Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)
Anfrage für amtlichen Katasterplan gemäss GeoIG, GBV und kantonalen Vermessungsämtern
KATASTERAUSZUG-ANFRAGE
Anfrage gemäss GeoIG (SR 510.62) | GBV (SR 211.432.1) | Kantonales Vermessungsrecht
1. ANTRAGSTELLER
Name: [Antragsteller Name] Adresse: [Antragsteller Adresse] E-Mail: [Antragsteller Email] Berechtigungsgrundlage: [Berechtigung]
2. BETROFFENES GRUNDSTUECK
Grundstücknummer (Kat.-Nr.): [Grundstücknummer]
Gemeinde: [Gemeinde], Kanton: [Kanton]
Zuständiges Grundbuchamt: [Grundbuchamt]
Kantonales Vermessungsamt: [Vermessungsamt]
3. BEANTRAGTE AUSZUEGE UND ZWECK
Gewünschter Auszugstyp: [Auszugtyp]
Zweck: [Zweck]
Der Antragsteller erklärt, das Datenschutzrecht (DSG, SR 235.1) und die kantonalen Datenschutzvorschriften einzuhalten und die erhaltenen Daten ausschliesslich für den angegebenen Zweck zu verwenden.
4. ANTRAGSTELLUNG
Ort und Datum: [Anfrage Ort], [Anfrage Datum]
Antragsteller
________________
Signature
Was ist Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)?
Die Katasterauszug-Anfrage (Amtlicher Situationsplan) ist ein in der Schweiz nach GeoIG SR 510.62 (Geoinformationsgesetz) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der Kataster (lateinisch: Verzeichnis, Register) bezeichnet im Schweizer Recht das Verzeichnis der Grundstücke mit ihren geografischen, flaechenmassigen und eigentumsrechtlichen Daten. Der amtliche Katasterplan (Situationsplan) zeigt die Grundstücksgrenzen, Gebäude, Strassen, Gewässer und weitere topografische Elemente in massstabsgerechter Darstellung. Er ist die Grundlage des Schweizerischen Grundbuchs nach ZGB Art. 942 ff.
Die amtliche Vermessung (AV) ist das staatliche Informationssystem der Schweiz über Grundstücke und ihre Grenzen. Zust~aendig für die amtliche Vermessung sind die kantonalen Vermessungsämter (z.B. Amt für Raumordnung und Vermessung ARV Kanton Zürich, Amt für Geoinformation AGI Kanton Bern, Amt für Raumentwicklung AREG Kanton St. Gallen, Dienststelle Geoinformation digi Kanton Luzern). Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo in Bern koordiniert die amtliche Vermessung auf nationaler Ebene, publiziert die Technischen Richtlinien der amtlichen Vermessung (TRAV) und betreibt das nationale Geoportal map.geo.admin.ch.
Katasterdaten umfassen Grundstücksgrenzen, Grundstücksflächen, Bodenbedeckungstypen (Gebäudefläche, Gartenfläche, Wald, Gewasser) und Lagebezeichnungen. Sie sind die Grundlage für Baubewilligungsgesuche beim kommunalen Bauamt, Due-Diligence-Prüfungen beim Liegenschaftserwerb, Hypothekarvergaben durch Schweizer Banken, Grenzbereinigungen nach ZGB Art. 668-669 und steuerliche Bewertungen durch das kantonale Steueramt.
Das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) regelt den Zugang zu personenbezogenen Kataserdaten. Grundeigentümer haben grundsätzlich unbeschränkten Zugang zu Daten ihrer eigenen Parzellen. Dritte (Käufer, Banken, Notare, Anwälte, Geometer) benötigen einen Berechtigungsnachweis.
In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.
Wann brauchen Sie Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)?
Eine Katasterauszug-Anfrage in der Schweiz wird in folgenden Situationen benötigt. Bei jedem Liegenschaftskauf ist der amtliche Katasterplan (Situationsplan) ein unverzichtbares Dokument der Due Diligence: Er zeigt die genauen Grundstücksgrenzen, die Fläche des Grundstücks, die Lage von Gebäuden und Nebengebauden sowie Dienstbarkeiten wie Wegrechte und Leitungsrechte. Notare benötigen den aktuellen Katasterplan als Grundlage für den Kaufvertrag.
Bei Baubewilligungsgesuchen ist der amtliche Situationsplan ein obligatorischer Bestandteil der Baugesuchsunterlagen gemäss den kantonalen Baubewilligungsverordnungen. Das kommunale Bauamt (z.B. Stadtbauamt Zürich, Bauinspektorat Basel-Stadt, Baurechtsamt Bern) prüft anhand des Katasterplans die Einhaltung der Grenzabstände, Baulinien und Nutzungsziffern.
Bei Hypothekarvergaben verlangen Schweizer Banken (ZKB, UBS, Raiffeisen, PostFinance, Kantonalbanken) einen aktuellen Katasterplan als Sicherheitsdokument. Der Loan-to-Value (LTV) des Hypothekardarlehens richtet sich unter anderem nach dem amtlichen Steuerwert und dem Katasterwert des Grundstücks.
Bei Grenzstreitigkeiten und Grenzbereinigungen gemäss ZGB Art. 668-669 ist der aktuelle Katasterplan die Referenz für die amtliche Grenzlage. Patentierte Geometer (dipl. Geometer HTL, BSc/MSc Geomatik) beziehen die aktuellen Vermessungsdaten direkt vom kantonalen Geometeramt.
Bei Erbschaftsangelegenheiten ist der Katasterplan notwendig, um Grundstücke zu identifizieren und bewerten. Das kantonale Erbschafts- und Steueramt nutzt Katasterdaten für die Berechnung des Erbschaftssteuer-Steuerwerts.
In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.
Was gehört in Ihr Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)?
Eine vollständige Katasterauszug-Anfrage in der Schweiz gemäss GeoIG (SR 510.62) und GBV (SR 211.432.1) muss folgende Kernelemente enthalten.
Angaben Antragsteller: Vollständiger Name und Adresse des Antragstellers sowie Kontaktdaten (E-Mail, Telefon). Bei juristischen Personen: Firmenbeschreibung, UID-Nummer und Zeichnungsberechtigte. Bei Vertretung durch Dritte (Anwalt, Geometer): entsprechende Vollmacht.
Berechtigungsgrundlage: Angabe der Berechtigung des Antragstellers zur Einsichtnahme in die beantragten Daten. Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich Zugang zu allen Daten Ihrer Parzelle. Als Käufer, Bank oder Anwalt ist ein legitimes Interesse nachzuweisen. Das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und das kantonale Öffentlichkeitsgesetz (z.B. IDG ZH, OeG BE) setzen den Rahmen.
Grundstucksbeschreibung: Prazise Bezeichnung des Grundstücks mit Kataster-Nummer (Kat.-Nr.), Gemeinde, Kanton sowie zustaendigem Grundbuchamt und Vermessungsamt. Wenn die Kataster-Nummer unbekannt ist: Adresse des Grundstücks, anhand derer das Amt die Parzelle identifizieren kann.
Beantragte Auszugstypen: Klar angeben, welche Dokumente benötigt werden: Katasterplan (amtlicher Situationsplan) mit Angabe des gewünschten Massstabes (z.B. 1:500, 1:1000); Grundbuchauszug (Hauptbucheintrag) mit allen Lasten und Beschränkungen; Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte (Altlasten) gemäss AltlV (SR 814.680); Zonenplanauszug mit Nutzungszone und Planungszone; Grundbucheintrag SDL-Blatt (bei Erbbaurechten).
Zweck der Anfrage: Angabe des Verwendungszwecks der beantragten Daten (Liegenschaftskauf, Baubewilligung, Hypothek, Grenzstreit, Erbschaft). Dies erleichtert dem Amt die Bearbeitung und ist bei datenschutzsensiblen Daten gesetzlich vorgeschrieben. forms-legal.com stellt diese Anfragevorlage zur Verfügung — für rechtlich verbindliche Auszuge wenden Sie sich direkt an das zuständige kantonale Grundbuchamt oder Vermessungsamt.
Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).
So füllen Sie Ihr Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan) aus
Für das Ausfullen der Katasterauszug-Anfrage in der Schweiz sind folgende Schritte zu beachten. Identifizieren Sie zunächst das zuständige kantonale Vermessungsamt und Grundbuchamt. Jeder der 26 Kantone führt ein eigenes Vermessungsamt: z.B. ARV (Kanton Zürich, Winterthur), AGI (Kanton Bern, Bern), AGSV (Kanton Aargau, Aarau), AREG (Kanton St. Gallen, St. Gallen), digi (Kanton Luzern, Luzern), SITN (Kanton Neuenburg), SITG (Kanton Genf). Adressen und Öffnungszeiten finden sich auf den kantonalen Webseiten.
In eGRIS-Kantonen (Kantone mit elektronischem Grundbuch, z.B. Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen) können Grundbuchauszuge und Katasterpläne über das Online-Portal terravis.ch beantragt werden. Registrierung auf terravis.ch ist kostenlos; Auszüge kosten je nach Kanton CHF 30-80 pro Parzelle. Vollständige Terravis-Abfrage umfasst Grundbuchauszug und Katasterplan.
Für Kantone ohne eGRIS-Portal beantragen Sie den Katasterauszug schriftlich (per Brief oder E-Mail) beim Grundbuchamt oder senden Sie diese ausgefüllte Anfrage. Legen Sie einen Identitätsnachweis bei (Kopie Personalausweis oder Pass) und falls nötig ein Dokument, das Ihre Berechtigung belegt (z.B. Kaufvertrag-Entwurf, Hypothekarangebot, Notarauftrag).
Für Geoportal-Abfragen: swisstopo betreibt auf map.geo.admin.ch das nationale Geoportal mit frei zugänglichen Grunddaten der amtlichen Vermessung (ohne personenbezogene Daten). Die amtliche Vermessungsdatenbank (AV-Daten) enthalt Grundstücksgrenzen, Gebäude und Bodenbedeckung in Echtzeit-Qualität.
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.
Rechtliche Anforderungen für Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)
Die Katasterauszug-Anfrage in der Schweiz untersteht dem GeoIG (SR 510.62) und den kantonalen Ausführungsgesetzen. Das GeoIG regelt die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Geoinformationen des Bundes und der Kantone, einschliesslich der amtlichen Vermessung. Die Grundbuchverordnung (GBV, SR 211.432.1) regelt den Zugang zum Grundbuch und den Grundbuchauszügen. Nach GBV Art. 26 können Grundbuchauszuge nur an Personen herausgegeben werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) begrenzt die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Grundbuch. Gemeindehoheitliche Informationssysteme (z.B. Zonenpläne, GIS-Karten) unterliegen dem kantonalen Öffentlichkeitsgesetz (z.B. IDG ZH, OeG BE). Die Kosten für Grundbuchauszuge und Katasterpläne richten sich nach den kantonalen Gebührentarifen (z.B. GGT ZH, Gebührenordnung Kanton Bern).
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich primär aus dem Schweizer Obligationenrecht (OR, SR 220) sowie aus spezialgesetzlichen Vorschriften wie dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in der Fassung vom 1.9.2023, dem Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer (MitwG) und gegebenenfalls dem Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11). Die Beweislast für die Einhaltung richtet sich nach Art. 8 ZGB (Beweislastverteilung). Die Schriftform ist nach Art. 11 ff. OR zu wahren, wobei einfache Schriftform die Unterschrift aller Verpflichteten verlangt. Für bestimmte Geschäfte (Grundstückkauf, Erbvertrag, Ehegütervertrag) gilt nach Art. 657 ZGB bzw. Art. 512 ZGB die öffentliche Beurkundung als Gültigkeitsvoraussetzung. Forms-legal.com weist darauf hin, dass diese Vorlage als Ausgangspunkt dient und im Einzelfall durch einen zugelassenen Schweizer Notar oder Rechtsanwalt zu prüfen ist.
Häufige Fehler bei Ihrem Katasterauszug-Anfrage Schweiz (Amtlicher Situationsplan)
Bei Katasterauszug-Anfragen in der Schweiz treten typische Fehler auf. Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Katasterplan und Grundbuchauszug: Der Katasterplan (amtlicher Situationsplan) zeigt die geografische Lage und Grenzen eines Grundstücks, während der Grundbuchauszug die Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten enthalt — beide Dokumente werden in der Regel gemeinsam benötigt. Ein weiterer Fehler ist das Unterlassen der Altlastenabfrage: Wer nur einen Katasterplan bestellt, erhalt keine Information über Altlasten — dafür ist ein gesonderter Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte beim kantonalen Umweltamt (z.B. AWEL ZH, AWA BE) erforderlich. Häufig vergessen Antragsteller auch, den Zonenplan zu beantragen — dieser ist entscheidend für die baurechtliche Nutzbarkeit des Grundstücks. Schliesslich unterschätzen viele Antragsteller die Bearbeitungszeit: In stark frequentierten Ämtern können Auszuge 5-10 Werktage dauern; terravis.ch liefert in eGRIS-Kantonen sofort.
Häufige Fehlerquellen in der Praxis sind: Verwendung deutscher (nicht schweizerischer) Rechtsbegriffe — etwa BGB-Paragraphen statt OR-Artikel, falsche Schreibweise von 'ss' (in der Schweiz ohne Eszett 'ß'), Vergessen der MWST-Position bei vergütungspflichtigen Leistungen, fehlende Angabe der Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX), Verwechslung von Kündigungsterminen mit Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, sowie unklare Gerichtsstandsklauseln. Vermeiden Sie unbedingt das Kopieren ausländischer Musterverträge ohne Anpassung an Schweizer Recht. Bei elektronischer Signatur achten Sie darauf, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES (SR 943.03) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist — fortgeschrittene oder einfache elektronische Signaturen genügen nicht für Geschäfte mit Schriftform-Erfordernis.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 11CH official
- Art. 18 ORCH official
- Art. 335c ORCH official
- ZGB Art. 942CH official
- ZGB Art. 668CH official
- Art. 8 ZGBCH official
- Art. 657 ZGBCH official
- Art. 512 ZGBCH official
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Ein Katasterauszug (amtlicher Katasterplan oder Situationsplan) ist ein amtliches Dokument des kantonalen Vermessungsamts, das die geografische Lage, Form, Grösse und Grenzen eines Grundstücks massstabsgetreu darstellt. Er basiert auf der amtlichen Vermessung der Schweiz (AV), die von swisstopo (Bundesamt für Landestopografie, Wabern bei Bern) auf Bundesebene koordiniert und von den kantonalen Vermessungsämtern durchgeführt wird. Der Katasterplan dient als Grundlage für: den Abschluss von Kaufverträgen (notarielle Beurkundung nach OR Art. 216); Baubewilligungsgesuche beim Bauamt (obligatorisches Bestandteil gemäss kantonalen Baubewilligungsverordnungen); Hypothekarvergaben durch Schweizer Banken (ZKB, UBS, Raiffeisen, PostFinance); Grenzbereinigungen und Grenzfeststellungen nach ZGB Art. 668-669; Immobilienbewertungen durch Gutachter (SREI, IAZI, Wuest Partner AG). In eGRIS-Kantonen ist der Katasterplan auch über das terravis.ch-Portal erhaltlich.
In der Schweiz unterliegt der Zugang zu Kataserdaten dem Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und der Grundbuchverordnung (GBV, SR 211.432.1). Grundeigentümer haben grundsätzlich unbeschränkten Zugang zu den Daten ihrer eigenen Parzellen. Dritte Personen (Kaufinteressenten, Banken, Notare, Rechtsanwälte, Geometer, Bausachverständige) können Katasterauszuge erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen — z.B. einen Kaufvertrag-Entwurf oder ein Hypothekarangebot vorlegen. Die kantonalen Grundbuchämter und Vermessungsämter handhaben den Zugang unterschiedlich: Einige Kantone (z.B. Zürich, Bern, Luzern) erlauben einfache Online-Bestellungen über terravis.ch; andere Kantone verlangen schriftliche Anfragen mit Berechtigungsnachweis. Amtsstellen wie kommunale Bauämter, Katasterämter und Steuerämter haben direkten Systemzugang.
Der Katasterplan (amtlicher Situationsplan) und der Grundbuchauszug sind zwei verschiedene, aber eng zusammenhängende Dokumente. Der Katasterplan ist ein kartografisches Dokument — er zeigt die geografische Lage des Grundstücks, seine Grenzen, Fläche, Form, die Lage von Gebäuden sowie angrenzende Strassen, Gewässer und weitere topografische Elemente. Er wird vom kantonalen Vermessungsamt auf Basis der amtlichen Vermessung erstellt. Der Grundbuchauszug ist ein rechtliches Dokument — er enthalt die Eigentumsverhältnisse (Name des Eigentümers oder der Miteigentümer), eingetragene Grundpfandrechte (Schuldbriefe, Grundpfandverschreibungen), Dienstbarkeiten (Wegrechte, Leitungsrechte, Wohnrechte) und Vormerkungen (Kaufsrechte, Vorkaufsrechte, Mietrechte). Er wird vom kantonalen Grundbuchamt geführt. Für eine vollständige Due Diligence beim Liegenschaftskauf werden immer beide Dokumente benötigt.
Kataster- und Grundbuchauszuge in der Schweiz haben keine gesetzlich definierte Gültigkeitsdauer — technisch gesehen sind sie ab dem Ausstellungsdatum aktuell. In der Praxis setzen verschiedene Nutzer unterschiedliche Anforderungen an die Aktualität. Notare verlangen für die Beurkundung von Kaufverträgen in der Regel Grundbuchauszuge, die nicht älter als 30 Tage sind. Schweizer Banken (ZKB, UBS, Raiffeisen, PostFinance) verlangen für Hypothekarvergaben Grundbuchauszuge und Katasterpläne, die nicht älter als 30-90 Tage sind. Baubewilligungsstellen verlangen aktuelle Katasterpläne, in der Regel nicht älter als 6 Monate. Für Gerichtsverfahren können altere Auszuge akzeptiert werden, wenn sie den relevanten Zeitpunkt belegen. Empfehlung: Für Liegenschaftskauf und Hypothekarvergabe immer aktuelle Auszuge (max. 30 Tage) einholen — die Situation im Grundbuch kann sich rasch ändern.
In der Schweiz gibt es mehrere Wege, um einen Katasterauszug online zu bestellen. Terravis.ch ist die bevorzugte Plattform für eGRIS-Kantone (Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Nidwalden, Obwalden, Uri): Hier können Grundbuchauszuge und Katasterpläne kostengünstig (CHF 30-80 pro Parzelle) online bestellt und sofort als PDF heruntergeladen werden. Nach einmaliger Registrierung auf terravis.ch haben Eigentümer, Notare, Anwälte und Geometer einfachen Zugang. Für Grunddaten ohne personenbezogene Informationen bietet das nationale Geoportal map.geo.admin.ch von swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) kostenlosen Zugang zu amtlichen Vermessungsdaten: Parzellengrenzen, Gebäude, Bodenbedeckung und weitere Geodaten können als Karte oder als Dateidatendownload in verschiedenen Formaten (GeoTIFF, GeoJSON, Shape) bezogen werden. Kantonale GIS-Portale wie der GIS-Browser Kanton Zürich (maps.zh.ch), GeoPortal Kanton Bern (map.geo.be.ch) oder maps.geo.sg.ch bieten ebenfalls Zugang zu kantonalen Geodaten.
Die Kosten für einen Katasterauszug in der Schweiz variieren je nach Kanton und Auszugstyp. Grundbuchauszug (Hauptbucheintrag): CHF 30-80 je Parzelle, je nach kantonalem Gebührentarif (z.B. Gerichts- und Behördengebühren VO ZH). Katasterplan (amtlicher Situationsplan): CHF 20-50, je nach Massstab (1:500, 1:1000) und Format (A4, A3). Kombiauszug Grundbuch + Katasterplan über terravis.ch: In eGRIS-Kantonen CHF 50-120 pauschal. Altlastenkataster-Auszug: CHF 20-50 beim kantonalen Umweltamt. Zonenplanauszug: Oft kostenlos als PDF abrufbar auf der Gemeinde-Website oder dem kantonalen GIS-Portal (z.B. map.zh.ch, map.geo.admin.ch). Zusätzliche Kosten können für Beglaubigung, beglaubigte Kopien und besonders aktuelle Auszuge (Tagesregisterauszug) anfallen. Bei dringenden Anfragen können Expressgebühren erhoben werden.
Swisstopo (Bundesamt für Landestopografie) ist die Bundesbehörde der Schweiz für Topografie, Kartografie, Geodäsie und Geoinformation. Mit Sitz in Wabern bei Bern (www.swisstopo.admin.ch) erfullt swisstopo folgende Kernaufgaben: Koordination der amtlichen Vermessung der Schweiz (AV) gemäss GeoIG und TuG (Bundesgesetz über die Landestopografie, SR 510.62); Betrieb des nationalen Geoportals map.geo.admin.ch mit kostenlosen Grundgeodaten der Schweiz; Verwaltung des nationalen Bezugssystems LV95 (CH1903+) und des Höhensystems LN02; Erstellung und Vertrieb der offiziellen Schweizer Landeskarten (Massstabe 1:25'000, 1:50'000, 1:100'000, 1:200'000, 1:500'000, 1:1'000'000) und digitaler Kartoprodukte (SwissTopo Map, SwissImage, SwissDEM); Koordination mit den kantonalen Vermessungsämtern und Erlass der Technischen Richtlinien der amtlichen Vermessung (TRAV). Für den Liegenschaftskäufer bietet map.geo.admin.ch einen kostenfreien ersten Überblick über Grundstücksgrenzen, Gebäude und Topografie.
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