der Earn-Out an EBITDA-Ziele gekoppelt ist, ohne dass die EBITDA-Definition präzise ist (Schweizer GAAP FER, IFRS, Pro-Forma-Anpassungen), entstehen oft Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer über die Earn-Out-Berechnung. Lösung: Detaillierte EBITDA-Definition mit Liste der einzubeziehenden und auszuschliessenden Positionen, mit Streiterledigung über Schiedsgutachter.

Fehler 3 — Caps und Threshold zu niedrig: Wenn die Caps für Garantieverletzungen zu niedrig sind (z.B. nur 5 % des Kaufpreises), kann der Käufer substantielle Schäden nicht abwälzen. Wenn das Threshold/Basket zu hoch ist (z.B. 5 % des Kaufpreises), bleiben relevante Schäden ungedeckt. Lösung: Marktübliche Caps von 10–25 % des Kaufpreises bei generellen Garantien, 100 % bei fundamentalen Garantien.

Fehler 4 — Familiennachfolge ohne erbrechtliche Koordination: Wenn der Inhaber das Unternehmen zu einem Familienpreis an ein Kind überträgt, ohne die Pflichtteile der übrigen Geschwister zu berücksichtigen, drohen jahrelange erbschaftsrechtliche Streitigkeiten. Lösung: Frühzeitige Erbverzichtsverträge mit den übrigen Erben (ZGB Art. 495), öffentlich beurkundet.

Fehler 5 — Nichtberücksichtigung der Steuerneutralität nach FusG: Bei direkten Verkäufen aus dem Privatvermögen an einen institutionellen Käufer entsteht ein steuerfreier Kapitalgewinn nach DBG Art. 16 Abs. 3. Bei Verkäufen über eine Holding-Struktur ohne Einhaltung der Sperrfrist nach FusG Art. 24 Abs. 3 (5 Jahre) kann die Steuerneutralität rückwirkend entfallen. Lösung: Frühzeitige Steuerplanung mit Schweizer Steuerberater (idealerweise EXPERTsuisse-zertifiziert), Einholung eines Steuer-Rulings beim kantonalen Steueramt.

Fehler 6 — Wettbewerbsverbot zu lang oder geografisch zu weit: Wettbewerbsverbote, die länger als 36 Monate dauern oder die ganze Schweiz umfassen, können nach OR Art. 340a übermässig und damit nichtig sein. Lösung: Wettbewerbsverbot maximal 24–36 Monate, geografisch auf den relevanten Markt beschränkt.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 184CH official
  2. OR Art. 181CH official
  3. OR Art. 340CH official
  4. OR Art. 686CH official
  5. OR Art. 785CH official
  6. OR Art. 185CH official
  7. OR Art. 684CH official
  8. OR Art. 333CH official
  9. OR Art. 335iCH official
  10. OR Art. 340aCH official
  11. ZGB Art. 626CH official
  12. ZGB Art. 522CH official
  13. ZGB Art. 470CH official
  14. ZGB Art. 360CH official
  15. ZGB Art. 495CH official

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Forms Legal. (2026). KMU-Nachfolge-Vertrag Schweiz (OR Art. 184, FusG) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/business/contracts/kmu-nachfolge-vertrag-schweiz

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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