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Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB)

Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB)

Wohnungsabnahmeprotokoll

WOHNUNGSABNAHMEPROTOKOLL

Übergabeprotokoll bei Mietende — gemäß §§ 535, 538, 546 BGB

Parteien und Abnahmetermin

1. Parteien und Abnahmetermin

Mieter: [Mieter Name] Vermieter / Vertreter: [Vermieter Name] Wohnung: [Wohnungs Anschrift] Abnahmedatum: [Abnahme Termin]

Schlüsselrückgabe

2. Schlüsselrückgabe

Zurückgegebene Wohnungsschlüssel: [Anzahl Wohnungsschluess] Stück Briefkastenschlüssel: [Anzahl Briefkasten Schluessel] Stück Sonstige Schlüssel: [Anzahl Sonstige Schluessel] Schlüssel vollständig zurückgegeben: [Schluessel Vollstaendig] Fehlende Schlüssel: [Schluessel Fehlend Beschreibung]

Zustand der Räume

3. Zustand der Räume und Ausstattung

Wohnzimmer: [Wohnzimmer Zustand] Schlafzimmer: [Schlafzimmer Zustand] Küche: [Kueche] Bad / WC: [Bad W C] Flur / Keller / Sonstige: [Sonstige Raeume] Detaillierte Mängelbeschreibung: [Maengel Freitext] Normale Abnutzung nach § 538 BGB geht zu Lasten des Vermieters und berechtigt nicht zu Schadensersatzforderungen. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, können nach § 546 BGB i.V.m. §§ 280, 823 BGB geltend gemacht werden (BGH VIII ZR 161/12).

Zählerstände

4. Zählerstände bei Abnahme

Stromzähler: [Strom Zaehler] kWh Gaszähler: [Gas Zaehler] m³ Wasserzähler: [Wasser Zaehler] m³ Die Zählerstände sind vom Mieter dem jeweiligen Energieversorger zu melden, um die Abschlussabrechnung zu veranlassen.

Einigung und Unterschriften

5. Einigung, Vorbehalte und Unterschriften

Akzeptanz der Mängel durch Mieter: [Maengel Akzeptiert] Vorbehalt des Mieters: [Mieter Vorbehalt] Sonstige Vereinbarungen: [Sonstige Vereinbarungen] Dieses Protokoll wurde gemeinsam erstellt und dient als Nachweis des Wohnungszustands bei Mietende. Beide Parteien erhalten eine unterzeichnete Kopie. Hinweis: Ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll ohne ausdrücklichen Vorbehalt gilt nach BGH VIII ZR 161/12 als Bestätigung des dokumentierten Zustands. Nachträgliche Einwände gegen protokollierte Mängel sind nur begrenzt möglich. Ort, Datum: ________________________ Mieter: ________________________ ([Mieter Name]) Vermieter: ________________________ ([Vermieter Name])

Mieter

________________

Signature

Vermieter

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB)?

Nach § 546 Abs. 1 BGB ist der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die Mietsache zurückzugeben. Die Form dieser Rückgabe — die Übergabe der Schlüssel, die Begehung der Wohnung und die gemeinsame Protokollierung des Zustands — ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, hat sich aber in der deutschen Mietrechtspraxis als Standard durchgesetzt und wird von der Rechtsprechung als wichtiges Beweismittel anerkannt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Grundsatzurteil VIII ZR 161/12 zur Beweislastverteilung bei Mängeln klargestellt: Ohne ein gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll liegt die Beweislast für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, beim Vermieter. Er muss dann nachweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist und nicht schon bei Einzug vorhanden war. Mit einem ordnungsgemäß geführten Übergabeprotokoll — das den Zustand bei Einzug und bei Auszug dokumentiert — wird diese Beweislast erheblich erleichtert.

Nach § 538 BGB sind Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, kein Schaden im Rechtssinn — der Mieter haftet dafür nicht. Als normale Abnutzung gelten verblasste Wandfarbe nach mehreren Jahren, leichte Kratzer auf Holzböden, abgegriffene Türgriffe und Lichtschalter. Als übermäßige Schäden, für die der Mieter haftet, gelten Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung der Pflege oder schuldhaftes Verhalten.

Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte und das Amtsgericht München haben in zahlreichen mietrechtlichen Streitigkeiten bestätigt, dass ein fehlendes oder lückenhaftes Übergabeprotokoll bei Mietende häufig zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt daher dringend, das Abnahmeprotokoll gemeinsam, sorgfältig und mit Fotodokumentation durchzuführen.

Die Wohnfläche der zurückgegebenen Wohnung spielt bei Schadensersatzberechnungen eine untergeordnete Rolle — relevant ist dort die WoFlV (Wohnflächenverordnung) primär für Mieterhöhungsberechnungen. Im Abnahmeprotokoll dokumentiert die WoFlV den Flächenmaßstab für die anteilige Bewertung von Schäden in einzelnen Räumen. Das Portal forms-legal.com stellt das Muster des Wohnungsabnahmeprotokolls für Deutschland kostenlos zum Download bereit.

Wann brauchen Sie Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB)?

Ein Wohnungsabnahmeprotokoll in Deutschland wird benötigt, wenn ein Mietverhältnis endet und die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird. Folgende Situationen erfordern typischerweise dieses Dokument:

Ordentliche Kündigung durch den Mieter: Bei der häufigsten Form der Mietbeendigung — der ordentlichen Kündigung nach §§ 568, 573c BGB — wird ein Abnahmeprotokoll bei der Schlüsselrückgabe am letzten Miettag erstellt. Das Protokoll legt fest, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird und welche Abzüge ggf. von der Mietkaution gerechtfertigt sind.

Eigenbedarf oder Kündigung durch den Vermieter: Auch bei Kündigung durch den Vermieter (§ 573 BGB, Eigenbedarf) ist ein Abnahmeprotokoll zu empfehlen. Der Vermieter will sicherstellen, dass keine Schäden entstanden sind, die von der Kaution zu decken wären. Der Mieter hat ein Interesse daran, seinen mangelfreien Umgang mit der Wohnung zu belegen.

Ablauf eines befristeten Mietvertrags: Bei Zeitmietverträgen nach § 575 BGB endet das Mietverhältnis mit Zeitablauf — ein Abnahmeprotokoll zum Mietende dokumentiert den Übergabezustand und schützt beide Parteien vor Nachbehauptungen.

Fristlose Kündigung: Auch bei fristloser Kündigung durch Vermieter oder Mieter (§ 543 BGB) muss die Wohnung zurückgegeben werden. Ein Abnahmeprotokoll ist in diesen konfliktreichen Situationen besonders wichtig, da häufig strittig ist, in welchem Zustand die Wohnung war.

Tod des Mieters: Stirbt der Mieter, müssen die Erben die Wohnung zurückgeben. Das Abnahmeprotokoll wird dann mit dem Vermieter und den Erben bzw. deren Bevollmächtigten erstellt.

Untermieter zieht aus: Bei beendeter Untervermietung (§ 553 BGB) sollte ebenfalls ein Übergabeprotokoll zwischen Hauptmieter und Untermieter erstellt werden, um Schadensersatzansprüche des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter zu sichern. Das Amtsgericht Hamburg hat in AZ 49 C 202/16 betont, dass fehlende Protokolle in solchen Fällen die Durchsetzung von Schadensersatz erheblich erschweren.

Was gehört in Ihr Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB)?

Ein vollständiges und rechtssicheres Wohnungsabnahmeprotokoll in Deutschland muss folgende wesentliche Bestandteile enthalten:

Parteiangaben und Abnahmetermin: Vollständige Namen aller beteiligten Personen — alle im Mietvertrag eingetragenen Mieter und der Vermieter oder sein Bevollmächtigter (mit ausdrücklicher Vollmacht). Datum und Uhrzeit der Abnahme sind festzuhalten, da dieser Zeitpunkt für die Beweislastverteilung entscheidend ist (BGH VIII ZR 161/12).

Schlüsselrückgabe mit Stückzahlangabe: Alle übergebenen Schlüssel nach Art und Anzahl erfassen — Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Kellerschlüssel, Garagenschlüssel, Treppenhaus-Schlüssel, Codes oder Chipkarten. Ein fehlender Schlüssel berechtigt den Vermieter zum Schlossaustausch auf Kosten des Mieters — bei Sicherheitsanlagen können das erhebliche Summen sein.

Raumliste mit Zustandsbeschreibung: Jeder Raum ist einzeln zu begehen und zu beschreiben. Beurteilt werden: Wände (Farbe, Tapete, Risse, Flecken, Schimmel), Böden (Parkett, Laminat, Teppich, Fliesen — Kratzer, Brüche, Flecken), Decken, Fenster und Türen (Scharniere, Griffe, Glas, Dichtungen), Einbauten (Einbauküche, Schränke), Sanitäranlagen (Wanne, Dusche, Toilette, Waschbecken — Fugen, Siphons, Armaturen). Mängel sind konkret zu beschreiben: Raum, Lage im Raum, Art und Größe des Schadens.

Zählerstände: Strom-, Gas- und Wasserzähler (soweit in der Wohnung vorhanden) ablesen und notieren. Diese Angaben sind Grundlage für die Abschlussabrechnung mit dem Energieversorger und können für Betriebskostenabrechnungen relevant sein.

Fotodokumentation als Anlage: Das Protokoll sollte ausdrücklich auf angefertigte Fotos verweisen, die als Anlage beigefügt oder gemeinsam gespeichert werden. Datum und Uhrzeit der Fotos im Dateinamen oder per EXIF-Daten belegen. Das LG Berlin (63 S 167/13) hat Fotodokumentation als starkes Beweismittel anerkannt.

Vorbehaltsvermerk: Akzeptiert der Mieter bestimmte Mängeleinträge nicht, muss er dies ausdrücklich im Protokoll vermerken (Vorbehalt). Ein unterschriebenes Protokoll ohne Vorbehalt gilt als Anerkenntnis des protokollierten Zustands. Verwandte Dokumente sind die Mietkaution-Rückforderung (de-mietkaution-rueckforderung) und das Übergabeprotokoll Wohnung bei Einzug (de-übergabeprotokoll-wohnung). Das Portal forms-legal.com stellt das Muster kostenlos bereit.

So füllen Sie Ihr Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB) aus

Das Ausfüllen des Wohnungsabnahmeprotokolls in Deutschland erfordert folgende Schritte:

Schritt 1 — Vorbereitung: Stellen Sie das Einzugsprotokoll (soweit vorhanden) bereit, um den Wohnungszustand bei Einzug mit dem aktuellen Zustand vergleichen zu können. Machen Sie sich vertraut mit den Räumen und bereiten Sie eine Raumliste vor. Laden Sie eine Digitalkamera oder nutzen Sie das Smartphone für die Fotodokumentation.

Schritt 2 — Gemeinsamen Termin vereinbaren: Legen Sie mit dem Vermieter einen Termin für die gemeinsame Begehung fest — idealerweise 2 bis 3 Tage vor dem eigentlichen Auszugstermin, damit noch Zeit bleibt, kleinere Reparaturen vorzunehmen. Beide Parteien sollten ausreichend Zeit für eine gründliche Begehung einplanen (in der Regel 1 bis 2 Stunden für eine durchschnittliche Wohnung).

Schritt 3 — Begehung und Protokollierung: Gehen Sie Raum für Raum durch die Wohnung. Beschreiben Sie den Zustand jedes Raums sachlich und präzise. Machen Sie zu jedem Mangel mindestens ein Foto mit Datum- und Zeitstempel. Halten Sie Zählerstände fest — notieren Sie diese im Protokoll und fotografieren Sie die Zähler.

Schritt 4 — Schlüsselrückgabe: Zählen Sie alle Schlüssel durch und vergleichen Sie mit dem Einzugsprotokoll. Tragen Sie Art und Anzahl aller zurückgegebenen Schlüssel in das Protokoll ein. Fehlende Schlüssel sofort vermerken.

Schritt 5 — Einigung und Vorbehalt: Bespringen Sie festgestellte Mängel mit dem Vermieter. Einigen Sie sich, soweit möglich, auf die Art ihrer Regulierung. Mängel, die der Mieter bestreitet, sind ausdrücklich mit Vorbehalt zu versehen.

Schritt 6 — Unterzeichnung: Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll an Ort und Stelle — oder möglichst zeitnah nach der Begehung. Jede Partei erhält eine unterzeichnete Kopie.

Schritt 7 — Energieversorger informieren: Nach der Übergabe die Zählerstände dem Energieversorger melden, um die Abschlussrechnung auf den Auszugstag zu terminieren.

Häufige Fehler bei Ihrem Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB)

Häufige Fehler beim Wohnungsabnahmeprotokoll in Deutschland und ihre Konsequenzen:

Kein gemeinsames Protokoll erstellen: Der häufigste Fehler — Mieter oder Vermieter verzichten auf ein gemeinsames Protokoll und einigen sich mündlich. Ohne schriftliche Dokumentation ist bei späteren Streitigkeiten keine Seite in der Lage, ihren Anspruch zu belegen. Das AG Berlin-Mitte hat in mehreren Fällen den Vermieter mit Schadensersatzforderungen abgewiesen, weil er keine dokumentierten Beweise für die behaupteten Schäden vorlegen konnte.

Protokoll ohne Unterschrift des Mieters: Ein vom Vermieter allein ausgefülltes Protokoll, das der Mieter nicht unterschreibt, hat keine Beweiskraft gegenüber dem Mieter. Beide Parteien müssen unterschreiben. Das Landgericht (LG) Hamburg hat in einem Urteil betont, dass ein einseitig erstelltes Protokoll als Privatdokument zwar vorgelegt werden kann, vom Gericht aber als wenig überzeugend eingestuft wird.

Kein Vorbehalt bei strittigen Mängeln: Unterschreibt der Mieter das Protokoll ohne ausdrücklichen Vorbehalt, obwohl er bestimmte Mängeleinträge bestreitet, gilt dies als Anerkenntnis (BGH VIII ZR 161/12). Nachträgliche Einwände sind dann kaum noch möglich. Mieter sollten daher jeden Mangeleintrag, den sie für unzutreffend halten, ausdrücklich mit Vorbehalt versehen oder durch eine Ergänzung im Protokoll dokumentieren lassen.

Fehlende Fotodokumentation: Ein Protokoll ohne Fotos ist weniger beweiskräftig. Ohne Bilder bleibt strittig, wie der Schaden tatsächlich aussah und ob die Beschreibung im Protokoll korrekt ist. Das LG Berlin (63 S 167/13) hat Fotodokumentation als entscheidendes Beweismittel eingestuft — Fotos mit Datum- und Zeitstempel sind daher unverzichtbar.

Zählerstände nicht notiert: Fehlen die Zählerstände, kann es zu Problemen bei der Abschlussabrechnung mit dem Energieversorger kommen — und der Mieter trägt die Beweislast für den Ablesezeitpunkt. Immer Zählerstände notieren und fotografieren.

Nicht alle Räume protokolliert: Ein Protokoll, das einzelne Räume oder Bereiche auslässt (z.B. Keller, Garage, Abstellraum), ist unvollständig. Schäden in nicht protokollierten Bereichen können später als nicht anerkannt gelten — der Vermieter muss dann den Nachweis separat führen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 538 BGBDE official
  2. § 573 BGBDE official
  3. § 575 BGBDE official
  4. § 543 BGBDE official
  5. § 553 BGBDE official
  6. § 546 BGBDE official

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Forms Legal. (2026). Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/wohnungsabnahmeprotokoll-uebergabeprotokoll-mietende

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"Wohnungsabnahmeprotokoll — Übergabeprotokoll bei Mietende (§§ 535, 538, 546 BGB) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/wohnungsabnahmeprotokoll-uebergabeprotokoll-mietende.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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