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Fahrradversicherung Antrag E-Bike Pedelec Deutschland

Antrag Fahrradversicherung (E-Bike/Pedelec)

Bundesrepublik Deutschland — VVG §§ 1, 5, 81, 88; AVB Fahrrad; StVZO §§ 64a, 67

Kopf

gemäß VVG §§ 1, 5, 81, 88; AVB Fahrrad; StVZO §§ 64a, 67 — Bundesrepublik Deutschland

Antragsdatum: [Antragsdatum] | Antragsort: [Antragsort]

Versicherungsnehmer

§1 VERSICHERUNGSNEHMER

Name: [VN Name]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum VN]

Anschrift: [VN Anschrift]

Fahrraddaten

§2 ANGABEN ZUM FAHRRAD

Fahrradart: [Fahrradart]

Marke und Modell: [Fahrrad Marke/Modell]

Kaufpreis: [Kaufpreis] EUR

Kaufdatum: [Kaufdatum]

Rahmennummer: [Rahmennummer]

Elektrischer Akku vorhanden: [E-Akku vorhanden]

Versicherungsschutz

§3 GEWÜNSCHTER VERSICHERUNGSSCHUTZ

Diebstahlschutz: [Diebstahlschutz]

Vandalismus / Unfallschäden: [Vandalismusschutz]

Elementarschäden: [Elementarschutz]

Pannenhilfe: [Pannenhilfe]

Selbstbeteiligung je Schadenereignis: [Selbstbeteiligung]

Stellplatz

§4 STELLPLATZ (AUFBEWAHRUNGSORT)

Hauptstellplatz: [Stellplatz]

Erklärungen

§5 ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS

Der Antragsteller bestätigt Eigentümer des genannten Fahrrads zu sein und alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. VVG §88: Der Kaufpreis entspricht dem Wiederbeschaffungswert. VVG §81: Obliegenheiten sind bekannt — das Fahrrad ist bei Nichtgebrauch mit einem zugelassenen Schloss zu sichern. StVZO §64a: Pedelec bis 25 km/h gilt als Fahrrad; S-Pedelec bis 45 km/h benötigt KFZ-Haftpflicht nach PflVG §1. Das Widerrufsrecht nach VVG §8 (14 Tage ab Zugang des Versicherungsscheins) ist bekannt. Der Versicherer untersteht der Aufsicht der BaFin. Bei Diebstahl: unverzügliche Anzeige bei der Polizei und beim Versicherer. Versicherungsombudsmann e.V. (§214 VVG) steht kostenfrei zur Verfügung.

Unterschrift Versicherungsnehmer:

[VN Name], [Antragsort], den [Antragsdatum]

Versicherungsnehmer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Fahrradversicherung Antrag E-Bike Pedelec Deutschland?

Die Fahrradversicherung in Deutschland hat durch den E-Bike-Boom der Jahre 2019–2025 an Bedeutung gewonnen: Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) wurden 2024 in Deutschland über 5 Millionen E-Bikes und Pedelecs verkauft. Der durchschnittliche E-Bike-Kaufpreis lag bei 3.200 Euro. Hochwertige Cargo-Pedelecs kosten bis zu 8.000 Euro. Das Diebstahlrisiko für E-Bikes ist besonders hoch: Laut Bundeskriminalamt (BKA) werden in Deutschland jährlich rund 300.000 Fahrräder gestohlen — darunter überproportional viele E-Bikes.

Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) unterscheidet zwei Typen von Elektrofahrrädern: Pedelecs bis 25 km/h (§64a StVZO: gelten als Fahrräder; keine Zulassung, kein Führerschein, kein Kennzeichen erforderlich) und S-Pedelecs bis 45 km/h (§64a StVZO: gelten als Kleinkraftrad; Zulassung, Führerschein der Klasse AM und Versicherungskennzeichen nach PflVG §1 erforderlich). Eine Fahrradversicherung gilt grundsätzlich für konventionelle Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h; S-Pedelecs bis 45 km/h benötigen eine KFZ-Haftpflichtversicherung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt alle Fahrradversicherer nach VAG. Der GDV veröffentlicht Marktdaten und Musterbedingungen. Führende Fahrradversicherer in Deutschland sind ARAG, Allianz (Allianz Direct), Hepster, Wertgarantie, Verti und die lokalen Sparkassen und Volksbanken mit eigenen Fahrradversicherungsprodukten. Der Versicherungsombudsmann e.V. nimmt Beschwerden kostenfrei entgegen (§214 VVG).

Von der Fahrradversicherung zu unterscheiden ist der Fahrraddiebstahl-Baustein der Hausratversicherung: Viele Hausratversicherungen decken Fahrraddiebstahl mit einem Zusatzbaustein ab — häufig bis zu einem Betrag von 1.000–3.000 Euro. Für hochwertige E-Bikes genügt dieser Schutz oft nicht. Eine separate Fahrradversicherung bietet in der Regel höheren und spezifischeren Schutz, insbesondere für Akkuschäden, Vandalismusschäden und Pannenhilfe, die im Hausrat-Baustein nicht enthalten sind.

Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) mit über 200.000 Mitgliedern bietet seinen Mitgliedern eine Fahrrad-Haftpflichtversicherung als Mitgliedschaftsleistung — diese deckt jedoch nur Haftpflichtschäden, nicht den Diebstahl des eigenen Rads. ADFC-Mitglieder können zusätzlich eine separate Fahrradkaskoversicherung abschließen. Für Dienstfahrräder und JobRad-Leasingräder gelten besondere Versicherungsregelungen: Leasingnehmer müssen in der Regel eine Police abschließen, die den Leasingwert des Rads vollständig absichert, da das Rad Eigentum des Leasinggebers bleibt.

Wann brauchen Sie Fahrradversicherung Antrag E-Bike Pedelec Deutschland?

Ein Antrag auf Fahrradversicherung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

**Kauf eines hochwertigen E-Bikes oder Pedelecs:** Wer ein E-Bike oder Pedelec für mehr als 1.500 Euro kauft, sollte eine separate Fahrradversicherung abschließen. Der Hausratversicherungs-Fahrradbaustein deckt häufig nur bis 1.000 oder 3.000 Euro. Für E-Bikes mit Kaufpreisen von 3.000 bis 8.000 Euro (Cargo-Pedelecs) ist eine vollständige Fahrradversicherung mit entsprechend hoher Versicherungssumme notwendig.

**Leben in einer Großstadt mit hohem Diebstahlrisiko:** In deutschen Großstädten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt) ist das Fahrraddiebstahlrisiko besonders hoch. BKA-Statistik: In Berlin werden jährlich rund 30.000 Fahrräder gestohlen. Eine Fahrradversicherung mit Diebstahlschutz ist für Stadtfahrer unverzichtbar.

**Pendeln mit dem Fahrrad zur Arbeit:** Fahrradpendler haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Zudem werden Pendelräder oft auch tagsüber an Bahnhöfen, Büros oder Parkhäusern abgestellt — erhöhtes Diebstahlrisiko. Pannenhilfe als Baustein sorgt für Mobilitätssicherung auf dem Weg zur Arbeit.

**E-Bike mit hochwertigem Akku:** Der Akku ist das teuerste Einzelbauteil eines E-Bikes (Wert: 500–1.500 Euro). Akku-Diebstahl, Akkuschäden durch Überspannung oder Defekte sind von manchen Fahrradversicherungen ausgeschlossen — andere schließen den Akku ausdrücklich ein. Beim Antrag prüfen: Ist der Akku in der Versicherungssumme enthalten?

**Rahmennummer bereits bei der Polizei registriert:** Wer sein Fahrrad bei der Polizei über die codiert.de-Datenbank registriert hat, erhöht die Chancen auf Wiederbeschaffung nach Diebstahl erheblich. Zusammen mit einer Fahrradversicherung bietet dies maximalen Schutz. ADAC-Fahrradcodierung und ADFC-Mitgliedschaft mit Fahrradversicherung sind ebenfalls empfehlenswert.

**Reisen mit dem Fahrrad (Radtourismus):** Wer auf Radreisen sein Fahrrad mitnimmt, hat das Diebstahlrisiko auch im Urlaub. Manche Fahrradversicherungen decken Schäden europaweit oder weltweit — für Radtouristen ein wichtiges Kriterium bei der Tarifauswahl.

**JobRad und Dienstrad-Leasing:** Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland nutzen das steuerlich begünstigte Dienstrad-Leasing (JobRad, Lease-a-Bike, Deutsche Dienstrad). Das Leasingfahrrad bleibt Eigentum des Leasinggebers; eine Fahrradversicherung ist meist Pflichtbestandteil des Leasingvertrags. Bei Totaldiebstahl oder Totalschaden muss der Restleasingwert abgesichert sein. Beim Antrag: Prüfen, ob die Police auch Dienstfahrräder mit abdeckt oder ob eine separate Leasingfahrrad-Police notwendig ist. Ohne Versicherung haftet der Leasingnehmer nach BGB §280 für den Restwert des Fahrrads.

Was gehört in Ihr Fahrradversicherung Antrag E-Bike Pedelec Deutschland?

Ein vollständiger Antrag auf Fahrradversicherung in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:

**1. Fahrraddaten** Fahrradart (Pedelec, S-Pedelec, konventionell, Lastenrad), Marke, Modell, Kaufpreis, Kaufdatum, Rahmennummer. Die Rahmennummer ist das wichtigste Identifikationsmerkmal — ohne sie ist ein Diebstahlnachweis bei der Polizei und gegenüber dem Versicherer deutlich schwieriger. StVZO §67 verpflichtet zur lesbaren Kennzeichnung von Fahrrädern.

**2. Versicherungswert nach VVG §88** VVG §88 bestimmt, dass die Entschädigung nach dem Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens berechnet wird. Neuwertentschädigung: Manche Tarife ersetzen den Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) für Räder unter 24 Monaten. Zeitwertentschädigung: Ältere Räder werden mit Abzug von Alterswertminderung (5–20% p.a.) entschädigt. Überversicherung (VVG §74): Unwirksam; Versicherter hat keinen Anspruch auf Zahlung über den Versicherungswert hinaus.

**3. Diebstahlschutz und Schlossobliegenheit** VVG §81 (Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Schadenfall): Das Fahrrad muss bei Nichtgebrauch mit einem zugelassenen Schloss gesichert sein (Mindest-Sicherheitsklasse laut AVB Fahrrad). GDV empfiehlt Schlösser ab VdS-Sicherheitsklasse 2 (Bügelschloss oder Kettenschloss). Wird das Fahrrad ohne zugelassenes Schloss gestohlen, kann der Versicherer nach VVG §28 die Leistung kürzen oder verweigern. Teildiebstahl (Laufräder, Sattel, Gepäcktaschen) separat prüfen — nicht alle Policen decken Teile-Diebstahl.

**4. Vandalismusschutz und Unfallschäden** Vandalismus (absichtliche Beschädigung durch Dritte), Kollisionsschäden (Sturz, Unfall) und Transportschäden (beim Transport am PKW oder im Zug) sind optionale Bausteine. VVG §81 Abs. 1: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Versicherungsnehmer berechtigt zum Abzug.

**5. Elementarschäden** Sturm ab Windstärke 8 (Beaufort), Hagel, Blitz, Überschwemmung sind versicherbare Elementarereignisse. Feuer ist in der Hausratversicherung besser abgedeckt. Bei E-Bikes: Wasserschaden durch Regen oder Überschwemmung kann Akku und Elektronik schädigen.

**6. Pannenhilfe / Mobilitätsschutz** Pannenhilfe deckt Reifenpannen, Kettenriss und technische Defekte unterwegs ab. Für E-Bikes: Einschluss elektrischer Defekte empfehlenswert. ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) bietet Mitglieder-Pannenhilfe; Versicherungsprodukte oft günstiger als ADFC-Pannenhilfe als Einzelbaustein.

**7. Versicherungsort und Geltungsbereich** Wo gilt die Versicherung? In Deutschland? EU? Weltweit? Für Radtouristen und Pendler wichtig. Diebstahl im Ausland: Manche Policen schränken Auslandsschutz auf 6 Wochen ein. forms-legal.com stellt die vollständige kostenlose Vorlage für den Fahrradversicherungs-Antrag bereit.

So füllen Sie Ihr Fahrradversicherung Antrag E-Bike Pedelec Deutschland aus

Antrag auf Fahrradversicherung in Deutschland korrekt ausfüllen:

**Schritt 1: Fahrradtyp korrekt angeben** Pedelec bis 25 km/h: Fahrrad (keine Zulassung nötig). S-Pedelec bis 45 km/h: Kleinkraftrad (KFZ-Haftpflicht nach PflVG §1 erforderlich). Stets StVZO §64a prüfen. Lastenräder: Fahrradversicherung oder spezielle Lastenrad-Police.

**Schritt 2: Rahmennummer eintragen** Rahmennummer am Rahmen (oft unter dem Tretlager) suchen. Wenn keine Nummer vorhanden: ADAC-Fahrradcodierung oder Polizei-Codierung nachholen. Nummer vollständig und korrekt angeben — Fehler können zu Problemen bei der Schadenabwicklung führen.

**Schritt 3: Kaufpreis realistisch angeben (VVG §88)** Für Neuräder: Kaufpreis aus Kaufbeleg. Für ältere Räder: Wiederbeschaffungswert (vergleichbares gebrauchtes Rad) oder Restwert schätzen. Kaufbeleg aufbewahren — Versicherer kann bei Schadenfall Kaufnachweis verlangen.

**Schritt 4: Schlossobliegenheit erfüllen (VVG §81)** Für Diebstahlschutz: Schloss der empfohlenen Sicherheitsklasse kaufen. VdS-geprüfte Schlösser (Bügelschloss oder Kettenschloss ab VdS 2) sind Standard. Kaufbeleg des Schlosses aufbewahren. Schloss immer verwenden — auch bei kurzem Einkauf.

**Schritt 5: Bausteine bedarfsgerecht wählen** Für E-Bike-Pendler: Diebstahlschutz + Vandalismusschutz + Pannenhilfe. Für Radtouristen: Europäischer oder weltweiter Geltungsbereich wählen. Für E-Bikes: Prüfen ob Akku-Diebstahl und Akku-Defekte eingeschlossen sind.

**Schritt 6: Unterschreiben und absenden** Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenbon) kopieren und als Anlage beifügen. Antrag unterschreiben. Versicherungsschein prüfen auf: Versicherungssumme, Geltungsbereich, Schlossobliegenheit, Ausschlüsse. Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen (VVG §8) nutzen, wenn nötig.

**Schritt 7: Schloss-Quittung aufbewahren** Kaufbeleg des Schlosses zusammen mit Fahrrad-Kaufbeleg ablegen. Bei einem Diebstahlschaden wird der Versicherer in der Regel nach dem verwendeten Schloss fragen. Ohne Quittung kann die Schlossobliegenheit nach VVG §81 schwer nachgewiesen werden. Empfehlung: Fotos des verschlossenen Fahrrads mit Zeitstempel aufnehmen — zeigt dem Versicherer, dass das Schloss regelmäßig genutzt wurde.

**Schritt 8: Fahrrad bei Diebstahlregister eintragen** Nach Versicherungsabschluss: Rahmennummer bei der bundesweiten Plattform codiert.de oder beim ADFC-Fahrradpass registrieren. Im Diebstahlfall meldet die Polizei das Fahrrad in der INPOL-Datenbank (Bundeskriminalamt) als gestohlen — ohne Rahmennummer ist die Registrierung und spätere Identifizierung eines wiedergefundenen Rads deutlich schwieriger. Viele Versicherer fordern den Nachweis der Polizeianzeige (mit Rahmennummer) als Pflichtunterlage für die Erstattung.

Häufige Fehler bei Ihrem Fahrradversicherung Antrag E-Bike Pedelec Deutschland

Häufige Fehler beim Antrag auf Fahrradversicherung in Deutschland:

**Falscher Fahrradtyp angegeben:** S-Pedelecs bis 45 km/h unter »Pedelec« angegeben und damit Fahrradversicherung abgeschlossen — die aber nicht gilt. S-Pedelecs brauchen KFZ-Haftpflicht nach PflVG §1. Stets StVZO §64a prüfen. Im Zweifel beim Händler nach Fahrradklassifikation fragen.

**Rahmennummer falsch oder unvollständig:** Rahmennummern mit 15–17 Stellen müssen vollständig angegeben werden. Bei Ziffern 0/O und 1/I auf korrekte Eingabe achten. Fehler führen zu Verzögerungen bei der Schadenabwicklung. Rahmennummer fotografieren und digital sichern.

**Unterversicherung durch zu niedrigen Kaufpreis (VVG §88):** Wer ein E-Bike für 3.500 Euro kauft, aber nur 2.000 Euro versichert, erhält bei Totalschaden nur 57 Prozent der tatsächlichen Kosten erstattet. Immer den tatsächlichen Kaufpreis angeben; Kaufbeleg aufbewahren.

**Schlossobliegenheit nicht erfüllt (VVG §81):** Fahrrad ohne zugelassenes Schloss abgestellt, dann gestohlen — Versicherer kürzt Leistung oder verweigert sie. VdS-geprüfte Schlösser sind Pflicht. Schlossklasse im Versicherungsvertrag prüfen; manche Tarife verlangen Schloss der Sicherheitsklasse VdS 2 oder 3.

**Diebstahl nicht sofort der Polizei gemeldet:** Diebstahl muss laut AVB Fahrrad §6 unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Polizeiliche Strafanzeige ist Voraussetzung für Erstattung. Polizei-Aktenzeichen aufbewahren und dem Versicherer mitteilen.

**Akku nicht mitversichert:** Bei E-Bikes ist der Akku der teuerste Einzelteil. Nicht alle Fahrradversicherungen schließen den Akku automatisch ein. Beim Antrag explizit prüfen: Ist der Akku mit seiner Seriennummer in der Versicherungssumme enthalten? Akku-Diebstahl und Akku-Defekte separat prüfen.

**Hausrat-Fahrradbaustein vergessen zu kündigen:** Wer zusätzlich zur Fahrradversicherung noch den Fahrradbaustein der Hausratversicherung hat, zahlt doppelt. Nach Abschluss der Fahrradversicherung: Hausrat-Fahrradbaustein kündigen oder reduzieren. VVG §58 (Doppelversicherung): Gesamterstattung darf nicht über dem tatsächlichen Schaden liegen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §214 VVGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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