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Antrag auf Niederlassungserlaubnis Deutschland

Antrag auf Niederlassungserlaubnis

Bundesrepublik Deutschland — AufenthG §§ 9, 9a, 9b, 9c; BVerwG 1 C 12.10

Briefkopf

[Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [E-Mail]

An [Ausländerbehörde]

ANTRAG AUF NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS

gemäß AufenthG §§ 9, 9a, 9b, 9c — unbefristeter Aufenthaltstitel

[Ort], den [Antragsdatum]

Antragsteller

§ 1 ANGABEN ZUR PERSON

Name: [Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Geburtsort: [Geburtsort] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehörigkeit] Anschrift: [Anschrift]

Aufenthalt

§ 2 AUFENTHALT UND BISHERIGER TITEL

Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit: [Aufenthalt seit] Rechtsgrundlage der Niederlassungserlaubnis: [Niederlassungsgrundlage] Bisheriger Aufenthaltstitel: [Bisheriger Titel] Aufenthaltsunterbrechungen: [Unterbrechungen]

Voraussetzungen

§ 3 VORAUSSETZUNGEN DER NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS

Deutschkenntnisse (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG): [Deutschkenntnisse] Rentenversicherungsbeiträge (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG): [Rentenversicherungsbeiträge] Sicherung Lebensunterhalt: [Lebensunterhalt] Wohnraum: [Wohnraum] Kenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG): [Gesellschaftskenntnisse]

Erklärung

§ 4 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS

Ich, [Name], erkläre hiermit: 1. Die Angaben in diesem Antrag sind vollständig und wahrheitsgemäß. 2. Ich werde der Ausländerbehörde unverzüglich mitteilen, wenn sich wesentliche Umstände ändern, die für die Niederlassungserlaubnis relevant sind (Wohnsitz, Beschäftigung, Unterhalt). 3. Mir ist bekannt, dass die Niederlassungserlaubnis bei dauerhafter Abwesenheit aus Deutschland erlischen kann (AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7): Bei Auslandsaufenthalten von mehr als 6 Monaten erlischt die Niederlassungserlaubnis, sofern nicht die Ausländerbehörde vorab eine Sicherung des Aufenthalts (§ 51 Abs. 2 AufenthG) bestätigt. 4. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zur Rücknahme nach AufenthG § 48 führen können. [Ort], den [Antragsdatum]

Unterschrift

[Name] (Eigenhändige Unterschrift)

Antragsteller

________________

Signature

Ausländerbehörde (Eingangsstempel)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf Niederlassungserlaubnis Deutschland?

Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Deutschland ist das Begehren auf Erteilung des wichtigsten unbefristeten Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt in § 9 die allgemeine Niederlassungserlaubnis und in §§ 9a, 9b, 9c den unionsrechtlich vorgeschriebenen Daueraufenthalt-EU (auch: EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis). Während die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG ein rein nationales Dokument ist, verleiht der Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG zusätzlich das Recht, in andere EU-Mitgliedstaaten umzuziehen und dort zu arbeiten.

Die allgemeine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG setzt grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt mit geeignetem Aufenthaltstitel voraus. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 C 12.10) hat in einem Grundsatzurteil präzisiert, wie Aufenthaltsunterbrechungen die 5-Jahres-Frist beeinflussen: Kurze Abwesenheiten bis 6 Monate im Einzelfall sind unschädlich; längere Unterbrechungen können die Frist unterbrechen oder auf Null zurücksetzen. Zusätzlich zu den 5 Jahren Aufenthalt verlangt § 9 Abs. 2 AufenthG: gesicherter Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, ausreichende Deutschkenntnisse (B1 GER), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, ausreichender Wohnraum und fehlendes Ausweisungsinteresse.

Besondere Erteilungsgründe verkürzen die Wartefrist: Hochqualifizierte nach § 18c AufenthG (Wissenschaftler, leitende Angestellte mit Jahresgehalt über der BBGV-Grenze, Forscher in außerordentlichen Funktionen) können die Niederlassungserlaubnis sofort bei der Einreise erhalten — ohne 5-Jahres-Wartezeit. Inhaber der Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG (seit 18.11.2023 neu geregelt) können den Daueraufenthalt-EU bereits nach 27 Monaten (bei B1-Deutschkenntnissen) oder 33 Monaten (bei A1-Kenntnissen) beantragen.

Der Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG basiert auf der EU-Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthalts-Richtlinie). Er verleiht: unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland, gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung, Bildung und Sozialleistungen sowie — als besonderes Privileg — das Recht, nach 12-monatigem Aufenthalt in Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat umzuziehen und dort mit verkürzten Anforderungen Daueraufenthalt zu erhalten (Art. 14–23 RL 2003/109/EG). Der Daueraufenthalt-EU ist das EU-Äquivalent zur Niederlassungserlaubnis und empfiehlt sich für alle, die möglicherweise in die EU mobil bleiben möchten.

Die Niederlassungserlaubnis für Kinder nach § 35 AufenthG ermöglicht minderjährigen Kindern, die eine bestimmte Zeit in Deutschland aufgewachsen sind, die Niederlassungserlaubnis unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern zu erhalten. Das BAMF veröffentlicht jährliche Statistiken zu Niederlassungserlaubniserteilungen; das Auswärtige Amt informiert über die Niederlassungserlaubnis im Kontext der Arbeitsmigration auf make-it-in-germany.com. Die Ausländerbehörde des Wohnsitzes nach § 71 AufenthG ist für die Erteilungsentscheidung zuständig.

Wann brauchen Sie Antrag auf Niederlassungserlaubnis Deutschland?

Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Deutschland wird in folgenden Situationen gestellt:

**Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 9 AufenthG):** Der klassische Weg: Wer seit 5 Jahren mit einem geeigneten Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, alle Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AufenthG erfüllt und dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, beantragt die Niederlassungserlaubnis. Regelmäßig entfällt damit die Notwendigkeit, den Aufenthaltstitel alle 1–3 Jahre zu verlängern.

**Blaue Karte EU — Schnellweg (§ 18g i.V.m. § 9a AufenthG):** Inhaber der Blauen Karte EU (hochqualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und qualifizierter Beschäftigung über der Gehaltsgrenze) können den Daueraufenthalt-EU nach nur 27 Monaten (bei B1-Deutschkenntnissen) oder 33 Monaten (bei A1-Kenntnissen) beantragen — erheblich kürzer als die normale 5-Jahres-Frist.

**Hochqualifizierte (§ 18c AufenthG — sofortige Niederlassungserlaubnis):** Außerordentliche Wissenschaftler, leitende Angestellte mit Jahresgehalt über der BBGV-Jahresarbeitsentgeltgrenze und Personen in vergleichbaren Spitzenfunktionen können die Niederlassungserlaubnis bereits bei Einreise erhalten — ohne jede Wartezeit. Strategisch wichtig für Unternehmen, die internationale Führungskräfte langfristig binden möchten.

**Daueraufenthalt-EU für EU-Mobilität (§ 9a AufenthG):** Wer die Option offen halten möchte, später in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, beantragt den Daueraufenthalt-EU statt der rein nationalen Niederlassungserlaubnis. Beide können gleichzeitig beantragt werden; viele Ausländerbehörden prüfen beide Grundlagen parallel.

**Kinder mit langer Aufenthaltsdauer (§ 35 AufenthG):** Kinder, die seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und in Deutschland aufgewachsen sind, haben unter Umständen Anspruch auf die Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG. Vergleiche auch den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels (de-aufenthaltstitel-verlängerung-antrag) als Vorstufe.

**Vorbereitung auf Einbürgerung:** Die Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für die Einbürgerung, erleichtert sie aber erheblich: Sie dokumentiert die 5-jährige Aufenthaltsdauer und den gesicherten Lebensunterhalt — beides zentrale Anforderungen auch des Einbürgerungsrechts nach StAG § 10. Nach StARefG 2024 ist die Einbürgerung schon nach 5 Jahren (Regelfall) oder 3 Jahren (besondere Integrationsleistungen) möglich.

Was gehört in Ihr Antrag auf Niederlassungserlaubnis Deutschland?

Ein vollständiger Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Deutschland nach AufenthG § 9 enthält folgende wesentliche Bestandteile:

**1. Vollständige Personalien** Name wie im Reisepass, Geburtsdatum, Geburtsort mit Staat, Staatsangehörigkeit, aktuelle Wohnanschrift, Telefon und E-Mail. Identische Schreibweise mit Ausländerakte ist zwingend.

**2. Nachweis der 5-jährigen Aufenthaltsdauer** Kopie aller Reisepässe mit Einreise- und Ausreisestempeln, Aufenthaltserlaubnisse oder eAT-Dokumente der letzten 5 Jahre, Meldebescheinigungen der letzten 5 Jahre. Das BVerwG (1 C 12.10) hat präzisiert: Kurzaufenthalte außerhalb Deutschland bis 6 Monate im Einzeljahr sind für die 5-Jahres-Frist unschädlich. Der Zeitraum der Asylantragstellung zählt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des § 9 AufenthG.

**3. Nachweis der Rentenbeiträge (60 Monate)** Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (DRV-Bund) — kostenlos online bei DRV-Bund beantragen (drv.de, Rentenauskunft). 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge. Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten oder andere Anrechnungszeiten zählen ggf. mit. Berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Notare, Architekten) sind als Äquivalent zur GRV anerkannt.

**4. Deutschkenntnisse (mindestens B1 GER)** Sprachzertifikat B1 von anerkanntem Prüfungsträger (Goethe-Institut, telc, ÖSD, DTZ), deutschen Schulabschluss oder Hochschulabschluss. Für Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG können Grundkenntnisse ausreichen — Einzelfall klären. Auf forms-legal.com finden Sie alle Dokumente für das Aufenthaltsrecht in Deutschland.

**5. Lebensunterhaltssicherung** Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate), Arbeitsvertrag (unbefristet bevorzugt), Steuerbescheid des Vorjahres. Kein SGB-II- oder SGB-XII-Bezug. Selbständige: BWA plus Steuerbescheide der letzten 2 Jahre. Die Ausländerbehörde kann SCHUFA-Auskunft und vollständige Kontoauszüge verlangen. Der Richtwert für eine einzelne Person berechnet sich nach dem SGBII-Regelbedarf plus Wohnkosten plus angemessener Krankenversicherung.

**6. Nachweis Gesellschaftskenntnisse** Orientierungskursabschluss (BAMF Integrationskurs) oder deutschen Schulabschluss (Hauptschule oder höher). Bei Hochschulabsolventen deutschen Hochschulen entfällt der separate Nachweis. Wer in Deutschland studiert hat, hat in der Regel ausreichende Gesellschaftskenntnisse.

**7. Ausreichender Wohnraum** Mietvertrag oder Eigentumsnachweis. Mindestfläche orientiert sich an DIN 283: 9 m² pro Familienmitglied; für eine Person mindestens 20–25 m² zumutbar. Für Familiennachzug: größere Wohnung erforderlich. Die Ausländerbehörde besucht ggf. den Wohnraum nicht persönlich, hat aber das Recht dazu.

**8. Kein Ausweisungsinteresse** Führendes Zeugnis (Bundeszentralregister-Auszug nach § 30 BZRG), nicht älter als 3 Monate. Kein laufendes Strafverfahren, keine Sicherheitsbedenken. Bei früheren Verurteilungen: Einzelfallprüfung nach AufenthG § 55 (Ausweisungsinteresse).

**9. Biometrisches Lichtbild** Passbildkonformes Lichtbild (biometrisch, weißer Hintergrund, frontale Aufnahme) — Voraussetzung für Produktion des neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

**10. Gebühren** Niederlassungserlaubnis: 113 € (AufenthV § 44). Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG): 113 €. Erteilung beider Dokumente gleichzeitig: jeweils 113 €. Ermäßigung für Minderjährige. Auf Antrag: Ratenzahlung oder Stundung möglich.

So füllen Sie Ihr Antrag auf Niederlassungserlaubnis Deutschland aus

Den Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Deutschland stellen Sie folgendermaßen:

**Schritt 1: Voraussetzungen genau prüfen** Prüfen Sie: Wie lange halten Sie sich bereits rechtmäßig in Deutschland auf? Haben Sie 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge? Welches Sprachzertifikat besitzen Sie? Liegt gesicherter Lebensunterhalt vor? Bestehen Ausweisungsinteressen? Erst wenn alle Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AufenthG vorliegen, ist der Antrag Erfolg versprechend. Bei Unsicherheiten: Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Ausländerrecht oder beim Integrationsbeauftragten der Gemeinde.

**Schritt 2: Vollständigen Versicherungsverlauf der DRV abrufen** Beantragen Sie beim DRV-Bund (drv.de) einen Versicherungsverlauf (kostenlos). Der Versicherungsverlauf listet alle Monate mit Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen und Anrechnungszeiten. Prüfen Sie, ob Sie bereits 60 Monate Beitragszeiten erreicht haben. Bei Lücken: Freiwillige Beiträge können nachträglich eingezahlt werden (DRV § 197 SGB VI).

**Schritt 3: Unterlagen vollständig zusammenstellen** Vollständige Unterlagenmappe zusammenstellen: Alle Reisepässe der letzten 5 Jahre, alle Aufenthaltstitel der letzten 5 Jahre, Meldebescheinigungen, DRV-Versicherungsverlauf, Sprachzertifikat B1, Gesellschaftskenntnisnachweis, Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate), Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), biometrisches Lichtbild. Jede Ausländerbehörde hat eine Checkliste auf ihrer Website — herunterladen und genau einhalten.

**Schritt 4: Termin vereinbaren** Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde für das richtige Referat buchen. In vielen Städten ist die Wartezeit 2–6 Monate; frühzeitig buchen. Während des laufenden Aufenthaltstitels ist Zeit — eine Verlängerung kann parallel laufen, bis die Niederlassungserlaubnis entschieden ist.

**Schritt 5: Antrag einreichen** Antrag persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Alle Unterlagen als Original und Kopie mitbringen. Fehlende Unterlagen werden als Nachforderung gestellt — die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit vollständigem Unterlageneingang.

**Schritt 6: Entscheidung und Aushändigung des neuen eAT** Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Bei positivem Bescheid wird der neue eAT mit Aufschrift 'Niederlassungserlaubnis' produziert und per Post zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt. Der eAT hat dann keinen Ablaufstempel mehr — er bleibt unbegrenzt gültig (§ 9 Abs. 1 S. 2 AufenthG).

**Schritt 7: Erlöschensgründe beachten** Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht automatisch durch Namensänderung oder Geburtsdaten-Korrekturen, aber durch: dauerhaftes Verlassen Deutschlands (Auslandsaufenthalt über 6 Monate ohne Sicherung nach § 51 Abs. 2 AufenthG), Rücknahme nach § 48 AufenthG oder Widerruf nach § 52 AufenthG. Wer Langzeit-Auslandsaufenthalte plant, muss vorab eine Sicherungsbescheinigung nach § 51 Abs. 2 AufenthG beantragen.

**Schritt 8: Daueraufenthalt-EU parallel beantragen** Für internationale Mobilität empfiehlt sich der gleichzeitige Antrag auf Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG). Die Ausländerbehörde prüft beide Grundlagen häufig parallel. Der Daueraufenthalt-EU ermöglicht erleichterte Zuwanderung in andere EU-Länder — ein wichtiger Vorteil für mobilitätsorientierte Migranten.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Niederlassungserlaubnis Deutschland

Häufige Fehler beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**Rentenversicherungsbeiträge nicht überprüft:** Viele Antragsteller wissen nicht, wie viele Monate sie tatsächlich Beiträge zur DRV eingezahlt haben. Fehlende Monate können durch freiwillige Beiträge (§ 197 SGB VI) aufgefüllt werden. Versicherungsverlauf bei DRV-Bund rechtzeitig abrufen — am besten 12 Monate vor dem geplanten Antrag, damit eventuelle Lücken geschlossen werden können.

**Aufenthaltsunterbrechungen vergessen:** Wer längere Auslandsaufenthalte hatte, vergisst manchmal, diese in der Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen. Die Ausländerbehörde prüft Einreise- und Ausreisestempel. Nach BVerwG 1 C 12.10: Unterbrechungen über 6 Monate können die Frist zurücksetzen. Alle Reisepässe der letzten 5+ Jahre bereitlegen und Auslandszeiten dokumentieren.

**Befristeter Arbeitsvertrag als Schwachstelle:** Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der in Kürze ausläuft, kann Schwierigkeiten haben, den gesicherten Lebensunterhalt für die Zukunft zu belegen. Die Ausländerbehörde prüft nicht nur die aktuelle, sondern auch die zu erwartende Lebensunterhaltssicherung. Unbefristetes Arbeitsverhältnis erheblich günstiger; ggf. Verlängerung des Arbeitsvertrags vor Antragstellung erwirken.

**Keine Sicherungsbescheinigung bei Auslandsreisen:** Nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis glauben manche Inhaber, dauerhaft frei reisen zu können. Auslandsaufenthalte über 6 Monate lassen die Niederlassungserlaubnis kraft Gesetzes erlöschen (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG) — außer es liegt eine Sicherungsbescheinigung der Ausländerbehörde vor. Vor langen Auslandsaufenthalten immer § 51 Abs. 2 AufenthG-Antrag stellen.

**Parallelen Daueraufenthalt-EU vergessen:** Wer die Niederlassungserlaubnis beantragt, vergisst häufig, gleichzeitig auch den Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) zu beantragen. Beide Grundlagen sollten parallel geprüft werden — die Ausländerbehörde prüft oft automatisch beide, aber nur wenn der Antragsteller dies ausdrücklich wünscht.

**Führungszeugnis zu alt:** Das Führungszeugnis (BZR-Auszug nach § 30 BZRG) muss bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Online beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de) beantragen — Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen. Nicht zu früh beantragen, damit es beim Termin noch aktuell ist.

**Falsches Referat aufgesucht:** Ausländerbehörden sind nach Aufenthaltszwecken organisiert. Wer bei falscher Sachbearbeiterin vorspricht, muss neu terminieren. Vorab bei der Behörde erfragen, welches Referat für Niederlassungserlaubnisse auf Basis des eigenen Aufenthaltszwecks zuständig ist. Ein telefonischer Vorabcheck spart Wartezeit und unnötige Wege.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 197 SGB VIDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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