Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — FeV §§ 2, 12, 15; StVG §§ 2, 2a (Probezeit); RL 2006/126/EG (EU-Führerschein)
Kopf
gemäß FeV §§ 2 (Antrag), 11 (Eignung), 12 (Sehtest), 15 (Prüfung); StVG §§ 2, 2a (Probezeit); RL 2006/126/EG (EU-Führerschein) — Bundesrepublik Deutschland
Antragsdatum: [Antragsdatum] | Antragsort: [Antragsort]
Personalien
§1 PERSONALIEN DES ANTRAGSTELLERS
Familienname: [Familienname]
Vorname(n): [Vorname(n)]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum] | Geburtsort: [Geburtsort]
Anschrift: [Anschrift]
Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit]
Fahrerlaubnisklassen
§2 BEANTRAGTE UND VORHANDENE FAHRERLAUBNISKLASSEN (FeV §2)
Beantragte Fahrerlaubnisklasse: [Beantragte Fahrerlaubnis]
Bereits vorhandene Klassen: [Vorhandene Führerscheinklassen]
Gesundheitliche Eignung
§3 GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (FeV §§ 11, 12)
Sehtest absolviert: [Sehtest abgelegt] | Sehtestdatum: [Sehtestdatum]
Gesundheitliche Einschränkungen: [Gesundheitliche Beschränkungen]
Beschreibung: [Gesundheitsbeschreibung]
Prüfung
§4 AUSBILDUNG UND PRÜFUNGSANGABEN (FeV §15)
Fahrschule: [Fahrschule]
Theoretische Prüfung bestanden: [Theorie bestanden]
Geplanter Fahrprüfungstermin: [Prüfungstermin]
Erklärungen
§5 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS
Der Antragsteller erklärt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Die §§ 11 und 12 FeV wurden zur Kenntnis genommen: Falsche Gesundheitsangaben können zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach §3 StVG führen. Der Antragsteller bestätigt Kenntnis der zweijährigen Probezeit nach §2a StVG für Fahrerlaubnisinhaber unter 21 Jahren; in der Probezeit führen Verstöße (A-Verstoß: §4 StVG) zur Verlängerung der Probezeit oder Entziehung. Mitzubringende Unterlagen zur Fahrerlaubnisbehörde: Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung, biometrisches Lichtbild (35×45 mm), Sehtest-Bescheinigung, ausgefülltes Antragsformular. Verwaltungsgebühr für Erstbeantragung Klasse B: ca. 35–50 EUR je nach Bundesland (§ 1 GebOSt). Für Klassen C/CE sind arbeitsmedizinische Untersuchungen nach FeV Anlage 5 nachzuweisen.
Unterschrift Antragsteller:
[Vorname(n)] [Familienname], [Antragsort], den [Antragsdatum]
Antragsteller
________________
Signature
Was ist Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland?
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland ist nur bei der nach §73 FeV zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers zu stellen. In Deutschland gibt es rund 400 Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden (i.d.R. bei Landratsämtern oder Stadtverwaltungen). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt das zentrale Fahreignungsregister (FAER) nach §§ 28 ff. StVG, in dem alle Fahrerlaubnisse und Verkehrsverstöße gespeichert sind.
Die Fahrerlaubnisklassen in Deutschland sind EU-weit nach RL 2006/126/EG harmonisiert. Klasse B (Pkw bis 3.500 kg) ist die häufigste Klasse; sie umfasst automatisch die Klassen AM (Kleinkrafträder) und L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) nach FeV §6. Klasse A (alle Krafträder) kann direkt ab 24 Jahren erworben werden oder ab 20 Jahren nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 (»Direkteinstieg«). Klasse C (LKW über 3.500 kg) erfordert Mindestalter 21 Jahre und eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach FeV Anlage 5. Klasse D (Busse) erfordert Mindestalter 24 Jahre.
Besondere Regelungen gelten für das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) nach §48a FeV: Der Jugendliche darf ab dem 17. Geburtstag mit einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson mit Führerschein Klasse B für mindestens 5 Jahre führen. Nach dem 18. Geburtstag und Bestehen der Führerscheinprüfung gilt die Fahrerlaubnis als vollwertige Klasse B. BF17-Fahrer werden in die Schadenfreiheitsklasse SF½ eingestuft — ein erheblicher Vorteil beim späteren eigenständigen Versicherungsabschluss. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und DEKRA-Studien belegen: BF17-Fahrer haben im ersten Jahr nach Fahrerlaubniserwerb signifikant weniger Unfälle als gleichaltrige Neufahrer ohne BF17.
Der Führerschein in Deutschland hat seit 2013 nach EU-Recht nach RL 2006/126/EG eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren (bis 2013: unbefristet für Klasse B). Alle vor 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine mussten bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Der neue EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat) enthält ein maschinenlesbares Mikrochip mit biometrischem Foto. Für Klassen C und D gilt eine kürzere Gültigkeit von 5 Jahren mit regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen nach FeV §11 (körperliche und geistige Eignung). forms-legal.com bietet eine vollständige Vorlage für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland kostenlos zum Herunterladen an.
Besondere Bedeutung hat die zweijährige Probezeit nach §2a StVG für alle Erstinhaber einer Fahrerlaubnis (unter 21 Jahren) und für Fahrerlaubnisinhaber, die bei Ersterteilung noch nicht 21 Jahre alt waren. In der Probezeit führen schwerwiegende Verstöße (A-Verstöße: §§ 4, 315c StGB, §24a StVG — Alkohol am Steuer) zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Bei erneuten Verstößen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §3 StVG. Das Kraftfahrt-Bundesamt vergibt für alle Verkehrsverstöße Punkte im Fahreignungsregister (FAER): 8 Punkte führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann brauchen Sie Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland?
Ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
**Erstmalige Fahrerlaubniserteilung (Klasse B, 18 Jahre):** Der häufigste Fall ist die Erstbeantragung der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW) mit 18 Jahren. Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt, nachdem die Theorieprüfung bei TÜV oder DEKRA nach §15 FeV bestanden wurde.
**Begleitetes Fahren ab 17 (BF17, §48a FeV):** Jugendliche, die BF17 nutzen möchten, beantragen mit 17 Jahren die Klasse B17. Nach dem 18. Geburtstag und Bestehen der Führerscheinprüfung wird die Fahrerlaubnis auf die reguläre Klasse B umgeschrieben.
**Erweiterung um zusätzliche Führerscheinklassen:** Inhaber der Klasse B, die Klasse BE (Anhänger), A2 (Motorrad bis 35 kW) oder C1 (Transporter bis 7.500 kg) erwerben möchten, stellen einen Erweiterungsantrag.
**Klasse A (Motorrad, Direkteinstieg ab 24):** Motorradfahrer beantragen direkt Klasse A ab dem 24. Geburtstag; wer bereits Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, kann ab 20 Jahren Klasse A beantragen.
**Berufliche Fahrerlaubnis (LKW/Bus, Klassen C, CE, D):** Berufsfahrer beantragen Klasse C (LKW ab 3.500 kg) ab 21 Jahren; für Bus-Klasse D ab 24 Jahren. Zusätzlich ist die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG nachzuweisen.
**Umtausch ausländischer Fahrerlaubnisse:** Inhaber von Fahrerlaubnissen aus Nicht-EU-Ländern müssen nach §29 FeV und §27 FeV prüfen, ob eine Fahrprüfung erforderlich ist oder ob ein vereinfachter Umtausch möglich ist. Dies gilt z.B. für US-amerikanische oder russische Führerscheine.
**Neuerteilung nach Entziehung:** Wer die Fahrerlaubnis durch Entziehung nach §3 StVG verloren hat, muss nach Ablauf der Sperrfrist einen neuen Antrag stellen und ggf. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach §11 Abs. 3 FeV nachweisen. MPU-Bestehquote: ca. 40% laut TÜV-Jahresstatistik 2024.
Was gehört in Ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland?
Ein vollständiger Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland nach FeV §2 enthält folgende Kernbestandteile:
**1. Personalien des Antragstellers (§22 FeV)** Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz (Meldeadresse). Alle Angaben müssen mit dem Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen (§22 FeV). Staatsangehörigkeit ist relevant für die EU-Harmonisierung nach RL 2006/126/EG.
**2. Beantragte Fahrerlaubnisklasse (FeV §6)** Klare Angabe der beantragten Klasse und der bereits vorhandenen Klassen. FeV §6 enthält die vollständige Klassenliste mit Mindestaltergrenzen und Voraussetzungen. Inklusionsklassen beachten: Klasse B inkludiert AM und L; Klasse C inkludiert B und BE.
**3. Sehtest nach FeV §12** §12 FeV: Vor Ersterteilung der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L, T ist ein Sehtest erforderlich, der nicht älter als 2 Jahre sein darf. Für Klassen C, C1, D, D1 gelten strenge Sehschärfeanforderungen (§12 Abs. 2 FeV). Sehtest beim Augenoptiker, bei DEKRA/TÜV oder beim Augenarzt; Bescheinigung mitbringen.
**4. Gesundheitliche Eignung (FeV §11)** §11 FeV: Bewerber müssen körperlich und geistig geeignet sein. Chronische Erkrankungen (Epilepsie, Herzerkrankungen, Diabetes, erhebliche Sehschwäche) müssen angegeben werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein ärztliches Gutachten oder eine MPU nach §11 Abs. 3 FeV anordnen. FeV Anlage 4 enthält die medizinischen Mindestanforderungen nach Krankheitsgruppen.
**5. Fahrschule und Ausbildungsnachweis (FahrlG, §29)** Nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und der Ausbildungsordnung muss der Antragsteller bei einer staatlich anerkannten Fahrschule ausgebildet werden. Die Mindestfahrstunden sind in der Ausbildungsordnung festgelegt: Für Klasse B: mindestens 12 Fahrstunden auf Landstraße, 5 auf Autobahn und 4 bei Dunkelheit (nach Ausbildungsordnung 2021).
**6. Theoretische Prüfung (FeV §15)** §15 FeV: Theoretische Prüfung bei TÜV/DEKRA/GTÜ oder anderen amtlich anerkannten Prüfungsstellen. 30 Multiple-Choice-Fragen + Hazard-Perception-Test; maximal 10 Fehlerpunkte. Gültigkeit 12 Monate. Antragsteller muss Theorieprüfungs-Zeugnis bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
**7. Praktische Fahrprüfung (FeV §15, Anlage 7)** Fahrprüfung bei TÜV/DEKRA/GTÜ-Prüfer, mindestens 45 Minuten für Klasse B. Prüfungsinhalt nach FeV Anlage 7: Grundfahraufgaben (Einparken, Wendemanöver), Fahrten auf Straßen aller Art. Bei Nichtbestehen: Wiederholung frühestens nach 3 Wochen. forms-legal.com bietet eine vollständige Vorlage für den Führerscheinantrag Deutschland kostenlos an.
So füllen Sie Ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland aus
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland korrekt ausfüllen und einreichen — Schritt-für-Schritt:
**Schritt 1: Fahrschule wählen und anmelden** Staatlich anerkannte Fahrschule nach §29 FahrlG wählen. ADAC-Fahrlehrercheck und Stiftung Warentest (test.de) empfehlen: Preisvergleich und Befragung ehemaliger Schüler. Anmeldegebühr: ca. 200–350 EUR; Fahrschulgebühren insgesamt: 1.500–2.500 EUR für Klasse B in Deutschland.
**Schritt 2: Sehtest absolvieren** Sehtest beim Optiker, DEKRA/TÜV oder Augenarzt. Kosten: ca. 5–10 EUR beim Optiker; Bescheinigung aufbewahren. §12 FeV: Mindest-Sehschärfe für Klasse B: 0,5 auf beiden Augen zusammen. Bei Unterschreitung: ärztliches Gutachten erforderlich.
**Schritt 3: Biometrisches Lichtbild anfertigen lassen** Amtliches biometrisches Lichtbild: 35×45 mm, aktuell (max. 6 Monate alt), weißer oder hellgrauer Hintergrund, Gesicht mittig, neutrale Mimik. Beim Fotostudio, Fotoautomat oder Online-Druckdiensten (Foto Walser, Pixum).
**Schritt 4: Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde holen oder online herunterladen** Formular der zuständigen Behörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) holen oder auf forms-legal.com herunterladen. Alle Felder vollständig ausfüllen. Besonders wichtig: Gesundheitliche Einschränkungen wahrheitsgemäß angeben — §11 FeV Offenbarungspflicht.
**Schritt 5: Vollständige Unterlagen zusammenstellen** Personalausweis oder Reisepass (Original + Kopie), Meldebestätigung (max. 3 Monate alt), biometrisches Lichtbild (35×45 mm), Sehtest-Bescheinigung, Führerscheinantrag (ausgefüllt), Verwaltungsgebühr (ca. 35–50 EUR für Erstantrag Klasse B nach GebOSt §1), ggf. Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung.
**Schritt 6: Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde einreichen** Persönliches Erscheinen erforderlich (Identitätsnachweis). Termin online buchen (viele Behörden nutzen das Terminbuchungssystem des BMVI). Wartezeit: 2–8 Wochen je nach Auslastung der Behörde. Nach Prüfung: Lichtbildausdruck für Prüfungsanmeldung bei TÜV/DEKRA.
Rechtliche Anforderungen für Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**FeV §2 (Antrag auf Fahrerlaubnis):** §2 FeV regelt die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis: Mindestalter nach Klasse (B: 18 Jahre, A: 24 Jahre, C: 21 Jahre), Wohnsitz in Deutschland, körperliche und geistige Eignung, keine Fahrerlaubnisversagungsgründe nach §7 FeV.
**FeV §11 (Körperliche und geistige Eignung):** §11 FeV legt Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Eignung fest; FeV Anlage 4 enthält eine detaillierte Tabelle nach Erkrankungsgruppen. Bei Zweifeln kann die Behörde nach §11 Abs. 3 FeV eine ärztliche oder psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Grundlage für MPU-Anordnung: §11 Abs. 3 Nr. 4–6 FeV (Alkohol, Drogen, Straftaten im Straßenverkehr).
**FeV §12 (Sehtest):** §12 Abs. 1 FeV: Bewerber müssen eine ausreichende Sehschärfe haben. Für Klasse B: Mindest-Sehschärfe 0,5 auf beiden Augen (mit Sehhilfe). Für Klassen C/D: höhere Mindestanforderungen. Der Sehtest nach §12 Abs. 2 FeV ist bei einer amtlich anerkannten Stelle durchzuführen.
**FeV §15 (Theoretische und praktische Prüfung):** §15 Abs. 1 FeV: Bewerber müssen eine Theoretische Fahrprüfung und eine praktische Fahrprüfung ablegen. Prüfungsanforderungen in FeV Anlage 6 (Theorie) und Anlage 7 (Praxis). Prüfung bei TÜV/DEKRA/GTÜ nach Akkreditierung gemäß Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG).
**StVG §2 und §2a (Fahrerlaubnis und Probezeit):** §2 StVG: Fahrerlaubnis ist Voraussetzung für das Führen von Kraftfahrzeugen. §2a StVG: 2-jährige Probezeit für alle Erstinhaber. A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße nach §4 StVG) verlängern die Probezeit; weitere Verstöße führen zur Entziehung nach §3 StVG.
**RL 2006/126/EG (EU-Führerschein-Richtlinie):** Harmonisiert EU-weit Führerscheinklassen, Mindestanforderungen und Gültigkeitsdauer (15 Jahre für Klasse B). Alle deutschen Fahrerlaubnisse seit 2013 entsprechen dem EU-Scheckkartenformat. Gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU nach Art. 2 RL 2006/126/EG.
**FahrlG §29 (Fahrschulen):** §29 FahrlG regelt die staatliche Anerkennung von Fahrschulen. Nur staatlich anerkannte Fahrschulen dürfen Fahrschüler ausbilden. Fahrlehrerausbildung und -zulassung nach §§ 1–11 FahrlG.
**DSGVO und §65 FeV (Datenschutz):** §65 FeV: Fahrerlaubnisbehörden dürfen personenbezogene Daten nur für Zwecke der Fahrerlaubniserteilung und -entziehung verarbeiten. KBA verarbeitet Daten im Fahreignungsregister (FAER) nach §§ 28 ff. StVG.
Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Deutschland
Häufige Fehler beim Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland:
**Sehtest zu spät gemacht:** Viele Bewerber reichen den Sehtest-Nachweis erst kurz vor der Prüfung ein. §12 FeV: Sehtest darf maximal 2 Jahre alt sein. Sehtest rechtzeitig zu Beginn der Fahrausbildung machen, damit genug Zeit für ärztliche Nachuntersuchungen bei Auffälligkeiten bleibt.
**Gesundheitliche Einschränkungen verschwiegen:** Wer bekannte Erkrankungen (Epilepsie, Herzarrhythmien, Diabetes mit Hypoglykämierisiko) nicht angibt, riskiert nach §11 FeV die Fahrerlaubnisversagung und — im Falle eines Unfalls — strafrechtliche Folgen (§315c StGB — Gefährdung des Straßenverkehrs). Fahrerlaubnisbehörde holt in Zweifelsfällen ärztliche Gutachten ein.
**Falsches Lichtbild eingereicht:** Lichtbild muss biometrischen Anforderungen entsprechen: 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell (max. 6 Monate). Ältere Fotos, Portraitfotos mit Hintergrund oder Schnappschüsse werden von der Behörde nicht akzeptiert.
**Zuständige Behörde nicht beachtet:** §73 FeV: Antrag ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu stellen. Bewerber, die umgezogen sind und noch nicht umgemeldet haben, werden an die neue Behörde verwiesen.
**Erste-Hilfe-Kurs fehlt:** Manche Bewerber vergessen, dass ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 UE) für die Fahrerlaubniserteilung Klasse B in einigen Bundesländern als Nachweis verlangt wird. Kurs bei DRK, ADAC, Malteser, ASB buchen; Bescheinigung ist 3 Jahre gültig.
**Probezeit-Regelungen unterschätzt:** §2a StVG: A-Verstöße in der Probezeit (z.B. Alkohol am Steuer nach §24a StVG, Rotlichtverstoß mit Unfallgefährdung) verlängern die Probezeit auf 4 Jahre und erfordern ein Aufbauseminar (ca. 300 EUR). Viele junge Fahrer unterschätzen die Konsequenzen und nehmen die Probezeit nicht ernst. Der ADAC empfiehlt Fahranfängern dringend den Besuch eines freiwilligen Fahrsicherheitstrainings nach Fahrerlaubniserteilung.
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Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B in Deutschland benötigen Sie: (1) Ausgefülltes Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde (auf forms-legal.com kostenlos erhältlich); (2) Personalausweis oder Reisepass im Original sowie eine Kopie; (3) Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate); (4) Biometrisches Lichtbild (35×45 mm, aktuell, weißer Hintergrund); (5) Sehtest-Bescheinigung nach §12 FeV (nicht älter als 2 Jahre; vom Optiker, DEKRA/TÜV oder Augenarzt); (6) Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung (mind. 9 UE, von DRK, ADAC, Malteser etc.; 3 Jahre gültig); (7) Verwaltungsgebühr: ca. 35–50 EUR je nach Bundesland (§1 GebOSt). Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Behörde den Führerscheinantrag zur Anmeldung der Prüfungen bei TÜV/DEKRA aus.
Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) nach §48a FeV ermöglicht Jugendlichen, bereits ab dem 17. Geburtstag (statt 18) mit einem ausgewählten Begleiter zu fahren. Der Begleiter muss: mindestens 30 Jahre alt sein, die Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen, höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) haben, namentlich im Antrag eingetragen sein. Vorteile: (1) Früheres Fahren = mehr Fahrerfahrung vor dem Führerscheinalter; (2) Einstufung in Schadenfreiheitsklasse SF½ statt SF0 beim ersten Versicherungsabschluss — deutliche Prämieneinsparung; (3) BASt-Studie: BF17-Fahrer haben in den ersten Jahren nach Fahrerlaubniserwerb 21% weniger Unfälle als Gleichaltrige ohne BF17. Kosten: ca. 200 EUR für Aufbaukurs + Fahrausbildung. BF17-Führerschein gilt in Deutschland und ist EU-weit anerkannt.
Die zweijährige Probezeit nach §2a StVG gilt für alle Erstinhaber einer Fahrerlaubnis. In der Probezeit werden Verkehrsverstöße besonders streng geahndet. A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße: §4 StVG — u.a. Alkohol am Steuer nach §24a StVG ab 0,5 Promille, Nötigung, Unfallflucht, erhebliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) führen zur: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars (ca. 250–350 EUR). Bei einem weiteren A-Verstoß nach dem Aufbauseminar: Anordnung einer verkehrspsychologischen Beratung (ca. 150–250 EUR). Bei erneutem Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis nach §3 StVG. B-Verstöße (mittelschwer) summieren sich: 2 B-Verstöße gelten als ein A-Verstoß. ADAC-Statistik: 15% aller Führerscheine in der Probezeit werden wegen Verstößen verlängert.
Die Gesamtdauer der Führerscheinausbildung in Deutschland für Klasse B beträgt typischerweise 3–9 Monate, abhängig vom Lernfortschritt und der Verfügbarkeit von Prüfungsterminen. Durchschnitt laut TÜV/DEKRA: ca. 5–6 Monate. Aufschlüsselung: Theorieunterricht: 12–14 Doppelstunden (je 1,5–2 Monate); Pflichtfahrstunden: mindestens 12 Überlandstunden + 5 Autobahnstunden + 4 Nachtfahrtstunden; Theorieprüfung: Termin bei TÜV/DEKRA; Fahrprüfung: Termin 2–8 Wochen nach Theorieprüfung. Nach bestandener Fahrprüfung: Zustellung des Führerscheindokuments dauert 2–4 Wochen; vorläufiger Führerschein von der Behörde direkt nach Bestehen ausgestellt. Hinweis: Prüfungswartezeiten bei TÜV/DEKRA sind regional sehr unterschiedlich; in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg können Wartezeiten auf Prüftermine 4–8 Wochen betragen.
Das hängt davon ab, aus welchem Land der Führerschein stammt. EU-/EWR-Führerscheine: Werden in Deutschland grundsätzlich ohne Fahrprüfung anerkannt; Umschreibung nach §27 FeV bei Wohnsitzwechsel nach Deutschland möglich (aber nicht immer Pflicht). Drittstaaten-Führerscheine: Die Anerkennung regelt §29 FeV; Anlage 11 FeV enthält eine Liste von Ländern, deren Führerscheine ohne Fahrprüfung umgeschrieben werden können (z.B. Schweiz, USA — einige Bundesstaaten, Japan). Für andere Länder (z.B. Russland, Ukraine, Türkei): theoretische oder praktische Prüfung oder beides erforderlich. Nicht-EU-Führerscheininhaber, die weniger als 6 Monate in Deutschland leben, dürfen ihren ausländischen Führerschein vorübergehend nutzen; danach ist die Umschreibung oder Neubeantragung erforderlich.
Die Gesamtkosten für einen Führerschein Klasse B in Deutschland betragen typischerweise 1.800–3.500 EUR, abhängig von Fahrschule, Stadt und individuellem Lernbedarf. Aufschlüsselung (Richtwerte 2024): Anmeldegebühr Fahrschule: 200–350 EUR; Theorieunterricht (14 Doppelstunden): ca. 300–450 EUR; Pflichtfahrstunden (Grundstunden: ca. 30 Stunden bei Durchschnitt): ca. 900–1.500 EUR (30 EUR–50 EUR/UE × 45 Min.); Theoriestoff und Lehr-App: 30–60 EUR; Theorieprüfung bei TÜV/DEKRA: ca. 23 EUR; Fahrprüfung bei TÜV/DEKRA: ca. 95 EUR; Verwaltungsgebühr Fahrerlaubnisbehörde: ca. 35–50 EUR; Sehtest und Erste Hilfe: ca. 50–80 EUR. Gesamt: 1.800–2.800 EUR. In Großstädten (Berlin, München, Hamburg) liegen Fahrstundensätze bei 45–55 EUR; ländliche Fahrschulen sind günstiger (30–40 EUR).
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich »Idiotentest«, wird von der Fahrerlaubnisbehörde nach §11 Abs. 3 FeV in folgenden Fällen angeordnet: (1) Alkohol am Steuer ab 1,6 Promille (Blutalkohol) oder wiederholte Alkoholfahrten; (2) Drogen im Straßenverkehr nach §24a StVG; (3) Mehrere schwere Verkehrsdelikte in kurzer Zeit; (4) Auffälligkeiten in der Fahrerlaubnisprüfung oder bei ärztlichem Gutachten. Die MPU besteht aus medizinischer Untersuchung, reaktionspsychologischen Tests und einem Tiefeninterview. Durchschnittliche Bestehenquote: ca. 40% (TÜV-Jahresbericht 2024). Kosten: ca. 600–1.500 EUR. Empfehlung: Vorbereitung bei MPU-spezialisierten Beratungsstellen (TÜV, ADAC, Verkehrstherapiezentren); Vorbereitungsdauer: 3–12 Monate. Ohne bestandene MPU kann keine Fahrerlaubnis erteilt oder wieder erteilt werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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