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Ehevertrag Deutschland

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Key takeaways

Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung, mit der Eheleute oder Verlobte die gesetzlichen Regelungen zum ehelichen Güterrecht, zum Unterhalt und zur Altersvorsorge abweichend vom Gesetz gestalten. Rechtsgrundlage ist § 1408 BGB. Wer Vermögen, ein Unternehmen oder Immobilien in die Ehe einbringt oder als Selbstständiger tätig ist, sollte den Abschluss eines Ehevertrags frühzeitig prüfen — möglichst bevor die Heirat unmittelbar bevorsteht.

Was ist ein Ehevertrag?

Nach § 1408 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln und dabei insbesondere den gesetzlichen Güterstand abwählen oder modifizieren. Ohne vertragliche Regelung gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1363 bis 1390 BGB: Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig; bei Scheidung wird jedoch der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs — der sogenannte Zugewinn — zwischen den Partnern ausgeglichen.

Der Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum gegenüber dem Partner, sondern ein Instrument der Rechtssicherheit. Er schafft klare Verhältnisse für beide Seiten und kann Streit bei einer möglichen Trennung erheblich reduzieren. Inhaltlich sind dem Gestaltungswillen der Parteien weite Grenzen gesetzt: Neben güterrechtlichen Fragen können auch Unterhaltsregelungen, der Versorgungsausgleich oder Regelungen zur Altersvorsorge aufgenommen werden.

Grenzen des Gestaltungsspielraums setzt allerdings die Inhaltskontrolle durch die Gerichte: Klauseln, die einen Partner einseitig benachteiligen und bei Abschluss des Vertrags absehbar zu einer schwerwiegenden Ungleichgewichtslage führen würden, können für unwirksam erklärt werden. Die Vertragsgestaltung muss daher stets auf die konkreten Lebensverhältnisse des Paares zugeschnitten sein.

Wann braucht man einen Ehevertrag?

Bestimmte Lebensumstände machen eine vertragliche Regelung besonders sinnvoll:

Unternehmer und Selbstständige. Wer ein Unternehmen führt oder sich selbstständig macht, riskiert ohne Ehevertrag, dass bei einer Scheidung der Unternehmenswert in den Zugewinnausgleich nach §§ 1363 ff. BGB einfließt. Liquiditätsengpässe oder sogar die Aufgabe des Betriebs können die Folge sein.

Unterschiedliche Vermögensverhältnisse. Bringt ein Partner erhebliches Vermögen, Erbschaften oder Schenkungen in die Ehe ein, lässt sich durch Vertrag festlegen, dass diese Werte vom Zugewinnausgleich ausgenommen bleiben.

Internationale Bezüge. Haben die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder planen sie, ins Ausland zu ziehen, kann ein Ehevertrag sicherstellen, welches Recht auf ihre Vermögensverhältnisse anwendbar ist.

Zweite Ehe und Kinder aus früheren Beziehungen. Wer Kinder aus einer vorherigen Beziehung hat und deren Erbrechte absichern möchte, findet im Ehevertrag ein geeignetes Gestaltungsmittel.

Gleiche Ausgangslage beider Partner. Auch wenn beide ähnliche Vermögensverhältnisse mitbringen, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um Unterhaltsansprüche für den Fall einer Scheidung im Voraus klar zu regeln und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Welchen Inhalt kann ein Ehevertrag haben?

Ein Ehevertrag kann verschiedene Regelungsbereiche abdecken. Die häufigsten sind:

Güterstand. Die Parteien können die Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1363–1390 BGB vollständig ausschließen (Gütertrennung) oder modifizieren. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist oft die ausgewogenste Lösung: Im Scheidungsfall findet ein Ausgleich statt, bei Erbschaft jedoch nicht, was die gesetzliche Erbfolge ergänzt.

Zugewinnausgleich. Innerhalb der Zugewinngemeinschaft können einzelne Vermögensgegenstände — etwa ein ererbtes Grundstück oder Gesellschaftsanteile — vom Ausgleich ausgenommen werden. § 1373 ff. BGB definiert den Zugewinn als Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen; der Vertrag kann bestimmte Positionen aus dieser Berechnung herausnehmen.

Unterhalt. Der nacheheliche Unterhalt kann dem Grunde oder der Höhe nach beschränkt oder für bestimmte Fälle ausgeschlossen werden, soweit dies nicht sittenwidrig ist. Gerichte prüfen insbesondere, ob eine solche Klausel beim konkreten Vollzug zu einer einseitigen Benachteiligung führt.

Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Eine vertragliche Abweichung ist möglich und kann für Selbstständige sinnvoll sein, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Altersvorsorge. Über den gesetzlichen Versorgungsausgleich hinaus können Vereinbarungen zur betrieblichen oder privaten Altersvorsorge getroffen werden.

Eine nützliche Ausgangsbasis für die Vorbereitung bietet das kostenlose Muster auf Ehevertrag Deutschland, das die wesentlichen Klauseln strukturiert aufzeigt.

Wie schließt man einen Ehevertrag ab?

Notarielle Beurkundung ist zwingend. Nach § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar abgeschlossen und beurkundet werden. Ein schriftlicher Vertrag ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam. Der Notar liest den Vertragstext vollständig vor, klärt offene Fragen und stellt sicher, dass beide Parteien die Bedeutung der getroffenen Regelungen verstehen.

Vorbereitung. Vor dem Notartermin empfiehlt sich eine eigenständige Beratung bei einem Rechtsanwalt — idealerweise für jeden Partner getrennt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät nicht einseitig.

Zeitpunkt. Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden. Vor der Heirat wird er häufig als Ehevertrag, nach der Heirat gelegentlich als Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet — rechtlich gilt in beiden Fällen § 1408 BGB. Ein Vertrag unter Zeitdruck kurz vor der Hochzeit birgt das Risiko, dass Gerichte ihn als sittenwidrig beurteilen, wenn einer der Partner erkennbar keine echte Wahl hatte.

Kosten. Die Notarkosten richten sich nach dem beurkundeten Gegenstandswert und sind gesetzlich geregelt. Über die konkrete Höhe im Einzelfall gibt der Notar vorab Auskunft.

Anpassungen im Laufe der Ehe. Lebensumstände ändern sich — Kinder werden geboren, ein Partner gibt seine Berufstätigkeit auf, Vermögensverhältnisse verschieben sich. Ein einmal geschlossener Ehevertrag kann jederzeit durch einen neuen notariell beurkundeten Vertrag geändert oder aufgehoben werden. Paare sollten daher den Ehevertrag nicht als einmaliges Dokument betrachten, sondern als lebendige Vereinbarung, die mit der gemeinsamen Biografie Schritt hält.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Einseitige Benachteiligung. Enthält der Ehevertrag nur Klauseln zugunsten eines Partners, kann ein Gericht den Vertrag ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Eine ausgewogene Regelung, die beide Parteien absichert, ist nicht nur gerechter, sondern auch rechtssicherer.

Unklare Formulierungen. Vage Begriffe wie „angemessener Unterhalt" ohne weitere Präzisierung führen im Streitfall zu Auslegungsstreitigkeiten. Klare, konkrete Formulierungen vermeiden Missverständnisse.

Verzicht auf anwaltliche Beratung. Wer den Ehevertrag ohne vorherige rechtliche Beratung abschließt, versteht möglicherweise nicht vollständig, auf welche gesetzlichen Rechte er verzichtet. Eine unabhängige anwaltliche Beratung vor dem Notartermin schützt beide Seiten.

Änderung der Lebensumstände nicht berücksichtigt. Ein Ehevertrag, der vor der Geburt von Kindern geschlossen wurde, passt nach der Familiengründung möglicherweise nicht mehr. Regelungen, die einen nicht erwerbstätigen Elternteil benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig eingestuft werden. Regelmäßige Überprüfung — insbesondere nach einschneidenden Lebensveränderungen — ist empfehlenswert.

Zu späte Auseinandersetzung mit dem Thema. Wer erst kurz vor der Heirat beginnt, sich mit einem Ehevertrag zu befassen, hat kaum Zeit für gründliche Beratung und Verhandlung. Eine frühzeitige, entspannte Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht es beiden Partnern, ihre Interessen sachlich einzubringen.

Vergessen, bestehende Testamente anzupassen. Ein Ehevertrag regelt das Güterrecht; er ersetzt kein Testament. Wer seinen Ehepartner im Erbfall absichern oder Kinder aus früheren Beziehungen bedenken möchte, muss ergänzend ein Testament oder einen Erbvertrag errichten.

Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Diese Frage wird in der Praxis am häufigsten gestellt. Die vollständige Gütertrennung schließt jeden Zugewinnausgleich aus — was auf den ersten Blick attraktiv erscheint, jedoch steuerliche Nachteile bei der Erbschaftsteuer haben kann, weil der gesetzliche Erbschaftsteuer-Freibetrag für Eheleute an den güterrechtlichen Status geknüpft ist. Über die konkrete steuerliche Auswirkung im Einzelfall sollte ein Steuerberater informieren.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft nach §§ 1363–1390 BGB verbindet die Vorteile beider Modelle: Im Scheidungsfall wird ein Ausgleich vorgenommen, der jedoch gezielt um bestimmte Positionen bereinigt werden kann. Bei Tod hingegen kann die Zugewinngemeinschaft so ausgestaltet werden, dass der überlebende Ehegatte steuerlich günstiger gestellt wird.

Für Unternehmer empfiehlt sich häufig die modifizierte Variante mit einem ausdrücklichen Ausschluss der Unternehmensbeteiligung vom Zugewinn — so bleibt der Betrieb im Scheidungsfall handlungsfähig, ohne dass der andere Ehegatte vollständig leer ausgeht.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Ehevertrag ist eine der nüchternsten und gleichzeitig sinnvollsten Entscheidungen, die ein Paar gemeinsam treffen kann. Er schafft Klarheit, schützt beide Seiten und verhindert, dass ein mögliches Ende der Ehe zu einem jahrelangen Rechtsstreit wird.

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