Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — VVG §§ 178-191 (Unfallversicherung); AUB 2014; BGH IV ZR 113/12
Kopf
ANTRAG AUF PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG
gemäß VVG §§ 178-191; AUB 2014 (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen 2014); BGH IV ZR 113/12 — Bundesrepublik Deutschland
Antragsdatum: [Antragsdatum] | Ort: [Antragsort]
Versicherungsnehmer
§1 VERSICHERUNGSNEHMER UND GEFAHRSPERSON
Name: [VN Name]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Anschrift: [VN Anschrift]
Beruf / Berufsgruppe: [Beruf / Berufsgruppe]
Versicherungsumfang
§2 GEWÜNSCHTER VERSICHERUNGSUMFANG (AUB 2014)
Grundsumme (Invaliditätsleistung bei 100% GdS): [Grundsumme] EUR
Progressionsstufe: [Progression]
Todesfallleistung: [Todesfallleistung] — Todesfallsumme: [Todesfallsumme] EUR
Krankenhaus-Tagegeld: [Krankenhaus-Tagegeld] EUR/Tag
Bergungskosten-Deckung: [Bergungskosten]
Gesundheitsangaben
§3 GESUNDHEITSANGABEN (VVG §19 ANZEIGEPFLICHT)
Unfallrelevante Vorerkrankungen: [Vorerkrankungen unfallrelevant]
Details: [Vorerkrankungen Details]
Bestehende Invalidität (Vorschädigung nach AUB 2014 §8): [Bestehende Invalidität]
Vertragsdaten
§4 VERTRAGSDATEN
Gewünschter Versicherungsbeginn: [Versicherungsbeginn]
Zahlungsweise: [Zahlungsweise]
Erklärungen
§5 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS
Der Antragsteller bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben nach VVG §19. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt (VVG §21) oder zur Anfechtung (VVG §22). Der Unfallbegriff nach AUB 2014 §1: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ausschlüsse nach AUB 2014 §2: Kriege, innere Unruhen, Strahlung, Infektionskrankheiten (sofern nicht Unfallfolge). Gliedertaxe nach AUB 2014 §7: Invaliditätsgrad bei Verlust eines Körperteils (z.B. Arm: 70%, Bein: 70%, Daumen: 20%). Ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb 15 Monaten nach Unfall (AUB 2014 §7 Abs. 1 d) ist Voraussetzung für Invaliditätsleistung. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der BaFin; Beschwerden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080224, 10002 Berlin.
Unterschrift Versicherungsnehmer:
[VN Name], [Antragsort], den [Antragsdatum]
Versicherungsnehmer
________________
Signature
Was ist Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland?
Antrag auf Private Unfallversicherung in Deutschland ist das förmliche Angebot einer Privatperson an ein Versicherungsunternehmen zum Abschluss eines Unfallversicherungsvertrags nach VVG §§ 178-191 und den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014). Die Private Unfallversicherung (PUV) schützt den Versicherungsnehmer und ggf. mitversicherte Personen gegen die finanziellen Folgen von Unfallverletzungen — insbesondere Invalidität, Tod und erhöhte Pflegekosten.
Der Unfallbegriff ist in VVG §178 Abs. 2 und AUB 2014 §1 Abs. 3 definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wesentliche Merkmale: Plötzlichkeit (nicht schleichend), Äußeres Ereignis (nicht durch innere Erkrankung verursacht), Unfreiwilligkeit. Die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheitsfolge ist häufiger Streitpunkt — BGH IV ZR 113/12 hat klargestellt, dass bei Bandscheibenvorfällen, die durch ein Unfallereignis ausgelöst werden, die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt.
Die Private Unfallversicherung ist in Deutschland keine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung (§2 SGB VII), die nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle abdeckt. Die PUV schützt dagegen rund um die Uhr — auch in der Freizeit, beim Sport und zu Hause. Laut GDV (Jahrbuch 2024) hatten rund 25 Millionen Deutsche eine private Unfallversicherung. Die häufigsten Unfallursachen: Heimunfälle (54%), Sportunfälle (26%), Verkehrsunfälle (10%), sonstige Freizeitunfälle (10%).
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2014 (AUB 2014), herausgegeben vom GDV, bilden die Grundlage für die meisten deutschen PUV-Verträge. §1 AUB 2014: Unfallbegriff und Versicherungsfall. §2 AUB 2014: Ausschlüsse (Krieg, innere Unruhen, Strahlung, Geisteskrankheit, Suizid, Infektionskrankheiten als Unfallfolge). §3 AUB 2014: Leistungsarten (Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, Genesungsgeld). §7 AUB 2014: Gliedertaxe — definiert den Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen (Arm: 70%, Bein bis Oberschenkel: 70%, Daumen: 20%, Zeigefinger: 10%, Auge: 50%, Ohr: 30%). §8 AUB 2014: Vorschädigung — bestehende Behinderungen reduzieren die Invaliditätsleistung proportional.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert alle deutschen Unfallversicherer nach VAG. Führende Anbieter sind Allianz SE, AXA Versicherung AG, GENERALI Deutschland, Zurich Insurance Group, Württembergische Versicherung AG und die Barmenia Versicherungen. VVG §188 regelt den Sonderfall der Invaliditätsleistung: Bei 100% Invalidität (Gesamtinvalidität) erhält der Versicherte die volle Grundsumme — multipliziert mit der vereinbarten Progression. §188 VVG ist zwingendes Recht und kann nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers abbedungen werden. VVG §189 regelt die Berechnung der Invalididätsleistung bei Mitwirkung von Vorerkrankungen: Übersteigt der Mitwirkungsanteil 25%, kann der Versicherer die Leistung entsprechend kürzen — aber nur, wenn die Vorerkrankung im Antragsformular nicht angegeben war.
Wann brauchen Sie Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland?
Ein Antrag auf Private Unfallversicherung in Deutschland wird in folgenden Situationen empfohlen:
**Freizeitaktive und Sportler:** Die gesetzliche Unfallversicherung (§2 SGB VII) deckt nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Sportunfälle beim Skifahren, Klettern, Radfahren oder Inline-Skating sind nicht gesetzlich versichert. Die Private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr — weltweit und in der Freizeit.
**Selbstständige ohne gesetzliche Unfallversicherung:** Selbstständige und Freiberufler sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert (§2 SGB VII gilt nicht für selbstständige Unternehmer). Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern (§6 SGB VII) oder eine private Unfallversicherung abschließen. Letztere ist oft günstiger und umfassender.
**Senioren mit erhöhtem Sturzrisiko:** Personen über 60 Jahre sind stärker sturzgefährdet (Gleichgewichtsstörungen, Osteoporose). Die Invaliditätsleistung der PUV sichert die finanziellen Folgen dauerhafter Verletzungen ab. Krankenhaustagegeld und Bergungskosten ergänzen den Schutz.
**Eltern für ihre Kinder:** Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nur auf dem Schulweg und in der Schule, im Kindergarten und in Kindertagesstätten versichert (§2 SGB VII). In der Freizeit zu Hause, beim Spielen und beim Sport besteht kein gesetzlicher Schutz. Eine Kinderunfallversicherung (eigenständige Police oder Mitversicherung in der elterlichen PUV) schließt diese Lücke.
**Personen mit körperlich anspruchsvollem Beruf:** Handwerker, Bauarbeiter und Personen mit körperlich anspruchsvollem Beruf haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Die PUV ergänzt die Berufsgenossenschaft (BG) Deckung, insbesondere für Freizeitunfälle. Der Berufsgruppen-Zuschlag erhöht die Prämie — ist aber steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig.
**Beamte und öffentlich Bedienstete:** Beamte genießen bei Dienstunfällen Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Für Freizeitunfälle besteht jedoch kein dienstlicher Schutz — hier schließt die PUV die Lücke.
**Risikogruppe Heim- und Haushaltsunfälle:** Statistisch passieren über 50% aller Unfälle zu Hause (Küche, Bad, Treppe, Garten). Die gesetzliche Unfallversicherung deckt diese Unfälle nicht. Besonders Rentner und Personen, die viel Zeit zu Hause verbringen, profitieren von einer PUV.
Was gehört in Ihr Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland?
Ein vollständiger Antrag auf Private Unfallversicherung in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:
**1. Angaben zur versicherten Person** Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf/Berufsgruppe. Der Beruf bestimmt die Risikoklasse (A: Büroangestellte, B: Handwerker, C: schwere körperliche Arbeit). Höhere Risikoklassen zahlen höhere Prämien. Gefährdete Berufe wie Sprengmeister oder Berufstaucher können von manchen Versicherern ausgeschlossen werden (AUB 2014 §2 Abs. 1).
**2. Grundsumme und Progression** Die Grundsumme (auch Invaliditätssumme) ist der Basisbetrag für die Invaliditätsleistung bei 100% Invalidität. Ohne Progression: Verlust beider Arme (je 70% Invalidität = 140% → gekappt auf 100%) = 100% der Grundsumme. Mit 500% Progression: 100% Invalidität = 5× die Grundsumme. BGH IV ZR 113/12: Die Progression rechnet sich proportional aus der Gliedertaxe. GDV empfiehlt Grundsumme mindestens in Höhe von 3 Jahresgehältern. Die Progression macht die PUV bei schweren Unfällen besonders wertvoll — der Unterschied zwischen 100% und 500% Progression ist bei Vollinvalidität erheblich.
**3. Gliedertaxe (AUB 2014 §7)** Die Gliedertaxe definiert den Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit einzelner Körperteile: Arm bis Schultergelenk 70%, Arm bis Ellenbogen 65%, Arm bis Handgelenk 60%, Daumen 20%, Zeigefinger 10%, anderer Finger 5%, Bein bis Mitte Oberschenkel 70%, Bein bis Kniegelenk 60%, Bein bis Mitte Unterschenkel 50%, Auge 50%, Gehör auf einem Ohr 30%, Geruchssinn 10%, Geschmackssinn 5%. Bei teilweiser Gebrauchsunfähigkeit wird entsprechend anteilig berechnet.
**4. Todesfallleistung und Bezugsberechtigte** Bei Tod infolge des Unfalls innerhalb von 1 Jahr nach dem Unfallereignis (AUB 2014 §3 Abs. 3) wird die Todesfallsumme ausgezahlt. Bezugsberechtigte müssen namentlich benannt werden — andernfalls fällt die Summe in den Nachlass (§160 VVG). Wichtig: Bei Bezugsberechtigten-Benennung keine Scheidung vergessen — Ex-Ehepartner bleiben Begünstigte, bis die Benennung geändert wird.
**5. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld** Krankenhaustagegeld (KHT) nach AUB 2014 §6 wird für jeden Tag des stationären Krankenhausaufenthalts infolge eines Unfalls gezahlt — typisch 10-100 EUR/Tag, maximal 365 Tage. Genesungsgeld (nicht bei allen Anbietern) verdoppelt das KHT für die gleiche Anzahl Tage nach Krankenhausentlassung. Bergungskosten decken Rettungshubschrauber, Bergrettung und Rücktransport bis zu einem Fixlimit.
**6. Gesundheitsangaben und Vorschädigung (AUB 2014 §8)** Vorerkrankungen, die das Unfallrisiko erhöhen (Epilepsie, schwere Gleichgewichtsstörungen, Osteoporose mit hohem Frakturrisiko) müssen angegeben werden. Bestehende Behinderungen (Vorschädigung) reduzieren die Invaliditätsleistung: Wenn jemand bereits zu 30% invalid ist und durch einen Unfall am gleichen Körperteil weitere 40% Invalidität erleidet, zahlt der Versicherer nur die 40% abzüglich des Vorschadens — nicht das Volle nach §8 AUB 2014. forms-legal.com stellt vollständige Vorlagen für den Unfallversicherungsantrag bereit.
**7. Ausschlüsse nach AUB 2014 §2** Nicht versichert sind: Unfälle durch Kriegshandlungen (Krieg, innere Unruhen), Schäden durch radioaktive Strahlung, Unfälle durch Geisteskrankheit oder Bewusstseinsstörungen (sofern nicht unfallbedingt), Unfälle durch Alkohol (Promille-Grenze per Tarif), Suizid und Suizidversuche, Infektionskrankheiten (außer bei Wunden als Unfallfolge), Herzinfarkt und Schlaganfall (sofern nicht durch äußeres Ereignis ausgelöst).
So füllen Sie Ihr Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland aus
Antrag auf Private Unfallversicherung in Deutschland korrekt ausfüllen:
**Schritt 1: Grundsumme sorgfältig wählen** Die Grundsumme sollte mindestens 3-5 Jahresgehälter betragen — GDV-Empfehlung für eine angemessene Absicherung bei Vollinvalidität. Kombiniert mit 350% oder 500% Progression ist die Versorgung bei schwersten Unfällen deutlich besser. Für einen Durchschnittsverdiener (2025: ca. 48.000 EUR Jahresgehalt) empfiehlt sich eine Grundsumme von mindestens 150.000 EUR mit 350% Progression.
**Schritt 2: Progression und Kostenunterschied abwägen** Höhere Progression erhöht den Leistungsunterschied bei schweren Unfällen erheblich, ist aber preisgünstiger als eine entsprechend höhere Grundsumme ohne Progression. Für Kinder ist die Progression besonders wichtig — ein Kind, das nach einem Unfall dauerhaft zu 100% invalid ist, braucht lebenslang erhebliche Mittel.
**Schritt 3: Beruf korrekt angeben** Berufsgruppe exakt ausfüllen: Wer als Bürokaufmann tätig ist, aber nebenberuflich als Kletterlehrer, muss beide Tätigkeiten angeben. Der Versicherer berechnet die Prämie nach dem gefährlichsten ausgeübten Beruf. Falsche Berufsgruppenangabe führt zu anteiliger Leistungskürzung (AUB 2014 §6 Abs. 4).
**Schritt 4: Vorerkrankungen vollständig angeben** Epilepsie, Schwindel (z.B. Morbus Menière), schwere Demenz und schwere Sehbeeinträchtigungen sind unfallrelevante Vorerkrankungen nach VVG §19. Diese müssen angegeben werden, auch wenn sie medikamentös gut eingestellt sind. Nicht alle Vorerkrankungen führen zur Ablehnung — oft nur zu Ausschluss der betroffenen Körperregion.
**Schritt 5: Bezugsberechtigte benennen** Für die Todesfallleistung immer konkrete Bezugsberechtigte benennen (Name, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis). Ohne Benennung fällt die Leistung in den Nachlass — was bei unverheirateten Paaren zum Nachteil des Partners führt. Bei Trennung und Scheidung Bezugsberechtigte sofort ändern (schriftlich an Versicherer).
**Schritt 6: Invaliditätsfeststellungsfristen einhalten** Nach einem Unfall muss der Invaliditätsanspruch innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfallereignis ärztlich festgestellt und schriftlich geltend gemacht werden (AUB 2014 §7 Abs. 1 d). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist — wer sie versäumt, verliert den Anspruch, auch wenn die Invalidität medizinisch eindeutig ist. Beauftragen Sie rechtzeitig einen Arzt mit der Erstellung des Invaliditätsgutachtens.
**Schritt 7: Doppelversicherung vermeiden** Wer über die gesetzliche Unfallversicherung (BG) bereits Arbeitsunfallschutz hat und eine PUV abschließt, hat keine Doppelversicherung — die PUV deckt Freizeitunfälle, die BG deckt Arbeitsunfälle. Bei zwei privaten Unfallversicherungen liegt nach VVG §78 Doppelversicherung vor — beide Versicherer haften gesamtschuldnerisch, der Gesamtbetrag übersteigt aber nie den tatsächlichen Schaden.
Rechtliche Anforderungen für Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland
Antrag auf Private Unfallversicherung in Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**VVG §§ 178-191 (Unfallversicherungsrecht):** §178 VVG: Unfallbegriff (plötzlich, von außen, unfreiwillig). §179 VVG: Mitversicherung von Angehörigen (Fremdunfallversicherung). §180 VVG: Informationspflichten bei Erweiterung der Deckung auf Dritte. §182 VVG: Obliegenheiten nach Unfalleintritt (unverzügliche Unfallmeldung). §183 VVG: Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers. §184 VVG: Ärztliche Untersuchungspflicht nach Unfall. §185 VVG: Vertrauensärztliche Begutachtung. §186 VVG: Fälligkeit der Invaliditätsleistung (nach endgültiger ärztlicher Feststellung, spätestens nach 3 Monaten). §187 VVG: Vorläufige Zahlung des Versicherers. §188 VVG: Volle Invaliditätsleistung bei 100% GdS. §189 VVG: Kürzung bei Mitwirkung von Vorerkrankungen (nur >25% Mitwirkungsanteil). §190 VVG: Kündigung nach Versicherungsfall. §191 VVG: Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers (14 Tage, §8 VVG).
**AUB 2014 (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen 2014):** Die AUB 2014 sind GDV-Musterbedingungen und bilden die Vertragsgrundlage für die meisten deutschen PUV-Verträge. §1 AUB 2014: Versicherungsfall und Unfallbegriff. §2 AUB 2014: Ausschlüsse. §3 AUB 2014: Leistungsarten (Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Reha-Leistungen). §7 AUB 2014: Gliedertaxe und Invaliditätsgradberechnung. §8 AUB 2014: Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen. §17 AUB 2014: Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Unfalleintritt (Schadenabwendungspflicht, Meldepflicht).
**BGH-Rechtsprechung zur Unfallversicherung:** BGH IV ZR 113/12 (Progressionsberechnung): Bei mehreren gleichzeitig verletzten Körperteilen werden die Invaliditätsgrade addiert, aber der Gesamtgrad auf 100% begrenzt; die Progression berechnet sich nur auf den Gesamtinvaliditätsgrad. BGH IV ZR 28/14 (Mitwirkung von Vorerkrankungen): Versicherer trägt Beweislast für den Mitwirkungsanteil. BGH IV ZR 99/13 (Unfallbegriff): Erschrecken oder psychische Schocks ohne körperliches Unfallereignis begründen keinen Unfallversicherungsfall. BGH IV ZR 89/15 (Selbstverschuldete Trunkenheit): Bei Unfällen unter starkem Alkoholeinfluss kann der Versicherer leistungsfrei werden, wenn Alkohol nachweislich Alleinursache war. Das VVG §189 schützt Versicherungsnehmer: Selbst wenn Vorerkrankungen zum Unfallschaden beigetragen haben, muss der Mitwirkungsanteil mehr als 25% betragen, bevor der Versicherer die Leistung kürzen darf. Unterhalb dieser Grenze haftet der Versicherer für den vollen Schaden.
**Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) als Abgrenzung:** §2 SGB VII: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studenten, Ehrenamtliche für Arbeits- und Wegeunfälle. §6 SGB VII: Freiwillige Versicherung für Selbstständige. Die Private Unfallversicherung ergänzt die BG-Deckung für alle Nicht-Arbeitsunfälle. Doppelversicherung liegt vor, wenn der gleiche Schaden aus zwei privaten Unfallversicherungen reguliert werden soll (VVG §78, §79).
Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland
Häufige Fehler beim Antrag auf Private Unfallversicherung in Deutschland:
**Zu niedrige Grundsumme:** Viele Versicherte wählen Grundsummen von 30.000-50.000 EUR. Bei Vollinvalidität eines Hauptverdieners sind die finanziellen Folgen (Umbau des Hauses, Pflegekosten, Verdienstausfall) weitaus höher. GDV-Empfehlung: Mindestens 3 Jahresgehälter als Grundsumme. Kombiniert mit 350% Progression sind bei 100% Invalidität 10-15 Jahresgehälter erreichbar.
**Falsche Berufsgruppe angegeben:** Wer im Büro arbeitet, aber regelmäßig auf dem Dach seines Hauses arbeitet oder Motorsport betreibt, muss dies angeben. Falsche Berufsgruppe führt zu anteiliger Leistungskürzung (AUB 2014 §6 Abs. 4), nicht zur Totalfreiheit — aber der Kürzungsanteil kann erheblich sein.
**Invaliditätsfeststellungsfrist verpasst:** Die 15-Monats-Frist nach AUB 2014 §7 Abs. 1 d) ist eine Ausschlussfrist, keine Verjährungsfrist. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch unwiederbringlich. Nach einem schweren Unfall umgehend einen Arzt mit Invaliditätsgutachten beauftragen und schriftlich beim Versicherer geltend machen.
**Vorerkrankungen verschwiegen:** Bei Epilepsie, schweren Gleichgewichtsstörungen oder anderen unfallrelevanten Erkrankungen besteht Anzeigepflicht nach VVG §19. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert Rücktritt (VVG §21) oder anteilige Kürzung nach §8 AUB 2014. Besser: Alles angeben und eventuellen Ausschluss akzeptieren.
**Kein Bezugsberechtigter benannt:** Wer die Todesfallleistung für seinen Partner sichern will, muss diesen als Bezugsberechtigten namentlich benennen. Ohne Benennung fällt die Leistung in den Nachlass — was bei unverheirateten Paaren zur Benachteiligung des Partners führt (Erbrecht bevorzugt Blutsverwandte). Bei Scheidung Benennung sofort ändern.
**Sportunfälle nicht eingeschlossen:** Extremsportarten (Bergsteigen, Fallschirmspringen, Motorradrennen) sind oft standardmäßig ausgeschlossen. Wer solche Sportarten betreibt, muss einen entsprechenden Einschluss mit Zusatzprämie vereinbaren. Im Antrag alle ausgeübten Sportarten angeben und den Versicherer um Einschluss bitten.
**Keine Mitversicherung der Kinder:** Die PUV des Versicherungsnehmers deckt in der Regel nur die versicherte Person selbst. Kinder müssen separat versichert werden — entweder durch eigene Kinderpolicen oder durch explizite Einbeziehung in den Familientarif mancher Anbieter. Kinderpolicen sind in Deutschland günstig und empfehlenswert ab dem Schulalter.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- §188 VVGDE official
- §160 VVGDE official
- §178 VVGDE official
- §179 VVGDE official
- §180 VVGDE official
- §182 VVGDE official
- §183 VVGDE official
- §184 VVGDE official
- §185 VVGDE official
- §186 VVGDE official
- §187 VVGDE official
- §189 VVGDE official
- §190 VVGDE official
- §191 VVGDE official
- §8 VVGDE official
- §2 SGB VIIDE official
- §6 SGB VIIDE official
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Forms Legal. (2026). Antrag auf Private Unfallversicherung Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/financial/insurance/private-unfallversicherung-antrag-deutschland
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}Häufig gestellte Fragen
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nach SGB VII deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten für Arbeitnehmer, Schüler und Studenten ab — kostenlos, da vom Arbeitgeber finanziert. Freizeitunfälle (zu Hause, beim Sport, im Urlaub) sind nicht gedeckt. Die Private Unfallversicherung (PUV) deckt alle Unfälle rund um die Uhr — auch in der Freizeit, weltweit. Sie ist die ideale Ergänzung zur GUV. Selbstständige ohne GUV-Schutz (§2 SGB VII gilt nicht für selbstständige Unternehmer) sollten eine PUV als Basisschutz abschließen. Beamte genießen Unfallfürsorge nach BeamtVG bei Dienstunfällen — für Freizeitunfälle empfiehlt sich eine PUV.
Die Gliedertaxe (AUB 2014 §7 Abs. 1 a) ist eine Tabelle, die den Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit einzelner Körperteile festlegt. Beispiele: Verlust eines Arms bis Schultergelenk = 70% Invalidität; Verlust eines Auges = 50%; Verlust des Daumens = 20%; Verlust des Zeigefingers = 10%. Bei teilweiser Gebrauchsunfähigkeit wird der Prozentsatz anteilig angesetzt (z.B. Arm zu 50% gebrauchsunfähig = 35% Invalidität). Bei Verlust mehrerer Körperteile werden die Prozentsätze addiert, maximal bis 100% (BGH IV ZR 113/12). Die Progression berechnet sich auf den Gesamtinvaliditätsgrad: 500% Progression bei 100% Invalidität = 5× Grundsumme ausgezahlt.
Progression bedeutet, dass die Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt — über die Grundsumme hinaus. Beispiel mit 500% Progression und 100.000 EUR Grundsumme: Bei 25% Invalidität: Leistung = 25% × 100.000 EUR = 25.000 EUR (lineare Zone). Bei 50% Invalidität: Progression beginnt zu wirken → mehr als 50.000 EUR. Bei 100% Invalidität: 500% × 100.000 EUR = 500.000 EUR. Die genaue Progressionskurve variiert je Anbieter — wichtig ist, die Tarife zu vergleichen. Progression ist besonders wertvoll bei schweren Unfällen mit hohem Invaliditätsgrad. BGH IV ZR 113/12: Die Progression berechnet sich auf den Gesamt-Invaliditätsgrad aller verletzten Körperteile kombiniert.
Nach AUB 2014 §7 Abs. 1 d) muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfallereignis ärztlich festgestellt und schriftlich beim Versicherer geltend gemacht werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist — kein Richter kann sie verlängern. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch, auch wenn die Invalidität eindeutig unfallbedingt ist. Zusätzlich muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall auch die Geltendmachung erfolgen (Anspruchsanmeldung). Der Versicherer muss nach VVG §186 die endgültige Invaliditätsleistung nach ärztlicher Feststellung innerhalb von 3 Monaten auszahlen. Praxis-Tipp: Nach jedem schweren Unfall umgehend den Hausarzt mit einer Invaliditätsprognose beauftragen, auch wenn der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Normale Freizeitsportarten (Fußball, Tennis, Radfahren, Schwimmen, Skifahren) sind in der Standardpolice mitversichert. Extremsportarten und Hochrisikoaktivitäten (Motorradrennen, Bergsteigen über 3.000 m, Fallschirmspringen, Paragliding, Freeclimbing, Kampfsport) können nach AUB 2014 §2 standardmäßig ausgeschlossen sein. Der Ausschluss kann durch einen Zusatzbaustein mit Zusatzprämie aufgehoben werden. Im Antrag alle ausgeübten Sportarten vollständig angeben — auch gelegentlich ausgeübte. Wer Extremsport verschweigt und dann einen Unfall beim Paragliding erleidet, riskiert Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung (VVG §28) oder Rücktritt (VVG §21). Berufsreiter, Profi-Fußballer und andere Berufssportler benötigen eine spezielle Sporterunfallversicherung.
VVG §189 und AUB 2014 §8 regeln die sogenannte Vorschädigungs-Klausel: Hat eine Krankheit oder ein Gebrechen nachweislich zur Entstehung oder zum Ausmaß der unfallbedingten Invalidität beigetragen, kann der Versicherer die Leistung kürzen — aber nur, wenn der Mitwirkungsanteil der Vorerkrankung mehr als 25% beträgt. Beispiel: Osteoporose-Patient bricht sich beim Sturz einen Knochen. MDK stellt fest: 40% der Schwere der Verletzung ist auf die Osteoporose zurückzuführen, 60% auf den Sturz. Kürzt der Versicherer? Ja — um 40%, da Mitwirkungsanteil über 25% liegt. Wichtig: Den Beweis für den Mitwirkungsanteil muss der Versicherer erbringen (BGH IV ZR 28/14). Versicherungsnehmer sollten bei ungerechtfertigter Kürzung den Versicherungsombudsmann einschalten.
Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind unterschiedliche Produkte mit verschiedenen Anwendungsbereichen. Die PUV schützt nur gegen Unfallfolgen — statistische Wahrscheinlichkeit: ca. 10% aller Berufsunfähigkeiten entstehen durch Unfälle. Die BU schützt bei Berufsunfähigkeit durch Unfall UND Krankheit — statistisch über 90% der BU-Fälle entstehen durch Krankheiten (Rückenprobleme, psychische Erkrankungen, Krebs, Herzerkrankungen). Die BU ist daher der umfassendere Schutz. Viele Finanzberater empfehlen: Erst BU, dann PUV als Ergänzung. Für Personen, die keine BU bekommen (zu viele Vorerkrankungen) oder sich die BU nicht leisten können, ist die PUV ein wichtiger Mindestschutz. Kinder sind über BU nicht versicherbar — für sie ist die PUV die einzige Einkommensersatz-Option.
Nach einem Unfall unverzüglich (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen) den Versicherer schriftlich oder telefonisch informieren (AUB 2014 §17, VVG §182). Folgende Unterlagen vorbereiten: Ärztliches Attest mit Diagnose und Unfalldatum; Unfallbeschreibung (Ort, Zeit, Hergang, Zeugen); bei Krankenhausaufenthalt: Entlassungsbericht. Für die Invaliditätsleistung: Zusätzlich Invaliditätsgutachten vom behandelnden Arzt (mindestens ein Facharzt), innerhalb der 15-Monats-Frist (AUB 2014 §7 Abs. 1 d). Versicherer kann nach VVG §184 eine eigene ärztliche Untersuchung der verletzten Person anordnen. Bei Streit über den Invaliditätsgrad: Gegengutachten durch eigenen Arzt einholen und Versicherungsombudsmann einschalten. Achtung: Obliegenheitsverletzung (z.B. keine oder verspätete Schadensmeldung) kann nach VVG §28 Abs. 2 zur Leistungskürzung führen.
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