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Haushaltsrechnung Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Deutschland

Haushaltsrechnung / Einnahmen-Ausgaben-Übersicht

Bundesrepublik Deutschland — SGB II § 11 (Einkommen); SGB XII §§ 82–84; InsO § 305

HAUSHALTSRECHNUNG / EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSICHT

gemäß SGB II § 11 (Einkommen), SGB XII §§ 82–84 (Einkommenseinsatz), InsO § 305 (Schuldenbereinigungsplan)

Monat: [Aufstellungsmonat] | Zweck: [Verwendungszweck]

Angaben zur Person und Haushalt

ANGABEN ZUR PERSON

Name: [Haushalt Name]

Anschrift: [Haushalt Adresse]

Aufstellungsmonat: [Aufstellungsmonat]

Verwendungszweck: [Verwendungszweck]

Monatliche Einnahmen

MONATLICHE EINNAHMEN (SGB II § 11)

Netto-Lohn / Gehalt: EUR [Netto Lohn]

Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld): EUR [Sozialleistungen]

Unterhalt (empfangen): EUR [Unterhalt empfangen]

Sonstige Einnahmen: EUR [Sonstige Einnahmen]

Monatliche Ausgaben

MONATLICHE AUSGABEN (SGB II § 22; InsO § 305)

Kaltmiete / Unterkunftskosten: EUR [Kaltmiete]

Betriebs- / Nebenkosten: EUR [Nebenkosten]

Lebensmittel und Grundbedarf: EUR [Lebensmittel]

Versicherungen: EUR [Versicherungen]

Transport und Kommunikation: EUR [Transport Kommunikation]

Sonstige Ausgaben: EUR [Sonstige Ausgaben]

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben nach bestem Wissen. Ich verpflichte mich, Änderungen der Einnahmen- und Ausgabensituation unverzüglich anzuzeigen (SGB II § 60 — Mitwirkungspflichten).

[Ort], den [Datum]

___________________________

[Haushalt Name]

Haushaltsführende Person

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Haushaltsrechnung Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Deutschland?

Die Haushaltsrechnung dient als finanzieller Selbstauskunftsbogen: Sie bildet die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ab und zeigt, ob am Monatsende ein Überschuss (freies Einkommen) oder ein Defizit (Finanzierungslücke) besteht. Für das Jobcenter oder Sozialamt ist die Haushaltsrechnung ein zentrales Nachweismittel: Das Sozialgesetzbuch verlangt, dass Leistungsempfänger nach SGB II § 60 alle für die Leistungsgewährung relevanten Einkommens- und Ausgabenveränderungen unverzüglich mitteilen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung (BSG B 14 AS 2/10) den Begriff des Einkommens im SGB II weit definiert: Als Einkommen gilt grundsätzlich alles, was dem Haushalt im Bewilligungszeitraum zufließt und nicht ausdrücklich nach SGB II § 11a (privilegiertes Einkommen) oder § 11b (Freibeträge) ausgenommen ist. Dazu gehören neben Lohn und Gehalt auch Unterhaltszahlungen, Renten, Einnahmen aus Vermietung sowie staatliche Leistungen wie Kindergeld (nach BKGG § 6: 250 EUR je Kind ab 2023) und Wohngeld.

Bei der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren nach InsO §§ 304–314) ist die Haushaltsrechnung integraler Bestandteil des Insolvenzplans nach InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3: Ohne vollständige und plausible Einnahmen-Ausgaben-Übersicht nimmt das Insolvenzgericht (Amtsgericht) den Insolvenzantrag nicht an. Die Schuldnerberatungsstellen der Caritas, Diakonie und des Deutschen Caritasverbands nutzen die Haushaltsrechnung als Ausgangspunkt für die Schuldenbereinigung.

Darüber hinaus hat die Haushaltsrechnung eine wichtige Funktion bei familienrechtlichen Verfahren: Gerichte und Rechtsanwälte nutzen sie zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens nach der Düsseldorfer Tabelle 2024, die als zentrales Berechnungsreferenzwerk für den Kindes- und Ehegattenunterhalt in Deutschland gilt. Das Amtsgericht als Familiengericht (FamFG §§ 231 ff.) kann bei Unterhaltsstreitigkeiten beide Parteien zur Vorlage einer vollständigen Haushaltsrechnung verpflichten. Banken und Kreditinstitute verlangen zunehmend eine Haushaltsrechnung als Teil des Kreditantragsverfahrens, um die Tragfähigkeit der monatlichen Kreditrate zu prüfen. Vermieter setzen eine informelle Haushaltsrechnung als Selbstauskunft ein, um die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten zu beurteilen. Die ZPO § 850c Pfändungstabelle 2024 setzt das pfändungsfreie Nettoeinkommen (Selbstbehalt) auf 1.499,99 EUR/Monat für eine Person ohne Unterhaltspflichten fest — die Haushaltsrechnung zeigt unmittelbar, ob und wie viel Einkommen pfändbar ist. Auf forms-legal.com ist diese Vorlage kostenlos erhältlich.

Wann brauchen Sie Haushaltsrechnung Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Deutschland?

Eine Haushaltsrechnung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

**Antrag auf Bürgergeld / Grundsicherung (SGB II):** Beim Antrag auf Bürgergeld (SGB II) beim Jobcenter muss eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Übersicht eingereicht werden. Das Jobcenter prüft nach SGB II § 11, ob alle Einnahmen angegeben und die Kosten der Unterkunft nach SGB II § 22 angemessen sind (KdU-Richtwert des zuständigen kommunalen Grundsicherungsträgers). Bei Änderungen der Einkommens- oder Ausgabensituation gilt die Meldepflicht nach SGB II § 60 — jede Veränderung muss unverzüglich angezeigt werden, da andernfalls Rückforderungen nach SGB II § 40 Abs. 6 drohen.

**Antrag auf Sozialhilfe (SGB XII):** Das Sozialamt prüft beim Sozialhilfeantrag nach SGB XII §§ 82–84, ob und in welchem Umfang das Einkommen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Anzusetzendes Einkommen: Bruttoeinkommen minus Absetzbeträge nach SGB XII § 82 Abs. 2 (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, unvermeidbare Fahrtkosten). Auch bei der Grundsicherung im Alter (SGB XII §§ 41 ff.) verlangen Sozialämter eine vollständige Haushaltsrechnung.

**Schuldenberatung und Privatinsolvenz (InsO § 305):** Vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Amtsgericht muss ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nach InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1 durch eine anerkannte Beratungsstelle nachgewiesen werden. Schuldnerberatungsstellen der Caritas, der Diakonie, des AWO oder des Deutschen Roten Kreuzes verlangen als erstes Dokument eine vollständige Haushaltsrechnung, um das verfügbare pfändbare Einkommen für den Schuldenbereinigungsplan zu ermitteln. Nach ZPO § 850c gilt ein Pfändungsfreibetrag von 1.499,99 EUR/Monat für Einzelpersonen ohne Unterhaltspflichten.

**Unterhaltsberechnung (Familienrecht / FamFG):** Bei Unterhaltsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht als Familiengericht wird die Haushaltsrechnung beider Beteiligten als Grundlage für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 verwendet. Beruflich bedingte Ausgaben und unvermeidbare Verbindlichkeiten (z.B. notwendige Kreditraten, Berufskleidung) mindern das unterhaltsrelevante Einkommen nach BGH XII ZR 20/09.

**Miet- und Kreditverhandlungen:** Vermieter und Kreditinstitute verlangen zunehmend eine informelle Haushaltsrechnung als Selbstauskunft, um die Zahlungsfähigkeit des Mieters oder Kreditnehmers zu beurteilen. Banken prüfen nach den KfW-Kreditrichtlinien und internen Bonitätsgrundsätzen das monatliche Saldo aus Einnahmen minus Ausgaben, um die Tragfähigkeit der Kreditrate zu beurteilen. Auf forms-legal.com ist diese Vorlage kostenlos erhältlich.

Was gehört in Ihr Haushaltsrechnung Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Deutschland?

Eine vollständige Haushaltsrechnung in Deutschland enthält folgende Kernelemente:

**1. Vollständige Einnahmenerfassung nach SGB II § 11** Alle Einnahmen des Haushalts müssen erfasst werden: Netto-Arbeitseinkommen (nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen), Bürgergeld-Regelleistung (563 EUR/Monat für Alleinstehende 2024 nach SGB II § 20 Abs. 2 Nr. 1), Kindergeld (250 EUR je Kind ab 2023 nach BKGG § 6), Wohngeld (Betrag lt. Wohngeldbescheid nach WoGG §§ 7 ff.), Unterhaltszahlungen (Kindes- und Ehegattenunterhalt), Renten der Deutschen Rentenversicherung (DRV — gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente), Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden). Einnahmen nach SGB II § 11a, die nicht als Einkommen gelten: Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz (BVG), Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zu den gesetzlichen Freibeträgen, Blindengeld. Einnahmen auf Monatsbasis normieren: Jahresboni durch 12 teilen, unregelmäßige Einnahmen als Monatsdurchschnitt schätzen.

**2. Absetzbeträge nach SGB II § 11b** Bei der Einkommensanrechnung für das Jobcenter sind folgende Beträge nach SGB II § 11b absetzbar: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Pflichtabgaben). Beiträge zur Sozialversicherung (GKV, GRV, ALV, PV). Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen. Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs. 3: 100 EUR Grundfreibetrag, dann 20 % des Einkommens zwischen 100–1.000 EUR, weitere 10 % zwischen 1.000–1.200 EUR (bei minderjährigen Kindern bis 1.500 EUR). Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter). Notwendige Fahrtkosten zur Arbeit (Pauschale oder ÖPNV-Ticket).

**3. Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II § 22** Kaltmiete und kalte Betriebskosten (ohne Heizung und Strom) werden als KdU nach SGB II § 22 Abs. 1 übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze bestimmt jeder kommunale Grundsicherungsträger selbst durch ein sogenanntes schlüssiges Konzept (BSG B 14 AS 7/09 — Richtlinie für die Mietobergrenze nach Wohnungsmarkt und Haushaltsgröße). Heizkosten: nach § 22 Abs. 1 Satz 1 separat als tatsächliche Kosten übernommen (sofern nicht unangemessen hoch). Bei Eigenheimbesitzern: Betriebs- und Instandhaltungskosten analog zu KdU berücksichtigt. Strom und Internet zählen nicht zur KdU — sie sind aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Auf forms-legal.com sind ergänzende Sozialleistungsantrags-Vorlagen kostenlos erhältlich.

**4. Regelmäßige Fixkosten vollständig erfassen** Kraftfahrzeugkosten (Kfz-Haftpflicht nach PflVG, Kfz-Steuer, Kraftstoff) — bei SGB II gilt: 1 angemessenes Kfz bis 7.500 EUR Marktwert als Schonvermögen nach § 12 Abs. 3 Nr. 2a. Pflichtversicherungsbeiträge: GKV-Beitrag, Pflegeversicherungsbeitrag, Rentenversicherungsbeitrag (bei Selbstständigen). Unterhaltsverpflichtungen nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 (Kindesunterhalt: ab 100 EUR/Monat für Kleinkinder bis zu 2.000+ EUR/Monat für ältere Kinder, je nach Einkommensgruppe). Laufende Kreditraten und Ratenzahlungsvereinbarungen mit Gläubigern: monatliche Rate und Restschuld dokumentieren. Rundfunkbeitrag (ARD/ZDF nach RBStV — 18,36 EUR/Monat, Befreiung bei SGB II und SGB XII möglich).

**5. Variable und einmalige Ausgaben schätzen** Neben den Fixkosten sind typische variable Kosten zu schätzen: Lebensmittel (SGB II-Regelbedarf für Ernährung 2024: ca. 170 EUR/Monat, je nach Personenanzahl), Kleidung (SGB II-Anteil: ca. 37 EUR/Monat), Gesundheitskosten (Eigenanteil Arztbesuche, Medikamente, Zuzahlungen nach SGB V § 61 — Belastungsgrenze: 2 % des Bruttoeinkommens). Freizeitausgaben, Schulartikel für Kinder, Mobilitätskosten (ÖPNV-Tickets, Deutschlandticket 49 EUR/Monat). Jährliche Ausgaben (Kfz-Steuer, Versicherungsjahresprämien, Urlaub) durch 12 teilen und als monatliche Rücklage einsetzen.

**6. Monatsabschluss: Überschuss oder Defizit** Summe aller Einnahmen minus Summe aller Ausgaben = monatliches Saldo. Ein negativer Saldo (Ausgaben > Einnahmen) zeigt dauerhaftes Defizit an und bildet die Basis für den Schuldenbereinigungsplan nach InsO § 305. Ein positiver Saldo zeigt das verfügbare Einkommen, aus dem Schulden getilgt werden können, und das pfändbare Einkommen im Rahmen der Pfändungsfreitabelle nach ZPO § 850c (Selbstbehalt 1.499,99 EUR/Monat ohne Unterhaltspflichten, 2024).

So füllen Sie Ihr Haushaltsrechnung Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Deutschland aus

So erstellen Sie die Haushaltsrechnung in Deutschland korrekt:

**Schritt 1: Alle Einnahmen zusammenstellen und belegen** Belege sammeln: letzte 3 Lohnabrechnungen (Entgeltabrechnung), aktuelle Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters (SGB II), Wohngeldbescheid nach WoGG, Kindergeldnachweise der Familienkasse (Bundeszentralamt für Steuern, BZSt). Bei Selbstständigen: letzter Einkommensteuerbescheid des Finanzamts sowie aktuelle EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach EStG § 4 Abs. 3). Alle Einnahmen konsequent auf Monatsbasis umrechnen: Jahresbeträge (z.B. Weihnachtsgeld, Steuererstattung) durch 12 teilen und als anteiligen Monatsbetrag einsetzen.

**Schritt 2: Alle regelmäßigen Ausgaben dokumentieren** Kaltmiete: aktueller Mietvertrag (§ 535 BGB) und letzte Betriebskostenabrechnung. Nebenkosten und Heizkosten: aktueller Abschlagsplan des Energieversorgers (Stadtwerke, E.ON, RWE, EnBW). Versicherungen: Jahresprämien aller Versicherungen (Kfz-Haftpflicht nach PflVG, Haftpflichtversicherung, Hausrat) durch 12 teilen. Kreditraten: aktuelle Darlehenskontoauszüge mit Restschuld und Zinssatz. Unterhaltsraten: Beschluss des Amtsgerichts (Familiengericht) oder notariell beurkundete Unterhaltsurkunde. Fahrtkosten: Deutschlandticket (49 EUR/Monat bis Ende 2024), Tankquittungen oder Kfz-Betriebskostenpauschale.

**Schritt 3: Absetzbeträge für Jobcenter korrekt berechnen** Bei Erwerbstätigkeit: Erwerbstätigenfreibetrag nach SGB II § 11b Abs. 3 berechnen. Rechenbeispiel: Nettolohn 1.200 EUR → Grundfreibetrag 100 EUR + 20 % von (1.000 – 100) = 180 EUR + 10 % von (1.200 – 1.000) = 20 EUR → Gesamtfreibetrag 300 EUR. Anrechenbares Einkommen = 1.200 – 300 = 900 EUR. Dieser Betrag reduziert den Bürgergeld-Anspruch entsprechend. Kinderbetreuungskosten und notwendige Fahrtkosten zur Arbeit sind nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 ebenfalls absetzbar.

**Schritt 4: Saldo bilden und Ergebnis interpretieren** Monatliche Einnahmen minus monatliche Ausgaben = monatliches Saldo (Überschuss oder Defizit). Bei dauerhaftem Defizit: Schuldnerberatung aufsuchen (Caritas, AWO, Diakonie, kommunale Beratungsstellen — kostenlos nach BSHG). Bei Privatinsolvenz: der Schuldnerberater erstellt den Schuldenbereinigungsplan nach InsO § 305 auf Basis der Haushaltsrechnung. Pfändbares Einkommen ermitteln: ZPO § 850c Pfändungstabelle 2024 — pfändbar ab monatlichem Nettoeinkommen über 1.499,99 EUR (Einzelperson ohne Unterhaltspflichten).

**Schritt 5: Mitwirkungspflichten nach SGB II § 60 dauerhaft einhalten** Bei laufendem Bürgergeld ist jede Änderung der Einnahmen oder Ausgaben unverzüglich dem Jobcenter zu melden: neuer Arbeitsvertrag oder Kündigung, Mieterhöhung oder Umzug, neue Unterhaltsverpflichtung oder Wegfall einer solchen, Erbschaft oder sonstiger Vermögenszuwachs. Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht können zu Leistungskürzungen nach SGB II § 31 (Sanktionen bis zu 30 % des Regelbedarfs) oder zu Rückforderungen nach § 40 Abs. 6 führen.

Häufige Fehler bei Ihrem Haushaltsrechnung Einnahmen-Ausgaben-Übersicht Deutschland

Häufige Fehler bei der Haushaltsrechnung in Deutschland und wie Sie sie vermeiden:

**Einnahmen unvollständig angegeben:** Viele Personen vergessen einzelne Einnahmequellen: Kindergeld (250 EUR/Kind seit 2023 — Familienkasse beim BZSt), Wohngeld (liegt ein aktueller Wohngeldbescheid vor?), Unterhaltszahlungen (Kindes- und Ehegattenunterhalt), Nebenverdienste (Minijob bis 538 EUR/Monat seit Januar 2024), Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), gelegentliche Einnahmen aus Verkäufen oder Vermietung. Bei SGB II ist die Mitwirkungspflicht nach § 60 streng: Werden Einnahmen nicht angegeben und das Jobcenter stellt es später fest, drohen Rückforderungen nach SGB II § 40 Abs. 6 sowie Strafverfolgung nach § 263 StGB (Betrug).

**Brutto- statt Nettoeinkommen angegeben:** Für die Haushaltsrechnung im Sozialleistungskontext (SGB II, SGB XII) ist das Nettoeinkommen nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen maßgeblich. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gehört nicht zur Einkommensseite. Stets die aktuelle Entgeltabrechnung (Lohnzettel) mit dem ausgewiesenen Nettobetrag heranziehen.

**Fixkosten zu niedrig angesetzt:** Jährliche Ausgaben (Kfz-Steuer, Versicherungsjahresprämien, Rundfunkbeitrag — 18,36 EUR/Monat nach RBStV, falls nicht befreit) werden häufig vergessen, weil sie nicht monatlich anfallen. Alle Jahresausgaben durch 12 dividieren und als monatlichen Rückstellungsbetrag einsetzen. Auch unregelmäßige Ausgaben (Reparaturen, Tierarzt, Klassenfahrten, Schulbedarf) als monatliche Rücklage schätzen und einplanen.

**Schuldnerberatung zu spät aufgesucht:** Wer erst dann die Haushaltsrechnung erstellt, wenn bereits Pfändungen laufen oder die Insolvenz unmittelbar droht, hat weniger Handlungsspielraum. Schuldnerberatungsstellen der Caritas, AWO und Diakonie empfehlen, sobald regelmäßige Zahlungsrückstände entstehen, frühzeitig Beratung zu suchen. InsO § 305 setzt einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch voraus — frühzeitige Beratung verbessert die Verhandlungsposition bei Gläubigern erheblich.

**Mitwirkungspflichten nach SGB II § 60 dauerhaft ignoriert:** Laufende Bürgergeld-Bezieher müssen jede Einkommensänderung unverzüglich dem Jobcenter melden. Werden Einkommenssteigerungen (neuer Job, Lohnerhöhung, Unterhaltszahlung) nicht gemeldet, entstehen Überzahlungen, die nach SGB II § 40 Abs. 6 i.V.m. SGB X § 50 zurückgefordert werden — mit 4-jähriger Verjährungsfrist nach SGB X § 50 Abs. 4. Bei Vorsatz: Strafbarkeit nach § 263 StGB.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 535 BGBDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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