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Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b)

Sorgerechtserklärung

Bundesrepublik Deutschland — BGB §§ 1626a, 1626b

Beurkundungsstelle

Beurkundungsstelle: [Beurkundungsstelle] [Beurkundungsort]

Beurkundungsdatum: [Beurkundungsdatum]

Titel

SORGERECHTSERKLÄRUNG NACH § 1626a ABS. 1 NR. 1 BGB

Erklärung der Eltern über die Übernahme der gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß §§ 1626, 1626a, 1626b, 1626d BGB

Erklärende Eltern

Mutter: [Mutter Name], geboren am [Mutter Geburtsdatum], wohnhaft: [Mutter Anschrift]

Vater: [Vater Name], geboren am [Vater Geburtsdatum], wohnhaft: [Vater Anschrift]

Vaterschaft wurde am [Vaterschaftsanerkennung] nach § 1592 Nr. 2 BGB anerkannt.

Gemeinsames Kind

Name: [Kind Name] Geburtsdatum: [Kind Geburtsdatum] Geburtsort: [Kind Geburtsort] [Geburtsurkunde Nr]

Sorgerechtserklärung

Die Mutter und der Vater des oben bezeichneten Kindes erklären hiermit gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB übereinstimmend, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen.

Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben das Sorgerecht zuvor nicht gemeinsam ausgeübt. Diese Sorgeerklärung wird ab dem Datum ihrer Beurkundung wirksam und ist unwiderruflich (§ 1626b Abs. 1 BGB).

Die Eltern erklären, dass sie über die Bedeutung und die Rechtsfolgen der gemeinsamen elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB belehrt worden sind. Insbesondere wurde belehrt: – dass die gemeinsame Sorge die gemeinsame Verantwortung für Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung des Kindes umfasst (§ 1626 Abs. 1 BGB); – dass Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam zu treffen sind (§ 1687 BGB); – dass die gemeinsame Sorge nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann, sondern nach § 1671 BGB nur durch Antrag beim Familiengericht beendet werden kann.

Wirksamkeit und Mitteilungspflichten

Diese Sorgeerklärung wird mit dem Datum der Beurkundung wirksam (§ 1626b Abs. 1 BGB). Eine Mitteilung an das Standesamt zur Eintragung in das Geburtenregister erfolgt durch die Beurkundungsstelle nach § 27 Abs. 2 PStV.

Die Eltern verpflichten sich, sich gegenseitig über alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind zu informieren und Entscheidungen einvernehmlich zu treffen.

Unterschriften

Beurkundungsort und -datum: [Beurkundungsort], [Beurkundungsdatum]

_________________________ [Mutter Name] (Mutter)

_________________________ [Vater Name] (Vater)

_________________________ Urkundsperson / Beurkundungsstelle

Mutter

________________

Signature

Vater

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b)?

Sorgerechtserklärung Deutschland setzt rechtlich voraus, dass die Vaterschaft nach § 1592 BGB festgestellt ist — entweder durch Ehe der Mutter mit dem Vater (§ 1592 Nr. 1 BGB), durch Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) oder durch gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB). Ohne festgestellte Vaterschaft ist eine Sorgeerklärung des Vaters nicht möglich. Die Vaterschaftsanerkennung kann zeitgleich mit der Sorgeerklärung beim Jugendamt nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII oder beim Standesamt nach § 44 PStG beurkundet werden.

Die Sorgeerklärung muss nach § 1626d Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Zuständige Beurkundungsstellen sind: das Jugendamt (kostenfrei nach § 59 Abs. 1 Nr. 8 SGB VIII), ein Notar/eine Notarin (gebührenpflichtig nach KostO bzw. GNotKG), oder eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 KonsG). Die einfache Schriftform nach § 126 BGB oder Textform nach § 126b BGB genügt nicht — eine privatschriftliche Vereinbarung ist unwirksam.

Die Sorgeerklärung ist nach § 1626b Abs. 1 BGB unwiderruflich. Eine einseitige Aufhebung durch einen Elternteil ist nicht möglich; die gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch Familiengerichtsbeschluss nach § 1671 BGB beendet werden, wenn das Kindeswohl es erfordert. Beim Familiengericht — zuständige Abteilung des Amtsgerichts nach § 23a GVG — kann ein Elternteil beantragen, ihm die elterliche Sorge oder Teile davon zur alleinigen Ausübung zu übertragen, sofern die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben das deutsche Sorgerecht durch Leitentscheidungen geprägt. BVerfG 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010 verlangte die Reform des § 1626a BGB a.F.; das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 (BGBl. I S. 795) setzte die Vorgaben um. BGH XII ZB 168/10 hat das Verhältnis zwischen Sorgeerklärung und gerichtlicher Anordnung präzisiert; BGH XII ZB 159/14 hat die Anforderungen an das Wechselmodell bei gemeinsamer Sorge konkretisiert.

Die Sorgeerklärung umfasst alle Bestandteile der elterlichen Sorge nach § 1626 Abs. 1 BGB: Personensorge (Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung — § 1631 BGB) und Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens des Kindes — § 1638 BGB). Beide Eltern werden gesetzliche Vertreter des Kindes nach § 1629 Abs. 1 BGB. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung müssen gemeinsam getroffen werden (§ 1687 BGB); bei Alltagsangelegenheiten kann der Elternteil, bei dem das Kind sich aufhält, allein entscheiden. Anders als die Vormundschaft nach § 1773 BGB oder die Pflegschaft nach § 1909 BGB betrifft die elterliche Sorge die natürliche Eltern-Kind-Beziehung und entsteht kraft Gesetzes oder durch Sorgeerklärung.

Wann brauchen Sie Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b)?

Sorgerechtserklärung wird in Deutschland in mehreren typischen Lebenssituationen benötigt. Die §§ 1626a, 1626b, 1626d BGB bilden den rechtlichen Rahmen; die Beurkundung erfolgt nach SGB VIII § 59 oder vor einem Notar.

Erste Situation — Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern: Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat zunächst nur die Mutter die elterliche Sorge nach § 1626a Abs. 3 BGB. Der Vater erhält Mitsorge nur durch Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB oder durch nachträgliche Eheschließung mit der Mutter (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Der Deutsche Familiengerichtstag empfiehlt, die Sorgeerklärung möglichst zeitnah nach der Geburt — oft im Rahmen der Geburtsanzeige beim Standesamt oder beim ersten Termin im Jugendamt — abzugeben.

Zweite Situation — Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitiger Sorgeerklärung: Die Vaterschaft wird nach § 1592 Nr. 2 BGB durch Anerkennung mit Zustimmung der Mutter beim Jugendamt oder Standesamt festgestellt. Es ist üblich, gleichzeitig die Sorgeerklärung nach § 1626a BGB zu beurkunden, um beide Rechtsbeziehungen in einem Termin zu klären. Das Jugendamt nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII bietet beide Beurkundungen kostenfrei an; ein Notartermin ist nicht zwingend.

Dritte Situation — Spätere Sorgeerklärung nach Trennung der Eltern: Auch nach Trennung kann die Sorgeerklärung noch abgegeben werden, sofern beide Eltern dies wünschen. Häufig zeigt sich erst nach einer Konfliktphase, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient. Eine Sorgeerklärung in dieser Situation muss aber durch beide Elternteile übereinstimmend erfolgen — eine einseitige Erklärung des Vaters ist nicht möglich.

Vierte Situation — Verzicht auf gerichtliche Sorgerechtsklärung: Vor der Reform 2013 mussten nicht verheiratete Väter beim Familiengericht klagen, um Mitsorge zu erhalten. Seit dem 19.05.2013 ist dies durch die einfache Sorgeerklärung möglich, sofern beide Eltern einvernehmlich handeln. Bei Konflikten greift weiterhin das gerichtliche Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB i.V.m. § 155a FamFG.

Fünfte Situation — Auslandsgeburt mit deutschem Elternteil: Bei Geburt im Ausland kann die Sorgeerklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat) nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 KonsG abgegeben werden. Die Beurkundung folgt deutschem Recht und ist in Deutschland anzuerkennen.

Sechste Situation — Adoption durch nicht verheirateten Elternteil: Bei Stiefkindadoption oder Adoption durch nicht verheiratete Personen können in Folgekonstellationen Sorgeerklärungen erforderlich werden. Die Adoption selbst regelt das Familiengericht nach § 1741 BGB; die Sorgeerklärung kommt erst bei nachfolgender Eheschließung oder Lebenspartnerschaft zum Tragen.

Siebte Situation — Korrektur unwirksamer privatschriftlicher Vereinbarungen: Viele Eltern unterzeichnen privatschriftliche Sorgevereinbarungen, ohne zu wissen, dass diese rechtlich unwirksam sind (§ 1626d BGB verlangt öffentliche Beurkundung). Wenn ein Konflikt entsteht, kann die Mutter sich auf die Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB berufen. Für solche Korrekturen bietet forms-legal.com ein Muster der Sorgerechtserklärung mit klaren Hinweisen zur erforderlichen Beurkundung.

Achte Situation — Anerkennung im Geburtenregister: Nach erfolgter Sorgeerklärung übermittelt die Beurkundungsstelle die Erklärung an das zuständige Standesamt, das die gemeinsame Sorge im Geburtenregister nach § 27 Abs. 2 PStV einträgt. Eine spätere Behörde — Schule, Krankenhaus, Reisepassbehörde — kann die gemeinsame Sorge dann durch Einsicht in das Geburtenregister oder durch eine beglaubigte Abschrift der Sorgeerklärung verifizieren.

Was gehört in Ihr Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b)?

Sorgerechtserklärung Deutschland muss bestimmte Pflichtbestandteile enthalten, damit die öffentliche Beurkundung wirksam ist. Fehlt auch nur eines dieser Elemente, ist die Sorgeerklärung nichtig und die Mutter behält die Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB.

Vollständige Identifikation beider Eltern: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift mit Postleitzahl, jeweils für Mutter und Vater. Die Eltern müssen sich bei der Beurkundung mit gültigem Personalausweis oder Reisepass legitimieren (§ 10 BeurkG). Bei ausländischen Eltern ist ein gültiger Pass mit beglaubigter Übersetzung der relevanten Personenstandsdaten erforderlich.

Festgestellte Vaterschaft als Voraussetzung: Die Vaterschaft muss vor oder gleichzeitig mit der Sorgeerklärung nach § 1592 BGB festgestellt sein. Ohne Vaterschaftsanerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB oder gerichtliche Feststellung nach § 1592 Nr. 3 BGB hat der Mann keine rechtliche Stellung als Vater und kann keine Sorgeerklärung abgeben. Die Beurkundungsstelle prüft die Vaterschaftsanerkennung anhand der Geburtsurkunde oder der Vaterschaftsanerkennungsurkunde.

Vollständige Identifikation des gemeinsamen Kindes: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum und Geburtsort wie in der Geburtsurkunde eingetragen. Die Geburtenregisternummer mit ausstellendem Standesamt sollte angegeben werden, damit die Beurkundungsstelle die Übereinstimmung prüfen kann. Bei mehreren gemeinsamen Kindern muss für jedes Kind eine eigene Sorgeerklärung beurkundet werden.

Übereinstimmende Erklärung beider Eltern: Beide Eltern müssen die Erklärung übereinstimmend abgeben — getrennte oder zeitlich auseinanderfallende Erklärungen sind nach § 1626d BGB möglich, müssen aber jeweils öffentlich beurkundet werden. Bei der Beurkundung beim Jugendamt nach § 59 Abs. 1 Nr. 8 SGB VIII werden in der Praxis beide Eltern gleichzeitig vorgeladen. Die Mutter kann die Sorgeerklärung auch nach der Geburt abgeben, sofern das Kind bereits geboren ist — eine Erklärung vor der Geburt ist nach § 1626b Abs. 2 BGB seit der Reform 2013 ebenfalls möglich.

Öffentliche Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung (§ 1626d BGB): Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden — entweder beim Jugendamt nach § 59 Abs. 1 Nr. 8 SGB VIII (kostenfrei) oder vor einem Notar nach den §§ 8, 13 BeurkG (gebührenpflichtig nach GNotKG). Das BeurkG verlangt die persönliche Anwesenheit beider Eltern, die Verlesung der Erklärung und die anschließende Genehmigung durch die Eltern (§ 13 BeurkG). Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich — die Sorgeerklärung ist höchstpersönlich abzugeben (§ 1626d Abs. 1 BGB analog § 1311 Abs. 1 BGB).

Belehrung über die Rechtsfolgen: Die Beurkundungsstelle muss die Eltern über die Bedeutung der gemeinsamen elterlichen Sorge belehren — insbesondere über die Unwiderruflichkeit nach § 1626b Abs. 1 BGB, die gemeinsame Verantwortung für Personen- und Vermögenssorge nach § 1626 Abs. 1 BGB sowie die Notwendigkeit einvernehmlicher Entscheidungen bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung nach § 1687 BGB. Die Belehrung wird in der Beurkundungsurkunde dokumentiert.

Unterschriften beider Eltern und der Urkundsperson: Nach Verlesung und Genehmigung unterschreiben beide Eltern und die Urkundsperson (Sachbearbeiter/in des Jugendamts oder Notar/in). Die Urkunde wird im Original aufbewahrt; beide Eltern erhalten eine beglaubigte Abschrift, eine weitere beglaubigte Abschrift geht an das Standesamt zur Eintragung im Geburtenregister.

forms-legal.com stellt das Muster der Sorgerechtserklärung kostenlos zur Verfügung. Verwandte Dokumente: Vaterschaftsanerkennung als Vorstufe der Sorgeerklärung, Unterhaltsvereinbarung für Kinder zur Regelung des Barunterhalts sowie Umgangsvereinbarung zur Regelung des Aufenthalts des Kindes bei beiden Elternteilen. Die Sorgeerklärung wirkt rechtlich erst ab dem Datum der Beurkundung — eine Vorabwirkung ist nicht vorgesehen.

So füllen Sie Ihr Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b) aus

Sorgerechtserklärung in Deutschland korrekt vorbereiten erfordert mehrere Schritte vor dem Beurkundungstermin. Da die Beurkundung selbst durch das Jugendamt oder einen Notar erfolgt, dient die Vorlage hier als Entwurf zur Vorbereitung des Termins.

Schritt 1 — Vaterschaftsanerkennung sicherstellen: Vor der Sorgeerklärung muss die Vaterschaft nach § 1592 BGB festgestellt sein. Bei ungeklärter Vaterschaft beurkunden Sie zunächst die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII oder beim Standesamt nach § 44 PStG. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung nach § 1595 BGB zustimmen — dies geschieht regelmäßig im selben Termin.

Schritt 2 — Beurkundungsstelle wählen: Entscheiden Sie zwischen Jugendamt (kostenfrei) und Notar (gebührenpflichtig nach GNotKG). Das Jugendamt ist für die meisten Familien die einfachste und günstigste Option. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Beurkundungsabteilung des für den gewöhnlichen Aufenthalt der Mutter zuständigen Jugendamts.

Schritt 3 — Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern, Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Abschrift), Vaterschaftsanerkennungsurkunde (falls bereits beurkundet), bei ausländischen Eltern beglaubigte Übersetzungen aller Personenstandsdokumente. Die Mutter benötigt bei einigen Jugendämtern den Mutterpass.

Schritt 4 — Daten der Mutter eintragen: Vor- und Nachname exakt wie im Personalausweis. Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ. Vollständige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei kürzlich erfolgtem Wohnsitzwechsel die aktuelle Meldeadresse verwenden.

Schritt 5 — Daten des Vaters eintragen: Vor- und Nachname exakt wie im Personalausweis, Geburtsdatum, Anschrift. Datum der Vaterschaftsanerkennung im Format TT.MM.JJJJ — nicht das Geburtsdatum des Kindes verwechseln. Bei pränataler Vaterschaftsanerkennung das Datum der pränatalen Beurkundung verwenden.

Schritt 6 — Daten des Kindes übernehmen: Vor- und Nachname exakt wie in der Geburtsurkunde. Geburtsdatum, Geburtsort (Stadt und ggf. Land bei Auslandsgeburt). Geburtenregisternummer und ausstellendes Standesamt aus der Geburtsurkunde übernehmen. Bei mehreren Vornamen alle aufführen.

Schritt 7 — Beurkundungsstelle und -datum eintragen: Wenn der Termin schon feststeht, die genaue Bezeichnung der Beurkundungsstelle (z.B. „Jugendamt Berlin-Mitte, Karl-Marx-Allee 31“) und das Beurkundungsdatum im Format TT.MM.JJJJ eintragen. Andernfalls leer lassen — die Urkundsperson füllt diese Felder bei der Beurkundung aus.

Schritt 8 — Termin wahrnehmen und Belehrung anhören: Beide Eltern müssen persönlich anwesend sein (§ 1626d Abs. 1 BGB i.V.m. § 13 BeurkG). Die Urkundsperson verliest die Erklärung und belehrt über die Rechtsfolgen — insbesondere die Unwiderruflichkeit nach § 1626b Abs. 1 BGB. Die Eltern unterschreiben anschließend. Die beglaubigte Abschrift wird unmittelbar nach der Beurkundung ausgehändigt; die Eintragung im Geburtenregister erfolgt durch das Standesamt nach § 27 Abs. 2 PStV in den folgenden Wochen.

Häufige Fehler bei Ihrem Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b)

Häufige Fehler bei der Sorgerechtserklärung in Deutschland führen zur Unwirksamkeit der Erklärung — mit der Folge, dass die Mutter nach § 1626a Abs. 3 BGB die Alleinsorge behält.

Fehler 1 — Privatschriftliche Sorgevereinbarung ohne Beurkundung: Viele Eltern unterzeichnen privatschriftliche Sorgevereinbarungen, oft mit Anwaltsbeglaubigung, ohne zu wissen, dass diese rechtlich unwirksam sind. § 1626d BGB verlangt zwingend öffentliche Beurkundung beim Jugendamt oder Notar. Korrekte Vorgehensweise: Termin beim Jugendamt vereinbaren und die Sorgeerklärung dort kostenfrei beurkunden lassen.

Fehler 2 — Sorgeerklärung ohne vorherige Vaterschaftsanerkennung: Die Sorgeerklärung setzt nach § 1592 BGB festgestellte Vaterschaft voraus. Wenn der Vater nur mündlich oder per WhatsApp seine Vaterschaft bestätigt hat, fehlt die rechtliche Voraussetzung. Korrekte Vorgehensweise: Zunächst Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt beurkunden lassen, anschließend (oder gleichzeitig) die Sorgeerklärung.

Fehler 3 — Vertretung durch Bevollmächtigte: Manche Eltern versuchen, die Sorgeerklärung durch einen Anwalt oder Bevollmächtigten abgeben zu lassen. § 13 BeurkG i.V.m. § 1626d BGB verlangt jedoch die höchstpersönliche Anwesenheit beider Eltern. Korrekte Vorgehensweise: Beide Eltern müssen persönlich zum Termin erscheinen; bei Verhinderung den Termin verschieben oder Hausbesuch beantragen.

Fehler 4 — Annahme der Widerruflichkeit: Eltern glauben oft, sie könnten die Sorgeerklärung jederzeit zurückziehen. Die Erklärung ist jedoch nach § 1626b Abs. 1 BGB unwiderruflich. Eine Aufhebung der gemeinsamen Sorge ist nur durch Familiengerichtsbeschluss nach § 1671 BGB möglich. Korrekte Vorgehensweise: Vor der Beurkundung sorgfältig überlegen, ob die gemeinsame Sorge wirklich gewünscht ist; im Zweifel eine Bedenkzeit einlegen.

Fehler 5 — Verwechslung mit Wechselmodell oder Umgangsvereinbarung: Die Sorgeerklärung regelt die elterliche Sorge nach § 1626 BGB — nicht den konkreten Aufenthalt des Kindes oder den Umgang mit dem Kind. Diese sind separat in einer Umgangsvereinbarung nach § 1684 BGB zu regeln. Korrekte Vorgehensweise: Sorgeerklärung beurkunden lassen und parallel eine Umgangsvereinbarung erstellen, die den praktischen Alltag regelt.

Fehler 6 — Keine Mitteilung an Schule und Behörden: Nach erfolgter Sorgeerklärung versäumen Eltern oft, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Behörden über die geänderte Sorgesituation zu informieren. Dies kann zu Konflikten führen, wenn nur ein Elternteil als Sorgeberechtigter angesehen wird. Korrekte Vorgehensweise: Beglaubigte Abschrift der Sorgeerklärung den relevanten Stellen vorlegen.

Fehler 7 — Annahme automatischer Sorgeübertragung bei Eheschließung: Manche Eltern glauben, die Eheschließung nach der Geburt des Kindes übertrage automatisch die Sorge auf den Vater. Tatsächlich entsteht die gemeinsame Sorge nach § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB nur, wenn die Eltern einander heiraten — bei Eheschließung mit einem Dritten gilt diese Regelung nicht. Korrekte Vorgehensweise: Bei Heirat der Eltern wird die gemeinsame Sorge automatisch wirksam; eine zusätzliche Sorgeerklärung ist dann nicht erforderlich.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 1592 BGBDE official
  2. § 126 BGBDE official
  3. § 126b BGBDE official
  4. § 1671 BGBDE official
  5. § 1626a BGBDE official
  6. § 1631 BGBDE official
  7. § 1638 BGBDE official
  8. § 1687 BGBDE official
  9. § 1773 BGBDE official
  10. § 1909 BGBDE official
  11. § 1741 BGBDE official
  12. § 1626d BGBDE official
  13. § 1595 BGBDE official
  14. § 1626 BGBDE official
  15. § 1684 BGBDE official
  16. § 155a FamFGDE official
  17. § 10 BeurkGDE official
  18. § 13 BeurkGDE official
  19. § 17 BeurkGDE official
  20. § 64 SGB VIIIDE official

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Forms Legal. (2026). Sorgerechtserklärung Deutschland (BGB §§ 1626a, 1626b) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/family/sorgerechtserklaerung-deutschland

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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