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General Corporate Power of Attorney Germany

Generalvollmacht (Unternehmen) Deutschland

BGB §§167–176 | Stellvertretung | Außenvollmacht

GENERALVOLLMACHT

(Unternehmensgeneralvollmacht)

gemäß BGB §§164–176 | [Firma]

§ 1 VOLLMACHTGEBER

Die Gesellschaft [Firma], eingetragen im Handelsregister unter [Handelsregisternummer], mit der Geschäftsanschrift [Geschäftsanschrift], vertreten durch [Gesetzlicher Vertreter], — nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt —

§ 2 BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON

erteilt hiermit Vollmacht an:

Name: [Bevollmächtigter Name]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum]

Anschrift: [Anschrift Bevollmächtigter]

— nachfolgend "Bevollmächtigter" genannt —

§ 3 UMFANG DER VOLLMACHT

(1) Der Bevollmächtigte ist berechtigt, den Vollmachtgeber zu vertreten in: [Vollmachtsumfang].

(2) Die Vollmacht umfasst insbesondere — soweit nicht in §4 ausgeschlossen — folgende Befugnisse:

a) Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen aller Art, einschließlich Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkverträgen nach BGB §§433, 535, 611 und 631;

b) Bankgeschäfte und Verfügungen über Konten des Vollmachtgebers, einschließlich der Eröffnung und Schließung von Konten sowie der Erteilung von Überweisungsaufträgen;

c) Vertretung vor Behörden, Gerichten, Ämtern und sonstigen Institutionen, einschließlich Finanzamt, Handelsregister (Amtsgericht), Bundesagentur für Arbeit und Zollverwaltung;

d) Personalangelegenheiten nach BGB §611a und dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), einschließlich Einstellung, Versetzung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen;

e) Einleitung und Führung von Rechtsstreitigkeiten sowie Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte.

§ 4 REGELUNG ZU §181 BGB UND AUSSCHLÜSSE

(1) Selbstkontrahierung (§181 BGB): [§181-BGB-Regelung].

(2) Untervollmachten: [Untervollmacht].

(3) Von der Vollmacht ausgeschlossen sind folgende Angelegenheiten: [Ausschlüsse].

§ 5 GÜLTIGKEITSDAUER UND WIDERRUF

(1) Diese Vollmacht gilt [Gültigkeitsdauer].

(2) Befristungsende (soweit anwendbar): [Ablaufdatum].

(3) Der Widerruf dieser Vollmacht ist nach §168 BGB jederzeit möglich. Der Widerruf bedarf der Schriftform und ist dem Bevollmächtigten sowie den relevanten Dritten mitzuteilen. Die Vollmachtsurkunde ist nach Widerruf zurückzugeben.

§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam (salvatorische Klausel nach §139 BGB analog).

(2) Auf diese Vollmacht findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz des Vollmachtgebers.

(3) Diese Vollmacht ersetzt alle zuvor erteilten Generalvollmachten zugunsten des Bevollmächtigten.

Ausgestellt in [Ausstellungsort] am [Ausstellungsdatum]

[Firma]

vertreten durch: [Gesetzlicher Vertreter]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Bevollmächtigter (Empfangsbestätigung): [Bevollmächtigter Name]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Vollmachtgeber (Geschäftsführer / Vorstand)

________________

Signature

Bevollmächtigter (Empfangsbestätigung)

________________

Signature

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What Is a General Corporate Power of Attorney Germany?

Die rechtliche Grundlage der Stellvertretung im deutschen Recht ergibt sich aus BGB §§164 bis 181: Nach §164 Abs. 1 BGB wirkt eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Die Vollmacht im Sinne des §166 BGB ist das einseitige, empfangsbedürftige Rechtsgeschäft, durch das die Vertretungsmacht begründet wird. Entscheidend ist, dass der Bevollmächtigte bei der Abgabe von Willenserklärungen nach §§164 ff. BGB nach BGB §166 Abs. 1 grundsätzlich — und nicht der Vollmachtgeber (Vertretener) — die maßgebliche Person hinsichtlich von Willensmängeln ist.

Von der Generalvollmacht nach BGB §§167–176 ist die handelsrechtliche Prokura gemäß HGB §§48–53 streng zu unterscheiden: Die Prokura ist eine gesetzlich definierte Sondervollmacht für eingetragene Kaufleute (Prokuristen), die kraft Gesetzes alle gewöhnlichen Handelsgeschäfte und Rechtshandlungen umfasst — außer Immobilienveräußerungen und Eintragungen beim Grundbuchamt, für die Grundstücksverkäufe nach BGB §311b I notariell zu beurkunden sind. Die Prokura muss nach HGB §53 im Handelsregister eingetragen werden. Die Generalvollmacht nach BGB hingegen ist formfrei — soweit kein Formerfordernis für das zugrundeliegende Rechtsgeschäft besteht — und erlaubt eine individuell ausgestaltete Vollmacht, die über den Umfang der Prokura hinausgehen oder bestimmte Bereiche ausschließen kann.

Gemäß BGB §167 Abs. 1 wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden (Innenvollmacht) oder gegenüber Dritten (Außenvollmacht) erteilt. Die Generalvollmacht für Unternehmen wird regelmäßig als Außenvollmacht in Form einer Vollmachtsurkunde ausgestellt, um dem Bevollmächtigten gegenüber Dritten den Nachweis seiner Vertretungsmacht zu ermöglichen. Nach BGB §172 Abs. 1 kann der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde vorlegen; Dritte dürfen auf den urkundlich ausgewiesenen Umfang der Vollmacht vertrauen (Rechtsscheinsvollmacht, vgl. auch BGB §§170–173).

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wird die Generalvollmacht typischerweise vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer (§35 GmbHG) bzw. Vorstand (§78 AktG) erteilt. Der Umfang einer unternehmensrechtlichen Generalvollmacht kann die gesamte Bandbreite kaufmännischer Tätigkeiten umfassen: Abschluss von Kauf- und Dienstleistungsverträgen, Eröffnung von Bankkonten und Bankgeschäfte, Erteilung von Untervollmachten, Vertretung vor Behörden und Gerichten, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen sowie Verhandlungen mit der Finanzverwaltung (Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern, Zollverwaltung).

When Do You Need a General Corporate Power of Attorney Germany?

Die Generalvollmacht für Unternehmen in Deutschland wird in einer Vielzahl von Praxissituationen benötigt, in denen ein Unternehmen sicherstellen muss, dass eine bevollmächtigte Person rechtswirksam handeln kann, wenn der originäre Vertreter — etwa der Geschäftsführer oder Vorstand — verhindert ist oder die Unternehmensführung delegiert werden soll.

Krankheit oder längere Abwesenheit der Geschäftsführung: Ist der einzige Geschäftsführer einer GmbH erkrankt oder für mehrere Wochen im Ausland, kann die Gesellschaft ohne handlungsfähigen Vertreter wichtige Rechtsgeschäfte nicht abschließen. Eine Generalvollmacht an einen leitenden Angestellten, etwa den kaufmännischen Leiter, löst dieses Problem rechtssicher. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die GmbH trotz Handlungsunfähigkeit des Geschäftsführers handlungsfähig bleibt, wenn eine wirksame Vollmacht vorliegt.

Nachfolge- und Übergangslösungen: Bei der Unternehmensübergabe im Rahmen von Erbschaft oder vorweggenommener Erbfolge nach §§13a, 13b ErbStG kann eine Generalvollmacht die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern, bis die formelle Übertragung der Gesellschaftsanteile beim Notar beurkundet und im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragung im Handelsregister gemäß §39 GmbHG und §15 HGB ist für die Außenwirkung der Geschäftsführerstellung konstitutiv.

Standortbetrieb und Filialen: Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, Filialen oder Betriebsstätten benötigen häufig Generalvollmachten für Filialleiter oder regionale Geschäftsführer, die vor Ort eigenständig handeln müssen — von der Unterzeichnung von Mietverträgen über die Einstellung von Mitarbeitern nach §611a BGB bis zur Vertretung gegenüber Behörden wie dem Gewerbeamt (§14 GewO) und dem Finanzamt.

Vertretung vor Behörden und Finanzverwaltung: Die Generalvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung vor dem Finanzamt, dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Handelsregister (Amtsgericht), der Bundesagentur für Arbeit, dem Sozialversicherungsträger und anderen Behörden. Auch für steuerliche Zwecke — Abgabe von Steuererklärungen, Einspruchseinlegung nach §347 AO, Anfechtung von Steuerbescheiden — ist die Vollmacht unverzichtbar.

Internationale Transaktionen und M&A: Bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen, Joint Ventures oder Fusionen erteilen deutsche Unternehmen häufig Generalvollmachten an Anwaltskanzleien oder externe Berater, die bevollmächtigt sind, Verträge zu unterzeichnen und Erklärungen gegenüber ausländischen Behörden abzugeben. Für notarielle Akte im Ausland kann eine Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 erforderlich sein.

What to Include in Your General Corporate Power of Attorney Germany

Eine rechtswirksame Generalvollmacht für Unternehmen in Deutschland muss folgende Kernbestandteile enthalten, um den Anforderungen des BGB §§167–176 und der deutschen Rechtsprechung zu genügen:

Identifikation von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (BGB §164): Die vollständige Firma des Vollmachtgebers einschließlich Rechtsformzusatz (z.B. Müller GmbH) sowie Handelsregisternummer (HRB) und Registergericht sind anzugeben. Beim Bevollmächtigten sind Name, Geburtsdatum und Wohnort zu nennen. Diese Angaben ermöglichen es Dritten, die Vollmacht eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen.

Umfang der Vollmacht (BGB §167): Der Vollmachtsumfang ist der wichtigste Bestandteil der Urkunde. Bei einer echten Generalvollmacht wird der Bevollmächtigte ermächtigt, den Vollmachtgeber in allen Rechts- und Geschäftsangelegenheiten zu vertreten. Hierzu zählen typischerweise: Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen aller Art; Bankgeschäfte und Verfügungen über Konten; Erteilung und Widerruf von Untervollmachten; Vertretung vor Behörden, Gerichten und Ämtern; Personalentscheidungen (Einstellung und Entlassung nach KSchG und BGB §611a); Grundstücksangelegenheiten (soweit nicht notarielle Beurkundung nach §311b BGB erforderlich); Steuer- und Zollagelegenheiten vor Finanzamt und Hauptzollamt.

Beschränkungen und Ausschlüsse (BGB §§168, 181): Auch bei einer Generalvollmacht können und sollten bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden. Häufig wird das Verbot der Selbstkontrahierung nach BGB §181 nicht aufgehoben — der Bevollmächtigte darf dann keine Verträge zwischen sich selbst und dem vertretenen Unternehmen schließen. Alternativ kann die Befreiung von §181 BGB ausdrücklich erteilt werden. Weitere typische Ausschlüsse: Veräußerung von Grundstücken; Aufnahme von Darlehen über bestimmten Beträgen; Erteilung von Handelsregistervollmachten.

Gültigkeitsdauer und Widerruf (BGB §§168, 170–176): Die Vollmacht kann zeitlich unbegrenzt oder auf einen bestimmten Zeitraum befristet werden. Der Widerruf ist nach BGB §168 S. 2 grundsätzlich jederzeit möglich, soweit nicht aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis etwas anderes folgt. Zur Absicherung gegenüber Dritten ist der Widerruf der Außenvollmacht besonders zu kommunizieren; andernfalls gilt nach BGB §173 der Rechtsschein fort.

Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung: Soweit die Vollmacht Rechtsgeschäfte umfasst, für die selbst ein Formerfordernis gilt — etwa Grundstücksgeschäfte nach BGB §311b, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen nach §15 Abs. 4 GmbHG oder Erbverträge — muss die Vollmacht nach §167 Abs. 2 BGB grundsätzlich in der Form des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts erteilt werden. Eine notariell beurkundete Generalvollmacht (§8 BeurkG) ist daher für umfassende unternehmerische Zwecke empfohlen.

Unterschrift und Datum: Die Vollmacht wird vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer (§35 GmbHG) oder Vorstand (§78 AktG) mit Datum unterzeichnet. Bei juristischen Personen ist das Unternehmenssiegel zwar nicht zwingend, aber aus Beweisgründen empfehlenswert.

Das Portal forms-legal.com stellt dieses Muster der Generalvollmacht für Unternehmen als Ausgangspunkt zur Verfügung. Aufgrund der weitreichenden Wirkungen einer Generalvollmacht — insbesondere des möglichen Missbrauchs durch den Bevollmächtigten und der damit verbundenen Haftungsrisiken — empfehlen erfahrene Rechtsanwälte stets eine genaue Abstimmung des Vollmachtsumfangs. Verwandte Dokumente: GmbH-Gesellschaftsvertrag und Handelsregisteranmeldung.

How to Fill Out Your General Corporate Power of Attorney Germany

Das Ausfüllen der Generalvollmacht für Unternehmen in Deutschland erfordert besondere Sorgfalt, da der exakte Vollmachtsumfang maßgeblich für die Rechtswirkungen gegenüber Dritten ist.

Erster Schritt: Vollmachtgeber identifizieren. Geben Sie die vollständige Firma der Gesellschaft (z.B. Müller Maschinenbau GmbH) einschließlich des Rechtsformzusatzes an, dazu Handelsregisternummer (HRB 12345, Amtsgericht München), Geschäftsadresse nach §35a GmbHG und die natürliche Person, die als Geschäftsführer oder Vorstand die Vollmacht erteilt.

Zweiter Schritt: Bevollmächtigten benennen. Nennen Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift des Bevollmächtigten. Sind mehrere Bevollmächtigte vorgesehen, legen Sie fest, ob diese einzeln oder gemeinschaftlich handeln dürfen.

Dritter Schritt: Vollmachtsumfang festlegen. Beschreiben Sie präzise, welche Handlungen der Bevollmächtigte vornehmen darf. Bei einer umfassenden Generalvollmacht können Sie auf den gesetzlichen Rahmen der §§167–176 BGB verweisen. Wenn bestimmte Bereiche ausgeschlossen werden sollen — etwa Grundstücksgeschäfte nach §311b BGB oder Darlehensaufnahmen — formulieren Sie diese Ausnahmen klar.

Vierter Schritt: Regelung zu §181 BGB. Entscheiden Sie, ob der Bevollmächtigte von der Beschränkung des §181 BGB (Verbot der Selbstkontrahierung) befreit werden soll. Ohne ausdrückliche Befreiung kann der Bevollmächtigte keine Verträge mit sich selbst im Namen des Unternehmens schließen.

Fünfter Schritt: Gültigkeitsdauer. Befristet oder unbefristet? Bei befristeten Vollmachten das genaue Datum der Befristung angeben. Unbefristete Vollmachten können jederzeit nach §168 BGB widerrufen werden; der Widerruf sollte schriftlich und möglichst gegenüber Dritten dokumentiert werden.

Sechster Schritt: Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Überprüfen Sie, ob die geplanten Rechtsgeschäfte eine notarielle Form erfordern. Für umfassende Unternehmensvollmachten, die auch Grundstücksgeschäfte, GmbH-Anteilsübertragungen oder Erbvertragsabschlüsse umfassen, ist eine notarielle Beurkundung nach §8 BeurkG zwingend. Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG.

Siebter Schritt: Unterzeichnung und Aufbewahrung. Der Geschäftsführer oder Vorstand unterzeichnet die Vollmacht. Eine Ausfertigung erhält der Bevollmächtigte, eine zweite verbleibt in den Unternehmensunterlagen. Bei notariell beurkundeten Vollmachten stellt der Notar beglaubigte Ausfertigungen aus.

Common Mistakes to Avoid in Your General Corporate Power of Attorney Germany

Fehler bei der Generalvollmacht für Unternehmen in Deutschland können schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Unklarer Vollmachtsumfang: Die häufigste Fehlerquelle ist ein zu vage formulierter Vollmachtsumfang. Formulierungen wie "der Bevollmächtigte darf alles tun, was rechtlich erlaubt ist" sind für Dritte und Gerichte nicht ausreichend bestimmt. Beschreiben Sie konkrete Befugnisse und Ausschlüsse.

Fehlende §181-BGB-Regelung: Wird die Frage der Selbstkontrahierung nicht geregelt, gilt das gesetzliche Verbot des §181 BGB. Soll der Bevollmächtigte Verträge zwischen dem Unternehmen und sich selbst schließen dürfen — etwa für seine eigene Vergütungsregelung als Geschäftsführer — muss die Befreiung ausdrücklich erklärt werden.

Form nicht beachtet: Unternehmen erteilen häufig formlose Vollmachten für Rechtsgeschäfte, die einer notariellen Beurkundung bedürfen. Eine ohne notarielle Form erteilte Vollmacht für GmbH-Anteilsübertragungen (§15 Abs. 4 GmbHG) oder Grundstücksgeschäfte (§311b BGB) ist nach §125 BGB nichtig.

Kein Widerruf dokumentiert: Endet das Vertretungsverhältnis — etwa durch Kündigung des bevollmächtigten Mitarbeiters — vergessen Unternehmen häufig, die Vollmacht förmlich zu widerrufen und zurückzufordern. Dritte, die gutgläubig auf eine noch gültige Vollmacht vertrauen, sind nach §§170–173 BGB geschützt; die dadurch entstandenen Rechtsgeschäfte binden das Unternehmen.

Untervollmachten ohne Beschränkung: Enthält die Generalvollmacht keine Regelung zu Untervollmachten, kann der Bevollmächtigte nach BGB §167 Untervollmachten erteilen, was zu einer unkontrollierten Ausweitung der Vertretungsmacht führen kann.

Sources & Citations

Statutory citations link to official government sources.

  1. §166 BGBDE official
  2. §611a BGBDE official
  3. §311b BGBDE official
  4. §181 BGBDE official
  5. §168 BGBDE official
  6. §2276 BGBDE official
  7. §167 BGBDE official
  8. §138 BGBDE official
  9. §826 BGBDE official
  10. §125 BGBDE official
  11. §8 BeurkGDE official

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Forms Legal. (2026). General Corporate Power of Attorney Germany (Germany) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/deutschland/business/corporate/general-corporate-power-of-attorney-germany

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