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Patientenverfügung Deutschland

Patientenverfügung

Bundesrepublik Deutschland — § 1827 BGB

Kopf

gemäß § 1827 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und BAG-Muster 2023

Bundesrepublik Deutschland

Ausgestellt in [Ort], den [Datum]

Verfassende Person

§ 1 ANGABEN ZUR VERFASSENDEN PERSON

Ich, [Verfasser Name], geboren am [Verfasser Geburtsdatum], wohnhaft: [Verfasser Adresse], bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, was folgt.

Bevollmächtigte Person

§ 2 BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON

Mit der Durchsetzung dieser Patientenverfügung beauftrage ich: [Bevollmächtigter Name], wohnhaft: [Bevollmächtigter Adresse].

Diese Person ist berechtigt, gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen meinen Willen geltend zu machen und Einsicht in meine Krankenakten zu nehmen. Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist hiermit erteilt.

Anwendungssituationen

§ 3 ANWENDUNGSSITUATIONEN

Diese Patientenverfügung gilt in folgenden Situationen:

Dauerhaftes Koma / nicht erholbarer Zustand (apallisches Syndrom): [Koma Situation]

Unheilbare Erkrankung im Endstadium: [Endstadium Situation]

Schwerer Hirnschaden mit dauerhafter Bewusstlosigkeit: [Hirnschaden Situation]

Medizinische Maßnahmen

§ 4 FESTLEGUNGEN ZU MEDIZINISCHEN MASSNAHMEN

Reanimation ablehnen (CPR): [Reanimation ablehnen]

Künstliche Beatmung ablehnen: [Beatmung ablehnen]

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ablehnen: [Ernährung ablehnen]

Palliativmedizinische Versorgung gewünscht: [Palliativ gewünscht]

Krankenhauseinweisung vermeiden: [Krankenhaus vermeiden]

Persönliche Werte

§ 5 PERSÖNLICHE WERTVORSTELLUNGEN UND WÜNSCHE

[Persönliche Werte]

[Sterbebegleitung Wunsch]

Schluss

§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Patientenverfügung wurde in vollem Bewusstsein ihrer Tragweite und in einer Phase unbeeinträchtigter Entscheidungsfähigkeit verfasst. Sie entspricht meinem ernsthaften, dauerhaften und wohlerwogenen Willen gemäß § 1827 BGB und ist für behandelnde Ärzte bindend.

Eine Aktualisierung dieser Verfügung empfiehlt sich alle zwei Jahre oder bei wesentlicher Änderung meiner Lebenssituation oder Wertvorstellungen.

Eigenhändige Unterschrift:

[Verfasser Name]

([Ort], den [Datum])

Verfasserin / Verfasser

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Patientenverfügung Deutschland?

Patientenverfügung in Deutschland ist eine schriftliche Willensbekundung, in der eine Person vorausschauend festlegt, welchen medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Situationen — insbesondere bei Bewusstlosigkeit oder dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit — zustimmt oder welche sie ablehnt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 1827 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung des Betreuungsrechtsreformgesetzes (BGBl. 2021 I S. 882).

Vor der Reform war die Patientenverfügung in § 1901a BGB a.F. geregelt. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften nun in §§ 1827–1829 BGB neu verortet und die Bindungswirkung gegenüber Ärzten und Krankenhäusern gestärkt. Behandelnde Ärzte sind nach § 1827 Abs. 1 BGB verpflichtet, den geäußerten Patientenwillen zu beachten — selbst wenn kein Betreuer oder Bevollmächtigter vorhanden ist. Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) klargestellt, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie konkret genug ist: allgemeine Formulierungen wie „ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ohne Bezug auf bestimmte Situationen und Maßnahmen genügen nicht.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gibt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regelmäßig ein aktualisiertes Textmuster heraus — zuletzt 2023 (sog. BAG-Muster 2023). Dieses Muster dient als Orientierung, ist aber nicht zwingend verbindlich: Jede eigene, individuell formulierte Patientenverfügung, die den Anforderungen des § 1827 BGB genügt, ist rechtswirksam.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, wenn Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit der verfassenden Person denkbar sind. Das OLG München (31 Wx 262/16) und der BGH (XII ZB 61/16) haben präzisiert, welche Kriterien an die Konkretheit der Willensbekundung zu stellen sind.

Von der Patientenverfügung zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung (§ 1815 Abs. 2 BGB), in der die Person Wünsche für den Fall einer gerichtlichen Betreuung äußert. Die Vorsorgevollmacht nach § 1814 BGB benennt eine bevollmächtigte Person, die die Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Krankenhäusern durchsetzt. Alle drei Dokumente sollten aufeinander abgestimmt werden.

Wann brauchen Sie Patientenverfügung Deutschland?

Eine Patientenverfügung in Deutschland wird in folgenden Situationen unverzichtbar:

**Schwerer Unfall oder Schlaganfall mit Bewusstlosigkeit:** Wer nach einem Verkehrsunfall oder Schlaganfall bewusstlos im Krankenhaus liegt, kann nicht mehr selbst über Behandlungen entscheiden. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und ggf. ein Betreuer — aber nicht zwingend im Sinne des Betroffenen. Das BGH-Urteil XII ZB 61/16 zeigt, wie groß die Tragweite dieser Entscheidungen ist. Krankenhäuser sind verpflichtet, ohne klaren Willen lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten — auch wenn dies dem persönlichen Wunsch widerspricht.

**Fortschreitende Demenzerkrankung:** Wer an Alzheimer oder einer anderen Demenzform erkrankt, verliert sukzessive die Fähigkeit, informierte medizinische Entscheidungen zu treffen. Eine frühzeitig erstellte Patientenverfügung sichert den eigenen Willen — auch wenn dieser später nicht mehr geäußert werden kann. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) leiden in Deutschland ca. 1,8 Millionen Menschen an Demenz; die Patientenverfügung ist für diese Gruppe besonders relevant.

**Unheilbare Krebserkrankung oder Herzinsuffizienz im Endstadium:** Viele chronisch Erkrankte möchten keine lebensverlängernden Maßnahmen in der Sterbephase. Die Patientenverfügung erlaubt es, palliativmedizinische Versorgung (gemäß § 37b SGB V SAPV — Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) als vorrangiges Ziel zu bestimmen und aggressive Therapiemaßnahmen abzulehnen.

**Apallisches Syndrom (Wachkoma):** Beim apallischen Syndrom nach schwerem Hirnschaden leben Betroffene ohne erkennbares Bewusstsein — oft jahrelang. Die Frage, ob künstliche Ernährung und Beatmung eingestellt werden, ist eine der schwerwiegendsten medizinethischen Entscheidungen. Ohne klare Patientenverfügung sind Angehörige und Ärzte auf Interpretationen angewiesen. Das Betreuungsgericht (Amtsgericht) muss dann nach § 1829 BGB entscheiden.

**Chirurgische Eingriffe mit Narkoserisiko:** Wer sich einem größeren operativen Eingriff unterzieht, kann vorsorglich eine Patientenverfügung erstellen, die für den Fall eines unvorhergesehenen Komas oder eines Narkosezwischenfalls gilt. Stationäre Krankenhäuser empfehlen dies zunehmend als Bestandteil des präoperativen Aufklärungsgesprächs.

**Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen:** Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen bestimmte Behandlungen (z.B. Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas) ablehnt, sollte dies ausdrücklich in der Patientenverfügung festhalten — Ärzte sind daran nach § 1827 Abs. 1 BGB gebunden. Ohne schriftliche Fixierung können Ärzte im Notfall abweichen, wenn sie den Willen nicht kennen.

**Pflege im Heim oder Hospizsetting:** Wer absehbar in ein Pflegeheim zieht, sollte dort eine Kopie der Patientenverfügung hinterlegen. Pflegeheime sind nach § 11 Abs. 1 SGB XI verpflichtet, den dokumentierten Willen zu berücksichtigen. Ohne schriftliche Patientenverfügung werden im Zweifel alle medizinisch möglichen Maßnahmen eingeleitet.

Was gehört in Ihr Patientenverfügung Deutschland?

Eine bindende Patientenverfügung in Deutschland nach § 1827 BGB muss folgende Kernelemente enthalten:

**1. Vollständige Angaben zur verfassenden Person** Name, Geburtsdatum und Adresse müssen klar sein, damit Ärzte und Krankenhäuser die Patientenverfügung der richtigen Person zuordnen. Der BGH verlangt in XII ZB 61/16 eine eindeutige Identifizierbarkeit.

**2. Konkrete Situationsangaben** Allgemeine Formulierungen genügen nicht. Die Verfügung muss konkrete Situationen benennen, auf die sie sich bezieht: z.B. apallisches Syndrom, Endstadium einer unheilbaren Erkrankung, schwerer Hirnschaden ohne Wiederherstellungsaussicht. Das OLG München (31 Wx 262/16) hat bestätigt, dass der Bezug auf medizinisch definierte Zustände ausreicht.

**3. Konkrete Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen** Für jede benannte Situation muss klar sein, welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden: cardiopulmonale Reanimation (CPR), maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung über Magensonde (PEG), intravenöse Flüssigkeitszufuhr, Dialyse, Antibiotika zur Lebensverlängerung.

**4. Palliativmedizinische Wünsche** Das BAG-Muster 2023 empfiehlt, ausdrücklich festzuhalten, dass palliativmedizinische Versorgung gewünscht wird: Schmerzlinderung, Angst- und Atemnotbehandlung, Begleitpflege — auch wenn dies den Sterbeprozess nicht verhindert oder beschleunigt.

**5. Bevollmächtigte Person** Die Benennung einer bevollmächtigten Person, die die Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Krankenhäusern durchsetzt, ist dringend empfohlen. Ohne Bevollmächtigte kann das Betreuungsgericht (Amtsgericht) einen fremden Betreuer bestellen.

**6. Persönliche Wertvorstellungen** Angaben zu Werten und Lebensvorstellungen helfen dem Bevollmächtigten und behandelnden Ärzten, in Situationen zu entscheiden, die die Verfügung nicht explizit regelt. Gemäß § 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB sind auch mündliche Willensbekundungen aus der Vergangenheit zu berücksichtigen.

**7. Schriftform und Unterschrift (§ 1827 Abs. 1 BGB)** Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig mit Datum und Ort unterzeichnet sein. Maschinenschriftliche Verfügungen, die nur unterschrieben werden, sind zulässig.

**8. Regelmäßige Aktualisierung** Die Patientenverfügung hat keine gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeitsdauer. Zur Bekräftigung des aktuellen Willens empfiehlt das BMJ eine Erneuerung alle 1–2 Jahre. Neue Unterschrift und neues Datum stärken die Rechtssicherheit gegenüber Ärzten, die sonst Zweifel an der Aktualität äußern könnten.

**9. Aufbewahrung und Bekanntmachung** Die Patientenverfügung muss auffindbar sein. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt: Original beim Bevollmächtigten, Kopie beim Hausarzt und in der Geldbörse (als Hinweiskarte). Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer möglich. Auf forms-legal.com finden Sie eine Vorlage, die den Anforderungen des § 1827 BGB und des BAG-Musters 2023 entspricht.

**10. Koordination mit Vorsorgevollmacht** Ohne Vorsorgevollmacht kann die Patientenverfügung von einem gerichtlich bestellten Betreuer umgesetzt werden — aber der Betreuer muss erst gerichtlich bestellt sein, was Zeit kostet. Die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sichert den schnellen und reibungslosen Vollzug des eigenen Willens.

So füllen Sie Ihr Patientenverfügung Deutschland aus

Die Patientenverfügung in Deutschland erstellen Sie in folgenden Schritten:

**Schritt 1: Persönliche Angaben eintragen** Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift ein. Diese Angaben dienen der sicheren Identifikation im Krankenhaus. Fügen Sie nach Möglichkeit auch Ihre Krankenversicherungsnummer (gesetzlich: KV-Nummer; privat: PKV-Nummer) hinzu, damit Klinikpersonal die Zuordnung beschleunigen kann.

**Schritt 2: Bevollmächtigte Person benennen** Benennen Sie eine Vertrauensperson, die die Verfügung gegenüber Ärzten und Krankenhäusern durchsetzt. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht nach § 1814 BGB haben, sollte dies dieselbe Person sein — so vermeiden Sie Interessenkonflikte zwischen Betreuer und Bevollmächtigtem. Informieren Sie die Person vorab und händigen Sie ihr eine Kopie der Patientenverfügung aus. Sprechen Sie Ihre Wünsche ausführlich durch, damit die Person in Grenzfällen sicher entscheiden kann.

**Schritt 3: Anwendungssituationen festlegen** Bestimmen Sie, für welche medizinischen Situationen die Verfügung gelten soll: dauerhaftes Koma ohne Erholungsaussicht (apallisches Syndrom), unheilbare Erkrankung im Endstadium mit wenigen Wochen Lebenserwartung, schwerer irreversibler Hirnschaden. Markieren Sie jede zutreffende Situation. Je konkreter die Situationen, desto bindender die Verfügung (BGH XII ZB 61/16). Nutzen Sie die vorformulierten Situationsbeschreibungen des BAG-Musters 2023 als Ausgangspunkt.

**Schritt 4: Medizinische Maßnahmen festlegen** Entscheiden Sie für jede Maßnahme (Reanimation, maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung über PEG-Sonde, intravenöse Flüssigkeitszufuhr, Dialyse, Palliativversorgung, Krankenhauseinweisung), was in den genannten Situationen gelten soll. Konsultieren Sie bei Unsicherheiten Ihren Hausarzt — ärztliche Beratung ist nach dem BAG-Muster 2023 ausdrücklich empfohlen und stärkt die Bindungswirkung.

**Schritt 5: Persönliche Werte eintragen** Formulieren Sie kurz, welche Werte und Lebensvorstellungen Ihren Entscheidungen zugrunde liegen (z.B. 'Lebensqualität ist wichtiger als Lebensdauer', 'Ich möchte zu Hause sterben'). Diese Angaben helfen, Ihren Willen in Grenzfällen zu interpretieren, die die Verfügung nicht explizit regelt (§ 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB).

**Schritt 6: Unterschreiben und datieren** Unterzeichnen Sie die Patientenverfügung mit Datum und Ort. Aktualisieren Sie die Unterschrift alle 1–2 Jahre, ohne den Inhalt ändern zu müssen — allein die neue Unterschrift mit neuem Datum bekräftigt, dass der Wille noch aktuell ist. Ärzte akzeptieren aktuell datierte Verfügungen ohne Rückfragen leichter.

**Schritt 7: Aufbewahren und verteilen** Geben Sie Kopien an: Bevollmächtigte Person, Hausarzt, ggf. Pflegeheim, Krankenhaus wenn bekannte chronische Erkrankung vorliegt. Tragen Sie eine Hinweiskarte im Portemonnaie bei sich, die auf Existenz und Aufbewahrungsort hinweist. Registrieren Sie die Verfügung beim ZVR der Bundesnotarkammer (bundesnotarkammer.de/zvr).

Häufige Fehler bei Ihrem Patientenverfügung Deutschland

Häufige Fehler bei der Patientenverfügung in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**Zu allgemeine Formulierungen:** Aussagen wie 'Ich möchte nicht an Maschinen hängen' sind nach BGH XII ZB 61/16 nicht bindend, weil sie keine konkrete Situation und keine konkrete Maßnahme benennen. Immer spezifische Situationen (z.B. apallisches Syndrom nach § 1827 BGB) und spezifische Maßnahmen (z.B. maschinelle Beatmung ablehnen) nennen. Das BAG-Muster 2023 des Bundesjustizministeriums bietet geeignete Formulierungen.

**Fehlendes Datum oder veraltetes Dokument:** Ärzte und Krankenhäuser zweifeln an der Aktualität einer nicht datierten oder sehr alten Verfügung. Immer Datum und Ort eintragen und die Unterschrift alle 1–2 Jahre erneuern. Veraltete Kopien vernichten und Hausarzt über die aktuelle Version informieren.

**Keine bevollmächtigte Person benannt:** Ohne Bevollmächtigten oder Betreuer müssen behandelnde Ärzte den mutmaßlichen Willen selbst ermitteln — oft unter Zeitdruck in der Intensivstation. Eine klare Ansprechperson beschleunigt die Entscheidungsfindung und verringert das Risiko, dass Ärzte von der Verfügung abweichen.

**Verfügung nicht auffindbar:** Eine Patientenverfügung, die im Nachttisch liegt und niemand kennt, hilft im Notfall nicht. Hinweiskarte im Portemonnaie und Kopien an Hausarzt und Bevollmächtigten sind Pflicht. Registrierung beim ZVR der Bundesnotarkammer ist empfohlen.

**Widerspruch zur Vorsorgevollmacht:** Wenn die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht (§ 1814 BGB) widersprüchliche Aussagen enthalten, entstehen Konflikte zwischen Bevollmächtigtem und Arzt. Beide Dokumente sollten aufeinander abgestimmt und mit derselben Vertrauensperson besprochen werden.

**Übermäßige Länge ohne klare Festlegungen:** Lange philosophische Ausführungen ohne konkrete medizinische Festlegungen sind schwer umzusetzen. Lieber kurz, konkret und präzise formulieren — dann ist die Bindungswirkung nach § 1827 BGB am stärksten.

**Keine ärztliche Beratung eingeholt:** Das BAG-Muster 2023 empfiehlt ausdrücklich eine ärztliche Beratung vor der Erstellung. Ohne medizinisches Grundverständnis können Formulierungen zu Beatmung, künstlicher Ernährung und Reanimation missverständlich sein und zu Konflikten zwischen Bevollmächtigtem und Krankenhauspersonal führen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 1827 BGBDE official
  2. § 1901a BGBDE official
  3. § 1814 BGBDE official
  4. § 1829 BGBDE official
  5. § 630e BGBDE official
  6. § 1627 BGBDE official
  7. § 37b SGB VDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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