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Kollektivvertrag-Nachweis Österreich

Kollektivvertrag-Nachweis Österreich

Arbeitsverfassungsgesetz §§2–18 | AVRAG §2

KOLLEKTIVVERTRAG-NACHWEIS

gemäß ArbVG §§2–18 und AVRAG §2

1. ARBEITGEBER

Firmenname: [Arbeitgeber Firma] Firmenbuchnummer: [Firmenbuchnummer] Adresse: [Arbeitgeber Adresse] WKO-Fachgruppe / Branche: [WKO Fachgruppe]

2. ARBEITNEHMER

Name: [Arbeitnehmer Name] Funktion: [Arbeitnehmer Funktion] Dienstantritt: [Dienstantrittsdatum]

3. ANWENDBARER KOLLEKTIVVERTRAG (ArbVG §§2–18)

Kollektivvertrag: [KV Bezeichnung] Gültig ab: [KV gültig ab] Einstufung des Arbeitnehmers: Verwendungsgruppe / Beschäftigungsgruppe: [Verwendungsgruppe] Berufsjahr / Vordienstzeiten: [Berufsjahr]

4. ENTGELT UND SONDERZAHLUNGEN (LSD-BG; EStG §67)

KV-Mindestgehalt (brutto, monatlich): [KV-Mindestgehalt] Vereinbartes Ist-Gehalt (brutto, monatlich): [Ist-Gehalt] Das vereinbarte Ist-Gehalt entspricht dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt oder überschreitet dieses (§3 ArbVG — Günstigkeitsprinzip). Sonderzahlungen gemäß KV: [Sonderzahlungen]

5. FUNDSTELLE DES KOLLEKTIVVERTRAGS (ArbVG §15)

Der vollständige Kollektivvertragstext ist zugänglich unter / bei: [KV Fundstelle] Dieser Nachweis wurde ausgestellt am: [Ausstellungsdatum]

6. BESTÄTIGUNG

Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er über den anwendbaren Kollektivvertrag und seine daraus resultierenden Mindestansprüche informiert wurde. Der Arbeitgeber bestätigt, dass das vereinbarte Entgelt den kollektivvertraglichen Mindestbedingungen entspricht (ArbVG §3 — Günstigkeitsprinzip; LSD-BG).

Arbeitgeber / Bevollmächtigte Person

________________

Signature

Arbeitnehmer (Kenntnisnahme bestätigt)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Kollektivvertrag-Nachweis Österreich?

Der Kollektivvertrag-Nachweis in Österreich ist ein Dokument, mit dem Arbeitgeber ihren Dienstnehmern schriftlich bestätigen, welcher Kollektivvertrag (KV) auf ihr Dienstverhältnis Anwendung findet, und welche konkreten Mindestbedingungen — insbesondere Mindestgehalt oder -lohn, Zulagen und Sonderzahlungen — aus diesem Kollektivvertrag resultieren. Die Rechtsgrundlage bilden die §§2–18 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG, BGBl Nr. 22/1974), die das System der Kollektivverträge in Österreich normieren, sowie §2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG, BGBl Nr. 459/1993), der den Arbeitgeber zur Aushändigung eines schriftlichen Dienstzettelsnachweises — einschließlich Angaben zum anwendbaren Kollektivvertrag — verpflichtet.

Der Kollektivvertrag ist das zentrale Instrument des österreichischen Arbeitsrechts. Er wird zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf Arbeitgeberseite und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) auf Arbeitnehmerseite für einzelne Branchen und Berufsgruppen ausgehandelt. Nach ArbVG §2 Abs. 1 sind Kollektivverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer des betreffenden Wirtschaftszweigs verbindlich, sofern der Arbeitgeber Mitglied der jeweiligen Fachorganisation der WKO ist — und das ist er in Österreich kraft Pflichtmitgliedschaft in der Regel immer. Ein individueller Opt-out aus dem Kollektivvertrag ist nicht möglich.

Der Kollektivvertrag regelt Mindestbedingungen, die durch Einzelarbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip, ArbVG §3 Abs. 1). Unterschreitet ein Dienstvertrag die kollektivvertraglichen Mindestbedingungen, sind die betreffenden Vertragsklauseln nach ArbVG §879 ABGB nichtig und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Kollektivvertragsminimum. Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG, BGBl I Nr. 44/2016) sieht für Arbeitgeber, die weniger als das kollektivvertragliche Mindestentgelt zahlen, Verwaltungsstrafen von bis zu €50.000 je Arbeitnehmer vor.

Mehr als 97% aller Arbeitnehmer in Österreich sind von einem Kollektivvertrag erfasst — nicht wegen einer hohen Gewerkschaftsdichte (diese liegt bei rund 27%), sondern weil die WKO-Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber die normative Wirkung der Kollektivverträge auf die gesamte Branche erstreckt. Der Kollektivvertrag-Nachweis dient damit nicht nur der Dokumentation, sondern auch der Transparenz und dem Schutz des Arbeitnehmers, der jederzeit prüfen kann, ob sein Dienstgeber die kollektivvertraglichen Mindestansprüche einhält.

Kollektivverträge sind beim Bundesministerium für Arbeit (BMA) hinterlegt und über das WKO Kollektivvertragsportal (kollektivvertrag.at) öffentlich zugänglich. Der aktuelle Text des anwendbaren Kollektivvertrags ist auf Verlangen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen (ArbVG §15).

Besondere Bedeutung hat der Kollektivvertrag-Nachweis für Arbeitnehmer, die ihre Ansprüche nicht kennen. Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG, BGBl I Nr. 44/2016) sieht als Reaktion auf systematische Unterschreitungen der Kollektivvertragsminima in bestimmten Branchen (Bau, Transport, Reinigung) ein strenges Kontrollregime durch die Finanzpolizei vor. In Branchen mit hohem Migrationsanteil unter den Arbeitnehmern ist ein mehrsprachiger Kollektivvertrag-Nachweis empfehlenswert. Arbeitnehmer, die den Nachweis in ihrer Muttersprache erhalten, können ihre Rechte besser verstehen und wahrnehmen. Die Arbeiterkammer (AK) bietet in mehreren Sprachen Informationen zu Kollektivvertragsrechten an und unterstützt Arbeitnehmer kostenlos bei der Geltendmachung von Differenzansprüchen.

Wann brauchen Sie Kollektivvertrag-Nachweis Österreich?

Ein Kollektivvertrag-Nachweis in Österreich ist in einer Reihe von Situationen zu erstellen oder vorzulegen.

Bei der Begründung des Dienstverhältnisses muss gemäß AVRAG §2 spätestens am ersten Arbeitstag ein Dienstzettel ausgehändigt werden, der neben den allgemeinen Vertragsbedingungen auch den anwendbaren Kollektivvertrag benennt. Der Kollektivvertrag-Nachweis kann als ergänzendes Dokument ausgestellt werden, das die kollektivvertraglichen Mindestbedingungen für das konkrete Dienstverhältnis detailliert auflistet.

Bei einer Gehalts- oder Lohnüberprüfung — insbesondere während der jährlichen Herbstlohnrunde (Kollektivvertragsverhandlungen) — müssen Arbeitgeber nachweisen können, dass die neu ausgehandelten Mindestbedingungen in den bestehenden Dienstverhältnissen eingehalten werden. Ein aktualisierter Kollektivvertrag-Nachweis erleichtert diese Überprüfung erheblich.

Bei Kontrollen durch das Zentrale Arbeitsinspektorat oder die Finanzpolizei im Rahmen des LSD-BG müssen Arbeitgeber auf Verlangen unverzüglich nachweisen, welcher Kollektivvertrag gilt und dass das bezahlte Entgelt den kollektivvertraglichen Mindestansprüchen entspricht. Fehlt dieser Nachweis, drohen hohe Verwaltungsstrafen.

Bei Entsendungen aus dem Ausland nach Österreich (Posting) verpflichtet das LSD-BG §§19 ff. ausländische Arbeitgeber, die österreichischen Kollektivvertragsminima einzuhalten und entsprechende Unterlagen bereitzuhalten. Der Nachweis des anwendbaren österreichischen Kollektivvertrags ist dabei unverzichtbar.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) oder den Landesgerichten fungiert der Kollektivvertrag-Nachweis als wichtiges Beweismittel, wenn der Arbeitnehmer Differenzansprüche auf kollektivvertragliches Mindestentgelt geltend macht.

Bei Betriebsübergang gemäß AVRAG §3 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/23/EG) gehen die aus dem Kollektivvertrag resultierenden Rechte und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber über; ein Kollektivvertrag-Nachweis hilft, Kontinuität und Transparenz zu dokumentieren.

In Branchen mit saisonaler Beschäftigung — Gastronomie (KV Gastgewerbe), Tourismus (KV Hotel- und Gastgewerbe), Landwirtschaft (KV landwirtschaftliche Arbeiter) — wechseln Arbeitnehmer häufig zwischen Dienstgebern. Ein aktueller Kollektivvertrag-Nachweis bei Dienstantritt erleichtert die korrekte Einstufung und vermeidet Streitigkeiten über die Anrechnung von Vordienstzeiten in der Branche.

Was gehört in Ihr Kollektivvertrag-Nachweis Österreich?

Ein rechtswirksamer Kollektivvertrag-Nachweis in Österreich nach ArbVG §§2–18 und AVRAG §2 muss folgende Kernelemente enthalten.

**Identifikation des Kollektivvertrags:** Vollständige offizielle Bezeichnung des anwendbaren Kollektivvertrags (z.B. „Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe in der Berufsgruppe Metalltechnik" oder „Kollektivvertrag für Angestellte des Bankgewerbes"), Datum des in Geltung stehenden KV sowie das Datum der letzten Änderung (Herbstlohnrunde). WKO-Registrierungsnummer des Kollektivvertrags.

**Anwendbarkeit auf das Dienstverhältnis:** Erklärung, warum der genannte Kollektivvertrag auf das konkrete Dienstverhältnis anwendbar ist: Branchenzugehörigkeit des Arbeitgebers, WKO-Mitgliedschaft (Fachgruppe), Tätigkeit des Arbeitnehmers. Einstufung des Arbeitnehmers in die jeweilige Verwendungsgruppe und Berufsjahrestufe nach dem KV (z.B. Verwendungsgruppe II, 3. Berufsjahr).

**Mindestgehalt/-lohn laut KV:** Genaue Angabe des kollektivvertraglichen Mindestgehalts oder -lohns für die einschlägige Verwendungsgruppe und Berufsjahrestufe in Euro, gültig für den aktuellen Kollektivvertragszeitraum. Angabe des vereinbarten Ist-Gehalts und Vergleich mit dem KV-Minimum. Bei Überzahlung (Überkollektivvertragliche Überzahlung): Hinweis auf Anrechenbarkeit nach dem OGH (9 ObA 85/15s).

**Sonderzahlungen und Zulagen:** Auflistung der nach dem KV zustehenden Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration), Dienstalterszulagen, Nacht- und Überstundenzuschläge, Schmutz- und Erschwerungszulagen etc. laut KV-Text.

**Fundstelle des KV:** Hinweis, wo der vollständige Kollektivvertragstext eingesehen werden kann: WKO Kollektivvertragsportal (kollektivvertrag.at), Aushang im Betrieb (ArbVG §15), oder Aushändigung auf Verlangen.

**Unterschriften:** Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters des Arbeitgebers (Geschäftsführer, HR-Manager) und Unterschrift des Arbeitnehmers als Bestätigung der Kenntnisnahme. Datum der Ausstellung.

Auf der Plattform forms-legal.com stehen rechtskonforme Vorlagen für den Kollektivvertrag-Nachweis kostenlos zum Download bereit — angepasst an die wichtigsten österreichischen Kollektivvertragsbranchen (Handel, Gewerbe, Metallindustrie, Bankwesen, IT).

**Jährliche Aktualisierungspflicht:** Da Kollektivverträge in Österreich typischerweise jährlich neu ausgehandelt werden (Herbstlohnrunde, meist Oktober/November), muss der Kollektivvertrag-Nachweis nach jeder KV-Anpassung aktualisiert werden. Arbeitgeber, die nach der Herbstlohnrunde keine Gehaltsanpassung vornehmen, riskieren Klagen auf Differenzentgelt vor dem ASG Wien und Verwaltungsstrafen nach LSD-BG §26 bis zu €50.000.

Der Kollektivvertrag-Nachweis sollte auch auf die Sonderzahlungsregelung eingehen: Urlaubsgeld (13. Monatsgehalt, fällig vor dem Urlaub, meist im Juni) und Weihnachtsremuneration (14. Monatsgehalt, fällig November/Dezember) sind in den meisten österreichischen Kollektivverträgen als Sonderzahlungen vorgesehen. Diese Sonderzahlungen werden in Österreich steuerlich begünstigt: Das sechstel der Jahressumme wird gemäß EStG §67 mit dem ermäßigten Steuersatz von 6% besteuert (Sechstelbegünstigung). Der Nachweis sollte klarstellen, ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlungen im konkreten Dienstverhältnis anfallen.

Auf forms-legal.com steht ein kompakter Kollektivvertrag-Nachweis für österreichische Arbeitgeber kostenlos zum Download bereit — mit vorausgefüllten Feldern für die wichtigsten Branchen-KVs (Handel, Gewerbe, IT, Gastronomie, Bau).

So füllen Sie Ihr Kollektivvertrag-Nachweis Österreich aus

Das Ausfüllen des Kollektivvertrag-Nachweises in Österreich erfordert Kenntnis des anwendbaren Kollektivvertrags und der Einstufung des Arbeitnehmers.

**Schritt 1 — Richtigen Kollektivvertrag identifizieren:** Auf dem WKO Kollektivvertragsportal (kollektivvertrag.at) den für den Betrieb maßgeblichen Kollektivvertrag suchen. Suchkriterien: Branche (z.B. Handel, Bau, IT), Bundesland (manche KVs haben landesspezifische Anhänge), Berufsgruppe (Angestellte vs. Arbeiter). Bei Unsicherheit: WKO-Mitgliederservice kontaktieren oder die Arbeiterkammer (AK) Österreich um Auskunft bitten.

**Schritt 2 — Einstufung des Arbeitnehmers festlegen:** Den Arbeitnehmer gemäß den Verwendungsgruppen des Kollektivvertrags einstufen. Dabei sind Ausbildung, Berufserfahrung (Vordienstzeiten) und die konkret ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern in derselben Branche sind nach den meisten KVs anzurechnen; Nachweise (Dienstzeugnisse) vom Arbeitnehmer einfordern.

**Schritt 3 — Mindestgehalt aus KV-Tabelle ablesen:** Aus der aktuellen KV-Gehalts-/Lohntabelle das Mindestgehalt für die festgelegte Verwendungsgruppe und Berufsjahrestufe ablesen. Diesen Betrag im Nachweis eintragen. Das vereinbarte Ist-Gehalt eintragen und bestätigen, dass es das KV-Minimum nicht unterschreitet.

**Schritt 4 — Sonderzahlungen und Zulagen dokumentieren:** Anhand des KV-Texts die zustehenden Sonderzahlungen (Urlaubsgeld 14. Gehalt, Weihnachtsremuneration 13. Gehalt) und Zulagen (Überstundenzuschlag 50%, Nachtzulage, Schichtzulage etc.) auflisten.

**Schritt 5 — Fundstelle und Aushang vermerken:** Bestätigen, wo im Betrieb der vollständige KV-Text ausliegt oder abrufbar ist. Nach ArbVG §15 muss der Arbeitgeber den Kollektivvertrag an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auflegen oder digital zugänglich machen.

**Schritt 6 — Unterschriften und Datum:** Arbeitgeberseitige Unterschrift mit Firmenstempel, Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers mit Datum. Bei Änderungen des KV: neuen Nachweis ausstellen und vom Arbeitnehmer gegenzeichnen lassen.

**Schritt 7 — Kopie für Arbeitnehmer:** Original in Personalakte, Kopie dem Arbeitnehmer aushändigen.

Bei Unklarheiten über die korrekte Einstufung empfiehlt sich eine Anfrage beim WKO-Mitgliederservice (kostenfrei für WKO-Mitglieder) oder bei der AK Österreich (für Arbeitnehmer). Auch das Richter-Kollegium des Arbeits- und Sozialgerichts Wien (ASG Wien) gibt in seiner Spruchpraxis Leitlinien zur Einstufung in KV-Verwendungsgruppen vor; relevante Entscheidungen sind in der RIS-Datenbank (Rechtsinformationssystem des Bundes, ris.bka.gv.at) abrufbar.

Häufige Fehler bei Ihrem Kollektivvertrag-Nachweis Österreich

Bei der Handhabung von Kollektivverträgen und deren Nachweis treten in österreichischen Betrieben wiederholt typische Fehler auf.

**Fehler 1 — Falscher Kollektivvertrag angewendet:** Manche Arbeitgeber wenden den Kollektivvertrag einer anderen Branche an (z.B. Handels-KV statt Gewerbe-KV) oder verwenden veraltete Versionen. Das kann zu Gehaltsunterschreitungen führen, die als Lohn- und Sozialdumping geahndet werden. Lösung: Jährlich auf kollektivvertrag.at prüfen, ob der richtige und aktuelle KV angewendet wird.

**Fehler 2 — Fehlende Einstufung der Vordienstzeiten:** Viele Arbeitgeber berücksichtigen Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern nicht korrekt, was zu einer zu niedrigen Einstufung und damit zu Unterschreitung des KV-Mindestgehalts führt. Nach OGH-Rechtsprechung (z.B. 9 ObA 103/14h) sind relevante Vordienstzeiten anzurechnen.

**Fehler 3 — Keine jährliche Anpassung nach Herbstlohnrunde:** Der KV-Abschluss der Herbstlohnrunde erhöht die Mindestgehälter rückwirkend ab 1. November (je nach Branche). Arbeitgeber, die die Anpassung vergessen, schulden Nachzahlungen plus Verzugszinsen. Das ASG Wien hat Differenzansprüche aus KV-Unterschreitung wiederholt zugesprochen.

**Fehler 4 — Überkollektivvertragliche Überzahlung ohne Schriftlichkeit:** Vereinbart der Arbeitgeber eine überkollektivvertragliche Überzahlung, ohne dies schriftlich festzuhalten, kann er sie bei einer KV-Erhöhung nicht gegen die neue KV-Mindesterhöhung anrechnen lassen. Der OGH hat dazu klare Grundsätze entwickelt (9 ObA 85/15s): Anrechnung nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

**Fehler 5 — KV nicht zugänglich gemacht:** ArbVG §15 verpflichtet den Arbeitgeber, den Kollektivvertrag im Betrieb zugänglich zu machen. Fehlt ein Aushang oder digitaler Zugang, liegt eine Verwaltungsübertretung vor.

Ein häufig übersehener Fehler betrifft die Anrechnung von Beschäftigungszeiten aus dem EU-Ausland: Für Arbeitnehmer, die zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat in derselben Branche beschäftigt waren, ist nach österreichischer OGH-Rechtsprechung zu prüfen, ob diese Zeiten für die KV-Berufsjahresstufe anzurechnen sind. Fehler hier können zu jahrelangen Differenzansprüchen führen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §879 ABGBAT official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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