Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB)
Mietkaution-Rückforderung
RÜCKFORDERUNG DER MIETKAUTION
gemäß §§ 551, 535 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses
Parteien
Parteien
Von: [Mieter Name] Neu: [Mieter Neue Anschrift] Kontakt: [Mieter Kontakt] An: [Vermieter Name] [Vermieter Anschrift]
Mietende und Übergabe
1. Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis über die Wohnung [Wohnungs Anschrift] ist zum [Miet Ende] beendet worden. Die Schlüssel wurden am [Schluessel Rueckgabe] an den Vermieter zurückgegeben. Übergabeprotokoll: [Uebergabeprotokoll]. Die Wohnung wurde in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben. Mit der Schlüsselrückgabe begann die gesetzliche Abrechnungsfrist des Vermieters (BGH VIII ZR 234/13).
Kautionsrückforderung
2. Rückforderung der Mietkaution (§§ 551, 535 BGB)
Eingezahlte Mietkaution: [Kautions Betrag] Euro (gezahlt am [Kautions Zahldatum]) Aufgelaufene Zinsen: [Zins Betrag] Euro Abzüglich anerkannter Einbehalte: [Abzuege] Euro Geforderter Rückzahlungsbetrag: [Forderungs Betrag] Euro Ich fordere Sie hiermit auf, die Mietkaution nebst aufgelaufener Zinsen gemäß § 551 Abs. 3 BGB bis spätestens [Frist Datum] auf folgende Bankverbindung zu überweisen: IBAN: [Kontoverbindung] Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution insolvenzfest anzulegen und die aufgelaufenen Zinsen an den Mieter auszuzahlen (§ 551 Abs. 3 BGB; BGH VIII ZR 71/16). Eine Abrechnungsfrist von bis zu 6 Monaten wird anerkannt, sofern berechtigte Einbehalte noch zu ermitteln sind (BGH VIII ZR 234/13). Eine Begründung für den Einbehalt ist in jedem Fall erforderlich.
Rechtliche Hinweise
3. Rechtliche Hinweise
Sollte die Kaution bis zum gesetzten Termin nicht zurückgezahlt oder eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen vorgelegt werden, behalte ich mir vor: — Klage beim zuständigen Amtsgericht auf Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen (§§ 812, 551 BGB) — Geltendmachung von Verzugszinsen nach §§ 286, 288 Abs. 1 BGB (derzeit 5 Prozentpunkte über Basiszins) — Rückforderung der zu viel gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Schreibens sowie den voraussichtlichen Abrechnungstermin.
Unterschrift
Unterschrift
Ort, Datum: ________________________ Mieter: ________________________ ([Mieter Name])
Mieter
________________
Signature
Was ist Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB)?
Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Mietkaution höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete (ohne Nebenkosten) betragen. Der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem insolvenzfesten Kautionskonto anzulegen — typischerweise auf einem Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die auf diese Weise erzielten Zinsen stehen dem Mieter zu und sind bei der Rückzahlung hinzuzurechnen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil VIII ZR 234/13 klargestellt, dass dem Vermieter eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist von bis zu sechs Monaten zusteht. In dieser Zeit darf er prüfen, ob aus dem Mietverhältnis noch Forderungen gegen den Mieter bestehen — etwa ausstehende Betriebskostenabrechnungen für das laufende Jahr, Schadensersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung über die normale Abnutzung hinaus, oder Rückstände aus Nebenkostenabrechnungen. Nach Ablauf dieser Frist muss die Kaution vollständig abgerechnet und zurückgezahlt werden.
In seinem Urteil BGH VIII ZR 71/16 hat der BGH zudem bestätigt, dass der Vermieter die Zinsen aus der Kautionsanlage an den Mieter auszahlen muss. Legt der Vermieter die Kaution entgegen § 551 Abs. 3 BGB nicht insolvenzfest an (z.B. auf einem normalen Geschäftskonto statt auf einem Sparkonto), haftet er dem Mieter gegenüber für entgangene Zinsen und ist bei Insolvenz gegenüber dem Vermieter-Insolvenzverwalter nicht vor dem Zugriff auf die Kaution geschützt.
Das Amtsgericht (AG) München und das Amtsgericht Berlin-Mitte haben in zahlreichen Mietrechtsentscheidungen betont, dass der Vermieter die Kaution nicht ohne Begründung einbehalten darf. Berechtigte Einbehalte müssen schriftlich und unter Vorlage von Belegen begründet werden. Ein pauschaler Einbehalt ohne Auflistung der Forderungen und Belege — also ohne Angabe, welche Kosten aus dem Kautionsbetrag gedeckt werden sollen — ist unzulässig und berechtigt den Mieter zur sofortigen Klage auf vollständige Rückzahlung.
Die Mietkaution-Rückforderung sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit der Zugang beim Vermieter beweissicher belegt ist und die Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) ab Fälligkeit zu laufen beginnt. Das Portal forms-legal.com stellt das Muster der Mietkaution-Rückforderung für Deutschland kostenlos zum Download bereit.
Wann brauchen Sie Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB)?
Eine Mietkaution-Rückforderung in Deutschland wird benötigt, wenn das Mietverhältnis beendet ist, die Schlüssel zurückgegeben wurden und der Vermieter die Kaution nicht von sich aus zurückzahlt oder abrechnet. Folgende Situationen erfordern typischerweise dieses Dokument:
Verstrichene Sechs-Monate-Frist ohne Rückzahlung: Wenn nach der Schlüsselrückgabe sechs Monate vergangen sind und der Vermieter weder die Kaution zurückgezahlt noch eine detaillierte Abrechnung mit Belegaufstellung vorgelegt hat, ist eine schriftliche Rückforderung der erste Schritt vor einer gerichtlichen Geltendmachung.
Vermieter reagiert nicht auf Anfragen: Hat der Mieter bereits mündlich oder per E-Mail nach der Kaution gefragt und keine klare Antwort erhalten, ist ein formelles schriftliches Rückforderungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein erforderlich. Das Schreiben schafft Beweissicherheit und setzt eine klare Frist.
Vermieter begründet Einbehalt nicht: Teilt der Vermieter zwar mit, dass er Teile der Kaution einbehält, legt aber keine Aufstellung der Forderungen und keine Belege (Handwerkerrechnungen, Betriebskostenabrechnungen) vor, muss der Mieter die Abrechnungspflicht einfordern. Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein pauschaler Einbehalt ohne Belegaufstellung den Mieter zur vollständigen Rückforderung berechtigt.
Fristlose Kündigung und Rückforderung: Auch bei fristloser Kündigung durch den Vermieter (z.B. wegen Zahlungsverzugs) steht dem Mieter nach Abzug berechtigter Forderungen der verbleibende Kautionsbetrag zu. Die Kautionsrückforderung muss auch in diesem Fall schriftlich gestellt werden.
Eigentümerwechsel während der Mietzeit: Wird die Mietwohnung an einen neuen Eigentümer verkauft, tritt dieser gemäß § 566a BGB in die Kautionspflicht des Altverlegers ein — er muss die Kaution nach Mietende zurückzahlen, auch wenn er sie vom Altvermieter nicht erhalten hat. Weigert sich der neue Eigentümer, muss dieser mit einer schriftlichen Rückforderung in Anspruch genommen werden.
Drohende Verjährung: Der Rückzahlungsanspruch des Mieters verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem die Kaution fällig wurde. Um die Verjährung zu hemmen, muss der Mieter rechtzeitig handeln — das schriftliche Rückforderungsschreiben allein hemmt die Verjährung nicht, wohl aber eine Klageerhebung oder ein Mahnbescheid.
Was gehört in Ihr Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB)?
Eine wirksame Mietkaution-Rückforderung in Deutschland muss folgende wesentliche Elemente enthalten:
Identifikation des Mietverhältnisses: Vollständige Bezeichnung der Mietwohnung (Adresse, Stockwerk), Datum des Mietbeginns, Datum des Mietendes und der Schlüsselrückgabe. Diese Angaben ermöglichen dem Vermieter die eindeutige Zuordnung der Kautionsforderung.
Kautionsbetrag und Zinsen: Der genaue Betrag der eingezahlten Kaution, das Einzahlungsdatum und die aufgelaufenen Zinsen. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution auf einem Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen und die erzielten Zinsen auszahlen. BGH VIII ZR 71/16 hat bestätigt, dass Zinsansprüche des Mieters eigenständig und nicht automatisch mit dem Kautionsanspruch verjähren.
Anerkannte Einbehalte: Gibt es Posten, die der Mieter selbst als berechtigt anerkennt (z.B. ausstehende Nebenkosten oder anerkannte Schäden), sollten diese klar benannt und vom Rückforderungsbetrag abgezogen werden. Diese Transparenz zeigt Kooperationsbereitschaft und erhöht die Chancen einer außergerichtlichen Einigung.
Angemessene Frist: Eine klare Zahlungsfrist — typischerweise 30 Tage nach Zugang des Schreibens oder nach Ablauf der maximal sechsmonatigen Prüfungsfrist des Vermieters. Das Amtsgericht (AG) München hat betont, dass eine zu kurze Frist (z.B. 7 Tage) nicht ausreicht, wenn der Vermieter noch berechtigte Posten prüfen muss.
Bankverbindung für die Rückzahlung: IBAN und BIC des Kontos, auf das die Rückzahlung erfolgen soll — ohne diese Angabe fehlt dem Vermieter die technische Möglichkeit zur Überweisung.
Klagevorbehalt und Verzugszinsen: Das Schreiben sollte auf das Recht hinweisen, bei Nichtzahlung Klage auf Rückzahlung nebst Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu erheben. Verwandte Dokumente sind das Übergabeprotokoll Wohnung (de-übergabeprotokoll-wohnung) und die Kündigung Mietverhältnis (de-kündigung-mietverhältnis). Das Portal forms-legal.com stellt das Muster kostenlos zum Download bereit.
Zugangsnachweis: Versand per Einschreiben mit Rückschein — der Rückschein belegt den genauen Zugangstag und damit den Beginn der gesetzten Frist.
So füllen Sie Ihr Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB) aus
Das Ausfüllen der Mietkaution-Rückforderung in Deutschland erfordert folgende Schritte:
Schritt 1 — Mietunterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: den Mietvertrag mit der Kautionsvereinbarung, den Kautionsüberweisungsbeleg (Nachweis über den eingezahlten Betrag), das Übergabeprotokoll bei Einzug und das Übergabeprotokoll bei Auszug, sowie alle Schreiben und E-Mails im Zusammenhang mit der Kautionsrückzahlung.
Schritt 2 — Kautionsbetrag und Zinsen ermitteln: Den Gesamtbetrag der eingezahlten Kaution aus dem Überweisungsbeleg entnehmen. Für die Zinsen: Hat der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung über die Zinserträge erteilt? Falls nein, fordern Sie diese mit ein. Bankmäßige Zinsen auf Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist (Referenzanlage nach § 551 Abs. 3 BGB) können je nach Zinsniveau und Laufzeit mehrere Hundert Euro betragen.
Schritt 3 — Berechtigte Einbehalte abziehen: Gibt es ausstehende Betriebskostenabrechnungen oder Schäden, die Sie als Mieter zu verantworten haben? Rechnen Sie diese realistisch ab und ziehen Sie sie vom Rückforderungsbetrag ab. Eine kooperative Haltung kann eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern.
Schritt 4 — Frist bestimmen: Setzen Sie eine angemessene Frist — mindestens 30 Tage nach Zugang des Schreibens. Beachten Sie: Hat der Vermieter die sechsmonatige Prüfungsfrist noch nicht ausgeschöpft, sollten Sie die Frist entsprechend setzen.
Schritt 5 — Bankverbindung eintragen: Die IBAN des Kontos angeben, auf das die Überweisung erfolgen soll. Prüfen Sie, ob das Konto auf den Namen des Mieters lautet, der im Mietvertrag steht.
Schritt 6 — Schreiben versenden: Ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter senden. Den gelben Rückschein als Zugangsnachweis aufbewahren.
Schritt 7 — Frist überwachen: Notieren Sie den Fristablauf und prüfen Sie, ob bis dahin eine Rückzahlung oder eine schriftliche Abrechnung mit Belegen eingegangen ist. Bei Nichtzahlung: Deutschen Mieterbund (DMB) oder Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren.
Rechtliche Anforderungen für Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB)
Für die Mietkaution-Rückforderung in Deutschland gelten folgende rechtliche Grundlagen:
§ 551 Abs. 1 BGB — Kautionshöchstgrenze: Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete (ohne Betriebskosten) betragen. Eine vereinbarte höhere Kaution ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam — der Mehrbestand kann jederzeit zurückgefordert werden. Das AG Hamburg hat in AZ 49 C 202/16 eine Klausel für unwirksam erklärt, die eine Kaution von vier Monatskaltmieten vorsah.
§ 551 Abs. 3 BGB — Insolvenzfeste Anlage: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen — auf einem Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Legt er sie auf einem normalen Girokonto an, ist er bei Insolvenz nicht vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. BGH VIII ZR 71/16 hat bestätigt, dass die Zinsen aus der insolvenzfesten Anlage dem Mieter zustehen und zurückzuzahlen sind.
BGH VIII ZR 234/13 — Sechsmonatige Abrechnungsfrist: Der BGH hat dem Vermieter eine Prüfungs- und Abrechnungsfrist von bis zu sechs Monaten nach Rückgabe der Schlüssel zugestanden. Diese Frist ist jedoch keine automatische Verlängerung — sind alle Forderungen früher abgerechnet, muss die Kaution früher zurückgezahlt werden. Fehlen Betriebskostenabrechnungen, darf der Vermieter einen angemessenen Teilbetrag sichern; der Rest ist zurückzuzahlen.
§ 566a BGB — Kautionshaftung des Grundstückserwerbers: Wechselt der Eigentümer der Mietwohnung, haftet der neue Eigentümer für die Rückzahlung der Kaution, auch wenn er sie vom Voreigentümer nicht erhalten hat. Der frühere Vermieter haftet nach § 566a BGB subsidiär weiter. Mieter können daher wahlweise den neuen oder den alten Vermieter in Anspruch nehmen.
§§ 286, 288 BGB — Verzugszinsen: Zahlt der Vermieter die Kaution nicht nach Ablauf der gesetzten Frist zurück, gerät er in Verzug. Ab dem Verzug sind Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Der Mieter muss den Verzug durch eine Mahnung herbeiführen — das Rückforderungsschreiben mit Fristsetzung erfüllt diese Funktion.
Häufige Fehler bei Ihrem Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB)
Häufige Fehler bei der Mietkaution-Rückforderung in Deutschland und ihre Konsequenzen:
Zu frühe Rückforderung: Viele Mieter fordern die Kaution unmittelbar nach dem Auszug zurück — ohne die dem Vermieter zustehende sechsmonatige Prüfungsfrist zu berücksichtigen (BGH VIII ZR 234/13). Eine vorzeitig eingereichte Klage auf Rückzahlung ist nicht schon nach wenigen Wochen erfolgreich — das Gericht wird dem Vermieter die volle Abrechnungsfrist zugestehen. Bessere Strategie: Schriftliche Rückforderung sofort nach Auszug, Klage jedoch erst nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist.
Keine Forderung der Zinsen: Viele Mieter vergessen, die aufgelaufenen Zinsen auf die insolvenzfest angelegte Kaution einzufordern. BGH VIII ZR 71/16 hat klargestellt, dass diese Zinsen dem Mieter zustehen. Je nach Kautionshöhe und Mietdauer können dies mehrere Hundert Euro sein — eine erhebliche Summe, auf die Mieter nicht verzichten sollten.
Kein Nachweis der Schlüsselrückgabe: Ohne Nachweis, wann die Schlüssel zurückgegeben wurden, kann der Vermieter das Mietende bestreiten und damit die Abrechnungsfrist zu seinen Gunsten verschieben. Das Übergabeprotokoll oder eine Quittung über die Schlüsselrückgabe ist daher unerlässlich (BGH VIII ZR 161/12).
Falsche Adressierung: Das Rückforderungsschreiben muss an den aktuellen Vermieter oder dessen Hausverwaltung gerichtet sein. Bei zwischenzeitlichem Eigentümerwechsel muss es an den neuen Eigentümer adressiert werden — bei einem Fehler läuft die gesetzte Frist nicht.
Kein Einschreiben: Ohne Einschreiben kann der Vermieter den Zugang des Schreibens bestreiten. Das Amtsgericht München hat mehrfach entschieden, dass allein das Absenden nicht ausreicht — der Mieter muss den Zugang beweisen. Der Rückschein des Einschreibens ist der sicherste Beweis.
Verzicht auf Abzüge trotz anerkannter Schäden: Wer die Kaution vollständig einfordert, obwohl er selbst Schäden verursacht hat (z.B. ungenehmigte Wanddurchbrüche, Flecken auf dem Parkett, fehlende Türgriffe), riskiert, dass der Vermieter die gesamte Kaution einbehält und klagt. Eine realistische Abrechnung mit anerkannten Abzügen ist kooperativer und führt häufig zu schnellerer Einigung.
Quellen und Zitate
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- § 195 BGBDE official
- § 566a BGBDE official
- § 247 BGBDE official
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Forms Legal. (2026). Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/mietkaution-rueckforderung-nach-mietende
"Mietkaution-Rückforderung nach Mietende (§§ 551, 535 BGB) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/mietkaution-rueckforderung-nach-mietende.
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Der Vermieter darf die Kaution für eine angemessene Zeit zurückhalten, um noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis zu prüfen und abzurechnen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil VIII ZR 234/13 als Obergrenze sechs Monate nach Rückgabe der Schlüssel festgelegt. Diese Frist gilt jedoch nur, wenn tatsächlich noch offene Forderungen bestehen — zum Beispiel eine ausstehende Betriebskostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr oder ungeklärte Schäden. Stehen keine Forderungen aus, muss die Kaution umgehend zurückgezahlt werden. Ein pauschales Einbehalten ohne Begründung ist nach einer angemessenen Prüfungsfrist (in der Regel 30 Tage) nicht zulässig. Das AG München hat in mehreren Urteilen betont, dass der Vermieter nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist keine Einwände mehr gegen die Kautionsrückzahlung erheben kann, außer bei ausdrücklichem Vorbehalt oder laufenden Verfahren.
Ja — der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Kaution auf einem Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Die auf diese Weise erzielten Zinsen stehen dem Mieter zu und sind bei der Rückzahlung der Kaution hinzuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn die Zinserträge in Niedrigzinsphasen sehr gering sind. Legt der Vermieter die Kaution nicht insolvenzfest an (z.B. auf einem normalen Girokonto), haftet er für entgangene Zinsen — der Mieter kann die bankmäßigen Zinsen auf ein korrekt angelegtes Sparguthaben beanspruchen (BGH VIII ZR 71/16). Bei langen Mietdauern und höheren Kautionsbeträgen können die aufgelaufenen Zinsen mehrere Hundert Euro betragen. Fordern Sie diese ausdrücklich ein.
Nein — normaler Verschleiß geht nach § 538 BGB zu Lasten des Vermieters. Als normale Abnutzung gelten: verblasste Wandfarbe nach mehreren Jahren, kleinere Kratzer auf dem Parkett, leichte Gebrauchsspuren an Türen und Schränken, Nagellöcher von üblichen Bilderrahmen. Als übermäßige Schäden, die der Mieter ersetzen muss, gelten: großflächige Wandflecken oder mutwillige Beschädigungen, tiefe Kratzspuren auf Parkettböden, gesprungene Fliesen oder Glasscheiben (wenn nicht durch normalen Gebrauch erklärlich), fehlende oder beschädigte Türklinken und Sanitärobjekte. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in mehreren Urteilen Kautionseinbehalte für unzulässig erklärt, wenn der Vermieter normale Abnutzungserscheinungen als Schadensfall geltend machte. Maßstab ist stets der Zustand der Wohnung bei Einzug (dokumentiert im Einzugsprotokoll) im Vergleich zum Auszugszustand.
Legt der Vermieter die Kaution ordnungsgemäß insolvenzfest auf einem gesonderten Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist an (§ 551 Abs. 3 BGB), ist das Kautionsguthaben im Insolvenzfall des Vermieters geschützt — es fällt nicht in die Insolvenzmasse. Der Mieter hat dann einen Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO und kann die Kaution vom Insolvenzverwalter herausverlangen. Legt der Vermieter die Kaution jedoch nicht insolvenzfest an (z.B. auf einem normalen Geschäftskonto), ist der Mieter im Insolvenzfall des Vermieters ein normaler Insolvenzgläubiger und erhält im schlechtesten Fall nur die Insolvenzquote. In diesem Fall haftet der Vermieter dem Mieter gegenüber für den Verlust. Das BGH-Urteil VIII ZR 71/16 hat die Pflicht zur insolvenzfesten Anlage ausdrücklich bestätigt. Mieter sollten daher zu Beginn des Mietverhältnisses den Nachweis der korrekten Kautionsanlage einfordern.
Ja — der Vermieter darf einen Teil der Kaution einbehalten, um ausstehende Betriebskostenabrechnungen abzusichern, sofern noch keine Abrechnung für das laufende oder das letzte Mietjahr vorliegt. Dieser Einbehalt ist jedoch auf einen angemessenen Betrag begrenzt — der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt als Faustregel höchstens drei Monatliche Nebenkostenvorauszahlungen. Der übrige Kautionsbetrag muss auch dann zurückgezahlt werden, wenn noch offene Betriebskostenabrechnungen ausstehen. Das Amtsgericht Hamburg hat in AZ 49 C 202/16 bestätigt, dass ein pauschaler Einbehalt der gesamten Kaution wegen möglicher Nebenkostenrückstände unzulässig ist, wenn der tatsächlich drohende Nachzahlungsbetrag deutlich geringer ist. Liegt die Betriebskostenabrechnung nach der Abrechnungsperiode vor und ergibt sich eine Nachzahlung, kann der Vermieter diese von der zurückgegebenen Kaution abziehen — aber nur, wenn er sie rechtzeitig abrechnet (§ 556 Abs. 3 BGB: Ausschlussfrist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).
Verweigert der Vermieter die Kautionsrückzahlung auch nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung, stehen dem Mieter folgende Möglichkeiten offen: Erstens ein Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht (kostengünstig, ca. 36 Euro Gerichtsgebühr bei 3.000 Euro Streitwert) — wenn der Vermieter keinen Widerspruch einlegt, wird der Mahnbescheid vollstreckbar. Zweitens eine Zahlungsklage beim Amtsgericht des Wohnorts (bei Streitwert unter 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, keine Anwaltspflicht). Drittens die Beratung beim Deutschen Mieterbund (DMB) oder einem Mieterverein, die häufig Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Prozessbegleitung anbieten. Viertens die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden. Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB (5 Prozentpunkte über Basiszins) laufen ab dem Tag des Verzugseintritts (Fristablauf) und erhöhen die Gesamtforderung. Das AG Berlin-Mitte hat in zahlreichen Entscheidungen Vermieter zur Rückzahlung der Kaution nebst Verzugszinsen verurteilt, wenn diese ohne hinreichende Begründung einbehalten worden war.
Bei einem Eigentümerwechsel gilt § 566a BGB: Der neue Eigentümer tritt in die Kautionspflicht des Alteigentümers ein und muss die Kaution zurückzahlen, auch wenn er sie vom Alteigentümer nicht erhalten hat. Der Alteigentümer bleibt nach § 566a Satz 2 BGB subsidiär haftbar — das heißt, Mieter können ihn in Anspruch nehmen, wenn der neue Eigentümer nicht zahlt. In der Praxis: Richten Sie das Rückforderungsschreiben zunächst an den neuen Eigentümer (aktueller Vermieter). Zahlt dieser nicht, können Sie den Altvermieter als Ausfallschuldner in Anspruch nehmen. Bei einer Insolvenz des Alteigentümers und einer bereits übertragenen, aber nicht korrekt angelegt gewesenen Kaution kann die Rechtslage komplex werden — hier empfiehlt sich anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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