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Antrag auf Ratenzahlung einer Geldbusse Deutschland

Reviewed by the Forms Legal Editorial Team·Last updated
Key takeaways

Wer eine Geldbuße erhalten hat und den gesamten Betrag nicht auf einmal zahlen kann, darf bei der zuständigen Behörde eine Ratenzahlungsvereinbarung beantragen. Die materiell-rechtliche Grundlage ist § 18 OWiG (Zahlungserleichterungen); nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids entscheidet die Vollstreckungsbehörde auf dieser Grundlage gemäß § 93 OWiG. Der Antrag muss schriftlich begründet werden, wirtschaftliche Verhältnisse darlegen und vor Ablauf der Zahlungsfrist eingehen — andernfalls drohen Vollstreckungsmaßnahmen oder ein Fahrverbot nach § 25 StVG.

Was ein Antrag auf Ratenzahlung einer Geldbuße ist

Erhält jemand einen Bußgeldbescheid nach § 66 OWiG, entsteht eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der erlassenden Behörde. Kann der Betroffene den festgesetzten Betrag in einem Zug nicht aufbringen, eröffnet § 18 OWiG die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen — also eine Stundung oder eine Ratenzahlung — zu beantragen. Nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung liegt die Zuständigkeit für diese Entscheidung bei der Vollstreckungsbehörde, die nach § 93 OWiG handelt und dabei die inhaltlichen Maßstäbe des § 18 OWiG anwendet.

Verfahrensrechtlich ähnelt dieser Antrag der Stundung nach § 222 AO, die im Steuerrecht gilt. Für Ordnungswidrigkeiten ist § 18 OWiG die einschlägige Sachnorm. Beide Vorschriften verlangen, dass die sofortige Vollzahlung eine unbillige Härte darstellt, und beide räumen der Behörde Ermessen ein. Einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht; die Behörde muss jedoch das Ermessen pflichtgemäß ausüben und darf einen gut begründeten Antrag nicht ohne sachlichen Grund ablehnen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ratenzahlung bedeutet, den geschuldeten Betrag in mehreren Teilbeträgen über einen vereinbarten Zeitraum zu begleichen. Eine Stundung hingegen verschiebt den gesamten Fälligkeitszeitpunkt. Wer dauerhaft zahlungsunfähig ist, sollte prüfen, ob stattdessen ein Antrag auf Umwandlung der Geldbuße in freie Arbeit in Betracht kommt — die entsprechende Verfahrensweise richtet sich nach dem OWiG.

Wann ein solcher Antrag notwendig ist

Ein Antrag auf Ratenzahlung wird notwendig, sobald absehbar ist, dass der Fälligkeitstermin nicht aus eigenen Mitteln bedient werden kann. Das kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Kurzfristige Einkommensausfälle durch Krankheit, Kurzarbeit oder Jobverlust
  • Hohe laufende Verbindlichkeiten, die das verfügbare Einkommen weitgehend binden
  • Unerwartete Ausgaben, die die Liquidität kurzfristig erschöpfen
  • Mehrere gleichzeitig fällige Bußgelder, die sich summieren

Entscheidend ist, den Antrag rechtzeitig vor Fälligkeit zu stellen. Wer die Zahlungsfrist verstreichen lässt, ohne einen Antrag eingereicht zu haben, riskiert, dass die Behörde Vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann außerdem ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist und die Zahlung ausbleibt.

Ein laufendes Einspruchsverfahren gegen den Bußgeldbescheid gemäß § 67 OWiG hemmt die Vollstreckung in der Regel, bis über den Einspruch entschieden wurde. Wer jedoch keinen Einspruch einlegt oder dessen Frist verpasst, muss sich ausschließlich über den Weg der Zahlungserleichterung nach §§ 18, 93 OWiG absichern.

Welche Angaben und Unterlagen in den Antrag gehören

Ein überzeugender Antrag enthält drei Kernelemente: eine klare Identifikation des Bescheids, eine ehrliche Darstellung der wirtschaftlichen Lage und einen konkreten Ratenzahlungsvorschlag.

Bescheidbezug. Nennen Sie das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids nach § 66 OWiG, das Datum des Bescheids und die erlassende Behörde. Ohne diesen Bezug kann die Behörde den Antrag nicht zuordnen.

Wirtschaftliche Verhältnisse. Legen Sie offen, welche regelmäßigen Einkünfte vorhanden sind — Nettolohn, Rente, Sozialleistungen — und welche festen Ausgaben davon abgehen: Miete, Krankenversicherung, laufende Kredite, Unterhaltspflichten. Das Ergebnis ist der tatsächlich verfügbare Betrag pro Monat. Dieser Betrag bildet die Grundlage für den Ratenvorschlag.

Belege. Fügen Sie aktuelle Gehaltsnachweise, Kontoauszüge der letzten ein bis zwei Monate sowie ggf. Bescheide über Sozialleistungen bei. Behörden bewilligen Ratenzahlungen deutlich zuverlässiger, wenn die wirtschaftliche Lage dokumentiert und nicht nur behauptet wird.

Ratenvorschlag. Schlagen Sie konkret vor, welchen Teilbetrag Sie ab welchem Datum leisten können und über welchen Gesamtzeitraum. Ein realistischer, gut begründeter Vorschlag wird häufiger akzeptiert als ein pauschaler Antrag ohne Zahlenwerk.

Unterschrift und Datum. Fehlende Unterschriften oder fehlende Datumsangaben führen dazu, dass die Behörde den Antrag als unvollständig zurücksendet, was wertvolle Zeit kostet.

Wie Sie den Antrag Schritt für Schritt ausfüllen

Für die Erstellung des Antrags empfiehlt sich das bewährte Muster der Antrag auf Ratenzahlung einer Geldbusse Deutschland, das alle gesetzlich relevanten Felder abdeckt und in wenigen Minuten ausgefüllt werden kann.

Schritt 1 — Behörde und Aktenzeichen. Tragen Sie oben die Anschrift der zuständigen Bußgeldstelle ein, dann das Aktenzeichen und das Datum des Bußgeldbescheids nach § 66 OWiG. Beides steht auf dem Bescheid selbst.

Schritt 2 — Antragsteller. Geben Sie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten an. Bei einem Unternehmen als Betroffenen gehören Firmenname, Rechtsform und vertretungsberechtigte Person in diesen Abschnitt.

Schritt 3 — Begründung der wirtschaftlichen Lage. Formulieren Sie sachlich, warum eine sofortige Vollzahlung eine unbillige Härte darstellt. Nehmen Sie Bezug auf § 18 OWiG (Zahlungserleichterungen) sowie auf § 93 OWiG (Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde) und — sofern die Behörde dem Steuerrecht ähnliche Maßstäbe anlegt — auf das Stundungsprinzip des § 222 AO als Orientierung. Anhänge mit Belegen werden in diesem Abschnitt angekündigt.

Schritt 4 — Ratenzahlungsplan. Listen Sie die geplanten Raten auf: Betrag je Rate, Fälligkeit der ersten Rate und Intervall der Folgezahlungen (in der Regel monatlich). Halten Sie die erste Rate spätestens auf den ursprünglichen Fälligkeitstag des Bußgelds ab, um Vollstreckungsrisiken zu minimieren.

Schritt 5 — Anlagen benennen. Führen Sie alle beigefügten Unterlagen als Liste auf. Das schützt Sie, falls Dokumente beim Versand verloren gehen.

Schritt 6 — Versand. Senden Sie den Antrag per Post mit Einschreiben oder geben Sie ihn persönlich ab und lassen Sie den Eingang quittieren. Manche Behörden akzeptieren auch den Versand per E-Mail oder Fax, sofern das auf dem Bescheid vermerkt ist.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Zu späte Einreichung. Wer wartet, bis die Zahlungsfrist abgelaufen ist, gibt der Behörde die Möglichkeit, mit der Vollstreckung zu beginnen. Stellen Sie den Antrag sobald klar ist, dass Sie nicht vollständig zahlen können — das ist die wichtigste praktische Regel.

Kein konkreter Ratenvorschlag. Ein Antrag, der lediglich um „Erleichterungen" bittet, ohne einen Betrag oder einen Zeitplan zu nennen, zwingt die Behörde, selbst zu kalkulieren. Das verlangsamt das Verfahren und kann dazu führen, dass die Behörde einen Betrag festsetzt, der tatsächlich nicht leistbar ist.

Fehlende Belege. Unbelegte Behauptungen zur finanziellen Lage werden häufig skeptisch behandelt. Legen Sie Gehaltsnachweise und Kontoauszüge immer bei.

Verwechslung von Einspruch und Zahlungsantrag. Wer mit dem Inhalt des Bußgeldbescheids nach § 66 OWiG nicht einverstanden ist, muss Einspruch nach § 67 OWiG einlegen — das ist ein eigenständiges Rechtsmittel, das nichts mit der Zahlungsmodalität zu tun hat. Wer nur eine Ratenzahlung möchte, den Bescheid aber akzeptiert, legt keinen Einspruch ein, sondern stellt ausschließlich einen Antrag nach §§ 18, 93 OWiG.

Unrealistische Raten. Eine Rate, die im ersten Monat gezahlt wird, dann aber aufgrund mangelnder Liquidität ausbleibt, führt dazu, dass die Bewilligung widerrufen wird und die Restschuld sofort fällig gestellt werden kann. Kalkulieren Sie konservativ.

Kein Hinweis auf vorübergehende Natur der Notlage. Behörden bewilligen Zahlungserleichterungen eher, wenn erkennbar ist, dass die finanzielle Schwierigkeit vorübergehend ist und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums überwunden sein wird. Wenn das auf Ihre Situation zutrifft, sagen Sie das ausdrücklich und belegen Sie es.

Was nach der Einreichung passiert

Die Vollstreckungsbehörde prüft den Antrag nach Maßgabe von § 18 OWiG und entscheidet gemäß § 93 OWiG nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie kann den Antrag bewilligen, einen abweichenden Ratenplan vorschlagen oder ablehnen. Im Fall einer Ablehnung bleibt der ursprüngliche Zahlungstermin maßgeblich, und es besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnungsentscheidung einzulegen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem eingetragenen Fahrverbot nach § 25 StVG gilt: Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Betroffene den Führerschein bei der Behörde abgibt. Wer rechtzeitig Ratenzahlung beantragt und die erste Rate leistet, kann mit der Behörde häufig auch über den Zeitpunkt des Fahrverbotantritts verhandeln — ein Einfrieren bis zur vollständigen Zahlung ist im Ermessen der Behörde möglich.

Nach Bewilligung einer Ratenzahlungsvereinbarung sollten die vereinbarten Beträge pünktlich und vollständig eingehen. Verspätete oder unvollständige Raten gefährden die Vereinbarung und können dazu führen, dass die Behörde erneut auf volle Zahlung besteht. Wer absieht, dass eine Rate nicht pünktlich gezahlt werden kann, sollte proaktiv Kontakt aufnehmen und einen neuen Zeitplan vorschlagen — das zeigt Kooperationsbereitschaft und verhindert in der Praxis häufig eine Eskalation.

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