Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — SGB XI §§ 21-23; VVG § 192 ff.; §110 SGB XI (Kontrahierungszwang)
Kopf
ANTRAG AUF WECHSEL IN DIE PRIVATE PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV)
gemäß SGB XI §§ 21, 22, 23; §110 SGB XI (Kontrahierungszwang); VVG § 192 ff. — Bundesrepublik Deutschland
Antragsdatum: [Antragsdatum] | Ort: [Antragsort]
Versicherungsnehmer
§1 VERSICHERUNGSNEHMER
Name: [VN Name]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Anschrift: [VN Anschrift]
PKV-Versicherungsscheinnummer: [PKV-Scheinnummer]
Bisherige Pflegeversicherung
§2 BISHERIGE PFLEGEVERSICHERUNG
Art der bisherigen Pflegeversicherung: [Bisherige PV Art]
Bisheriger Pflegeversicherer: [Bisheriger PV Versicherer]
Gewünschter PPV-Beginn: [PPV-Beginn]
Pflegebedarf
§3 PFLEGEBEDARF (SGB XI §15)
Besteht bereits Pflegebedürftigkeit: [Pflegebedarf vorhanden]
Bestehender Pflegegrad: [Pflegegrad]
Beitrag
§4 BEITRAGSANGABEN
Monatlicher PPV-Beitrag: [PPV-Beitrag] EUR
Zahlungsweise: [Zahlungsweise]
Erklärungen
§5 ERKLÄRUNGEN
Der Antragsteller beantragt den Wechsel in die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) gemäß SGB XI §23 Abs. 1. Er bestätigt, dass er gleichzeitig bei demselben Versicherer privat krankenversichert ist (§23 Abs. 1 SGB XI). Der Versicherer ist nach §110 SGB XI zum Vertragsabschluss verpflichtet (Kontrahierungszwang) — er darf die Aufnahme in die PPV nicht verweigern, auch nicht bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Beitragsanpassungen der PPV werden nach VVG §203 i.V.m. §110 SGB XI durch unabhängigen Treuhänder geprüft. Der Antragsteller bestätigt die Vollständigkeit seiner Angaben gemäß VVG §19. Alle Angaben zum Pflegegrad entsprechen dem aktuellen MDK-Gutachten nach SGB XI §18. Beschwerden können an den Versicherungsombudsmann e.V. (Postfach 080224, 10002 Berlin) gerichtet werden.
Unterschrift Versicherungsnehmer:
[VN Name], [Antragsort], den [Antragsdatum]
Versicherungsnehmer
________________
Signature
Was ist Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland?
Die Private Pflegepflichtversicherung ist keine freiwillige Zusatzversicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle PKV-Mitglieder. Wer in Deutschland privat krankenversichert ist, muss nach §23 Abs. 1 SGB XI gleichzeitig eine PPV beim gleichen Versicherer abschließen. Der besondere Schutz des Versicherungsnehmers liegt im Kontrahierungszwang nach §110 SGB XI: PKV-Versicherer sind verpflichtet, jedem ihrer PKV-Mitglieder auch die PPV anzubieten — unabhängig von Vorerkrankungen oder bestehendem Pflegebedarf. Eine Ablehnung ist rechtlich nicht möglich.
Die PPV in Deutschland wurde 1995 im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung geschaffen (Pflege-Versicherungsgesetz, PflegeVG). Sie soll sicherstellen, dass auch PKV-Versicherte gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert sind. Die Leistungen der PPV entsprechen nach §23 SGB XI mindestens denen der gesetzlichen Sozialen Pflegeversicherung — also den Pflegegeldleistungen (SGB XI §37), Pflegesachleistungen (§36), teilstationären Leistungen (§41) und vollstationären Pflegeleistungen (§43) für die Pflegegrade 1-5 (SGB XI §15).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht PPV-Versicherer nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der PKV-Verband (www.pkv.de) veröffentlicht Statistiken: 2024 waren rund 9,1 Millionen Menschen privat pflegepflichtversichert. Die Beitragsberechnung für die PPV erfolgt anders als in der SPV: Während die SPV nach dem Umlageverfahren funktioniert (aktuelle Beiträge finanzieren aktuelle Leistungen), bildet die PPV nach KFV-Vorschriften Alterungsrückstellungen. Dies macht die PPV langfristig stabiler, da steigende Leistungsausgaben im Alter durch angesparte Reserven gedeckt werden.
Führende PPV-Anbieter in Deutschland sind Debeka Pflegeversicherungsverein a.G., DKV (ERGO), Allianz Private Krankenversicherung AG, AXA Krankenversicherung AG und HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Da die PPV immer beim gleichen Versicherer wie die PKV gehalten werden muss, richtet sich die Wahl des PPV-Anbieters nach der PKV-Entscheidung. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet Pflegebedürftigkeit in der SPV; in der PPV übernimmt diese Aufgabe das unabhängige Gutachterbüro Medicproof GmbH (www.medicproof.de), das im Auftrag der PKV-Versicherer Pflegebegutachtungen nach SGB XI §18 durchführt.
Wann brauchen Sie Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland?
Ein Wechsel in die Private Pflegepflichtversicherung in Deutschland ist in folgenden Situationen zwingend erforderlich oder empfehlenswert:
**Wechsel von GKV zu PKV:** Dies ist der Hauptanwendungsfall. Sobald eine Person aus der GKV in die PKV wechselt (nach Überschreiten der JAEG, Aufnahme selbstständiger Tätigkeit oder Verbeamtung), muss gleichzeitig die Pflegeversicherung von der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) in die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) gewechselt werden. §23 Abs. 1 SGB XI lässt hierbei keine Wahlfreiheit — SPV und PKV können nicht kombiniert werden.
**Erstmalige PKV-Mitgliedschaft:** Wer noch nie GKV-Mitglied war (z.B. Berufseinsteiger als Beamter, der direkt in die PKV geht), beantragt PKV und PPV gleichzeitig beim gleichen Versicherer. Der Versicherer muss beide Verträge nach §110 SGB XI anbieten.
**Wechsel des PKV-Versicherers:** Bei Wechsel von einem PKV-Anbieter zu einem anderen muss gleichzeitig auch die PPV auf den neuen Anbieter übertragen werden. Dies erfordert Kündigung der alten PPV und Neuantrag bei dem neuen PKV-Versicherer. Der Übertragungswert der PPV-Alterungsrückstellung ist nach §204 VVG i.V.m. §110 SGB XI portierbar.
**Erstmalige Pflegebedürftigkeit während PKV-Mitgliedschaft:** Tritt Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) bei einem bereits PPV-versicherten PKV-Mitglied ein, muss der Pflegegrad per Medicproof-Gutachten festgestellt werden. Der Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt beim PPV-Versicherer, nicht beim Sozialamt.
**Rückkehr aus dem Ausland:** PKV-Mitglieder, die ins Ausland ziehen und in der PKV verbleiben, können die PPV grundsätzlich weiterführen. Bei Rückkehr muss die PPV-Mitgliedschaft bei Bedarf reaktiviert werden.
**Aufnahme bisher nicht versicherter Familienangehöriger:** Im Gegensatz zur GKV kennt die PKV/PPV keine beitragsfreie Familienversicherung. Jede Person braucht eine eigene PKV und PPV. Kinder von PKV-Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollenden und keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, müssen eigenständig PKV und PPV beantragen.
**Beitragsreform 2023-2024 — neue Versicherungspflichten:** Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherungsbeiträge 2023 reformiert (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Für PKV-Mitglieder hat sich an der PPV-Pflicht nichts geändert, jedoch wurden die Leistungsbeträge der SPV erhöht — und die PPV muss nach §23 SGB XI mindestens gleichwertige Leistungen erbringen. PPV-Versicherer haben daher ihre Leistungskataloge entsprechend angepasst. Bei Wechsel von SPV zu PPV sollte immer geprüft werden, ob der neue PPV-Vertrag die aktuellen Mindestleistungen nach dem reformierten SGB XI erfüllt. Die BaFin veröffentlicht jährlich eine Marktübersicht der PPV-Versicherer mit Leistungsvergleich (www.bafin.de/SharedDocs/Veröffentlichungen/DE/Veröffentlichungen/Berichte/pflegeversicherung.html).
Was gehört in Ihr Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland?
Ein vollständiger Antrag auf Wechsel in die Private Pflegepflichtversicherung in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:
**1. Persönliche Angaben und PKV-Bezug** Name, Geburtsdatum, Anschrift und die PKV-Versicherungsscheinnummer. Die Verknüpfung mit der PKV ist zwingend: PPV und PKV müssen beim gleichen Versicherer gehalten werden (§23 Abs. 1 SGB XI). Die Scheitnnummer der PKV stellt diese Verbindung im Verwaltungssystem des Versicherers sicher.
**2. Angaben zur bisherigen Pflegeversicherung** Art der Vorversicherung (SPV oder PPV), Name des bisherigen Pflegeversicherers und gewünschtes Datum des PPV-Beginns. Der PPV-Beginn muss nahtlos an den GKV/SPV-Austritt anschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden (§23 Abs. 1 SGB XI: keine Unterbrechung erlaubt).
**3. Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad** Angabe, ob bereits ein Pflegegrad (1-5 nach SGB XI §15) festgestellt wurde. Der PPV-Versicherer muss trotz bestehender Pflegebedürftigkeit die Aufnahme nach §110 SGB XI (Kontrahierungszwang) akzeptieren. Pflegegrade werden in der PPV durch Medicproof GmbH festgestellt — analog zur MDK-Begutachtung in der SPV.
**4. Leistungen der PPV (Mindeststandard nach §23 SGB XI)** Die PPV muss mindestens die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erbringen: Pflegegeld (SGB XI §37: Pflegegrad 2: 332 EUR/Monat, PG 3: 573 EUR, PG 4: 765 EUR, PG 5: 947 EUR), Pflegesachleistungen (§36), Verhinderungspflege (§39), Kurzzeitpflege (§42), Pflegehilfsmittel (§40), teilstationäre Tagespflege (§41) und vollstationäre Pflege (§43). Leistungsverbesserungen gegenüber der SPV sind möglich (z.B. höhere Tagespflegesätze) — aber kein Muss.
**5. Beitragsgestaltung und Alterungsrückstellung** Der PPV-Beitrag wird individuell nach KFV kalkuliert. Die PPV bildet Alterungsrückstellungen — ähnlich wie die PKV — um steigende Pflegekosten im Alter abzufedern. Bei Wechsel des PKV-Versicherers ist der Übertragungswert der PPV-Alterungsrückstellung nach §204 VVG zu übertragen. Der Beitrag zur PPV ist steuerlich als Sonderausgabe nach EStG §10 Abs. 1 Nr. 3 abzugsfähig (Basis-Kranken- und Pflegeversicherung). forms-legal.com bietet vollständige Vorlagen für alle Pflegeversicherungs-Dokumente in Deutschland.
**6. Kontrahierungszwang nach §110 SGB XI** Der Kontrahierungszwang ist das wichtigste rechtliche Schutzinstrument der PPV: PKV-Versicherer dürfen die Aufnahme in die PPV nicht ablehnen — nicht wegen Vorerkrankungen, nicht wegen bestehender Pflegebedürftigkeit, nicht wegen hohem Alter. Dieser Schutz gilt beim Erstabschluss und beim Wechsel des PKV-Versicherers. Versucht ein Versicherer dennoch, die PPV-Aufnahme zu verweigern, kann der Antragsteller eine Beschwerde bei der BaFin einreichen oder den Versicherungsombudsmann einschalten.
**7. Zusammenspiel von PPV und SPV für gemischte Haushalte** In Haushalten, in denen ein Partner GKV-versichert ist und der andere PKV-versichert, gilt: Jeder ist in seinem System (SPV bzw. PPV) versichert. Kinder, die über einen GKV-Elternteil familienversichert sind, sind automatisch in der SPV (§25 SGB XI: Familienversicherung analog zu GKV). Kinder ohne Familienversicherung brauchen eigene PPV.
So füllen Sie Ihr Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland aus
Antrag auf Wechsel in die Private Pflegepflichtversicherung in Deutschland korrekt ausfüllen:
**Schritt 1: PKV-Antrag zeitgleich stellen** Den PPV-Antrag immer gemeinsam mit dem PKV-Antrag beim gleichen Versicherer einreichen. §23 Abs. 1 SGB XI verlangt gleichzeitigen Abschluss. Der Versicherer stellt beide Verträge in der Regel in einem kombinierten Antragsdokument dar.
**Schritt 2: Bisherige Pflegeversicherung kündigen** Bei Wechsel aus der SPV: Kündigung der Pflegekasse (identisch mit GKV-Kündigung, da Pflegekassen organisatorisch an Krankenkassen angegliedert sind, §46 SGB XI). Bei Wechsel der PPV (PKV-Anbieterwechsel): Kündigung der alten PPV an den bisherigen PKV/PPV-Versicherer. Kündigungsfristen beachten (§205 VVG, in der Regel 3 Monate zum Vertragsende oder außerordentlich bei BAP über 10%).
**Schritt 3: Nahtlosen Übergang sicherstellen** Versicherungslücken zwischen SPV und PPV sind unzulässig (§23 Abs. 1 SGB XI). Der PPV-Beginn muss auf den Tag genau mit dem SPV-Ende übereinstimmen. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Antragsbearbeitung ein — typisch 2-4 Wochen.
**Schritt 4: Pflegegrad-Gutachten beilegen** Falls bereits ein Pflegegrad besteht: Medicproof-Gutachten oder MDK-Bescheid beilegen. Der PPV-Versicherer ist nach §110 SGB XI trotzdem zum Vertragsabschluss verpflichtet — er kann weder Risikozuschlag für Pflegebedürftigkeit erheben noch Ausschlüsse vereinbaren.
**Schritt 5: Übertragungswert der PPV-Alterungsrückstellung anfordern** Bei Wechsel von einem PPV-Versicherer zu einem anderen: Schriftlich beim alten Versicherer den Übertragungswert der PPV-Alterungsrückstellung nach §204 VVG anfordern. Dieser Betrag ist dem neuen Versicherer mitzuteilen. Ohne Übertragung verlieren Sie die angesparten Reserven.
**Schritt 6: Steuerlichen Abzug geltend machen** PPV-Beiträge sind nach EStG §10 Abs. 1 Nr. 3 als Sonderausgaben vollständig absetzbar (im Rahmen der Basisabsicherung). Bewahren Sie den Jahresbeitragsbescheid des PPV-Versicherers für die Steuererklärung auf. Die Höchstbeträge nach EStG §10 Abs. 4 (2.800 EUR für Selbstzahler, 1.900 EUR für GKV-Versicherte) können ggf. die Abzugsfähigkeit einschränken, wenn kombiniert mit Krankenversicherungsbeiträgen.
**Schritt 7: Bescheinigung für Arbeitgeber anfordern** Nach Abschluss des PPV-Vertrags eine Versicherungsnachweis-Bescheinigung des Versicherers anfordern. Der Arbeitgeber benötigt diesen Nachweis, um den Arbeitgeberzuschuss zur PKV (und damit anteilig zur PPV) nach SGB V §257 berechnen zu können. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des PKV-Beitrags, maximal den halben GKV-Beitragssatz multipliziert mit dem beitragspflichtigen Einkommen. Beachten Sie: Der Arbeitgeberzuschuss fließt gemeinsam für PKV und PPV — eine separate Aufteilung auf PKV und PPV ist nicht erforderlich.
Rechtliche Anforderungen für Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland
Wechsel in die Private Pflegepflichtversicherung in Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**SGB XI §21 (Versicherungspflicht):** Alle Personen, die in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, sind automatisch in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) pflichtversichert. §21 SGB XI begründet die Beitragspflicht zur SPV — dieser Pflicht entziehen sich PKV-Mitglieder durch Abschluss der PPV nach §23 SGB XI.
**SGB XI §22 (Private Pflegeversicherung):** Regelt die Pflicht der privat Krankenversicherten, eine gleichwertige private Pflegeversicherung abzuschließen. »Gleichwertig« bedeutet mindestens die Leistungen der SPV nach SGB XI §§ 36-45 (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, vollstationäre Pflege). Höhere Leistungen sind möglich, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
**SGB XI §23 (Sicherstellung der Beitragszahlung):** Konkretisiert die Pflicht: PPV beim gleichen PKV-Versicherer, nahtloser Übergang, Beitrag nach KFV kalkuliert. §23 Abs. 2 SGB XI: Die PPV-Leistungen dürfen nicht hinter SPV-Leistungen zurückbleiben. §23 Abs. 3 SGB XI: Bei Wechsel des PKV-Versicherers muss gleichzeitig die PPV übertragen werden.
**SGB XI §110 (Kontrahierungszwang):** Der wichtigste Schutzparagraph für PPV-Antragsteller. PKV-Versicherer müssen jedem PKV-Mitglied die PPV anbieten — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag, ohne Ausschlüsse. §110 Abs. 1 SGB XI: Kein Ablehnungsrecht des Versicherers. §110 Abs. 3 SGB XI: Gleiche Leistungen wie SPV als Mindeststandard. §110 Abs. 4 SGB XI: Beitragsgarantie bei Wechsel der PKV — der neue Versicherer muss PPV zu Beiträgen anbieten, die nicht höher sind als beim alten Versicherer (ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungsunterschieden).
**VVG §192 ff. (Kranken- und Pflegeversicherungsrecht):** VVG §192: Definition des Versicherungsfalls. VVG §195: Unkündbarkeit der PPV durch Versicherer (analog zu PKV). VVG §203: Beitragsanpassungsrecht mit Treuhänderpflicht. VVG §204: Portabilität der Alterungsrückstellung. VVG §205: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. VVG §214: Ombudsmann-Pflicht.
**KFV (Kalkulationsverordnung):** Schreibt PPV-Versicherern die versicherungsmathematisch korrekte Prämienkalkulation vor. KFV §5: Alterungsrückstellungen müssen individuell für jeden Versicherten geführt werden. KFV §6: Berechnung des Übertragungswerts. Durch die KFV-Verpflichtung zu Alterungsrückstellungen ist die PPV langfristig stabiler als die SPV (Umlageverfahren ohne Kapitaldeckung). Die Pflegepflichtversicherung ist nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Basisabsicherung vollständig steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 18.11.2009, X R 34/07) hat bestätigt, dass Pflegeversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung gehören und unbegrenzt abzugsfähig sind, sofern sie im Rahmen der Höchstgrenzen des §10 Abs. 4 EStG liegen.
Häufige Fehler bei Ihrem Wechsel Private Pflegepflichtversicherung Deutschland
Häufige Fehler beim Wechsel in die Private Pflegepflichtversicherung in Deutschland:
**PPV-Antrag vergessen:** Beim Wechsel von GKV zu PKV denken viele Antragsteller nur an die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung muss zeitgleich umgestellt werden (§23 Abs. 1 SGB XI). Wer die PPV vergisst, ist vorübergehend pflegeunversichert — was rechtlich unzulässig ist. Prüfen Sie immer: PKV-Antrag UND PPV-Antrag gleichzeitig einreichen.
**Versicherungslücke zwischen SPV und PPV:** Die GKV-Kündigung (und damit der SPV-Austritt) wird nach SGB V §175 Abs. 4 erst zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam. Der PPV-Beginn muss auf diesen Termin abgestimmt sein. Planen Sie den PPV-Starttermin exakt — nicht einen Monat zu früh oder zu spät.
**Übertragungswert nicht beantragt:** Bei PPV-Wechsel zu einem neuen PKV-Versicherer vergessen viele, den Übertragungswert der angesammelten Alterungsrückstellung nach §204 VVG anzufordern. Ohne Übertragung beginnt die Alterungsrückstellung beim neuen Versicherer bei null — was langfristig höhere Beiträge bedeutet. Schriftlich beim alten PPV-Versicherer anfordern, bevor der neue Vertrag beginnt.
**Kinder nicht separat versichert:** Im Gegensatz zur GKV/SPV gibt es in der PPV keine beitragsfreie Familienversicherung. Kinder von PKV/PPV-Mitgliedern brauchen eigene PPV-Verträge, sofern sie nicht über das GKV-versicherte Elternteil familienversichert sind (§25 SGB XI). Eltern mit PKV/PPV und Kinder, die über die GKV des anderen Elternteils familienversichert sind, sind in der SPV abgesichert.
**Irrtum: PPV leistet nicht bei bestehender Pflegebedürftigkeit:** Manche PKV-Wechselwillige glauben, dass der Kontrahierungszwang nur für gesunde Personen gilt. §110 Abs. 1 SGB XI ist unmissverständlich: Der PPV-Versicherer muss auch bei bestehendem Pflegegrad die Aufnahme annehmen. Er darf keinen Risikozuschlag verlangen und keine Leistungsausschlüsse vereinbaren. Wer auf eine Ablehnung stößt, sollte sofort bei der BaFin und dem Versicherungsombudsmann Beschwerde einlegen.
**Steuerliche Absetzbarkeit nicht genutzt:** PPV-Beiträge sind nach EStG §10 Abs. 1 Nr. 3 als Sonderausgaben abzugsfähig. Viele PPV-Versicherte vergessen, die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. Der Jahresbeitragsbescheid des Versicherers enthält alle erforderlichen Angaben. In der Einkommensteuererklärung ist die Zeile »Beiträge zur Pflegeversicherung« in der Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- §204 VVGDE official
- §205 VVGDE official
- §110 SGB XIDE official
- §23 SGB XIDE official
- §25 SGB XIDE official
- §46 SGB XIDE official
- §21 SGB XIDE official
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}Häufig gestellte Fragen
Ja, die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für alle PKV-Mitglieder in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. SGB XI §23 Abs. 1 verpflichtet jede privat krankenversicherte Person, gleichzeitig eine PPV beim gleichen Versicherer zu führen. Es gibt keine Ausnahmen — weder für gesunde Personen noch für Wohlhabende. Die Pflicht gilt für Hauptversicherte; Kinder von PKV-Mitgliedern brauchen eigene PPV-Verträge, sofern keine GKV-Familienversicherung besteht. Wer die PPV vergisst, ist ohne Schutz bei Pflegebedürftigkeit und muss alle Pflegekosten selbst tragen.
Die PPV leistet mindestens die gleichen Beträge wie die gesetzliche Pflegeversicherung (§23 SGB XI): Pflegegeld (SGB XI §37) für Pflegegrad 2: 332 EUR/Monat, PG 3: 573 EUR, PG 4: 765 EUR, PG 5: 947 EUR. Pflegesachleistungen (§36) für ambulante Pflege durch Pflegedienste: PG 2: 761 EUR, PG 3: 1.432 EUR, PG 4: 1.778 EUR, PG 5: 2.200 EUR/Monat. Vollstationäre Pflege (§43): PG 2: 770 EUR, PG 3: 1.262 EUR, PG 4: 1.775 EUR, PG 5: 2.005 EUR/Monat. Pflegegrad 1 erhält nur eingeschränkte Sachleistungen (125 EUR Entlastungsbetrag nach §45b). Die PPV darf über diese Mindestleistungen hinausgehen — manche Tarife bieten höhere Pflegetagegeld-Sätze an.
Nein. Der Kontrahierungszwang nach §110 Abs. 1 SGB XI verbietet PKV-Versicherern jede Ablehnung eines PPV-Antrags eines eigenen PKV-Mitglieds. Weder Vorerkrankungen noch bestehende Pflegebedürftigkeit noch hohes Alter rechtfertigen eine Ablehnung. Der Versicherer darf auch keine Risikozuschläge erheben und keine Leistungsausschlüsse vereinbaren. Versucht ein Versicherer dennoch, den PPV-Antrag abzulehnen, können Sie eine Beschwerde bei der BaFin (www.bafin.de) einreichen — die BaFin kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen anordnen. Alternativ steht der Versicherungsombudsmann e.V. zur Verfügung (www.versicherungsombudsmann.de, Postfach 080224, 10002 Berlin).
Die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist die gesetzlich vorgeschriebene Basisversicherung für PKV-Mitglieder (SGB XI §23) — sie entspricht in ihren Mindestleistungen der gesetzlichen Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Eine private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeldversicherung oder Pflegeergänzungsversicherung) ist dagegen eine freiwillige Zusatzversicherung, die über die Mindestleistungen der PPV hinausgeht. Angesichts steigender Pflegekosten (vollstationäre Pflege 2024 durchschnittlich 2.200 EUR/Monat Eigenanteil nach GKV-Statistik) empfiehlt der PKV-Verband, die PPV durch eine freiwillige Pflegezusatz- oder Pflegetagegeldversicherung zu ergänzen. Diese ist beim gleichen oder bei einem anderen Versicherer abschließbar.
Die PPV besteht über den Renteneintritt hinaus unverändert fort. Im Ruhestand zahlt der PKV/PPV-Versicherte die Prämien selbst — es entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag (nach SGB V §257 erhalten PKV-Mitglieder im aktiven Arbeitsleben einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte des GKV-Beitrags, max. 50% des PKV-Beitrags). Im Rentenalter steigen PPV-Beiträge tendenziell durch Beitragsanpassungen (VVG §203), werden aber durch die Alterungsrückstellung gedämpft. Beamte im Ruhestand behalten ihren Beihilfeanspruch — der Dienstherr übernimmt weiterhin 70% der Krankheitskosten, der Rest verbleibt beim PKV/PPV-Vertrag. PKV-Versicherte können im Rentenalter den Standardtarif nach §257 Abs. 2a SGB V wählen, der günstigere Prämien bei eingeschränkten Leistungen bietet.
In der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) begutachtet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) die Pflegebedürftigkeit nach SGB XI §18. In der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) übernimmt diese Aufgabe die Medicproof GmbH (www.medicproof.de) — ein privates, von PKV-Versicherern beauftragtes Gutachterbüro. Medicproof wendet dieselben Begutachtungsrichtlinien wie der MDK an (SGB XI §15, Neues Begutachtungsassessment NBA). Die Einstufung in Pflegegrade 1-5 ist für den PPV-Versicherer maßgeblich. Antragsteller haben das Recht, das Gutachten einzusehen und Widerspruch zu erheben (§65 SGB XI analog). Bei Streit über die Pflegegrad-Einstufung können PPV-Mitglieder ein Gegengutachten in Auftrag geben und beim Versicherungsombudsmann Beschwerde erheben.
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