Bestattungsverfügung
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BESTATTUNGSVERFÜGUNG
gemäß BGB §1827 und dem Bestattungsgesetz des betreffenden Bundeslandes
Verfügende Person
Ich, [Verfuegender Name], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Wohnanschrift], treffe hiermit für den Fall meines Todes folgende Bestattungsverfügung:
Bestattungsform und -ort
1. BESTATTUNGSFORM
Ich wünsche folgende Bestattungsart: [Bestattungsart]
Bevorzugter Bestattungsort: [Bestattungsort]
Für den Fall, dass die gewünschte Bestattungsform nicht umgesetzt werden kann, gilt folgende Alternative: [Alternative Bestaettung]
Trauerfeier
2. GESTALTUNG DER TRAUERFEIER
Art der Trauerfeier: [Trauerfeier Art]
Musikwünsche: [Musikwuensche]
Blumen oder Spenden: [Blumenoder Spende] [Spendenorganisation]
Sonstige Wünsche: [Sonstige Wuensche]
Vertrauensperson
3. VERTRAUENSPERSON UND BESTATTUNGSBEAUFTRAGTER
Als Vertrauensperson, die die Umsetzung dieser Verfügung überwacht, benenne ich: [Vertrauensperson Name], erreichbar unter: [Vertrauensperson Kontakt]
Bevorzugtes Bestattungsunternehmen: [Bestattungsunternehmen] Vorsorgevertragsnummer: [Vorsorgevertrags Nummer]
Rechtliche Bindungswirkung
4. RECHTLICHE VERBINDLICHKEIT
Diese Bestattungsverfügung entspricht meinem ernsthaften und freiverantwortlichen Willen. Ich bitte alle Angehörigen und Beteiligten ausdrücklich, diese Wünsche zu respektieren und umzusetzen. Die benannte Vertrauensperson ist berechtigt, die Umsetzung dieser Verfügung gegenüber Angehörigen, Behörden und Bestattungsunternehmen einzufordern.
Unterschrift
[Ort Verfuegung], den [Datum Verfuegung]
____________________________ [Verfuegender Name] (eigenhändige Unterschrift)
Verfügender
________________
Signature
Was ist Bestattungsverfügung?
Die Bestattungsverfügung unterscheidet sich von einem Testament (letztwillige Verfügung nach BGB §§1937–2302) insofern, als sie ausschließlich Bestattungswünsche regelt und keine vermögensrechtlichen Verfügungen enthält. Während ein Testament nach BGB §§2064–2086 eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet werden muss, genügt für die Bestattungsverfügung in Deutschland im Grundsatz eine schriftliche, datierte und eigenhändig unterschriebene Erklärung. Die Kombination beider Dokumente ist möglich und wird von Notaren und Verbraucherschützern häufig empfohlen.
Rechtlich ist die Bestattungsverfügung als Teil des sogenannten Totensorgerechts zu verstehen, das in der deutschen Rechtsprechung seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs anerkannt ist. Das Totensorgerecht liegt nach dem Tod primär bei den nächsten Angehörigen, die jedoch an den zuvor nachweislich geäußerten Willen des Verstorbenen gebunden sind. Widersprechen Angehörige den festgehaltenen Wünschen, kann eine Vertrauensperson oder der benannte Bevollmächtigte gerichtliche Hilfe beim zuständigen Amtsgericht in Anspruch nehmen.
Die Bestattungsverfügung hat auch praktische Bedeutung: In Deutschland sind jährlich rund 1 Million Sterbefälle zu verzeichnen. Streitigkeiten unter Angehörigen über die Bestattungsart, den Friedhof oder die Ausgestaltung der Trauerfeier sind keine Seltenheit. Die schriftliche Festlegung der Wünsche verhindert solche Konflikte und entlastet die Hinterbliebenen in einer ohnehin emotional belastenden Situation.
Auch im kirchenrechtlichen Kontext ist die Bestattungsverfügung relevant. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) für die Katholische Kirche haben eigene Leitlinien zur Bestattung veröffentlicht, die bestimmte Bestattungsformen bevorzugen oder ablehnen. Eine schriftliche Bestattungsverfügung, die kirchliche oder weltliche Trauerpräferenzen explizit benennt, erleichtert die Koordination mit der zuständigen Kirchengemeinde.
Die Bestattungsverfügung hat zudem praktische Bedeutung bei der Regelung des Nachlasses. Sie ergänzt das Testament nach BGB SS1937-2302 und die Vorsorgevollmacht nach BGB SS164-181 und bildet gemeinsam mit diesen Dokumenten ein vollständiges Vorsorgepaket. In Deutschland werden jährlich rund eine Million Sterbefaelle verzeichnet; ein beträchtlicher Teil der Familien streitet nach dem Tod über die Bestattungsform, den Bestattungsort oder die Ausgestaltung der Trauerfeier. Eine schriftliche Verfügung verhindert solche Konflikte, entlastet die Hinterbliebenen und stellt sicher, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen respektiert werden. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht eine sichere Hinterlegung und schnelle Auffindbarkeit der Verfügung im Todesfall durch Notare, Gerichte und Krankenhäuser. Die Bundesnotarkammer empfiehlt die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister, damit Notare und Krankenhäuser die Verfügung im Todesfall sofort abrufen können.
Wann brauchen Sie Bestattungsverfügung?
Eine Bestattungsverfügung in Deutschland wird in mehreren typischen Lebenssituationen besonders wichtig.
Personen ohne enge Familienangehörige oder mit zerrütteten Familienbeziehungen sollten zwingend eine Bestattungsverfügung erstellen. Fehlt eine solche Verfügung, trifft das zuständige Standesamt oder die Gemeinde Entscheidungen über die Bestattung nach pflichtgemäßem Ermessen, ohne Rücksicht auf die persönlichen Wünsche des Verstorbenen.
Personen, die eine besondere Bestattungsform wünschen, die nicht der Erwartung der Angehörigen entspricht, etwa eine Seebestattung auf der Nordsee, eine Baumbestattung in einem Friedwald nach dem Landesrecht oder eine Feuerbestattung in einer Familie, die traditionell Erdbestattungen bevorzugt, benötigen eine schriftliche Verfügung, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche respektiert werden.
Personen, die einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen haben, sollten die Verfügung in Kombination mit dem Vorsorgevertrag aufbewahren, damit das Bestattungsunternehmen beim Todesfall unmittelbar handeln kann und die Finanzierung gesichert ist.
Persönen, die sich von ihrer ursprünglichen Heimatregion dauerhaft in eine andere Stadt oder ins Ausland begeben haben, benötigen die Verfügung, um den bevorzugten Bestattungsort eindeutig festzulegen, da Angehörige sonst möglicherweise am aktuellen Wohnort bestatten, obwohl der Verstorbene eine Beisetzung in der Heimatgemeinde oder in der Familiengruft gewünscht hätte.
Gläubige, die konfessionellen oder religiösen Bestattungstraditionen folgen, etwa nach islamischem Recht eine rasche Erdbestattung ohne Einbalsamierung oder eine Erdbestattung in Richtung Mekka, benötigen eine schriftliche Verfügung, die das zuständige Bestattungsunternehmen und die Angehörigen über diese religiösen Anforderungen informiert.
Menschen, die eine Organspende erklärt haben (TPG §2), sollten ihre Bestattungsverfügung mit der Organspendeerklärung koordinieren, damit medizinische und seelsorgerische Begleitung sowie Bestattungswünsche aufeinander abgestimmt sind.
Personen, die in anderen Bundesländern als ihrem Heimatland wohnen, sollten die Bestattungsverfügung besonders sorgfältig ausfüllen, da die BestattG der einzelnen Länder (Bayern, NRW, Baden-Württemberg etc.) unterschiedliche Regelungen zu Bestattungsformen, Friedhofszeiten und Ascheverstreuung enthalten. Auch Expatriates und Doppelstaatler, die möglicherweise im Ausland bestattet werden möchten, sollten dies explizit in der Verfügung festhalten, da internationale Überführungen besonderer Genehmigungen bedürfen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Bestattungsverfügung für Personen, die im kirchlichen Milieu leben, aber eine weltliche Bestattung wünschen, da ohne schriftliche Festlegung die Familie möglicherweise eine kirchliche Zeremonie organisiert, die dem Willen des Verstorbenen widerspricht. Auch Personen mit besonderen Musikwuenschen oder einer bevorzugten Grabgestaltung sollten ihre Wünsche schriftlich festhalten, damit sie nach dem Tod respektiert werden können.
Was gehört in Ihr Bestattungsverfügung?
Eine vollständige Bestattungsverfügung in Deutschland muss mehrere wesentliche Elemente enthalten, damit sie im Todesfall reibungslos umgesetzt werden kann.
Personenangaben: Die Verfügung muss die vollständigen Personalien des Verfügenden enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Wohnanschrift sowie ggf. frühere Hauptwohnsitze, wenn dort Familienangehörige oder eine Familiengrabstätte bestehen. Klare Identifikation verhindert Verwechslungen, insbesondere bei häufigen Namen.
Bestattungsform: Die Verfügung muss die gewünschte Bestattungsform eindeutig benennen: Erdbestattung im Sarg, Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, Seebestattung in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- oder Ostsee, Baumbestattung in einem nach BestattG genehmigten Friedwald oder anonyme Bestattung. Mehrere Alternativen können in einer Rangfolge angegeben werden.
Bestattungsort: Der bevorzugte Friedhof, die Kirchengemeinde oder der Bestattungsort ist konkret zu benennen, idealerweise mit vollständiger Adresse. Bei einer Familiengrabstätte sollten Grabnutzungsnummer und zuständiges Friedhofsamt angegeben werden.
Trauerfeier und Abschied: Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier sollten detailliert beschrieben werden: kirchliche oder weltliche Feier, Musikwünsche (konkrete Lieder oder Musikstücke), Redner, Blumenwünsche, Kleiderordnung für Trauernde, Kondolenzliste ja oder nein, Beisetzung im engsten Familienkreis oder als öffentliche Feier.
Vertrauensperson und Bestattungsbeauftragter: Die Verfügung sollte eine Vertrauensperson benennen, die die Umsetzung der Wünsche überwacht und gegebenenfalls gegenüber widerstrebenden Angehörigen oder Behörden durchsetzt. Diese Person sollte vorab über ihre Rolle informiert worden sein und das Dokument kennen.
Bestattungsvorsorge und Finanzierung: Sofern ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen wurde, sind Unternehmen, Vertragsnummer und Aufbewahrungsort des Vertrags zu nennen. Auf forms-legal.com finden Sie ergänzende Vorlagen wie die Patientenverfügung (de-patientenverfuegung) und die Vorsorgevollmacht, die gemeinsam mit der Bestattungsverfügung ein vollständiges Vorsorgepaket bilden.
Datum und Unterschrift: Die Verfügung ist mit dem genauen Datum und der eigenhändigen Unterschrift zu versehen. Bei jeder Aktualisierung ist ein neues Datum einzutragen und die alte Version als ungültig zu kennzeichnen.
Besonders wichtig ist die Angabe des Aufbewahrungsortes der Verfügung sowie die Information der benannten Vertrauensperson über deren Inhalt. Die Verfügung sollte mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden, da sich Lebensumstaende, familiare Verhältnisse und persönliche Wünsche ändern können. Vorhandene Bestattungsvorsorgevertraege mit Bestattungsunternehmen sollten in der Verfügung erwähnt und ihre Vertragsnummern notiert werden. Auf forms-legal.com finden Sie ergänzende Vorlagen wie die Patientenverfügung (de-patientenverfuegung) und das Testament (de-eigenhändiges-testament), die gemeinsam mit der Bestattungsverfügung ein vollständiges Vorsorgepaket bilden. Darüber hinaus kann die Verfügung Hinweise auf bestehende Bestattungsversicherungen oder Sterbegeldversicherungen enthalten, die die Finanzierung der Bestattung sichern und Angehörige von der Kostenlast befreien. Auch Angaben zu gewünschten Grabpflegeauftragen und Friedhofsgaertnereibeauftragungen sind sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Grabstätte auch nach der Beisetzung ordentlich gepflegt wird. Schliesslich empfiehlt sich die Angabe von Personen, die bei der Trauerfeier sprechen sollen, sowie von Personen, die nicht eingeladen werden sollen oder deren Anwesenheit der Verstorbene ablehnte. Solche Regelungen können im Einzelfall bedeutsam sein und von Angehörigen ohne schriftliche Festlegung nicht beachtet werden. Das Recht auf würdevolle Bestattung nach BGB §1827 sichert dem Verfügenden, dass seine Wünsche auch dann eingehalten werden, wenn Angehörige Einwände erheben.
So füllen Sie Ihr Bestattungsverfügung aus
Das Ausfüllen der Bestattungsverfügung erfordert eine ruhige und konzentrierte Auseinandersetzung mit persönlichen Wünschen und praktischen Aspekten der Bestattung. Gehen Sie schrittweise vor.
Schritt 1 — Personalien eintragen: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Ihre aktuelle Wohnanschrift ein. Diese Angaben sind für die Identifizierung im Todesfall unverzichtbar.
Schritt 2 — Bestattungsform wählen: Entscheiden Sie sich für eine Bestattungsform. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Wunschform im bevorzugten Bundesland erlaubt ist, informieren Sie sich beim zuständigen Standesamt oder Friedhofsamt. Baumbestattungen sind beispielsweise nicht in allen Bundesländern gleich geregelt.
Schritt 3 — Bestattungsort festlegen: Tragen Sie den genauen Friedhof oder Bestattungsort ein. Falls eine Familiengrabstätte besteht, notieren Sie Grabnutzungsnummer und Friedhofsbezeichnung. Falls kein konkreter Friedhof gewünscht wird, geben Sie zumindest die Region oder Gemeinde an.
Schritt 4 — Trauerfeier beschreiben: Notieren Sie Ihre Wünsche zur Trauerfeier. Soll die Feier kirchlich oder weltlich sein? Welche Lieder oder Musikstücke sollen gespielt werden? Sollen Blumen auf dem Sarg oder der Urne liegen oder wird um Spenden für einen guten Zweck gebeten?
Schritt 5 — Vertrauensperson benennen: Geben Sie Name, Anschrift und Telefonnummer der Person ein, die Ihre Wünsche durchsetzen soll. Informieren Sie diese Person vorab und übergeben Sie ihr eine Kopie der Verfügung.
Schritt 6 — Vorsorgevertrag verlinken: Falls ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht, tragen Sie Unternehmen und Vertragsnummer ein und nennen Sie den Aufbewahrungsort des Originalvertrags.
Schritt 7 — Unterschrift und Datum: Unterschreiben Sie die Verfügung eigenhändig und tragen Sie Ort und Datum ein. Ohne eigenhändige Unterschrift und Datum ist die Verfügung beweisrechtlich angreifbar.
Schritt 8 — Aufbewahrung und Information: Bewahren Sie das Original an einem leicht zugänglichen Ort auf und informieren Sie mindestens zwei Vertrauenspersonen. Erwägen Sie eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Beachten Sie bei der Wahl des Bestattungsortes, dass Friedhoefe in Deutschland unterschiedliche Regelungen zu Grabnutzungszeiten und -gebuehren haben. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Friedhofsamt über die aktuellen Grabnutzungszeiten und -kosten, bevor Sie einen bestimmten Friedhof in der Verfügung benennen. Bei Familiengrabstätten prüfen Sie die Grabnutzungsrechte und ob diese auf Ihre Erben übertragen werden können. Nach Fertigstellung der Bestattungsverfügung sollten Sie mindestens drei Kopien erstellen: eine für die Vertrauensperson, eine für den beauftragten Notar und eine für Ihre persönliche Dokumentenmappe. Das Original sollte leicht zugänglich aufbewahrt werden, nicht in einem Bankschliessfach, das im Todesfall möglicherweise erst nach Tagen zugänglich ist. Informieren Sie Ihren Hausarzt und, falls vorhanden, Ihre Pflegefachkraft über den Aufbewahrungsort der Verfügung.
Rechtliche Anforderungen für Bestattungsverfügung
Für die Bestattungsverfügung in Deutschland gelten rechtliche Anforderungen auf Bundes- und Länderebene, die bei der Erstellung beachtet werden müssen.
Bestattungsgesetze der Länder: Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Bestattungsgesetz (BestattG), das die zulässigen Bestattungsformen, die Friedhofspflicht und die Fristen für die Bestattung regelt. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben zum Teil abweichende Regelungen zu Friedwald- und Baumbestattungen. Es empfiehlt sich, vor Erstellung der Verfügung die landesspezifischen Vorschriften des Bundeslandes zu prüfen, in dem die Bestattung stattfinden soll.
Friedhofspflicht: In Deutschland besteht für Verstorbene grundsätzlich eine Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Urnen nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt, auf Privatgrundstücken vergraben oder in Flüssen verstreut werden dürfen. Ausnahmen gelten für die Seebestattung in der AWZ sowie für genehmigte Friedwälder und Baumbestattungsanlagen. Bremen ist das einzige Bundesland, das seit 2015 eine private Urnenaufbewahrung unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Schriftform und Unterschrift: Obwohl keine gesetzliche Schriftformpflicht für die Bestattungsverfügung besteht, ist eine schriftliche, datierte und eigenhändig unterschriebene Verfügung aus Beweisgründen zwingend empfohlen. Mündliche Bestattungswünsche sind zwar rechtlich beachtlich, im Streitfall aber kaum nachweisbar.
Registrierung und Zugänglichkeit: Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) kann zur Registrierung genutzt werden. Notare, Gerichte und Krankenhäuser können das ZVR rund um die Uhr abfragen. Eine Hinterlegung beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) ist ebenfalls möglich.
Kombination mit anderen Vorsorgedokumenten: Die Bestattungsverfügung sollte zusammen mit einer Vorsorgevollmacht nach BGB §§164–181, einer Patientenverfügung nach BGB §1827 und gegebenenfalls einem Testament aufbewahrt und koordiniert werden. Widersprüche zwischen den Dokumenten sind zu vermeiden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Kosten der Bestattung nach BGB SS1615 zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören, die von den Erben zu tragen sind. Reicht der Nachlass nicht aus, können Angehörige nach den Bestattungsgesetzen der Länder in die Pflicht genommen werden. Eine Bestattungsvorsorge durch einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder eine Sterbegeldversicherung kann Angehörige von dieser Kostenlast entlasten. Das Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet eine einfache Registrierungsmöglichkeit. In der Praxis empfehlen Notare und Verbraucherzentralen, die Bestattungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, da Ärzte, Krankenhäuser und Gerichte dieses Register rund um die Uhr abfragen können. Die Registrierungsgebühren sind gering und die Sicherheit der Auffindbarkeit hoch. Eine Hinterlegung beim zuständigen Standesamt oder Nachlassgericht am Amtsgericht ist ebenfalls möglich.
Häufige Fehler bei Ihrem Bestattungsverfügung
Bei der Erstellung der Bestattungsverfügung in Deutschland werden häufig Fehler gemacht, die ihre Wirksamkeit oder Umsetzung gefährden.
Keine Vertrauensperson benennen: Viele Verfügungen enthalten keinen Hinweis auf eine Person, die die Umsetzung der Wünsche überwacht. Ohne eine benannte Vertrauensperson sind Angehörige frei, abweichende Entscheidungen zu treffen, ohne dass jemand die Einhaltung einfordern kann. Die Benennung einer Vertrauensperson mit vollständigen Kontaktdaten ist daher unverzichtbar.
Veraltete Verfügung: Eine Bestattungsverfügung, die vor vielen Jahren erstellt wurde und seitdem nicht aktualisiert wurde, kann veraltete Angaben enthalten, etwa zu einem Friedhof, der nicht mehr existiert, oder zu Personen, die inzwischen verstorben sind. Aktualisieren Sie die Verfügung regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre.
Unklare Formulierungen zur Bestattungsform: Formulierungen wie »einfache Bestattung« oder »ohne großes Aufsehen« sind auslegungsbedürftig und können zu Streitigkeiten führen. Die Bestattungsform und der Bestattungsort sind so präzise wie möglich zu beschreiben.
Fehlerhafte Annahmen zur Zulässigkeit: Wer davon ausgeht, dass eine Bestattungsform in jedem Bundesland gleichermaßen erlaubt ist, kann Enttäuschungen erleben. Prüfen Sie die Rechtslage im Bundesland, in dem die Bestattung stattfinden soll, bevor Sie eine bestimmte Form in der Verfügung festschreiben.
Kein Hinweis auf Vorsorgevertrag: Besteht bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, muss dieser in der Verfügung erwähnt werden. Andernfalls kann es vorkommen, dass Angehörige unwissentlich ein anderes Bestattungsunternehmen beauftragen und der Vorsorgevertrag nicht abgerufen wird.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Vergessen, die Bestattungsverfügung nach wesentlichen Lebensereignissen wie Umzug in ein anderes Bundesland, Heirat, Scheidung oder dem Tod der benannten Vertrauensperson zu aktualisieren. Veraltete Angaben können dazu führen, dass Angehörige unsicher sind, welche Version der Verfügung massgeblich ist. Aktualisieren Sie das Dokument regelmässig und vernichten Sie ältere Versionen, um Verwirrung zu vermeiden. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erleichtert die Verwaltung verschiedener Dokumentversionen. Ebenso häufig ist der Fehler, die Bestattungsverfügung nicht ausreichend zu beglaubigen oder keine Zeugen bei der Unterzeichnung hinzuzuziehen. Während keine gesetzliche Zeugenregelung besteht, erhöhen zwei unabhängige Zeugen, die die Unterzeichnung bestätigen, die Beweiskraft des Dokuments erheblich und können im Streitfall als Zeugen für die Authentizität der Unterschrift auftreten.
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}Häufig gestellte Fragen
Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person zu Lebzeiten verbindlich festlegt, wie ihre sterblichen Überreste bestattet werden sollen. In Deutschland ist die Bestattungsverfügung rechtlich anerkannt, wenngleich die konkrete Rechtsbindungswirkung im Einzelnen umstritten ist. Grundlage ist BGB §1827, der im Zusammenhang mit der Patientenverfügung auch allgemeine Bestimmungen über die Beachtung des Willens einer verstorbenen Person enthält. Ergänzend gelten die Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer, die in allen 16 Ländern geregelt sind. Zwar besteht nach deutschem Recht eine öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht der Angehörigen, doch sind diese verpflichtet, den zuvor dokumentierten Willen des Verstorbenen bei der Auswahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes zu berücksichtigen. Gerichte haben in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass der nachweislich geäußerte Wille des Verstorbenen gegenüber den Wünschen der Hinterbliebenen Vorrang hat. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, erhöht aber die Beweiskraft und erleichtert die Durchsetzung gegenüber widerstrebenden Angehörigen.
In Deutschland sind die zulässigen Bestattungsformen durch das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die klassische Erdbestattung (Körperbestattung) im Sarg auf einem öffentlichen oder kirchlichen Friedhof ist in allen Bundesländern zugelassen. Die Feuerbestattung (Kremation) ist ebenfalls bundesweit erlaubt; die Urne muss jedoch in Deutschland grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden, da Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern keine private Aufbewahrung von Urnen in Wohnräumen erlaubt (Ausnahme: Bundesland Bremen seit 2015). Ausnahmen bestehen für die Seebestattung in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sowie für Baumbestattungen in speziell genehmigten Ruheforsten nach dem jeweiligen Landesrecht. Friedwaldbestattungen in behördlich genehmigten Naturwäldern sind in mehreren Bundesländern möglich. Anonyme Bestattungen in Gemeinschaftsgrabfeldern sind auf vielen kommunalen Friedhöfen möglich. Bestattungen im Ausland sind nach Absprache mit der deutschen Auslandsvertretung und Erfüllung der internationalen Beurkundungsvorschriften möglich.
Eine notarielle Beurkundung der Bestattungsverfügung ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine privatschriftliche, eigenhändig unterschriebene Verfügung ist grundsätzlich ausreichend, um den Willen des Verfügenden rechtlich zu dokumentieren. Dennoch empfiehlt sich die notarielle Beurkundung beim zuständigen Notar aus mehreren Gründen: Erstens schließt sie Zweifel an der Echtheit und Urheberschaft der Unterschrift aus. Zweitens kann der Notar die Vollständigkeit und Klarheit der Verfügung prüfen. Drittens wird die notariell beurkundete Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen, sodass Angehörige und Bestattungsunternehmen sie im Todesfall schnell auffinden können. Viertens ist eine notarielle Urkunde gegenüber widerstrebenden Angehörigen leichter durchzusetzen, da sie erhöhten Beweiswert nach BeurkG §§1–56 genießt. Die Kosten einer notariellen Beurkundung nach GNotKG richten sich nach dem Geschäftswert und sind regelmäßig überschaubar. Ergänzend kann die Bestattungsverfügung beim zuständigen Standesamt oder beim Einwohnermeldeamt hinterlegt werden.
In Deutschland besteht nach dem Bestattungsrecht der Bundesländer eine gesetzliche Bestattungspflicht. Primär sind die nächsten Angehörigen zur Bestattung verpflichtet. Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen variiert je nach Landesrecht, folgt aber üblicherweise dieser Hierarchie: erstens Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, zweitens volljährige Kinder, drittens Eltern, viertens Geschwister, fünftens Großeltern, sechstens volljährige Enkel. Sind keine Angehörigen vorhanden oder sind diese unbekannt oder weigern sie sich trotz zumutbarer Kosten, kann die zuständige Gemeinde die Bestattung auf Kosten der Erben oder, falls kein Nachlass vorhanden ist, auf eigene Kosten vornehmen. Die Bestattungspflicht kann nicht durch Testament oder Bestattungsverfügung auf Dritte übertragen werden, wohl aber kann in der Verfügung eine bestimmte Person als Vertrauensperson oder Beauftragter benannt werden, der die Bestattung organisieren soll. Eine solche Bevollmächtigung in der Bestattungsverfügung ist rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll, insbesondere wenn Konflikte unter den Angehörigen zu befürchten sind.
Eine vollständige Bestattungsverfügung sollte mindestens folgende Punkte regeln: die gewünschte Bestattungsform (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Baumbestattung); den bevorzugten Bestattungsort oder zumindest die Region (Heimatort, bestimmter Friedhof, Familiengrabstätte); Wünsche zur Grabgestaltung (Grabstein, Inschrift, Bepflanzung); Angaben zur gewünschten Trauerfeier (kirchlich oder weltlich, Ort, Rahmen, Musikwünsche); eine Liste der Personen, die über den Tod zu benachrichtigen sind; Angaben zu einer bestehenden Sterbevorsorge oder einem Bestattungsvorsorgevertrag; die Benennung einer Vertrauensperson, die die Umsetzung der Verfügung überwacht; sowie Hinweise auf weitere relevante Dokumente wie Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Wichtig ist auch der Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Verfügung, damit Angehörige sie im Todesfall schnell finden. Die Bestattungsverfügung sollte regelmäßig aktualisiert werden, mindestens alle fünf Jahre, und nach einer Unterzeichnung mit Datum versehen werden.
Die Bestattungsverfügung kann zu Lebzeiten jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden. Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch mündlich möglich, jedoch empfiehlt sich aus Beweisgründen stets eine schriftliche, datierte und unterschriebene neue Verfügung. Wird eine neue Bestattungsverfügung erstellt, sollte die ältere Verfügung ausdrücklich für ungültig erklärt und vernichtet oder mit einem deutlichen Hinweis auf die neuere Fassung versehen werden. Befinden sich mehrere Versionen einer Bestattungsverfügung in Umlauf, kann dies zu Unsicherheiten bei den Angehörigen führen. Um dies zu verhindern, ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) empfehlenswert, da dort im Todesfall schnell überprüft werden kann, ob eine aktuelle Verfügung vorliegt. Ändernde Verfügungen sollten ebenfalls im ZVR aktualisiert werden. Eine einmal notariell beurkundete Bestattungsverfügung kann privatschriftlich widerrufen werden; für die neue Fassung ist keine erneute notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, jedoch empfohlen.
Die Aufbewahrung der Bestattungsverfügung an einem für die Angehörigen leicht zugänglichen Ort ist entscheidend, da das Dokument unmittelbar nach dem Todesfall benötigt wird. Empfehlenswert sind folgende Aufbewahrungsorte: Erstens ein persönliches Notfalldokument oder eine Brieftaschenkarte mit dem Hinweis auf den Aufbewahrungsort der vollständigen Verfügung; zweitens ein Dokumentenordner zu Hause an einem bekannten Ort, von dem mindestens eine enge Vertrauensperson weiß; drittens eine Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, das rund um die Uhr von Notaren, Gerichten und Krankenhäusern abgefragt werden kann; viertens eine Kopie beim beauftragten Bestattungsunternehmen, sofern bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wurde; fünftens beim eigenen Rechtsanwalt oder Notar. Das Original sollte nicht in einem Bankschließfach aufbewahrt werden, da dieses im Todesfall möglicherweise erst nach längerer Zeit zugänglich ist. Eine Kopie beim Hausarzt ist sinnvoll, insbesondere wenn die Bestattungsverfügung mit einer Patientenverfügung nach BGB §1827 kombiniert wurde. Informieren Sie mindestens zwei Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort und übergeben Sie ihnen eine beglaubigte Kopie.
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