Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — VVG §§ 192-208; MB/KK 2009; SGB V § 5 (Versicherungspflicht); BGH IV ZR 81/12
Kopf
ANTRAG AUF PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV)
gemäß VVG §§ 192-208; MB/KK 2009; SGB V §5 (Versicherungspflichtgrenze); KFV (Kalkulationsverordnung) — Bundesrepublik Deutschland
Antragsdatum: [Antragsdatum] | Ort: [Antragsort]
Versicherungsnehmer
§1 VERSICHERUNGSNEHMER
Name: [VN Name]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Anschrift: [VN Anschrift]
Beruf / Beschäftigungsstatus: [Beruf / Status]
Jährliches Bruttoeinkommen: [Jahreseinkommen] EUR
Gesundheitsangaben
§2 GESUNDHEITSANGABEN (VVG §19 ANZEIGEPFLICHT)
Vorerkrankungen in letzten 5 Jahren: [Vorerkrankungen vorhanden]
Details zu Vorerkrankungen: [Vorerkrankungen Details]
Körpergröße / Gewicht: [Größe / Gewicht]
Raucherstatus: [Raucherstatus]
Tarifwahl
§3 GEWÜNSCHTER TARIF
Jährlicher Selbstbehalt: [Selbstbehalt]
Krankenhausleistungen: [Krankenhausleistungen]
Zahnschutz: [Zahnschutz]
Private Pflegepflichtversicherung (PPV): [PPV gewünscht]
Vorversicherung
§4 VORVERSICHERUNG
Aktuelle Krankenversicherung: [Aktuelle KV]
Bisheriger Versicherer: [Bisheriger Versicherer]
Wechselgrund: [Wechselgrund]
Vertragsdaten
§5 VERTRAGSDATEN
Gewünschter Versicherungsbeginn: [Versicherungsbeginn]
Zahlungsweise: [Zahlungsweise]
IBAN (SEPA-Lastschrift): [IBAN]
Erklärungen
§6 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS
Der Antragsteller bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben gemäß VVG §19 (vorvertragliche Anzeigepflicht). Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt (VVG §21) oder zur Anfechtung (VVG §22). Das Widerrufsrecht nach VVG §8 (14 Tage ab Versicherungsschein-Zugang) ist bekannt. Die PKV unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Prämienanpassungen nach VVG §203 werden vom unabhängigen Treuhänder geprüft und durch den Versicherungsombudsmann e.V. (Postfach 080224, 10002 Berlin) kontrollierbar. Der Versicherungsnehmer nimmt die Musterbedingungen MB/KK 2009 sowie die KFV (Kalkulationsverordnung) als Vertragsgrundlage zur Kenntnis.
Unterschrift Versicherungsnehmer:
[VN Name], [Antragsort], den [Antragsdatum]
Versicherungsnehmer
________________
Signature
Was ist Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland?
Antrag auf Private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland ist das förmliche Vertragsangebot einer versicherungsberechtigten Person an ein privates Krankenversicherungsunternehmen zum Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags nach VVG §§ 192-208 und den Musterbedingungen MB/KK 2009. Die PKV steht in Deutschland neben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als vollständig eigenständiges System und unterliegt der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Die Private Krankenversicherung in Deutschland unterscheidet sich fundamental von der GKV. Während die GKV beitragsfinanziert und einkommensabhängig ist, kalkuliert die PKV risikoindividuell: Das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die gewählten Tarifbausteine bestimmen den Beitrag. Rechtsgrundlage für die PKV-Kalkulation ist die Kalkulationsverordnung (KFV), die Versicherern vorschreibt, Alterungsrückstellungen zu bilden — das zentrale Element, das PKV-Beiträge im Alter stabiler macht als bei GKV ohne Altersrückstellungen.
Die Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (MB/KK 2009), herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bilden die Grundlage für nahezu alle PKV-Verträge in Deutschland. §1 MB/KK 2009 definiert den Leistungsumfang (Erstattung medizinisch notwendiger Aufwendungen); §3 MB/KK 2009 regelt Wartezeiten (allgemeine Wartezeit 3 Monate, Sonderwartezeit für Entbindung 8 Monate); §8 MB/KK 2009 regelt die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Beitragsanpassungsrecht: Nach VVG §203 kann der Versicherer Prämien anpassen, wenn medizinische Kosten steigen. Anpassungen über 10% erfordern die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. BGH IV ZR 81/12 hat klargestellt, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht nach VVG §19 bei PKV-Anträgen besonders streng gilt — Vorerkrankungen müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden, da Versicherer Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen vereinbaren dürfen.
Zugang zur PKV: In Deutschland können folgende Personengruppen PKV abschließen: (1) Angestellte, deren Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (JAEG, 2025: 69.300 EUR brutto/Jahr, entspricht 5.775 EUR/Monat) übersteigt — Rechtsgrundlage SGB V §6 Abs. 1 Nr. 1; (2) Selbstständige und Freiberufler — nicht GKV-pflichtig nach SGB V §5; (3) Beamte — beitragsfreie Beihilfe vom Dienstherren nach Beihilfeverordnungen der Länder, ergänzt durch PKV-Restkostenversicherung; (4) Studenten über 30 Jahre oder im 14. Hochschulsemester, die aus der studentischen GKV herausfallen; (5) Hauptberuflich Selbstständige ohne vorherige Pflichtmitgliedschaft.
Der Versicherungsombudsmann e.V. (Postfach 080224, 10002 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) ist zuständig für Beschwerden gegen PKV-Unternehmen — ein kostenfreies Schlichtungsverfahren, das nach VVG §214 vorgesehen ist. Der PKV-Verband (www.pkv.de) veröffentlicht Marktstatistiken: 2024 waren rund 8,7 Millionen Menschen in Deutschland vollständig privat krankenversichert. Führende Anbieter sind Allianz Private Krankenversicherung AG, DKV Deutsche Krankenversicherung AG (ERGO), Debeka Krankenversicherungsverein a.G., Axa Krankenversicherung AG, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG und die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK). Die KFV schreibt vor, dass PKV-Prämien aktuarisch fair kalkuliert sein müssen und Alterungsrückstellungen für jeden Versicherten individuell geführt werden. Diese Alterungsrückstellungen sind nach §204 VVG bei Versichererwechsel anteilig portierbar (Übertragungswert-Regelung), was seit 2009 den PKV-Wettbewerb stärkt.
Wann brauchen Sie Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland?
Ein Antrag auf Private Krankenversicherung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
**Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze:** Angestellte, deren Jahresgehalt die JAEG (2025: 69.300 EUR brutto) übersteigt, sind nicht mehr GKV-pflichtig nach SGB V §6 Abs. 1 Nr. 1. Nach drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über der JAEG können sie in die PKV wechseln. Der Antrag muss vor Beginn des übernächsten Jahres gestellt werden.
**Verbeamtung (Beihilfeberechtigung):** Beamte des Bundes und der Länder erhalten Beihilfe vom Dienstherren (50–80% der Krankheitskosten nach Bundesbeihilfeverordnung BBhV bzw. Landesbeihilfeverordnungen). Die restlichen Kosten deckt eine PKV-Restkostenversicherung. Antrag unmittelbar nach Ernennung zum Beamten auf Probe stellen.
**Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit:** Selbstständige sind nicht GKV-pflichtig (SGB V §5). Nach Aufnahme der Selbstständigkeit muss innerhalb von 3 Monaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Die PKV bietet Selbstständigen flexible Tarifgestaltung ohne einkommensabhängige Beiträge.
**Wechsel innerhalb der PKV (Beitragsanpassung):** Nach einer Beitragsanpassung über 10% gewährt VVG §203 Abs. 3 ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe. Der Antrag beim neuen Versicherer muss zeitgleich mit der Kündigung beim bisherigen Versicherer gestellt werden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
**Rückkehr aus dem Ausland:** Rückkehrer aus Nicht-EU-Staaten, die keine Pflichtmitgliedschaft in der GKV begründen können, benötigen einen PKV-Antrag. Seit der GKV-Reform 2007 besteht nach §193 VVG eine allgemeine Versicherungspflicht — niemand darf in Deutschland unversichert sein.
**Student über Altersgrenze:** Studenten, die das 30. Lebensjahr überschreiten oder im 14. Hochschulsemester sind, verlieren die Berechtigung zur studentischen GKV nach SGB V §10 Abs. 3. Sie müssen sich in der PKV versichern oder freiwillig in der GKV verbleiben (was oft teurer ist). Der PKV-Antrag sollte rechtzeitig vor Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt werden.
**Ehepartner ohne eigenes Einkommen:** Ein GKV-versicherter Ehegatte kann seinen nicht berufstätigen Partner kostenlos familienversichern (§10 SGB V). In der PKV ist jede Person einzeln zu versichern. PKV-Mitglieder sollten prüfen, ob für nicht berufstätige Partner GKV-Familienversicherung kostengünstiger ist.
Was gehört in Ihr Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland?
Ein vollständiger Antrag auf Private Krankenversicherung in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:
**1. Persönliche Angaben des Antragstellers** Name, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, Beruf und Beschäftigungsstatus. Das Eintrittsalter ist entscheidend für die Prämienkalkulation: Ein 30-Jähriger zahlt dauerhaft deutlich weniger als ein 45-Jähriger bei gleichem Tarif, da die Alterungsrückstellung früher gebildet wird. Beamte müssen ihren Beihilfeprozentsatz (50%, 70% oder 80%) angeben.
**2. Gesundheitsangaben (VVG §19 Anzeigepflicht)** Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre müssen vollständig angegeben werden — dazu zählen alle ambulanten und stationären Behandlungen, Operationen, Dauermedikationen und psychische Erkrankungen. BGH IV ZR 81/12 hat klargestellt, dass die Anzeigepflicht auf die konkreten Fragen im Formular beschränkt ist. Falsche Angaben führen zu Rücktritt (VVG §21) oder Anfechtung (VVG §22). Der Versicherer kann für bestimmte Vorerkrankungen Risikozuschläge (z.B. +20% für Bluthochdruck) oder Leistungsausschlüsse vereinbaren (MB/KK 2009 §3).
**3. Tarifwahl** Die PKV bietet modulare Tarife: Ambulant (GOÄ-Erstattung nach Gebührenordnung für Ärzte), Stationär (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung), Zahn (Zahnbehandlung und Zahnersatz nach GOZ), Ausland (Auslandskrankenversicherung). Der jährliche Selbstbehalt reduziert die Prämie erheblich: 2.000 EUR Selbstbehalt kann 30–40% Prämienersparnis bringen. Beitragsrückerstattung nach MB/KK 2009 §8a bei Leistungsfreiheit — typisch 1–3 Monatsbeiträge.
**4. Mitversicherung der Pflegepflichtversicherung (PPV)** PKV-Mitglieder müssen gleichzeitig die private Pflegepflichtversicherung nach SGB XI §23 abschließen. Versicherer sind nach §110 SGB XI verpflichtet, PPV gemeinsam mit PKV anzubieten. Der PPV-Beitrag ist im PKV-Antrag gesondert auszuweisen. Auf forms-legal.com finden Sie eine vollständige Vorlage für den Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung.
**5. Vorversicherungsdaten** Angabe des bisherigen GKV- oder PKV-Versicherers. Bei Wechsel aus der PKV: §204 VVG regelt den Übertragungswert der Alterungsrückstellung — dieser ist auf den neuen Versicherer zu übertragen, um den Beitragsanstieg im Alter zu bremsen. Der Übertragungswert berechnet sich nach der KFV und entspricht dem anteiligen Kapitalwert der angesparten Rückstellung.
**6. Zahlungsmodalitäten** Versicherungsbeginn, Zahlungsweise (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich) und IBAN für SEPA-Lastschriftmandat. Jährliche Zahlung spart den Ratenzahlungszuschlag (typisch 3–6%). Nach VVG §37 beginnt der Versicherungsschutz nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wird.
**7. Beitragsanpassungsrecht und Treuhänder** Nach VVG §203 haben PKV-Versicherer das Recht zur jährlichen Beitragsanpassung. Anpassungen über 10% müssen von einem unabhängigen Treuhänder gemäß §12b VAG bestätigt werden. Der Versicherungsnehmer hat bei Erhöhungen über 10% ein Sonderkündigungsrecht (VVG §205 Abs. 4). Wichtig: Beitragsanpassungen sind nicht identisch mit Kündigung — der Vertrag kann für einzelne Tarife angepasst werden, ohne dass die gesamte PKV gekündigt werden muss. Bei PKV-Beitragsanpassungen empfiehlt der PKV-Verband Transparenz: Versicherer müssen die Gründe für Anpassungen in einem jährlichen Informationsschreiben darlegen.
**8. Wartezeiten nach MB/KK 2009 §3** Allgemeine Wartezeit: 3 Monate für Zahnbehandlung, psychische Erkrankungen und ambulante Behandlungen. Sonderwartezeit: 8 Monate für Entbindungen und 2 Jahre für psychiatrische Behandlungen. Keine Wartezeit bei Unfällen und bei Übernahme aus einer anderen Krankenversicherung ohne Unterbrechung. Die Wartezeit schützt Versicherer vor Selektion (Abschluss unmittelbar vor geplanter Operation).
So füllen Sie Ihr Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland aus
Antrag auf Private Krankenversicherung in Deutschland korrekt ausfüllen:
**Schritt 1: Zugangsberechtigung prüfen** Stellen Sie vor dem Antrag sicher, dass Sie PKV-berechtigt sind: Angestellte benötigen ein Jahresgehalt über der JAEG (2025: 69.300 EUR); Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind ohne Einkommensprüfung zugangsberechtigt. Ohne Berechtigung ist der Antrag rechtsunwirksam.
**Schritt 2: Eintrittsalter optimieren** Der Beitrag ist für immer an Ihrem Eintrittsalter orientiert. Jedes Jahr Wartezeit erhöht den Lebenszeitbeitrag erheblich. Bei Zugangsberechtigung sofort beantragen — nicht auf »günstigere Konditionen« warten.
**Schritt 3: Gesundheitsangaben vollständig ausfüllen** Allen Fragen zur Gesundheitsgeschichte der letzten 5 Jahre ehrlich und vollständig beantworten. Dazu gehören: ambulante Arztbesuche (auch Routineuntersuchungen wie Koloskopie), Krankenhausaufenthalte, Operationen, psychologische oder psychiatrische Behandlungen, Dauermedikamente und chronische Erkrankungen. BGH IV ZR 81/12: Der Antragsteller muss nur auf gestellte Fragen antworten — nicht spontan ungefragt Risiken offenbaren.
**Schritt 4: Tarif gezielt wählen** Für Beamte: Beihilfeprozentsatz des Dienstherren bestimmt, wie viel Restkosten die PKV decken muss (z.B. 50% Beihilfe → PKV deckt 50%). Für Selbstständige: Hoher Selbstbehalt (1.200–2.000 EUR) für steuerlichen Abzug als Betriebsausgabe. Für Familien: Nur Eltern in PKV, Kinder ggf. GKV-Familienversicherung prüfen (§10 SGB V, kostenlos bei Elternteil in GKV).
**Schritt 5: Übertragungswert bei PKV-Wechsel beantragen** Bei Wechsel von einem PKV-Anbieter zu einem anderen: Alten Versicherer schriftlich zur Mitteilung des Übertragungswerts nach §204 VVG auffordern. Diesen Betrag dem neuen Versicherer mitteilen, damit er in die Alterungsrückstellung des neuen Vertrags einfließt. Ohne Übertragung verlieren Sie die angesparten Reserven.
**Schritt 6: Antrag mit Augenarzt- und Zahnarzt-Voruntersuchung** Manche PKV-Anbieter verlangen bei Antrag über 45 Jahren oder bei bestimmten Vorerkrankungen einen ärztlichen Fragebogen durch den Hausarzt. Organisieren Sie diese Unterlagen vorab.
**Schritt 7: Kündigungsfristen der GKV einhalten** Kündigungen aus der GKV werden nach SGB V §175 Abs. 4 erst zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam (mindestens 2 Monate nach Erklärung). Stellen Sie sicher, dass PKV-Deckung lückenlos beginnt. Bewahren Sie den PKV-Versicherungsschein auf, um ihn der GKV als Nachweis vorzulegen (Voraussetzung für wirksame GKV-Kündigung nach SGB V §175 Abs. 4 Satz 3).
Rechtliche Anforderungen für Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland
Antrag auf Private Krankenversicherung in Deutschland — gesetzliche Anforderungen:
**VVG §§ 192-208 (Krankenversicherungsrecht):** §192 VVG definiert den Versicherungsfall (Krankheit, Unfallfolgen, Pflegebedürftigkeit). §193 VVG: Allgemeine Versicherungspflicht — niemand in Deutschland darf ohne Krankenversicherung sein. §195 VVG: Kündbarkeit — PKV für im Inland wohnende Personen ist unkündbar vom Versicherer (Kontrahierungszwang entfällt nicht). §203 VVG: Beitragsanpassungsrecht mit Treuhänderpflicht. §204 VVG: Portabilität der Alterungsrückstellung (Übertragungswert) bei Versichererwechsel. §205 VVG: Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung.
**MB/KK 2009 (Musterbedingungen):** §1 MB/KK 2009: Leistungsumfang (Erstattung medizinisch notwendiger Aufwendungen nach GOÄ, GOZ und DRG). §3 MB/KK 2009: Wartezeiten (3 Monate allgemein, 8 Monate Entbindung). §8a MB/KK 2009: Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. §14 MB/KK 2009: Krankentagegeld.
**SGB V §5 (Versicherungspflicht):** Definiert den Kreis der GKV-Pflichtversicherten. Wer nicht unter §5 fällt, kann PKV wählen. SGB V §6: Befreiungsrecht für Hocheinkommensbeschäftigte (JAEG-Überschreitung). SGB V §10: Familienversicherung in der GKV — Kinder von PKV-Versicherten können nicht familienversichert werden, wenn das Familieneinkommen die JAEG übersteigt.
**SGB XI §23 (Pflegepflichtversicherung):** PKV-Mitglieder müssen private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. §110 SGB XI verpflichtet PKV-Anbieter zum Kontrahierungszwang für die PPV. Beitragsberechnung nach SGB XI §55 (Pflegebeitragssatz 2025: 3,4% des Einkommens — in GKV; in PKV individuell kalkuliert).
**KFV (Kalkulationsverordnung):** Schreibt PKV-Versicherern vor, wie Prämien aktuarisch zu kalkulieren sind. §1 KFV: Beiträge müssen versicherungsmathematisch korrekt sein und Alterungsrückstellungen bilden. §5 KFV: Höchstgrenzen für Sicherheitszuschläge. §6 KFV: Bestimmung des Übertragungswerts bei §204 VVG.
**BGH-Rechtsprechung:** BGH IV ZR 81/12 (Anzeigepflicht PKV): Versicherungsnehmer muss nur auf konkret gestellte Fragen antworten; Versicherer kann keine Leistungsfreiheit geltend machen, wenn er die Frage im Antrag nicht klar gestellt hat. BGH IV ZR 48/09: Beitragsanpassung ist nur wirksam, wenn der Treuhänder die Anpassungsvoraussetzungen bestätigt hat. BGH IV ZR 200/10: Rücktrittsrecht des Versicherers bei arglistiger Täuschung gilt auch bei PKV (keine Einschränkung durch §21 VVG für ältere Vertragsabschlüsse). Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) §11 stellt sicher, dass PKV-Unternehmen dauerhaft solvent sind (Solvency II). Die BaFin überwacht die Eigenkapitalausstattung nach Solvency II-Richtlinie 2009/138/EG. Ein illiquider PKV-Versicherer muss nach §222 Abs. 1 VAG sofort die BaFin informieren — die Versicherungsnehmer haben in diesem Fall nach §78 VAG ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Beitragsrückerstattung.
**Datenschutz:** PKV-Anträge enthalten besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) nach DSGVO Art. 9. Der Versicherer darf diese nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Antragstellers erheben und verarbeiten. Die Schweigepflichtentbindung gegenüber behandelnden Ärzten ist im Antragsformular gesondert zu unterzeichnen und kann nach DSGVO Art. 7 Abs. 3 jederzeit widerrufen werden.
Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Private Krankenversicherung Deutschland
Häufige Fehler beim Antrag auf Private Krankenversicherung in Deutschland:
**Zu spätes Eintreten in die PKV:** Jedes Jahr Wartezeit mit dem PKV-Eintritt erhöht die Monatsprämie dauerhaft. Ein 25-Jähriger zahlt lebenslang weniger als ein 35-Jähriger im gleichen Tarif. Sobald PKV-Berechtigung besteht, sofort beantragen — nicht auf günstigere Marktentwicklungen spekulieren.
**Vorerkrankungen verschweigen (VVG §19):** Der häufigste Grund für spätere Leistungsstreitigkeiten. Versicherungsnehmer neigen dazu, »kleine« Behandlungen zu verschweigen (Physiotherapie wegen Rückenschmerzen, psychologische Beratung, Schilddrüsenbehandlung). BGH IV ZR 81/12 schützt Antragsteller: Nur konkret gestellte Fragen müssen beantwortet werden. Aber: Wer auf eine Frage nach »Erkrankungen des Bewegungsapparats in den letzten 5 Jahren« seinen Bandscheibenvorfall verschweigt, riskiert Rücktritt nach VVG §21.
**Übertragungswert bei PKV-Wechsel vergessen (§204 VVG):** Wer in die PKV wechselt, ohne den Übertragungswert mitzunehmen, verliert die Alterungsrückstellung des alten Vertrags. Der neue Versicherer beginnt die Rückstellung bei null — was Beiträge im Alter erheblich erhöht. Immer schriftlich beim alten Versicherer den Übertragungswert anfordern, bevor der neue Vertrag startet.
**Falsche Tarifwahl (zu niedriger Selbstbehalt):** Ein hoher Selbstbehalt (z.B. 1.200 EUR/Jahr) spart jährlich mehrere hundert Euro an Prämie. Wer selten Arzt geht, profitiert vom hohen Selbstbehalt und der Beitragsrückerstattung (MB/KK 2009 §8a). Antragsteller mit chronischen Erkrankungen sollten dagegen keinen oder einen niedrigen Selbstbehalt wählen — andernfalls zahlen sie den Selbstbehalt regelmäßig.
**GKV-Kündigung vor PKV-Bestätigung:** GKV-Kündigung wird nach SGB V §175 Abs. 4 frühestens zum Ende des zweiten Kalendermonats wirksam. PKV-Deckungsbestätigung muss der GKV als Nachweis vorgelegt werden. Wer kündigt, bevor der PKV-Versicherungsschein vorliegt, riskiert eine Versicherungslücke.
**Kinder vergessen:** Kinder von PKV-Versicherten sind nicht automatisch mitversichert. Jedes Kind braucht einen eigenen PKV-Antrag — oder ist über das andere (GKV-versicherte) Elternteil familienversichert (§10 SGB V). Die Familienversicherung entfällt, wenn das Familieneinkommen die JAEG übersteigt. Bei gemeinsamer PKV-Versicherung aller Familienmitglieder ist die PKV teurer als die GKV-Familienversicherung.
**Beihilfeanspruch nicht geprüft:** Beamte erhalten Beihilfe vom Dienstherren — je nach Familienstand und Bundesland zwischen 50% und 80% der Krankheitskosten. Der PKV-Tarif muss exakt auf den Restkostenanteil (20–50%) zugeschnitten sein. Ein 100%-Tarif ist für Beamte überversichert und teurer als nötig. Prüfen Sie vor Antragstellung die Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes.
**Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung nicht nutzen:** Bei jährlichen PKV-Beitragserhöhungen haben Versicherungsnehmer nach VVG §205 Abs. 4 ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung. Viele Versicherte verpassen diese Frist und zahlen dauerhaft höhere Beiträge. Der neue Vertrag muss zeitgleich mit der Kündigung beantragt werden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Quellen und Zitate
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}Häufig gestellte Fragen
In Deutschland sind folgende Personengruppen PKV-berechtigt: (1) Angestellte mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG, 2025: 69.300 EUR brutto), wenn diese Grenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten wurde — Rechtsgrundlage SGB V §6 Abs. 1 Nr. 1; (2) Selbstständige und Freiberufler — generell nicht GKV-pflichtig nach SGB V §5; (3) Beamte — beitragsfreie Beihilfe vom Dienstherren, PKV deckt den Rest; (4) Studenten über 30 Jahre oder im 14. Hochschulsemester, die aus studentischer GKV herausfallen (SGB V §10 Abs. 3); (5) Hauptberuflich Selbstständige ohne vorherige GKV-Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Personengruppen sind GKV-pflichtig nach SGB V §5 und können keine vollständige PKV abschließen.
Jährliche Beitragsanpassungen (Beitragsanpassung, kurz BAP) sind nach VVG §203 erlaubt, wenn sich die Leistungsausgaben des Versicherers signifikant verändert haben. Anpassungen über 10% müssen von einem unabhängigen Treuhänder nach §12b VAG bestätigt werden. Bei Erhöhungen über 10% haben Versicherungsnehmer nach VVG §205 Abs. 4 ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe. BGH IV ZR 48/09 hat entschieden: Eine Beitragsanpassung ohne wirksame Treuhänder-Bestätigung ist rechtswidrig — der Versicherungsnehmer zahlt dann zu Unrecht erhöhte Beiträge, die er zurückfordern kann. Wichtig: Wer nach BAP kündigt, sollte gleichzeitig eine neue PKV beantragt haben, da sonst Versicherungslücken entstehen.
Der Übertragungswert nach VVG §204 ist der Betrag der angesparten Alterungsrückstellung, der bei einem PKV-Anbieterwechsel mitgenommen werden kann. Die PKV bildet für jeden Versicherten individuelle Alterungsrückstellungen, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzufedern (KFV-Vorschrift). Ohne Übertragung beginnt der neue Versicherer die Rückstellung bei null — was bedeutet, dass die Beiträge im Alter deutlich schneller steigen. Seit 2009 ist der Übertragungswert nach §204 VVG gesetzlich garantiert. Der alte Versicherer muss diesen Betrag schriftlich mitteilen. Der neue Versicherer ist verpflichtet, diesen Betrag in die Kalkulation des neuen Vertrags einzubeziehen. Die Höhe des Übertragungswerts berechnet sich nach der KFV-Formel und ist unabhängig vom tatsächlichen Schadenverlauf des Versicherungsnehmers.
Ja. PKV-Mitglieder sind nach SGB XI §23 verpflichtet, gleichzeitig eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abzuschließen. Diese entspricht in ihren Mindestleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV). PKV-Versicherer sind nach §110 SGB XI zum Kontrahierungszwang für die PPV verpflichtet — sie können die Aufnahme in die PPV nicht ablehnen, wenn der Antragsteller PKV-Mitglied ist. Der PPV-Beitrag beläuft sich 2025 auf durchschnittlich 0,9–1,2% des vereinbarten PKV-Beitrags und ist zusätzlich zur PKV-Prämie zu zahlen. Die Leistungen der PPV sind in SGB XI §§ 36-44 geregelt (Pflegegrade 1–5, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationäre und vollstationäre Pflege).
Vorerkrankungen müssen nach VVG §19 vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden — alle ambulanten und stationären Behandlungen der letzten 5 Jahre. BGH IV ZR 81/12 präzisiert: Die Anzeigepflicht beschränkt sich auf die konkreten Fragen des Antragsformulars. Der Antragsteller muss keine Erkrankungen spontan offenbaren, nach denen nicht gefragt wird. Versicherer reagieren auf Vorerkrankungen mit drei Möglichkeiten: (1) Risikozuschlag (z.B. +30% Prämie für behandelten Bluthochdruck); (2) Leistungsausschluss für die betroffene Erkrankung (z.B. Ausschluss aller Rückenbehandlungen nach Bandscheibenvorfall); (3) Ablehnung des Antrags (nur bei schwerwiegenden Erkrankungen wie aktiver Krebserkrankung). Wer falsche Angaben macht, riskiert Rücktritt (VVG §21), Anfechtung (VVG §22) und verliert den Anspruch auf Versicherungsleistungen rückwirkend.
Ein Rückwechsel von der PKV in die GKV ist für Angestellte nur möglich, wenn ihr Jahresgehalt unter die JAEG sinkt (z.B. nach Gehaltsreduktion oder Jobwechsel in eine schlechter bezahlte Stelle) — dann greift die GKV-Pflichtmitgliedschaft nach SGB V §5 wieder. Selbstständige können nach Aufgabe der Selbstständigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit unter der JAEG zurückwechseln. Beamte können nach Verrentung unter Umständen freiwillig der GKV beitreten — dies ist aber nur innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn möglich. Ein freiwilliger Rückwechsel ohne Statuswechsel ist in Deutschland nicht möglich. Für die Mehrheit der PKV-Versicherten gilt daher: Die Entscheidung für die PKV ist eine langfristige Festlegung, die sorgfältig abgewogen werden sollte.
Die PKV bietet gegenüber der GKV typischerweise folgende Mehrleistungen: (1) Chefarztbehandlung im Krankenhaus (GOÄ-Abrechnung bis 3,5-facher Satz); (2) Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus; (3) Erstattung von Zahnersatz und Implantaten bis 100% nach GOZ; (4) Erstattung von Heilpraktiker-, Homöopathie- und alternativen Behandlungen (je nach Tarif); (5) Brillen und Kontaktlinsen (je nach Tarif); (6) Psychotherapie ohne Wartezeit; (7) Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Standard hinaus; (8) Weltweit gültige Auslandskrankenversicherung (je nach Tarif); (9) Direktzugang zu Fachärzten ohne Überweisung. Die GKV erstattet alle Leistungen des GKV-Leistungskatalogs (SGB V §§ 11-68) — grundsolide Basisversorgung, aber ohne die genannten PKV-Mehrleistungen.
Bei Streitigkeiten mit dem PKV-Versicherer stehen folgende Beschwerdewege zur Verfügung: (1) Interne Beschwerdestelle des Versicherers (gemäß VVG §214 muss jeder Versicherer eine Interne Ombudsstelle haben); (2) Versicherungsombudsmann e.V. (Postfach 080224, 10002 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) — kostenfreies Schlichtungsverfahren nach VVG §214 für Streitwerte bis 100.000 EUR; Entscheidungen bis 10.000 EUR sind für den Versicherer bindend; (3) BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, www.bafin.de) — für Aufsichtsbeschwerden gegen das Unternehmen; (4) Ordentliche Gerichte — Amtsgericht für Streitwerte bis 5.000 EUR (§23 GVG), Landgericht darüber. Vor Klageerhebung wird empfohlen, das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann zu nutzen — es kostet nichts und entlastet die Gerichte.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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