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Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB)

Untermiete-Genehmigung des Vermieters (§ 540 BGB)

Aussteller und Empfänger

[Vermieter Name] [Vermieter Anschrift] Kontakt: [Vermieter Kontakt]

An: [Hauptmieter Name] [Hauptmieter Anschrift]

[Ausstellungsort], [Ausstellungsdatum]

Betreff

ERLAUBNIS ZUR UNTERVERMIETUNG GEMÄSS § 540 BGB

Mietvertrag vom [Mietvertrag Datum] betreffend die Wohnung [Hauptmieter Anschrift]

Anrede

Sehr geehrte/r [Hauptmieter Name],

Erteilung der Erlaubnis

auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen hiermit die Erlaubnis, einen Teil bzw. die gesamte Wohnung gemäß den nachfolgenden Bedingungen unterzuvermieten. Die Erlaubnis wird auf Grundlage von § 540 BGB (vollständige Untermiete) bzw. § 553 BGB (teilweise Untermiete) erteilt.

Untermieter: Name: [Untermieter Name] Geburtsdatum/-ort: [Untermieter Geburt] Bisherige Anschrift: [Untermieter Anschrift Bisher] Beruf/Tätigkeit: [Untermieter Beruf]

Art der Untermiete: [Untermiet Art] Untervermietete Räume: [Untermiet Raeume] Beginn: [Untermiet Beginn] Geplantes Ende: [Untermiet Ende] Untermietzins: [Untermietzins] Euro monatlich

Bedingungen und Auflagen

Die Erlaubnis wird unter folgenden Auflagen erteilt: [Auflagen]

Haftung: Sie als Hauptmieter bleiben mir gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verantwortlich und haften für das Verhalten des Untermieters wie für Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB. Haftungsumfang: [Haftung Hauptmieter].

Untermietvertrag: [Vertragsentwurf Beigefuegt]. Sofern Sie den Untermietvertrag noch nicht vorgelegt haben, übersenden Sie bitte eine unterzeichnete Kopie zur Aktenführung binnen 14 Tagen nach Beginn der Untermiete.

Geltungsdauer und Widerruf

Geltungsdauer der Erlaubnis: [Geltungsdauer]

Bedingungen für einen Widerruf der Erlaubnis nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB: [Widerrufsmoeglichkeit]

Diese Erlaubnis berührt nicht den Bestand des Hauptmietvertrags. Im Falle der Beendigung des Hauptmietvertrags endet auch die Untermiete, ohne dass eines gesonderten Schreibens bedarf (§ 546 Abs. 2 BGB).

Schluss

Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter Name]

Vermieter

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB)?

Die Untermieterlaubnis vom Vermieter in Deutschland ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Überlassung eines Teils der Mietwohnung oder der gesamten Wohnung an einen Dritten — den Untermieter — nach § 553 BGB (bei Teilüberlassung) oder § 540 BGB (bei vollständiger Überlassung). Der Mieter, der einen Untermieter aufnehmen möchte, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters; ohne diese begeht er nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine schwere Pflichtverletzung, die zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen § 553 BGB (Teilüberlassung) und § 540 BGB (Gesamtüberlassung) ist für die Anspruchsgrundlage entscheidend. Bei der Teilüberlassung — etwa Aufnahme eines Mitbewohners in eine Wohngemeinschaft, Vermietung eines Zimmers an einen Wohnpartner — hat der Mieter nach § 553 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis, sofern nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist und in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund gegen die Untervermietung spricht. Bei der Gesamtüberlassung der Wohnung — etwa während eines Auslandsaufenthalts — gilt § 540 BGB, der dem Vermieter ein weiteres Ermessen einräumt; er darf hier strenger prüfen.

Das berechtigte Interesse nach § 553 Abs. 1 BGB wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit ausgelegt. Der BGH hat in BGH VIII ZR 349/13 (Auslandsaufenthalt für berufliche Zwecke), BGH VIII ZR 73/04 (Aufnahme eines Lebensgefährten) und BGH VIII ZR 274/03 (wirtschaftliche Gründe, Kostenteilung) jeweils das berechtigte Interesse bejaht. Erforderlich ist, dass das Interesse erst nach Vertragsschluss entstanden ist — ein bereits bei Vertragsabschluss bekannter Bedarf an Untervermietung kann sich nicht auf § 553 BGB stützen.

Die Untermieterlaubnis vom Vermieter in Deutschland muss schriftlich beantragt werden und mehrere Pflichtangaben enthalten: erstens vollständige Personalien des geplanten Untermieters mit Identifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Beruf, Einkommen, bisherige Anschrift); zweitens die konkrete Begründung des berechtigten Interesses; drittens den geplanten Zeitraum der Untervermietung; viertens den Anteil der Wohnung, der überlassen werden soll (ein Zimmer in WG-Konstellation oder gesamte Wohnung). Der Vermieter darf nach § 553 Abs. 1 BGB die Erlaubnis nur verweigern, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters vorliegt (etwa schwerwiegende Vorstrafen wegen Mietsache-relevanter Delikte) oder die Wohnung übermäßig belegt würde.

Von der Untermieterlaubnis zu unterscheiden ist der Untermietvertrag selbst — der zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossen wird und die Mietkonditionen regelt. Nach § 553 Abs. 2 BGB kann der Vermieter zudem eine angemessene Erhöhung der Hauptmiete verlangen, sofern die Untervermietung wirtschaftlich nicht zumutbar wäre — meist bei stark erhöhter Wohnflächenbelegung. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Verband Haus und Grund Deutschland bieten Beratung zur Antragsformulierung. Forms-legal.com stellt ein BGH-konformes Muster bereit, das alle Pflichtangaben einbindet.

Wann brauchen Sie Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB)?

Die Untermieterlaubnis vom Vermieter wird in Deutschland in mehreren typischen Lebenslagen benötigt, in denen Mieter einen Dritten in die Wohnung aufnehmen möchten oder einen Teil der Wohnung weitervermieten wollen. Die gesetzliche Grundlage ist § 553 BGB für die Teilüberlassung und § 540 BGB für die Gesamtüberlassung.

Erste typische Situation — Längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen: Mieter, die für mehrere Monate oder Jahre ins Ausland gehen (Sabbatical, Auslandseinsatz, Studium im Ausland), möchten ihre Mietwohnung nicht aufgeben, sondern für die Dauer der Abwesenheit untervermieten. Der BGH hat in BGH VIII ZR 349/13 entschieden, dass ein beruflich bedingter Auslandsaufenthalt regelmäßig ein berechtigtes Interesse nach § 553 Abs. 1 BGB darstellt — der Vermieter darf die Erlaubnis nicht ohne Weiteres verweigern.

Zweite Situation — Aufnahme eines Lebensgefährten oder Familienmitglieds: Der Wunsch, einen neuen Lebensgefährten, einen erwachsenen Sohn oder eine Tochter, die ihre Ausbildung absolviert haben, oder ein Familienmitglied in die Wohnung aufzunehmen, ist nach BGH VIII ZR 73/04 ein anerkanntes berechtigtes Interesse. Auch hier muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen, sofern keine Weigerungsgründe in der Person des Untermieters vorliegen.

Dritte Situation — Wirtschaftliche Gründe, Kostenteilung in WG-Konstellation: Mieter, die aus finanziellen Gründen einen Mitbewohner aufnehmen möchten — etwa Studierende, die in einer Wohngemeinschaft leben, oder Berufstätige, die nach Trennung die Mietkosten teilen möchten —, können sich auf das berechtigte Interesse nach § 553 BGB stützen. Der BGH hat in BGH VIII ZR 274/03 wirtschaftliche Gründe als ausreichend anerkannt, sofern sie nach Vertragsschluss entstanden sind.

Vierte Situation — Neugründung einer Wohngemeinschaft: Bei der Aufnahme weiterer Mitbewohner in eine bestehende Mietwohnung — etwa Umwandlung einer Einzelwohnung in eine WG mit zwei oder drei Mitbewohnern — ist die Untermieterlaubnis nach § 553 BGB erforderlich. Der Vermieter darf die Erlaubnis nicht ohne sachlichen Grund verweigern, kann aber auf eine angemessene Mieterhöhung nach § 553 Abs. 2 BGB bestehen, wenn die Wohnflächenbelegung deutlich steigt.

Fünfte Situation — Kurzzeitige Untervermietung über Plattformen: Bei kurzzeitigen Untervermietungen über Plattformen wie Airbnb gelten besondere rechtliche Anforderungen. Solche gewerblichen Nutzungen fallen häufig nicht mehr unter § 553 BGB (typisch für Wohnen) sondern werden als Gewerbenutzung gewertet, die der Vermieter ohne Weiteres untersagen darf. Auch landesrechtliche Zweckentfremdungsverbote — wie das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz — schränken kurzzeitige Vermietungen ein.

Sechste Situation — Untervermietung nach Erbschaft oder Sondereintritt: Bei besonderen Konstellationen wie Erbeintritt in den Mietvertrag nach § 564 BGB oder bei Sondereintrittsrechten bestimmter Familienangehöriger kann eine Reorganisation der Untermietverhältnisse erforderlich werden. Verwandte Dokumente sind der Untermietvertrag selbst, das Wohnungsübergabeprotokoll bei Wechsel der Bewohner sowie der Hauptmietvertrag, der die Grundlage des Untermietverhältnisses bildet.

Was gehört in Ihr Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB)?

Der wirksame Antrag auf Untermieterlaubnis nach § 553 BGB enthält mehrere Pflichtelemente, die zusammen sicherstellen, dass der Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Vollständige Personalien beider Parteien: Der Mieter (Hauptmieter) und der Vermieter (oder die zustellungsbevollmächtigte Hausverwaltung) sind vollständig zu identifizieren — Name, Anschrift, Mietobjekt mit Etage und Wohnungsnummer. Bei mehreren Mietern müssen alle Mitmieter den Antrag unterzeichnen, da nach § 432 BGB Gesamtgläubigerschaft besteht.

Genaue Bezeichnung des geplanten Untermieters: Der Untermieter muss namentlich benannt sein — vollständiger Name, Geburtsdatum, Beruf, monatliches Nettoeinkommen, bisherige Anschrift. Diese Angaben ermöglichen dem Vermieter eine Prüfung, ob in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vorliegt (etwa schwere Vorstrafen wegen Mietsache-relevanter Delikte). Empfohlen ist die Beifügung einer Bonitätsauskunft (Schufa, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Selbstauskunftsbogen).

Konkrete Begründung des berechtigten Interesses: Das berechtigte Interesse nach § 553 Abs. 1 BGB ist konkret und nachvollziehbar darzulegen. Übliche Begründungen: längerer Auslandsaufenthalt (BGH VIII ZR 349/13), Aufnahme eines Lebensgefährten (BGH VIII ZR 73/04), wirtschaftliche Kostenteilung (BGH VIII ZR 274/03), Neugründung einer Wohngemeinschaft. Die Begründung muss ergeben, dass das Interesse erst nach Vertragsschluss entstanden ist.

Geplanter Zeitraum und Anteil der Untervermietung: Der Antrag muss den Beginn und das voraussichtliche Ende des Untermietverhältnisses sowie den Anteil der Wohnung benennen, der überlassen werden soll. Bei Teilüberlassung (ein Zimmer in WG) gilt § 553 BGB; bei vollständiger Überlassung (gesamte Wohnung während Auslandsaufenthalt) gilt § 540 BGB mit erhöhter Prüfungsbefugnis des Vermieters.

Vereinbarter Untermietpreis: Die geplante Untermiete sollte angegeben werden. In angespannten Wohnungsmärkten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main) gilt nach § 556d BGB die Mietpreisbremse auch für Untermietverhältnisse — der Untermietpreis darf nicht unangemessen über der Hauptmiete oder der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Fristsetzung für die Antwort des Vermieters: Empfehlenswert ist eine Frist von vier Wochen für die schriftliche Antwort des Vermieters. Innerhalb dieser Frist muss der Vermieter Erlaubnis erteilen oder substantiierte Verweigerungsgründe darlegen. Schweigt der Vermieter, kann der Mieter nach Fristablauf von einer stillschweigenden Erlaubnis ausgehen — diese Konstellation ist allerdings rechtlich unsicher; eine Klage auf Erteilung der Erlaubnis beim Amtsgericht nach § 23 Nr. 2a GVG ist sicherer.

Hinweis auf außerordentliches Kündigungsrecht: Das Schreiben sollte auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Mieters nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB hinweisen, das im Fall einer unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis greift. Bei pflichtwidriger Verweigerung haftet der Vermieter zudem auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB für entgangene Untermieteinnahmen.

Ankündigung des Untermietvertrags: Der Mieter sollte ankündigen, dass er den unterzeichneten Untermietvertrag vor Beginn des Untermietverhältnisses dem Vermieter unaufgefordert zur Kenntnis vorlegen wird. Diese Transparenz erleichtert die Erlaubniserteilung. Forms-legal.com bietet sowohl das Antragsmuster als auch ein Untermietvertragsmuster an. Die Mietkautionsvereinbarung nach § 551 BGB des Hauptmietvertrags wird durch die Untervermietung nicht berührt; eine separate Untermieterkaution kann der Hauptmieter mit dem Untermieter vereinbaren.

So füllen Sie Ihr Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB) aus

Das korrekte Ausfüllen des Antrags auf Untermieterlaubnis vom Vermieter erfordert mehrere Vorbereitungsschritte, damit der Antrag erfolgreich ist und die Frist für die Vermieterantwort sinnvoll gesetzt wird.

Schritt 1 — Personalien des Untermieters einholen: Vor Antragstellung sollten alle Personalien des geplanten Untermieters vorliegen — vollständiger Name, Geburtsdatum, Beruf, monatliches Nettoeinkommen, bisherige Anschrift. Empfehlenswert ist die Einholung einer Bonitätsauskunft (Schufa-Selbstauskunft, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Selbstauskunftsbogen).

Schritt 2 — Begründung des berechtigten Interesses formulieren: Die Begründung muss konkret und nachvollziehbar sein. Beispiele: Aufgrund eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts in den USA von 12 Monaten; Aufgrund der Aufnahme meines Lebensgefährten Herrn X in die gemeinsame Wohnung nach unserem gemeinsamen Wohnsitzwechsel; Aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit nach Reduzierung meiner Arbeitsstelle. Die Begründung muss ergeben, dass das Interesse erst nach Vertragsschluss entstanden ist.

Schritt 3 — Hauptmieter und Vermieter eintragen: Vollständige Adresse des Mieters (Mietobjekt) und des Vermieters bzw. der zustellungsbevollmächtigten Hausverwaltung. Bei mehreren Mietern alle Mitmieter aufführen — alle müssen unterzeichnen. Datum des Schreibens im deutschen Format (DD.MM.YYYY).

Schritt 4 — Anteil der Untervermietung präzisieren: Klar angeben, ob ein Teil der Wohnung (ein Zimmer in WG-Konstellation, § 553 BGB) oder die gesamte Wohnung (während Auslandsaufenthalt, § 540 BGB) überlassen werden soll. Diese Unterscheidung ist für die Anspruchsgrundlage entscheidend.

Schritt 5 — Zeitraum des Untermietverhältnisses angeben: Beginn und voraussichtliches Ende — etwa 01.07.2026 bis 30.06.2027. Bei unbefristeter Untervermietung dies ausdrücklich vermerken. Bei kurzfristigen Vermietungen (unter sechs Monate) auf landesrechtliche Zweckentfremdungsverbote achten.

Schritt 6 — Untermietpreis vorschlagen: Den geplanten Untermietpreis angeben. In angespannten Wohnungsmärkten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main) auf die Mietpreisbremse nach § 556d BGB hinweisen — der Untermietpreis darf nicht über 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Schritt 7 — Frist für Vermieterantwort setzen: Empfehlenswert sind vier Wochen. Längere Fristen verzögern die Untervermietung; kürzere Fristen riskieren, als unangemessen zurückgewiesen zu werden. Die Frist konkret datieren (z.B. bis 30.06.2026).

Schritt 8 — Bonitätsunterlagen beilegen: Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise, Selbstauskunftsbogen des Untermieters. Eine persönliche Vorstellung des Untermieters bei der Hausverwaltung anbieten — dies erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Erlaubnis.

Schritt 9 — Hinweis auf Konsequenzen: Im Schreiben die Rechtsfolgen einer unberechtigten Verweigerung benennen — außerordentliches Kündigungsrecht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB, Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB.

Schritt 10 — Per Einschreiben versenden: Versand per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Zugang. Datum der Versendung und der Zustellung im eigenen Exemplar dokumentieren. Bei Schweigen des Vermieters über die Frist hinaus kann eine Klage auf Erteilung der Erlaubnis beim Amtsgericht nach § 23 Nr. 2a GVG erhoben werden.

Häufige Fehler bei Ihrem Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB)

Häufige Fehler beim Antrag auf Untermieterlaubnis können die Erlaubniserteilung verzögern oder dazu führen, dass die Untervermietung als Pflichtverletzung gewertet wird.

Fehler 1 — Untervermietung ohne vorherige Erlaubnis: Wer einen Untermieter aufnimmt, ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, begeht eine schwere Pflichtverletzung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Lösung: stets vorab schriftlich Erlaubnis beantragen, auch bei Aufnahme von Verwandten oder Lebensgefährten.

Fehler 2 — Unzureichende Begründung des berechtigten Interesses: Vage Formulierungen wie ich möchte einen Untermieter aufnehmen genügen nicht. Erforderlich ist eine konkrete Darlegung des berechtigten Interesses — beruflicher Auslandsaufenthalt, Aufnahme Lebensgefährte, wirtschaftliche Gründe. Lösung: konkrete Umstände nennen, ggf. mit Belegen (Arbeitsvertrag mit Auslandseinsatz, Heiratsurkunde, Reduzierung Arbeitsstelle).

Fehler 3 — Fehlende Personalien des Untermieters: Ohne vollständige Identifikation des Untermieters kann der Vermieter nicht prüfen, ob ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vorliegt. Lösung: Name, Geburtsdatum, Beruf, Einkommen, bisherige Anschrift einschließlich Bonitätsauskunft beilegen.

Fehler 4 — Verwechslung von § 553 BGB und § 540 BGB: Bei Teilüberlassung gilt § 553 BGB mit Anspruch auf Erteilung; bei Gesamtüberlassung gilt § 540 BGB mit erweitertem Vermieterermessen. Falsche Anspruchsgrundlage führt zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Lösung: Anteil der Untervermietung klar angeben.

Fehler 5 — Unbeachtung der Mietpreisbremse: In angespannten Wohnungsmärkten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main) gilt die Mietpreisbremse nach § 556d BGB auch für Untermietverhältnisse. Untermieter können bei zu hoher Untermiete nach § 556d Abs. 2 BGB Rückzahlung verlangen. Lösung: Untermietpreis maximal 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Fehler 6 — Fehlende Frist für Vermieterantwort: Ohne Frist kann der Vermieter die Antwort beliebig verzögern. Lösung: konkrete Frist von vier Wochen setzen mit Datum (zum Beispiel bis 30.06.2026).

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 553 BGBDE official
  2. § 540 BGBDE official
  3. § 564 BGBDE official
  4. § 432 BGBDE official
  5. § 556d BGBDE official
  6. § 551 BGBDE official
  7. § 126 BGBDE official

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Forms Legal. (2026). Untermieterlaubnis vom Vermieter Deutschland (§ 553 BGB) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/real-estate/notices/untermiete-genehmigung-vermieter-deutschland

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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