Eidesstattliche Erklärung – Muster
Kopf
[Erklaerender Name] [Erklaerender Adresse] An [Empfaenger Name] [Empfaenger Adresse]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen]
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Betreff: [Betreff]
Personalien
Ich, [Erklaerender Name], geboren am [Erklaerender Geburtsdatum] in [Erklaerender Geburtsort], wohnhaft [Erklaerender Adresse], erkläre an Eides statt wie folgt:
Erklärung
[Sachverhalt Text]
Die vorstehenden Angaben mache ich an Eides statt und erkläre, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass eine falsche eidesstattliche Erklärung gemäß § 156 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Datum und Unterschrift
[Erklarungs Ort], [Erklarungs Datum] _______________________________ [Erklaerender Name] (Eigenhändige Unterschrift)
Erklärende Person
________________
Signature
Was ist Eidesstattliche Erklärung – Muster?
Die eidesstattliche Erklärung findet in Deutschland breite Anwendung: Das Nachlassgericht (Amtsgericht in Funktion als Nachlassgericht nach § 72 GVG) verlangt bei Anträgen auf Ausstellung eines Erbscheins gemäß § 352 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben zu Erbfolge und Nachlasswert. Einwohnermeldeämter akzeptieren eidesstattliche Erklärungen beim Fehlen einer Wohnungsgeberbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen. Das Finanzamt kann bei unklarer Besteuerungsgrundlage eine eidesstattliche Versicherung anfordern.
Im Unterschied zum eidlichen Zeugnis vor Gericht (§ 391 ZPO) wird die eidesstattliche Erklärung in der Regel schriftlich abgegeben. Sie kann gegenüber einem Notar (Notarin), dem zuständigen Gericht oder einer Behörde abgegeben werden. Notarielle Beurkundung (§ 1 BeurkG) oder Beglaubigung (§ 129 BGB) ist nicht zwingend erforderlich, wird aber von manchen Behörden verlangt.
Das Muster auf forms-legal.com ist für den deutschen Rechtsraum konzipiert und enthält alle Pflichtangaben, die für die Gültigkeit der Erklärung gegenüber deutschen Behörden und Gerichten erforderlich sind. Die Erklärung ist in Deutsch abzufassen, da deutsche Behörden grundsätzlich nur deutschsprachige Dokumente oder amtlich beglaubigte Übersetzungen akzeptieren.
Wann brauchen Sie Eidesstattliche Erklärung – Muster?
Das Muster einer eidesstattlichen Erklärung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht: Wer einen Erbschein gemäß §§ 2353 ff. BGB und §§ 352–352g FamFG beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) beantragt, muss die Angaben zur Erbfolge, zu Testamenten oder Erbverträgen und zum Nachlasswert durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen. Ohne diese Versicherung erteilt das Nachlassgericht keinen Erbschein.
Verlust oder Vernichtung von Dokumenten: Wer seinen Personalausweis, Reisepass, eine Urkunde oder ein Sparbuch verloren hat und dies einer Behörde oder Bank gegenüber nachweisen muss, kann eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Kreditinstitute und Sparbanken verlangen bei Verlust eines Sparbuchs (Inhaberpapier nach § 807 BGB) eine eidesstattliche Versicherung, bevor ein Ersatz ausgestellt wird.
Eidliche Versicherung im Verwaltungsverfahren: Im Verwaltungsverfahren gemäß § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Behörden die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung verlangen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden müssen, die durch andere Beweismittel nicht zugänglich sind (z.B. Sozialleistungsanträge, Härtefallanträge).
Sorgerechts- und Unterhaltssachen: Im familiengerichtlichen Verfahren nach § 23 FamFG (Amtsgericht als Familiengericht) können Beteiligte zur Glaubhaftmachung von Sachverhalten (z.B. Einkommensverhältnisse beim Unterhaltsverfahren) aufgefordert werden, eidesstattliche Erklärungen abzugeben.
Insolvenzverfahren: Im Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung InsO) kann das Insolvenzgericht (Amtsgericht) den Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über sein Vermögen auffordern (§§ 97, 98 InsO).
Beurkundung für ausländische Behörden: Deutsche Staatsbürger, die im Ausland eine eidesstattliche Erklärung benötigen (z.B. für US-amerikanische oder britische Behörden), können diese durch einen deutschen Notar beurkunden lassen, der die Erklärung anschließend mit einer Apostille versehen kann.
Was gehört in Ihr Eidesstattliche Erklärung – Muster?
Die eidesstattliche Erklärung nach deutschem Muster enthält folgende wesentliche Bestandteile:
Personalien des Erklärenden: Vollständiger Name (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Wohnanschrift. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird häufig auch die Staatsangehörigkeit und Passnummer verlangt. Die Personalien müssen mit einem amtlichen Lichtbildausweis übereinstimmen.
Darstellung des Sachverhalts: Der Kern der eidesstattlichen Erklärung ist die konkrete, klare und vollständige Darlegung des zu erklärenden Sachverhalts. Vage Formulierungen sind zu vermeiden. Wer z.B. den Verlust eines Sparbuchs erklärt, muss den Zeitpunkt des Verlusts, den ungefähren Ort und die Umstände beschreiben.
Ausdrückliche Versicherungsformel: Die Erklärung muss die Wendung »an Eides statt versichere/erkläre ich« oder eine gleichbedeutende Formulierung enthalten. Die Formel »Ich versichere an Eides statt, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen« ist die in Deutschland gebräuchliche Standardformulierung.
Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen: Gemäß § 156 StGB sollte die Erklärung einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass der Erklärende die strafrechtlichen Folgen einer falschen Erklärung kennt. Manche Behörden und Gerichte fügen diesen Hinweis selbst hinzu; das Muster auf forms-legal.com enthält ihn standardmäßig.
Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift: Ort und Datum der Unterzeichnung sowie die eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB) des Erklärenden sind zwingend. Eine Kopie der Erklärung ohne Originalunterschrift wird von Behörden in der Regel nicht akzeptiert.
Zeugen oder Notarbeglaubigung (optional): Für bestimmte Zwecke verlangen Behörden oder das Nachlassgericht, dass die Erklärung vor einem Notar abgegeben oder die Unterschrift notariell beglaubigt wird (§ 40 BeurkG). Einige Behörden begnügen sich mit einem Zeugen, der die Abgabe der Erklärung bestätigt.
Behörde oder Institution als Empfänger: Die Erklärung ist an eine konkrete Institution zu richten (z.B. »An das Amtsgericht München – Nachlassgericht –« oder »An das Einwohnermeldeamt der Stadt Frankfurt am Main«). Eine allgemeine eidesstattliche Erklärung ohne Empfängerangabe wird manchen Behörden gegenüber nicht als ausreichend anerkannt.
Auf forms-legal.com finden Sie das vollständige Muster in druckfertigem Format, das alle vorstehenden Punkte enthält und für die gängigsten Verwendungszwecke in Deutschland angepasst werden kann.
So füllen Sie Ihr Eidesstattliche Erklärung – Muster aus
So füllen Sie das Muster der eidesstattlichen Erklärung in Deutschland korrekt aus:
Schritt 1 – Empfänger benennen: Tragen Sie oben links die vollständige Bezeichnung der empfangenden Behörde oder Institution ein: z.B. »Amtsgericht München – Nachlassgericht –, Prielmayerstraße 7, 80335 München« oder »Einwohnermeldeamt der Stadt Köln«. Falls Sie nicht wissen, an welche Stelle die Erklärung zu richten ist, fragen Sie vorab bei der Behörde nach.
Schritt 2 – Betreff: Geben Sie im Betreff den Zweck der Erklärung an, z.B. »Eidesstattliche Erklärung zum Verlust des Sparbuchs Nr. 123456 (Sparkasse München)« oder »Eidesstattliche Erklärung zur Erbfolge nach [Name des Erblassers]«.
Schritt 3 – Personalien: Tragen Sie vollständigen Vornamen und Nachnamen (keine Abkürzungen), Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ sowie vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) ein.
Schritt 4 – Sachverhaltsdarstellung: Beschreiben Sie den Sachverhalt in einfacher, klarer Sprache. Verwenden Sie kurze Sätze. Vermeiden Sie Juristenjargon. Strukturieren Sie den Text in Absätze. Nummerieren Sie mehrere Tatsachen (1., 2., 3.) für bessere Übersicht. Wichtig: Geben Sie nur Tatsachen an, die Sie aus eigener Wahrnehmung kennen; Vermutungen oder Hörensagen kennzeichnen Sie ausdrücklich als solche.
Schritt 5 – Versicherungsformel einfügen: Fügen Sie am Ende des Sachverhaltstexts die Versicherungsformel ein: »Die vorstehenden Angaben mache ich an Eides statt und erkläre, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche eidesstattliche Erklärung gemäß § 156 StGB strafbar ist.«
Schritt 6 – Ort, Datum und Unterschrift: Tragen Sie Ort und Datum ein und unterschreiben Sie die Erklärung eigenhändig. Verwenden Sie keinen Stempel oder Faksimile. Falls ein Notar erforderlich ist, unterzeichnen Sie erst in Anwesenheit des Notars.
Schritt 7 – Kopie anfertigen: Fertigen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen an, bevor Sie das Original einreichen.
Rechtliche Anforderungen für Eidesstattliche Erklärung – Muster
Für die eidesstattliche Erklärung in Deutschland gelten folgende rechtliche Voraussetzungen:
Strafbewehrung (§ 156 StGB): Falsche Angaben in einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber einer zuständigen Behörde, einem Gericht oder einem Notar sind eine Straftat nach § 156 StGB und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Voraussetzung ist, dass die Erklärung gegenüber einer zur Abnahme zuständigen Stelle abgegeben wird.
Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO: Im Zivilprozess dient die eidesstattliche Erklärung der Glaubhaftmachung (Wahrscheinlichmachung) von Tatsachen, wenn kein Vollbeweis erforderlich ist. Anders als beim Zeugenbeweis (§§ 373 ff. ZPO) ist beim Glaubhaftmachungsverfahren kein Vernehmungstermin vor Gericht nötig.
Formerfordernis: Eine gesetzliche Form für die eidesstattliche Erklärung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ist im deutschen Recht nicht zwingend vorgeschrieben. Eigenhändige Unterschrift nach § 126 BGB ist aber praktisch unabdingbar. Wenn notarielle Beglaubigung der Unterschrift verlangt wird, ist dies nach § 40 BeurkG durchzuführen.
Zuständige Stellen: Eidesstattliche Versicherungen im Erbscheinsverfahren sind vor dem Nachlassgericht (Amtsgericht) oder einem Notar abzugeben (§ 352 FamFG). Im Zwangsvollstreckungsverfahren nimmt der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht die Vermögensauskunft ab (§§ 802c–802l ZPO).
Keine behördliche Registrierung: Eidesstattliche Erklärungen werden in Deutschland nicht in einem zentralen Register erfasst. Jede Behörde verwahrt die ihr vorgelegte Erklärung im jeweiligen Verfahrensakt. Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Fachrecht (bei Gerichten: Aktenordnung der Länder).
Häufige Fehler bei Ihrem Eidesstattliche Erklärung – Muster
Häufige Fehler beim Muster der eidesstattlichen Erklärung in Deutschland:
Fehler 1 – Keine eigenhändige Unterschrift: Eine eidesstattliche Erklärung ohne Originalunterschrift ist wertlos. Behörden akzeptieren keine eingescannten oder gefaxten Unterschriften, wenn ein Original verlangt wird. Lösung: Immer das Original unterschreiben und einreichen; Kopie für sich behalten.
Fehler 2 – Versicherungsformel fehlt: Ohne die ausdrückliche eidesstattliche Versicherungsformel handelt es sich rechtlich nur um eine einfache schriftliche Erklärung, nicht um eine eidesstattliche Erklärung nach § 294 ZPO oder § 156 StGB. Lösung: Die Formel »Ich versichere an Eides statt...« muss immer vorhanden sein.
Fehler 3 – Sachverhalt zu vage: »Ich habe das Dokument verloren« ist keine ausreichende Darstellung. Behörden erwarten konkrete Angaben zu Zeit, Ort und Umständen. Lösung: Alle relevanten Details präzise und vollständig angeben.
Fehler 4 – Keine Behördenangabe: Eine eidesstattliche Erklärung ohne Adressaten (»An das Amtsgericht...«) kann von manchen Behörden abgelehnt werden. Lösung: Immer die konkrete empfangende Stelle benennen.
Fehler 5 – Dritte Person über Tatsachen erklärt, die man nicht aus eigener Wahrnehmung kennt: Wenn jemand über Tatsachen erklärt, die er nur vom Hörensagen kennt, und dies nicht kenntlich macht, kann dies als Täuschung gewertet werden. Lösung: Eigene Wahrnehmung von Hörensagen klar trennen.
Fehler 6 – Kein Hinweis auf Strafbarkeit falscher Angaben: Manche Gerichte und Behörden setzen voraus, dass der Erklärende die Strafbarkeit nach § 156 StGB in der Erklärung ausdrücklich bestätigt. Fehlt dieser Hinweis, kann die Erklärung zurückgewiesen werden. Lösung: Stets den gesetzlichen Hinweis auf § 156 StGB in die Erklärung aufnehmen.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- § 129 BGBDE official
- § 807 BGBDE official
- § 126 BGBDE official
- § 391 ZPODE official
- § 294 ZPODE official
- § 352 FamFGDE official
- § 23 FamFGDE official
- § 1 BeurkGDE official
- § 40 BeurkGDE official
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Forms Legal. (2026). Eidesstattliche Erklärung – Muster (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/legal-declarations/eidesstattliche-erklaerung-muster
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}Häufig gestellte Fragen
Eine eidesstattliche Erklärung (auch: eidesstattliche Versicherung im weiteren Sinne) ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person versichert, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und sie sich der strafrechtlichen Folgen einer falschen Erklärung bewusst ist. Gemäß § 156 StGB (Strafgesetzbuch) ist die falsche Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung vor einer zuständigen Behörde, einem Gericht oder einem Notar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Im deutschen Zivilprozessrecht ist die eidesstattliche Erklärung nach § 294 ZPO (Zivilprozessordnung) das gesetzliche Mittel zur Glaubhaftmachung von Tatsachen, wenn ein Vollbeweis (§ 286 ZPO) nicht möglich oder nicht erforderlich ist. Typische Anwendungsfälle: Erbschaftssachen beim Nachlassgericht (Amtsgericht), Ummeldung ohne Wohnungsgeberbescheinigung, Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, Verlust von Urkunden oder Sparbüchern.
Die falsche Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde, einem Gericht oder einem Notar ist gemäß § 156 StGB eine Straftat (Vergehen) und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Maßgeblich ist, dass die Erklärung gegenüber einer zuständigen Behörde oder Person abgegeben wird; schriftliche Erklärungen ohne behördlichen Bezug können unter § 263 StGB (Betrug) fallen, wenn durch sie ein Vermögensschaden verursacht wird. Darüber hinaus kann eine falsche eidesstattliche Erklärung zu zivilrechtlicher Haftung führen (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 156 StGB als Schutzgesetz). Wer gegenüber einer Behörde, beispielsweise dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt oder dem Amtsgericht als Nachlassgericht, bewusst falsche Angaben macht, riskiert neben der strafrechtlichen Verfolgung auch die Rücknahme von auf der Erklärung basierenden Verwaltungsentscheidungen.
Grundsätzlich nein – eine eidesstattliche Erklärung für allgemeine Zwecke (z.B. gegenüber Behörden nach Verlust eines Dokuments) bedarf keiner notariellen Beglaubigung. Die eigenhändige Unterschrift unter der Erklärung mit dem Zusatz »an Eides statt versichert« reicht aus. In bestimmten Fällen verlangen jedoch Behörden oder Gerichte eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift (§ 129 BGB) oder sogar eine notarielle Beurkundung. Das Nachlassgericht (Amtsgericht) kann beim Antrag auf Erbschein nach § 352 FamFG eine eidesstattliche Versicherung verlangen, die vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abzugeben ist. Für ausländische Behörden kann eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 erforderlich sein, die von der zuständigen Landesbehörde ausgestellt wird. Wollen Sie sichergehen, ob Ihre Erklärung einer Beglaubigung oder Beurkundung bedarf, sollten Sie Rücksprache mit der empfangenden Behörde halten.
Im deutschen Recht werden die Begriffe eidesstattliche Erklärung und eidesstattliche Versicherung oft synonym verwendet, sind aber technisch zu unterscheiden. Die eidesstattliche Versicherung im eigentlichen Sinne (§ 900 Abs. 1 ZPO) ist eine spezifische Prozesshandlung im Zwangsvollstreckungsrecht: Der Schuldner gibt gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht eine Vermögensauskunft ab und versichert deren Richtigkeit an Eides statt (früher Offenbarungseid). Diese Handlung ist in § 802c ZPO geregelt. Die eidesstattliche Erklärung nach § 294 ZPO hingegen dient der Glaubhaftmachung in einem laufenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren. Im Sprachgebrauch des BGB (§ 807) wird die Versicherung an Eides statt beim Nachlassgericht geregelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch gilt: Eine eidesstattliche Erklärung ist die Erklärung, die jemand freiwillig gegenüber einer Behörde oder einem Gericht abgibt, um einen Sachverhalt glaubhaft zu machen. Beide Formen sind nach § 156 StGB strafbewehrt.
Eine rechtsgültige eidesstattliche Erklärung in Deutschland muss folgende Bestandteile enthalten: Erstens vollständige Personalien des Erklärenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift). Zweitens eine klare und präzise Darlegung des zu erklärenden Sachverhalts. Drittens die ausdrückliche Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Viertens den Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Erklärung (§ 156 StGB). Fünftens Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Erklärenden. Optional kann eine Zeugenunterschrift oder Notarbeglaubigung hinzukommen, wenn die empfangende Stelle dies verlangt. Auf forms-legal.com steht ein Musterdokument bereit, das alle gesetzlich relevanten Bestandteile enthält und für verschiedene Behörden (Einwohnermeldeamt, Nachlassgericht, Finanzamt) angepasst werden kann. Die Erklärung sollte prägnant formuliert sein und nur die für den jeweiligen Zweck relevanten Tatsachen enthalten.
Deutsche Behörden und Gerichte akzeptieren grundsätzlich nur Dokumente in deutscher Sprache oder solche, die mit einer beglaubigten Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen Übersetzer (vereidigter Übersetzer nach LadungsVO der Bundesländer) versehen sind. Eine eidesstattliche Erklärung in einer Fremdsprache ohne beglaubigte Übersetzung wird von deutschen Behörden in aller Regel zurückgewiesen. Für ausländische Behörden hingegen kann eine eidesstattliche Erklärung in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch erforderlich sein. In diesem Fall muss die Erklärung oft durch einen deutschen Notar beurkundet und mit einer Apostille nach dem Haager Apostillen-Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 versehen werden. Das Apostillen-Verfahren wird von der zuständigen Landesbehörde (je nach Bundesland: OLG, Regierungspräsidium, Innenministerium) durchgeführt.
Eine eidesstattliche Erklärung hat keine gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeitsdauer. Behörden und Gerichte können jedoch im Einzelfall verlangen, dass eine neue Erklärung abgegeben wird, wenn die ursprüngliche Erklärung veraltet ist oder sich die Umstände geändert haben. Allgemein gilt: Je kürzer der Zeitraum zwischen der Erklärung und ihrer Vorlage, desto glaubwürdiger ist sie. Eine eidesstattliche Erklärung kann nicht einseitig widerrufen werden – wer eine falsche Erklärung abgegeben hat, macht sich nach § 156 StGB strafbar. Eine Berichtigung ist nur möglich, wenn der Erklärende dem Erklärungsempfänger die Unrichtigkeit unverzüglich mitteilt, bevor die Erklärung verwendet wird. Wurde die Erklärung bereits in einem Verfahren verwendet und erweist sie sich als falsch, können strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungsansprüche entstehen. Für den Nachlassbereich gilt: Erbschein-Anträge nach § 352 FamFG erfordern aktuelle eidesstattliche Versicherungen.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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